07.11.2000

 

 

Kreis                           Reutlingen

 

Gemeinde                  Wannweil

 

 

                                    Bebauungsplan "Eiwiesen

                             - Sondergebiet Pferdezucht / Pferdehaltung"

 

 

hier                              Begründung

 

 

1. Anlaß zur Aufstellung des Bebauungsplanes

 

Der Eigentümer der Grundstücke im Geltungsbereich des Bebauungsplanes betreibt eine Pferdezucht / Pferdehaltung mit zugehörigem Reitplatz und sonstigen erforderlichen Nebenanlagen. Um diese Nutzung rechtlich abzusichern hat die Gemeinde Wannweil die Aufstellung dieses Bebauungsplanes beschlossen um damit auch eine sinnvolle Nutzung für ein ehemals privilegiertes Vorhaben im Außenbereich zu ermöglichen.

 

2. Planung

 

Der Eigentümer hat die Grundstücke einer früheren Gärtnerei, die in diesem Bereich angesiedelt war, erworben und auf der Grundlage eines im September 1993 gestellten Baugesuchs anstelle der dort befindlichen Gewächshäuser Stallungen, einen Pferdestall mit Futterlager, sowie einen Reitplatz und Pferdekoppeln gebaut.

 

Da das Baugebiet nicht in die Baugebietstypen nach §§ 2 bis 10 der BauNVO einzureihen ist, wird es als Sondergebiet nach § 11 Bau NVO ausgewiesen.

Der Bebauungsplan weist die verschiedenen zulässigen Nutzungen genau aus. Die vorhandenen Anlagen, vom Wohngebäude über den Pferdestall mit Futterlager, dem Reitplatz und die Pferdekoppeln entsprechen dem jetzigen Bestand und sollen keine Erweiterung erlauben.

Im Bebauungsplan sind die Traufhöhen gemäss dem Bestand festgesetzt. Eine Erweiterung ist auch hier nicht vorgesehen.

Die Nutzung im Sondergebiet ist so definiert, daß sie das Wohnen im angrenzenden Allgemeinen Wohngebiet nicht wesentlich stören darf.

 


 

3. Ziel und Zweck der Planung

 

Durch die Aufstellung des Bebauungsplans sollen die planungsrechtlichen Zulässigkeitsvoraussetzungen für die Pferdehaltung in dem Gebiet geschaffen werden. Eine Erweiterung der bestehenden Anlagen soll gleichzeitig unterbunden werden.

 

 

5. Bestehende und künftige Rechtsverhältnisse

 

Das Vorhaben liegt im Außenbereich, die Fläche mit landwirtschaftlicher Nutzung ist im Flächennutzungsplan des Nachbarschaftsverbandes Reutlingen-Tübingen ausgewiesen.

Die Gemeinde Wannweil führt eine Änderung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren durch.

 

6. Größe des Plangebiets

 

Die Gesamtfläche des Bebauungsplans beträgt ca. 0,86 ha.

 

7. Erschließung

 

Die verkehrliche Erschließung erfolgt von der Kreisstraße 6724 über die vorhandenen landwirtschaftlichen Wege. Die Gemeinde beabsichtigt nicht diese Wege weiter auszubauen.

 

Die Abwasserbeseitigung und Wasserversorgung erfolgt über Privatleitungen in bzw. von der Schönblickstraße über den Feldweg 3225.

 

 

 

                                                                                                                

Rösch

Bürgermeisterin