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Sitzung des Gemeinderats vom 15. September 2005

Die Vorsitzende begrüßt alle Anwesenden zur ersten Sitzung nach der Sommerpause, insbesondere die zahlreich anwesenden Anlieger der Eberhardstraße. Sie schlägt deshalb dem Gremium vor, den Tagesordnungspunkt 3 „Ausbau Eberhardstraße“ vorzuziehen, damit die Bürger nicht unnötig lange auf die Behandlung dieses Tagesordnungspunktes warten müssen.

Das Gremium stimmt diesem Vorgehen zu.


TOP 3 – Ausbau Eberhardstraße - Situationsbericht

Die Vorsitzende bezieht sich auf verschiedene Anschreiben betroffener Bürger der Eberhardstraße sowohl an die Verwaltung als auch an die Gemeinderäte. Den Betroffenen wurde zunächst mitgeteilt, dass nur bei Vorliegen neuer Erkenntnisse der Gemeinderat erneut über die Erschließungskosten beraten müsse.

Auf entsprechende Nachfrage konnten aber keine neuen Erkenntnisse festgestellt werden. Die Vorsitzende betont noch einmal, dass die Verwaltung zur Erhebung der Erschließungskosten verpflichtet ist und keinerlei Spielraum diesbezüglich bestehe.

Auf Bitte von GR Herrmann stellt die Vorsitzende die Problematik noch einmal detailliert dar. Sie unterstreicht, dass es für die Anlieger sicher schwierig zu verstehen sei, dass erst jetzt Erschließungsbeiträge zu leisten sind. Gleichzeitig berichtet sie, dass die Aufgrabungen die Auffassung der Verwaltung bestätigt hätten, dass es sich bei der Eberhardstraße um die erstmalige Herstellung handelt. Ebenfalls sicher ist, dass es sich bei der Eberhardstraße nicht um eine historische Straße im Sinne der Gesetzgebung handelt. Dies geht auch aus dem Baulinienplan von 1887 hervor. Die Vorsitzende verweist noch einmal darauf, dass die Rechtmäßigkeit der Erhebung bereits im Vorfeld mit dem Landratsamt abgestimmt wurde. Eine weitere Abklärung mit der Baurechtsbehörde noch ausstehe. Des Weiteren verweist sie darauf, dass es in der Vergangenheit vergleichbare Fälle gegeben habe, beispielsweise die Gustav-Werner-Straße. Sie weist darauf hin, dass, wenn seitens des Gemeinderats kein Signal geben werde, dass das Gremium einen erneuten Verhandlungsspielraum sehe, sie die Briefe der Anlieger ohne weitere Sitzung entsprechend beantworten würde.

GR Dr. Treutler sieht keine neue Rechtslage; die Gustav-Werner-Straße sei ein gutes Beispiel, wobei diese Anwohner die Erschließungskosten rechtzeitig einplanen konnten. Er berichtet, dass die Schreiben der Anwohner der Eberhardstraße vorrangig kritisieren, dass die unerwarteten Erschließungskosten sehr kurzfristig zu leisten sind. Die Forderung früher über anstehende Kosten zu informieren, sollte -seiner Auffassung nach- ernst genommen werden. Er verweist auf die Möglichkeit einer Stundung, wobei derzeit die Finanzierung über den Kreditmarkt die günstigere Variante sein dürfte.

Die Vorsitzende erwidert darauf, dass die teilweise neuen Anwohner der Eberhardstraße tatsächlich von den Erschließungskosten überrascht wurden. Sie bittet die Anwesenden, ihr zu glauben, dass der Verwaltung tatsächlich nicht bekannt war, dass die Erschließungsbeiträge von den Anwohnern erhoben werden müssen. Dies sei erst im Frühjahr bei einer routinemäßiger Prüfung festgestellt worden.

Die Vorsitzende verweist darauf, dass Betroffene bei massiven Finanzierungsproblemen auf die Verwaltung zukommen sollen. Es werde dann versucht, gemeinsam eine Lösung zu finden.

Für GR Herrmann ist ein wesentlicher Faktor, dass der Gemeinderat keinerlei Ermessungsspielraum habe. Er verweist auf die Rechtsaufsicht, die ansonsten eingreifen würde.

GR Wolfer unterstreicht dies und betont, dass alle -auch der Gemeinderat- von dieser Situation überrascht wurden. Er verweist darauf, dass z.B. im Haushalt 2005 bei der Erschließung der Eberhardstraße noch keine Erschließungskosten in den Haushalt eingestellt wurden, da die Rechtslage zum damaligen Zeitpunkt noch nicht so weitgehend geprüft war.

Nach diesen allgemeinen Informationen für die Bürger kommt die Vorsitzende zu den inzwischen aufgetretenen Problemen mit der Druckfestigkeit der Straße. Sie bittet Herrn Gonska um seine Ausführungen.

Herr Gonska erläutert die GR-Drucks. 2005-143. Er berichtet, dass die Maßnahme entsprechend der Schulstraße ausgeschrieben wurde. Die Druckprüfung habe nun aber derart schlechte Werte ergeben, dass eine Bodenverbesserung mit einer Stärke von 40 cm durchgeführt werden muss. Den dadurch erreichten Wert von 40 MN/m² hält er für die Eberhardstraße für ausreichend. Er betont, dass eine Baugrunduntersuchung vorab an der Situation nichts geändert und nur zu zusätzlichen Kosten geführt hätte.

Die Vorsitzende ergänzt, dass der Ausbau nach DIN erfolgen müsse, und durch diese zusätzliche Maßnahme nun auch die Verlegung der Gasleitung zwingend notwendig wird. Diese Leistung gehe nicht zu Lasten der Anwohner. Die Mehrkosten (brutto 18.000 Euro) für die Bodenverbesserung hingegen sind reine Straßenausbaukosten und müssen mit umgelegt werden.

Daraufhin nimmt der Gemeinderat die Mehrkosten zur Kenntnis.

Die Vorsitzende verweist nun auf die GR-Drucks. 2005-134 und 2005-143 sowie die Tischvorlage GR-Drucks. 2005-152-143 über die Kostenbeteiligung der Gemeinde für die Erneuerung der Versorgungsleitungen.

Aus Sicht der FairEnergie sei die Gemeinde durch den Ausbau der Eberhardstraße für die Notwendigkeit der Erneuerungen der Versorgungsleitungen verantwortlich. Deshalb gehe die FairEnergie auch von einer Kostenbeteiligung der Gemeinde aus. Bei der ursprünglich vorgesehenen Ausführung wäre eine Verlegung der Leitungen nicht notwendig gewesen. Seitens der FairEnergie wurde zugesagt, dass durch die notwendigen Arbeiten keine zeitliche Verzögerung entstehen werde.

GR Dr. Treutler bringt zum Ausdruck, dass das Schreiben der FairEnergie suggeriere, dass die Kostenbeteiligung bereits beschlossene Sache sei.

Sowohl die Vorsitzende als auch Herr Gonska verweisen auf den Aktenvermerk vom 7.9.2005 und betonen, dass keine Kostenzusage gemacht wurde.

Herr Gonska rechnet mit einer zweiwöchigen Verzögerung durch die Mehrarbeiten. Bauende soll jedoch Ende Oktober 2005 sein.

Sodann fasst der Gemeinderat auf Vorschlag der Vorsitzenden einstimmig folgenden

B e s c h l u s s :

Die Verwaltung wird beauftragt, mit der FairEnergie zu verhandeln. Zielsetzung ist es, dass der Gemeinde keine Kosten entstehen.

TOP 1 - Umbau und Erweiterung des Gemeindehauses
-Bericht über den Baufortschritt und die Kostenentwicklung-

Die Vorsitzende berichtet von der Sondersitzung des Gemeinderats während der Ferien. Diese wurde notwendig, da unerwartete Probleme bei der Statik im Bereich des Saalbodens auftraten. Die Vorsitzende weist aus, dass während ihres Urlaubes Statiker und Architekten von ihr beauftragt wurden, Problemlösungen in vernünftigem Kostenrahmen auszuarbeiten. Diese lagen der Vorsitzenden am 21.8.2005 vor, worauf sie für den nächsten Tag die Fraktionsvorsitzenden zu einer Baubesprechung gebeten habe. Diesen wurde die Situation vor Ort erläutert.

Die weitergehenden Untersuchungen haben gezeigt, dass in dem 1936 errichteten Gebäude im Vorfeld diverse Prüfungen von den Statikern durchgeführt wurden. Diese führten alle zu dem zu erwartenden vernünftigen Ergebnis entsprechend des damaligen Baugesuches.

Weitere Prüfungen, die nicht unter laufenden Betrieb des Gebäudes durchgeführt werden konnten, zeigten nun ein ganz anderes Bild. Beim Öffnen der Wände und Decken habe sich gezeigt, dass vielfach -entgegen dem Baugesuch- Stahl fehlt; z.B. als Kern der Haupttragpfeiler der Saaldecke. Aber auch im Bereich des Saalbodens und vor allen Dingen wurden die Überlappungen zu den tragenden Wänden nicht ordnungsgemäß hergestellt. Hinzu kommt noch, dass die nun ohne Stahlkern ausgeführten tragenden Betonpfeiler aus einem sehr schlechten Material hergestellt wurden und sich diese ebenfalls bereits in einem sehr schlechten Zustand befinden. Insgesamt ist nicht einmal mehr ein Drittel der vorgeschriebenen Belastbarkeit erreicht.

Nach diesem erschreckenden Ergebnis waren Sofortmaßnahmen notwendig. Die Vorsitzende betont, dass die Gemeinde früher oder später vor dieser Situation gestanden hätte, auch ohne die geplante Umbaumaßnahme. Eine der vorgeschlagenen Problemlösungen hätte darin bestanden, im Untergeschoss Träger und zusätzliche Wände einzubringen. Eine Nutzung als Vereinsräume wäre dann für das Untergeschoss nicht mehr möglich gewesen.

Die Vorsitzende berichtet, dass die Fraktionsvorsitzenden sich entschieden hätten, dass die Verwaltung innerhalb von zwei Tagen eine außerordentliche Gemeinderatssitzung einberufen solle, da eine fristgemäß einberufene Gemeinderatssitzung in der darauffolgenden Ferienwoche auf Grund der vielen geplanten Urlaube nicht beschlussfähig gewesen wäre.

Die außerordentliche und formlos einberufene Sitzung fand am 25.8.2005 statt. Der Gemeinderat beschloss einstimmig, die Decke komplett abzubrechen und neu herzustellen. Die Mehrkosten belaufen sich für die Maßnahme auf 109.000 Euro, wobei diese in die Sanierungskosten mit einfließen.

Die Vorsitzende gibt diesen Beschluss zur K e n n t n i s .

Herr Architekt Köhler führt aus, dass sich der Bauzeitenplan aufgrund dieser unerwarteten Maßnahme nach hinten verschieben werde. Der Gebäudedichttermin wird von Ende Oktober auf die Kalenderwoche 47 (Ende November 2005) verschoben. Der Fassadenbauer und der Rohbauer hätten aber bereits bestätigt, dass die neuen Termine eingehalten werden können.

GR Hallabrin weist darauf hin, dass er an der Sondersitzung nicht teilgenommen habe. Er ärgere sich aber darüber, dass der beauftragte Statiker die Problematik bei seinen Prüfungen nicht erkannt habe.

Die Vorsitzende widerspricht Herrn Hallabrin und stellt klar, dass bei den vorgenommenen Prüfungen während des Betriebs man immer auf den erwarteten Stahl gestoßen sei. Mit der Hauptproblematik, dass insbesondere in den tragenden Säulen der im Baugesuch eingetragene Stahlkern fehlt, war nicht zu rechnen. Sie weist darauf hin, dass die ursprüngliche Beauftragung des Statikers sich ausschließlich darauf bezogen habe, die geplanten Maßnahmen im Hinblick auf Statik und Brandschutz zu untersuchen.

Selbst wenn das Gremium von Anfang an beabsichtigt hätte, den Statiker für eine Gesamtuntersuchung am Gebäude zu beauftragen, wäre das Ergebnis nicht vorher vorgelegen. Frau Rösch weist darauf hin, dass sich die Statik nicht durch die geplanten Maßnahmen und Abbrucharbeiten verschlechtert hat, sondern dass der schlechte Zustand lediglich leichter zu überprüfen gewesen war. Die nun notwendig gewordene Überprüfung der Statik hätte keinesfalls zu einem früheren Zeitpunkt der Bauarbeiten durchgeführt werden können.


Der Gemeinderat nimmt den Bericht zur K e n n t n i s.

TOP 2 - Umbau und Erweiterung des Gemeindehauses -Vergaben-

2.1 Schlosserarbeiten

2.2 Gipserarbeiten

2.3 Klempnerarbeiten

2.4 Solnhofer Natursteinplatten

2.5 Estricharbeiten

1. Schlosserarbeiten

Herr Köhler verweist auf die GR-Drucks. 2005-138. Die ausgeschriebenen Schlosserarbeiten beinhalten u.a. sämtliche Geländer, Stahlwinkel, 8 Stahltüren. Ursprünglich waren nur vier Stahltüren vorgesehen. Das Leistungsverzeichnis beinhaltet nun aber zusätzlich die wärmeisolierte Außentüre im Untergeschoss sowie drei weitere Türen im Untergeschoss. Diese Türen entfallen dafür bei den Schreinerarbeiten.

Drei Angebote wurden abgegeben.

Die günstigste Bieterin, die Firma HMS Metallbau, ist Herr Köhler nicht bekannt, wurde aber geprüft, und es liegen sehr gute Referenzen vor.

Sodann fasst der Gemeinderat einstimmig folgenden

B e s c h l u s s :

Der Vergabe der Schlosserarbeiten an die günstigste Bieterin, die Firma HMS Metallbau, Beckhofen, zum geprüften Angebotspreis von brutto 31.979,81 Euro wird zugestimmt.


2. Gipserarbeiten

Herr Köhler verweist auf die GR-Drucks. 2005-139. Die ausgeschriebenen Arbeiten beinhalten die Nassputzarbeiten im Neubau, im Altbau innen sowie den kompletten Renovierungsputz der Außenhülle. Durch die Mengenerhöhung des Altbau-Innenputzes um ca. 20 bis 25 % ergeben sich Mehrkosten in Höhe von ca. 9.000 Euro im Vergleich zur Kostenberechnung.

Zehn Angebote wurden abgegeben.

- hier Angebotsliste einfügen –

Die günstigste Bieterin, die Firma Seger, ist Herr Köhler ebenfalls nicht bekannt, wurde aber geprüft und es liegen normale Referenzen vor.

Sodann fasst der Gemeinderat einstimmig folgenden

B e s c h l u s s :

Der Vergabe der Gipserarbeiten an die günstigste Bieterin, die Firma Seger, Waiblingen, zum geprüften Angebotspreis von brutto 37.676,78 Euro wird zugestimmt.

3. Klempnerarbeiten

Herr Köhler verweist auf die GR-Drucks. 2005-140. Die ausgeschriebenen Klempnerarbeiten beinhalten das verzinkte Stehfalzdach des Erweiterungsbaues sowie die Dachsanierung des Vordaches.

Vier Angebote wurden abgegeben.

- Angebotsliste einfügen –

Die günstigste Bieterin, die Firma Ackermann, ist Herr Köhler als ordentliche Firma bekannt.

GR Hallabrin bringt seine Verwunderung über die großen Differenzen zwischen den Arbeiten zur Kenntnis. Er weist darauf hin, dass die Firma Ackermann 6.000 Euro günstiger als die zweite Bieterin ist und bezweifelt die Auskömmlichkeit des Angebotes.

Herr Köhler verweist darauf, dass die Firma Ackermann die Klempnerarbeiten am Pflegehaus ausgeführt hätte und Herr Ackermann sich persönlich die Baustelle des Gemeindehauses vor Angebotsabgabe angesehen habe.

GR Herrmann erinnert an die Probleme beim Bauhof-Neubau, wobei es sich seinerzeit um eine andere Klempnerfirma gehandelt hatte. Trotzdem hält auch er die Preisdifferenz zur zweiten Bieterin für sehr auffallend.

Herr Köhler bestätigt auf Nachfrage von GR Rilling, dass diese Preise geprüft wurden und er diese auch für auskömmlich hält.

Sodann fasst der Gemeinderat mehrheitlich bei 4 Gegenstimmen folgenden

B e s c h l u s s :

Der Vergabe der Klempnerarbeiten an die günstigste Bieterin, die Firma Ackermann, Oberboihingen, zum geprüften Angebotspreis von brutto 17.180,53 Euro wird zugestimmt.


4. Solnhofer Natursteinplatten-Arbeiten

Herr Köhler verweist auf die GR-Drucks. 2005-141.

Neun Angebote wurden abgegeben; davon musste ein Bieter wegen fehlender Unterschrift ausgeschlossen werden.

Die günstigste Bieterin, die Firma Naumann + Simon, ist Herrn Köhler nicht bekannt. Herr Köhler erhielt aber von Kollegen hervorragende Referenzen für die Firma.

Sodann fasst der Gemeinderat einstimmig folgenden

B e s c h l u s s :

Der Vergabe der Solnhofer Naturstein-Arbeiten an die günstigste Bieterin, die Firma Naumann + Simon, Schkreuditz, zum geprüften Angebotspreis von brutto 19.694,57 Euro wird zugestimmt.


5. Estricharbeiten

Herr Köhler verweist auf die GR-Drucks. 2005-142.

Die ausgeschriebenen Estricharbeiten beinhalten sämtliche Zementestrich-Arbeiten im Alt- und Neubau; die Mehrmasse im Saal ist noch nicht enthalten.

Vier Angebote wurden abgegeben.

Die günstigste Bieterin, die Firma BBM Estriche, ist Herrn Köhler bekannt und lässt im Normalfall eine vernünftige Ausführung erwarten.

Sodann fasst der Gemeinderat einstimmig folgenden

B e s c h l u s s :

Der Vergabe der Estricharbeiten an die günstigste Bieterin, die Firma BBM-Estriche, Kirchheim/Teck, zum geprüften Angebotspreis von brutto 11.779,46 Euro wird zugestimmt.

Abschließend berichtet Herr Köhler, dass es noch zwei Ausschreiungspakete mit einem Volumen der Gesamtkosten von ca. 23 % ausstehen. Die letzten Vergaben sind für die Sitzung am 27.11.2005 geplant.

Die Vorsitzende bedankt sich bei Herrn Köhler für seine Ausführungen.

TOP 4 - Jahresabschluss 2004

Die Vorsitzende betont, dass im Hinblick auf das laufende Haushaltsjahr dieser Jahresabschluss 2004 kein Grund zum Jubeln darstelle. Der Haushaltsplan 2005 sei erheblich in Schieflage geraten; weshalb das positive Ergebnis aus dem Jahre 2004 im Hinblick auf die Mehrkosten beim Umbau des Gemeindehauses aufgezehrt wurden. Insgesamt weist sie jedoch darauf hin, dass es sich in der derzeit schwierigen Haushaltssituation für die Kommunen als positiv erwiesen habe, dass die Gemeinde im Haushaltsjahr 2004 eine gewisse Verschnaufpause bei den Investitionen eingelegt habe und die Überschüsse der allgemeinen Rücklage in die allgemeine Rücklage zugeführt habe, die zum Jahresende auf 1,783 Mio. Euro angestiegen ist.

Dies erleichtert die Finanzierung des Haushaltes 2005 erheblich. Besonders problematisch stellt sich für das Haushaltsjahr 2005 die Situation im Verwaltungshaushalt dar. Sie weist darauf hin, dass vor den Sommerferien die Kostenstellen angeschrieben wurden mit der Bitte um äußerst sparsamen Umgang mit den geplanten Haushaltsmitteln und einer Kostenreduzierung um 10%.

Die einzig positive Nachricht zum Haushalt 2005 sei die Tatsache, dass – wie seit kurzem bekannt ist – der Kreis keinen Nachtragshaushalt plane.

Die Vorsitzende bittet nun Herrn Knop um eine kurze Erläuterung.

Herr Knop verweist nun auf die vorliegende GR-Drucks. 2005-130.

Er führt aus, dass die Jahresrechnung 2004 mit einem Gesamtvolumen von 9.581.451,70 Euro abschließt. Davon weist der Verwaltungshaushalt ein Rechnungsergebnis von 7.284.813,64 Euro und der Vermögenshaushalt von 2.391.938,06 Euro aus.

Im Verwaltungshaushalt ergibt sich gegenüber dem Plansoll der Nachtragssatzung mit 7.174.450,-- Euro eine Erhöhung um 110.363,64 Euro. Hauptursachen sind Veränderungen bei der Berechnung des Abwassers, die zu einem Plus von 19.264.000 Euro führte, sowie ein höheres Aufkommen an Gewerbesteuer in Höhe von rund 30.314,00 Euro. Höhere Schlüsselzuweisungen vom Land (21.427,-- Euro), sowie um 25.644,-- Euro höhere Zinseinnahmen aus Finanzmitteln, die aufgrund der getätigten Grundstücksverkäufe zugeflossen sind und angelegt werden konnten. Saldo führen die Planabweichungen zu Mehreinnahmen von rund 100.000 Euro zusammen saldiert mit Wenigerausgaben ergeben sich gegenüber der ursprünglichen Planung eine um rund 220.000 Euro erhöhte Zuführungsrate an den Vermögenshaushalt. Sie beträgt nun fast 698.000 Euro. Einsparungen gab es in erster Linie bei den Personalausgaben (rund 17.500 Euro). Mit dieser Zuführungsrate konnten 29 % der Ausgaben im Vermögenshaushalt finanziert werden (ohne Zuführung zur allgemeinen Rücklage sogar 73,9 %). Herr Knop weist darauf hin, dass als größte Eigenfinanzierungsmittel Grundstückserlöse von rund 1,274 Mio. Euro zur Verfügung standen. An Zuschüssen für verschiedene Baumaßnahmen konnten dem Haushalt 2004 insgesamt rund 350.000 Euro gutgeschrieben werden.

Lange Zeit einmalig bleibt die Zuführungsrate in Höhe von 697.540 Euro. Die Nettoinvestitionsrate (Zuführungsrate abzüglich Kredittilgung und Kreditbeschaffungskosten des Jahres 2004 betrug 132.232 Euro pro Einwohner und lag damit über dem der Jahre 2002 und 2003 mit rund 12,23 Euro bzw. 20,54 Euro je Einwohner. Stand der Allgemeinen Rücklage betrug zum 1.1.2004 335.120,66 Euro. Durch die Zuführung aus dem Haushalt betrug die Zuführung zum 31.12.2004 1.783.614,50 Euro.

Zum Schuldenstand weist Herr Knop darauf hin, dass durch die laufenden Kredittilgungen in Höhe von 30.628,91 Euro der Schuldenstand von 592.968,07 Euro auf 562.339,61 Euro reduziert werden konnte. Dies entspricht einer pro Kopf Verschuldung von 111 Euro. Im Vergleich hierzu beträgt die landesdurchschnittliche pro Kopf-Verschuldung von Gemeinden unserer Größe 761 Euro. Als Resümee zum Haushalt 2004 ist zu sagen, dass die Investitionssumme gegenüber den Vorjahren deutlich geringer ausgefallen ist. Die Verschnaufpause war notwendig, um die notwendige Vorfinanzierungen für den großen Kraftakt mit dem Umbau und der Sanierung des Gemeindehauses zu ermöglichen. Dank der erneut großen Nachfrage nach Gemeindebauplätzen war es möglich, der allgemeinen Rücklage für diese Planungen einen stattlichen Betrag zuzuführen. Die Entwicklung der Gewerbesteuer im Jahr 2004 war insgesamt positiv. Allerdings ist im Haushaltsjahr 2005 ein drastischer Einbruch der Gewerbesteuereinnahmen zu erwarten. Nach den bisherigen Veranlagungen sind Mindereinnahmen in Höhe von rund 250.000 Euro gegenüber einem vorsichtigen Planansatz von ursprünglich 650.000 Euro zu erwarten. Die über- und außerplanmäßigen Ausgaben verweist Herr Knop auf die Drucksache Seite 6 und 7. Er führt aus, dass grundsätzlich die Zulässigkeitsvoraussetzungen für die überplanmäßigen Ausgaben gemäß § 84 Abs. 1 der GemO bestanden haben und schlägt dem Gremium vor, die überplanmäßigen und außerplanmäßigen Ausgaben des Haushaltsjahres 2004 zu genehmigen.

Sodann fasst der Gemeinderat auf Antrag der Vorsitzenden einstimmig folgenden

B e s c h l u s s :

Der Gemeinderat stimmt diesen überplanmäßig geleisteten Ausgaben, gemäß § 84 Abs. 1 und 2 GemO, zu.

- Bitte „1. Abschlußsummen.......bis .....3. Dem Rechenschaftsbericht mit den Anlagen 1-13 wird zugestimmt“ – (siehe grüne Markierung) einfügen

TOP 5 - Kindergartensituation

Die Vorsitzende erinnert an die Bitte von GR Herrmann, nach den Ferien die aktuellen Kindergartenbelegungszahlen vorzulegen. Sie verweist auf die GR-Drucks. 2005-137 und erläutert diese.

Die Vorsitzende erklärt, dass seit dem Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz für jedes dreijährige Kind nun durchgängig das ganze Jahr über Kinder aufgenommen werden. Durch den Wegfall der Schulkinder ergeben sich nun regelmäßig im Herbst kleine Gruppengrößen. Diese Zahlen relativieren sich aber im Laufe der folgenden Monate wieder. Trotzdem habe sie vor den Ferien den heute anwesenden Pfarrer Gläser gebeten, das Personal des evangelischen Kindergartens auf freiwilliger Basis den Kinderzahlen anzupassen. Dieser habe aber keine Möglichkeit gesehen, in der Kürze der Zeit zu reagieren.

Die Vorsitzende führt weiter aus, dass gegenüber den früheren Jahren nicht mehr 55 bis 65 Kinder, sondern nur noch 40 - 50 Kinder pro Jahr in die Kindergärten aufgenommen werden. Eine weitere Reduzierung des Personals sei deshalb notwendig. Die derzeitige Belegungsstärke sieht wie folgt aus:

 

 

Anmeldungen von September bis Dezember 2005

 

Gesamt

Genehmigte Gruppenstärke

Katholischer Kindergarten

1. Gruppe

 

19 Kinder

4 Kinder

23 Kinder

25 Kinder

Katholischer Kindergarten

2. Gruppe

 

19 Kinder

4 Kinder

23 Kinder

25 Kinder

Evangelischer Kindergarten

1. Gruppe

 

14 Kinder

4 Kinder

18 Kinder

25 Kinder

Evangelischer Kindergarten

2. Gruppe

 

14 Kinder

4 Kinder

18 Kinder

25 Kinder

Evangelischer Kindergarten

3. Gruppe

 

15 Kinder

1 Kind

16 Kinder

25 Kinder


 

Kindergarten Pusteblume

1. Gruppe

 

7 Kinder

7 Kinder

14 Kinder

14 Kinder

Kindergarten Pusteblume

2. Gruppe

 

17 Kinder

2 Kinder

19 Kinder

im Kindergarten gesamt

36 Kinder

Kindergarten Sonnenschein

 

23 Kinder

 

23 Kinder

25 Kinder

 


Des weiteren berichtet die Vorsitzende von einem Gespräch mit dem katholischen Kirchengemeinderat. Sie weist darauf hin, dass der katholische Kindergarten derzeit zwar ganz normale Belegungszahlen aufweist, sich die Gesamtbelegungszahl der Kindergärten jedoch um weitere ca. 10 Kinder verschlechtert, da es einen sehr starken Abgängerjahrgang und einen relativ schwachen Zugangsjahrgang gibt. Das heißt, im Herbst 2006 kommen voraussichtlich 63 Kinder in die Schule, während zur Neuaufnahme nur 49 Kinder im entsprechenden Zeitraum geboren wurden.

GR Dr. Treutler macht deutlich, dass eine Hochrechnung über Jahre hinweg notwendig sei, um die Zahlen zu beurteilen. Er sehe derzeit keine Möglichkeit, Personal abzubauen. Eine flexible Planung hält er aber für notwendig.

Die Vorsitzende macht deutlich, dass in diesem Bereich nur ein kurzfristiges Agieren möglich ist, bedingt durch eine Vorlaufzeit der bekannten Geburtszahlen von max. 3 Jahren. Der Dialog miteinander ist absolut notwendig, um auf Trends reagieren zu können. Das Kostenbewusstsein sei auf allen Seiten vorhanden.

GR Herrmann betont, dass sowohl bei der Gemeinde als auch der Kirchengemeinde die Finanzmittel knapp sind. Es sei absehbar, wann die Personalkosten die Netto-Investitionskosten eliminieren werden. Die Bedingungen in den Kindergärten sei derzeit für die Kinder optimal. Es müsse aber ein Mittelweg zwischen „wünschenswert“ und „bezahlbar“ gefunden werden. Hierzu müssten auch unbequeme Entscheidungen getroffen werden. Herr Herrmann selbst sieht durchaus einen Spielraum bei den aktuellen Zahlen.

GR Frau Rist gibt zu bedenken, dass die Kindergärten der freien Träger für die Gemeinde immer noch wesentlich günstiger arbeiten. In diesem Zusammenhang erinnert sie an eine in Aussicht gestellte Umfrage bezüglich der Betreuung der unter dreijährigen Kinder.

Die Vorsitzende hält abschließend dagegen, dass Personalfragen kurzfristig nicht so flexibel zu klären sind. Wenn die Verwaltung einen Lösungsansatz gefunden habe, werde sie den Gemeinderat darüber informieren.

Der Gemeinderat nimmt den Bericht zur K e n n t n i s .

TOP 6 – Bebauungsplan „Gartenhausgebiet Grubwiesen-Neue Weinberge, 2. Änderung“

- Abwägung der eingegangenen Bedenken und Anregungen

- Erneuter Auslegungsbeschluss

Dem Gemeinderat liegt die GR-Drucks. 2005-135 mit dem Protokoll der Bürgeranhörung sowie der Niederschrift einer Anregung vor, sowie die GR-Drucks. 2005-154.

Die Vorsitzende erläutert, dass die vorgebrachten Anregungen und die von der Verwaltung vorgenommenen Änderungen im Textteil kursiv markiert sind. Im Wesentlichen sind dies folgende Änderungen:

Im Bereich Textliche Festsetzungen:

Nr. 1.1 Art der baulichen Nutzung:

In dem neu hinzugefügten Absatz soll das Wort „Fahnen“ durch das Wort „Fahnenmasten“ ersetzt werden.

Nr. 8. Öffentlich-rechtliches Leitungsrecht:

Die vorgeschlagene Formulierung bleibt unverändert erhalten.


Bei den örtlichen Bauvorschriften:

Nr. 6. Bauweise und äußere Gestaltung der Gartenhäuser:

„Geschirrhütten sind nur in Holzbauweise auszuführen“ soll dem Text hinzugefügt werden.

Unter der Ziffer 7. Einbindung soll die Formulierung „Die Gartenhäuser“ in „Die Gartenhäuser/ Geschirrhütten“ geändert werden.

In der Ziffer 8. „Nicht überbaute Flächen“ sollen die Formulierungen der Verwaltung unverändert bleiben.

In der Ziffer 12. „Zufahrtswege und Erschließung“:

Die Formulierung „Brunnen sind genehmigungspflichtig“ soll unverändert bleiben.

Zu Ziffer13. „Einfriedungen“ weist die Vorsitzende darauf hin, dass hier insbesondere bei der Bürgeranhörung darauf hingewiesen wurde, dass die Eigentümer eine gewisse Einfriedung zum Schutz ihrer Anlagen begrüßen würden. Der Gemeinderat sieht dies jedoch gänzlich anders und will bei der Formulierung „Einfriedungen sind nicht zugelassen“ bleiben.

14. Sichtschutzanlagen: Die Verwaltung wird beauftragt, eine sinnvolle Formulierung mit dem Landratsamt abzuklären. Zielsetzung ist, dass maximal zwei Sichtschutzanlagen mit jeweils bis zu 5 m angelegt werden dürfen.

Bei Ziffer16. „Geländeveränderungen“ vertritt das Gremium die Auffassung, dass zur Kontrolle durch die Verwaltung im Vorfeld von Maßnahmen die Formulierung unverändert erhalten bleiben soll.

Unter der Ziffer IV Hinweise sieht der Gemeinderat ebenfalls keine Notwendigkeit, Änderungen vorzunehmen.

Nach einiger Diskussion fasst auf Antrag der Vorsitzenden der Gemeinderat einstimmig folgenden B e s c h l u s s :

1. Den oben aufgeführten Änderungen/Entscheidungen wird zugestimmt.

2. Der erneuten Auslegung des Bebauungsplanes „Gartenhausgebiet Grubwiesen-Neue Weinberge, 2. Änderung“ wird zugestimmt.


TOP 7 - Kriminalitätsbericht 2004

Dem Gemeinderat liegt der Kriminalitätslagebericht 2004 als Gemeinderatsdrucksache vor.

Die Vorsitzende wertet den Kriminalitätsbericht im Großen und Ganzen als ordentlich. Bedauerlich ist -aus ihrer Sicht-, dass eine deutlich ansteigende Tendenz vom Jahr 2004 zum Jahr 2005 zu erkennen ist. Sie verweist aber gleichzeitig darauf, dass es häufig in der Ferienzeit zu einen Anstieg von Delikten komme.

Ohne weiter auf die Zahlen von 2004 einzugehen, verweist die Vorsitzende darauf, dass sie derzeit häufig aus der Bevölkerung auf den Treffpunkt von jungen Erwachsenen im Bereich Bahnhofstraße/Dorfstraße/Grießstraße angesprochen werde. Mit einhergehen eine große Anzahl von Sachbeschädigungen in diesem Bereich und im Bereich des Bahnhofs. Sie weist darauf hin, dass der überwiegende Teil augrund des Alters kaum mehr im Jugendhaus einzubinden ist und sich zum Teil auch Jugendliche aus Tübingen unter die Gruppe mischen. Dennoch bemüht sich die Mitarbeiterin des Jugendhauses immer wieder, Kontakt zur Gruppe herzustellen und positiv auf sie einzuwirken. Des weiteren ist mit der Polizei eine erhöhte Präsenz vereinbart.

GR Rilling unterstreicht, dass die Situation mit Nachtruhestörungen und Umweltdelikten wirklich bedenklich ist, und fordert eine rigorose Polizeipräsenz. Er kritisiert ferner die Formulierung im Kriminalitätsbereicht „leichter Anstieg“ im Bereich der Rohheitsdelikte von 10 auf 15 Straftaten. Er weist darauf hin, dass dies sich immerhin um einen 50 %igen Anstieg um handle.

GR Herrmann möchte seinerseits den Kriminalitätsbericht 2004 nicht weiter kommentieren, betont aber, dass ihm die Entwicklung 2005 ebenfalls Sorge bereite. So z.B. die steigende Zahl der Rohheitsdelikte, gefährliche Sachbeschädigung im Bereich des Bahngleises sowie Brandlegungen. Damit habe die Kriminalität doch einen besorgniserregenden Umfang erreicht. Er weist jedoch darauf hin, dass nicht immer nur die Polizei gefordert sein könne, sondern es müssen auch Möglichkeiten ausgeschöpft werden, auf die Eltern einzuwirken. Er bittet die Vorsitzende hier, entsprechend tätig zu werden.

GR Wahl spricht sich ebenfalls dafür aus, auch mit den Eltern junger Erwachsener zu sprechen, da diese auch nach Volljährigkeit durchaus Einflussmöglichkeiten auf ihre Kinder hätten.


TOP 8 - Bekanntgaben

1. Waldbrandübung

Dem Gemeinderat liegt ein Schreiben der Freiwilligen Feuerwehr Wannweil vor - mit welchem zu einer gemeindeübergreifende Waldbrandübung am 22.10.2005 eingeladen wird.

Der Gemeinderat nimmt K e n n t n i s .


2. Einweihung Gemeindepflegehaus

Die Vorsitzende erinnert an die Einweihung des Gemeindepflegehauses. Die öffentliche Feier mit Bewirtung findet am 2.10.2005 ab 11 Uhr statt. Neben Grußworten und Informationen wird der Musikverein aufspielen und natürlich wird der Förderverein mit Unterstützung zahlreicher Vereine für das leibliche Wohl sorgen. Das Gemeindepflegehaus nimmt am 4.10.2005 den Betrieb auf.

Der Gemeinderat nimmt K e n n t n i s .

TOP – 9 Verschiedenes, Wünsche und Anfragen

1. Baustellen

GR Leibssle bittet um eine Veröffentlichung im „Gemeindeboten“ der aktuellen Straßenbaustellen der Gemeinde und über die voraussichtliche Dauer.


2. Geschwindigkeitsmessanlage

GR Wolfer berichtet, dass die in der Hauptstraße aufgestellte Geschwindigkeitsmessanlage derzeit nicht funktioniere. Des weiteren bittet er darum, den Standort an der Hauptstraße Richtung Ortsausgang zu verlegen.

Gde.Amtsrat Steinmaier erläutert, dass der Chip voll ist und in den nächsten Tagen ausgewechselt werde.

3. Schächte in den Klingwiesen

GR Wolfer bittet dringend darum, die längst vergebenen Maßnahmen endlich durchzuführen.

Die Vorsitzende sagt die Ausführung im Zusammenhang mit der Maßnahme „Am Klingwiesenbach“ zu.


4. Straßenschaden „Im Hegis“

GR Wolfer erkundigt sich, warum das Loch in der Straße noch nicht wieder zugemacht ist.

Die Vorsitzende erläutert, dass es sich um einen Versicherungsfall handle und die Gemeinde die ausführende Firma vom Schaden mit einer Fristsetzung zur Äußerung in Kenntnis gesetzt habe. Sie weist darauf hin, dass diese Frist zwischenzeitlich abgelaufen ist und das Loch verfüllt wurde.


5. Graben am Feldweg Gustav-Werner-Straße

GR Wolfer bittet darum, den Graben im Bereich des Feldweges Gustav-Werner-Straße durchgängig auszuräumen.

Die Verwaltung sicher zu, sich die Situation vor Ort ansehen.


Nachdem keine Wortmeldungen mehr vorlagen, konnte die Vorsitzende um 21.40 Uhr die öffentliche Sitzung des Gemeinderats schließen.

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