Sitzung des Gemeinderats vom 19. Juli 2007
TOP 1 Erschließung Baugebiet „Südlicher Pfaffenäcker“
Kanal-, Straßenbau und Verkabelungsarbeiten Vergabe
Die Bürgermeisterin begrüßt zu diesem Tagesordnungspunkt Herr Rau und Herr Kallenbach vom Ingenieurbüro Pirker und Pfeiffer, Eningen und führt aus, dass nicht nur im Baugebiet „Südlicher Pfaffenäcker“ ein Kanal gebaut werden muss, sondern dass der zwischen 30 und 50 Jahre alte Kanal im Pfaffenäckerweg ebenfalls erneuert werden müsse. Hierzu gehöre auch die Erneuerung des Kanals zur Ableitung der Oberflächenentwässerung in den Firstbach.
Herr Rau erläutert die GR-Drucks. 2007-112 im Einzelnen. Er führt aus, dass zwei Firmen ein Angebot abgegeben haben. Beide Firmen wurden hinsichtlich der Angebotssummen überprüft und sind als vollständig und gültig zu bewerten.
-Als Vergabevorschlag empfiehlt das Büro Pirker + Pfeiffer die Vergabe an die günstigste Bieterin, die Fa. Gottlob Brodbeck aus Metzingen unter Wertung der Wahlposition 1.2.60 zum Angebotspreis von 352.830,60 Euro einschl. 19 % MWST.
Ohne Diskussion fasst der Gemeinderat auf Antrag der Vorsitzenden einstimmig folgenden Beschluss:
Die Vergabe der Kanal-, Straßenbau- und Verkabelungsarbeiten für das Baugebiet „Südlicher Pfaffenäcker“ erfolgt an die günstigste Bieterin, die Fa. Brodbeck, Metzingen, unter Wertung der Wahlposition 1.2.60 zum Angebotspreis von 352.830,60 Euro einschließlich 19% MWST.
Herr Rau erläutert zum Bauzeitenplan, dass Ende August 2007 mit den Bauarbeiten begonnen werde, die Fertigstellung sei im Oktober diesen Jahres eingeplant.
TOP 2 - Bebauungsplan „Sportzentrum Weilhau Teil 1“
Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und Bürgerbeteiligung
Erneuter Auslegungsbeschluss
Die Bürgermeisterin schildert eingangs die derzeitige Situation des Reitvereins. Zu den Einrichtungen des Reitvereins würden Reithalle mit Clubraum und Geräteraum zählen sowie ein Reitplatz. Die Pferde seien in verschiedenen Ställen im Ort untergebracht. Für die Ausbildung der Jugendlichen im Reitsport müssten die Pferde von diesen im Ort liegenden Ställen zur Reithalle gebracht werden. Da der Reitverein nur für Unfälle auf dem Reitgelände haftet, obliegt die Haftung für den Hin- und Rückweg den Pferdehaltern, die zur Jugendausbildung ihre Pferde zur Verfügung stellen. Dies ist eine ungünstige Situation. Zur Sicherung des Vereinszwecks sowie zur Verbesserung der Ausbildung der Jugendlichen sollte diese Situation dringend verbessert werden. Daher gäbe es schon seit langem im Verein Bestrebungen, die vorhandenen Anlagen durch Pferdeställe bei der Reitanlage Im Weilhau zu ergänzen.
Aufgrund der Trennung von Forstbehörde und Baubehörde sei in den vergangenen Jahren diese Angelegenheit nicht vorangekommen, da die Forstbehörde die forstwirtschaftlichen Belange beachten musste und aufgrund des Waldabstandes ein Vorhaben nicht billigte.
Durch die Integration der Forstbehörden in die Landratsämter werden nun die Belange des Natur- und Landschaftsschutzes, des Forstes und der Bauverwaltung untereinander abgewogen.
Da sowohl für den Naturschutz, als auch für den Gemeinderat keine andere Fläche im Bereich der Anlage als günstiger angesehen wird, signalisierte die Forstbehörde einer Umwandlung von Wald zuzustimmen.
Die Pläne des Reitvereins hätten mittlerweile viele Änderungen erfahren. Aus ursprünglich 16 Boxen seien 2 x 12 Boxen geworden. Das Vorhaben war dem Gemeinderat jedoch entschieden zu groß, so dass in einer gemeinsamen Sitzung ein Kompromiss mit 1 x 12 im I. Bauabschnitt und 1 x 8 Boxen im II. Bauabschnitt ins Auge gefasst und zur Anhörung freigegeben wurde. Nach der Anhörung wurde deutlich, dass die Behörden nicht bereit sind, die Dunglege im Wald zu genehmigen, was wiederum zu einer zwingenden Umplanung des Vorhabens geführt hat.
Auch auf die Einwände des Naturschutzes, das Gebäude störe das Landschaftsbild empfindlich, habe der Verein reagiert mit nunmehr zwei separaten Gebäudeteilen, die von einer dazwischen liegenden Zufahrt zur Dunglege erschlossen werden.
Die Vorsitzende führt weiter aus, dass die Gemeinde die Anregungen der Behörden sehr ernst genommen habe, insbesondere die Bedenken des Kreisforstamtes bezüglich der Dunglege. Die Umplanung hätte nun eine deutlich bessere Qualität der gesamten Planung ergeben. Das zeige, dass man auf dem richtigen Weg sei.
Die Vorsitzende erläutert im folgenden die GR-Drucks. 2007-118 sowie die Anlage zur GR-Drucks. 2007-118 im Detail.
Die Bürgermeisterin führt aus, dass das Gremium schon früher eine Dunglege vor dem Gebäude abgelehnt habe, weshalb der Reitverein zwei Planvarianten vorgelegt habe. Der Gemeinderat habe sich als Grundstückseigentümer -nicht im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens- für die Variante I ausgesprochen, die als Anlage zur GR-Drucks. 2007-118 als Tischvorlage verteilt worden sei. Mit der vorgesehenen Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes werde die Möglichkeit für den Neubau von zwei Ställen mit einmal 12 Boxen und einmal 8 Boxen einschließlich Paddocks sowie einem Festmistlager geschaffen. Aufenthaltsräume für Menschen seien bei der Nutzung „Pferdestall“ nicht zulässig und auch nicht notwendig, da im Bereich der vorhandenen Reithalle ausreichend Aufenthaltsräume für Menschen einschließlich der notwendigen sanitären Anlagen (Dusche) vorhanden sind.
Von den 16 zu beteiligenden Behörden und Dienststellen hätten 10 eine Stellungnahme abgegeben, führt die Vorsitzende aus. Davon hätten 6 Behörden Anregungen und Bedenken eingelegt. Diese würden in den Anlagen 1 - 6 der GR-Drucks. 2007-118 abgedruckt sein.
Die Bürgermeisterin geht nun im einzelnen auf diese Anregungen und Bedenken ein und erläutert ausführlich die Stellungnahme der Verwaltung zu dessen Anregungen und Bedenken. Sie schlägt vor, die angeregten Änderungen entsprechend den Beschlüssen des Gemeinderats in den vorliegenden Bebauungsplan einzuarbeiten und eine erneute Auslegung vorzubereiten.
Die Bürgermeisterin kommt zu dem Ergebnis, dass das Vorhaben aufgrund der Umplanung zu einer deutlich besseren Qualität für alle Beteiligten sowohl dem Reitverein, der Gemeinde und auch der Bedenkenträger führt.
GR Herrmann sieht dies allerdings ganz anders und dafür lässt er noch einmal die Vergangenheit Revue passieren: Aus einer ursprünglich „kleinen, schnuckeligen Planung“ seien später 24 Boxen mit einer Dunglege im Wald geworden. Das sei weit über das Maß hinaus gegangen, was der Gemeinderat gewillt gewesen sei, mitzutragen. Besonders ärgert GR Herrmann, dass die Vorgespräche mit Gemeindeverwaltung und Behörden auf der Grundlage der ursprünglichen Planung erfolgt sei. Dies hätte ja auch die Auslegung gezeigt.
Die Stellungnahmen der Behörden würden nun vorliegen; sie seien dem Gemeinderat mit einiger zeitlicher Verzögerung zugeleitet worden. In den Stellungnahmen würden genau die Dinge stehen, die die CDU-Fraktion dazu bewogen hätten, an der Dimension des Bauvorhabens zu zweifeln.
GR Herrmann hält die Stellungnahmen des Natur- und Landschaftsschutzes für wesentlich. Das Landschaftsbild würde bei Realisierung der ursprünglichen Planung aufgrund der Gebäudegröße gestört. Er fordert deshalb, dies im Bebauungsplan auf den I. Bauabschnitt zu begrenzen. Die CDU-GR-Fraktion könne der Stellungnahme der Bürgermeisterin zustimmen, obwohl sie weiterhin erhebliche Bedenken gegen die Aufnahme des II. Bauabschnittes in den Bebauungsplan habe. Die CDU werde deshalb beantragen, den Bebauungsplan auf den I. Bauabschnitt zu begrenzen. Falls diesem Beschluss zugestimmt würde, müsste sich ein späterer Gemeinderat -sofern der Reitverein den II. Bauabschnitt eines Tages realisieren wollte- nochmals mit der Angelegenheit befassen.
Die Bürgermeisterin betont, dass der Reitverein das Baugesuch für beide Bauabschnitte eingereicht habe und sich das Gremium daher über die Genehmigung von beiden Abschnitten befassen müsse.
Die Bürgermeisterin betont, dass die Wünsche des Natur- und Landschaftsschutzes mit anderen Belangen abgewogen werden müssen. Sie betont, dass jedes Bauvorhaben rechtlich ein Eingriff in das Landschaftsbild darstellt. Dies ist auch der Grund, warum es seit einiger Zeit grundsätzlich Ausgleichsmaßnahmen bei der Aufstellung von Bebauungsplänen gäbe, da jegliche Bebauung auch die von Ein- und Zweifamilienhäusern das Landschaftsbild nachhaltig schädigt. Diese Belange des Naturschutzes stellen jedoch keine K.O.-Kritierien im Genehmigungsverfahren dar, sondern sind durch gesetzlich vorgegebene Ausgleichsmaßnahmen auszugleichen.
GR Herrmann fasst zusammen, dass der Bebauungsplan -nach Auffassung der CDU-GR-Fraktion- auf den I. Bauabschnitt begrenzt werden solle.
GR Komanschek stimmt ihm diesbezüglich zu. Vor allem aufgrund des Flächenverbrauches sollte die „kleinere Lösung“ gewählt werden und nur der I. Bauabschnitt bebauungsplanmäßig festgesetzt werden. Bei entsprechendem Bedarf durch den Reitverein könne dann der später zuständige Gemeinderat sich zu gegebener Zeit mit dem evtl. II. Bauabschnitt beschäftigen.
GR Dr. Treutler lobt den gefundenen Kompromiss. Er freut sich über die Entwicklung, die der Gemeinderat hinter sich habe. Er betont, er freue sich nicht über den Eingriff in den Wald, aber man solle kein Dogma daraus machen; der Eingriff sei -seiner Auffassung nach- akzeptabel, zumal dafür auch Ausgleichspflanzungen erfolgen würden.
GR Wolfer sieht diese Sache genau so. Mit der jetzigen Lösung sei der Eingriff in den Wald deutlich minimiert worden. Er sei überzeugt, dass ein guter Kompromiss gefunden wurde.
Grätin Eysel spricht sich dafür aus, dass der Bebauungsplan nicht stückweise aufgestellt werden sollte.
Dies sieht auch GR Rilling so.
Zum geplanten Landschaftsverbrauch weist die Vorsitzende darauf hin, dass natürlich der vorhandene Platz extrem ausgenutzt sei. Würde das Vorhaben aber in zwei Vorhaben getrennt, die nicht an dieser Stelle realisiert werden, ist der Eingriff sowohl in den Landschaftsverbrauch, als auch in das Landschaftsbild wesentlich größer.
GR Bader hält dem dagegen: Wenn der Reitverein nun den I. Bauabschnitt verwirklichen wolle, sei der Vorschlag von GR Herrmann gar nicht so abwegig.
Sodann fasst der Gemeinderat auf Antrag der Vorsitzenden bei 9 Ja-Stimmen und 5 Gegenstimmen mehrheitlich folgenden
B e s c h l u s s :
Die angeregten Änderungen werden entsprechend der GR-Drucks. 2007-118 abgewogen und in den vorliegenden Bebauungsplan eingearbeitet. Eine erneute Auslegung des Bebauungsplanes ist daher erforderlich.
TOP 3 Umbau und Sanierung „Alte Schule“ Eisenbahnstraße 5
Nachtragsvergabe Stahlkonstruktion UG
Frau OBM Mergenthaler führt hierzu aus, dass aufgrund der Nutzung der Räume im Untergeschoss durch den Musikverein das zusätzliche Stellen von Stahlstützen mitten im Raum für die Proben der Musikkapelle ungünstig wäre. Es wurde daher die bereits ausgeschriebene Stahlkonstruktion umgeplant, so dass die zusätzlich notwendigen Stützen nicht mehr in der Raummitte stehen, sondern an den Wänden.
Das Gewerk Metall- und Schlosserarbeiten beinhalte in der Hauptsache die Stahlkonstruktion zur Deckenverstärkung im Untergeschoss, sodass die Ausschreibung der statischen Konstruktion aufgehoben werden muss.
Bei den Gewerken Zimmerer und Rohbau sind für die oberen Geschosse die Deckenverstärkung mit Stahlträgern vorgegeben worden. Es wurden daher bei den Firmen Wahl und Most zwei Angebote für die Stahlkonstruktion eingeholt. Die Rohbaufirma Wahl hat die Stahlkonstruktion zu einem Preis von brutto 20.841,66 € angeboten, die Fa. Most hat die Stahlkonstruktion zu einem Bruttopreis von 25.585 € angeboten. Die ursprünglich ausgeschriebene Konstruktion im Leistungsverzeichnis von Metall- und Schlosserarbeiten hätten bei der günstigsten Bieterin 13.209 € gekostet.
Nach kurzer Diskussion fasst der Gemeinderat auf Antrag der Vorsitzenden einstimmig folgenden
B e s c h l u s s :
Das Gewerk „Metall- und Schlosserarbeiten“ wird aufgehoben.
Die geänderte Stahlkonstruktion soll an die Firma Wahl aus Burladingen-Renningen zu einem Angebotspreis von brutto 20.841,66 Euro vergeben werden.
TOP 4 - Umbau und Sanierung „Alte Schule“ Eisenbahnstraße 5
Nachtragsvergabe Rollläden für die Dachflächenfenster
Die Bürgermeisterin erläutert die GR-Drucks. 2007-115.
Sie weist darauf hin, dass zunächst von einer Vergabe der Rollläden für die Dachfenster abgeseen wurde, da sich die Verwaltung nach günstigeren Alternativen umsehen sollte. Eine Nachfrage hat ergeben, dass die Kosten für die Bedienung der Rollläden mit Kurbelstangen nur einen geringen Kostenvorteil erbrächten. Die Herstellerfirma Otto Frank in Leinfelden bestätigt, dass der Preisunterschied nur gering sei. Bei der Motorsteuerung würden Gesamtkosten von 15.898,40 Euro anfallen, bei Außenrollläden mit Kurbelstangen fallen Kosten von 15.128,47 Euro an.
-Die Verwaltung schlägt daher vor, es aufgrund der geringen Kostendifferenz bei den elektrisch angetriebenen Rollläden zu belassen.
Sodann fasst der Gemeinderat auf Antrag der Vorsitzenden einstimmig folgenden
B e s c h l u s s :
Die Bedienung der Außenrollläden für die Dachflächenfenster soll -wie im ursprünglichen Leistungsverzeichnis ausgeschrieben- mit Elektromotoren an die Zimmererfirma Most aus Dettingen u.Teck zu einem Angebotspreis von 15.898,40 Euro vergeben werden.
TOP 5 - Vorbereitung der Jahresrechnung 2006
Bildung von Haushaltsresten
Gde.Amtsrat Knop erläutert die GR-Drucks. 2007-119.
Herr Knop führt aus, dass Ausgabeansätze, die bis zum Jahresabschluss nicht verbraucht sind, grundsätzlich als „erspart“ gelten. Von diesem Grundsatz der zeitlichen Bindung gibt es Ausnahmen, z.B. im Vermögenshaushalt, bei Baumaßnahmen und Beschaffungen längstens noch zwei Jahre nach Schluss des Haushaltsjahres, in dem der Bau oder Gegenstand in seinem wesentlichen Teil in Benutzung genommen werden kann. Dass Mehrkosten anfallen, ist in der Regel bei allen größeren Bauprojekten der Fall.
Ausgaben des Verwaltungshaushaltes können ganz oder teilweise für übertragbar erklärt werden, wenn dadurch eine wirtschaftliche Aufgabenerfüllung gefördert ist. Bei dieser Übertragbarkeit Kraft Planvermerks bleiben die Ansätze nur bis zum Ende des zweiten dem Haushaltsjahr folgenden Kalenderjahres verfügbar.
Die Übertragung eines Haushaltsausgabeansatzes geschieht als Haushaltsrest nach § 46 Nr. 10 Gemeindehaushaltsverordnung. Haushaltsreste sind in die Haushalsrechnung aufzunehmen, die als Teil der Jahresrechnung vom Gemeinderat festzustellen sind. Zuständig für die Bildung von Haushaltsausgaberesten ist der Fachbeamte für das Finanzwesen in den Fällen, in denen zu Lasten des Haushaltsausgaberestes bereits Restverpflichtungen bestehen, d.h. bereits Aufträge oder Bestellungen bis Jahresende erteilt werden. Die Zuständigkeit für die Bildung anderer Haushaltsausgabereste für die noch keine Verpflichtung eingegangen wurde (sogenannte Verfügungsreserve) richtet sich nach der allgemeinen Bewirtschaftungsbefugnis. Unabhängig von einer genaueren Betrachtung der Zuständigkeit war es seither üblich, dass der Gemeinderat über sämtliche Haushaltsreste Beschluss fasste. Dies dient zur Klarheit und letztendlich ist der Gemeinderat durch die spätere Feststellung der Jahresrechnung für die sachliche Entscheidung über die Bildung der Haushaltsreste zuständig.
Ohne weitere Diskussion fasst der Gemeinderat auf Antrag der Vorsitzenden nach diesen Ausführungen einstimmig folgenden
B e s c h l u s s :
Der Bildung und Übertragung der in der Anlage 2007-119 aufgeführten Haushaltsreste im Rechnungsjahr 2006 wird zugestimmt.
TOP 6 - Ausscheiden von GR Frau Eysel aus dem Gemeinderat;
Feststellung von Hinderungsgründen für die nachrückende GR Frau Mann
Die Bürgermeisterin erläutert die GR-Drucks. 2007-111. Mit Schreiben vom 23. Juni 2007 bittet Frau Gemeinderätin Eysel, sie von ihren Pflichten als Gemeinderätin zu entbinden. Da Frau Eysel bereits über 12 Jahre dem Gremium angehörte, kann sie dies, ebenso aufgrund ihres Alters, ohne Angabe von Gründen fordern.
Frau Eysel führt jedoch selbst aus, dass ihre Gründe hauptsächlich darin liegen, dass sie im zurückliegenden Jahr durch zahlreiche Krankheiten das Amt der Gemeinderätin nicht so ausführen konnte, wie sie es selbst gerne ausfüllen wollte, weshalb sie sich zu diesem Schritt entschieden habe.
Sodann fasst der Gemeinderat auf Antrag der Vorsitzenden einstimmig folgenden Beschluss:
Es wird festgestellt, dass GR Frau Eysel nach Erfüllung verschiedener Kriterien gem. § 16 GemO aus dem Gemeinderat ausscheidet.
Die Bürgermeisterin zeigt auf, dass gemäß der öffentlichen Bekanntmachung des Ergebnisses der Wahl der Gemeinderäte vom 13.6.2004 als nächste Ersatzperson der SPD Wannweil, Frau Therese Mann, wohnhaft Karl-Conzelmann-Str. 39, nachrücke. Frau Mann könne leider heute an der Sitzung nicht anwesend sein, zumal sie schon seit längerer Zeit einen Urlaub mit ihrer Familie gebucht, und diesen bereits angetreten habe. Die Vorsitzende führt aus, dass ihr keine Umstände bekannt sind, die Frau Mann an der Übernahme und Ausführung des Amtes hindern würden.
Weshalb der der Gemeinderat auf Antrag der Vorsitzenden einstimmig folgenden Beschluss fasst:
Gemäß § 31 Abs. 2 GemO rückt aufgrund des Ergebnisses der Wahl des Gemeinderats vom 13. Juni 2004 als nächste Ersatzperson auf dem Wahlvorschlag der SPD Wannweil Frau Therese Mann, wohnhaft Karl-Conzelmann-Straße 39, nach.
Es wird weiter festgestellt, dass bei der, auf dem Wahlvorschlag der SPD nachrückenden Frau Therese Mann, wohnhaft Karl-Conzelmann-Straße 39, keine Hinderungsgründe nach § 29 der GemO vorliegen.
GR Frau Eysel zeigt auf, dass sie den Wannweiler Gemeinderat aus gesundheitlichen Gründen verlassen müsse. Rückblickend erinnert sie an die langwierigen und manchmal ermüdenden Auseinandersetzungen im Gemeinderat. Sie sei in letzter Zeit den Anforderungen, die das Amt des Gemeinderats an sie stelle, nicht mehr gewachsen gewesen. Sie könne das Amt deshalb nicht mehr so ausführen, wie sie es sich vorstelle.
Insgesamt lobt Frau Eysel die angenehme Zusammenarbeit mit der Verwaltung und den freundschaftlichen Umgang mit den Ratskollegen.
Frau Bürgermeisterin Rösch ergreift nun das Wort und möchte die Gelegenheit nutzen, GR Frau Eysel für die über 12-jährige Arbeit im Gemeinderat zu danken. Frau Eysel sei immer engagiert, fair und kollegial gewesen. Sie habe sich stark für die Belange der Gemeinde eingesetzt. In ihrer Zeit seien wichtige Entscheidungen -wie der Ausbau der Hauptstraße, die Planungen zum Pflegeheim, des Rathauses, des Gemeindehauses und desSchulhauses- gefallen.
Besonders habe sich Frau Eysel für die Belange der Kinder- und Jugendarbeit eingesetzt.
Frau Bürgermeisterin Rösch mach deutlich, dass sie sich gewünscht hätte, dass Frau Eysel noch bis zum Ende ihrer Amtszeit auch noch weiterhin als Gemeinderätin tätig bleibe. Jedoch respektiere sie den Antrag von Frau Eysel.
Frau Bürgermeisterin Rösch bedankt sich zum Abschluss mit einem Präsent an Frau Eysel für ihre engagierte Arbeit im Gremium.
Herr Rasp, Fraktionsvorsitzender der SPD, führt aus, dass, als ihn Frau Eysel im Sommer 2003 dazu bewegte, sich als Kandidat der SPD für die Gemeinderatswahl aufzustellen, er nicht habe ahnen können, dass er sie bereits nach vier Jahren als Fraktionsvorsitzende ablöse. Frau Gemeinderätin Eysel habe sich mit kreativem Elan an die Arbeit als Gemeinderätin gemacht. Es sei ihr immer gelungen, innerhalb des Gremiums eine harmonische Atmosphäre zu erzeugen. Er dankt ihr für die gemeinsame Zeit im Gemeinderat und überreicht ihr einen Blumenstrauß.
GR Herrmann bedankt ebenfalls für die gute Zusammenarbeit mit einem Blumenstrauß. Er wünscht ihr alles Gute für die Zukunft, Gesundheit und dass sie weiterhin ein zufriedenes Leben führen könne. Frau Gemeinderätin Eysel war immer bestrebt, zum Wohl der Gemeinde tätig zu sein.
Auch Herr GR Wolfer für die FWV-Gemeinderatsfraktion sowie GR Komanschek für die Alternative Liste bringen ihr Bedauern über das Ausscheiden von Frau Eysel aus dem Gremium zum Ausdruck und wünschen ihrer Gemeinderatskollegin alles Gute, vor allen Dingen Gesundheit.
GR Komanschek betont, dass die Alternative Liste mit der SPD gerade in den Themen, die von Frau Eysel bevorzugt besetzt waren, nämlich Schule und Kindergarten, immer hervorragend zusammengearbeitet hätten.
Herr Christian Keil, als ehemaliger Fraktionskollege von Frau Eysel und anwesender Zuhörer möchte ebenfalls ein paar Abschiedsworte sagen. Er betont, er habe gut und gerne mit Frau GR Eysel zusammengearbeitet und hofft, dass sie die Zeit nach der aktiven Tätigkeit im Gemeinderat genießen könne.
TOP 7 - Besetzung der freigewordenen Ausschusssitze
nach dem Ausscheiden von GR Frau Eysel
Die Bürgermeisterin verweist hierzu auf die GR-Drucks. 2007-113.
Ohne weitere Diskussion fasst der Gemeinderat auf Antrag der Vorsitzenden einstimmig folgenden Beschluss:
Die nachfolgend genannten Ausschusssitze von GR Frau Eysel werden wie folgt neu besetzt:
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Technischer Ausschuss
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Theresia Mann
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Stellverteter
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Verwaltungsausschuss
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Theresia Mann
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Mitglied
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Gesamtkindergartenausschuss
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Theresia Mann
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Stellvertreter
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Kindergartenausschuss evang. Kindergarten
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Theresia Mann
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Stellverteter
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Sodann fasst der Gemeinderat auf Antrag der Vorsitzenden bei 1 Stimmenthaltung mehrheitlich folgenden
B e s c h l u s s :
Als 3. Stellvertreter der Bürgermeisterin wird GR Werner Rasp benannt.
TOP 8 -Bekanntgaben
Zu diesem Tagesordnungspunkt lagen keine Wortmeldungen vor.
TOP 9 - Verschiedenes, Wünsche und Anfragen
Erschließungsbeiträge Eberhardstraße
GR Leibssle kritisiert, dass die Verwaltung im Vorfeld zu wenig über die Erschließungsmaßnahme und die Erschließungsbeiträge für den Ausbau der Eberhardstraße informiert habe.
Die Bürgermeisterin entgegnet, dass die Verwaltung ausführliche Gespräche mit den Anliegern geführt habe.
Nachdem keine weiteren Wortmeldungen mehr vorliegen, schließt die Vorsitzende um 21.30 Uhr die heutige öffentliche Gemeinderatssitzung.
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