07.11.2000
Kreis Reutlingen
Gemeinde Wannweil
Bebauungsplan
"Eiwiesen
-
Sondergebiet Pferdezucht / Pferdehaltung"
hier Begründung
1. Anlaß zur
Aufstellung des Bebauungsplanes
Der
Eigentümer der Grundstücke im Geltungsbereich des Bebauungsplanes betreibt eine
Pferdezucht / Pferdehaltung mit zugehörigem Reitplatz und sonstigen
erforderlichen Nebenanlagen. Um diese Nutzung rechtlich abzusichern hat die
Gemeinde Wannweil die Aufstellung dieses Bebauungsplanes beschlossen um damit
auch eine sinnvolle Nutzung für ein ehemals privilegiertes Vorhaben im
Außenbereich zu ermöglichen.
2. Planung
Der
Eigentümer hat die Grundstücke einer früheren Gärtnerei, die in diesem Bereich
angesiedelt war, erworben und auf der Grundlage eines im September 1993
gestellten Baugesuchs anstelle der dort befindlichen Gewächshäuser Stallungen,
einen Pferdestall mit Futterlager, sowie einen Reitplatz und Pferdekoppeln
gebaut.
Da das
Baugebiet nicht in die Baugebietstypen nach §§ 2 bis 10 der BauNVO einzureihen
ist, wird es als Sondergebiet nach § 11 Bau NVO ausgewiesen.
Der
Bebauungsplan weist die verschiedenen zulässigen Nutzungen genau aus. Die
vorhandenen Anlagen, vom Wohngebäude über den Pferdestall mit Futterlager, dem
Reitplatz und die Pferdekoppeln entsprechen dem jetzigen Bestand und sollen
keine Erweiterung erlauben.
Im
Bebauungsplan sind die Traufhöhen gemäss dem Bestand festgesetzt. Eine
Erweiterung ist auch hier nicht vorgesehen.
Die
Nutzung im Sondergebiet ist so definiert, daß sie das Wohnen im angrenzenden
Allgemeinen Wohngebiet nicht wesentlich stören darf.
3. Ziel und
Zweck der Planung
Durch
die Aufstellung des Bebauungsplans sollen die planungsrechtlichen
Zulässigkeitsvoraussetzungen für die Pferdehaltung in dem Gebiet geschaffen
werden. Eine Erweiterung der bestehenden Anlagen soll gleichzeitig unterbunden
werden.
5. Bestehende
und künftige Rechtsverhältnisse
Das
Vorhaben liegt im Außenbereich, die Fläche mit landwirtschaftlicher Nutzung ist
im Flächennutzungsplan des Nachbarschaftsverbandes Reutlingen-Tübingen
ausgewiesen.
Die
Gemeinde Wannweil führt eine Änderung des Flächennutzungsplanes im
Parallelverfahren durch.
6. Größe des
Plangebiets
Die
Gesamtfläche des Bebauungsplans beträgt ca. 0,86 ha.
7.
Erschließung
Die
verkehrliche Erschließung erfolgt von der Kreisstraße 6724 über die vorhandenen
landwirtschaftlichen Wege. Die Gemeinde beabsichtigt nicht diese Wege weiter
auszubauen.
Die
Abwasserbeseitigung und Wasserversorgung erfolgt über Privatleitungen in bzw.
von der Schönblickstraße über den Feldweg 3225.
Rösch
Bürgermeisterin