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Sitzung des Gemeinderats vom 21. Juli 2005

TOP 1 – Sanierung Gemeindehaus
Hier: Vergabe Zimmermannsarbeiten

Die Vorsitzende verweist auf die GR-Drucks. 2005-123-89 und erinnert an das Ergebnis der letzten Ausschreibung.

Aufgrund der allgemeinen Kostenüberschreitungen schlug Herr Architekt Otto damals vor, eine günstigere Variante auszuschreiben, um Einsparungen im Bereich zwischen 3.000 – 5.000 € zu erhalten.

Herr Köhler berichtet, dass bei der beschränkten Ausschreibung alle Anbieter der öffentlichen Ausschreibung, sowie zusätzlich vier dem Büro Otto bekannten Firmen und eine Wannweiler Firma zur Abgabe aufgefordert wurden.

Von diesen neun Firmen haben insgesamt fünf Firmen ein Angebot abgegeben.

Die Vorsitzende erinnert daran, dass es sich bei der Fa. Pro Labore um eine gemeinnützige Firma handelt, die einen reduzierten Steuersatz von 7% habe.

Rechnet man diesen Steuersatz auf das Endergebnis, so ist die Fa. Pro Labore mit einer Bruttovergabesumme in Höhe von 51.784,03 € die günstigste Bieterin. Die Verwaltung schlage deshalb vor, an die günstigste Bieterin der beschränkten Ausschreibung zu vergeben, erklärt aber gleichzeitig auf Nachfrage, dass auch eine Vergabe der Arbeiten entsprechend der ursprünglichen Ausschreibung möglich wäre.

Herr Köhler erläutert hierzu noch einmal kurz den Unterschied zwischen den Aus schreibungen. In der ursprünglichen Ausschreibung war ein extrem formbeständiges Kreuz/Lagenholz ausgeschrieben. Die günstigere Variante sei nun eine Leimholz-Massivdecke.

Die Vorsitzende betont, dass auch das Ergebnis der neuen Ausschreibung immer noch über der ursprünglichen Kostenschätzung liege, weshalb sie im Hinblick auf die Kosten die günstigere Variante bevorzugen würde.

Auf Vorschlag der Vorsitzenden fasst der Gemeinderat mehrheitlich – bei einer Enthaltung – folgenden Beschluss:

Die Vergabe der Zimmermannsarbeiten an die günstigste Bieterin, die Fa. Pro Labore, Reutlingen zum geprüften Brutto-Angebotspreis von 51.784,03 Euro wird zugestimmt.


TOP 2 – Bebauungsplan „Hohenäcker“
Hier: Billigung des Entwurfs, Anhörung der Träger öffentlicher Belange und Ausschreibungsbeschluss

GR Herrmann erklärt sich für befangen und rückt freiwillig vom Sitzungstisch ab.

Die Vorsitzende erinnert daran, dass sich das Gremium in den letzten zehn Jahren immer wieder mit diesem Gebiet und anderen alten Bebauungsplänen mit großen Freihalteflächen, sogenannten „Bauverbotsflächen“ beschäftigt habe.

Sie führt weiter aus, dass durch die strengen Vorschriften der alten Bebauungspläne oftmals Maßnahmen, wie beispielsweise die Errichtung von Carports unmöglich sind. Bei der Überarbeitung des vorliegenden Bebauungsplans „Hochenäcker“ habe die Verwaltung standardmäßig viele Punkte aus den Bebauungsplänen „Stockacher Halde“ und „Weinberge“ übernommen.

Herr Gonska erläutert nun die GR-Drucks. 2005-124 und betont, dass die Baugrenzen nun viel großzügiger ausgelegt wurden. In den meisten Fällen liege die Baulinie parallel zur Verkehrsfläche mit einem Abstand von 3 m. Das gesamte Gebiet wurde in zwei verschiedene Quartiere aufgeteilt. Er verweist hierzu auf die Nutzungsschablonen des Planes. Nunmehr ist eine maximal zweigeschossige Bebauung möglich, wobei die Dachneigung wesentlich flexibler, aber städtebaulich trotzdem verträglich gehandhabt werden kann. Insgesamt umfasst der Bebauungsplan eine Fläche von 5,4 ha.

Herr Gonska erläutert zunächst den Textteil.

Bei Ziff. 2 „Art der baulichen Nutzung“ stört sich Herr Wolfer daran, dass in diesem Gebiet auch nicht ausnahmsweise „Gartenbaubetriebe“ zulässig sein können. Er bittet um Erläuterung.

Hierzu erklärt die Vorsitzende, dass dies dem Gesetzestext entspreche und auch so beibehalten werden sollte. Sie weist insbesondere darauf hin, dass aus zunächst zum Teil im Nebenerwerb geführte kleine Gartenbaubetriebe schnell für das Wohngebiet störende Betriebe entwickeln könne. Aus der Erfahrung des Gesetzgebers gehören Gartenbaubetriebe zu den eher störenden Betrieben im Hinblick auf die überwiegende Wohnnutzung des Betriebes.

Der Bebauungsplan hat hier konkret folgenden Text: „Gem. § 1 Abs. 6 Ziff. 1 und § 1 Ziff. 5 Baunutzungsverordnung sind auch nicht ausnahmsweise zulässig Betriebe des Beherbergungsgewerbe, Anlagen für Verwaltungen, Gartenbaubetriebe und Tankstellen“

GR Rilling erkundigt sich zu Punkt 2, wer für die Genehmigung für nur ausnahmsweise zugelassenen Nutzungen zuständig ist.

Hierzu führt die Vorsitzende aus, dass eine derartige Nutzung nur durch eine entsprechende Baugenehmigung oder Nutzungsänderung durch das Landratsamt möglich wäre. Sie weist darauf hin, dass das Landratsamt hierbei an die Entscheidung des Gemeinderats gebunden ist.

Herr Gonska führt nun weiter den textlichen Teil aus. Er schlägt – gemeinsam mit der Vorsitzenden – vor, den Punkt 3.3 b herauszunehmen, da sonst z.B. Wintergärten bis zu 1 m an die Straße herangebaut werden könnten.

Der Gemeinderat ist mit der Streichung einverstanden.

Nachdem keine weiteren Fragen zum Textteil mehr vorliegen fasst der Gemeinderat einstimmig folgenden Beschluss:

Der Entwurf des Textteils zum Bebauungsplans „Hohenäcker“ wird gebilligt.

Daran anschließend erläutert Herr Gonska die örtlichen Bauvorschriften.

GR Dr. Treutler regt an, in die Begründung einen Hinweis aufzunehmen, dass Sickerschächte aufgrund der problematischen geologischen Verhältnisse nicht zulässig sind.

Sodann fasst der Gemeinderat einstimmig folgenden Beschluss:

Der Entwurf der örtlichen Bauvorschriften zum Bebauungsplan „Hochenäcker“ wird gebilligt.

Nach der Erläuterung der Begründung durch Herrn Gonska fasst der Gemeinderat einstimmig folgenden Beschluss:

1. Die Planung wird gebilligt.

2. Die vorgezogene Bürgerbeteiligung mit Anhörung der Träger öffentlicher Belange wird zugestimmt.

3. Auslegungsbeschluss.


TOP 3 Bebauungsplan „Gartenhausgebiet Grubwiesen-Neue Weinberge, 2. Änderung“

1. Billigung des Entwurfs

2. Anhörung der Träger öffentlicher Belange

3. Auslegungsbeschluss

Die Vorsitzende verweist auf die mehrfache Begehung des Gebietes durch den Gemeinderat. Ferner verweist sie auf die Beratung des Gremiums in nichtöffentlicher Sitzung.

Die bisher eher großzügig ausgelegten Einfriedungen der Grundstücke werden entsprechend des Ergebnisses der bisher durchgeführten Beratungen eingeschränkt.

GR Dr. Treutler fragt nach dem Hintergrund der Formulierung zu Punkt 1.2.4, wonach das Grundstück eine Mindestgröße von 400 m² nicht unterschreiten soll.

Die Vorsitzende erläutert, dass damit das Gremium bei einer minimalen Unterschreitung der Mindestgröße die Möglichkeit habe, eine Ausnahmegenehmigung zu erteilen. Grundsätzlich soll die Bebauung sehr kleiner Grundstücke mit einem Gartenhaus, bzw. die Mehrfachteilung von Grundstücken, um sie mit Gartenhäusern zu verbauen und zu verpachten, verhindert werden.

Zu Punkt 4 erläutert die Vorsitzende, dass für die bestehende Bepflanzung Bestandschutz gelte, die Pflanzvorschriften aber für künftige Bepflanzungen bindend seien. Bei der Erläuterung der örtlichen Bauvorschriften macht die Vorsitzende ausdrücklich auf Punkt 6 aufmerksam, wonach eine Bauweise der Gartenhäuser aus Stein mit Holzverschalung zulässig ist.

Nach kurzer Diskussion einigt sich das Gremium auf eine neue Formulierung zu Punkt 6: „Gartenhäuser können in Holz ausgeführt werden. Bei einer Ausführung in Holzfachwerk und Stein sind diese komplett mit Holzschalung zu verkleiden. Für den Holzanstrich sind Brauntöne zu verwenden.“

GR Leibssle bittet darum, künftig einmal jährlich das Gebiet auf Einfriedungen zu kontrollieren.

Die Vorsitzende sagt zu, dass die Verwaltung nach Rechtskraft des Bebauungsplanes die Einhaltung überwachen wird, bittet aber auch die Gemeinderäte, entsprechende Beobachtungen der Verwaltung mitzuteilen.

Zu den Punkten 11 und 16 Stellplätze, Autostellplätze und Zufahrten spricht sich GR Dr. Treutler gegen die Pflicht, einen Stellplatz auf jedem Grundstück anzulegen, aus.

Die Vorsitzende befürchtet, dass ohne diese Pflicht der neu angelegte Weg zugeparkt und beschädigt wird.

Nach ausführlicher Diskussion einigt sich das Gremium darauf, Punkt 11 und 16 zusammen zu fassen und neu zu formulieren:

Stellplätze, Autostellplätze und Zufahrten

Stellplatzflächen der Gemeinde bestehen nicht. Wird auf dem Grundstück ein Gartenhaus errichtet, ist zusätzlich mindestens ein Stellplatz anzulegen. Befestigungsart: Schotter, Rasengittersteine und sandgebundene Schotterdecke. Nicht zulässig sind: Asphalt, Betonsteine und andere nicht wasserdurchlässige Beläge. Überdachte Stellplätze sind nicht zulässig.“

Der Gemeinderat stimmt einstimmig dieser Änderung zu.

GR Dr. Treutler kritisiert die Formulierung unter Punkt 15 „der mit Welldachpappe abgedeckten Holzablagerungen“.

GR Herrmann schlägt vor, diesen Punkt ganz zu streichen.

Nach kurzer Diskussion beschließt das Gremium formlos, die Formulierung „toleriert werden das Anhäufen von Reisig- und Holzlagerungen, die ordentlich, z.B. mit Welldachpappa, abgedeckt werden“ ersatzlos zu streichen.

Weiter wird die Formulierung unter Punkt 15, bezüglich dem Abstellen von Fahrzeugen folgendermaßen abgeändert: „Nicht zugelassen sind Stellflächen für das dauerhafte Abstellen von Wohnwagen, Schiffen und sonstigen Fahrzeugen und Geräten.“

Als letzte Änderung schlägt die Vorsitzende vor, unter Punkt III. Ordnungswidrigkeiten folgenden Satz zu formulieren: „Ordnungswidrig handelt, wer gegen die örtliche Bauvorschrift verstößt“.

Seitens des Gremiums wird keine getrennte Abstimmung über den Beschlussvorschlag gewünscht. Sodann fasst der Gemeinderat mehrheitlich – bei 1 Gegenstimme – folgenden Beschluss:

1. Der Planentwurf wird gebilligt.

2. Die vorgezogene Bürgerbeteiligung und Anhörung der Träger öffentlicher Belange wird beschlossen.

3. Auslegungsbeschluss.


TOP 4 – Vorbereitung der Jahresrechnung 2004
- Bildung von Haushaltsresten –

Gde.-Amtmann Knop erläutert die GR-Drucks. 2005-117.


Die Vorsitzende ergänzt, dass bereits traditionell vor den Ferien dem Gremium die Haushaltsreste vorgelegt werden. Nach den Sommerferien erfolgt dann die Jahresrechnung.

Ohne Diskussion fasst der Gemeinderat einstimmig folgenden Beschluss:

Der Bildung und Übertragung der in der Anlage aufgeführten Haushaltsreste im Haushaltsjahr 2004 wird zugestimmt.


TOP 5 – Bekanntgaben

Einladungen

Die Vorsitzende lädt die Gemeinderäte zum Benefizkonzert für die Evang. Johanneskirche, sowie zum Serenadenkonzert des Musikvereins am 24.7.2005 ein.

Frau Franz-Nadelstumpf ergänzt den Hinweis mit einer Einladung zum Freilichtkino am 27.7. – ebenfalls zu Gunsten der Evang. Johanneskirche.

Der Gemeinderat nimmt Kenntnis.


TOP 6 – Verschiedenes, Wünsche und Anfragen

Zu diesem Tagesordnungspunkt lag nichts vor, so dass die Vorsitzende die Sitzung um 21.43 Uhr schließen konnte.

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