Sitzung des Gemeinderats vom 21. September 2006
TOP 1 - Erweiterung der Bestattungsmöglichkeiten auf dem Friedhof
- Vorstellung der Maßnahme
- Beauftragung der Planungsbüros
Die Vorsitzende verweist auf den dieser Sitzung vorangegangenen Ortstermin des Gemeinderats. Nach den vorliegenden Bedarfsberechnungen muss im Jahr 2007 mit dem 2. Bauabschnitt eine Erweiterung der Bestattungsmöglichkeiten geschaffen werden. Sie berichtet, dass der auf der Basis des Ingenieurvertrags vom 3.11.1997 erstellte Honorarvorschlag vom Ortsbauamt geprüft wurde. Das Honorar für die gesamte Maßnahme beträgt rd. 100.000 Euro. Die Gesamtmaßnahme einschließlich aller Maßnahmen -wie Erschließung, Wege, Urnenstelen und Begrünung des Aussegnungshallendaches- beläuft sich auf 695.000 Euro brutto. Im Haushalt 2006 sind 25.000 Euro für den Planungsansatz vorgesehen. Der Rest muss über den Haushalt 2007 finanziert werden.
Auf Vorschlag der Vorsitzenden fasst der Gemeinderat einstimmig folgenden Beschluss:
Das Ingenieurbüro Baumeister aus Sinsheim soll gemäß dem Ingenieurvertrag vom 3.11.1997 die Planung und Durchführung der Erweiterung der Bestattungsmöglichkeiten auf dem Friedhof Wannweil im Bereich der Grabfelder „Q“ und „R“ ausführen (Folgebeauftragung).
Herr Schmitt vom Büro Baumeister stellt dann anhand des Planes den vorgesehenen 2. Bauabschnitt vor. Er weist darauf hin, dass die Zuwege entlang der Grabfelder erhalten bleiben sollen. Zum Ausgleich des Geländeniveaus des Weges oberhalb der Aussegnungshalle ist eine kleine Treppenanlage vorgesehen.
Er weist darauf hin, dass sich die gesamte Planung bewusst schlicht gestaltet und den Charakter des bisherigen Friedhofes erhalten soll.
Herr Schmitt berichtet, dass das Grabkammernsystem seit dem 1. Bauabschnitt in den Jahren 1997/1998 weiter entwickelt wurde. Besonders bemerkenswert seien nun die unmittelbar nebeneinander liegenden Grabkammern, was eine bessere Ausnutzung der Fläche ermögliche. Weiter erklärt er, dass die Handhabung -beispielsweise des Pflanztrogs- vereinfacht wurde. Öffnungen für die Urnenbestattungen sind an jeder Grabkammer vorhanden. Auch bezüglich der Einfassung der Grabstätten gäbe es nun verschiedene Möglichkeiten der Gestaltung.
Die Vorsitzende verweist auf die Möglichkeit, einen Antrag auf Mittel aus dem Ausgleichsstock zu stellen. Die Maßnahme sei grundsätzlich förderfähig, wobei sie bei einer positiven Entscheidung von max. 30 % Förderung ausgeht. Zur Antragstellung ist zunächst eine Unbedenklichkeitsbescheinigung notwendig. Diese kann erst mit Beginn der Maßnahme beantragt werden. Die Finanzierung der Maßnahme muss deshalb zunächst komplett über den Haushalt erfolgen. Um für den Haushalt 2007 verlässliche Zahlen vorliegen zu haben, ist eine zeitnahe Ausschreibung der Maßnahme dringend erforderlich.
Herr Schmitt bestätigt, dass das Ausschreibungsergebnis bis zur dritten Novemberwoche vorliegen könne. Die Zuschlagsfrist soll bis Mitte März 2007 datiert werden. Beginn der Maßnahme soll Ende April/Anfang Mai 2007 sein, wobei mit einer Bauzeit von fünf Monaten zu rechnen ist.
Auf Nachfrage von GR Frau Franz-Nadelstumpf erläutert die Vorsitzende die Funktion des Kammersystems, welches eine optimale Verwesung gewährleistet.
GR Herrmann erkundigt sich nach den Erfahrungen mit den Kammersystemen in den letzten Jahren. Er bittet Herrn Schmitt, Referenzgemeinden zu benennen.
Herr Schmitt unterstreicht, dass die Erfahrungen seit dem 1. Bauabschnitt zeigen, dass dieses Kammersystem den Ansprüchen gerecht werde. Die drei für eine Verwesung notwendigen Faktoren (Sauerstoff, gleichmäßige Temperaturen und Vermeidung von Staunässe) seien in diesem System optimal gegeben.
Dies bestätigt auch die Vorsitzende nach den zwischenzeitlichen Erfahrungen bei den Zweitbelegungen.
GR Herrmann bittet darum, die Maßnahme alternativ mit einfach-tiefen und doppelt-tiefen Grabkammern auszuschreiben, damit nach Vorliegen der Zahlen noch in die Planung eingegriffen werden könne.
Die Vorsitzende berichtet, dass die Vergangenheit gezeigt habe, dass es für die Angehörigen oftmals schwierig sei, zu entscheiden, ob ein einfach-tiefes oder ein doppelt-tiefes Grab gewählt werden soll. Bei doppelt-tiefen Grabkammern kann den Angehörigen die Möglichkeit eingeräumt werden, ein Grab zunächst als Einzelgrab zu kaufen. Innerhalb der vereinbarten Nutzungsdauer von 15 Jahren bestünde die Möglichkeit, das jeweilige Grab in ein Familiengrab umzuwandeln. Mit dieser Regelung könne die Verwaltung flexibler auf die Wünsche der Betroffenen eingehen. Sie spricht sich aber trotzdem für eine alternative Ausschreibung aus, um die genauen Mehrkosten benennen zu können.
GR Dr. Treutler kritisiert das Verfahren ansich. Die Alternativen seien für ihn noch nicht nachvollziehbar. Unter diesen Umständen sei ihm eine Entscheidung nicht möglich.
Die Vorsitzende erwidert, dass nach einer alternativen Ausschreibung von einfach- und doppelt-tiefen Grabkammern diese bei der Planung immer noch positioniert werden könnten. Auch die Gestaltung der Grabfelder stehe heute nicht zur Entscheidung an. Nach einer optionalen Ausschreibung könne sich das Gremium in Ruhe Gedanken hierzu machen. Die Ausschreibung sollte aber in der heutigen Sitzung beschlossen werden, damit verlässliche Zahlen für die Haushaltsberatung vorliegen. Eine Entscheidung des Gemeinderats müsse dann bis spätestens Ende März 2007 erfolgen.
Herr Schmitt fasst zusammen, dass er die Ausschreibung so aufbauen werde, dass Einheitspreise für die einfach-tiefen und doppelt-tiefen Grabkammern vorliegen werden.
Der Gemeinderat fasst daraufhin mehrheitlich bei 1 Enthaltung folgenden Beschluss:
Das Ingenieurbüro Baumeister wird auf der Grundlage der vorliegenden Planung einschließlich der diskutierten Anregungen damit beauftragt, den 2. Bauabschnitt alternativ in einfach-tiefen und doppelt-tiefen Grabkammern auszuschreiben.
Herr Schmitt bedankt sich abschließend für das Vertrauen und sichert größte Sorgfalt bei der Durchführung zu.
TOP 2 - Vergabe Klingwiesenbach 3. Bauabschnitt
Die Vorsitzende begrüßt zu diesem Tagesordnungspunkt Herrn Wizgall vom Büro Pirker + Pfeiffer. Sie berichtet, dass Herr Gonska das Ingenieurbüro Reicherter + Gonska zum 1.9.2006 an das Büro Pirker + Pfeiffer verkauft habe. Erfreulicherweise bleiben alle Mitarbeiter dem Büro erhalten.
Nach dieser Information erinnert die Vorsitzende an die ersten beiden Bauabschnitte am Klingwiesenbach nach dem Hochwasser im Jahr 2002. Aufgrund der Haushaltssituation 2005 wurde der 3. Bauabschnitt, der wegen der Fördervoraussetzungen zwingend ausgeführt werden muss, in Absprache mit dem Landratsamt umgeplant. Bei dem 3. Bauabschnitt muss nun weniger als ursprünglich geplant in die Grundstücksverhältnisse eingegriffen werden. Insbesondere ist geplant, das Bachbett weitgehend auf der bestehenden Sohle zu belassn und durch neue Modulationen der Uferbereiche größere Stauflächen zu schaffen. Hierbei sollen die Uferflächen weitgehendst im Besitz der bisherigen Eigentümer verbleiben.
Die Vorsitzende führt aus, dass Herr Wizgall die Maßnahme ausgeschrieben habe. Insgesamt haben zwei Firmen ein Angebot abgegeben. Das Angebot der günstigsten Bieterin, der Fima ProNatur aus Metzingen endet mit 27.889,30 Euro. Die Vorsitzende weist darauf hin, dass im Haushalt ca. 50.000 Euro zur Verfügung stehen. Für Nebenkosten und Grunderwerb sind ca. 15.000 Euro veranschlagt, so dass die Maßnahme bei insgesamt ca. 43.000 Euro endet. Die voraussichtliche Einsparung gegenüber dem Haushaltsansatz beträgt 7.000 Euro.
GR Herrmann zeigt sich mit der vorliegenden Planung zufrieden. Mit dieser zurückgefahrenen Planung sei die Verhältnismäßigkeit gegeben.
Sodann fasst das Gremium einstimmig folgenden Beschluss:
Der Vergabe der Arbeiten an die günstigste Bieterin, die Firma ProNatur, Metzingen, zum geprüften Angebotspreis von 27.889,30 Euro brutto, wird zugestimmt.
TOP 3 - Vergabe verschiedene Straßenarbeiten
Die Vorsitzende erinnert auch in diesem Zusammenhang an den strengen Sparkurs im Jahr 2005. Aufgrund der starken Einnahmeausfälle ab Sommer 2005 wurde weitgehendst auf Unterhaltungsmaßnahmen verzichtet um den Haushalt ausgleichen zu können.
Im laufenden Jahr habe sich die Verwaltung aber insbesondere auch nach dem strengen Winter 2005/2006 entschieden, ein Paket mit unbedingt notwendigen Maßnahmen auszuschreiben. In den Maßnahmenbereiche 1 8 sind Maßnahmen erfasst, die bereits einen verkehrsgefährdenden Zustand erreicht haben und dringend notwendig sind. Des weiteren wurde ein Los 9 ausgeschrieben. Dabei handelt es sich um die Verlängerung des Gehwegs in der Richard-Burkhardt-Straße. Diese Maßnahme wurde auf Wunsch eines Anliegers ausgeschrieben, welcher sich auch bereit erklärt hat, sich an den Kosten der Maßnahme zu beteiligen. Allerdings handelt es sich dabei nicht um die Behebung einer verkehrsgefährdenden Situation.
Die Vorsitzende führt aus, dass insgesamt fünf Firmen zur Angebotsabgabe aufgefordert wurden. Die Leistungen sind bis zum 31.10.2006 fertigzustellen.
Die Ausschreibung brachte für die Bereiche 1 8 folgendes Ergebnis:
Otto Morof GmbH 34.394,51 Euro brutto
Henzler Bau GmbH 36.312,64 Euro brutto
Eurovia Teerbau GmbH 38.649,07 Euro brutto
Gottl. Brodbeck GmbH 38.881,89 Euro brutto
Sie weist darauf hin, dass im Haushalt 2006 und aus früheren Jahren maximal 18.300 Euro zur Verfügung stehen. Zum Angebot der günstigsten Bieterin kommen noch Nebenkosten in Höhe von rund 4.000 Euro hinzu, so dass ein Fehlbetrag von ca. 20.000 Euro im Haushalt entsteht.
Dieser Fehlbetrag muss im Nachtrag nachfinanziert werden.
Bezogen auf die günstigste Bieterin fallen für die Maßnahme in der Kusterdinger Straße vor den Gebäuden 4 und 21 rund 2.080 Euro an. Für eine Maßnahme im hinteren Haldenweg rund 2.400 Euro, für Maßnahmen in der Lenaustraße rund 7.900 Euro, für eine Sanierung des Gehwegs in der Silcherstraße vor den Gebäuden 16 bis 22 ca. 2.700 Euro, für eine Maßnahme in der Richard-Burkhardt-Straße vor Gebäude Nr. 2 2.090 Euro, für eine Maßnahme in der Hartmannstraße, Einmündungsbereich Richard-Burkhardt-Straße, 2.300 Euro, für den Verbindungsweg Hartmannstraße/Klingwiesenbach 1.200 Euro und für die Sanierung des Einmündungsbereiches Marienstraße/Einfahrtstraße 13.600 Euro.
Auf Vorschlag der Vorsitzenden fasst der Gemeinderat einstimmig folgenden Beschluss:
Der Vergabe der Arbeiten für die Bereiche 1 bis 8 an die günstigste Bieterin, die Firma Morof, Althengstett, zur geprüften Angebotssumme von 34.394,51 Euro brutto, wird zugestimmt.
Die Gehwegverlängerung in der Richard-Burkhardt-Straße mit knapp 9.000 Euro muss auf Grund der angespannten Haushaltssituation abgelehnt werden.
TOP 4 - Sanierung Altes Schulhaus Eisenbahnstraße
-Vorstellung der Ergebnisse der Voruntersuchung und des Sanierungskonzepts-
Die Vorsitzende begrüßt zu diesem Tagesordnungspunkt die Herren Kuhn und Schwarz. Sie betont, dass es sich bei dem heutigen Termin um eine Vorstellung der geplanten Maßnahme handelt, damit die Fraktionen über die vorliegende Planung ausreichend diskutieren können. Eine grundlegende Entscheidung sei für die Sitzung am 12.10.2006 nach ausführlicher Diskussion geplant. Sie bittet die Fraktionen, grundlegende Anregungen der Verwaltung bis spätestens 4.10.2006 zukommen zu lassen, damit diese mit der Sitzungseinladung verschickt werden können.
Dem Gremium liegt die GR-Drucks. 2006-136 vor.
Herr Kuhn stellt dem Gemeinderat den derzeitigen Stand der Planung anhand der Arbeitsmappe vom 1.9.2006 vor. Er erläutert, dass die Mappe sowohl den Bestand als auch die vorgeschlagenen Maßnahmen mit den jeweils kalkulierten Circa-Kosten enthält.
Herr Kuhn stellt zunächst die geplanten Maßnahmen im Bereich des Kindergartens vor. Er erläutert, dass es das Büro begrüßen würde, den früheren Eingang wieder herzustellen. Für die Einrichtung des dann wegfallenden Büros sieht das Büro zwei Alternativen vor. Zum einen im Bereich des derzeitigen Einganges, zum anderen durch Abtrennung eines Teils des Gruppenraumes. Die weitere Raumaufteilung soll größtenteils bestehen bleiben. Die insgesamt vorgesehenen Sanierungsmaßnahmen im Bereich Elektro, Sanitär und Fenster sehen Kosten in Höhe von rund 90.000 Euro vor.
GR Herrmann stellt die Frage, ob es rein rhetorisch denkbar wäre, irgendwann aus den Räumen des Kindergartens Wohnungen zu machen.
Herr Kuhn hält dagegen, dass der Grundriß hierfür denkbar ungünstig wäre und dies einen relativ großen Aufwand bedeuten würde. Alternativ wäre eher die Nutzung als Büroräume o.ä. denkbar.
Die Vorsitzende verweist darauf, dass die Verwaltung derzeit noch nicht sagen könne, welche Aufgaben in den kommenden Jahren auf die Kommunen im Bereich der Betreuung der 0 3jährigen zukomme.
Es ist jedoch davon auszugehen, dass sich die Kommunen langfristig in diesem Bereich engagieren werden müssen.
Sie hält es daher für unbedingt erforderlich, das Gebäude flexibel für eine Betreuung der 0 6jährigen zu sanieren, so dass die Nutzung entsprechend dem jeweiligen Bedarf und den gesetzlichen Vorschriften angepasst werden könne.
Herr Herrmann weist darauf hin, dass es viele alte Bilder des Gebäudes gäbe, welche die Außenansicht sehr gut dokumentieren. Diese sollten in die mit eingeschlossen werden.
Die Vorsitzende bedankt sich für diese Anregung.
Des weiteren führt Herr Kuhn aus, dass für die Wohnungen verschiedene Alternativen angedacht wurden. Zum Teil enthalten die Maßnahmen Vorschläge eine offene Loggia, alternativ dazu wurden Planungen mit Balkonen erstellt.
Angedacht ist auch ein Ausbau des Bühnenraumes. Einschließlich der Nebenkosten schließen die Maßnahmen mit rund 1 Mio Euro.
Des weiteren berichtet Herr Kuhn, dass die Wärmebedarfsberechnung von Herrn Schwarz ergeben hätte, dass nur ein zusätzlicher Putz von 2 bis 4 cm Stärke aufgebracht werden muss, vorausgesetzt im gesamten Haus werden neue Fenster eingebaut.
Die Vorsitzende schlägt einen Ortstermin vor der nächsten Sitzung vor. An dieser Sitzung wird auch Herr Blank teilnehmen, um mit ihm die Fragen der Förderfähigkeit zu klären.
Sodann fasst der Gemeinderat formlos folgenden Beschluss :
Das endgültige Konzept, welches zum Bauantrag ausgearbeitet werden soll wird nach Diskussion in den Fraktionen in der nächsten Gemeinderatssitzung beschlossen.
TOP 5 - Chlorgasanlage Schwimmbad
Frau Ortsbaumeisterin Mergenthaler erläutert die GR-Drucks. 2006-127. Sie weist darauf hin, dass die Chlorgasanlage des Schwimmbads hinsichtlich der neuesten Unfallverhütungsvorschriften Chlorung von Wasser Sicherheitsmängel vor allen Dingen im Bereich der Gasflaschenlagerung aufweist. Es gab Überlegungen, die Chlorung des Wassers von Chlorgas auf Granulat umzustellen, so dass spezielle Sicherheitseinrichtungen für Gas nicht mehr notwendig wären. Es wurde eine Chlorgranulatanlage in einem anderen Schwimmbad bei laufendem Betrieb besichtigt. Als nachteilig wurde betrachtet, dass das Granulat spätestens alle zwei Wochen, besser noch jede Woche, nachgefüllt werden muss. Die Gebinde (Fässer) sind schwer und müssen an die Einspeisestelle, in unserem Fall über viele Treppen in den Raum unterhalb des Schwimmbeckens, transportiert werden. Das Chlorgranulat ist im laufenden Unterhalt teurer als Chlorgas, dafür entfällt aber die jährliche Wartungspflicht, die für die Chlorgasanlage vorgeschrieben ist, so dass sich die Unterhaltskosten unge-fähr die Waage halten. Von Frau Mergenthaler wurden von zwei Herstellern von Chlorgranulatanlagen Angebote eingeholt. Eine Anlage wurde zum Preis von rund 8.500 Euro angeboten. Die andere zum Preis von 5.500 Euro. Zu den Kosten der Chlorgranulatanlage würden noch die Kosten für die bauseitige Umrüstung wie Wasser- und Stromanschluss kommen. Ebenso wurden Angebote eingeholt, um die Kosten für die Nachrüstung der Sicherheitseinrichtung der vorhandenen Chlorgasanlage zu klären. Die Nachrüstung der bauseitigen Mängel im Flaschenraum, die Entwässerung des Pumpenschachts, die Handbetätigung der Wasserspülanlage und die Dampfdichtheit zu den angrenzenden Räumen wurde mit ca. 2.100 Euro von der Firma Malthaner angeboten. Die Nachrüstung des Strommeldegerätes mit einer Aufschaltung an das Telefonnetz, so dass eine Störung nicht nur im Flur des Schwimmbades zu hören wäre, wurde mit ca. 800 Euro von der Firma Elektro-Weber angeboten.
Im Haushalt 2006 sind vorsichtshalber 10.000 Euro für diese Maßnahme eingestellt worden.
Die Verwaltung schlägt vor, die Sicherheitseinrichtung der Chlorgasanlage des Schwimmbades gemäß der neuesten Unfallverhütungsvorschriften nachzurüsten. Die Maßnahme wird ca. 3.000 Euro kosten.
Ohne Diskussion fasst der Gemeinderat einstimmig folgenden Beschluss :
Die Sicherheits-Einrichtungen der Chlorgas-Anlage des Schwimmbades sollen gemäß der neuesten Unfallverhütungs-Vorschriften auf der Grundlage der vorhandenen Angebote nachgerüstet werden. Die Maßnahme wird ca. 3.000 Euro kosten.
TOP 6 - Notbeleuchtung Uhlandhalle
Die Vorsitzende berichtet, dass die Maßnahme zwingend erforderlich ist, da es sich um einen Sicherheitsbereich handelt.
Frau Mergenthaler führt aus, dass mit der vorhanden, fast 20 Jahre alten Notlichtanlage die Notbeleuchtung nicht mehr sicher garantiert werden kann. Die Batteriespannung ist nach kürzester Zeit nicht mehr ausreichend. Die Steuerung weist diverse Funktions-fehler auf. Vom Hersteller wird die Brauchbarkeitsdauer der Batterie mit 12 Jahren angegeben. Um den Veranstaltungsbetrieb aufrecht halten zu können, ist es daher zwingend erforderlich, die Notbeleuchtungsanlage einschließlich Batterien zu erneuern.
Es wurden zwei Angebote auf der Grundlage einer jeweils örtlichen Besichtigung der Anlage eingeholt. Die Firma Hypa + Partner aus Reichenbach hat zu einem Preis von brutto 12.185,14 Euro angeboten. Günstigste Bieterin ist die Firma Scherer GmbH aus Trochtelfingen zu einem Preis von brutto 9.775,03 Euro. Die Firma Scherer hat die Anlage beim Neubau der Halle 1986 errichtet.
Im Haushalt 2006 sind für Sanierungsmaßnahmen nur 6.000 Euro eingestellt worden. Ursprünglich ist man bei der Kostenschätzung davon ausgegangen, dass nur der Batterienblock ausgetauscht werden muss.
Die Verwaltung schlägt daher vor, zunächst die Erneuerung der Notbeleuchtungs-anlage in der Uhlandhalle an die günstigste Bieterin, die Firma Elektro-Scherer aus Trochtelfingen zu einem Angebotspreis von brutto 9.800 Euro zu vergeben.
Nach den Erläuterungen durch Frau Ortsbaumeisterin Mergenthaler fasst der Gemeinderat einstimmig folgenden Beschluss :
Die Erneuerung der Notbeleuchtungsanlage in der Uhlandhalle soll an die günstigste Bieterin, Firma Elektro-Scherer aus Trochtelfingen, zu einem Angebotspreis von brutto 9.800 Euro vergeben werden.
TOP 7 - Abschluss der Jahresrechnung 2005
Dem Gemeinderat liegt hierzu die GR-Drucks. 2006-132 vor.
Die Vorsitzende erinnert nochmals an die ausgesprochen schwierige Situation im Jahr 2005, als wesentliche Einnahmen zur Jahresmitte weggebrochen sind. Die angedachte Haushaltssperre konnte -dank der Einsparungen in allen Bereichen der Verwaltung- vermieden werden. Eine weitere Verschuldung war nicht notwendig und der Haushalt konnte trotz der schwierigen Situation noch ausgeglichen werden.
Auch Gde.Amtsrat Knop dankt allen Mitarbeitern, wobei er ganz besonders die Leistung von OBM Frau Mergenthaler hervorhebt. Er stellt klar, dass dieser Weg der Konsolidierung so weitergegangen werden müsse.
GR Herrmann freut sich über das vorliegende Ergebnis, welches Folge der Einsparungen innerhalb der Verwaltung, aber auch der Initiative des Gemeinderats sei. Er fordert auch künftig, die Verhältnismäßigkeit von Maßnahmen zu prüfen, und einen verantwortungsvollen Umgang mit den Finanzmitteln zu pflegen.
Die Vorsitzende macht dagegen deutlich, dass Sparmaßnahmen wie im Jahr 2005 zu Lasten der bestehenden Substanz gehe und sie nicht in jedem Haushaltsjahr so möglich sind.
Die GRäte Wolfer und Rasp äußern ihren Dank an Herrn Knop.
Zur Jahresrechnung selbst erläutert Herr Knop die wesentlichen Planabweichungen im Verwaltungshaushalt.
- einfügen Anlagen 6/1 und 6/2
Zum Vermögenshaushalt führt Herr Knop aus, dass für Maßnahme der Haushalt 2005 mit 1,6559 Mio Euro belastet wurde. Die Hohen Haushaltsausgabenreste zeigen jedoch, dass im Jahr 2005 tatsächlich nur ein geringer Teil hiervon ausgegeben wurde und größere Maßnahmen in den Haushalt 2006 verschoben werden mussten. Neu begonnen wurde lediglich mit dem Ausbau der Eberhardstraße sowie der Erneuerung der Brücke über den Klingwiesenbach im Steinbruckweg. Da diese Maßnahmen 2005 noch nicht endgültig fertiggestellt wurden, mussten für das Haushaltsjahr 2006 entsprechende Ausgabereste gebildet werden. Herr Knop weist darauf hin, dass trotz der angespannten Haushaltslage noch eine Zuführung von 171.085 Euro erreicht wurde. Somit ist entsprechend § 22 GemHVO die Mindestzuführung erreicht. Nicht erreicht hingegen wurde die Soll-Zuführung die bei rund 301.000 Euro gelegen wäre.
Beim Schuldenstand weist Herr Knop darauf hin, dass bei der Erstellung des Haushaltes für das Jahr 2005 noch von einer Kreditaufnahme in Höhe von 80.000 Euro ausgegangen wurde. Trotz des Einbruchs bei den Gewerbesteuereinnahmen konnte eine Kreditaufnahme vermieden werden. Durch die laufende Kredittilgung in Höhe von rund 30.628,91 Euro wurde damit der Schuldenstand von 562.339,16 Euro auf 531.710,25 Euro reduziert. Dies entspricht einer Pro-Kopf-Verschuldung in Höhe von rund 103,97 Euro. Im Vergleich hierzu beträgt die landesdurchschnittlich Pro-Kopf-Verschuldung in Gemeinden unserer Größe rund 656 Euro.
Bezüglich den überplanmäßigen und außerplanmäßigen Ausgaben im Rechnungsjahr 2005 weist Herr Knop darauf hin, dass es sich hier zum einen um Ausgaben im Bereich der Bewirtschaftungskosten handelt. Verfügbar waren nach dem Haushaltsplan 198.100 Euro. Insgesamt wurden verfügt 222.307 Euro, so dass eine überplanmäßige Ausgabe in Höhe von 24.207 Euro bestand.
Die Gründe liegen insbesondere in der drastischen Steigerung der Energiekosten. Im Jahresdurchschnitt 2005 stiegen die Heizölpreise um 32,5 %. Hinzu kam gegenüber dem Vorjahr ein erhöhter Heizenergieverbrauch (Beispiel Schule: Gasverbrauch + 12%). Herr Knop weist darauf hin, dass ein unterjähriges Eingreifen oder das Abwenden erhöhter Bewirtschaftungskosten im Prinzip nur schwer möglich ist. Eine weitere überplanmäßige Ausgabe wurde im Bereich der allgemeinen Finanzwirtschaft getätigt. Herr Knop führt aus, dass im März 2005 ein Wertpapier in Höhe von 500.000 Euro mit einer Laufzeit bis September 2005 erworben wurde. Da die Zinslaufzeit der Inhaberschuldverschreibung jährlich war, musste der Zins für das halbe Jahr (von September 2004 bis März 2005) zunächst an das Geldinstitut überwiesen werden, ebenso der Ausgleich des Kurswertes (beim Erwerb lag der Kurs über der Auszahlung in Höhe von 100 %). Insgesamt mussten so 6.198,63 an Zinsen vorgestreckt werden um dann im September den gesamten Zinsertrag für ein Jahr (12.500 Euro) zu erhalten. Die überplanmäßige Ausgabe ergibt sich dabei im Prinzip aufgrund der Brutto-Verbuchung nach Abzug des Vorauszins und des Kursausgleichs hat sich ein Nett-Ertrag in Höhe von 5.301,37 Euro für die halbjährige Anlage ergeben. Herr Knop führt aus, dass diese beiden überplanmäßigen Ausgaben entsprechend § 84 Abs.1 GemO zulässig waren.
Der Gemeinderat schließt sich der Auffassung der Verwaltung an und fasst einstimmig folgenden Beschluss :
Der Gemeinderat stimmt diesen überplanmäßig geleisteten Ausgaben gemäß § 84 Abs. 1 und 2 GemO zu.
Sodann fasst der Gemeinderat einstimmig folgenden Beschluss :
Der Gemeinderat stellt die Jahresrechnung gemäß § 95 Abs. 2 der Gemeindeordnung fest:
TOP 8 - Bekanntgaben
Waldumgang
Die Vorsitzende weist auf die dem Gremium vorliegende Einladung zum Waldumgang am 6.10.2006 hin.
TOP 9 - Verschiedenes, Wünsche und Anfragen
Uhlandhalle
GR Rasp äußert sich enttäuscht, dass die Feldmarkierungen in der Uhlandhalle nun doch nicht in den Sommerferien angebracht wurden.
OBM Frau Mergenthaler berichtet, dass die Arbeiten beauftragt sind. Die beauftragte Firma wird diese Arbeiten in den Herbstferien ausführen.
Der Gemeinderat nimmt hiervon Kenntnis.
Nachdem keine Wortmeldungen mehr vorliegen, schließt die Vorsitzende die öffentliche Gemeinderatssitzung um 21.00 Uhr.
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