
Barrierefreiheit
Die Gemeinde Wannweil ist bemüht, ihre Webseite in Einklang mit § 10 Absatz 1 des Landesbehindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Webseite www.wannweil.de.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Webseite ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten teilweise mit § 10 Absatz 1 L-BGG vereinbar.
Nicht barrierefreie Inhalte
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus folgenden Gründen (noch) nicht barrierefrei:
PDF-Dokumente: Einige eingebundene Dokumente (z. B. ältere Bebauungspläne, Satzungen, Formulare, Niederschriften) liegen derzeit noch nicht in einer barrierefreien Fassung vor. Eine nachträgliche Aufbereitung aller bestehenden Dokumente stellt eine unverhältnismäßige Belastung im Sinne des § 10 Absatz 2 L-BGG dar. Wir bemühen uns, neuere Dokumente schrittweise barrierefrei zur Verfügung zu stellen.
Bilder und Grafiken: Möglicherweise sind noch nicht alle Bilder und Grafiken mit vollständigen und aussagekräftigen Alternativtexten versehen. Wir arbeiten an der fortlaufenden redaktionellen Überarbeitung.
Assistenz-Funktionen: Um die Nutzbarkeit für Menschen mit Einschränkungen sofort zu verbessern, bieten wir über ein Assistenz-Menü (Symbol am Bildschirmrand) Funktionen wie die Anpassung von Kontrasten und Schriftgrößen an. Dieses Tool ergänzt die generelle Barrierefreiheit der Seite.
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 09. August 2026 erstellt (bzw. zuletzt überprüft).
Die Überprüfung der Barrierefreiheit beruht auf einer Selbstbewertung der Gemeinde Wannweil.
Feedback und Kontaktangaben
Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten von www.wannweil.de aufgefallen? Oder haben Sie Fragen zum Thema Barrierefreiheit? Dann können Sie sich gerne bei uns melden:
Gemeinde Wannweil
Hauptstr. 11
72827 Wannweil
Telefon: 07121 9585-0
E-Mail: digitales@wannweil.de
Durchsetzungsverfahren
Um zu gewährleisten, dass diese Webseite den in § 10 Absatz 1 L-BGG beschriebenen Anforderungen genügt, können Sie sich an die Gemeinde Wannweil wenden und eine entsprechende Rückmeldung geben.

