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Sitzung des Gemeinderats vom 15. März 2007

TOP 1 - Jahresbericht Bücherei

Die Vorsitzende begrüßt zu diesem Tagesordnungspunkt die Leiterin der Bücherei, Frau Ulmer-Trauner. Traditionell werde Frau Ulmer-Trauner dem Gremium über die Arbeit der Bücherei im vergangenen Jahr berichten. Durch die hervorragende Arbeit von Frau Ulmer-Trauner und ihrem Team -insbe­sondere auch in der Nachwuchsarbeit- gleicht der Jahresbericht der Bücherei einem Erfolgsbericht.

Frau Ulmer-Trauner erläutert die GR-Drucks. 2007-36 .

Abschließend bedankt sich Frau Ulmer-Trauner bei der Vorsitzenden und dem Gremium für ihre Unterstützung.

Alle Fraktionen sprechen Frau Ulmer-Trauner ihre Anerkennung und ihren Dank für die wichtige Arbeit -ganz besonders auch im Hinblick auf die Arbeit mit Kindern- aus und verabschieden Frau Ulmer-Trauner mit der Bitte, den Dank an das Team weiter zu leiten.

TOP 2 - Bebauungsplan „Sportzentrum Weilhau“ Teil 1- Aufstellungsbeschluss

Die Vorsitzende begrüßt zu diesem Tagesordnungspunkt Frau Pustal und bezieht sich auf den Auftrag an die Verwaltung, den Bebauungsplan „Sportzentrum Weilhau“ Teil 1 voran zu bringen. Rückblickend erinnert sie daran, dass der Reitverein zunächst insgesamt 24 Boxen als zukunftsfähige Einrichtung geplant habe. Nach vielen Gesprächen mit dem Gemeinderat und der Verwaltung sehe die Planung nun für den 1. Bauabschnitt, welcher auch realisiert werden soll, 12 Boxen, und für den 2. Bauabschnitt, dessen Realisie­rung noch völlig offen ist, weitere 8 Boxen vor. Auf dieser Basis habe auch die Verwaltung nun den Bebauungsplan aufgestellt und die notwendigen Ergän­zungen in den Textteil des bestehenden Bebauungsplanes eingearbeitet.

Zu diesem klassischen Teil des Bebauungsplanes liegen keine Wortmeldungen des Gremiums vor, so dass die Vorsitzende auf den gesetzlich geforderten Grünordnungsplan verweist. Dieser wurde in Auftrag gegeben, wobei der Ausgleich Schutzgut Pflanzen -wie vom Gremium gewünscht- alternativ in Hecken- oder Baumbepflanzung ausgearbeitet wurde.

Frau Pustal erläutert zunächst die baurechtlichen Hintergründe durch einzelne Bewertungen von betroffenen Schutzgütern, einen Ausgleich zu ermitteln. Dies geschehe nach einem Punktemodell, welches teilweise auch einen schutz­güterübergreifenden Ausgleich ermögliche. Die Eingriffs-Ausgleichs-Bilanzierung des vom Bebauungsplan „Sportzentrum Weilhau“ Teil 1 betroffenen Gebietes ergäbe nun zwei Alternativen zum Ausgleich:

Zum einen könnte ein Ausgleich durch Heckenpflanzung geschaffen werden. Eine weitere Möglichkeit wäre die vom Gemeinderat favorisierte Alternative, den Ausgleich durch Pflanzung von 25 + 7 hochstämmigen Bäumen (für beide Bauabschnitte) auf dem Gebiet der ehemaligen Deponiefläche zu schaffen. Dieser Ausgleich wäre auch unter ökologischen Gesichtspunkten sinnvoll.

GR Herrmann bittet um Erläuterungen, wie die Formulierung in der Zusammenfassung in „erhebliche und nachhaltige Beeinträchtigungen des Naturhaushaltes“ zu verstehen sei und ob das Ausmaß des Eingriffs in den Bewuchs Auswirkungen auf die Beurteilung habe.

Frau Pustal erklärt, dass diese Begriffe einer gesetzlichen Vorgabe entsprechen. „Erheblich“ sei ein Eingriff immer dann, wenn Vegetation entfernt werde. „Nachhaltig“ bedeute, dass ein Eingriff auf Dauer bestehe. Das Ausmaß des Eingriffs sowie die Art des zu entfernenden Bewuchses wirke sich auf die Bewertung und damit auf die Ausgleichsbilanzierung aus. Für die Um­weltprüfung sei es immer erforderlich, die Gesamtsituation zu prüfen.

Die Vorsitzende führt weiter aus, dass damit jedes Bauwerk -unabhängig von der Dimension- einen nachhaltigen Eingriff darstelle.

GR Herrmann erklärt, dass es grundsätzlich noch unterschiedliche Auf­fassungen zur vorliegenden Planung gäbe. Er würde gerne von einem unab­hängigen Fachmann dessen Meinung hören, ob die Planung in Ordnung oder doch noch weiter zurückgenommen werden sollte. Er fragt deshalb Frau Pustal, wer eine solche fachliche Beurteilung vornehmen könnte.

Die Vorsitzende erinnert daran, dass im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens die Träger öffentlicher Belange gehört werden. Diese können aber erst Stellung nehmen, wenn der Gemeinderat den Planent­wurf gebilligt und die Anhörung der Träger öffentlicher Belange beschlossen habe.

Frau Pustal unterstreicht dies ihrerseits und bekräftigt, dass die Fachleute der einzelnen Behörden den Bebauungsplan sehr genau unter die Lupe nehmen werden. Die Festsetzungen seien von ihr mit Herrn Rau abgestimmt.

GR Komanschek verweist auf die Problematik des Knollenmergels in diesem Gebiet, ganz besonders bezüglich der Dunglege. Hier dürfen auch bei einem Starkregen keine Schäden durch Ausspülungen entstehen.

Hierzu betont die Vorsitzende, dass seitens des Landratsamtes als Genehmi­gungsbehörde erhebliche Auflagen aufgrund der bestehenden Vorschriften zu erwarten sind.

GR Herrmann möchte abschließend klar stellen, dass er persönlich dem Reit­verein eine Bebauung ermöglichen möchte. Trotzdem sei er froh, dass die geplante Maßnahme zwischenzeitlich abgespeckt wurde. Nach wie vor halte er den Standort der Dunglege im Wald für ungünstig: Vom 1. Bauabschnitt sei diese rd. 30 m entfernt. Er könne sich nicht vorstellen, wie diese beispielsweise im Winterhalbjahr bei Dunkelheit genutzt werden soll. Den 2. Bauabschnitt an sich hätte er lieber noch weiter verkleinert. Er appelliere deshalb an den Reitverein, weiter nach anderen Lösungen zu suchen.

Die Vorsitzende hält dagegen, dass mit dem geplanten Standort der Dunglege der vorhandene Geländeversatz positiv genutzt werden könne. Eine Verla­gerung der Dunglege näher zum Gebäude würde einen massiven Waldeingriff nach sich ziehen, da eine Zufahrt zur Dunglege geschaffen werden müsste.

GR Wolfer hält den gefundenen Kompromiss für alle Seiten für tragbar und wird dem Beschlussvorschlag der Verwaltung zustimmen.

Nachdem seitens des Gremiums keine getrennte Abstimmung gewünscht wurde, fasst der Gemeinderat mehrheitlich bei 3 Enthaltungen folgenden  B e s c h l u s s :

1.         Billigung des Planentwurfs.

2.         Beschluss zur vorgezogenen Bürgerbeteiligung und Anhörung der Träger öffentlicher Belange.

3.         Auslegungsbeschluss.

TOP 3 - Bebauungsplan „Gewand Letten“

a) Abwägung der eingegangenen Bedenken und Anregungen

b) Satzungsbeschluss

Die Vorsitzende verweist auf die GR-Drucks. 2007-22 und 2007-23.

Während der erneuten Auslegung gingen keine weiteren Anregungen bei der Verwaltung ein.

Ohne Diskussion fasst der Gemeinderat einstimmig folgenden B e s c h l u s s :

Die Änderungen des Baulinienplanes (Stand 2.1.2007) kann als Satzung beschlossen werden. Eine erneute Auslegung ist nicht erforderlich.

TOP 4 - Bauhof - Anschaffung eines Fahrzeugs

Die Vorsitzende verweist auf die GR-Drucks. 2007-33. Die Verwaltung habe sich bereits mit dem Bauhof im Vorfeld Gedanken gemacht, was für ein Fahrzeug als Ersatz beschafft wird.

Da bisher auf dem Bauhof kein geschlossenes Transportfahrzeug vorhanden ist, schlägt die Verwaltung vor, den seit 1988 zugelassenen Caddy durch ein geschlossenes Fahrzeug zu ersetzen. Hierzu wurden drei Angebote eingeholt:

Volkswagen Crafter                    28.040,78 €

Mercedes-Benz Sprinter            25.347,00 €

Ford Transit                                  20.996,22 €

Die Verwaltung schlägt die Beschaffung des günstigsten Fahrzeugs, des Ford Transit trotz der Lieferzeit von einem halben Jahr zum Kaufpreis von 20.996,22 € vor.

GR Wolfer erkundigt sich nach der Euro-Norm-Einstufung des Fahrzeugs und GR Dr. Treutler fragt ergänzend nach, ob das Fahrzeug mit einem Rußfilter ausgestattet ist. Er bittet weiter um Information, ob die Verwaltung Alternativen -wie den Kauf eines gebrauchten Fahrzeugs oder gar den kompletten Verzicht auf dieses Fahrzeug- geprüft habe.

Die Vorsitzende bestätigt zunächst die Euro-Norm 4. Ob das Fahrzeug mit einem Ruß­filter ausgestattet werden kann, werde geprüft und dann gegebenenfalls nachgerüstet. Ein Verzicht auf das Fahrzeug sei schwierig, da wie bereits erwähnt, kein geschlosse­nes Fahrzeug zum Transport von empfindlicheren Gegenständen vorhanden ist. Für ein weiteres Fahrzeug des Bauhofes könnte bei dessen Ausfall evtl. auf eine Ersatzbeschaffung verzichtet werden. Da das vorliegende Angebot äußerst günstig sei, würde sich der Kauf eines Gebrauchtfahrzeuges, solange man bei einem Gebrauchtfahrzeug von einem 2 bis 3 Jahre alten Fahrzeug ausgehe, nicht lohnen.

GR Joos möchte wissen, weshalb kein Angebot der Firma Ford-Schreiner in Kusterdingen eingeholt worden sei. Er hielte es für sinnvoll, pro Marke zwei Angebote vorliegen zu haben.

Die Vorsitzende weist darauf hin, dass die Verwaltung -nachdem die Preise nun bekannt sind- kein weiteres Angebot mehr einholen könne.

GR Dr. Treutler schlägt vor, den Beschlussvorschlag so zu ergänzen, dass ein Rußpartikelfilter mit beauftragt werde.

Die Vorsitzende gibt zu bedenken, dass es derzeit nicht für alle Fahrzeuge einen Rußpartikelfilter gäbe.

Daraufhin fordert GR Dr. Treutler, das Fahrzeug nur zu kaufen, wenn eine Lieferung mit Rußpartikelfilter möglich ist.

Sodann fasst der Gemeinderat auf Vorschlag der Vorsitzenden einstimmig folgenden

B e s c h l u s s :

Der Beschaffung eines Ford-Transit mit Rußpartikelfilter zum Kaufpreis von 20.996,22 Euro brutto, gegebenenfalls zuzüglich der Mehrkosten für den Rußpartikelfilter, wird zugestimmt. Sollte eine Lieferung mit Ruß­partikelfilter nicht möglich sein, wird die Verwaltung beauftragt, diesen Tagesordnungspunkt nochmals zur Beschlussfassung auf die Tagesord­nung zu nehmen.

TOP 5 - Förderverein „Kriminal- und Verkehrsprävention“ im Landkreis Reutlingen

Die Vorsitzende verweist auch hier auf die GR-Drucks. 2007-30 und infor­miert das Gremium über die Ziele des Fördervereines. Sie hält es für äußerst sinnvoll, den Verein grundsätzlich in seiner Arbeit zu unterstützen, und sieht in der Mitgliedschaft der Gemeinde einen Arbeitsauftrag an die Verwaltung, sich für entsprechende Projekte in der Gemeinde einzusetzen und die finanzielle Förderung durch den Verein zu ermöglichen. Damit könnten Bußgelder zurückfließen, um dann konkreter mit den betroffenen Auffälligen zu arbeiten.

GR Herrmann zeigt sich persönlich, aber auch für die CDU-Fraktion, erfreut über die positive Entwicklung des Vereines. Über Anträge zur Förderung von Projekten werde innerhalb kürzester Zeit entschieden und die Finanzmittel zur Verfügung gestellt. Das Funktonieren des Vereines sei von vielen Mitgliedern abhängig. Er plädiert deshalb an die Vertreter der Presse, in deren Veröffent­lichungen für den Verein zu werben, damit möglichst viele Gemeinden dem Verein beitreten.

Nach kurzen, durchweg positiven Stellungnahmen aus dem Gremium fasst der Gemeinderat einstimmig folgenden B e s c h l u s s :

Der Gemeinderat stimmt der Mitgliedschaft im Förderverein „Kriminal- und Verkehrsprävention“ im Landkreis Reutlingen zu.

TOP 6 - 1. Wannweiler Gewerbeschau am 22.4.2007

Die Vorsitzende berichtet, dass Herr Steinmaier Initiator dieser 1. Wannweiler Gewerbeschau sei und dankt ihm für sein großes Engagement. Die Idee sei aus dem „Virtuellen Dorfladen“ entstanden. Sie verweist hierzu auf die GR-Drucks. 2007-35.

Herr Steinmaier berichtet, dass sich bisher 24 Firmen an der Gewerbeschau beteiligen und so insgesamt ein vielfältiges und interessantes Angebot entstehe.

Besonders wichtig ist es den Organisatoren dass es ein Tag für die Familie wird, so dass ein umfangreiches Beiprogramm für Kinder vorhanden ist und auch für die Verpflegung gut gesorgt ist, so dass einem Besuch mit der ganzen Familie nichts im Wege stünde.

Teilnehmende Firmen:

Rathaus-Shop (Mediendorfteam)

SAM Computer + Technik

Gärtnerei Hespeler

Jafra Cosmetic Ina Votteler

Diakoniestation

Bäckerei Klett

Fromm EDV-Zubehör

die masche – Textil-Kindermoden

Elektro Steinlen

Elektro Gutbrod

Immobilien Kühn

Fensterle Hausbau GmbH

Großberger - Sanitär, Heizung, Flaschnerei

Ulmer GmbH - Heizung, Lüftung Öl- Gasfeuerungen, Solarwärmepumpen

Flaschnerei Malthaner

Ro-Bi-Tec Hautechnik

Neuffer GmbH

Schreinerei und Bestattungsdienst Ott

Nedele Raumausstattung

Getränkehandlung Quenzy

Gaststätte Schützenhaus

TV-Schaumburg

Fishermanstore, Angelfachgeschäft

Kindergärten

Förderverein Uhlandschule

Gemeinde Wannweil

Die Vorsitzende lädt hiermit das Gremium zu dieser Gewerbeschau ein und bittet für diese Projekt zu werben.

Der Gemeinderat nimmt zustimmend  K e n n t n i s   .

TOP 7 - Bekanntgaben

Überörtliche Prüfung der Bauausgaben 2001 bis 2004

Die Vorsitzende verweist auf die GR-Drucks. 2007-32 und erläutert, dass somit die Prüfung abgeschlossen ist und der Unterrichtung des Gemeinderats Genüge getan sei.

TOP 8 - Verschiedenes, Wünsche und Anfragen

1.         Bäume an der Grenze „Mark-West“

     GR Joos macht darauf aufmerksam, dass die gepflanzten Bäume an der Markungsgrenze dringend gepflegt werden sollten. Er wüsste einen Rentner, der diese Arbeiten gerne in „ehrenamtlicher Baumpatenschaft“ er­ledigen würde.

     Die Vorsitzende freut sich über dieses tolle Angebot und sagt die Unter­stützung durch den Bauhof zu. Frau Mergenthaler wird über GR Joos den Kontakt herstellen.

2.         Feldweg bei der Degerschlachter Straße

GR Wolfer bittet darum, den stark ausgeschwemmten Feldweg bei  der Degerschlachter Höhe instand zu setzen.

Die Vorsitzende sagt eine Prüfung durch Frau Mergenthaler zu.

3.         Gehweg bei der katholischen Kirche

GR Frau Franz-Nadelstumpf berichtet, dass sie von Pfarrer Begovic auf den schlechten Zustand des Gehweges angesprochen wurde.

Die Vorsitzende berichtet, dass die Sanierung dieses Bereiches im Zuge einer größeren Straßenbaumaßnahme in den nächsten Jahren geplant ist. Das Ortsbauamt werde zunächst überprüfen, ob die Maßnahme tatsächlich solange geschoben werden kann.

Nachdem keine Wortmeldungen mehr vorliegen, schließt die Vorsitzende die öffentliche Gemeinderatssitzung um 21.25 Uhr.

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