Sitzung des Gemeinderats vom 28. Februar 2008
TOP 1 - Jahresbericht 2007 der Gemeindebücherei
Die Vorsitzende begrüßt zu diesem Tagesordnungspunkt die Leiterin der Bücherei, Frau Ulmer-Trauner.
Frau Ulmer-Trauner bedankt sich für die Einladung, und erläutert dem Gremium den vorliegenden Jahresbericht 2007 der Gemeindebücherei.
Im Anschluss an den Bericht von Frau Ulmer-Trauner bedankt sich die Vorsitzende bei der Büchereileiterin und ihrem Team für gewohnt engagierte und vorbildliche Büchereiarbeit. Besonders würdigt die Vorsitzende das große Engagement des Teams wenn es darum geht, den Nachwuchs an das Medium „Buch“ heranzuführen, Jugendliche zu beraten und das Lesen zu fördern.
Die Vorsitzende weist darauf hin, dass die Bücherei ein wichtiger außerschulischer Bildungsort ist, der Kontakt zu Schule und Kindergarten und deshalb auch eine besonders wichtige Aufgabe darstellt. Besonders hebt die Vorsitzende auch den hohen Stellenwert der kulturellen Veranstaltungen sind ein wichtiger Bestandteil des Gemeindelebens vor.
Alle Fraktionen schließen sich mit kurzen Wortmeldungen dem Dank und der Anerkennung der Vorsitzenden an.
GR Herrmann hebt noch hervor, dass es der Bücherei gelinge, die hervorragenden Leistungen im Rahmen der vorgegebenen finanziellen Möglichkeiten zu bewerkstelligen.
GR Frau Mann betont die Bildungsaufgabe der Bücherei und sagt die weitere Unterstützung der SPD-Fraktion zu.
GR Joos unterstützt den Wunsch von Frau Ulmer-Trauner, einen Drucker für den Internet-PC zu beschaffen.
GR Wolfer äußert seine Verblüffung über die Beständigkeit des Mediums „Buch“ trotz der heute verfügbaren elektronischen Medien bei den Kindern und Jugendlichen und sieht dies als Bestätigung für die erfolgreiche Arbeit der Bücherei.
Die Vorsitzende berichtet abschließend, dass die Gemeinde Wannweil kürzlich auf der Bildungsfachmesse „DIDAKTA“ als eine der wenigen Gemeinden des Landkreises mit einem eigenen Stand vertreten war. Dort sei seitens des Kultusministeriums festgestellt worden, dass 40 bis 60 % der Bildung außerschulisch geleistet werden müsse. Dies werte die Leistungen der Kommunen in diesem Bereich erheblich auf.
Mit einem abschließenden Dank an das Büchereiteam verabschiedet die Vorsitzende Frau Ulmer-Trauner.
TOP 2 - Einrichtung eines Kinderhauses im Kindergarten „Sonnenschein“:
Weiterentwicklung der Kleinkinderbetreuung/Betreuung der unter 3-jährigen
Die Vorsitzende weist darauf hin, dass in der Bundespolitik dieses Thema lange zögerlich angegangen worden sei. Zwischenzeitlich wurde aber anerkannt, dass ein großer Bedarf an Kleinkinderbetreuung bestehe. Es sei davon auszugehen, dass in absehbarer Zeit ein Rechtsanspruch auf Betreuung für einen bestimmten Prozentsatz der unter Dreijährigen bestehen werde. Die Verwaltung vertrete deshalb die Auffassung, dass zum jetzigen Zeitpunkt nach Beendigung der Sanierungsmaßnahme „Eisenbahnstraße 5“ eine gute Gelegenheit sei, in die Betreuung der Kleinkinder (1 bis 3-jährige) einzusteigen.
Die Vorsitzende erläutert daraufhin ausführlich die GR-Drucks. 2008-21 -Anl.z.Pr.-. Sie betont, dass Kinder, die bereits jetzt in den Kindergarten Schulstraße gehen, die Wahl zwischen dem seitherigen Angebot oder aber einer Betreuung nach dem neuen Konzept haben. Für Kinder, die neu in den Kindergarten Schulstraße angemeldet werden, sollen die neuen Regelungen gelten. Ein flexibler Wechsel zwischen den Kindergärten soll möglich sein, wenn eine längere Betreuungszeit der Kinder notwendig wird. Die Verwaltung biete im künftigen Kinderhaus für alle Kinder eine Betreuung von 10 Stunden ermöglichen.
Dabei sollen die Eltern entsprechend ihres Bedarfes wählen, ob die Kinder bis zu 6, bis zu 8 oder bis zu 10 Stunden betretu werden und können selbst festlegen, in welchem zeitlichen Rahmen die jeweilige Betreuung stattfindet. Zum Beispiel ob ein Kind, das den Regelkindergarten besucht, also eine Betreuungszeit von bis zu 6 Stunden täglich t von 7 Uhr morgens durchgehend diese Betreuungszeit wahrnimmt, in Vor- und Nachmittag gesplittet, oder eine 6-stündige Betreuungszeit anstrebt, die z.B. um 17.00 Uhr endet.
Um flexibel auf die Arbeitszeiten der Eltern eingehen zu können, kann diese Betreuungszeit auch an einzelnen Wochentagen zwischen 7 und 17.00 Uhr unterschiedlich gestaltet werden, z.B. kann ein Kind an drei Vormittagen den Kindergarten ab 7.00 Uhr sechs Stunden am Stück besuchen und an zwei Tagen vor- und nachmittags während der Regelkindergartenzeit den Kindergarten besuchen.
Bei einer weiteren Gruppe (max. 15 Kinder) sollen ebenfalls in diesem großzügigen Zeitraster Kinder von 1 3 Jahren betreut werden.
Des weiteren weist die Vorsitzende darauf hin, dass als Übergangslösung Kinder, die bisher den Kindergarten „Pusteblume“besuchen, nach dem Umzug in das Gebäude Eisenbahnstr. 5 für eine Übergangszeit von zwei Jahren den Kindergarten ebenfalls noch durchgehend 6 Stunden besuchen können. Anschließend soll er jedoch als klassischer Regel-Kindergarten mit Vor- und Nachmittagsbetreuung, sowie Mittagspause geführt werden. Zusätzlich werden im Kindergarten Eisenbahnstraße dem Elternprojekt der Kindergruppe, die eine Kleinkindbetreuung bis zu 15 Std. pro Woche anbietet, kostenlos ein Gruppenraum zur Verfügung gestellt. Diese Betreuungsstellen können in die Bedarfsrechnung integriert werden.
Die Vorsitzende erinnert daran, dass die Gemeinde verpflichtet ist, auswärtigen Kindergärten, die Wannweiler Kinder betreuen, deren Aufwand zu erstatten, wenn die Gemeinde keine vergleichbare Betreuung anbiete. Dies habe in den vergangenen Jahren rd. 15.000 Euro an Kosten verursacht.
Anschließend erläutert die Vorsitzende die vorgeschlagenen Kindergartenbeiträge entsprechend der von den Eltern gewählten Betreuungsart. Sie weist darauf hin, dass der besondere Vorteil im Kinderhaus die Möglichkeit einer frei wählbaren Betreuungszeit bis zu sechs Stunden im Zeitraster zwischen 7 und 17.00 Uhr sei, zum selben Kindergartenbeitrag wie er für alle anderen Regelkindergärten in der Gemeinde gilt.
Für Kinder unter 3 Jahren gelten jeweils die doppelten Beträge bei einer Betreuungszeit bis zu 6 Std, bis zu 8 Std, bis zu 10 Std. Die höheren Kosten für die Kleinkinder unter 3 Jahren ergeben sich aus höheren Personalkosten und einer reduzierten Gruppe mit max. 15 Kindern.
GR Herrmann erklärt, dass er nicht in die grundsätzliche Diskussion um die Kleinkinderbetreuung einsteigen wolle. Die gesetzliche Regelung liege vor und die räumlichen Möglichkeiten wären nach der Sanierungsmaßnahme auch gegeben. Die Bedarfsentwicklung bleibe in seinen Augen abzuwarten. Ein wichtiges Argument in die Kleinkinderbetreuung einzusteigen sei die Aufwandsentschädigung, die an auswärtige Kinder zu leisten ist. Unter diesem Gesichtspunkt solle lieber in die fortschrittliche Betreuung in Wannweil investiert werden, was auch die Attraktivität der Gemeinde bei jungen Familien deutlich erhöhen werde. Die CDU-Fraktion schlage deshalb die Beschlussempfehlung mit, auch die personelle Aufstockung auf den Stand vor der Sanierungsmaßnahme. Seine Fraktion werde die Entwicklung aber genau beobachten. Wie sich der Bedarf nach 2013, wenn Frauen, die ihre Kleinkinder selbst betreuen und Zuschüsse erhalten können, entwickeln werde, bleibe abzuwarten.
GR Frau Franz-Nadelstumpf erkundigt sich, ob die kirchlichen Kindergärten über das geplante Konzept der Gemeinde informiert sind und ob künftig für alle unter Dreijährigen das Kinderhaus empfohlen werde. Zur personellen Situation regt sie an, über eine Stelle zur Leistung für ein freiwilliges soziales Jahr nachzudenken.
Die Vorsitzende berichtet, dass sie in dieser Woche bei einer Sitzung des katholischen Kindergartenausschusses von dem geplanten, aber noch nicht beschlossenen Konzept berichtet habe. In den kirchlichen Kindergärten werden derzeit bereits sogenannte „Dreimonatskinder“, d.h. Kinder ab einem Alter 3 Monate vor dem 3. Geburtstag, aufgenommen, bzw. jeweils ein Kind pro Gruppe im Alter von 2 Jahren. Über das Angebot, im Kinderhaus ein Freiwillig Soziales Jahr abzuleisten, sollte nach Ablauf des ersten Jahres des Kinderhauses nachgedacht werden.
GR Wolfer schließt sich den positiven Äußerungen an und vertritt die Auffassung, dass dieses Betreuungsangebot allen zugute käme. Die beruflichen Kapazitäten der Mütter könnten damit besser genutzt werden. Er hoffe auf eine personelle Verbesserung, sollte es zu einer entsprechenden Betriebskostenförderung kommen.Die Freie Wählervereinigung werde dem Beschlussvorschlag der Verwaltung folgen.
Die Vorsitzende richtet ihren Dank an das Gremium, das anwesende Personal und die Elternvertreter der Kindergärten für die Unterstützung und das Mittragen des neuen Konzeptes. Die Erzieherinnen werden in einer Tagesstätte der Stadt Reutlingen die Möglichkeit haben, den Tagesablauf zu erleben und dabei Erfahrungen zu sammeln. Auch der Verwaltung fehle noch die Erfahrung, und so könne nicht ausgeschlossen werden, dass das Konzept möglicherweise nachgebessert werden müsse. Hierfür bittet die Vorsitzende bereits jetzt um Verständnis.
Nach diesem Meinungsaustausch fasst der Gemeinderat einstimmig folgenden Beschluss:
1. Im Kindergarten „Sonnenschein“ (Schulstr.2) wird ein Kinderhaus eingerichtet. Der Kindergarten wird von einem Regelkindergarten in einen Ganztagskindergarten (über 7 Std. durchgängige Öffnungszeit) und einen Kindergarten mit Altersmischung (1-Jährige bis Schuleintritt) umgewandelt.
2. Das Kindergartenpersonal wird wieder auf den Stand vor der Sanierung des Gebäudes Eisenbahnstr. 5 gebracht, d.h. im Vergleich zu heute wird eine weitere Erzieherin eingestellt (1 Stelle).
3. Die Kindergartenbeiträge werden ab September 2008 wie folgt erhoben:
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Zahl d. Kinder
unter 18 J. in
der Familie
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Regelkinder-garten
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Betreuung bis 8 Stunden
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Betreuung bis 10 Stunden
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1 Kind
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81 Euro
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105 Euro
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130 Euro
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2 Kinder
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62 Euro
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80 Euro
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100 Euro
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3 Kinder
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41 Euro
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55 Euro
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70 Euro
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4 Kinder
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14 Euro
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28 Euro
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42 Euro
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Die og. Kindergartenbeiträge erhöhen sich um die Gebühr für die Mahlzeiten.
Für die Betreuung von unter 3-jährigen Kindern in altersgemischten Gruppen wird regelmäßig ein Zuschlag von 100 % erhoben, sofern die Kinder jünger als 2 Jahre und 9 Monate sind.
Den Kindern, deren Eltern die Elternbeiträge für den Regelkindergarten bezahlen, stehen die erweiterten Öffnungszeiten zur Verfügung (Betreuungszeit bis 6 Stunden am Tag).
Familien mit 5 oder mehr Kindern unter 18 Jahren sind nach wie vor vom Elternbeitrag befreit.
Der Elternbeitrag für Alleinerziehende basiert weiterhin auf den zuletzt für die übrigen Eltern festgesetzten Elternbeiträgen. Ab September 2008 gilt für Alleinerziehende folgende Regelung bei der Festsetzung der Kindergartenbeiträge:
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Zahl d. Kinder
unter 18 J. in
der Familie
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Regelkinder-garten
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Betreuung bis 8 Stunden
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Betreuung bis 10 Stunden
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1 Kind
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79 Euro
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103 Euro
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128 Euro
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2 Kinder
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60 Euro
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78 Euro
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98 Euro
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3 Kinder
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40 Euro
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54 Euro
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68 Euro
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4 Kinder
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13 Euro
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26 Euro
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39 Euro
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4. Die von der Kindergruppe angebotenen Krippenplätze werden in die Bedarfsplanung der Gemeinde für Kinder unter 3 Jahren aufgenommen.
5. Die Gemeinde stellt der Kindergruppe die Räume zur Betreuung der Kinder unter 3 Jahren kostenlos zur Verfügung, welche aufgrund der Bedarfsplanung erforderlich sind. Die Gemeinde übernimmt daher ab dem Jahre 2011 die Kofinanzierung gemäß Ziff. 1.7.2 der VvV Kleinkindbetreuung.
TOP 3 - Sanierung der Echazbrücke in der Bahnhofstraße
Honorarvorschlag Ingenieurleistungen,
Ingenieurbauwerke und Verkehrsanlagen
Die Vorsitzende verweist auf die GR-Drucks. 2008-15.
Der vorliegende Honorarvorschlag nach HOAI sei von Frau Mergenthaler geprüft und entspricht der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure. Frau Mergenthaler weist darauf hin, dass die ursprüngliche Kostenschätzung des Büros Müller + Kromer aufgrund des Schadensbildes von einer Sanierung der Gehwegkarten ausging. Bedingt durch das Alter der Brücke, bzw. die damals verwendeten Abdichtungsmaterialien muss jedoch davon ausgegangen werden, dass auch die Abdichtung unter dem Fahrbahnbelag erneuert werden muss. Die Ausschreibung sollte einschließlich einer neuen Abdichtung erstellt werden, das Honorar wurde bereits auf der Grundlage einer umfassenden Sanierung einschließlich Fahrbahn ermittelt.
GR Herrmann erkundigt sich, ob Frau Mergenthaler ganz grundsätzlich in der Lage wäre, diese Leistungen selber zu erbringen.
OBM Frau Mergenthaler verweist darauf, dass das Ortsbauamt sehr vielfältige Aufgabengebiete umfasse. Derzeit bleibe aufgrund der zeitintensiven Bauleitertätigkeit bei der Sanierung des Gebäudes Eisenbahnstraße 5 sehr vieles liegen. Grundsätzlich sei das Ortsbauamt auch nicht mit dem notwendigen Equipment für diesen Bereich des Tiefbaus eingerichtet. Weiter weist sie darauf hin, dass sie kein Statiker sei und deshalb auch keine Statikerleistungen erbringen könne. Dass sie die Maßnahme als Bauherr mit betreue, sei aber selbstverständlich.
Nach diesen Ausführungen fasst der Gemeinderat einstimmig folgenden Beschluss:
Das Planungsbüro Pirker + Pfeiffer aus Eningen wird mit den Ingenieurleistungen für die Sanierung der Echazbrücke in der Bahnhofstraße -entsprechend der GR-Drucks. 2008-15- beauftragt.
TOP 4 - Instandsetzung Kusterdinger Straße
Honorarvorschlag Ingenieurleistungen Straßenbau
Die Vorsitzende erinnert daran, dass diese Maßnahme seit ungefähr 12 Jahren im Rahmen der Haushaltsberatungen und immer wieder geschoben wurde. Nun lässt sich die Sanierung der Straße ortsauswärts nicht mehr aufschieben.
Das Planungsbüro Pirker + Pfeiffer hat einen entsprechenden Honorarvorschlag für die Planung, Ausschreibung und Bauleitung für die Instandsetzung der Kusterdinger Straße außerorts auf der Grundlage der im vergangenen Herbst erstellten Schadensaufnahme und Vorplanung unterbreitet.
Frau Mergenthaler hat den Honorarvorschlag inhaltlich geprüft. Er entspricht der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure.
GR Leibssle erkundigt sich, weshalb immer nur ein Honorarvorschlag vorliege und keine Alternativangebote eingeholt würden.
Hierzu erläutert die Vorsitzende, dass die Tiefbaumaßnahmen nach DIN geplant und ausgeführt werden müssen und die Honorarvorschläge auf dieser Basis nach HOAI berechnet würden. Daher gäbe es bei solchen Maßnahmen keinen Spielraum; die Einholung eines weiteren Honorarvorschlag mache deshalb auch keinen Sinn.
GR Frau Franz-Nadelstumpf regt an, die zeitliche Planung der Maßnahme mit der Gemeinde Jettenburg abzustimmen, da auch dort eine innerörtliche Maßnahme geplant sei.
Die Vorsitzende sagt zu, nach Möglichkeit die Maßnahmen aufeinander abzustimmen.
Sodann fasst der Gemeinderat einstimmig folgenden Beschluss:
Das Planungsbüro Pirker + Pfeiffer aus Eningen wird mit den Ingenieurleistungen für Straßenbau für die Instandsetzung der Kusterdinger Straße -entsprechend der GR-Drucks. 2008-16- beauftragt.
TOP 5 - Erneuerung der Heizungs-Fernleitung zur Uhlandhalle
Honorarvorschlag Fachingenieurleistungen,
Technische Gebäudeausrüstung „Wärmeversorgung“
OBM Frau Mergenthaler erläutert die GR-Drucks. 2008-17 und . Das Planungsbüro Fromm aus Kirchentellinsfurt hat einen Honorarvorschlag für die Planung einschließlich der Querschnittsreduzierung, die Ausschreibung und die Bauleitung der Erneuerung der Heizungsfernleitung zur Uhlandschule auf der Grundlage vorhandener Planunterlagen und einer Ortsbesichtigung unterbreitet.
Frau Mergenthaler hat diesen Honorarvorschlag inhaltlich geprüft. Er enspricht der Honorarordnung. Auf einen Umbauzuschlag wurde verzichtet.
GR Wolfer erinnert an die Anregung, nach Möglichkeit zu prüfen, ob Leerrohre eingebracht werden können, um künftige Reparaturen zu erleichtern.
OBM Frau Mergenthaler sagt zu, diese Möglichkeit mit dem Fachingenieur zu prüfen.
GR Rilling kritisiert, dass der Ingenieur bereits plane, obwohl noch kein Beschluss über seine Beauftragung gefasst wurde.
Die Vorsitzende verweist darauf, dass dem Gemeinderat die Maßnahme bereits im Rahmen der kurzfristigen Sanierung bekannt gewesen sei.
Nach kurzer Diskussion fasst der Gemeinderat einstimmig folgenden Beschluss:
Das Planungsbüro Eugen Fromm aus Kirchentellinsfurt wird mit den Leistungen für die technische Gebäudeausrüstung „Wärmeversorgung“ für die Erneuerung der Heizungsfernleitung zur Uhlandhalle -entsprechend der GR-Drucks. 2008-17- beauftragt.
TOP 6 - Umbau und Sanierung „Alte Schule“ Eisenbahnstraße
Klempnerarbeiten
Die Vorsitzende berichtet zum Baufortschritt, dass der Musikverein inzwischen wieder sein Musikerheim beziehen konnte.
OBM Frau Mergenthaler verweist auf die GR-Drucks. 2008-.18.- und berichtet, dass mit zunehmendem Baufortschritt für verschiedene Gewerke die Aufmaße vorgelegt werden. Die Klempnerarbeiten seien inzwischen abgeschlossen.
GR Rilling kritisiert, dass mit dem verwendeten „vorbewitterten“ Blech Geld für überflüssige Dinge ausgegeben worden sei.
Dem widerspricht OBM Frau Mergenthaler und erklärt, dass dieses Blech durch die bessere Qualität auch langlebiger sei.
Diese Aussage bestätigt GR Hallabrin und erklärt, dass die 5.800 Euro des Nachtrags für den Aufbau gut angelegt sind.
Die Vorsitzende beziffert die Mehrkosten für das „vorbewitterte“ Blech auf insgesamt 500 Euro.
Sodann fasst der Gemeinderat einstimmig folgenden Beschluss:
Der Nachtragsforderung Nr. 2 Klempnerarbeiten mit einer Brutto-Summe von 5.813,15 Euro wird zugestimmt.
GR Wolfer erkundigt sich, ob die Gesamtsumme von 1,15 Mio. Euro der Gesamtkostenübersicht inzwischen voll ausgeschöpft ist oder ob noch eine Reserve erhalten sei.
OBM Frau Mergenthaler berichtet, dass die in der Übersicht noch enthaltenen 20.000 Euro für Unvorhergesehenes für das Dach benötigt werden. Sie gehe davon aus, dass die >Kostenübersicht letztendlich halbwegs auf „Null“ aufgehen werde.
Die Vorsitzende spricht ein großes Lob an Frau Mergenthaler aus, welche sehr bemüht sei, den Kostenrahmen einzuhalten. Sie zeigt sich mit dem Verlauf der Sanierungsmaßnahme insgesamt außerordentlich zufrieden.
Damit nimmt der Gemeinderat die Gesamtübersicht der GR-Drucks. 2008-18 zur Kenntnis.
Nach diesem Tagesordnungspunkt stellt GR Herrmann einen Antrag zur Geschäftsordnung:
Er bittet den Tagesordnungspunkt (TOP 8) „Einordnung der sanierten Wohnungen in der Eisenbahnstr. 5 im Bezug auf den Mietspiegel 2007 der Stadt Reutlingen“ soll vor (TOP 7) „Regionalplan“ zu behandelt.
Nachdem das Gremium damit einverstanden ist, wird zunächst § 12 (TOP 8) „Einordnung der sanierten Wohnungen in der Eisenbahsntraße 5 im Bezug auf den Mietspiegel 2007 der Stadt Reutlngen“ behandelt.
TOP 8 - Einordnung der sanierten Wohnungen in der Eisenbahnstr. 5
im Bezug auf den Mietspiegel 2007 der Stadt Reutlingen
Die Vorsitzende erläutert, dass Mieterhöhungen grundsätzlich wegen des Mieterschutzes nichtöffentlich behandelt werden. Da die sanierten Wohnungen Eisenbahnstr. 5 aber nicht bewohnt sind, erfolge die Beratung öffentlich. Sie möchte die Beratung auch dazu nutzen, interessierte Bürger auf die Möglichkeit, in diese außerordentlich schönen und hochwertigen Wohnungen einzuziehen, aufmerksam zu machen.
Frau Pfannenschwarz erläutert die GR-Drucks. 2008-27. Sie führt aus, dass nach Fertigstellung der Sanierungsarbeiten in der Eisenbahnstraße 5 die Wohnungen schnellstmöglich vermietet werden sollten. Da die Gemeinde Wannweil keinen eigenen Mietspiegel hat, kann hier zur Beurteilung der Mietspiegel der Stadt Reutlingen herangezogen werden. Die Anwendung des Mietspiegels muss eine Ausstattung und Lagebewertung der Wohnungen erfolgen. Dies wurde wie folgt durchgeführt:
Ausstattungsbewertung: Als aufwertende Merkmale sind der komfortable Wohnraumzuschnitt, die gute Sanitärausstattung, gute Belüftungsmöglichkeiten und die durchgreifende Sanierung zu nennen.
Als abwertende Merkmale ist darauf hinzuweisen, dass die Wohnungen über keinen Aufzug, keine Garage und keinen Balkon verfügen.
Aufgrund dieser Abwägungen der og. Punkte kann die Ausstattung als gut eingestuft werden. Zur Lagebewertung ist darauf hinzuweisen ,dass es sich um eine city-nahe Lage handelt mit öffentlichen Verkehrsmitteln, Bäcker, Metzer, Frisör etc. fußläufig zu erreichen.
Als abwertendes Merkmal ist die Belästigung in der Nähe zur Bahnschiene heranzuziehen.
Aufgrund dieser Abwägung der og. Punkte kann die Lage als durchschnittlich eingestuft werden. Da es sich bei den Sanierungsmaßnahmen um eine neubaugleiche Modernisierung handelt, können die Wohnungen in die Baujahresklasse eingruppiert werden, in der die Modernisierung erfolgt ist. Somit ist das Gebäude wie ein Haus, das ab dem Jahr 1995 gebaut wurde, zu behandeln.
Die Wohnungen 1 4 allen unter die Flächenkategorie 5: 70 m² und mehr . Bei einer guten Ausstattung und durchschnittlicher Lage kann hier ein Mietzins zwischen 6,20 € und 7,90 € angesetzt werden.
In Anlehnung an die Berechnung des Mietspiegels für andere gemeindeeigene Wohnungen wir hier ein Mittelwert von somit rund 7,05 €/m² angenommen.
Die 1-Zimmer-Wohnungen im Dachgeschoss mit einer Wohnfläche von 42 m² fallen in die Kategorie 2. Hier kann ein Mietzins in Höhe von 6,90 € bis 8,75 € verlangt werden.
Da auch hier in Anlehnung an die Berechnung des Mietspiegels für andere gemeindeeigene Wohnungen mit einem Mittelwert zu rechnen ist, sollte der Mietzins 7,85 €/m² betragen.
Aufgrund der differenzierten Flächenkategorien unterscheidet sich der Mietzins der Wohnungen 1-4 von dem Mietzins der Wohnungen 5 und 6 um 0,775 €. Hierdurch zeigt sich die pro m² sinkende Miethöhe.
Die Verwaltung schlägt insgesamt folgende Mieten vor:
Nach kurzer Diskussion fasst der Gemeinderat einstimmig folgenden Beschluss:
Der Gemeinderat stimmt dem Mietzins für die Wohnungen 1 - 4 in Höhe von 7,05 Euro/m² sowie dem Mietzins für die Wohnungen 5 - 6 in Höhe von 7,825 Euro/m² zu.
TOP 7 - Regionalplan -Stellungnahme der Gemeinde-
Die Vorsitzende erinnert an die ausführliche Information des Gremiums durch den Verbandsdirektor, Herrn Dr. Gust, während des Gemeinderatsseminars im Herbst 2007. Jeder Fraktionsvorsitzende hatte seinerzeit eine Ausfertigung des Regionalplanes erhalten. Damals sei man so verblieben, dass der Regionalplan noch innerhalb der Fraktionen beraten werden sollte. Die CDU-Fraktion hat daraufhin einen Antrag zum Regionalplan gestellt. Weitere Anträge gingen bei der Verwaltung nicht ein.
Auf Anregung von GR Herrmann hat die Verwaltung dem Gemeinderat am 27.2.2008 noch Auszüge aus dem Regionalplan als GR-Drucks. 2008-28 -Anl.z.Pr.- nachgereicht. Den Fraktionsvorsitzenden liegt diese Drucksache als Tischvorlage vor.
Die Vorsitzende verweist darauf, dass es schwierig sei, ein solches Planwerk zu schaffen. Die Kommunen pochen auf ihre Selbstverwaltung und befürchten, dass in ihre Belange eingegriffen werden könne. Im Grundsatz hält sie den vorliegenden Regionalplan für eine gute Planung, die viele innovative Dinge enthalte. Mit den noch vorhanden Ressourcen werde vorsichtig umgegangen. Die Vorsitzende führt aus, dass in Wannweil in den letzten 14 Jahren kontinuierlich die Innenflächen weiter entwickelt wurden. Beispiel für eine gelungene Nachverdichtung in Wannweil sei die Bebauung im „Hegis“. Sie berichtet, dass im Regionalverband teilweise heftig zwischen der CDU und der Freien Wählervereinigung gestritten wurde.
Sie bezieht sich auf den Antrag der CDU zu Ziff. 2 Abs. 3 Regionale Siedlungsstruktur, Die CDU-Fraktion beantragt, beim 1. Spiegelstrich „Innenentwicklung hat grundsätzlich Vorrang vor Außenentwicklung“ das Wort „grundsätzlich“ zu streichen und erklärt, dass der Satz ohne das Wort „grundsätzlich“ als Verstärkung zu sehen sei. Mit dem Wort „Grundsätzlich“ bestehe unter gewissen Voraussetzungen eine Möglichkeit für Ausnahmen, ohne das Wort „grundsätzlich“ sei ein Zielabweichungsverfahren die Folge.
Der 2. Punkt des CDU-Antrags beschäftigt sich mit der Ablehnung des Vorsorgestandortes Reutlingen-Tübingen im Gebiet Mark-West-
Die Vorsitzende erklärt, dass die Verwaltung diesen ablehnenden Antrag gestellt hätte. Sie weist darauf hin, dass besonders problematisch am geplanten Vorsorgeschwerpunkt ist, dass das Gebiet keinesfalls räumlich abgegrenzt ist und erheblich mehr Flächen in Anspruch nimmt, als das bereits im Flächennutzungsplan ausgewiesene Gewerbegbiet Mark-West. Da die Flächen nicht begrenzt sind, ist zu befürchten, dass sich das Gebiet erheblich in Richtung der bestehenden Wohnbebauung in Wannweil an der Gustav-Werner-Straße und an der Jettenburger Straße entwickelt.
Ob die ablehnende Haltung des Gemeinderats die Verbandsversammlung interessiert, sei fraglich. Trotzdem plädiert sie, dass vom Gemeinderat eine klare Ablehnung formuliert werde.
GR Herrmann schlägt vor, zunächst über den zwischen der CDU-Fraktion und der Verwaltung unstrittigen Punkt des Industrievorsorgestandortes abzustimmen. Zur Historie erinnert er daran, dass der Industrievorsorgestandort überhaupt in den Regionalplan aufgenommen wurde, nachdem Herr Dr. Gust zusammen mit Studenten mögliche Industrievorsorgestandorte der Region nach bestimmten Kriterien untersucht habe. Das Wannweiler Gebiet erfüllte die Kriterien und wurde -gegen den seinerzeitigen Protest der Gemeinde- in den Plan aufgenommen. Auch der Bürgerentscheid lehnte diesen Industrievorsorgestandort ab. Tatsache sei, dass eine Entscheidung bei der Gemeinde liege, auch wenn der Industrievorsorgestandort im Regionalplan ausgewiesen sei. Der Wille der Gemeinde müsse aber klar dokumentiert werden.
Zum Beschlussvorschlag der Verwaltung regt er an, den Halbsatz „... auch im Hinblick auf den erheblichen Eingriff in die Selbstverwaltungsrechte der Kommune, .......„ zu streichen.
Nach Lage der Dinge könne es keinen Eingriff in die Selbstverwaltung der Kommungen geben, da die Entscheidungshoheit ausschließlich bei der Kommune liege. Sein Beschlussvorschlag laute deshalb: „Der Schwerpunkt Reutlingen/Wannweil wird abgelehnt.“.
Die Vorsitzende bestätigt, dass der Regionalverband derzeit keine planungsrechtliche Hoheit besitze. Eine Änderung könnte aber Thema der kommenden Jahre sein. Sollte sich also an der Gesetzeslage etwas ändern, könnte dies zu einer für die Kommunen gefährlichen Situation führen.. Die Stellungnahme der Gemeinde besitze eine langjährige Bindung, weshalb sie mit Blick auf mögliche Änderungen der Gesetzeslage sehr bewusst diesen Halbsatz hinzu gefügt habe.
GR Rasp spricht sich dafür aus, den Halbsatz mit Blick auf die Zukunft in der Stellungnahme zu lassen. Er erkundigt sich ferner nach der Zusammensetzung des Regionalverbandes.
Die Vorsitzende führt aus, dass die Kommunen der drei Landkreise entsprechend ihrer Einwohnerzahlen Stimmrechte besitzen. Das Gremium werde vom Kreistag gewählt.
GR Komanschek bezieht sich auf die Ausführungen von GR Herrmann, dass der Industrievorsorgestandort auf dubiose Weise in den Regionalplan hineingeraten sei. Der damalige Gemeinderat habe sich dagegen ausgesprochen; der Bürgerentscheid habe diese Auffassung unterstrichen. Der NABU Ortsverband Wannweil und Ortsverband Grafenberg haben sich nun als einzige des Landkreises Reutlingen -zusammen mit den Naturschutzverbänden Tübingen- bei den vom Landratsamt durchgeführten Anhörungen informiert. Ein gemeinsames Papier werde an den Regionalverband geschickt, in welchem ebenfalls beantragt werde, das Wort „grundsätzlich“ zu streichen. Der Schwerpunkt Reutlingen/Wannweil werde ebenfalls abgelehnt.
Sodann fasst der Gemeinderat mehrheitlich bei 7 Ja-Stimmen und 6 Nein-Stimmen den Beschluss, den Halbsatz „.....auch im Hinblick auf den erheblichen Eingriff in die Selbstverwaltungsrechte der Kommune,.....“ aus dem Beschlussvorschlag der Verwaltung zu streichen.
Zum Antrag bei Ziff. 2 Abs. 3 „Regionale Siedlungsstruktur, 1. Spiegelstrich „Innenentwicklung hat grundsätzlich Vorrang vor Außenentwicklung“ das Wort „grundsätzlich“ zu streichen, gibt die Vorsitzende zu bedenken, dass bei der vorliegenden Formulierung auch Ausnahmen möglich sind. Mit dem Antrag signalisiere die CDU-Fraktion dagegen eine Verschärfung des Zieles.
GR Herrmann weist darauf hin, dass mit den noch vorhandenen Ressourcen äußerst sorgfältig umgegangen werden muss. Für die Gemeinde Wannweil sei dies schon seit Jahren ein Grundsatz. Da der Regionalplan aber für drei Landkreise erstellt werde, könne man mit der Verschärfung des Zieles auf andere Kommunen einwirken. Die im Flächennutzungsplan enthaltenen Flächen können bei sorgsamem Umgang noch für die nächsten 10 Jahre ausreichen. Seitens des Ministerpräsidenten und der Regierung des Landes Baden-Württemberg sei sogar ein theoretischer „Null-Flächenverbrauch“ angestrebt. „Innen vor Außen“ sei auch das Ziel der Landesregierung.
Sodann stellt die Vorsitzende den weitergehenden Antrag von GR Herrmann, das Wort „grundsätzlich“ zu streichen, zur Abstimmung.
Der Gemeinderat fasst bei 7 Ja-Stimmen und 4 Enthaltungen und 2 Gegenstimmen folgenden Beschluss:
Zu Ziff. 2 Abs. 3 Regionale Siedlungsstruktur, 1. Spiegelstrich „Innenentwicklung hat grundsätzlich Vorrang vor Außenentwicklung“ ist das Wort „grundsätzlich“ zu streichen.
Auf Antrag der Vorsitzenden fasst der Gemeinderat mehrheitlich bei 1 Enthaltung folgenden Beschluss:
Mit Ausname des Industrie- und Gewerbeschwerpunktes bei Ziff. 2.4.3.1, sowie der Änderung bei Ziff. 2 abs. 3 Regionale Siedlungsstruktur, stimmt die Gemeinde Wannweil dem Regionalplan Wannweil zu.
TOP 9 - Bekanntgaben
Sitzungstermine
Die Vorsitzende weist darauf hin, dass die Sitzung des Gemeinderats am 13.3.2008 möglicherweise entfallen kann; gegebenenfalls könnte auch nur eine Sitzung des Technischen Ausschusses statt finden.
Der Gemeinderat nimmt Kenntnis.
TOP 10 - Verschiedenes, Wünsche und Anfragen
1. Parksituation Jahnstraße
GR Joos erkundigt sich, wann die Verkehrsschau stattfinden wird.
Die Vorsitzende teilt mit, dass die Verkehrsschau bereits stattgefunden habe und künftig Parkbuchten ausgewiesen werden.
Der Gemeinderat nimmt Kenntnis.
2. Flächenlos-Versteigerung
GR Leibssle erkundigt sich nach dem Termin für die Flächenlos-Versteigerung.
Gde.Amtsrat Knop berichtet, dass am kommenden Freitag ein Termin mit Förster Baumbusch stattfinden wird. Dabei soll auch der Termin für die Flächenlos-Versteigerung festgelegt werden.
Der Gemeinderat nimmt Kenntnis.
3. Markungsputzete
Die Vorsitzende verweist auf die schlechte Wetterprognose für Samstag, 1. März 2008. Die Verwaltung hoffe, die Markungsputzete trotzdem durchführen zu können, da am 8.3.2008 der Ostermarkt sei und am 15.3.2008 einige Helfer nicht zur Verfügung stünden. Ein Verschieben des Termins sei deshalb schwierig. Eine Entscheidung werde kurzfristig fallen und sie bittet die Presse, darauf hinzuweisen, dass Informationen über das Internet abgerufen werden können.
In diesem Zusammenhang richtet die Vorsitzende ihren Dank an den NABU für den zur Verfügung gestellten Bericht von einer der ersten Markungsputzeten.
Nachdem keine Wortmeldungen mehr vorliegen, schließt die Vorsitzende die öffentliche Gemeinderatssitzung um 21.23 Uhr.
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