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Sitzung des Gemeinderats vom 20. September 2007

TOP 1 - Verpflichtung der nachrückenden Gemeinderätin Frau Mann

Die Bürgermeisterin freut sich, in der Sitzung die Vorgängerin von GR Frau Mann, Frau Renate Eysel, begrüßen zu dürfen. Sie ruft in Erinne­rung, dass die Verpflichtung der nachrückenden Gemeinderätin Frau Mann in der letzten Sitzung des Gemeinderats vor der Sommerpause nicht möglich ge­wesen sei, da Frau Mann damals bereits im Urlaub gewesen sei. Die Bürgermeisterin geht im folgenden ausführlich auf die Pflichten der ehrenamt­lich Tätigen und Mitglieder des Gemeinderats ein, als da wären:

1.      Die Pflichten und Rechte der ehrenamtlich Tätigen (§§ 17 und 18 GemO)

2.      der Grundsatz der Verschwiegenheit (§ 34 GemO)

3.      die Pflichten zur Teilnahme an Gemeinderatssitzungen

Des weiteren verweist sie auf die Befangenheitsregelungen entsprechend der Gemeindeordnung überreicht Frau Mann quasi als Willkommensgeschenk eine Ge­meindeordnung mit dem Kommentar.

Im folgenden verpflichtet die Bürgermeisterin Frau Theresia Mann. Sie weist Frau Mann auf die Wichtigkeit und Bedeutung der Verpflichtung hin und belehrt sie auch über die aus der Übernahme des Amtes erwachsenden Pflichten. Danach wird ihr die Verpflichtungsformel vorgelesen.

Nachdem GR Frau Mann erklärt, den Inhalt verstanden zu haben, wiederholt sie die ihr von der Bürgermeisterin vorgesprochenen Worte:

„Ich gelobe Treue der Verfassung, Gehorsam den Gesetzen und gewissenhafte Erfüllung meiner Pflichten. Insbesondere gelobe ich, die Rechte der Gemeinde gewissenhaft zu wahren und ihr Wohl und das der Einwohner nach Kräften zu fördern.“

Daraufhin nimmt die Bürgermeisterin GR Frau Mann den Handschlag ab.

TOP 2 - Kriminalitätslagebericht 2006

Die Bürgermeisterin verweist hier auf die GR-Drucks. 2007-128.

Die Bürgermeisterin zitiert aus der oben genannten Vorlage: „Das Leben in Wannweil ist vergleichsweise sicher“ und „Die Kriminalitätslage bewegt sich auf einem nicht besorgniserregenden Niveau“.

Sie weist darauf hin, dass sie sich die Zahlen allerdings etwas genauer angeschaut habe und man feststellen müsse, dass sich die Zahl der Straftaten im vergangenen Jahr um 20 Fälle gegenüber 2005 erhöht habe. Insgesamt 141 Straftaten seien 2006 in Wannweil be­gangen worden. Die spektakulärste sei sicherlich eine räuberische Erpressung im vergangenen Dezember gewesen. Die aus dem Stuttgarter Raum stammen­den Täter hätten einen Mann in seiner Wohnung überfallen. Dem Opfer sei zwar ein Fluchtversuch gelungen, allerdings sei er von beiden Erpressern wieder in seine Wohnung verschleppt worden. Ein aufmerksamer Nachbar habe die Hilfeschreie gehört und die Polizei informiert.

Weiter zugenommen hätten die Rohheitsdelikte; sie seien von 19 auf 27 Straftaten angestiegen. Ein Hoffnungsschimmer sei -so die Bürgermeisterin-, dass die gefährlichen Körperverletzungen im vergangenen Jahr deutlich gesunken seien. Die Zahl der Diebstähle liege bei 36 gegenüber 2005 mit 44. Dabei hätten die Beamten nur einen Wohnungseinbruch registriert. Eine starke Zunahme verspürt der Bereich Vermögens- und Fälschungsdelikte mit einer Verdoppelung der Straftaten. Zur Aufklärungsrate weist die Vorsitzende darauf hin, dass von 141 begangenen Straftaten 90 aufgeklärt werden konnten. Damit liege die Aufklärungsquote mit 63,8 % deutlich höher als im Jahr zuvor.

Insgesamt nimmt das Gremium den Kriminalitätslagebericht 2006 der Gemeinde Wannweil zur Kenntnis.

TOP 3 - Beschaffung von digitalen Funkmeldeempfängern für die Feuerwehr

Gde.Amtsrat Knop erläutert die GR-Drucks. 2007-125.

Er ruft in Erinnerung, dass die Feuerwehren im Landkreises Reutlingen seit dem Jahr 2006 vom analogen auf das digitale Meldesystem umgestellt würden. Die Umstellung solle bis zum Jahr 2009 abgeschlossen sein. Um dem Rechnung zu tragen, seien bereits in den Haushalt 2006 Mittel eingestellt, die Geräte allerdings aufgrund der schlechten Haushaltslage nicht beschafft worden. Im Haushalt 2007 seien erneut Mittel eingestellt worden, allerdings mit einem Sperrvermerk. Hintergründe des Sperr­vermerks sei die angespannte Haushaltslage bei Planaufstellung gewesen, sowie die in den vorangegangenen Jahren nicht unerheblichen Ausgaben für die Feuer­wehr Wannweil. Wie die Jahresrechnung 2006 zeige, habe sich das Jahr 2006 deutlich besser entwickelt als zunächst angenommen worden sei. Auch die finanzielle Entwicklung des Haushalts 2007 lasse einen deutlichen Aufwärtstrend vermerken, so dass sich die Verwaltung zum jetzigen Zeitpunkt für die Aufhebung des Sperrvermerks und die Beschaffung der Funkmeldeempfänger ausspreche.

Die Bürgermeisterin zeigt auf, dass es derzeit 34 aktive Feuerwehrleute gebe.

Die Verwaltung schlägt vor, 45 Geräte zu beschaffen, zumal im Jahr 2008 eine größere Übernahme von Jugendlichen aus der Jugendfeuerwehr anstehe.

GR Herrmann findet, dass der Zeitpunkt für die Beschaffung der benötigten digitalen Funkmeldeempfänger jetzt richtig sei, zumal auch das tech­nische Problem nun behoben sei.

Sodann fasst der Gemeinderat auf Antrag der Vorsitzenden einstimmig folgenden 

Beschluss:

Im Rahmen der Sommeraktion des Herstellers Swissphone werden insgesamt 45 digitale Funkmeldeempfänger vom Modell „Boss 910“ incl. Schutztasche und Programmierung bei der Firma DEFKON zum Preis von 11.116,98 Euro bestellt.

TOP 4 - Kostenersatzordnung Feuerwehr

Gde.Inspektorin z.A. Frau Pfannenschwarz erläutert die GR-Drucks. 2007-132 im Detail.

1.                Kostenersatzordnung in Wannweil

Die derzeit gültige Kostenersatzordnung der Gemeinde stammt aus dem Jahr 1990. Die letzte Änderung hierzu ergab sich im Jahre 2001, als die Umstellung der DM -Beträge auf den Euro vorgenommen wurde. (Anlage 1)

Auf Grund der „alten“ Satzungsfassung und der Beschaffung des HLF 20/16 war eine Kalkulation der Verrechnungssätze für das Feuerwehrpersonal, die Fahrzeuge, sowie für die Geräte notwendig.

Es ist im Vorfeld darauf hinzuweisen, dass auch weiterhin die traditionellen Leistungen der Feuerwehr bei Schadenfeuer und Explosionen, bei öffentlichen Notständen, die durch Naturereignisse, Einstürze, Unglücksfälle und dergleichen verursacht sind, die Rettung von Menschen und Tieren aus lebensbedrohlichen Lagen kostenfrei bleiben.

Ein Einsatz der Feuerwehr wird erst dann kostenersatzpflichtig und somit dem Verursacher oder Zustandsstörer per Bescheid in Rechnung gestellt, wenn der Schaden vorsätzlich oder grobfahrlässig herbeigeführt wurde oder wenn der Schaden von besonders feuergefährlichen Stoffen und Gütern verursacht wurde.
Zudem ist die Brandsicherheitswache der Feuerwehr bei Veranstaltungen, Versammlungen und dergleichen kostenersatzpflichtig. Auch Leistungen – wie die Beseitigung von Insekten oder das Einfangen entflohener Haustiere-, die in Anspruch genommen werden, werden weiterhin in Rechnung gestellt. Das gleiche gilt für das Ausrücken der Feuerwehr bei einem Fehlalarm. Gemäß § 36 Abs. 3 Feuerwehrgesetz wird ein Fehlalarm allerdings nur dann kostenersatzpflichtig, wenn die Feuerwehr wider besseren Wissens oder infolge grober fahrlässiger Unkenntnis der Tatsache alarmiert wurde. Vom Betreiber einer privaten Brandmeldeanlage hingegen kann immer ein Kostenersatz verlangt werden, wenn die Anlage einen Fehlalarm ausgelöst hat.

Erbringt die Gemeindefeuerwehr Leistungen außerhalb des Aufgabenbereiches nach § 2 (also im Bereich der sogenannten Freiwilligkeitsleistungen, wie beispielsweise die Regelung des Straßenverkehrs bei örtlichen Veranstaltungen), wird sie privatrechtlich tätig. Für das zu entrichtende Entgelt ist die zugrundeliegende vertragliche Vereinbarung maßgebend; der Kostenersatz kann hier auf §§ 670 oder 683 BGB (Ersatz der Aufwendungen bei einem Auftrag) gestützt werden.

Die Kosten können hierbei je nach Einzelfall in tatsächlicher Höhe berechnet, oder es können durch eine Satzung Durchschnittssätze festgelegt werden.
Da hierdurch ein geringerer Verwaltungsaufwand gewährleistet werden kann, schlägt die Verwaltung vor, eine neue Kostenersatzordnung durch GR-Beschluss zu erlassen. 

2. Umfrage

Als erster Schritt auf dem Weg zu einer neuen Feuerwehrkostenersatzsatzung der Gemeinde Wannweil, wurde eine Umfrage bei den umliegenden Feuerwehren des Landkreises Reutlingen gestartet. Teilgenommen haben folgende 10 Gemeinden: Dettingen Erms, Eningen u.A., Grafenberg, Hayingen, Metzingen, Pfronstetten, Pliezhausen, Reutlingen, Trochtelfingen und Riederich. 
Da die Gebührensätze der jeweiligen „Vergleichsgemeinden“ nicht auf Grund einer „echten Kalkulation“ erhoben werden, sondern in Anlehnung an die Gebührensätze vergleichbarer Gemeinden festgesetzt wurden und hierbei immer eine wesentliche Kostenunterschreitung in Kauf genommen wurde, wurde als weiterer Vergleich die erst kürzlich von der Gemeinde Dußlingen erlassene Satzung zur Regelung des Kostenersatzes für die Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr herangezogen, die auf einer „echten Kalkulation“ beruht. 
(Auswertung der Umfrage- siehe Anlage 2)

3. Kalkulation

Um ein repräsentatives Ergebnis zu erlangen, wurden bei der Kalkulation der folgendenden Kosten Durchschnittswerte der letzten 3 Jahre (2004-2006) gebildet.

Zudem wurden die Einsatzstunden des Personals und der Fahrzeuge ermittelt.

Bei der Kalkulation musste berücksichtigt werden, dass die Gemeinde (gemäß § 3 Feuerwehrgesetz) gesetzlich dazu verpflichtet ist, eine den örtlichen Verhältnissen entsprechende leistungsfähige Feuerwehr mit einem geordneten Lösch- und Rettungsdienst aufzustellen, auszurüsten und zu unterhalten. Die Gemeinde hat zudem die für einen geordneten und erfolgreichen Einsatz der Feuerwehr erforderlichen Geräte, Löschanlagen, Feuermelde- und Alarmeinrichtungen zu beschaffen und zu unterhalten.  Somit entstehen alleine durch die Existenz der Feuerwehr sogenannte Vorhaltekosten, die nicht dem einzelnen Kostenersatzpflichtigen in voller Höhe in Rechnung gestellt werden dürfen.

Zudem ist der Aspekt zu berücksichtigen, dass durch eine Alarmierung nicht gewährleistet werden kann, dass nur der notwendige Aufwand betrieben wird. Dieser zeigt sich nämlich in der Regel erst nach der tatsächlichen Einsatzsituation vor Ort. Um die o.g. Problematik in der Kalkulation zu berücksichtigen, wurde bei der Berechnung der Personalpauschale das sogenannte  „öffentliche Interesse“ hinzugerechnet, das mit 50% der kalkulierten Kostensätze angesetzt wurde. 

Zudem wurde bei der Berechnung aller Kostenarten (Personal, Fahrzeuge, Geräte), der Aufwand der Verwaltung (die Verwaltungskostenbeiträge) nicht berücksichtigt.

A. PERSONALKOSTEN:

HH-Stelle

Personalausgaben

 

 

 

 

4.158,80 €

1.1300.400000

Aus- und Fortbildung

4.923,70 €

1.1300.562000.6

Brandfälle, Einsätze, Übungen

7.607,30 €

1.1300.605000.9

Dienstkleidung

8.043,05 €

1.1300.560000.5

Versicherungen, Haftpflicht, Unfall, Recht

2.814,10 €

1.1300.646001.0

Mitgliedsbeiträge

236,17 €

1.1300.661000.4

Gebäudeunterhaltung FW (Personalanteil)

 

 

2.256,44 €

1.1300.501000.3

Unterhaltung der Außenanlagen (Personalanteil)

 

719,58 €

1.1300.501100.0

Bewirtschaftungskosten (Personalanteil)

 

 

1.922,30 €

1.1300.540000

Zwischensumme

32.681,44 €

Abzügl. Zuwendungen und
Zuschüsse vom Land

3.458,93 €

1.1300.171000.0

Summe

 

 

 

 

 

29.222,51 €

jährl. Einsatzstunden

518

siehe Übersicht der Einsatzstunden
 (2004-2006)

Stundensatz ohne öffentl. Interesse

 

 

56,41 €

./. öffentliches Interesse (50%)

 

 

 

28,21

Stundensatz mit öffentl. Interesse

 

 

28,21 €

Stundensatz gerundet

 

 

 

28 €


Die Kalkulation der Personalkosten ergab einen Verrechnungssatz von 28,00 € je Stunde und Feuerwehrangehörigen.

Der so errechnete Stundensatz liegt damit deutlich über dem bisher verlangten Satz von 12 € je Stunde und Feuerwehrangehörigen (zuzüglich einer eventuellen Schmutzzulage von 1,50 € bei Öleinsätzen nach dem Ölalarmerlass und /oder einem Erfrischungszuschuss von 3 € bei Einsätzen über 4 Stunden) und auch über dem Stundensatz anderer Gemeinden im Landkreis Reutlingen. 

Die Gemeinde Dußlingen, deren Stundensätze – wie oben bereits erwähnt- ebenfalls auf einer Kalkulation beruhen, erhebt 29 € je Stunde und Feuerwehrangehörigen.

Vergleicht man den Stundensatz mit dem Stundensatz, wie er von einem Handwerker verlangt wird, kann man den Verrechnungssatz – nach Auffassung der Verwaltung – durchaus noch als angemessen betrachten.
Wichtig ist in diesem Zusammenhang der Hinweis, dass die Personalkosten, die  für die jeweilige Einsatzdauer an die Feuerwehr ausbezahlt wird, nicht
erhöht wird. Die Satzung über die Entschädigung der ehrenamtlich tätigen Angehörigen gilt hier weiterhin. Somit beträgt die Entschädigung für Einsätze für die ehrenamtlich tätigen Angehörigen der Gemeindefeuerwehr gemäß § 1 I weiterhin 10,00 €. Zudem wird dem Kostenersatzschuldner keine Schmutzzulage bei Öleinsätzen nach dem Ölalarm und kein Erfrischungszuschuss bei Einsätzen über 4 Stunden in Rechnung gestellt. Der Betrag in Höhe von 28,00 € beinhaltet dies alles pauschal.

Den Feuerwehrmännern wird die Schmutzzulage bei Öleinsätzen in Höhe von    1,50 €, sowie der Erfrischungszuschuss in Höhe von 3,00 € allerdings weiterhin ausbezahlt. 

Feuersicherheitsdienst

Die Freiwillige Feuerwehr Wannweil leistet auch bei diversen Veranstaltungen, Märkten, Umzügen usw. Dienst und führt hierbei die Brandsicherheitswache durch. Rechtliche Grundlage für die Durchführung der Feuersicherheitswache ist die Versammlungsstättenverordnung.
Der Feuersicherheitsdienst soll dazu dienen, dass ein möglicher Brand in seiner Entstehung erkannt und sofort bekämpft wird. Zudem muss vor Beginn und während der gesamten Veranstaltung die Einhaltung allgemeiner Regeln des vorbeugenden Brandschutzes kontrolliert werden.


Da diese Veranstaltungen hauptsächlich von Vereinen der Gemeinde durchgeführt werden und an die Feuerwehreinsatzkräfte eine Entschädigung gemäß § 1 Abs. 1 der Satzung über die Entschädigung der ehrenamtlich tätigen Angehörigen der Gemeindefeuerwehr (10,00 € pro Stunde) ausbezahlt wird, schlägt die Verwaltung vor, auch dem Kostenersatzpflichtigen genau diesen Betrag in Rechnung zu stellen.

Brandverhütungsschau:

Die Brandverhütungsschau dient der Feststellung brandgefährlicher Zustände. Sie umfasst alle Maßnahmen des vorbeugenden Brandschutzes, die der Entstehung und Ausbreitung von Bränden entgegenwirken und bei einem Brand eine wirksame Brandbekämpfung und die Rettung von Menschen, Tieren und unwiederbringlichem Kulturgut ermöglichen. Die Brandverhütungsschau umfasst zudem Maßnahmen des vorbeugenden Brandschutzes zur Verhütung von Explosionen und zur Abwendung von Gefahren.
Die Brandverhütungsschau erstreckt sich auf Gebäude, Anlagen, Einrichtungen und Lagerstätten, bei denen erhöhtes Brand- oder Explosionsrisiko besteht, durch einen Brand eine größere Anzahl von Menschen oder Sachwerte in erheblichem Maße gefährdet sind oder im Brandfall die Umwelt erheblich gefährdet wird.

Die Brandverhütungsschau wird in Anlehnung an die Berechnung der Personalkosten ebenfalls mit 28,00 € je Stunde festgesetzt.

Schweißwache:

Da Schweißarbeiten immer gefährlich sind und hierbei nicht selten bei oder nach den Arbeiten Feuer ausbricht, kann die Freiwillige Feuerwehr der Gemeinde Wannweil zur Schweißwache von Firmen, Betrieben oder privaten Trägern beauftragt werden.

Die Schweißwache wird in Anlehnung an die Berechnung der Personalkosten ebenfalls mit 28,00 € je Stunde festgesetzt.

Überlandhilfe

Die Gemeinden haben sich mit ihren Gemeindefeuerwehren im Rahmen der Aufgaben nach    § 2 des Feuerwehrgesetzes gegenseitig Hilfe zu leisten (=Überlandhilfe).

Sofern die Freiwillige Feuerwehr im Rahmen des § 27 FwG Überlandhilfe leistet, werden die Kosten analog der Verrechnungssätze für Personalkosten erhoben.

Sofern Vereinbarungen mit Nachbargemeinden zur gegenseitigen Abrechnung der Überlandshilfe geschlossen wurden bzw. werden, sind diese zu beachten.

B. FAHRZEUGKOSTEN:
Für die Kalkulation der Fahrzeuge wurden verschiedene Daten der vergangenen Jahre ausgewertet:

Zunächst wurden die variablen Kosten ermittelt. Hierunter fallen die gesamten Betriebskosten, die aus den Kosten für Kraftstoff, Wartung und Reparaturen bestehen. Hinzuzurechnen sind die fixen Kosten, also die Versicherungsbeiträge, die jährliche Abschreibung sowie die anteiligen Unterhaltungskosten, die anteiligen Bewirtschaftungskosten des Feuerwehrgebäudes und die kalk. Zinsen (6%).

Die im folgenden dargestellte Tabelle zeigt für die einzelnen Fahrzeugtypen unterschiedliche Kosten. (Kalkulationen- Vgl. Anlage 5) Die Unterschiede ergeben sich vor allem daraus, dass einige Fahrzeuge schon wesentlich älter sind als die übrigen und somit bereits abgeschrieben sind.

Die im Gebührenverzeichnis vorgeschlagenen Kostensätze liegen im Rahmen der vergleichbaren Kostensätze der Landkreisgemeinden sowie der Gemeinde Dußlingen.

Bei den kalkulierten Stundensätzen sind auch die jährlichen Übungsstunden der Fahrzeuge für den eigentlichen Brandschutz als Pflichtaufgabe der Gemeindefeuerwehr zu berücksichtigten.


In den Fahrzeugskosten ist die An- und Abfahrt und der Betrieb sämtlicher maschineller Einrichtungen wie Lichtmast, Zugeinrichtung, feste mit dem Fahrzeug verbundene Pumpen und Aggregate enthalten. Alle anderen tragbaren Geräte (siehe C) und Verbrauchsmaterialien werden gesondert in Rechnung gestellt.

Die Gemeindeverwaltung schlägt die grau schraffierten Verrechnungssätze vor, die dann in das Kostenverzeichnis zur Satzung zur Regelung des Kostenersatzes aufgenommen werden.

Jahr

2005

2006

2005

2006

Fahrzeug

TLF 16

TLF 16

LF 8

LF 8

Einsatzstunden

14

19

12

20

Übungsstunden

40

50

29

34

Summe der Std.

54

69

41

54

 

 

 

 

 

Gesamtkosten

3.369,15 €

6.824,33 €

3.735,66 €

1.617,31 €

Gesamtkosten je Std.

62,39 €

98,90 €

91,11 €

29,95 €

durchschnittl. Kosten

 

80,65 €

 

60,53 €

Vorschlag
der
Verwaltung

 

80,00 €

 

60,00 €

Umfrageergebnisse:

 

79,02 €

 

61,91 €

Dußlingen:

 

90,00 €

 

76,00 €

Jahr

2005

2006

2006

Fahrzeug

RW

RW

HLF

Einsatzstunden

29

30

20

Übungsstunden

15

25

114

Summe der Std.

44

55

134

 

 

 

 

Gesamtkosten

3.066,77 €

1.763,22 €

17.432,29 €

Gesamtkosten je Std.

69,70 €

32,06 €

130,09 €

durchschnittl. Kosten

 

50,88 €

130,09 €

Vorschlag
der
Verwaltung

 

50,00 €

130,00 €

Umfrageergebnisse:

 

57,45 €

X

Dußlingen:

 

X

123,00 €

Jahr

2005

2006

2005

2006

Fahrzeug

MTW

MTW

Anhänger

Anhänger

Einsatzstunden

38

49

2

16

Übungsstunden

85

95

22

28

Summe der Std.

123

144

24

44

 

 

 

 

 

Gesamtkosten

7.410,62

8.766,67

695,25

527,62

Gesamtkosten je Std.

60,25

60,88

28,97

11,99

durchschnittl. Kosten

 

60,56 €

 

20,48 €

Vorschlag
der
Verwaltung

 

60,00 €

 

20,00 €

Umfrageergebnisse:

 

29,68 €

 

X

Dußlingen:

 

36,00 €

 

X

C. Geräte

Die Feuerwehr der Gemeinde Wannweil verfügt über viele Geräte. Einige wurden zusammen mit dem neuen HLF beschafft. Daher können die genauen Anschaffungskosten nur schwer an Hand von Rechnungen dargestellt werden. Zudem gibt es keine Dokumentation über die genauen Einsatzzeiten der jeweiligen Geräte, so dass eine Kalkulation in diesem Bereich nicht möglich war.
Aus diesem Grund wurde eine andere Vorgehensweise gewählt.
Alle Geräte wurde in Geräteklassen unterteilt. Diese Geräte werden bei der Kostenersatzrechnung mit dem gleichen Betrag abgerechnet. Sie haben ähnliche Anschaffungskosten und weisen zudem einen ähnlich hohen Wartungs- oder Einsatzaufwand auf.
Die Beschreibungen der einzelnen Geräte, sowie deren ungefähre Anschaffungskosten wurde in der in Anlage 6 beigelegten Tabelle dargestellt. Auch der Wartungs- und Unterhaltungsaufwand wird hier beschrieben.

Da die Kosten für die einzelnen Geräte nicht kalkuliert werden konnten, liegen dem jeweiligen Kostensatz Vergleichswerte zu anderen Gemeinde zugrunde und werden in Anlehnung an diese erhoben.

In den Gerätekosten sind das Zubehör und eventuell anfallende Instandsetzungszeiten enthalten.

Die Gemeindeverwaltung schlägt die in der Tabelle (siehe Anlage 6) grau schraffierten Verrechnungssätze vor, die dann in das Kostenverzeichnis zur Satzung zur Regelung des Kostenersatzes aufgenommen werden.


 D. Aus- und Fortbildung:

Die Feuerwehr der Gemeinde Wannweil wird zukünftig selbst die Grundausbildung, sowie die Truppführerausbildung für die eigenen Feuerwehrangehörigen durchführen. Sofern die Seminare nicht ausgelastet sind, sollen auch Angehörige von Feuerwehren anderer Gemeinden und Werkfeuerwehren dieses Angebot wahrnehmen können. 

Da es sich hierbei um eine sogenannte Freiwilligkeitsleistung handelt, kann hierzu keine öffentlich rechtliche Regelung in Form der Kostenersatzsatzung erfolgen. Die Freiwilligkeitsleistungen sind somit durch privatrechtliche Vereinbarungen zwischen der Gemeinde, als Träger der Feuerwehr und dem Leistungsempfänger abzuschließen. Für das zu entrichtende Entgelt ist die zugrundeliegende vertragliche Vereinbarung maßgebend. Der Kostenersatz kann hierbei auf §§ 670 oder 683 BGB gestützt werden.

Dieser Grundsatz wurde im anhängten Gebührenverzeichnis verwirklicht. Da die Kosten in tatsächlicher Höhe berechnet werden können, werden die sonstigen Lehrgänge nach Aufwand abgerechnet. 

GR Dr. Treutler stört sich besonders an der akribischen Auflistung der Kleingeräte: „Der Einsatz von Besen und Schaufel für 2,50 Euro“ findet er lächerlich. Die Kostenersätze für Kleingeräte -wie z.B. einen Hammer- seien schwer zusammenzählbar. Eine Handhabung sei deshalb un­praktikabel. Er bringt auch seinen Ärger darüber zum Ausdruck, dass der Gemeinderat erst mit Übersendung der Sitzungsunterlagen von der Aufstellung einer neuen Kostenersatzordnung erfahren habe.

Die Bürgermeisterin weist darauf hin, dass eine genaue Abrechnung nach der Kostenersatzordnung aufgrund des Einsatzberichtes der Feuerwehr erstellt werde. Aus dem Einsatzbericht geht hervor, welche Geräte benutzt werden.

Gde.Amtsrat Knop ruft in Erinnerung, dass die Aufstellung der Kalkulation äußerst schwierig gewesen sei. Die Gemeindeverwaltung sei ursprünglich mit einer anderen Kostenersatzordnung beim Kommunalamt gewesen, die weitaus mehr Pauschalen erhalten habe. Aus Gründen der Rechtssicherheit habe aber das Kommunalamt auf die Erstellung einer detaillierten Kalkulation bestanden. Leider gebe es in diesem Bereich noch kein Muster des Gemeindetages.

Gde.Amtsrat Knop betont, dass die Wannweiler Verwaltung für die nun dem Gemeinderat vorgelegte Kostenersatzordnung viel Lob von der Kommunal­aufsicht erhalten habe.

GR Herrmann reagiert empört auf den Verrechnungssatz von 28,-- Euro je Stunde und Feuerwehrangehörigen, den die Kalkulation der Personalkosten ergeben habe. Die Gebührensätze seien dem Bürger nicht zumutbar, zumal die umliegenden Vergleichsgemeinden im Landkreis deutlich günstigere Sätze verlangen würden.

GR Herrmann schlägt vor, das öffentliche Interesse beispielsweise auf 75 % statt auf 50 % festzuschreiben; dadurch verringere sich für den Betroffenen der Kostensatz um 25 %.

Frau Pfannenschwarz weist noch einmal darauf hin, dass ein Großteil der Einsätze entweder ohnehin kostenfrei seien oder es sich um technische Hilfeleistung handelt, bei der in der Regel die Fahrzeughaftpflichversicherung des Fahrers die Kosten trage.

GR Herrmann bittet um eine Aufstellung, inwieweit sich durch die neue Kostenersatzordnung die vergangenen Einsätze für den Betroffenen erhöht hätten. Er beantragt aus diesem Grunde, den Tagesordnungspunkt zu vertagen, damit die Verwaltung diese Unterlagen nachreichen könne.

Die Bürgermeisterin zeigt auf, dass die Gemeinde in jedem Jahr Kostenersätze von 6.000 bis 8.000 Euro einnehme. Sie verweist noch einmal darauf, dass ein Großteil der Einsätze nicht von den Bürgern sondern von Versicherungen gezahlt werde und sie nicht einsehe, weshalb die Gemeinde auf diese Einnahmen verzichten solle. Sie könne hier ein größeres öffentliches Interesse nicht sehen.

GR Wolfer stellt fest, dass es ein großer Unterschied sei, ob ein Hochwasser­einsatz der Feuerwehr vorliege oder diese beauftragt werde, ein Wespennest zu beseitigen oder eine Katze vom Baum zu holen. Er fragt an, ob die Gemeinde Dusslingen, die als einzige Nachbarkommune ihre Kostenersatzordnung auf der Grundlage einer Gebührenkalkulation erstellt habe, auch einen Prozentsatz von 50 % für das öffentliche Interesse festgesetzt habe. Fakt sei, dass auch die anderen Gemeinden ihre Gebührenordnungen erhöhen müssen, weil auch diese keine Kalkulation als Grundlage besäßen.

Die Bürgermeisterin betont, dass kein zwingendes öffentliches Interesse vor­handen sei, um die Katze vom Baum zu holen. Das öffentliche Interesse an der Beseitigung einer Ölspur zwar groß sei, aber genau so groß sei das private Interesse des Verursachers.

GR Leibssle plädiert dafür, gerade deshalb nach Fällen zu unterscheiden und fragt nach, ob das öffentliche Interesse auf die Einsatzart unterschiedlich gewichtet werden könne.

Die Bürgermeisterin schlägt vor, diesen Tagesordnungspunkt zu vertagen damit die Verwaltung die noch offenen Fragen und die Anträge von Herrn Herrmann bearbeiten könne.

Nach einiger Diskussion fasst der Gemeinderat auf Antrag der Vorsitzenden einstimmig folgenden Beschluss:

Der Tagesordnungspunkt wird vertagt.

TOP 5 - Umbau und Sanierung „Alte Schule“ Eisenbahnstraße 5

- Nachtrags-Vergabe Eingangstüre Sommerhaus, Kellerfenster -

Frau OBM Mergenthaler erläutern die GR-Drucks. 2007-126.

Bei der Gemeinderatssitzung am 28.06.2007 wurde das Gewerk Fensterbauarbeiten vorerst ohne die Eingangstüre Sommerhaus und die Kellerfenster vergeben. Die Kosten waren jedoch unter der Rubrik „Noch nicht ausgeschriebene Arbeiten“ eingeplant. Inzwischen wurden die Preise für die fehlenden Tür- und Fensterelemente, sowie die fehlenden Drücker und Beschläge bei Fa. Rößner & Kannler angefragt. Außerdem hat sich beim Aufmaß der beauftragten Fenster herausgestellt, dass durch örtliche Gegebenheiten an etlichen Fenstern Rahmenverbreiterungen notwendig sind.

Die von Fa. Rößner & Kannler angegebenen Preise haben wir geprüft, sie sind auskömmlich und in Ordnung.

Zur Übersicht als Anlage anbei die aktuelle Gesamt-Kostenaufstellung.

NACHTRAG - NR. 1

BV:             Umbau und Sanierung „Alte Schule“ Eisenbahnstraße 5,

                   72827 Wannweil, Fensterbauarbeiten

                                                                                                             EUR

1 St.           Eingangstüre Sommerhaus 2 flgl.

                   1750 x 2130 incl. Beschlag, 2 x Drücker                     2.638,--

1 St.           Fenster (Keller) 2flg. ohne Sprossen

                   1030 x 870 incl. Ausbau und Entsorgung                       285,--

2 St.           Fenster (Keller) 1flgl. DK ohne Sprossen

                   800 x 560 incl. Ausbau und Entsorgung à 242,--           484,--

Mehrpreis Beschläge, Pos. 1.2.3:

innen Drücker, außen Stoßgriff 1600 mm                                          242,--

Mehrpreis Beschläge, Pos. 1.2.2 (Haupteingangstüre, 2flgl.):

Gehflügel mit Panikschloss, innen Drücker, außen Stoss-

griff 1600 mm, Standflügel mit Treibriegelschloss, innen

Drücker auf 1500 mm                                                                         468,--

Ohne weitere Diskussion fasst der Gemeinderat auf Antrag der Vorsitzenden einstimmig folgenden  Beschluss:

Die im Nachtrag Nr. 1 der auf der GR-Drucks. 2007-126 abgedruckten angebotenen Positionen werden an die Fensterbaufirma Rößner + Kannler aus Huisheim zu einem Angebotspreis von 6.659,40 Euro vergeben werden.

TOP 6 - Farbkonzept „Alte Schule“ Eisenbahnstraße 5

Frau OBM Mergenthaler erläutert anhand von Plänen und Planungs­alternativen die mögliche Farbgebung für die Schulhausfassade. Zur Auswahl steht insbesondere ein warmes Gelb oder kühles Grau.

Die Mehrheit entscheidet sich für ein warmes Gelb.

Die Farbauswahl bei den Fensterläden und Eingangstüre ist nicht so einfach. Bezogen auf eine Grundfarbe warmes Gelb käme Grün, Blau, Rot oder Grau zur Auswahl.

Die Bürgermeisterin favorisiert -zusammen mit Frau OBM Mergenthaler- die Gestaltung Ton in Ton.

GR Dr. Treutler votiert dagegen für grüne Läden und eine braune Tür.

Nach kurzer Diskussion fasst der Gemeinderat auf Antrag der Vorsitzenden bei 2 Stimmenthaltungen mehrheitlich folgenden  Beschluss:

Die Fensterläden und die Eingangstüre erhalten die Farbe Braun. Als Grundfarbe wird ein warmer Gelbton gewählt.

TOP 7 - Bebauungsplan „Südlicher Pfaffenäcker“

hier:         Beteiligung der Träger öffentlicher Belange

                 gemäß GR-Beschluss vom 14. Juni 2007

I. Behördenanregungen

Frau OBM Mergenthaler führt aus, dass innerhalb der Behördenanhörung vom 18. Juni 2007 bis 20. Juli 2007 keine weitere Stellungnahme des Landratsamts Reutlingen eingegangen ist.

Zum Textteil C Nr. 1, fünfter Satz „Objektbezogene fachliche Baugrund- und Gründungsberatungen sind in diesem Baugebiet bei allen Bauvorhaben zwingend erforderlich“ hält das Landratsamt eine Ergänzung für erforderlich. Es sollte nicht nur festgehalten werden, dass solche Beratungen erforderlich sind, sondern es müsste zusätzlich noch verbindlich festgesetzt werden, dass die vom beratenden Geologen für notwendig gehaltenen statischen Erfordernisse bezogen auf das Einzelbauvorhaben im Baugenehmigungsverfahren geplant und bei der Errichtung des Bauwerks beachtet / realisiert werden.

Die Verwaltung schlägt hierzu vor, die vorgeschlagenen Änderungen zu berücksichtigen. Über den bestehenden Textvorschlag hinaus werden auf der Grundlage der vorliegenden geologischen Gutachten noch Ausführungen über die Bodenbeschaffenheit gemacht. Textänderung und Ergänzung im Textteil C 1 unter Begründung. Bestandteil der Begründung sind demnach künftig

-         der Umweltbericht nach § 1 a BauGB in der Fassung vom 18.01.2007

-         Ingenieurgeologisches Erschließungsgutachten vom 21. April 2007 und die

-         Ergänzenden Untersuchungen zum Ingenieurgeologischen Erschließungs-gutachten vom 30. Mai 2007

Zu den Belangen der Wasserversorgung und des Grundwasserschutzes schlägt das Landratsamt für den Bebauungsplan Textteil D, Hinweise Nr. 3 folgende Formulierung vor: „Für die Verwendung des Brauchwassers aus der Regenwasserzisterne in Haus und Garten, ist für das Brauchwasser ein von der Trinkwasserverordnung vollkommen getrenntes Leitungssystem, entsprechend DIN 1988 und Trinkwasser-Verordnung, zu installieren und zu kennzeichnen. Die Vorschriften des örtlichen zuständigen Wasserversorgungsunternehmens und des Landratsamtes Reutlingen, Kreis-Gesundheitsamt, sind zu beachten.“

Diese Änderung ist im neuen Planentwurf berücksichtigt.

Drittens schlägt das Landratsamt folgende weitere Formulierung vor: „Nach dem ingenieurgeologischen Erschließungsgutachten muss mit auftretendem Schichtwasser oder Grundwasser gerechnet werden. Es wird darauf hingewiesen, dass das Entnehmen, Zutage-Fördern, Zutage-Leiten und Ableiten von Grundwasser eine Benutzung im Sinne des Wassergesetzes darstellt und in der Regel erlaubnispflichtig ist. Ebenso ist die unvorhergesehene Erschließung von Grundwasser dem Landratsamt Reutlingen – Umweltschutzamt- anzuzeigen.“

Diese Textergänzung wird im Textteil Punkt D Nr. 7 aufgenommen. Der seitherige Punkt D Nr. 7 wird zu Punkt D Nr. 8.

Des weiteren schlägt die Verwaltung folgende Änderungen vor:

Der Textteil des Bebauungsplan wird bei Punkt 4 – Bauweise – unter a1 = abweichende Bauweise gem. § 22 (2) BauNVO in der abweichenden Bauweise sind wahlweise zulässig

a)    wie offene Bauweise, jedoch sind nur Einzelhäuser zulässig, mit denen auf die nördliche Grundstücksgrenze gebaut werden muss. Eine max. Gebäudelänge von 13 m je Baugrundstück darf nicht überschritten werden.

b)    wie offene Bauweise, jedoch sind nur Einzelhäuser zulässig. Eine max. Gebäudelänge von 13 m je Baugrundstück darf nicht überschritten werden.

Durch örtliche Bauvorschrift, siehe Abschnitt D Nr. 2, ist die Gebäudetiefe auf maximal 13 m begrenzt.

Mit dieser weitergehenden Formulierung als der bisherigen Möglichkeit, soll den künftigen Bauherren die Wahl zwischen einer möglichen Grenzbebauung und einer normalen Stellung mit Grenzabständen ermöglicht werden.

Bei den Planzeichenerklärungen wird noch ein weiterer Punkt, nämlich „sonstige Darstellung“ aufgenommen. Es erschließt sich nach Auffassung der Verwaltung dann eher, dass die eingezeichneten Häuser oder Garagen auf dem Bebauungsplan nur ein unverbindlicher Platzierungsvorschlag des Planers sind.

II. Einwendungen innerhalb der öffentlichen Auslegung vom 27. Juni 2007 – 27. Juli 2007

Innerhalb der Zeit gab es keine Einwendungen.

Nach kurzer Diskussion fasst der Gemeinderat einstimmig folgenden   Beschluss:

Die angeregten Änderungen werden entsprechend der GR-Drucks. 2007-134 in den Bebauungsplan eingearbeitet. Eine erneute Auslegung ist daher erforderlich. Da die Änderungen nur noch geringfügig sind, kann nach § 4 a Abs. 3 BauGB eine verkürzte Auslegung erfolgen.

TOP 8 - Abschluss der Jahresrechnung 2006

Die Bürgermeisterin und Gde.Amtsrat Knop erläutern die GR-Drucks. 2007-124.

Gde.Amtsrat Knop führt aus, dass die Jahresrechnung 2006 mit einem Gesamtvolumen von 8.662.154,73 € abschließt. Davon weist der Verwaltungshaushalt ein Rechnungsergebnis von 7.362.262,23 € und der Vermögenshaushalt ein Rechnungsergebnis von 1.299.892,50 € aus. Im Verwaltungshaushalt ergibt sich gegenüber dem Plansoll der Nachtragssatzung mit 7.183.560 € eine Erhöhung um 178.702,23 € . Die wesentlichen Planabweichungen im Verwaltungshaushalt sind in der Anlage 6/1 und 6/2 dargestellt und kurz erläutert.

Insgesamt können 435.305,86 € mehr dem Vermögenshaushalt zugeführt werden, als noch im Nachtrag 2006 berechnet.

Im Vergleich zum Planansatz konnten Gewerbesteuermehreinnahmen in Höhe von rund 71.000 € verzeichnet werden.

Auf der Ausgabenseite sind wiederum die Einsparungen bei den Personalkosten und die Mehrausgaben für die Bewirtschaftungskosten hervorzuheben.

Die Einsparungen bei den Personalausgaben (insgesamt 50.153 €) ergeben sich in erster Linie bei den Kindergärten (- 19.455 €) und dem Bauhof (-25.530 €).

Darüber hinaus haben sich viele Maßnahmen in das Jahr 2007 verschoben. Dies führte zu beachtlichen Wenigerausgaben im Verwaltungshaushalt des Jahres 2006.

Das Volumen des Vermögenshaushalt liegt mit 1.299.892,50 € um 556.987,50 € unter den Plandaten des Natrags mit 1.856.880 €.

Für Baumaßnahmen wurde der Haushalt 2006 mit 1.172.017,84 € belastet.

Herr Knop weist darauf hin, dass mit der Zuführungsrate rund 54 % der Ausgaben im Vermögenshaushalt gedeckt werden konnte. Durch den Verkauf von drei Bauplätzen kamen rund 432.000 € in die Kasse. Die Vermögenserlöse trugen damit rund 33 % zur Finanzierung der Investitionen bei.

Einen sehr geringen Finanzierungsbeitrag leisteten 2006 die Zuschüsse. Dies liegt daran, dass der Großteil der Zuschüsse bereits im Rechnungsjahr 2005 gutgeschrieben wurden (86.240 € für das Feuerwehrfahrzeug sowie ein vorläufiger Restbetrag für das Gemeindehaus in Höhe von 140.000 €). Bei einer Zuführungsrate von 706.425,86 € konnte sowohl die Muß-Zuführungsrate gem § 22 GemHVO sowie die Soll-Zuführungsrate, die mindestens so hoch sein soll, wie die aus Entgelten abgedeckten Abschreibungen, erreicht werden.

Die Netto-Investitionsrate (Zuführungsrate abzüglich Kredittilgung und Kreditbeschaffungskosten) des Jahres 2006 beträgt 131 €/Einwohner. Dies entspricht in etwa dem vorläufigen Wert aller kreisangehörigen Gemeinden und Städte in Baden-Württemberg mit 134 €/Einwohner.

Zum Schuldenstand führt Herr Knop aus, dass bei der Erstellung des Haushaltsplans für das Jahr 2006 noch von einer Kreditaufnahme in Höhe von 690.820 € ausgegangen werden musste. Bereits im Nachtrag konnte dieser planmäßige Bedarf auf 267.160 € reduziert werden. Aufgrund der weiteren Entwicklung während dem Rechnungsjahr bis zum Jahresende konnte dann gänzlich auf eine Kreditaufnahme und sogar auf den Zugriff auf die Rücklagenmittel verzichtet werden. Durch die laufenden Kredittilgungen in Höhe von 30.628,91 € konnte der Schuldenstand von 531.710,25 € auf 501.081,34 € reduziert werden. Dies entspricht einer Pro-Kopf-Verschuldung von 97 € pro Einwohner. Im Vergleich hierzu beträgt die landesdurchschnittliche Pro-Kopf-Verschuldung von Gemeinden unserer Größenordnung 693 € pro Einwohner.

Zu den über- und außerplanmäßigen Ausgaben im Rechnungsjahr 2006 weist Herr Knop darauf hin, dass zustimmungsbedürftige überplanmäßige Ausgaben im Rechnungsjahr 2006 einmal bei der Gruppe 54 – Sammelnachweis für Bewirtschaftungskosten – anfallen. Hier waren verfügbar 224.800 €. Verfügt wurden 245.096 €. Dies hängt im wesentlichen mit der Verteuerung des Heizenergieträgers Öl und Gas zusammen.

Des weiteren wurde bei der HHStelle 1.7710.550000.6 – Haltung von Fahrzeugen – eine überplanmäßige Ausgabe in Höhe von 4.098 € getätigt. Nachdem bereits im Januar 2006 die Hinterachse des Unimogs für rund 7.000 € erneuert werden musste, konnte der Planansatz hier nicht eingehalten werden.

Bei der HHStelle 2.6300.950021.0 – Straßen, Wege, Brücken – wurde beim Ausbau der Einfahrtstraße eine überplanmäßige Ausgabe in Höhe von 19.658,35 € getätigt. Teile der überplanmäßigen Ausgaben konnten durch Einsparungen bei der Beleuchtung in Höhe von 11.585 € zur Abdeckung gebracht werden. Für Kanalisationsarbeiten in der Einfahrtstraße und im Ochsengässle sind derzeit noch 20.000 € verfügbar. Für diese Mittel wird ein Haushaltsausgaberest für die ausstehende Endabrechnung gebildet.

Bei der HH-Stelle 2.7000.950034.8 – Abwasserbeseitigung- wurde eine überplanmäßige Ausgabe in Höhe von 6.073,04 € getätigt. Herr Knop weist darauf hin, dass die Kanalisation im Steinbruckweg im Zuge der Erneuerung der Brücke über den Klingwiesenbach ausgetauscht wurde. Die Maßnahme einschließlich der notwendigen Straßeninstandsetzung konnte im Jahr 2007 abgerechnet werden. Vor dem Hintergrund der Kenntnis des Abrechnungsergebnisses bleibt festzustellen, dass die Kanalisationsarbeiten im Rechnungsjahr 2006 zu den oben genannten überplanmäßigen Ausgaben in Höhe von 6.073 € geführt haben. Im Gegenzug können aber die überplanmäßigen Ausgaben des Jahres 2006 durch Einsparungen, bei den für die Brückenerneuerung und die Belagsarbeiten bereitgestellten Mittel ausgeglichen werden.

Zu den Zulässigkeitsvoraussetzungen der überplanmäßigen Ausgaben gem. § 84 Abs. 1 GemO weist Herr Knop darauf hin, dass alle getätigten Ausgaben zulässig waren.

Sodann fasst der Gemeinderat auf Antrag der Vorsitzenden einstimmig folgenden 

Beschluss:

Der Gemeinderat stimmt den überplanmäßig geleisteten Ausgaben gemäß § 84 Abs. 1 und 2 GemO zu.

Insgesamt nimmt der Gemeinderat den Abschluss der Jahresrechnung 2006 zustimmend zur Kenntnis.

GR Herrmann spricht von einer lobenswerten Entwicklung, die aufgrund einer verbesserten konjunkturellen Lage bedingt wurde. Er bezeichnet die Jahresrechnung als positiv. Allerdings musste der Gemeinderat Dinge schieben, die jetzt ausgeführte werden müssten. Die Verwaltung sei zu einem sparsamen Umgang gekommen. Es sei toll, dass man ohne Kreditaufnahme ausgekommen sei. Prima sei weiterhin, dass auf eine Rücklagenentnahme verzichtet werden konnte und der Schuldenstand – im Vergleich zum Landesdurchschnitt – geringer sei. Der Gemeinde biete dies genügend Spielraum zur Gestaltung der Zukunft. Gleichwohl müsse der sparsame Umgang mit den Finanzen fortgesetzt werden.

GR Wolfer bezeichnet die Entwicklung der Gemeindefinanzen im Jahr 2006 als erfreulich.

Ohne weitere Diskussion fasst der Gemeinderat dann einstimmig folgenden Beschluss:

Dem auf Seite 12 der GR-Drucks. 2007-124 abgedruckten Beschlussvorschlag der Verwaltung wird zugestimmt.

TOP 9 - Bekanntgaben

Waldumgang am 28. September 2007

Die Vorsitzende lädt hierzu ein.

TOP – 10 - Verschiedenes, Wünsche und Anfragen

1.    Kontrollen der Straßenbeleuchtung

       GR Frau Mann fragt an, wann die Straßenbeleuchtung kontrolliert werde.

       Die Bürgermeisterin antwortet, dass dies Mitte Oktober der Fall sei.

2.    Lautsprecheranlage auf dem Friedhof

       GR Frau Franz-Nadelstumpf weist darauf hin, dass sich die Lautsprecher­anlage auf dem Friedhof in einem katastrophalen Zustand befände. Auch das Musikinstrument sei schlecht.

       Des weiteren verweisen sie sowie GR Wolfer darauf, ob es nicht möglich wäre, dass bei großen Beerdigungen bereits im Vorfeld Stühle im Freien aufgestellt werden könnten.

3.    Bepflanzung mit Gladiolen in der Ortsdurchfahrt.

       GR Frau Mann weist darauf hin, dass die Bepflanzung mit Gladiolen in der Ortsdurchfahrt nicht gut angekommen sei. Sie bittet dies künftig zu unterlassen.

TOP 11 - Verabschiedung der seitherigen und Begrüßung der neuen Leiterin der VHS-Außenstelle

Die Bürgermeisterin begrüßt zu diesem Tagesordnungspunkt die scheidende VHS-Leiterin, Frau Margarete-Rose Mahler, sowie die neue VHS-Leiterin, Frau Silke Binder.

Bürgermeisterin Rösch ruft in Erinnerung, dass Frau Mahler ihr gegenüber schon im Jahr 2005 zum Ausdruck gebracht habe, dass sie ihr Engagement bei der VHS Wannweil beenden wolle, weil sie sich in Zukunft verstärkt als Joga-Lehrerin engagieren wolle. Als Frau Mahler sie bat, die VHS-Stelle auszuschreiben, war die Überraschung nicht mehr so groß. Nichts desto trotz führt die Vorsitzende aus, dass Frau Margarete-Rose in den letzten zehn Jahre die Außenstelle der VHS Wannweil außerordentlich erfolgreich geleitet habe. Sie habe in dieser Zeit 831 Kurse zum Laufen gebracht, Ideen haben sie für weit über 1.000 Kurse gehabt. Mit ihrem Angebot habe Frau Mahler in den zehn Jahren rd. 8.500 Teilnehmer erreicht. 14.000 Unterrichtseinheiten wurden in Wannweil durchgeführt.

Sie bedankt sich bei Frau Mahler für das große Engagement und überreicht der gesundheitsbewussten ehemaligen Leiterin der VHS einen Korb mit Obst und Gemüse.

Frau Mahler erklärt, dass sie sich in Zukunft nun verstärkt dem Joga widmen wolle. Sie bedankt sich im folgenden beim Gemeinderat für die Unter­stützung ihrer Arbeit. Die Arbeit als VHS-Leiterin habe ihr sehr viel Spaß gemacht. Ihr Dank gilt auch Bürgermeisterin Rösch, Frau Baumann und Herrn Steinmaier für deren Hilfsbereitschaft sowie dem Hausmeister Herrn Ludäscher.

Des weiteren begrüßt Frau Bürgermeisterin die neue VHS-Leiteren, Frau Silke Binder, mit einem Blumenstrauß. Sie wünscht Frau Binder in der Bevölkerung viel Rückhalt, viele gute Ideen und hofft, dass sie auch immer die passenden Übungsleiterinnen und –leiter für ihre Ideen fände.

Frau Silke Binder erklärt, dass es derzeit schon ganz gut laufe mit dem aktuellen Semester Herbst/Winter 2007/2008.  Zu Beginn habe es einige Turbulenzen zu verkraften gegeben. Sie freut sich, dass die VHS in der Gemeinde Wannweil so gut verankert ist.

Frau Binder können Sie wie folgt erreichen:

VHS-Außenstelle

Frau

Silke Binder

Gustav-Werner-Str. 27

Tel. 3 04 57 86

Nachdem keine weiteren Wortmeldungen mehr vorlagen, konnte die Vorsitzende um 21.55 Uhr die öffentliche Sitzung des Gemeinderats schließen und die anwesenden Gemeinderäte, Frau Mahler und Frau Binder zu einem kleinen Umtrunk zum Abschied und zum Willkommen einladen.

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