Sitzung des Gemeinderats vom 18. Oktoober 2007
TOP 1 - Verleihung der Ehrennadel des Landes Baden-Württemberg
an Herrn Walter Binder durch Herrn Staatssekretär Dieter Hillebrand, MdL
Die Vorsitzende begrüßt zu diesem Tagesordnungspunkt Herrn Staatssekretär Dieter Hillebrand sowie Herrn Binder, dessen Familie und seine Weggefährten und Freunde. Sie freue sich über diesen angemessenen Rahmen, in welchem nun die wohlverdiente Ehrung durch Herrn Staatssekretär Hillebrand vorgenommen werde.
Damit übergibt die Vorsitzende das Wort an Herrn Staatssekretär Hillebrand.
Herr Hillebrand geht zunächst auf die bemerkenswerte Leistung der Gemeinde Wannweil, als selbständige Gemeinde im Landkreis Reutlingen ein.
Er weist darauf hin, dass engagierte Vereine eine wichtige Grundlage für das gesellschaftliche Leben einer Gemeinde sind. Dies ist nur dann möglich, wenn sich kontinuierlich Männer und Frauen finden lassen, die einen Großteil ihrer freien Zeit der ehrenamtlichen Arbeit im Verein widmen.
Er freut sich deshalb besonders, in Herrn Walter Binder einen Menschen auszeichnen zu können, der sich in besonderem Maße für die Belange, in diesem Fall des SV Wannweils und seiner Mitglieder, im Besonderen der Fußballabteilung, eingesetzt hat.
Er weist darauf hin, dass Herr Binder seit 1964 Mitglied im SV Wannweil ist, in vielen Ausschüssen und Abteilungen dem Verein beistand und von 1988 bis 1993 zweiter Vorsitzender, danach erster Vorsitzender bis ins Jahr 2002 gewesen ist und seit letztem Jahr dem SV Wannweil wieder als gleichberechtigter Vorstand gemeinsam mit Herrn Lehmann vorsteht.
Herr Hillebrand weist darauf hin, dass Herr Binder ein schönes Beispiel für die Einstellung der Menschen in Baden-Württemberg zum Ehrenamt und damit zur Rolle des Einzelnen in unserer Gesellschaft ist. Engagierte Bürger warten nicht auf den Staat sondern sie packen selbst mit an.
Staatsekretär Hillebrand überreicht Herrn Binder im Namen des Ministerpräsidenten Günther Oettinger die Ehrennadel des Landes Baden-Württemberg und überbringt die Glückwünsche der gesamten Landesregierung zu dieser hohen Ehrung (die gesamte Ansprache von Herrn Hillebrand wurde bereits im Gemeindeboten Nr. 78 abgedruckt).
Anschließend bringt die Vorsitzende zum Ausdruck, dass es ihr ein großes Anliegen sei, Herrn Binder ebenfalls ihren Dank und Anerkennung auszusprechen. Wie sie aus verschiedenen Berichten wisse, sei er bereits von frühesten Kindesbeinen an auf dem Sportplatz gewesen. Sie erinnert dabei an die Ehrung seines Vaters anlässlich des 75-jährigen Bestehens des SV Wannweil, der heute leider aus gesundheitlichen Gründen nicht anwesend sein konnte. Aus eigener Erfahrung als Vorsitzende des „Turngaus Achalm“ wisse sie, dass es nicht einfach sei, die verschiedenen Abteilungen und deren Wünsche „unter einen Hut zu bringen“. Die Angebote des SV würden zwar von Vielen gerne wahrgenommen, es sei aber auch aufgrund des finanziellen Rahmens sehr schwierig, genügend Übungsleiter und Trainer zu finden. Rückblickend habe sich der SV Wannweil immer auf die Unterstützung der Gemeinde verlassen können, so auch beim Hochwasser 2002, als der zweite Rasenplatz wieder hergestellt werden musste.
Immer da zu sein, wo Not am Mann sei - ob bei der Feuerwehr oder dem SV - zeichne Herrn Binder ganz besonders aus. Dies auch in Führungspositionen, wie die Vorsitzende mit Blick auf die klug eingefädelte Doppelspitze des SV Wannweil vermerkt. Dabei beweise Herr Binder immer einen Blick bis ins letzte Detail.
Die Vorsitzende wünscht ihm, dass es ihm gelinge, motivierte Menschen -und damit helfende Hände- für eine sportlich erfolgreiche Zukunft des SV Wannweil zu finden, und hoffe, dass Herr Binder auch weiter dem SV Wannweil die Treue halten werde. Sie wünscht ihm und seiner Familie Gesundheit und viele weitere schöne Stunden beim SV Wannweil.
Zum Zeichen des Dankes und der Anerkennung überreicht die Vorsitzende Herrn Binder ein Geschenk der Gemeinde Wannweil.
Als Zeichen des Dankes an Frau Binder, die ihrem Mann immer treu zur Seite stehe und deshalb ebenfalls eine große Stütze des SV Wannweil sei, überreicht die Vorsitzende Frau Binder einen Blumenstrauß.
Herr Binder bedankt sich nun seinerseits für die Ehrung. Ein ganz besonderer Dank gelte seiner Frau und seiner Familie, die immer unterstützend hinter ihm stehe.
Abschließend lädt die Vorsitzende alle Anwesenden anlässlich der Ehrung von Herrn Walter Binder zu einem kleinen Umtrunk ein, und unterbricht um 18.11 Uhr die öffentliche Sitzung des Gemeinderats.
Die öffentliche Sitzung des Gemeinderats wird um 18.48 Uhr fortgesetzt.
TOP 2 - Betriebsplan Gemeindeplan Wannweil
Forstwirtschaftsjahr 2008
Die Vorsitzende begrüßt zu diesem Tagesordnungspunkt Herrn Förster Baumbusch und erinnert an den gemeinsamen Waldumgang am 28. September 2007, bei welchem Herr Baumbusch den Gemeinderat bereits über die 2008 geplanten Maßnahmen vor Ort informiert hatte.
Herr Baumbusch richtet dem Gremium die Grüße von Herrn Kemmner aus. Leider sei es ihnen aus terminlichen Gründen nicht möglich gewesen, gemeinsam an dieser oder einer der nächsten Gemeinderatssitzungen teil zu nehmen.
Herr Baumbusch erläutert zunächst anhand der GR-Drucks. 2007-137 die geplanten Maßnahmen für das Forstwirtschaftsjahr 2008. Die vom Forsteinrichtungswerk vorgesehenen 400 Fm Einschlag wird das Kreisforstamt mit dem geplanten Einschlag von insgesamt 350 Fm nicht komplett ausschöpfen, um eine Reserve für unvorhersehbare Ereignisse -wie Sturmschäden- zu haben.
Herr Baumbusch rechnet mit etwas höheren Einnahmen 2008 wodurch sich der Überschuss entsprechend erhöhen werde.
Zum Problem der explosionsartigen Vermehrung des Eichenprozessionsspinners berichtet Herr Baumbusch von Überlegungen einer flächigen Bekämpfung aus der Luft. Er betont, dass gegebenenfalls die Waldbesitzer rechtzeitig dazu gehört werden. Zunächst müsse man die Wetterentwicklung über den Winter abwarten. Im Zuge der Klimaerwärmung werde dieses Problem aber in Zukunft immer wieder auftreten.
Auf Nachfrage von GR Herrmann, für welche Bereiche die Jungbestandspflege geplant sei, zeigt Herr Baumbusch anhand von Plänen die von „Lothar“ geschädigten Sturmflächen auf. Bestehende Pflanzen seien teilweise schon sehr groß, was eine Pflege dringend notwendig mache.
Ferner berichtet Herr Baumbusch nun von den aktuellen Zahlen für das Jahr 2007. Die Einnahmen liegen mit 17.100 Euro wesentlich höher als geplant. Dem gegenüber stünden Ausgaben von derzeit 8.800 Euro. Für Wegeunterhaltung und Jungpflegemaßnahmen würden noch rd. 3.000 Euro benötigt. Damit dürfte der Gewinn in 2007 bei etwa 5.000 Euro liegen.
GR Komanschek erkundigt sich daraufhin, ob im Bereich Reutlingen-Tübingen zum Thema „Engerlinge“ Bodenuntersuchungen gemacht wurden.
Darauf erklärt Herr Baumbusch, dass dies nicht notwendig sei, da die Engerlinge Bodenverhältnisse wie in der Rheinebene, also sandige Böden, benötigen.
Die Vorsitzende verabschiedet daraufhin Herrn Baumbusch mit ihrem Dank für die geleistete Arbeit im Wannweiler Wald.
TOP 3 1. Nachtragssatzung und Nachtragshaushaltsplan 2007
Die Vorsitzende beginnt mit der Feststellung, dass sich das Haushaltsjahr 2007 erfreulich darstelle und der Haushalt 2007 wegen der guten Entwicklung auf der Einnahmenseite ohne Neuverschuldung auskomme. Erklärtes Ziel sei für die nächsten Haushaltsjahre sei ein Haushalt, der möglichst ohne Neuverschuldungen, wenn möglich mit einem Schuldenabbau, auskomme. Diese positive Entwicklung sei um so höher zu bewerten, da im Jahr 2007 erhebliche Mehrausgaben -beispielsweise bei der Umlegung „Pfaffenäcker“ und bei der Restabwicklung der Finanzierung des Gemeindehauses angefallen sind. Die Verwaltung werde in den nächsten Sitzungen bereits den Haushalt 2008 einbringen. Dieser sähe trotz der im kommunalen Tiefbau zu erledigenden Aufgaben keine Kreditaufnahme vor, und signalisiere eine stabile Finanzlage. Im Anblick der in der Zukunft anstehenden großen Investitionen und Aufgaben bestehe allerdings nur begrenzter Grund zur Freude.
Gde.Amtsrat Knop erläutert nun die Seiten 1 bis 7 der GR-Drucks. 2007-135.
Nach diesen Ausführungen erkundigt sich GR Herrmann nach der Grundlage für die Erhöhung der Betriebskosten der Kindergärten.
Gde.Amtsrat Knop erklärt die Zusammensetzung der Betriebskosten. Er weist darauf hin, dass ein Großteil der Betriebskosten die Energiekosten für Heizung und Betrieb des Kindergartens ausmachen. Diese sind, wie in den privaten Haushalten, in den vergangenen Jahren stark angestiegen. Damit in den kommenden Jahren keine zu starken Nachzahlungen anfallen, wurden in diesem Jahr die Erhöhung der Betriebskosten bei den Abschlagszahlungen für die kirchlichen Kindergärten angepasst.
Weiter verweist er auf den neuen Vertrag zwischen der Gemeinde und den kirchlichen Trägern, wonach die Gemeinde für Investitionen statt der bisherigen 50 % nun 80 % übernehme.
Zum Thema „Gemeindehaus“ verweist GR Herrmann auf die heftigen Kostensteigerungen im Laufe der Sanierung auf nunmehr 2,2 Mio. Euro Gesamtkosten, wobei der zusätzliche Zuschuss in Höhe von 200.000 Euro positiv berücksichtigt werden müsse.
Die Vorsitzende bestätigt, dass der Zuschuss sofort abgerechnet wurde, da die Gemeinde in Vorleistung gegangen ist. Sie gehe nicht davon aus, dass dieser Betrag aus dem Landessanierungsprogramm zurückbezahlt werden müsse.
GR Herrmann kritisiert hierbei noch die nachträgliche Anschaffung der Mikrofone. Dies sei ihm bis jetzt nicht bekannt gewesen.
Hierzu erinnert die Vorsitzende an die angespannte Haushaltslage 2005, als die Gewerbesteuer zu einem großen Teil weggebrochen sei. Das Gremium sah sich gezwungen, schweren Herzens massive Einsparungen vorzunehmen. Trotz der Warnungen des Planers sollte versucht werden, die neue Anlage mit den alten Mikrofonen zu betreiben. Leider habe sich herausgestellt, dass dies doch nicht möglich war, und neue Mikrofone beschafft werden mussten.
Als nächsten Punkt greift GR Herrmann die Erhöhung des Zuschusses an den „Förderverein Uhlandschule“ von 1.500 Euro auf 2.600 Euro auf und erkundigt sich nach möglichen Zuschüssen vom Land.
Die Vorsitzende betont, dass die Gemeinde nur über die gute Arbeit des Fördervereins an die Zuschüsse des Landes käme, da die entsprechenden Fördermittel der Jugendbegleiter nicht von der Kommune selbst abgerufen werden könne.
In diesem Zusammenhang berichtet Herr Steinmaier von der Ausdehnung der Arbeit des Fördervereins, von der Grundschule nun auch in den Bereich der Hauptschule. Hierzu wurde das Konzept eines Jugendcafés entwickelt. Derzeit werde ein Klassenzimmer von den Schülern gestaltet und für eine Nutzung nach den Herbstferien eingerichtet. Das Jugendcafé werde drei mal wöchentlich geöffnet sein. Den Schülern sollen u.a. Berufsberatung und Bewerbertraining angeboten werden. Für diese Angebote erhält der Förderverein einen Zuschuss vom Land in Höhe von 3.000 Euro. Eine pädagogische Fachkraft wird diese Aufgaben übernehmen.
GR Herrmann stellt daraufhin die formale Frage nach der Zuständigkeit für eine Zuschusserhöhung. Der Förderverein sei ein Verein wie jeder andere, er sollte deshalb auch nicht bevorzugt bezuschusst werden. Er stelle sich die Frage, ob die Vorsitzende dem Förderverein jährlich „etwas zuschieße“.
Die Vorsitzende verweist darauf, dass die Entwicklung unserer Schule massiv in Richtung Ganztagesschule gehen müsse. Nur so sei der Erhalt der Grund- und Hauptschule gesichert. Der Förderverein übernehme hier wesentliche Arbeit der Gemeinde. Sie weist noch einmal darauf hin, dass der Förderverein Aufgaben und Maßnahmen übernehme, die sonst der Schulträger, also die Gemeinde Wannweil anbieten müsste. Für die Gemeinde sei dies in jedem Fall kostengünstiger, diese Arbeiten vom Förderverein organisieren und anbieten zu lassen, da nur der Förderverein die Möglichkeit habe, an die Landesförderung zu kommen. Ohne den Förderverein würden Landeszuschüsse in Höhe von jährlich 17.000 bis 20.000 Euro zur Arbeit an der Grund- und Hauptschule wegfallen, die dann von der Gemeinde als Schulträger zu übernehmen wären.
GR Wolfer spricht nun die Umstellung der Straßenbeleuchtungszeiten, die der Gemeinderat vor einiger Zeit beschlossen hatte, an. Er erkundigt sich, inwieweit inzwischen konkrete Zahlen über die Auswirkung vorliegen.
Gde.Amtsrat Knop stellt fest, dass die Auswirkungen leider eher unwesentlich seien; der Verbrauch sei nicht so zurückgegangen, wie er vorausberechnet hatte.
Weiter erkundigt sich GR Wolfer, ob die polizeilichen Ermittlungen im Zusammenhang mit den Strohballen-Brandstiftungen zu einem Ergebnis geführt hätten.
Dies verneint die Vorsitzende; weist allerdings darauf hin, dass die Gemeinde Strafanzeige erstattet hatte.
Auf die Frage von GR Wolfer nach dem Fortschritt der Friedhof-Maßnahme berichtet die Vorsitzende, dass im Laufe der Woche die Bäume gepflanzt und in den nächsten Tagen die Pflasterarbeiten abgeschlossen werden.
Des weiteren führt die Vorsitzende auf entsprechende Nachfrage von GR Wolfer aus, dass der Schuldenstand nunmehr seit langer Zeit konstant sei. Seit den Kreditaufnahmen in den Jahren 2002 und 2003 im Zusammenhang mit den notwendigen Hochwassermaßnahmen nehme die Verschuldung der Gemeinde Wannweil, die derzeit bei ca. 500.000 Euro liegt, jährlich ab. Trotz der beachtlichen Investitionen der Jahre 2004 bis 2007 und dem Wegfall erheblicher Einnahmen aus der Gewerbesteuer und den Zuweisungen vom Land, musste die Gemeinde keine Kredite aufnehmen und konnte die durch das Hochwasser entstandene Verschuldung sogar etwas abbauen.
GR Rilling kritisiert, dass im Nachtrag für das Gemeindehaus noch einmal 100.000 Euro ausgewiesen sind, obwohl die Verwaltung in der Sitzung vom 14.6.2007 bestätigt hatte, dass die damals vorliegende Schlussrechnung des Architekten endgültig sei.
Zunächst erläutert die Vorsitzende die inneren Verrechnungen, also die Kosten für den Bauhof, welcher mit der Anlage der Außenanlagen beauftragt worden sei. Die angesprochenen 22.000 Euro seien Aufwendungen des Ortsbauamts sowie Kosten im Zusammenhang mit dem Aus- und Einzug der Mieter gewesen.
Gde.Amtsrat Knop erklärt seinerseits, dass es sich u.a. um Ausschreibungsmaterial, Müllentsorgungsgebühren und zusätzliche Arbeiten, die durch einen Wassereinbruch in den Wohnungen notwendig wurden, handle. Diese Positionen würden nicht vom Architekten abgerechnet werden.
Abschließend möchte sich GR Herrmann noch positiv zum Nachtragshaushaltsplan äußern: Dieser sei im Grunde genommen sehr zufriedenstellend ausgefallen. Es zeige aber wieder einmal, wie abhängig die Gemeinde von Konjunktur und Landeszuschüssen sei. Trotzdem habe sich gezeigt, dass die Gemeinde in der Lage sei, auch in schwierigen Zeiten ihre Aufgaben zu erfüllen. Notwendiges und Wünschenswertes zu trennen habe sich dabei bewährt. Auch künftig müssten zusätzliche Zinsbelastungen wegen Neuverschuldungen vermieden werden. Die Richtung, sparsam zu wirtschaften, müsse auch in Zukunft beibehalten werden.
Nachdem keine Wortmeldungen mehr vorliegen, bringt die Vorsitzende die 1. Nachtragssatzung und Nachtragshaushaltsplan 2007 zur Abstimmung.
Sodann fasst der Gemeinderat einstimmig folgenden Beschluss:
Der 1. Nachtragssatzung und dem Nachtragshaushaltsplan 2007 (GR-Drucks. 2007-135) wird zugestimmt.
TOP 4 - Bebauungsplan „Südlicher Pfaffenäcker“
a) Beteiligung der Träger öffentlicher Belange
b) Satzungsbeschluss
Die Vorsitzende verweist auf die GR-Drucks. 2007-144 sowie 2007-145. Das Verfahren sei nunmehr so weit fortgeschritten, dass der Bebauungsplan als Satzung beschlossen werden kann. Sowohl der Umweltbericht als auch das ingenieurgeologische Gutachten werden Bestandteil des Bebauungsplanes.
GR Herrmann hinterfragt die Kosten für die zusätzlich notwendig gewordenen Gutachten.
Diese beziffert Gde.Amtsrat Knop mit zusammen 8.500 bis 12.500 Euro.
GR Herrmann kritisiert die gegenüber der Vorplanung verdoppelten Erschliessungskosten. Er fragt sich, ob dies nicht im Vorfeld besser zu erkennen gewesen wäre.
Die Vorsitzende geht auf den Vorwurf der Mehrkosten ein und erklärt, dass der eigentliche Erschließungsweg nur einen kleinen Teil der Erschließungsmaßnahme ausmache. Sie verweist hierauf auch, dass es notwendig ist, nicht notwendige Maßnahmen an den Kanälen mit den Erschließungskosten gleichzusetzen. Die obligatorische Kontrolle der alten Leitungen die von einer zusätzlichen Erschließung betroffen sind, hält sie für nützlich. Es handelt sich allerdings um eine Erweiterung der Maßnahme, die nicht zwingend durch die Erschließung des Gebietes betroffen ist. Vielmehr handelt es sich um die Beseitigung von vorhandenen Schäden an vorhandenen Leitungen, die in den kommenden Jahren auch ohne die Zusätzliche Erschließung im Pfaffenäckerweg hätten ausgetauscht werden müssen. Sie weist allerdings darauf hin, dass man von dem schlechten Zustand der Leitungen in der Gottlieb-Daimler-Straße und dem Pfaffenäckerweg nicht ausgehen können hätte da diese noch keine 50 Jahre alt seien und man diese Kanäle zwar routinemäßig untersucht habe, aber eigentlich nicht mit dem schlechten vorgefundenen Zustand rechnen musste.
Nach kurzer Diskussion fasst der Gemeinderat einstimmig folgenden Beschluss:
Der Bebauungsplan „Südliches Pfaffenäcker“ (Stand 7. September 2007) einschl. des Grünordnungsplanes und des geologischen Gutachtens wird als Satzung beschlossen.
TOP 5 - Bebauungsplan „Sportzentrum Weilhau 1“
a) Abwägung der eingegangenen Bedenken und Anregungen
b) Billigung des Grünordnungsplanes und der Ausgleichsbilanz
c) Antrag auf Umwandlungserklärung gem. § 10 Landeswaldgesetz
d) Erneuter Auslegungsbeschluss
Die Vorsitzende erinnert an die letzte Sitzung des Gemeinderats, in welcher eine Vielzahl von Anregungen diskutiert wurde. Dem Gemeinderat liegen nun die GR-Drucks. 2007-143, 2007-151, 2007-141, 2007-142. vor.
Die Vorsitzende erläutert nun detailliert die Anlagen 1 bis 5 zur GR-Drucks. 2007-143 und verweist darauf, dass sowohl die Begründung (GR-Drucks. 2007-151), der Umweltbericht (GR-Drucks. 2007-141) sowie die Umwandlungserklärung (GR-Drucks. 2007-142) Bestandteil des Bebauungsplanes sein werden.
Insgesamt bringt sie zum Ausdruck, dass die erneute Auslegung und Behördenanhörung erbracht hätte, dass aufgrund des nun gefundenen Kompromisses den Bedenken und Anregungen der Behörden weitgehend entsprochen wurde. Dennoch gingen folgende weitere Anregungen von Seiten des Landratsamts ein:
Planungsrechtliche Gesichtspunkte
1. Lageplan, Leitungsrecht und Abwasserleitung
Das Landratsamt weist darauf hin, dass das Leitungsrecht teilweise von der Baugrenze überlagert wird. Dies würde rechtlich bedeuten, dass das Leitungsrecht überbaut werden darf, weswegen erforderliche Reparaturen an der Leitung unmöglich ist. Es wird angeregt, die östliche Baugrenze so zu verlegen, dass sie außerhalb des Leitungsrechts verläuft. Nach dem eingetragenen, projektierten Geländegrundriß wird diese Fläche für Hochbauten auch nicht benötigt.
Die Vorsitzende führt hierzu aus, dass sie anderer Ansicht als das Landratsamt ist. Da das Baugesuch nur eine Überplanung des Leitungsrechts mit den Paddocks vorsieht, diese jedoch jederzeit abgebaut werden könnten, so dass die Leitung frei zugänglich wäre, schlägt sie vor, die Paddocks, die ebenfalls als Baukörper gelten, innerhalb der Baugrenze zu belassen. Damit es dem Bauherren nicht möglich ist, den Baukörper bis an die Baugrenze zu verlagern und die Leitung zu überbauen, wird das bisher eingereichte Baugesuch Bestandteil des Bebauungsplans.
2. Planzeichungen, Lösung 1
Das Landratsamt weist darauf hin, dass nicht ersichtlich ist, welcher Rechtscharakter diesen Plänen zukommt. Die Vorsitzende weist darauf hin, dass diesem Antrag entsprochen wurde und die Pläne als Anlage zur Bebauungsplanbegründung aufgenommen werden. Dies ist auch notwendig aufgrund der Ausführungen zu Ziff. 1.
3. Textteil-Festsetzungen, Geltungsbereich
Es wird angeregt, durch Textangabe deutlich zu machen, worauf sich die jeweils vorangestellte Punkt „Text zu Punkt“ bezieht. Es wird außerdem angeregt, den Einleitungssatz wie folgt zu ergänzen: „Ergänzend zum bestehenden Bebauungsplan wird für den Geltungsbereich der 1. Änderung laut Lageplan vom ....... folgendes festgesetzt: ......“ .
Die Vorsitzende führt aus, dass diese Anregung gerne aufgenommen wird.
4. Örtliche Bauvorschriften, Geltungsbereich
Es wird angeregt, den Einleitungssatz wie folgt zu ergänzen und zu berichtigen: „Ergänzend zu den bauordnungsrechtlichen Vorschriften zum Bebauungsplan wird für den Geltungsbereich der 1. Änderung laut Lageplan vom ..... nach § 74 LBO folgendes als örtliche Bauvorschriften festgesetzt....“.
Auch diese Anregung wird von der Verwaltung aufgenommen.
Belange des Natur- und Landschaftsschutzes
5. Anbindung des südlichen Baukörpers an das vorhandene Gelände
Das Landratsamt weist darauf hin, dass die geänderte Entwurfsfassung einen Konsens mit dem Naturschutz erzielt hat. Ein möglicher kritischer Punkt, der noch auszuräumen wäre, ist die Südansicht und hierbei insbesondere das Einfügen des Gebäudes in das dortige Gelände. Um die höhenmäßige Entwicklung der südlichen Gebäude besser beurteilen zu können, wurde die untere Naturschutzbehörde eine Darstellung der Südansicht mit der ursprünglichen und der neuen Geländelinie bis zur Abzweigung des Waldweges nachgereicht.
Es ist aus Sicht des Landschaftsschutzes die Pflanzung von 4 großkronigen Laubbäumen südlich des Südgiebels von Bauabschnitt II erforderlich, wobei der Abstand zum Südgiebel von Bauabschnitt II so gewählt werden sollte, dass bei der Realisierung des zweiten (südlichen) Stallgebäudes nicht in diese Laubbäume eingegriffen werden muss.
Die Vorsitzende weist darauf hin, dass nach Rücksprache mit der Landschaftsplanerein, Frau Pustal, es nicht möglich ist, im verbleibenden Zipfel 4 großkronige Laubbäume zu pflanzen. Es wird daher angeregt, diese Anregung bis zur Fertigstellung zurückzustellen und dann mit Frau Pustal und dem Bedenkenträger eine mögliche Bespflanzung abzusprechen.
6. Umweltbericht und Eingriffs-Ausgleichs-Bilanzierung
Das Landratsamt macht deutlich, dass infolge der geänderten Planung der Eingriff in Natur und Landschaft geringer ausfällt und bittet, dass die überarbeitete Eingriff- und Ausgleichsbilanz der Behörde noch vorgelegt wird.
Die Verwaltung sichert dies zu.
7. Stellungnahme des Kreisforstamtes
Das Kreisforstamt weist darauf hin, dass keine weiteren Einwendungen zum neuen Bebauungsplan-Entwurf vorliegen. Der Antrag auf Waldumwandlung ist noch zu stellen.
Die Vorsitzende weist darauf hin, dass dieser Antrag in der GR-Drucks. 2007-142 enthalten ist und nach Billigung durch das Gremium in der heutigen Sitzung an die Forstbehörde weitergeleitet wird.
Von seiten des Regierungspräsidiums Tübingen wurde in der Anlage 2 zur GR-Drucks. darauf hingewiesen, dass durch die Umplanung die Bedenken des Regierungspräsidiums weitgehend ausgeräumt sind und die erforderliche Waldflächen-inanspruchsnahme dadurch wesentlich verkleinert wurde. Von seiten der Körperschaftsforstdirektion bestehen keine Einwendungen mehr gegenüber dem überarbeiteten Bebauungsplan. Für die Waldflächeninanspruchnahme ist von Seiten der Gemeinde auf Umwandlungserklärung gem. § 10 Landeswaldgesetz zu stellen. Die Verwaltung verweist hierzu auf die bereits gemachten Ausführungen zu diesem Punkt.
In der Anlage 3 weist die FairEnergie noch darauf hin, dass sie darum bittet, sich wegen der notwendigen Versorgungsleitungen rechtzeitig mit der FairEnergie Kontakt aufzunehmen. Auch dies sichert die Verwaltung zu.
Auf die Frage von GR Herrmann, wie es nun normal weiter gehe, erläutert die Vorsitzende, dass nach der heute zu beschließenden erneuten Auslegung in einer der kommenden Sitzungen der Satzungsbeschluss anstehe.
Nach kurzer Diskussion fasst der Gemeinderat mehrheitlich bei 2 Enthaltungen folgenden Beschluss:
Die angeregten Änderungen werden -entsprechend der Anlage 5 zur GR-Drucks. 2007-143 in den vorliegenden Bebauungsplan eingearbeitet. Eine erneute Auslegung wird beschlossen.
TOP 6 - Sanierung „Altes Schulhaus Eisenbahnstraße“
a) Nachtrag Rohbau
b) Nachtrag Außenputz und Vollwärmeschutz
c) Nachtrag Dach
d) Nachtrag Gerüst
a) Nachtrag Rohbau
OBM Frau Mergenthaler erläutert die GR-Drucks. 2007-147, welche eine Gesamtübersicht der Kosten enthält.
GR Rilling bittet, in dieser Übersicht künftig die Brutto-Kostenberechnung aufzunehmen, da dies dem Gemeinderat einen noch besseren Überblick über die Kostenentwicklung verschaffe.
OBM Frau Mergenthaler erläutert die GR-Drucks. mit den notwendigen Massenmehrungen.
Nach kurzer Diskussion fasst der Gemeinderat einstimmig folgenden Beschluss:
Dem Nachtrag „Rohbau“ in Höhe von brutto 21.351,02 Euro wird zugestimmt.
b) Nachtrag Außenputz und Vollwärmeschutz
OBM Frau Mergenthaler erläutert die GR-Drucks. 2007-148.
GR Rilling kritisiert die offensichtlich unvollständige Ausschreibung der Arbeiten.
Auch OBM Frau Mergenthaler weist darauf hin, dass die Arbeiten vom beauftragten Architekturbüro hier unvollständig ausgeschrieben waren. Dies wurde von Frau Mergenthaler auch sofort nach Prüfung der Leistungsverzeichnisse bemängelt. Nichts desto Trotz sind die Arbeiten notwendig.
Des weiteren bestätigt Frau OBM Mergenthaler auf Nachfrage von GR Wolfer, dass die Natursteinsimsen eine Kältebrücke darstellen. Nach langen Hin- und Herüberlegen und Rücksprache mit Fachleuten habe sie sich aber bei der guten Dämmung der Wände trotzdem für die Natursteinsimsen entschieden. Dieses sei ein Abwägen zwischen Denkmalschutz und Vollwärmeschutz gewesen.
Nach diesen Erläuterungen fasst der Gemeinderat einstimmig folgenden Beschluss:
Dem Nachtrag „Außenputz und Vollwärmeschutz“ in Höhe von brutto 15.355,05 Euro wird zugestimmt.
c) Nachtrag Dach
OBM Frau Mergenthaler erläutert die GR-Drucks. 2007-149 und weist darauf hin, dass diese Position nicht ausgeschrieben war. Ohne die Windsperrfolie wäre das Dach aber nicht winddicht und damit nicht ordnungsgemäß isoliert.
Sodann fasst der Gemeinderat einstimmig folgenden Beschluss:
Dem Nachtrag „Dachdeckungsarbeiten“ in Höhe von 9.222,50 Euro brutto wird zugestimmt.
d) Nachtrag Gerüstarbeiten
OBM Frau Mergenthaler erläutert die GR-Drucks. 2007-150. Sie weist darauf hin, dass es zur zusätzlichen Sicherheit notwendig war, auf dem oberen Mansardendach ein weiteres Fanggitter anzubringen.
Nach kurzer Diskussion fasst der Gemeinderat einstimmig folgenden Beschluss:
Dem Nachtrag „Gerüstbauarbeiten“ in Höhe von 3.390,73 Euro brutto wird zugestimmt.
Herr GR Herrmann erkundigt sich, ob die Gemeinde -ähnlich wie eine Privatperson- für die Wärmeschutzmaßnahmen ein zinsgünstiges Darlehen erhalten könnte.
Die Vorsitzende verneint dies, da die Maßnahme im Rahmen des Sanierungsprogramms abgewickelt wird. Grundsätzlich könne die Gemeinde für Teile -wie z.B. den Kindergarten- derartige Darlehen erhalten, aber eben nur dann ,wenn die Gemeinde nicht bereits durch andere Zuschussmaßnahmen eine Finanzierung erhalte.
TOP 7 - Feuerwehrkostenersatzordnung
Die Vorsitzende erinnert an die heftige Diskussion um die Feuerwehrkostenersatzordnung in der letzten Sitzung des Gemeinderats. Mit der GR-Drucks. 2007-136 hat die Verwaltung dem Gremium nunmehr eine Vielzahl neuer Informationen vorgelegt. Die Verwaltung sei bemüht gewesen, aufzuzeigen, welche Schadensfälle versicherbar sind. Die Verwaltung bleibe bei ihrem Vorschlag, den Anteil des öffentlichen Interesses an den einzelnen Maßnahmen mit 50 % festzusetzen. Sie verweist darauf, dass die Kosten für einen Großteil der Einsätze sowieso an der Gemeinde hängen bleiben. Keinesfalls wolle die Verwaltung in Not geratene Menschen über Gebühr zur Kasse bitten. Sie betont aber, dass der festgesetzte Satz des „öffentlichen Interesses“ grundsätzlich für alle Einsätze gelte, beispielsweise auch für Überlandeinsätze.
GR Rilling hakt nach und möchte wissen, ob es nicht doch möglich wäre, das „öffentliche Interesse“ je nach Einsatzart zu staffeln. Dies wird von der Gemeinde grundsätzlich verneint.
GR Dr. Treutler fasst für sich zusammen, dass in die Kalkulation also die Vorhaltung der Feuerwehr, deren Ausbildung, das Feuerwehrgebäude, die Gerätschaften usw. unabhängig vom Schadensfall als „Sowieso-Kosten“ einbezogen werden. Subjektiv würde man natürlich einem Brandstifter gerne die gesamten Kosten aufbrummen. Es dürfe aber nicht vergessen werden, dass eine Brandstiftung Sache der Rechtssprechung sei.
Die Vorsitzende bestätigt, dass sich das „öffentliche Interesse“ auf diese Sowieso-Kosten beziehe.
GR Herrmann begrüßt, dass die Verwaltung auf die Kritik von GR Dr. Treutler in der letzten Sitzung bezüglich der Berechnung der kleinen Geräte reagiert habe und diese inzwischen nicht mehr Bestandteil der Kostenersatzordnung seien. Viele Hintergründe seien inzwischen klarer geworden. Aus seiner Sicht gäbe es nur noch den strittigen Punkt des „öffentlichen Interesses“ zu klären, weshalb er den Antrag stellen werde, für die Verrechnung des Personalkostenersatzes ein „öffentliches Interesse“ von 65 %, d.h. 20,-- Euro/pro Stunde, anzusetzen. Die Spanne zwischen dem derzeitigen Satz von 12,-- Euro/pro Stunde zu den von der Verwaltung vorgeschlagenen 28,-- Euro/pro Stunde sei ihm zu groß. Bedenkend, dass die Feuerwehr Reutlingen für die Freiwillige Feuerwehr einen Satz von 17,-- Euro/pro Stunde ansetze, plädiert er für eine moderate Erhöhung auf 20,-- Euro/pro Stunde.
Hierzu stellt die Vorsitzende in Frage, ob bei der Feuerwehr Reutlingen in diesem Satz bereits sämtliche Kosten -wie beispielsweise Erfrischungszulagen, Reinigungsgeld und Schmutzzulagen enthalten sind.
GR Herrmann erklärt, dass ihm bekannt sei, dass es hier ein großes Spektrum unterschiedlicher Handhabungen gäbe. Die genaue Kalkulation von Reutlingen sei ihm nicht bekannt. Er spricht sich nach wie vor für eine moderate Erhöhung aus. Nach Vorliegen weiterer Feuerwehrkostenersatz-Satzungen der umliegenden Gemeinden könne der Gemeinderat die Satzung künftig immer noch entsprechend angleichen.
Dem widerspricht die Vorsitzende und weist darauf hin, dass hierbei juristische Bedenken bestehen könnten, künftig einen Kostenersatzangleich dadurch zu erzielen, dass der Gemeinderat die Prozentsätze des öffentlichen Interesses verschiebe. Eine Erhöhung der Kostenersatzsätze käme nur durch tatsächlich nachgewiesene kalkulatorische höhere Kosten aus. Dies sei ja Sinn der gesetzlichen Einführung ,dass künftig nicht mehr das Schätzen der Kosten, sondern eine tatsächliche Kalkulation zugrunde liege.
GR Dr. Treutler stellt die Frage, ob die Gemeinde überhaupt ihre Kalkulationskosten offen legen müsse.
Hierzu vertritt die Vorsitzende der Ansicht, dass dies spätestens bei einem Rechtsstreit geschehen müsse.
GR Dr. Treutler fasst zusammen, dass die Kosten bis 56,-- Euro kalkulierbar sind. Er könnte sich vorstellen, den Satz bei 20,-- Euro festzulegen, ohne ein prozentuales „öffentliches Interesse“ festzulegen. Bei einer Klage könne dann argumentiert werden, dass von den kalkulierten 56,-- Euro nur ein Betrag von 20,-- Euro berechnet wurde. Letztendlich sollten die Preise nicht in die Höhe getrieben werden.
In diesem Zusammenhang kritisiert GR Dr. Treutler, dass für das neue Feuerwehrfahrzeug ein Stundensatz von 130,-- Euro angesetzt wurde.
Nach weiterer Diskussion stellt GR Herrmann den Antrag, den Verrechnungssatz für die Personalkosten mit 20,-- Euro/pro Stunde festzulegen.
Die Vorsitzende stellt fest, dass somit der Antrag von GR Herrmann wegen der Erhöhung des Gemeindekostenanteils gegenüber dem Vorschlag der Verwaltung der weitergehende Antrag ist.
Somit kommt der Antrag von GR Herrmann zur Abstimmung.
Bei 6 Ja-Stimmen, 5 Nein-Stimmen und 1 Enthaltung fasst der Gemeinderat mehrheitlich folgenden
B e s c h l u s s :
Die Verrechnungssätze für Personalkosten werden auf 20,-- Euro/pro Stunde festgesetzt.
Sodann fasst der Gemeinderat mehrheitlich bei 1 Enthaltung folgenden
B e s c h l u s s :
Die Satzung zur Regelung des Kostenersatzes für die Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr Wannweil (Feuerwehrkostenersatzordnung) wird mit der beschlossenen Reduzierung der Verrechnungssätze für Personalkosten auf 20,-- Euro/pro Stunde beschlossen.
TOP 8 - Bekanntgaben
Zu diesem Tagesordnungspunkt liegt nichts vor.
TOP 9 - Verschiedenes, Wünsche und Anfragen
1.Gemeinderatsseminar
GR Wolfer regt an, den Tagesordnungspunkt „Besichtigung Alte Schule“ vorzuverlegen. Er äußert Bedenken wegen der frühzeitig einsetzenden Dämmerung. Mit dem Hinweis, dass die Verwaltung die Lichtverhältnisse geprüft habe, bleibt es bei der vorgelegten Tagesordnung.
Der Gemeinderat nimmt K e n n t n i s .
2. Parkplatzsituation Jahnstraße
GR Joos erkundigt sich, ob eine Möglichkeit bestehe, im Bereich des Sportheims Parkbuchten auszuweisen.
Die Vorsitzende sagt zu, diesen Punkt bei der nächsten Verkehrsschau anzusprechen.
Der Gemeinderat nimmt K e n n t n i s .
3. Parksituation Hauptstraße
GR Krauß bittet um Informationen, was mit dem abgestellten Fahrzeug vor der Autohandlung Herrmann geschehen werde.
Frau Pfannenschwarz berichtet, dass das Landratsamt den Besitzer angeschrieben habe. Dieser sei verpflichtet, das Fahrzeug zu beseitigen.
Die Vorsitzende sagt zu, in der nächsten Sitzung weiter zu berichten.
Der Gemeinderat nimmt K e n n t n i s .
4. Bahnunterführung
GR Rilling weist darauf hin, dass bei der Bahnunterführung zwar das Gitter erneuert wurde, die Unterkonstruktion aber noch ausgebessert werden muss.
Frau OBM Frau Mergenthaler wird sich um die Angelegenheit kümmern.
Der Gemeinderat nimmt K e n n t n i s .
5. Bahnunterführung Firstbach
GR Joos weist darauf hin, dass die Lampe der Bahnunterführung bereits wieder kaputt ist.
Frau OBM Frau Mergenthaler berichtet, dass diese Lampe mehrmals im Jahr gerichtet wird. Die Verwaltung habe sich beschlossen, dass sie aufgrund der ständig mutwilligen Beschädigung vorläufig nicht wieder ersetzt wird.
Der Gemeinderat nimmt K e n n t n i s .
6. Schaukasten Gemeindehaus
GR Wolfer erinnert an die Bitte, einen Schaukasten im Bereich des Gemeindehauses anzubringen.
Die Vorsitzende lehnt einen Schaukasten ab, wird aber veranlassen, dass eine Pinwand angebracht wird.
Der Gemeinderat nimmt K e n n t n i s .
Nachdem keine weiteren Wortmeldungen vorliegen, schließt die Vorsitzende um 21.30 Uhr die öffentliche Sitzung des Gemeinderats.
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