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Sitzung des Gemeinderats vom 11. Mai 2006

TOP 1 -Umbau und Erweiterung des Gemeindehauses
- Vergabe Bühnenvorhang -

Die Vorsitzende verweist zur Vergabe des Bühnenvorhangs auf die GR-Drucks. 2006-68 und bittet Herrn Architekt Köhler um seine Ausführungen.

Herr Köhler verdeutlicht dem Gemeinderat zunächst den Unterschied der Stoffqualitäten B1 (schwer entflammbar) und A2 (nicht brennbar).

Vorgeschrieben ist die Qualität B1.

Herr Köhler weist darauf hin, dass die Strahler im Bereich der Bühne bereits mit dem geforderten Mindestabstand zum Vorhang der Qualität B1 angebracht.

Herr Köhler hat zwei Angebote dieser Stoffqualität eingeholt und zeigt dem Gremium ein Muster des angebotenen Materials der günstigsten Bieterin. Die Mehrkosten gegenüber dem Kostenansatz erklärt Herr Köhler damit, dass offensichtlich ein zu niedriger Materialpreis angesetzt wurde.

Die Vorsitzende erklärt auf Nachfrage von GR Wolfer, dass die Bezeichnung „B1“ für „Normierte Qualitätsmerkmale und guter Standardqualität“ stehe.

Nach kurzer Aussprache fasst der Gemeinderat einstimmig folgenden

B e s c h l u s s :

Der Vergabe des Bühnenvorhangs -einschließlich Antrieb- in der Qualität B1 an die günstigste Bieterin, Firma Kotter aus Edling (Bayern) zum geprüften Angebotspreis von 5.325,90 Euro wird zugestimmt.


TOP 2 - Umbau und Erweiterung des Gemeindehauses
- Vergabe Möbel-

Die Vorsitzende verweist auf die Tischvorlage für den Gemeinderat mit der Nr. 2006-81 und fasst zusammen, dass die Verwaltung den günstigsten Stuhl mit der qualitativ besten Auflage zur Vergabe vorschlägt. Sie empfiehlt aus hygienischen Gründen dringend eine abwaschbare Stoffqualität.

Diesem Argument sowie dem Vorschlag der Farbe Grau für das Polster schließt sich das Gremium formlos an.

Auf die „Handtaschenkerbe“ wie bei den Musterstühlen soll aus optischen Gründen verzichtet werden.

Die Vorsitzende schlägt vor, bei der Firma Kilpper nachzufragen, ob die Stuhllehne alternativ zur Mitte hin bis zu max. 2 mm vertieft werden kann. Die Griffkerbe des Stuhls soll ca. 5 mm tiefer positioniert und noch leicht vergrößert werden. Mehrkosten dürfen durch die veränderte Ausführung nicht entstehen.

Herr Köhler verweist nun auf das Tischangebot der Firma Hiller. Um den Unterbau der Bühne als Tischlager optimal auszunützen, werden sechs Tischwagen in einer niedrigeren Ausführung -als die angebotenen- benötigt. Es ist deshalb noch mit einem Mehrpreis von ca. 20,-- Euro pro Tischwagen -gegenüber dem vorliegenden Angebot- zu rechnen.

Farblich tendiert das Gremium für die Tischplatte zu der Ausführung „Rain“.

Nachdem alle Fragen geklärt wurden und keine getrennte Abstimmung seitens des Gemeinderats gewünscht wird, fasst der Gemeinderat einstimmig folgenden

B e s c h l u s s :

1. Der Vergabe der Stühle mit grauem Polster, Gruppe 7 -einschließlich Transportwagen- an die günstigste Bieterin, Firma Kilpper aus Weissach, zu einem Angebotspreis von brutto 21.572,72 Euro, wird zugestimmt.

2. Die Verwaltung wird beauftragt, abzuklären, ob die gewünschten Änderungen an der Rückenlehne ohne Mehrkosten möglich sind.

3. Der Vergabe der Tische -einschließlich Tischwagen- an die Firma Hiller, Kippenheim, zu einem Angebotspreis von brutto 12.316,44 Euro zuzüglich der Mehrkosten für die Sonderausführung der Tischwagen, wird zugestimmt.


TOP 3 - Umbau und Erweiterung des Gemeindehauses
- Vergabe Außenanlagen -

Dem Gemeinderat liegt die GR-Drucks. 2006-80 als Tischvorlage vor.

Herr Köhler erläutert die nach der Entscheidung des Gemeinderats vom 04.05.2006 überarbeitete Planung der Außenanlage. Durch diese neue Variante ergibt sich eine um 34 m² größere zu bearbeitende Fläche.

Das Gremium begrüßt das Engagement des Bauhofs, die Außenanlagen um das Gemeindehaus in Eigenregie durchzuführen.



Ohne weitere Diskussion fasst der Gemeinderat einstimmig folgenden

B e s c h l u s s :

Die Außenanlagen entlang des Anbaus zum künftigen Hauptzugang werden gemäß der neuen Planung zu geschätzten Kosten von ca. 20.000 Euro (nur Material und Geräte) vom Bauhof ausgeführt.


TOP 4 - Umbau und Erweiterung des Gemeindehauses
- Vergabe Beleuchtungskörper -

Die Vorsitzende führt zu dieser Nachtragsvergabe aus, dass die Beleuchtungskörper zusammen mit den Elektroarbeiten als Gesamtpaket ausgeschrieben waren. Eine Vergabe nach Losen war bewusst nicht erwünscht, da sämtliche Elektroarbeiten von vornherein von einer Hand ausgeführt werden sollten. Dies dient insbesondere dazu, um Probleme bei der Gewährleistung zu vermeiden.

Die Ausschreibung ergab eine Gesamt-Auftragssumme von ca. 145.000 Euro einschl. der Beleuchtungskörper. Dabei stellte sich eine erhebliche Kostenüberschreitung im Bereich der Beleuchtungskörper heraus. Um eine zeitliche Verzögerung zu vermeiden, wurden die Beleuchtungskörper aus dem Gewerk herausgenommen, die Elektroarbeiten ohne Beleuchtungskörper an die günstigste Bieterin vergeben. Der Fachingenieur wurde vom Gemeinderat damit beauftragt, durch alternative Beleuchtungskörper ein Minimum von 10.000 Euro einzusparen. Dieser stellte am 23.3.2006 dem Gremium sein neues Leuchtenkonzept vor. Auf dieser Basis wurden sowohl von drei Firmen des Elektrogroßhandels als auch von der ausführenden Arbeitsgemeinschaft Angebote angefordert. Der Verwaltung liegt nun ausschließlich ein Angebot der Arbeitsgemeinschaft vor. Die Verwaltung schlägt deshalb die Nachtragsvergabe der Beleuchtungskörper an die Arbeitsgemeinschaft Steinlen/Weber vor.

Das Angebot liegt noch um ca. 2.000 € unter der Kostenschätzung des Ingenieurbüros.

Ohne Diskussion fasst der Gemeinderat mehrheitlich bei 5 Enthaltungen folgenden

B e s c h l u s s :

Der Nachtragsvergabe der Beleuchtungskörper (Lieferung und Montage) an die ausführende Elektrofirma Steinlen/Weber (Bietergemeinschaft) aus Wannweil zu einem geprüften Angebotspreis von 32.005,76 Euro wird zugestimmt.


TOP 5 - Umbau und Erweiterung des Gemeindehauses
- Vergabe Beamer-

Die Vorsitzende verweist auf die GR-Drucks. 2006-69 und erinnert an die Anregungen aus dem Gremium anlässlich des Ortstermin. Entgegen der früheren Auffassung, dass der bei der Gemeinde vorhandene Beamer im Gemeindehaus eingesetzt werden könnte, habe sich herausgestellt, dass der Beamer für das Gemeindehaus fähiger sein muss. Sie schlägt deshalb die Vergabe eines fest installierten Beamers vor. Die Bedienung des Beamers kann sowohl vom Regieraum als auch vom Saal aus erfolgen.

GR Wolfer erkundigt sich nach den technischen Voraussetzungen und stellt die Frage, ob die Bedienung auch wirklich funktional ist.

Die Vorsitzende erklärt, dass die technischen Voraussetzungen bereits getroffen sind, wie vom Gemeinderat am 23.3.2006 beschlossen. Der Fachingenieur habe bestätigt, dass die Bedienung der Technik sowohl vom Regieraum, vom hinteren Saalbereich als auch vom vorderen Saalbereich problemlos funktionieren werde.

Nach diesen Ausführungen fasst der Gemeinderat mehrheitlich bei 3 Enthaltungen folgenden

B e s c h l u s s :

Der Nachtragsvergabe des Beamers an die ausführende Firma der Elektroakustischen Anlage Maviplan aus Bad Liebenzell zu einem geprüften Angebotspreis von 4.046,08 Euro wird zugestimmt.


TOP 6 - Gemeindebücherei
- Jahresbericht -

Die Vorsitzende erinnert an die Tradition, dem Gemeinderat einen jährlichen Bericht der Bücherei vorzulegen.

Sie begrüßt hierzu die Leiterin der Bücherei, Frau Ulmer-Trauner, und bedankt sich bei ihr und ihrem engagierten Team für die geleistete Arbeit.

Frau Ulmer-Trauner erläutert den in der Anlage vorliegenden Jahresbericht der Gemeindebücherei 2005.

Als Ausblick weist sie ausdrücklich auf die Notwendigkeit hin, diesen lebendigen Treff- und Kommunikationspunkt im Zentrum der Gemeinde auch für die Zukunft zu erhalten. Damit richtet sie ihren Dank an die Vorsitzende und das Gremium, die dafür Sorge tragen, dass die finanziellen Mittel für eine gute Büchereiarbeit zur Verfügung stehen.

Der Gemeinderat nimmt den Jahresbericht der Bücherei 2005 wohlwollend zur Kenntnis.

GR Herrmann verbindet seinen Dank für die geleistete Arbeit mit dem Hinweis, dass abgewartet werden muss, ob die finanzielle Basis im derzeitigen Rahmen erhalten werden kann. Auf jeden Fall solle die Bücherei aber als lebendiges Zentrum in der Ortsmitte erhalten bleiben.

Nach dem Dank aller Fraktionen an die Mitarbeiterinnen der Bücherei und der Beantwortung einiger Fragen zur Ausleihe durch Frau Ulmer-Trauner verabschiedet die Vorsitzende Frau Ulmer-Trauner.


TOP 7 - Benutzungsordnung für das Gemeindehaus

Die Vorsitzende verweist auf die GR-Drucks. 2006-66. Sie erklärt, dass sie davon ausgehe, dass alle Gemeinderäte die Benutzungsordnung aufmerksam gelesen hätten und erkundigt sich, ob seitens des Gremiums Fragen bestehen. Sie fragt ausdrücklich nach der Auffassung des Gemeinderats zu Punkt 5.3, der das Rauchen im gesamten Gebäude (mit Ausnahme der privaten Wohnungen) untersagt.

Die Mehrheit des Gremiums äußert die Zustimmung mit Beifall.

GR Bader äußert sich kritisch zu diesem Punkt. Er hält diese Vorschrift -speziell bei privaten Feiern- für problematisch. Er findet es nicht richtig, den Gästen diesbezüglich Vorschriften zu machen.

Die Vorsitzende verdeutlicht die Auffassung der Verwaltung, dass die Gemeinde das Hausrecht ausübe und nicht zuletzt zum Schutz von Nichtrauchern, insbesondere auch von Kindern, das Rauchen untersagen sollte. Den Rauchern steht ein überdachter Platz vor dem Gebäude zur Verfügung.

GR Rilling schließt sich als Raucher ausdrücklich der Auffassung der Verwaltung an.

GR Bader beantragt eine getrennte Abstimmung über diesen Punkt.

Sodann fasst der Gemeinderat mehrheitlich bei 3 Gegenstimmen folgenden

B e s c h l u s s :

Dem Punkt 5.3 der Benutzungsordnung für das Gemeindehaus wird zugestimmt.


GR Dr. Treutler erklärt, er habe mit der Formulierung von Punkt 6.2 ein Problem. Die Formulierung suggeriere, dass eine Bestuhlung ausschließlich nach den Plänen des Architekturbüros entsprechend erfolgen dürfe.

Die Vorsitzende erklärt, dass der Bestuhlungsplan der Saalebene von der Feuerwehr abgenommen und genehmigt werde. Die Nutzer sind deshalb auch daran gebunden. Es handelt sich dabei um einen maximalen Bestuhlungsplan. Selbstverständlich könne jederzeit weniger bestuhlt werden. Sie schlägt vor, diesen Punkt folgendermaßen zu ergänzen:

„Auf Saalebene sind die Tische und Stühle entsprechend dem vom Architekturbüro Otto/Hüfftlein-Otto aufgestellten maximalen Betischungs- und Bestuhlungsplan aufzustellen. Insbesondere ist darauf zu achten, dass die in diesem Plan festgesetzten Fluchtwege eingehalten werden.“

GR Dr. Treutler äußert seine Verblüffung über Teil I „Zweckbestimmungen“. Es entstehe der Eindruck, dass das Untergeschoss nicht vermietet würde. Er vertritt aber die Auffassung, dass dieClubräume auch anderen Vereinen zur Verfügung stehen müssen und dies nicht nur für interne Vereinszusammenkünfte.

Weiter spricht GR Dr. Treutler auch für die Vermietung der Clubräume an Privatpersonen an.

Die Vorsitzende erläutert, dass mit der Formulierung unter 1.3 „Soweit es sich mit den vorstehenden Nutzungen vereinbaren lässt“ darauf hingewiesen wird, dass Veranstaltungen im Saal vorrangig sind. Die Vermietung der unteren Clubräume ist mit der Nutzung des Saales abzustimmen. Der Bereich des Untergeschosses soll nicht an Privatpersonen vermietet werden; für diese stehe die Saalebene zur Verfügung. Bezüglich der konkreten Formulierung schlägt die Vorsitzende folgende Änderung vor:

„Die Clubräume 2 und 3 stehen -soweit es sich mit den vorstehenden Nutzungen vereinbaren lässt- für den Probenbetrieb kulturtreibender Vereine, den Musikunterricht der Musikschule, die Kurse der Volkshochschule sowie Vereinsveranstaltungen zur Verfügung.“

GR Dr. Treutler stellt die ausschließliche Nutzung des Clubraumes 1 und der Teeküche durch die „Eintracht-Chöre“ und den Schwäbischen Albverein in Frage.

Hierzu verweist die Vorsitzende auf die Formulierung „überwiegend vorbehalten“. Eine Nutzung der Teeküche durch andere Vereine sei möglich, müsse aber bei der Verwaltung beantragt werden, damit diese über die Nutzung und die Verantwortlichkeit informiert ist. Sie weist auch darauf hin, dass die Küche keinesfalls komplett mit Geschirr bestückt ist und auch nicht werde. Vereinsveranstaltungen mit Essen und Trinken sind auf Saalebene durchzuführen.

GR Leibssle stellt den Antrag auf Abstimmung.

Sodann fasst der Gemeinderat mehrheitlich bei 2 Gegenstimmen und 1 Enthaltung folgenden

B e s c h l u s s :

Der Benutzungsordnung des Gemeindehauses entsprechend GR-Drucks. 2006-66 mit den vorgetragenen Änderungen unter Punkt 1.3 und 6.2 wird zugestimmt.


TOP 8 - Änderung der Gebührenordnung für die Benutzung des Gemeindehauses

Gde.Amtsrat Steinmaier erläutert die Kalkulation der Gebührenordnung (GR-Drucks. 2006-67).

GR Rasp hält die Regelung, jedem Verein das Gemeindehaus für zwei Veranstaltungen pro Jahr ohne Miete zur Verfügung zu stellen, im Hinblick auf die unterschiedliche Größe der Vereine für ungerecht.

Die Vorsitzende erklärt dazu, dass eine vergleichbare Regelung (eine Veranstaltung pro Jahr) auch für die Uhlandhalle gilt. Schon in der Vergangenheit habe die Verwaltung bei Bedarf flexibel reagiert und beispielsweise dem Musikverein für seine großen Veranstaltungen alternativ die Uhlandhalle für zwei Veranstaltungen zur Verfügung gestellt. Im Gegenzug dazu den Anspruch für eine Veranstaltung im Gemeindehaus gestrichen.

GR Krauß schlägt vor, unter § 6 (1) der Anlage 4 (Befreiungen), die Volkshochschule unter 1.) zu streichen und dafür unter 2.) einzufügen.

Die Vorsitzende schließt sich dem Vorschlag an und verliest die Änderung wie folgt:

„§ 6 (1)

Von der Erhebung sämtlicher Benutzungsentgelte nach § 4 sind befreit:

1. die Veranstaltungen der Schule.

2. Regelmäßige kulturelle und sportliche Veranstaltungen örtlicher Vereine und Organisationen einschließlich der Volkshochschule Reutlingen, Außenstelle Wannweil, im Rahmen der im gültigen Belegungsplan festgelegten Zeiten . . .

(2)Von der Erhebung der Grundmiete nach § 4 Abs. 1 Nr. 1.1 bis 1.2 und der Mietzuschläge nach § 4 Abs. 1 Nr. 2.1 bis 2.3 sind befreit:

1. Die örtlichen Vereine und Vereinigungen, Kirchengemeinden und religiöse Gemeinschaften einschließlich der Volkshochschule Reutlingen, Außenstelle Wannweil, zur Durchführung von zwei Veranstaltungen jährlich.“

Abschließend erklärt die Vorsitzende auf Nachfrage zu den Reinigungskosten, dass eine Kontrolle der Reinigung der Küche durch den Hausmeister notwendig ist und deshalb auch die Gebühr in Höhe von 40,-- Euro erhoben wird.

Nachdem keine Fragen mehr vorliegen, fasst der Gemeinderat mehrheitlich bei 2 Enthaltungen folgenden

B e s c h l u s s :

Die in Anlage 4 der GR-Drucks. 2006-67 abgedruckte Neufassung der Gebührenordnung mit den vorgenannten Änderungen wird beschlossen.
 

 

 

Volles
Benutzungs
-entgelt

 

EUR

Ermäßigtes Benutzungs-entgelt n. § 5

EUR

1.

Grundmiete

 

 

1.1

für den gesamten Saal

180,00

90,00

1.2

für den abgetrennten Saal

120,00

60,00

2.

Mietzuschläge

 

 

2.1

für die Küchenbenutzung

mit Kochen (incl. Ausschank)

60,00

 

 

für die Küchenbenutzung

ohne Kochen (incl. Ausschank)

30,00

 

2.2

Heizkostenzuschlag

für den gesamten Saal

für den (abgetrennten) Saal

 

70,00

35,00

 

2.3

Bei Tanz- oder Faschingsveranstaltungen, Festbetrieb (Hochzeitsfeiern, große Betriebs- und Vereinsfeiern, Vereinsehrungen, Familienfeiern u. dergl.), bei Tagungen, Ausstellungen usw.

 

 

 

für den gesamten Saal

50,00

30,00

 

für den abgetrennten Saal

35,00

25,00

3.

Nebenkosten

 

 

3.1

Für die Reinigung des Gemeindehauses

durch den Hausmeister

 

 

 

für den gesamten Saal

(incl. WC, Eingangsebene und Foyer)

90,00

 

 

für den abgetrennten Saal

(incl. WC, Eingangsebene und Foyer)

60,00

 

 

für die Küche

- Küche auf Saalebene

 

40,00

 

3.2

Für die technische Betreuung und Aufsicht bei Veranstaltungen, die länger als bis 24.00 Uhr dauern

24,00/Std.

 

3.3

Für das Aufstellen und Wegräumen

von Tischen und Stühlen

15,00/Std.

 

TOP 9 - Bekanntgaben

Einweihung Gemeindehaus und 10-jähriges Jubiläum Rathaus am 2. Juli 2006

Dem Gemeinderat liegt hierzu die GR-Drucks. 2006-75 vor.

Die Vorsitzende bedankt sich jetzt schon für das große Engagement der Vereine, wodurch ein umfangreiches Programm, das vor allen Dingen auch viele Möglichkeiten für junge Familien bietet, erreicht wurde.

Programm

 

Johanneskirche

Uhrzeit

Darbietung

9:30-10:30

Gottesdienst (Mitwirkung der Eintracht-Chöre)

 

Ab 11:00 Uhr Festbetrieb zwischen Rathaus, Gemeindehaus und Haus der Dorfmitte

 

Marktplatz

Uhrzeit

Darbietung

11:00-13:00

Grußworte Bürgermeisterin A. Rösch, Architekt Otto
Musikverein

 

 

13:45-14:30

Akkordeonclub

 

 

16.15-16:25

Jazztanz der VHS Wannweil

16:25-16:35

Hip-Hop-Tanzgruppe der VHS Wannweil

 

 

16:45-17:15

Musikverein

 

 

 

Gemeindehaus

15:45-16:15

„Der Lindwurm und der Schmetterling“, Kindertheater des Fördervereins der Uhlandschule

Saal

16:30-17:15

Wannweiler Heimatfilm aus dem Jahre 1962

Saal

17:30:19:00

Kinderchor der Eintracht-Chöre

 

„Die Bremer Stadtmusikanten in Wannweil“, Puppentheater des Fördervereins der Uhlandschule

 

Junger Chor der Eintracht-Chöre
Gemischter Chor der der Eintracht-Chöre

 

Saal

 

Seniorenzentrum „Haus in der Dorfmitte“

14:30-14:45

Jazztanz und Hip-Hop-Tanz der VHS-Tanzgruppen

Foyer

 

Ochsengässle

14:00-18:00

Voltigiergruppe des Reitvereins - Ponyreiten für Kinder

 

 

 

TOP 10 - Verschiedenes, Wünsche und Anfragen

Ochsengässle

GR Krauß regt an, ein Straßenschild „Ochsengässle“ -von der Einfahrtstraße her gesehen- anzubringen.

Die Verwaltung wird dies nachholen.


Nachdem keine weiteren Wortmeldungen mehr vorliegen, schließt die Vorsitzende die öffentliche Gemeinderatssitzung um 21.45 Uhr.

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