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Sitzung des Gemeinderats vom 10. Juli 2008

Sitzungsbericht aus der öffentlichen Sitzung des Gemeinderats vom 10.07.2008

TOP 1 - Umbaumaßnahme Friedhof

Endabrechnung

Die Vorsitzende begrüßt zu diesem Tagesordnungspunkt Herrn Schmitt vom Büro Baumeister und blickt zunächst auf die Friedhofssituation im Jahr 1995 zurück. Damals stand das Gremium vor der Entscheidung, einen weiteren Friedhof oberhalb des Kleintierzüchterheimes zu planen oder den alten Fried­hof zu sanieren und damit weitere Bestattungsmöglichkeiten zu schaffen. Nunmehr sei der letzte Abschnitt der seinerzeit beschlossenen dreiteiligen Sanierung abgeschlossen und das Ergebnis bestätigt die damalige Entscheidung. Die allgemein bekannten schwierigen Bodenverhältnisse hätten ein ausgesprochen sensibles Vorgehen notwendig gemacht, welches wiederum erhebliche Mehrkosten zur Folge gehabt habe.

Nach diesen einleitenden Worten übergibt die Vorsitzende Herrn Schmitt das Wort.

Herr Schmitt bedankt sich zunächst beim Gremium und der Verwaltung für die konstruktive Zusammenarbeit. Gemeinsam sei ein guter Lösungsansatz für diese nicht alltägliche Baumaßnahme erarbeitet worden. Entgegen der ur­sprünglichen Planung, welche das Niveau der schon belegten Grabfelder Q und R beibehalten hätte, sei aus dem Gremium der Vorschlag gemacht worden, das Niveau anzuheben, um die frühere Belegungsebene möglichst wenig zu kontaktieren. Diese Ausführung habe allerdings auch zu Mehr­kosten geführt. Außerdem seien noch verschiedene notwendige Arbeiten im Wegenetz des Friedhofs zusätzlich ausgeführt worden. Hierzu erläutert Herr Schmitt die GR-Drucks. 2008-85. Die vorliegende Nachtragsvereinbarung konnte erst nach Vorliegen und Prüfung der Schlussabrechnung vorgelegt werden. Die Bauarbeiten sowie die gelungene Fusion zwischen dem alten und dem neuen Friedhofsteil doku­mentiert Herr Schmitt mit einer Power-Point-Präsentation.

GR Herrmann zeigt sich für die CDU-Fraktion sehr mit den Ausführungen und den damit verbundenen Leistung zufrieden. Das Ergebnis sei eine wunder­schöne Anlage, die in der Bevölkerung großen Anklang gefunden habe. 1995 habe das Gremium eine richtungsweisende Entscheidung getroffen. Der Friedhof sei für die Bevölkerung deutlich besser erreichbar als die damals zur Diskussion stehende Alternative beim Kleintierzüchterheim. Mit dem fertig gestellten Bauabschnitt sei nun die Kapazität auf lange Zeit geschaffen worden.

GR Komanschek schließt sich dem Lob an und erinnert daran, dass seinerzeit der Gemeinderat Hajo Mann die Verbindung nach Weil der Stadt, die bereits Erfahrungen mit dem Grabkammersystem hatte, hergestellt habe. Mit der Fest­stellung, dass der Friedhof mit der Fertigstellung der Arbeiten eine gelungene Anlage und ein Vorzeigeobjekt sei, richtet GR Komanschek seinen Dank an Herrn Schmitt.

Auch GR Rasp freut sich über das gelungene Ergebnis. Er selbst sei erst später als Gemeinderat mit der Problematik des Friedhofes befasst gewesen, hätte Herrn Schmitt aber stets als kompetenten Fachmann kennen gelernt.

Herr Schmitt verweist darauf, dass die Verwaltung und der Gemeinderat gezeigt hätten, dass sie wussten, wohin sie wollen und auch konkrete Vor­stellungen eingebracht haben. Damit sei die Gegenwart genutzt worden, um mittel- und langfristig die Zukunft zu sichern.

Der Gemeinderat nimmt die Endabrechnung formlos zustimmend zur Kenntnis.

Die Vorsitzende verabschiedet Herrn Schmitt mit ihrem Dank für die gute Zusammenarbeit.

TOP 2 - Bebauungsplan „Untere Mühle, 8. Änderung“

hier:                                Beteiligung der Träger öffentlicher Belange

                                        und Bürgerbeteiligung gem. § 3 (1) BauGB

Die Vorsitzende erläutert die GR-Drucks. 2008-90.

Ziel der Änderung des Bebauungsplanes sei, in dem angrenzenden Bereich der Grünanlage des Flurstücks Nr. 434 Fläche für Garagen und Stellplätze zu schaffen. Die Verwaltung schlägt vor, die im Rahmen der Anhörung einge­gangenen Anregungen der Behörden in den textlichen Festsetzungen des Bebauungs­planes aufzunehmen.

Sodann fasst der Gemeinderat einstimmig folgenden Beschluss:

Die angeregten Änderungen werden entsprechend den Beschlüssen des Gemeinderats vom 10. Juli 2008 in den vorliegenden Bebauungsplan eingearbeitet. Eine erneute Auslegung ist daher notwendig.

TOP 3 - Neufassung der Vereinsförderrichtlinien

Die Vorsitzende weist rückblickend auf die Entwicklung der Vereinsförderung hin. Durch die vielfachen Formen der Förderung hatten sich im Laufe der Zeit gewisse Unterschiede ergeben, die es nun galt, -soweit wie möglich- anzugleichen. Diese Aufgabe sei mit sehr viel Aufwand verbunden gewesen, wofür ihr Dank Herrn Knop gelte.

Gde.Oberamtsrat Knop erinnert an die Finanzlage 2005/2006, welche die Freiwilligkeitsleistungen der Gemeinde ins Blickfeld gerückt habe. Er erläutert hierzu ausführlich die GR-Drucks. 2008-75.

GR Herrmann betont, dass vorrangig zu sehen ist, was durch die Änderungen letztendlich eingespart werde. Nach den vorliegenden Berechnungen sei von 10.000 bis 15.000 Euro jährlich auszugehen. Dieser Betrag sei mit Blick auf Jahre, in welchen die Zuführungsrate bei 50.000 Euro gelegen habe, kein „Pappenstiel“. Er ruft in Erinnerung, dass der gemeinsame Antrag der CDU-Fraktion und der Freien Wählervereinigung die Überprüfung der Freiwilligkeitsleistungen durch die Verwaltung veranlasst habe. Dazu betont er, wolle niemand die Vereine abzocken, sondern lediglich einen gerechteren Ausgleich herstellen. Dieser Aus­gleich zwischen den Vereinen sei mit den vorliegenden Vereinsförderrichtlinien gelungen.

Nach Auffassung von GR Rasp sind die vorliegenden Vereinsförderrichtlinien besser nivelliert und damit die Aufgabe grundsätzlich gut gelöst.

Zur Förderung der Vereinsjugendarbeit bemerkt Herr Rasp aber, dass eine lineare Förderung wünschenswert gewesen wäre. Mit dem jetzigen Modell sei er nicht einverstanden, da dieses Modell kleinere Vereine bevorzuge, den Sportverein mit sehr vielen jugendlichen Mitgliedern und sehr vielen Abteilungen eher benachteilige. Der Sportverein mit seinen vielen Jugendlichen komme so auf eine Förderung von 3,20 Euro pro Jugendlichem bei einer möglichen maximalen Förderung von 20,-- Euro pro Jugendlichem in einem kleineren Verein. Aufgrund dieser Regelung werde er sich bei der Abstimmung enthalten.

GR Komanschek bescheinigt Gemeinderat und Verwaltung, dass sich alle redlich bemüht hätten, in diesem Punkt eine gerechte Lösung zu finden. Er zeigt an dem Beispiel der ALW-Sportgruppe auf, dass alle ALW Mitglieder über eine Beitragserhöhung die Kosten der Sportgruppe tragen müssen, da die Sportgruppe selbst zu klein ist, um die angefallenen Gebühren allein zu tragen. Er erklärt deshalb, dass er nicht mit allen Punkten der neuen Richtlinie zufrieden sei und er sich deshalb bei der Abstimmung ebenfalls enthalten werde. Trotzdem spricht er seine Anerkennung für die Mühe aus.

Die Vorsitzende erläutert dazu, dass bei der Vielfalt der Vereine eine absolut gerechte Lösung nicht möglich sei. Der Auftrag an die Verwaltung sei gewe­sen, 10.000 bis 15.000 Euro einzusparen. Dieses Ziel sei nunmehr erreicht. Es habe Einigkeit darüber bestanden, dass im Bereich der Jugendförderung nicht eingespart, sondern gerechter umverteilt werden sollte. Hätte man sich für eine Einzelförderung bei der Jugendförderung entschieden, hätte dies zu Mehrausgaben geführt. Nunmehr sei die Jugendförderung gerechter umverteilt. Sie weist darauf hin, dass die Gemeinde die Vereine immer noch mit einer stolzen Summe von 70.000 bis 90.000 Euro jährlich unterstütze.

GR Frau Mann erklärt, sie habe die neuen Vereinsförderrichtlinien mit Interesse zur Kenntnis genommen. Diese seien offensichtlich sehr sorgfältig ausgearbeitet. Sie erklärt ihre grundsätzliche Zustimmung, wobei sie sich bei Punkt 4, der Jugendförderung enthalten wolle.

Die Vorsitzende schlägt daraufhin vor, über den Punkt 4 der Vereinsförder­richtlinien „Förderung der Vereinsjugendarbeit“ getrennt abzustimmen.

Sodann fasst der Gemeinderat mehrheitlich bei 2 Gegenstimmen und 2 Enthaltungen folgenden Beschluss:

Punkt 4 der Vereinsförderrichtlinien „Förderung der Vereinsjugend­arbeit“ wird zugestimmt.

4. Förderung der Vereins-Jugendarbeit

a) Zur Förderung der Jugendarbeit wird den Vereinen auf Antrag ein Jugendförderungsbeitrag als zweckgebundener Zuschuss gewährt. Der Zuschuss bemisst sich nach der Zahl der jugendlichen Mitglieder, die am Stichtag 1.1. des Zuschussjahres noch keine 18 Jahre alt sind und ihren Hauptwohnsitz in Wannweil haben.

Der Beitrag beträgt jährlich pro Verein:

bei    5 - 10 aktiven Jugendlichen

100 €

bei  11 - 30 aktiven Jugendlichen

180 €

bei  31 - 50 aktiven Jugendlichen

300 €

bei  51 - 70 aktiven Jugendlichen

420 €

bei  71 -100 aktiven Jugendlichen

550 €

bei  101 - 150 aktiven Jugendlichen

650 €

bei  151 - 200 aktiven Jugendlichen

700 €

bei  201 - 250 aktiven Jugendlichen

750 €

Ab 251 und mehr aktiven Jugendlichen

800 €

Zur Auszahlung des Zuschusses ist die Zahl der aktiven Jugendlichen durch eine namentliche Liste - mit Geburtsdatum und Anschrift der Jugendlichen – bis spätestens 31.03. des Zuschussjahres beim Bürgermeisteramt einzureichen. Der Pauschalzuschuss wird nur gewährt, wenn der Antrag stellende Verein in geeigneter Form nachweisen kann, dass mindestens in der Höhe des beantragten Zuschusses spezielle Aufwendungen für die Jugendarbeit des Vereines im Vorjahr des Zuschussjahres angefallen sind.

Die Auszahlung des Zuschusses erfolgt zum 01.07. eines jeden Jahres.

b) Für Vereine und kirchliche Organisationen hält die Gemeinde einen Fördertopf von € 2.000.- zur Organisation von Jugendveranstaltungen zur Verfügung. Gefördert werden sowohl Einzelveranstaltungen, Wochenendveranstaltungen als auch Freizeiten. Der Fördersatz beträgt pro Veranstaltungstag € 75.- maximal € 300.- pro Veranstaltung. Nicht gefördert werden laufende Vereinsveranstaltungen (regelmäßiger Turnierbetrieb etc.) und altersgemischte Veranstaltungen, an denen zwar Jugendliche ebenfalls teilnehmen, die aber nicht originär für diese organisiert werden. Die Zahl der jugendlichen Teilnehmer sollte mindestens fünf betragen. Über-Nacht-Veranstaltungen werden nur als ein Tag gewertet.

Der Antrag ist spätestens 1 Monat vor der Veranstaltung bei der Verwaltung einzureichen und wird unabhängig vom wirtschaftlichen Erfolg einer Veranstaltung gewährt. Die Zahlung des Zuschusses kann von der Vorlage einer Teilnehmerliste abhängig gemacht werden.

Sodann fasst der Gemeinderat mehrheitlich bei 2 Enthaltungen folgenden Beschluss:

Die Neufassung der Vereinsförderrichtlinien gemäß Anl. 1 der GR-Drucks. 2008-75 wird zugestimmt.

Die gesamten Vereinsförderrichtlinien wurden bereits im Gemeindeboten Nr. 51 vom 15.07.2008 veröffentlicht.

GR Rasp regt eine Umfrage bei den Vereinen über die Entwicklung der Mitgliederzahlen im Hinblick darauf an, dass teilweise die Mitgliedsbeiträge angepasst werden mussten.

Die Vorsitzende nimmt diese Anregung zur Kenntnis.

TOP 4 - Neue Heizungsanlage Uhlandschule

Die Vorsitzende erläutert die GR-Drucks. 2008-96. Die Verwaltung schlage vor, die mittelfristig anstehende Erneuerung der Heizungsanlage der Uhlandschule konzeptionell anzugehen, um bei den Haushaltsberatungen mit einem noch zu beauftragenden Gutachten eine aus­führliche Diskussionsgrundlage zu besitzen.

Die Verwaltung schlage deshalb vor, zunächst drei Angebote für ein Gut­achten auf der Basis der Ausführungen in der GR-Drucksache einzuholen.

GR Herrmann bekräftigt die Notwendigkeit eines umfassenden Gutachtens, da schon seit Jahren die Bewirtschaftungskosten einen immensen Faktor im Haushalt der Gemeinde darstellen. Dabei sei zu beachten, dass -wie von der Verwaltung vor­geschlagen- verschiedene Alternativen geprüft werden. Die Beauftragung eines Gutachtens sei deshalb der richtige Weg in die Zukunft. Langfristig, in sehr ferner Zukunft, seien diesbezüglich auch Schritte für die Gebäude in der Ortsmitte zu überlegen. Auch hierfür könne ein solches Gutachten Signal­wirkung besitzen.

GR Frau Mann erinnert daran, dass die SPD-Fraktion beim Rathausneubau ein Blockheizwerk für die Gebäude in der Ortsmitte angeregt habe. Vielleicht sei nun der richtige Zeitpunkt, auf den Zug der umweltfreundlichen bzw. erneuerbaren Energien aufzuspringen. Auf jeden Fall müsste das Gutachten diesbezüglich Alternativen aufzeigen.

GR Herrmann erinnert sich, dass das Ingenieurbüro Fromm seinerzeit deutlich gemacht habe, dass sich ein Blockheizwerk zum damaligen Zeitpunkt nicht gerechnet hätte.

Auf Vorschlag von GR Frau Münch, andere Objekte in eine neue Heizanlage der Schule einzubeziehen, weist die Vorsitzende auf die große räumliche Entfernung hin. Außerdem stünden in absehbarer Zeit keine weiteren Heizungsanlagen zur Sanierung an.

GR Hallabrin hält die Beauftragung eines Gutachtens zur Entscheidungs­findung für absolut notwendig. Er gibt zu bedenken, dass für ein Blockheiz­werk ein Abnehmer nötig sei. Bei der Schule käme die Schwimmhalle hierfür in Frage.

Die Vorsitzende schlägt vor, von drei Büros Angebote für ein Gutachten einzuholen und in der nächsten Sitzung über den Umfang des Gutachtens sowie die Vergabe zu entscheiden.

Sodann fasst der Gemeinderat einstimmig folgenden Beschluss:

Die Verwaltung wird beauftragt, von drei Büros Angebote für ein Gut­achten über eine neue Heizungsanlage für den Komplex Uhlandschule einzuholen. In der nächsten Sitzung wird über den Umfang sowie die Vergabe des Gutachtens entschieden.

TOP 5 - Bildung von Haushaltsresten

Gde.Oberamtsrat Knop erläutert die GR-Drucks. 2008-94.

Vorbereitung der Jahresrechnung 2007

Haushaltsreste im Rechnungsjahr 2007

1. Haushaltsausgabereste im Verwaltungshaushalt:

HH-Stelle

Bezeichnung

Betrag in €

1.8810.501000.0

Unterhaltung der Wohngebäude

(Bem.: Die im Jahre 2007 vorgesehene Sanierung der

Sanitärbereiche in der Blumenstr. 12 erfolgte erst 2008)

Summe HH-Ausgabereste im VWH

17.000

2. Haushaltsausgabereste im Vermögenshaushalt:

HH-Stelle

Bezeichnung

Betrag in €

2.0600.935000.1

Datenverarbeitung (Rathaus)  -> Erwerb bewegl. Sachen                             8.600

(Bem.: neuer Server im Zushg. mit neuer Hardware für Bücherei

und Aufrüstung Aktenverwaltungsprogramm RegiSafe)

2.3520.935001.4

Bücherei -> Erwerb bewegl. Sachen                                                              6.000

(Bem.: neue Soft- und Hardware für Bücherei)

2.6300.950021.0

Ausbau Einfahrtstraße, Brühlstr., Ochsengäßle

25.000

2.6700.960007.4

Straßenbel. Baugebiet Pfaffenäckerweg

12.300

2.7000.950021.6

Kanalisation Einfahrtstraße

20.000

2.7000.950070.4

Kanalisation Stichstr. Pfaffenäcker

18.980

2.7000.950071.2

Kanäle Pfaffenäcker

5.200

2.7000.950072.0

Kanäle Gottl.-Daimler-Str.

45.000

2.7000.950100.0

Erstellung eines neuen Kanalbestandplanes                                                70.800

(Bem.: Plan ist weiter in Bearbeitung)

2.7000.950201.4

Kanalhausanschlüsse Pfaffenäcker

12.000

2.7500.950000.5

Umgestaltung von Grabfeldern

2.400

2.7710.935001.1

Bauhof -> Erwerb bewegl. Sachen                                                              22.800

(Bem.: Ford Transit wurde noch nicht geliefert)

2.8800.950002.6

Sanierung Geb. Eisenbahnstr.

8.600

Summe HH-Ausgabereste im VMH

257.680

Bemerkung: Sofern nicht anders angegegben, handelt es sich um noch nicht abgeschlossenene bzw. abgerechnete Bauvorhaben.

3. Haushaltseinnahmereste im VMH

- keine -

913.69

aufgestellt:

Wannweil, den

01.07.2008

Knop

Er weist auf eine Korrektur bei der Position „Sanierung Gebäude Eisenbahn­straße“ hin. Der Betrag ist auf 8.600,-- Euro zu korrigieren. Dies ergibt eine Summe Haushaltsausgaberest im Vermögenshaushalt von 257.680,-- Euro.

Ohne Diskussion fasst der Gemeinderat einstimmig folgenden Beschluss:

Der Bildung und Übertragung der in der Anlage aufgeführten Haushalts­reste im Rechnungsjahr 2007 wird zugestimmt.

TOP 6 - Annahme von Spenden

1. Annahme von „Kleinspenden“ und ähnlichen Zuwendungen im 2. Quartal des Jahres 2008

Gde.Oberamtsrat Knop erläutert die GR-Drucks. 2008-92.

Ohne Diskussion fasst der Gemeinderat einstimmig folgenden Beschluss:

Die in der Zeit vom 4.3.2008 bis 30.6.2008 von der Gemeinde­verwaltung (Gesamtwert 440,-- Euro) entgegen genommenen Spenden werden angenommen.

2. Annahme einer Geldspende im Wert von 1.000 Euro

Gde.Amtsrat Steinmaier erläutert die GR-Drucks. 2008-95.

Ohne Diskussion fasst der Gemeinderat einstimmig folgenden Beschluss:

Die Spende der IBM Deutschland GmbH an den Förderverein der Uhlandschule zum weiteren Ausbau des Betreuungsangebotes an der Uhlandschule im Wert von 1.000 Euro wird dankend angenommen.

3. Annahme einer Geldspende im Wert von 500 Euro

sowie künftig monatlich 500 Euro im Jahr 2008

und damit insgesamt 3.500 Euro

Die Vorsitzende verweist auf die GR-Drucks. 2008-93. Sie erklärt, dass die Annahme der Geldspende mit der Rechtsaufsicht ge­klärt wurde. Die Verwaltung schlage vor, die zugesagten Geldspenden für das Jahr 2008 und 2009 für die Ausstattung und die Außenanlage des Kinderhauses zu verwenden.

GR Frau Mann erkundigt sich, ob dies dem Wunsch von Herrn Löffler entspreche.

Die Vorsitzende berichtet, dass die Verwaltung grundsätzlich die Ver­wendung der Mittel frei einteilen könne.

GR Frau Franz-Nadelstumpf zeigt sich erfreut über diese Spende, würde es aber begrüßen, wenn auch andere Bereiche der Kinder- und Altenarbeit unterstützt würden.

Die Vorsitzende weist darauf hin, dass die langfristig angekündigte Spende über die Jahre an verschiedene Bereiche verteilt werden sollen.

GR Herrmann erkundigt sich, ob es sich um eine Spende einer Privat­person oder der Firma handele.

Hierzu erklärt Gde.Oberamtsrat Knop, dass es sich um eine Spende der Privatperson handele.

Nach kurzer weiterer Diskussion fasst der Gemeinderat einstimmig folgenden  Beschluss:

Die Spende von Herrn Wilfried Löffler über 500 Euro sowie der weiter zu­gesagten Geldspende von monatlich 500 Euro (dies wären im Jahr 2008 insgesamt 3.500 Euro) werden angenommen und für den Betrieb und die Unterhaltung der Kindergärten insbesondere der zusätzlichen Ausstattung für das Kinderhaus verwendet.

TOP 7 - Bekanntgaben

1. Benefizkonzert am 11.7.2008

Die Vorsitzende berichtet von einem Benefizkonzert des Fördervereins für Kriminalprävention am 11.7.2008. Für Interessierte liegen Karten bereit.

Der Gemeinderat nimmt Kenntnis.

TOP 8 - Verschiedenes, Wünsche und Anfragen

1. Verkehrsschau

GR Joos erkundigt sich, wann die angekündigte Markierung der Park­buchten in der Jahnstraße aufgebracht werden.

Die Vorsitzende berichtet, dass die Ausführung der Arbeiten unmittelbar bevorstehe.

Der Gemeinderat nimmt Kenntnis.

2. Unterer Haldenweg

GR Frau Franz-Nadelstumpf berichtet von den Schwierigkeiten des Müllfahrzeugs im Bereich des Unteren Haldenweges wegen einer wuchernden Hecke.

Die Vorsitzende sagt eine Überprüfung zu und weist ausdrücklich darauf hin, dass Hecken ganzjährig geschnitten werden dürfen, wenn dies für die Verkehrssicherheit notwendig ist.

Der Gemeinderat nimmt Kenntnis.

Nachdem keine weiteren Wortmeldungen vorliegen, schließt die Vorsitzende um 20.39 Uhr die öffentliche Sitzung des Gemeinderats.

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