(zurück zu Sitzungsberichte-Übersicht) 

Sitzung des Gemeinderats vom 12. Oktober 2006

TOP 1 - Sanierung Altes Schulhaus Eisenbahnstraße

Die Vorsitzende verweist auf den heutigen Ortstermin des Gemeinderats, bei dem die am 21.9.2006 vorgestellte Planung ausgiebig erörtert wurde. Die Kosten für die Sanierung werden sich auf rd. 1 Mio. Euro belaufen. Im Außenbereich soll das ortsbild-prägende Gebäude weitgehend nach der ursprünglichen Ansicht gestaltet werden. Im Innenbereich werden die Wohnungen saniert und die Kindergartenräume teilweise neu und flexibel gestaltet, um die Nutzung künftig flexibel an die Bedarfe für die Betreuung von 0 – 6jährigen anpassen zu können. Für das sogenannte „Sommerhaus“ sieht die Planung die Wiederherstellung der ursprünglichen Struktur vor, was einen relativ hohen Kostenfaktor bedeute. Herr Architekt Kuhn weist jedoch darauf hin, dass ie Außenhaut auf jeden Fall saniert werden muss.

Die Vorsitzende befürwortet ein Baugesuch mit Maximal-Lösung für die gesamte Sanierungsmaßnahme einzureichen und die Maßnahmen auszuschreiben. So kann der Gemeinderat spätere Nachgenehmigungen vermeiden und bewahrt sich für künftige Entscheidungen einen Entscheidungsspielraum.

Zum Erdgeschoss, Kindergartenräume beritet Herr Kuhn, dass als Ersatz für das seitherige Büro, welches im künftigen Eingangsbereich liege, nun ein Raum vom Spielzimmer durch eine Trennwand abgetrennt wird. Die Trennwand erhält eine Tür in den Spielbereich und wird im oberen Bereich in Glas ausgeführt, damit die Erzieherinnen vom Büro aus Blickkontakt zu den Kindern haben.

Die Vorsitzende ergänzt, dass die Erzieherinnen nach dem neuen Orientierungsplan immer mehr Büroarbeit leisten müssen, weshalb sie eine Planung mit Blickkontakt in eine Spielebene bevorzugt, da auf diese Weise beiden Ansprüchen Rechnung getragen werden kann.

Die Vorsitzende berichtet weiter, dass die WCs saniert werden, die Küche bleibt am derzeitigen Platz.

Zum 1. Obergeschoss: Wohnungen 1 und 2 berichtet Herr Kuhn, dass die Wohnungen -wider Erwarten- in einem sehr schlechten Zustand sind. Die in der ursprünglichen Lösung 1 vorgeschlagenen Balkone wurden sowohl aus optischen als auch aus technischen Gründen abgelehnt. Auch der Vorschlag, alternativ offene Loggien zu bauen, wurde vom Gemeinderat abgelehnt. Ursächlich für die Ablehnung sei gewesen, dass die Himmelsrichtung hierfür nicht optimal wäre.

Er verweist nun auf die gemeinsam erarbeitete Lösung für die beiden Wohnungen. Die Grundrisse sollen den sehr hohen Räumen angepasst und anstelle der der offenen Loggien sollen verglaste Veranden geplant werden.

Die Vorsitzende weist auf den wesentlichen Vorteil der Planung hin, dass sie die Anzahl der Zimmer erhalten können. Man sei überein gekommen, für die Wohnung 1 auf der Basis des Vorschlags A die Planung zu optimieren. Insbesondere bedeutet dies, die Loggia als verglaste Veranda auszuführen und in den Küchenbereich einzubeziehen, das Bad zu vergrößern und -soweit möglich- einen Abstellraum zu planen.

Die Wohnung 2 soll auf der Basis des Vorschlags B mit einer geschlossenen Veranda gebaut werden.

2. Obergeschoss: Wohnungen 3 und 4

Die Vorsitzende erläutert das Ergebnis für die Wohnungen 3 und 4. Da das Gremium Abdichtungsprobleme im Bereich der geplanten offenen Loggien befürchtet, sollen diese nicht zur Ausführung kommen.

Die Wand zwischen den beiden Zimmern (am Kamin) in Wohnung 4 soll entfernt werden, um einen großzügigen Wohnraum zu erhalten.

Außerdem soll die Südwand zur Dachschräge geöffnet und ein Dachflächenfenster eingeplant werden.

Der Grundriss der Wohnung 3 wird komplett verändert werden müssen.

Der Aufgang zur Bühne wird ins Treppenhaus verlegt.

Außerdem soll die Toilette in das Bad integriert werden.

Da das Gremium keine getrennte Abstimmung über die Wohnungen wünscht fasst das Gremium einstimmig folgenden Beschluss:

Die Planung der Wohnungen soll für Wohnung 1 auf der Basis von Vorschlag A, Wohnung 2 auf der Basis von Vorschlag B sowie den Vorschlägen für die Wohnungen 3 und 4 mit den vom Gemeinderat erarbeiteten Lösungen (s.o.) erfolgen.


Dachgeschoss:

Die Vorsitzende bedauert, dass das Dachgeschoss derzeit mit den zur Verfügung stehenden Mitteln nicht ausgebaut werden kann. Trotzdem sollte zumindest eine Treppe und die vorbereitenden Installationen ausgeführt werden. Sie schlägt vor, das Baugesuch im größtmöglichen Rahmen zu erstellen, d.h. auch mit Dachflächenfenster im Dachgeschoss. Über eine Ausführung kann nach der Genehmigung noch entschieden werden. Auf jeden Fall müsse aber das Dach isoliert und neu eingedeckt werden.

Herr Kuhn erklärt, dass die Entwurfsplanung bis zum 1.12.2006 vorliegen werde. Das Baugesuch soll noch im Dezember 2006 fertiggestellt werden.

Die Vorsitzende regt an, nach Genehmigung die Arbeiten detailgenau auszuschreiben, damit der Gemeinderat danach, wenn ca. 70 % der Kosten durch die Leistungsverzeichnisse abzusehen sind seine Entscheidungen treffen kann.

GR Wolfer berichtet von seinem Eindruck, dass die Statik nicht sehr angegriffen sei und fragt nach, ob dies untersucht wurde. Er bittet, ein ganz besonderes Augenmerk auf diese Problematik zu legen.

Herr Kuhn erwidert, dass zwei große Öffnungen eine hervorragende Substanz zutage gebracht hätten. Schwachpunkte seien aber das Dach, wobei das Gebälk weitgehend in Ordnung sei.

Herr Schwarz weist darauf hin, dass er aus diesem Grund Reserven in seine Kostenberechnung eingebaut hätte. Um Transparenz zu schaffen, werde er nach der Entwurfsplanung eine neue Berechnung vorlegen.

OBM Frau Mergenthaler weist darauf hin, dass bei einer Altbausanierung Überraschungen nie ganz zu vermeiden seien.

GR Herrmann betont für die CDU-Fraktion, dass mit dem geplanten Finanzvolumen ausgekommen werden müsse. Er fordert von Herrn Schwarz diesbezüglich noch einmal eine Überprüfung, ob wirklich alle Posten eingerechnet.

Die Vorsitzende bedankt sich bei den Planern für die schlüssigen Ausführungen und beim Gremium für die aktive Mitarbeit.

Im Hinblick auf den Haushalt 2007 verweist sie auf die notwendige enge Absprache der fördertechnischen Seite mit Herrn Blank.

Herr Blank berichtet anschließend dem Gremium, dass sich die Förderlandschaft zum 1.1.2007 ändern könnte, da sich eine neue Städtebaurichtlinie bereits im Stadium der Anhörung befinde. Diese Änderungen bedeuten eine Vereinfachung und Begünstigung der Fördermöglichkeiten kommunaler Gebäude.

Die konkreten Auswirkungen -sollte die Förderrichtlinie auf dem aktuellen Stand in Kraft treten- erläutert Herr Blank mit seinen Berechnungen zum einen nach dem derzeitigen Stand und zum anderen nach den neuen zu erwartenden Förderrichtlinien. Nach dem derzeitigen Stand beträgt der Kostenerstattungsbetrag 674.650 Euro. Dem gegenüber steht der Kostenerstattungsbetrag nach der neuen Förderrichtlinie für die Sanierung des Schulhauses Eisenbahnstraße 5 von 808.696 Euro zuzüglich 40.000 Euro - sollte das Dachgeschoss mit ausgebaut werden.

GR Herrmann fragt nach, ob die neue Förderrichtlinie evtl. nur für künftige Bauvorhaben gelte.

Herr Blank stellt klar, dass ein Vorhaben als begonnen gelte, wenn Bauaufträge vergeben sind. Im Stadium der Planung und des Genehmigungsverfahrens gelte das Vorhaben als noch nicht begonnen.

Vorausgesetzt die vom Regierungspräsidium in Aussicht gestellte Verlängerung des Sanierungsprogramms würde tatsächlich genehmigt, könnten im Jahr 2008 noch weitere Projekte -wie Dorfstr. 14, der Parkplatz am Gemeindehaus und die Modernisierung Degerschlachter Straße 5- gefördert werden.

GR Dr. Treutler bittet, einige Verständnisfragen zu beantworten. Er erkundigt sich, wie wahrscheinlich eine Bewilligung wäre. Weiter bittet er, den Kostenansatz von 120.000 Euro für den Gemeindehaus-Parkplatz näher zu erläutern.

Die Vorsitzende berichtet, dass die Gemeinde mit ihren Anträgen bisher sehr erfolgreich gewesen sei. Bei Antragstellung würden die Verantwortlichen des Regierungspräsidiums vor Ort über den Stand des Sanierungsprogramms informiert. Hier könne die Gemeinde mit den bereits verwirklichten Projekten sehr deutlich nachweisen, dass die Zielsetzung des Gesetzgebers erfüllt würden. Trotzdem werde die Verwaltung im Haushalt 2007 keine weitere Förderaufstockung einplanen.

Herr Blank erläutert den Kostenansatz der sich bisher einfach aus der Rechnung von Länge x Breite x Fördersatzobergrenze ergeben hat.

Die Vorsitzende betont, dass hierzu keine weiteren Planungen vorliegen. Allerdings weist sie darauf hin, dass der vordere Parkplatz sich in einem schlechten Zustand befindet und langfristig saniert werden müsse. Allerdings kann sie sich den von Herrn Blank aufgezeichneten Kostenrahmen ebenfalls nicht vorstellen.

Die Vorsitzende fasst zusammen, dass die Verwaltung gemeinsamt mit Herrn Blank die Entwicklung der neuen Städtebaurichtlinien abwarten und wenn möglich ein Antrag auf Erhöhung der Fördermaßnahme in Höhe von 400.000 € stellen werden.

Sie betont, dass diese Entwicklung wieder Mut gemacht habe, und bedankt sich abschließend allen Beteiligten für die Mitarbeit.

TOP 2 - Bebauungsplan „Eisenbahnstraße Nord“
- Billigung der Planung
- Auslegungsbeschluss

Zunächst klärt die Vorsitzende die Befangenheit einzelner Gemeinderäte.

Daraufhin rücken die befangenen GRäte Herrmann und Rilling vom Sitzungstisch ab.

Die Vorsitzende stellt daraufhin die Beschlussfähigkeit fest.

Die Vorsitzende erläutert die GR-Drucks. 2006-153. Durch das Hochwasser im Jahr 2002 wurden die Dringlichkeiten der anstehenden Vorhaben verändert und das bereits 2002 eingeleitete Bebauungsplanverfahren zunächst „auf Eis gelegt“. Nun stehe das Fortführen des Bebauungsplanverfahrens an. In der heutigen Sitzung müssen die Billigung des Planentwurfs, der Beschluss zur vorgezogenen Bürgerbeteiligung und Anhörung der Träger öffentlicher Belange sowie der Auslegungsbeschluss gefasst werden. Ansonsten greife die im Jahr 2005 erneute beschlossene Veränderungssperre nicht mehr. Sie gehe davon aus, dass seitens der Träger öffentlicher Belange Anregungen und Änderungsvorschläge eingereicht werden, so dass das Gremium noch mehrfach Gelegenheit habe, sich bis ins Detail mit der Planung zu befassen.

Herr Kuhn erläutert aus seiner Sicht die wichtigsten Bestandteile des Bebauungsplanes. Im Wesentlichen geht es um eine Überplanung der noch unbebauten Flächen in diesem wertvollen Innerortsgebiet. Der neue Bebauungsplan muss sich auch nach vorhandenen gesetzlichen Bestimmungen richten, z. B. verweist die LBO, dass jede vierte neu geschaffene Wohnung als barrierefrei vorzusehen ist.

Des weiteren musste eine Grünordnungsplanerin zugezogen werden, um den ökologischen Ausgleich zu berechnen und entsprechende Ausgleichsmaßnahmen vorzuschlagen.

Die Vorsitzende weist darauf hin, dass das über einen langen Zeitraum entstandene Mischgebiet der Dorfstraße auch in Zukunft erhalten bleiben soll, ebenso der Bereich zur Bahnhofsgaststätte Bahnhofstraße 18, welches noch immer eine komplett ausgerüstete Säge beherberge.

GR Dr. Treutler regt an, den an das „Mischgebiet Dorfstraße“ anschließenden Bereich evtl. ebenfals als Mischgebiet auszuweisen. Er könne sich in diesem Bereich noch kleinere Ladengeschäfte vorstellen, und wolle aber nicht von vornherein zu viel verbieten.

Die Vorsitzende verweist darauf, dass beispielsweise eine Arztpraxis oder kleinere Ladengeschäfte im Wohngebiet erlaubt sind. Größere Geschäfte seien in diesem Bereich aber nicht erwünscht, da es sich um einen sehr hochwertigen Wohnraum handele.

Das Grundstück Flst. Nr. 873/7 gegenüber der alten Schule sollte -nach Auffassung von GR Hallabrin- zum allgemeinen Wohngebiet ausgewiesen werden. Er sehe keine Veranlassung, diese große Fläche als Parkplatz/Fahrbahn auszuweisen und damit brach liegen zu lassen.

Hierzu verweist die Vorsitzende auf die geforderten Stellplätze für das Gebäude Eisenbahnstr. 5. Wenn überhaupt könne sie sich vorstellen, die Hälfte der Fläche als Bauplatz auszuweisen.

GR Hallabrin schließt sich den Argumenten an und schlägt vor, die Parkplatzhälfte zur Kusterdinger Straße hin als Wohngebiet auszuweisen.

Die Vorsitzende sagt zu, den Plan noch vor der Auslegung entsprechend zu korrigieren.

GR Dr. Treutler erkundigt sich nach den Konsequenzen aus dem Bebauungsplan für den Imbiss in der Dorfstraße/Brunnenstraße.

Die Vorsitzende weist darauf hin, dass der Imbiss selbstverständlich auch weiterhin zulässig sei. Im Mischgebiet sind auch Gaststätten erlaubt. Würde das Gebiet als Wohngebiet ausgewiesen werden, könnten bestimmte Nutzungen nicht beibehalten werden. Ziel müsse es jedoch sein, die Geschäfte in der Dorfstraße langfristig zu sichern.

Die Vorsitzende versichert, dass die Verwaltung mit Herrn Kuhn alle möglichen Varianten diskutiert habe. Dabei sei man zu dem Schluss gekommen, dass die Dorfstraße eindeutig einem klassischen Mischgebiet entspricht; eine andere Klassifizierung ist nicht möglich.

GR Wolfer befürchtet eine Gefährdung der Bahnlinie durch die an den Schienen entlang geplanten Bäume. Außerdem gibt er die langfristige Pflege der Bäume zu bedenken und schlägt vor, anstelle der Bäume Hecken zu pflanzen.

Die Vorsitzende rechnet diesbezüglich mit einer entsprechenden Stellungnahme der Bahn. Grundsätzlich müssen die Bäume nicht in dem Bereich gepflanzt werden, in welchem sie im Plan eingezeichnet sind. In der Planung wollte die Verwaltung jedoch die Bäume außerhalb der Baufenster einplanen.

Nach weiterer Diskussion fasst der Gemeinderat auf Antrag von GR Hallabrin zunächst einen Beschluss über das Flurstück Nr. 873/7.

Der Gemeinderat fasst mehrheitlich bei 1 Enthaltung folgenden

B e s c h l u s s :

Die zur Kusterdinger Straße hin liegende Hälfte von Flurstück Nr. 873/7 wird als Wohngebiet ausgewiesen.

Sodann fasst der Gemeinderat mehrheitlich bei 3 Enthaltungen folgenden

B e s c h l u s s :

1. Der Bebauungsplanentwurf wird mit der vorgenannten Änderung gebilligt.

2. Beschluss zur vorgezogenen Bürgerbeteiligung und Anhörung der Träger öffentlicher Belange.
3. Auslegungsbeschluss.

TOP 3 -

Bebauungsplanänderung „Hohenäcker I“
hier: - Beteiligung der Träger öffentlicher Belange
- Abwägung und Satzungsbeschluss

Die GRäte Leibssle, Rilling und Herrmann erklären sich für befangen und rücken vom Sitzungstisch ab.

Die Vorsitzende verweist auf die GR-Drucks. 2006-152.

Sie weist darauf hin dass der Bebauungsplan mehrfach ausgelegt und mit den Trägern öffentlicher Belange abgesprochen wurde. Bezüglich des Immissionsschutzes wurde noch einmal ein ausführlicher Schriftverkehr mit dem Landratsamt geführt. Sie schlägt vor, die Anregungen des Landratsamtes zurückzuweisen und den Bebauungsplan als Satzung zu beschließen.

Sodann fasst der Gemeinderat einstimmig folgenden

B e s c h l u s s :

1. Die eingegangenen Anregungen (Immissionsschutz) des Landratsamtes werden zurückgewiesen.

2. Die Bebauungsplanänderung „Hohenäcker I“ i.d.F. v. 7.6.2005, geä. 21.7.05, geä. 10.10.05, geä. 2.2.06 und geä. 31.5.06, wird nach § 10 BauGB i.V.m. § 74 LBO als Satzung beschlossen.

TOP 4
Bekanntgaben

Zu diesem Tagesordnungspunkt liegt nichts vor.


TOP 5
Verschiedenes, Wünsche und Anfragen

Zu diesem Tagesordnungspunkt liegt nichts vor.

Nachdem keine Wortmeldungen mehr vorliegen, schließt die Vorsitzende die öffentliche Gemeinderatssitzung um 22.15 Uhr.

zurück zur Übersicht "GR-Sitzungsberichte"