Verkauf von Gemeindebauplätzen für Wohnbebauung

 

Die Gemeinde bietet folgende Bauplätze für Wohnbebauung an:

Die Gemeinde  Wannweil

bietet folgende Bauplätze für Wohnbebauung an:

 

Flst. Lage Nutzung Fläche Preis in € je m² Gesamtpreis
3675 Gustav-Werner-Str Einfamilienhaus 757 m² 280 211.960
3682 Gustav-Werner-Str. Doppelhaushälfte 629 m² 280 176.120

 

Die vorgenannten Bauplätze unterliegen keinerlei Vergabekriterien.

 

 

Weitere Bauplätze für Wohnbebauung sind:

Flst. Lage Nutzung Fläche Preis in € je m² Gesamt-preis
600/20

Neuffenstr./

Kusterdinger  Str.

Einfamilienhaus 394 m² 317

124.898 €

zzgl. 15.000 € für Anteil an Privatweg

3598 Hartmannstr. Einfamilienhaus

ca.

720 m²

300 216.000

 

Die Gemeinde fördert Familien mit Kindern durch Gewährung eines Abschlages auf den Gesamtkaufpreis, und zwar je Kind

für das 1. Kind:

4.000 €

für das 2. Kind:

6.000 €

für jedes weitere Kind:

8.000 €

Ihre Ansprechpartner bei der Gemeindeverwaltung sind:

Für den Verkauf: Für Fragen bezgl. der zulässigen Bebauung:
Ralf Knop (Kämmerer) Frau Dorothea Mergenthaler (Ortsbaumeisterin)
Tel. 07121/9585-31 Tel. 07121/9585-41
e-mail: ralf.knop@gemeinde-wannweil.de e-mail: dorothea.mergenthaler@gemeinde-wannweil.de

 

Hausanschrift:

Bürgermeisteramt Wannweil

Hauptstr. 11

 

72827 Wannweil

 

Im neu erschlossenen Baugebiet „Südlicher Pfaffenäcker

bietet die Gemeinde noch sieben Bauplätze an:

 

Flst. Lage Nutzung Fläche Preis in € je m² Gesamt-preis
A
1405/2
Südlicher Pfaffenäcker Doppelhaus-hälfte 242 m² 300 72.600
B
1405/1
Südlicher Pfaffenäcker Doppelhaus-hälfte 268 m² 300 80.400
C
1405/3
Südlicher Pfaffenäcker Einfamilien-haus 369 m² 300 110.700
D
1405/4
Südlicher Pfaffenäcker Einfamilien-haus 378 m² 300 113.400
E
1405/5
Südlicher Pfaffenäcker Einfamilien-haus 406 m² 300 121.800
F
1405/11
Südlicher Pfaffenäcker Einfamilien-haus 365 m² 300 109.500
G
1405/12
Südlicher Pfaffenäcker Einfamilien-haus 498 m² 300 149.400

 

 

Bitte beachten Sie zu den Bauplätzen im Gebiet „Südlicher Pfaffenäcker“:

 

 

Der Verkaufspreis beinhaltet die Erschließungskosten für die Herstellung der neuen Stichstraße, die Abwasserbeiträge und die Kosten für die Herstellung der Kanalhausanschlüsse!

 

Jedermann kann sich um einen Bauplatz bewerben.

 

Nähere Informationen erhalten Sie bei Herrn Knop.

 

Der Bebauungsplan hat bereits Rechtskraft erlangt. Es wird darauf hingewiesen, dass objektbezogene, fachliche Baugrund- und Gründungsberatungen in diesem Baugebiet bei allen Bauvorhaben zwingend erforderlich sind (vgl. Textteil C 1). Auf das  „Ingenieurgeologisches Erschließungsgutachten“ vom 21.04.2007 und die „ergänzenden Untersuchungen zum Ingenieurgeologischen Erschließungsgutachten“ vom 30.05.2007 wird zusätzlich verwiesen.

 

Bei einer Bewerbung/Anfrage per E-Mail  (ralf.knop@gemeinde-wannweil.de) erhalten Sie kurzfristig die kompletten umfangreichen Unterlagen zum Baugebiet. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir auf dem Postwege nur die textlichen Teile der oben genannten Gutachten versenden.