Landesfamilienpass
Der berechtigte Personenkreis kann mit dem Landesfamilienpass und dem dazu gehörigen Gutscheinheft staatliche Schlösser und Gärten sowie die staatlichen Museen des Landes unentgeltlich besuchen.
Die Einrichtungen sind im Gutscheinheft erwähnt.


Für Inhaber des Landesfamilienpasses entfällt beim Wannweiler Ferienprogramm die einmalige Schutzgebühr von 1,50 €
Voraussetzungen:
  • Familien mit mindestens 3 kindergeldberechtigten Kindern, die mit den Eltern in häuslicher Gemeinschat leben
  • Familien mit nur einem Elternteil, die mit mindestens einem Kind in häuslicher Gemeinschaft leben
  • Familien mit einem kindergeldberechtigtem schwerbehinderten Kind mit mindestens 50 v.H. Erwerbsminderung
  • Personalausweis/Reisepass

zurück zur Übersichtsseite für das Ferienprogramm