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Sitzung des Gemeinderats vom 27. Oktober 2005

Zur Veröffentlichung im Gemeindeboten Wannweil vom 29.11.2005

 

 

Aus der Sitzung des Gemeinderates vom 27.10.2005

 

TOP 1 – Ausscheiden von Frau Gemeinderätin Sabine Rist aus dem Gemeinderat; Feststellung von Hinderungsgründen für den nachrückenden Gemeinderat Otward Uwe Komanschek

 

Die Vorsitzende verweist mit Bedauern auf den Antrag von Frau Gemeinderätin Rist aus dem Amt der Gemeinderätin entlassen zu werden. Frau Bürgermeisterin Rösch weist darauf hin, dass für das Ausscheiden aus dem Gemeinderat das Gremium zunächst feststellen muss, dass ein entsprechender, wichtiger Grund für das Ausscheiden entsprechend der Gemeindeordnung vorliegt. Ferner weist sie darauf hin, dass danach der Gemeinderat feststellen muss, dass für den entsprechend des Ergebnisses der Wahl der Gemeinderäte vom 13. Juni 2004 nachrückenden Herrn Otward Uwe Komanschek keine Hinderungsgründe vorliegen. Die Vorsitzende bittet Frau Gemeinderätin Rist ihre Beweggründe für ihren Antrag zu erläutern.

 

Frau Rist betont, dass sich ihre familiäre Situation seit der Übernahme des Amtes deutlich verändert habe. Zum einen seien die beruflichen Anforderungen im letzten Jahr deutlich angestiegen und zum anderen könne sie zur Betreuung ihres Kindes nicht mehr auf ihre Eltern zurückgreifen, die nun ihrerseits selbst Hilfe benötigen. Da eine Besserung der Gesamtsituation nicht absehbar ist, bittet sie, unter diesen Umständen von ihren Aufgaben als Gemeinderätin entbunden zu werden, da sie nach eigener Aussage diese nicht so erfüllen könne, wie es notwendig wäre und sie selbst auch die Aufgabe gerne erfüllen möchte.

 

Die Vorsitzende erklärt, dass der Gemeinderat grundlegende Veränderungen in der Lebenssituation als wichtigen Grund für ein Ausscheiden anerkennen kann und verweist auf den positiven Beschlussvorschlag der Verwaltung.

 

Eine getrennte Abstimmung wird seitens des Gremiums nicht gewünscht.

 

Nachdem Herr Komanschek erklärt hat, dass keine Umstände bekannt sind, die ihn an der Übernahme und Ausübung des Amtes hindern, fasst der Gemeinderat einstimmig folgenden  B e s c h l u s s:

 

  1. Es wird festgestellt, dass Frau Gemeinderätin Rist aus dem Gemeinderat ausscheidet, ihr angegebener Grund gilt gem. § 16 GemO als wichtiger Grund.
  2. Gemäß § 31 Abs. 2 GemO rückt aufgrund des Ergebnisses der Wahl des Gemeinderats vom 13. Juni 2004 als nächste Ersatzperson auf dem Wahlvorschlag der ALW Herr Otward Uwe Komanschek, Gustav-Werner-Straße 3, nach.
  3. Es wird weiter festgestellt, dass bei dem auf dem Wahlvorschlag der ALW nachrückenden Herrn Otward Uwe Komanschek, wohnhaft Gustav-Werner-Straße 3, keine Hinderungsgründe nach § 29 GemO vorliegen.

 

Frau Eysel bringt ihr Bedauern über das Ausscheiden von Frau Rist zum Ausdruck. Sie weist darauf hin, dass sie Frau Rist als sehr engagierte und sachliche Kollegin kennen- und schätzen gelernt habe.

 

Die Vorsitzende bedankt sich bei Frau Rist mit einem kleinen Geschenk und Blumen für ihr Engagement, welches Frau Rist auch mit ihren anderen ehrenamtlichen Tätigkeiten in die Gemeinde eingebracht habe.

 

 

 

TOP 2 – Verpflichtung von Herrn Komanschek

 

Die Vorsitzende bittet nun Herrn Komanschek zur Verpflichtung zu sich und überreicht ihm zunächst eine neue Fassung der Gemeindeordnung mit dem Hinweis, dass die Pflichten und Rechte der Gemeinderäte seit seiner früheren Tätigkeit als Gemeinderat weitgehend gleich geblieben sind. Sie betont ausdrücklich die Verschwiegenheitspflicht auch über die Tätigkeit hinaus sowie die Anwesenheitspflicht bei Sitzung. Ganz besonders hebt die Vorsitzende hervor, dass die Gemeinderäte bei ihren Entscheidungen der Allgemeinheit verpflichtet sind.

 

Sie bringt ihre Hoffnung auf eine gute und gedeihliche Zusammenarbeit zum Ausdruck.

 

Danach verliest sie  Herrn Komanschek die Verpflichtungserklärung:

 

„Ich gelobe Treue der Verfassung, Gehorsam den Gesetzen und gewissenhafte Erfüllung meiner Pflichten. Insbesondere gelobe ich, die Rechte der Gemeinde gewissenhaft zu wahren und ihr Wohl und das der Einwohner nach Kräften zu fördern.“

 

Daraufhin nimmt die Vorsitzende dem Verpflichteten den Handschlag ab.

 

Herr Komanschek bedankt sich für das ihm entgegengebrachte Vertrauen und freut sich auf eine gute Zusammenarbeit mit den Ratskollegen, die er alle gut kennt, teilweise noch aus seiner früheren Gemeinderatstätigkeit.

 

 

 

TOP 3 – Besetzung der freigewordenen Ausschusssitze nach dem Ausscheiden von Frau Gemeinderätin Rist

 

Die Vorsitzende verweist hierzu auf die GR-Drucksache 2005-164, in welcher die Verwaltung vorschlägt, in Absprache mit der ALW die frei  gewordenen Ausschuss­sitze von Frau Grätin Rist mit Herrn GR Komanschek zu besetzen.

 

Nach kurzer Aussprache fasst der Gemeinderat einstimmig folgenden Beschluss:

 

 

 

 

 

Die im nachfolgenden genannten Ausschusssitze von GR Frau Rist (ALW) werden wie folgt neu besetzt:

 

Technischer Ausschuss

 

GR Komanschek

Stellvertreter

Verwaltungsausschuss

 

GR Komanschek

Stellvertreter

Abwasserverband „Unteres Echaztal Härten“

 

GR Komanschek

Stellvertreter

Gesamtkindergartenausschuss

 

GR Komanschek

Mitglied

Kindergartenausschuss

Katholischer Kindergarten

GR Komanschek

Mitglied

 

 

TOP 4 – Bebauungsplan „Hohenäcker 2“

Hier: Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und Bürgerbeteiligung

 

GR Herrmann erklärt sich für befangen und rückt vom Sitzungstisch ab.

 

Die Vorsitzende berichtet, dass gem. § 4 a) BauGB  18 Träger öffentlicher Belange am Verfahren beteiligt wurden. In drei von 16 Stellungnahmen wurden Anregungen und Bedenken vorgebracht. Diese sind in der GR-Drucksache enthalten und die jeweiligen Punkte durchnummeriert. Die Stellungnahme zu den Anregungen beziehen sich auf diese Nummerierungen.

 

Die Vorsitzende erläutert dann die Stellungnahme im einzelnen:

 

  1. Schreiben des Landratsamtes

 

Die Vorsitzende erläutert die Ziffern 1-7 der Stellungnahme

 

-         bitte hier die Tabelle einfügen –

 

Zu Ziff. 8 erläutert die Vorsitzende, dass Herr Gonska der Auffassung war, dass bei den derzeitigen Grundstücksgrößen eine Bebauung mit mehr als fünf Wohneinheiten pro Grundstück nicht möglich wäre. Die Verwaltung vertritt die Auffassung, dass die Bebauung auf sechs Wohneinheiten begrenzt werden sollte. Hintergrund für diesen Vorschlag sei, dass ohne definierte Begrenzung der Wohnein­heiten mit Bezug auf das Wohngebäude Grundstückszusammenlegungen zur massiven Bebauung möglich wären.

 

Nach kurzer Diskussion fasst der Gemeinderat zu Ziff. 8 mehrheitlich – bei einer Enthaltung – folgenden Beschluss:

 

Als Maximalwert werden sechs Wohneinheiten je Wohngebäude festgelegt.

 

 

 

 

  1. Schreiben der Fair Energie

 

Zum Schreiben der Fair Energie verweist die Vorsitzende darauf, dass es sich bei den Hinweisen um privatrechtliche Angelegenheiten handelt, die von der Fair Energie mit den entsprechenden Bauherren zu klären sind und somit kein Regelinhalt der Bebauungspläne darstellen.

 

  1. Anregung des Nachbarschaftsverbandes Reutlingen-Tübingen

 

Der Anregung des Nachbarschaftsverbandes Reutlingen-Tübingen mit dem Hinweis, den Flächennutzungsplan im Rahmen des Fortschreibungsverfahrens an den Bebau­ungsplan anzupassen, wird entsprochen. Dies führt jedoch zu keiner Änderung im Bebauungsplan.

 

 

Nachdem seitens des Gremiums keine Fragen vorliegen, fasst der Gemeinderat einstimmig folgenden Beschluss:

 

Die angeregten Änderungen werden entsprechend den Beschlüssen des Gemeinderats in den Bebauungsplan eingearbeitet. Eine erneute Auslegung des Bebauungsplanes ist daher erforderlich.

 

GR Herrmann rückt wieder an den Sitzungstisch.

 

Ferner schlägt die Vorsitzende vor, TOP 5 „Kraftwerk Reutlingen-Kirchentellinsfurt AG hier: Zustimmung zur Unterkonzessionierung des Konzessionsvertrages Strom“ vorzuziehen, da Herr Saiger nun anwesend ist.

 

Diese Vorgehensweise wird vom Gremium gebilligt.

 

Die Vorsitzende begrüßt Herrn Saiger und bittet ihn, dem Gremium die Hintergründe für die Unterkonzessionierung des Konzessionsvertrages Strom zu erläutern.

 

Herr Saiger bedankt sich für die Einladung und verweist auf die GR-Drucks. 2005-155. Zur Erläuterung der Holding-Struktur führt er aus, dass die Kraftwerk Reutlingen-Kirchentellinsfurt AG seit 80 Jahren eine Tochtergesellschaft der Fair Energie (Stadtwerke) in Personalunion sei.

 

Die für 2007 anstehende europaweite Marktöffnung hatte ein neues Energiewirt­schaftsgesetz zur Folge, wonach u.a. vertikal integrierte Unternehmen (Fair Energie und KRK) entflochten werden müssen. Als Lösung dieser Problematik schlagen die KRK AG und die Fair Energie GmbH die Unterkonzessionierung vor. Damit könnten die erreichten organisatorischen und finanziellen Synergieeffekte erhalten werden, ebenso wie die einheitlichen Netzentgelte. Der Aufwand an sich könnte stark verringert werden.

 

Herr Saiger erklärt abschließend, dass die Gemeinde Kirchentellinsfurt der Unter­konzessionierung bereits zugestimmt habe. Er betont, dass für die Gemeinde Wannweil für diese Unterkonzessionierung keine negativen Belange entstehen.

 

Nachdem keine weiteren Fragen aus dem Gremium vorlagen, bedankt sich die Vorsitzende bei Herrn Saiger für diese Informationen.

 

Sodann fasst der Gemeinderat einstimmig folgenden Beschluss:

Die Gemeinde Wannweil stimmt der Unterkonzessionierung der FairEnergie GmbH durch die Kraftwerk-Reutlingen-Kirchentellinsfurt AG (KRK AG) vor dem Hintergrund des neuen Energiewirtschaftsgesetzes zu. Die KRK AG bleibt gegenüber der Gemeinde Wannweil Vertragspartner des Konzessionsvertrages.

 

TOP 6 – Energie- und Wasserverbrauchsbericht der Gemeinde Wannweil in den Jahren 2002, 2003 und 2004

 

-bitte Schaubilder und Tabellen einfügen-

 

Die Vorsitzende legt dar, dass der sonst jährlich vorgelegte Energie- und Wasserver­brauchsbericht dieses Mal drei Jahre umfasse, da der Verwaltung u.a. wegen der Personalsituation eine frühere Erstellung nicht möglich war. Sie bittet Frau Haaga, den Bericht zu erläutern.

 

Frau Haaga bezieht sich auf die GR-Drucks. 2005-159 und erläutert zunächst den überwiegend konstant gebliebenen Wasserverbrauch sowie die fünf größten Verbrauch der Gemeinde. –Schaubild und Tabelle einfügen-

 

Die fünf „größten“ Verbraucher der Gemeinde im Drei-Jahres-Rückblick

in m³/Jahr

2004

2003

2002

Uhlandschule

3.060

2.804

2.638

Beregnungsanlagen Jahnstraße

5.624

2.015

7

Friedhof

752

779

409

Rathaus mit Bibliothek u. Außenanlagen (Brunnen)

327

487

217

Uhlandhalle

62

284

265

Gesamt:

9.825

6.369

3.536

Dies entspricht einem Anteil von            93,35 %                 89,87 %                  82,27 %

am Gesamtwasserverbrauch

 

 

Der zusätzliche Verbrauch im Frühjahr 2004 von rd. 3.000 m³ erklärt sich durch die Inbetriebnahme der Beregnungsanlage auf dem Sportplatz. Durch einen Schadens­fall wurde in kurzer Zeit eine extreme Menge Wasser aus dem Leitungsnetz gezogen.

 

Auf die Frage von GR Herrmann, wann und wie die Verwaltung einen abnormal hohen Wasserverbrauch feststellen könne erläutert die Vorsitzende, dass dies nur die Fair Energie könne. Sie habe mit der Fair Energie vereinbart, dass jede Auffällig­keit sofort der Verwaltung gemeldet wird. Ferner weist sie darauf hin, dass die Kosten für diesen hohen Verbrauch den Unternehmern verrechnet werden konnten. Da zwischenzeitlich die Beregnungsanlage erneuert wurde kann davon ausgegangen werden, dass der damalige Fehler nicht mehr auftritt.

 

GR Herrmann vertritt die Auffassung, dass ein derart hoher Wasserverbrauch zukünftig schneller bemerkt werden müsse.

 

GR Krauß schließt sich dieser Argumentation an und fragt nach, ob es möglich wäre, eine Verbrauchsobergrenze festzulegen.

 

Die Verwaltung nimmt diesen Vorschlag auf und wird die technischen Voraussetzungen prüfen.

 

Zum Stromverbrauch – bitte auch hier Schaubild und Tabelle einfügen – führt Frau Haaga aus, dass im Bereich der Uhlandschule nach dem Einbau der vier Unterzähler ein Abwärtstrend festgestellt wurde.

Die fünf  „größten“ Verbraucher der Gemeinde im Drei-Jahres-Rückblick

in kWh/Jahr

2004

2003

2002

Uhlandschule

188.981

210.878

242.775

Uhlandhalle

36.997

44.402

42.028

Rathaus mit Bibliothek

29.145

35.443

38.462

Gemeindehaus

19.983

19.345

18.840

Friedhof

19.182

15.625

15.861

Gesamt

294.288

325.693

357.966

Dies entspricht einem Anteil von            89,39 %                        90,29 %                       90,97 %

am Gesamtverbrauch

 

Die Vorsitzende führt diesen Trend nach den Informationsgespräche mit den Lehrern zum bewussten Umgang mit den Energien, aber auch auf den Einbau eines neuen Steuerungsgerätes für die Heizungsanlage zurück. Sie weist darauf hin, dass mit Öffentlichkeitsarbeit und einem bewussten Verhalten sehr viel Energie eingespart werden kann.

 

Des weiteren weist Frau Rösch darauf hin, dass die Verwaltung dem Gremium für den Haushalt 2006 eine Berechnung über die Rentabilität neuer Lüftungstechniken im Hallenbad vorlegen wird.

 

GR Hallabrin regt an, zu überprüfen, ob die Unterwasserbeleuchtung eventuell mit einer Zeitschaltuhr oder ähnlichem geregelt werden könne. Er gehe davon aus, dass diese Beleuchtung sehr viel Energie verbrauche.

 

GR Herrmann bittet um eine Aufstellung der jährlichen Wasser- und Stromkosten, getrennt für das Schwimmbad. Er betont, dass sein Ziel nicht die Schließung des Schwimmbades, sondern eine Kostenreduzierung sei.

 

Hierzu erläutert Herr Knop, dass eine Aufstellung der Stromkosten durch die vorhandenen Unterzähler möglich ist. Im Bereich des Wasserverbrauchs wird dies problematisch sein, da hier keine getrennte Leitungen vorhanden sind.

 

GR Rasp erkundigt sich, welche Rolle der Arbeitskreis Energie in dieser Sache spiele.

 

Hierzu erklärt die Vorsitzende, dass der Arbeitskreis an dem Thema mitarbeite. Die Termine des Arbeitskreises werden im Gemeindeboten veröffentlicht, Interessierte sind hierzu jederzeit willkommen.

 

Zur Straßenbeleuchtung – bitte auch hier Tabelle einfügen – erklärt Frau Haaga, dass die vom Gemeinderat beschlossenen Einsparungsvorschläge zwischenzeit­lich umgesetzt wurde. Selbstverständlich sind diese noch nicht in den Verbrauchsberichten enthalten.

 

Jahr

kWh

in kWh

ab 1997 bereinigt

gesamt €

1992

201.906

201.906

22.432

1993

214.901

214.901

19.345

1994

236.282

236.282

23.014

1995

215.710

215.710

21.323

1996

249.553

249.553

21.188

1997

250.507

241.892

21.803

1998

260.523

256.310

22.790

1999

227.015

241.576

21.515

2000

247.648

250.814

21.989

2001

264.887

254.519

26.334

2002

264.060

275.376

29.411

2003

299.356

276.620

36.380

2004

231.656

255.772

29.631

 

 

Die Anregung von GR Leibssle, künftig ganze Straßenstränge auszu­tauschen, lehnt die Vorsitzende als unwirtschaftlich ab. Sie weist darauf hin, dass die Verwaltung einige Jahre so gearbeitet habe. Dabei seien wesentlich höhere Kosten entstanden als die derzeit praktizierte Regelung, in der nur ganz besonders wichtige Leuchten unterm Jahr ausgetauscht werden, ansonsten jedoch alle defekte Lampen in einer konzentrierten Aktion Ende Oktober/Anfang November ausgetauscht werden.

 

GR Hallabrin erkundigt sich nach der Ursache für den enorm hohen Stromverbrauch im Jahr 2004 in der Uhlandschule.

 

Die Vorsitzende kann hierfür keine Erklärung abgeben, sie sagt jedoch zu, dies mit Herrn Kast abzuklären.

 


Der Gesamtenergieverbrauch stellt sich wie folgt dar:

 

 

 

Nachdem keine weiteren Fragen mehr vorlagen, nimmt der Gemeinderat den Energie- und Wasserverbrauchsbericht der Jahre 2002, 2004 und 2004 zur Kenntnis.

 

 

TOP 7 – Bekanntgaben

 

Hier lag von Seiten der Vorsitzenden nichts vor.

 

 

TOP 8 – Verschiedenes, Wünsche und Anfragen

 

Grüngutabgabe

 

Hier regt GR Krauß an, die Abgabe des Grünguts samstags von 10.00 Uhr auf 9.00 Uhr vorzuverlegen.

 

Die Vorsitzende erklärt, dass nicht die Bürger, die um diese Zeit das Grüngut abgeben, ein Problem darstellen, sondern diejenigen, die frühmorgens bereits in der Dunkelheit bereits große Mengen abliefern.

 

Die Vorsitzende weist darauf hin, dass derzeit kein geeigneterer Platz vorhanden, man aber im Hinblick auf die Problemsituation zur Feuerwehr die Ablieferungszeit stark begrenzen müsse. Im Moment wolle sie das Thema jedoch nicht vertiefen, da dies unter dem Tagesordnungspunkt „Anfragen“ nicht möglich ist.

 

 

Nachdem keine Wortmeldungen mehr vorlagen, schließt die Vorsitzende um 21.00 Uhr die öffentliche Gemeinderatssitzung.

 

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