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Sitzung des Gemeinderats vom 7. Juli 2005

TOP 1 – Zusammenstellung der geprüften Angebote Eberhardstraße, Klingwiesenbach und Böschungssanierung Ebbach

Die Vorsitzende erläutert die Gemeinderats-Drucksache 2005-107. Sie weist darauf hin, dass diese drei Maßnahmen in verschiedenen Losen ausgeschrieben wurden, so dass jedes Los für sich getrennt an den günstigsten Bieter vergeben werden kann. Insgesamt haben neun Firmen die Ausschreibungsunterlagen angefordert. Sechs Firmen haben ein Angebot abgegeben.

Die Vorsitzende weist darauf hin, dass die Firma List die preisgünstigste Bieterin bei den Losen 1 und 2 ist. Die Firma Brodbeck ist die preisgünstigste Bieterin bei Los 3. Sie weist darauf hin, dass die Gesamtvergabesumme aller drei Lose 358.194,06 € und damit rund 15.800 € günstiger als die Kostenberechnung ist.

Zu den einzelnen Gewerken führt die Vorsitzende aus:

Los 1 – Eberhardstraße

Die Vorsitzende weist darauf hin, dass in der Eberhardstraße derzeit ein Mischwasserkanal aus Spitzmuffenrohren mit einem Durchmesser von 250 und einer Regelüberdeckung von 2 m liegt. Sie weist darauf hin, dass der Kanal stark schadhaft ist und dringend ausgetauscht werden muss.

Die Maßnahmen hierzu beginnen im Kreuzungsbereich der Schulstraße. Auf einer Länge von 145 m wird ein neuer Mischwasserkanal aus Kunststoffrohren PP DN 300 verlegt. Die neue Kanalisation hat am Baubeginn eine Überdeckung von rund 2,25 m, am Bauende von rund 2,9 m. Die vorhandenen Versorgungsleitungen bleiben bestehen. Sie weist darauf hin, dass es sein kann, dass die erforderlichen Hausanschlussleitungen, welche im öffentlichen Bereich liegen, ebenfalls erneuert werden müssen. Bezüglich des Straßenbaus führt die Vorsitzende aus, dass sich der Gemeinderat hier bereits in einer früheren Sitzung für einen Ausbau mit einem Gehweg entschieden habe.

Künftig wird also an der Westseite ein Gehweg mit 1,50 m in bituminöser Ausführung hergestellt. Die Fahrbahnbreite reduziert sich damit auf rund 5 m. Die Fahrbahn ist ebenfalls bituminös befestigt. Zur Gliederung sind zwei Betonflächen als Querstreifen vorgesehen. Als Randeinfassung werden entlang dem Gehweg Betonbordsteine versetzt. Beidseitig der Fahrbahnränder wird ein Betonpflasterstreifen 1 m breit mit einer Breite von 25 cm hergestellt. An zwei Stellen wird die Fahrbahn punktuell durch ein Baumquartier auf 3,50 m verengt.

Ohne weitere Nachfragen fasst der Gemeinderat einstimmig folgenden

B e s c h l u s s:

Die Ausführung der Eberhardstraße wird an die günstigste Bieterin, die Firma List aus Reutlingen zu einem Vergabepreis in Höhe von 148.778,82 € vergeben.


Los 2 – Klingwiesenbach

Zu Los 2 führt die Vorsitzende aus, dass nach dem begonnen Ausbau des Klingwiesenbaches von der Marienstraße her nun ein weiterer Bauabschnitt, welcher hauptsächlich die Bildung eines größeres Brückenbauwerkes vorsieht, ausgeführt wird. Sie weist darauf hin, dass zur Fertigstellung der Maßnahme noch ein dritter Bauabschnitt bis zum Bereich der Fußgängerbrücke aussteht. Da das Brückenbauwerk auch in die bestehenden Hauptversorgungsleitungen eingreift wird - beginnend am Kanalschacht 107, auf einer Länge von 60 m ein neuer Mischkanal aus Kunststoffrohren PP DN 200 verlegt. Die Höhenlage gegenüber dem Bestand wird sich nur unwesentlich ändern. Der Kanal kreuzt das geplante Brückenbauwerk. Des weiteren weist die Vorsitzende darauf hin, dass die FairEnergie plant, im Steinbruckweg eine neue Gas- und Wasserleitung zu führen.

Bezüglich der Brücke weist die Vorsitzende darauf hin, dass anstelle der derzeitig bestehende Verdolung mit einem DN 600 ein Brückenbauwerk errichtet werden soll, welches in der Lage ist, dieselben Wassermassen wie die Verdolung im Bereich der Marienstraße aufzunehmen.

Die Brücke wird in Form eines Rahmens gebaut, mit einer lichten Höhe von 3,5 m. Die Fahrbahnbreite beträgt weiterhin 5,5 m. Die Sohlenbefestigung unterhalb der Brücke besteht aus einer Steinschüttrampe.

Die Vorsitzende weist ausdrücklich darauf hin, dass im Bereich der Kanalisation die Fahrbahn aus Kosteneinsparungsgründen lediglich wieder instandgesetzt wird. Eine komplette Erneuerung der Fahrbahn im Bereich des Steinbruckweges ist nicht vorgesehen. Des Weiteren weist sie darauf hin, dass sich in diesem Los ebenfalls noch die Ausschreibung für ein Einlaufbauwerk am Grenzbach befindet.

Gemeinderat Leibssle fragt nach, ob die Grunderwerbsverhandlungen hierzu bereits abgeschlossen sind. Die Vorsitzende weist darauf hin, dass bereits vor 2 Jahren beim Ausbau des 1. Bauabschnittes mit den Eigentümern Gespräche über die notwendigen Grunderwerbe geführt wurden; diese müssen nur noch vertraglich zum Abschluss gebracht werden.

Mit den Detailplanungen liegen der Vorsitzenden seit kurzem die benötigten Flächenansprüche vor. Diese liegen noch unter den damals besprochenen Flächen. Die notwendigen Gespräche wird die Vorsitzende mit den Eigentümern anhand der tatsächlich benötigten Fläche führen. Zum Teil sind die Termine hierfür bereits fixiert.

Nach kurzer Diskussion fasst der Gemeinderat einstimmig folgenden

B e s c h l u s s:

Die Verwaltung wird beauftragt, nach Abschluss der Grundstücksverhandlungen das Los 2 an die günstigste Bieterin, die Firma List, Reutlingen, zum geprüften Angebotspreis in Höhe von 131.118,28 € zu vergeben.


Los 3 – Böschungssicherung Ebbach

Zu Los 3, Hochwasserschutz am Ebbach, weist die Vorsitzende darauf hin, dass diese Maßnahme dem Gremium bestens bekannt ist. Die Maßnahme dient dazu, die Erschließungsachse für die Gebäude Schloßstrasse 26 – 30 zu sichern.

Die Vorsitzende führt hierzu aus, dass die hauptbetroffene Eigentümerin nun der Maßnahme zugestimmt hat und ein entsprechender Notartermin vereinbart ist.

Bei der Böschung zur Schloßstraße hin benötigt die Gemeinde keinen Grunderwerb, im Gegenteil wird sie durch die Maßnahme frühere Grundstücksansprüche wieder herstellen und die entsprechenden Grenzpunkte auch wieder vermessen lassen, sodass hier den Eigentümern anschließend das Land, das der Ebbach abgetragen hat, wieder zurückgegeben werden kann.

Die Vorsitzende weist darauf hin, dass die Verwaltung sich um eine Unbedenklichkeitsbescheinigung beim Regierungspräsidium für einen vorgezogenen Baubeginn bemüht hat, da die erneuten Starkregenereignisse den Hang weiter unterspült haben und mit den Bauarbeiten deshalb baldmöglichst begonnen werden sollte. Die Unbedenklichkeitsbescheinigung des Regierungspräsidiums liegt zwischenzeitlich vor, so dass die Arbeiten vergeben werden können und ferner ein baldmöglicher Baubeginn vereinbart werden kann.

Nach kurzer Diskussion fasst der Gemeinderat mehrheitlich folgenden

B e s c h l u s s:

Die Vergabe des Loses 3 zur Böschungssicherung am Ebbach wird an die günstigste Bieterin, die Fa. Brodbeck aus Metzingen zum geprüften Angebotspreis in Höhe von 78.296,96 €vergeben.


TOP 2 – Ausbau der Eberhardstraße zwischen Kreuzung Schulstraße und Einmündung Katharinenstraße
Hier: Abrechnung von Erschließungsbeiträgen

Gde.-Amtmann Knop führt aus, dass der Gemeinderat am 12. Mai 2005 beschlossen hat, die Eberhardstraße im og. Bereich entsprechend den Planungen des Ingenieurbüros Reicherter-Gonska (Vorentwurf vom 26.4.2005, Variante 1 mit Gehweg) auszubauen.

Herr Knop weist darauf hin, dass ein am 16.6.1887 genehmigter Baulinienplan und eine hierzu ergangene Ausbaubeschreibung den Ausbau der Eberhardstraße auf einer Breite von 12 m vorsah. Laut Baubeschreibung war derzeit eine Fahrbahn mit 5 m Breite beidseitigem Kandel mit 0,9 m und einem beidseitigem Geh- und Nebenweg mit je 2,6 m Breite vorgesehen. Die Eberhardstraße ist jedoch nie entsprechend diesem Baulinienplan ausgebaut worden.

Mit dem nun beschlossenen reduzierten Ausbau handelt es sich damit um die erstmalige Herstellung der Straße. Hierfür sind nach dem BauGB und der Erschließungsbeitragssatzung der Gemeinde Wannweil Erschließungsbeiträge zu erheben.

Herr Knop führt aus, dass grundsätzlich der Erschließungsaufwand für die einzelne Erschließungsanlage (gesamte Straße) zu ermitteln und abzurechnen ist. Da die endgültige Herstellung des Straßenabschnitts zwischen der Brühlstraße und der Schulstraße derzeit jedoch nicht absehbar ist, wird ein Erschließungsabschnitt für die jetzige Maßnahme gebildet.

Die Vorsitzende weist darauf hin, dass sich die Kosten derzeit voraussichtlich auf rund 150.000 € belaufen. Diese Kosten werden entsprechend des in der Erschließungssatzung festgelegten Schlüssels auf die erschlossenen Grundstücke umgelegt.

Die in die Abrechnung einbezogene Fläche muss für jedes Grundstück extra ermittelt werden. Der Beitragsfaktor ist dabei nicht identisch mit der Grundstücksgröße, weshalb man heute nicht in der Lage ist, einen Erschließungsbeitrag pro m² Grundstücksgröße zu nennen.

Die Vorsitzende weist jedoch auch für die anwesenden Anlieger darauf hin, dass Herr Knop diese Zahlen grundstücksbezogen bereits ermittelt hat und verweist auf eine Informationsveranstaltung, die kurzfristig nach Rücksprache mit der ausführenden Firma voraussichtlich noch vor den Sommerferien stattfinden wird.

Des weiteren steht die Verwaltung für Gespräche natürlich jederzeit für Informationsgespräche auch im Vorfeld gerne zur Verfügung.

Ohne weitere Diskussion fasst der Gemeinderat mehrheitlich folgenden

B e s c h l u s s:

Für den Teil der Eberhardstraße zwischen der Kreuzung mit der Schulstraße und der Einmündung der Katharinenstraße wird ein Erschließungsabschnitt gebildet. Der Erschließungsabschnitt ist auf dem beigefügten Lageplan durch Schraffierung gekennzeichnet.

TOP 3 – Honorarvorschlag Büro Gogel zur Tragwerksplanung für die Straßenbrücke im Steinbruckweg

Die Vorsitzende führt aus, dass für die soeben vergebene Brücke im Steinbruckweg eine Tragwerksplanung notwendig ist. Sie hat das Büro Gogel um Abgabe eines Honorarvorschlages gebeten. Dieser ist in der GR-Drucks. 205-115 enthalten.

Frau Mergenthaler hat den Honorarvorschlag geprüft; er entspricht den Vorschrift der HOAI. Des weiteren weist sie darauf hin, dass für diese Maßnahme eine Prüfgebühr in Höhe von 1.600 € anfällt.

GR Herrmann fragt nach, weshalb hier eine Tragwerksplanung notwendig ist. Seines Erachtens nach könne jeder Straßenbauer eine solche Brücke selbst bauen.

Frau Mergenthaler weist darauf hin, dass es sich hier um ein aufwändiges Brückenbauwerk handelt, für welches zur Genehmigung eine entsprechende Tragwerksplanung vorgeschrieben ist.

Nach kurzer Diskussion fasst der Gemeinderat mehrheitlich folgenden

B e s c h l us s:

Die Tragwerksplanung wird an das Büro Gogel entsprechend dem vorliegenden Honorarvorschlag vergeben.

TOP 4 – Erhöhung der Kindergartenbeiträge

Die Vorsitzende führt aus, dass der Gesamtkindergartenausschuss in seiner Sitzung die Empfehlung ausgesprochen habe, der in der GR-Drucks. 2005-82 enthaltenen Erhöhung zuzustimmen. Sie führt ferner aus, dass die Elternbeiträge letztmals zum 1. Sept. 2003 erhöht wurden.

Gde.-Amtsrat Steinmaier erläutert die Empfehlung der Vertreter der kommunalen Landesverbände der Kirchen von Baden-Württemberg, sowie der Spitzenverbände. Angestrebt wird eine Deckung von rund 20% der Betriebsausgaben durch Elternbeiträge. Er weist darauf hin, dass in Wannweil die derzeitige Deckung bei 15,7 % liegt. Die vorgeschlagenen Erhöhungen bedeuten Mehreinnahmen bei den Gemeindekindergärten für das Jahr 2005 (September -–Dezember) in Höhe von rund 800 Euro und im Jahr 2006 in Höhe von rund 2.200 Euro. Allerdings sind hierbei die Zu- und Abgänge noch nicht eingerechnet.

Die Vorsitzende betont, dass die Verwaltung bereits auf die rückläufigen Kinderzahlen reagiert habe. So wird ab dem kommenden Kindergartenjahr der Kindergarten in der Schulstraße statt bisher mit 1,5 Gruppen nur noch mit einer Gruppe geführt. Dafür finden die Kinder aus der Elterninitiative zur Betreuung der unter 3-jährigen Platz im Kindergarten während des Umbaus des Gemeindehauses.

Die stärksten Einbrüche hat der evang. Kindergarten. Dort werden zu Beginn des neuen Kindergartenjahres nur sechs weitere Kinder aufgenommen, so dass der 3-gruppige Kindergarten zunächst mit deutlich unter 50 Kindern starten wird. Sie verweist hierzu auf ein Gespräch in der kommenden Woche mit Herrn Pfarrer Gläser.

GR Leibssle erklärt, dass er der Erhöhung nicht zustimmen werde. Die finanzielle Belastung junger Familien wird in seinen Augen immer größer.

Die Vorsitzende erklärt, dass sie durchaus Verständnis dafür hat, dass der Wunsch bestehe, auf eine Erhöhung zu verzichten. Sie weist jedoch darauf hin, dass sie es nicht für klug erachtet, bei dem derzeitigen Deckungsquotient von 15,7 % auch unter den Empfehlungen der Verbände zu verbleiben. Im übrigen verweist sie auf eine kinderfreundliche Staffelung der Beiträge.

GR Dr. Treutler bezeichnet die Erhöhung als moderat, wobei er die Auffassung vertritt, dass sich die Gemeinde einen Verzicht durchaus leisten könne.

Hierauf entgegnet die Vorsitzende, dass das Ziel der Verwaltung sei, den Verwaltungshaushalt auszugleichen. Unter diesem Gesichtspunkt und anderer eingeforderter Einsparungsmaßnahmen sei die Erhöhung zwingend erforderlich.

Nach kurzer Diskussion fasst der Gemeinderat mehrheitlich bei einer Stimmenthaltung und einer Gegenstimme folgenden

B e s c h l u s s :

1. Im Einvernehmen mit den kirchlichen Trägern werden die Kindergartenbeiträge sowohl in den kirchlichen, als auch in den kommunalen Kindergärten wie folgt angehoben:

Laufzeit Kindergartenjahr 2005/2006

Zahl der Kinder unter 18 J. in der Familie Neuer Kindergartenbeitrag

1 Kind 75 Euro

2 Kinder 57 Euro

3 Kinder 38 Euro

4 Kinder 13 Euro

Laufzeit Kindergartenjahr 2006/2007

Zahl der Kinder unter 18 J- in der Familie Neuer Kindergartenbeitrag

1 Kind 77 Euro

2 Kinder 59 Euro

3 Kinder 39 Euro

4 Kinder 13 Euro

2. Familien mit 5 oder mehr Kindern unter 18 Jahren sind nach wie vor vom Elternbeitrag befreit.

3. Der Elternbeitrag für Alleinerziehende basiert weiterhin auf den zuletzt für die übrigen Eltern festgesetzten Elternbeiträgen.

TOP 5 – Änderung der Schaltzeiten der Straßenbeleuchtung

Die Vorsitzende berichtet, dass schon vor Jahren der alte Schaltplan der Straßenbeleuchtung unter dem Aspekt der Energieeinsparung untersucht wurde. Durch die inzwischen bessere Technik ist nun eine weitere flexible Schaltung der Beleuchtungszeiten möglich. So können insbesondere durch eine flexible Schaltung zwischen Sommer- und Winterzeit weitere Beleuchtungszeiten eingespart werden.

Gde.-Amtsrat Knop berichtet nun von der Arbeit des Arbeitskreises Energie, welcher die verschiedensten Möglichkeiten der Energieeinsparung ausführlich untersucht und diskutiert hat. Bereits im Sommer des letzten Jahres war der Arbeitskreis soweit, dem Gemeinderat einen entsprechenden Vorschlag zu unterbreiten.

Herr Knop berichtet weiter, dass zwischenzeitlich ein gemeinsamer Termin mit den Mitgliedern des Arbeitskreises und der Bürgermeisterin stattgefunden habe. Das Ergebnis liegt nun als GR-Drucks. 2005-105 dem Gemeinderat vor. Er berichtet, dass die vorgeschlagene Steuerung keinen großen Aufwand für die Fair Energie bedeutet und kostenlos durchgeführt werde.

Bei äußerst vorsichtiger Berechnung ist auf finanzieller Seite mit weiteren Einsparungen in Höhe von 3.000 Euro zu rechnen. Bei Gesamtkosten von 30.000 bis 33.000 Euro jährlich bedeutet dies eine Einsparung von rund 10 %. Besonders hervor hebt Herr Knop jedoch auch die Einsparung an CO 2.

Durch die geänderten Schaltzeiten werden 13.500 kg CO ² vermieden!

GRätin Frau Eysel bedankt sich im Namen ihrer Fraktion sehr herzlich für die vom Arbeitskreis geleistete Arbeit und erklärt die Zustimmung ihrer Fraktion.

Die einzelnen Einsparvorschläge werden vom Gremium unterschiedlich diskutiert. Insbesondere sieht GR Leibssle die Notwendigkeit, im Winter eine kürzere Nachtabschaltung einzuplanen.

Nach einiger Diskussion vertritt GR Dr. Treutler zum Verfahren den Vorschlag, über den Beschlussvorschlag der Verwaltung abzustimmen und keine Änderungen daran vorzunehmen.

GR Rilling spricht ebenfalls seinen Dank an den Arbeitskreis aus und erklärt, dieser habe sich ausführlich Gedanken zu den geplanten Schaltzeiten gemacht. Er schlägt deshalb ebenfalls vor, einen Versuch zu unternehmen und dem Vorschlag zu folgen.

Sodann fasst der Gemeinderat mehrheitlich bei 1 Enthaltung folgenden

B e s c h l u s s :

Die Straßenbeleuchtung wird zum nächstmöglichen Zeitpunkt – entsprechend der GR-Drucks. 2005-105 – neu geschaltet.

TOP 6 Organisation der Bundestagswahl am 18. September 2005

Die Vorsitzende weist darauf hin, dass die Frist zur Entscheidung über die Neuwahl des Bundestags am 18.9.2005 noch bis nach der letzten Sitzung des Gemeinderates vor der Sommerpause läuft. Sie schlägt daher vor, mit der Organisation der Wahl zu beginnen, da die Terminierung knapp nach den Sommerferien ohnehin einigen Organisationsaufwand verursachen wird. Sie verweist auf die GR-Drucks. 2005-118.

Entsprechend den Meldungen aus dem Gremium wird die Besetzung der Wahlvorstände wie folgt festgelegt:

Funktion

Wahlbezirk 1

(Rathaus, kleiner Saal)

Wahlbezirk 2

(Rathaus, Ratssaal)

 

Briefwahlausschuss

(Bücherei, OG)

Vorsitzende(r )

BM Fr. Rösch (N)

 

V. Steinmaier (V)

M. Ulbrich

Stv. Vorsitzender

GR Wahl (V)

 

GR Herrmann (N)

GR Bader

1. Beisitzer(in)

GR Fr. Eysel (V)

 

GR Dr. Treutler (V)

GR Joos

1. stv. Beisitzer

GR Rilling (N)

 

GR Rasp (N)

GR Hallabrin

2. Beisitzer

GR Fr. Franz-

Nadelstumpf (V)

 

GR Frau Rist (V)

 

2. stv. Beisitzer

 

 

 

 


Der Gemeinderat stimmt dieser Besetzung formlos zu.


Zu den Tagesordnungspunkten Bekanntgaben und Verschiedenes, Wünsche und Anfragen lagen keine Wortmeldungen vor, sodass die Vorsitzende die öffentliche Sitzung des Gemeinderates um 21.07 Uhr schließen konnte.

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