Sitzung des Gemeinderats vom 12. Mai 2005
TOP 1 Ausbau Eberhardstraße zwischen Schulstraße und Katharinenstraße
Die Vorsitzende begrüßt zu diesem Tagesordnungspunkt Herrn Gonska.
Herr Gonska weist darauf hin, dass ab dem Kreuzungsbereich mit der Schulstraße die Eberhardstraße auf einer Länge von ca. 150 m die bestehende Kanalisation erneuert und Stahlbetonrohre mit einem Durchschnitt von 300 neu verlegt werden sollen. Die künftige Leitungsüberdeckung beträgt zwischen 2,2 m am Baubeginn und 2,9 m am Bauende. Die Hausanschlussleitungen werden im öffentlichen Bereich sofern sie schadhaft, bzw. undicht sind, erneuert.
Bisher besteht die Kanalisation aus Betonspitzmuffenrohren mit einem Durchmesser von 200 250 und einer Regelüberdeckung von 2 m. Die bestehenden Rohre sind undicht, weisen Scherbenbrüche auf und sind zum Teil hydraulisch überlastet.
Hinsichtlich der Gas- und Wasserleitungen weist Herr Gonska darauf hin, dass nach Aussage der Fair Energie der vorhandene Leitungsbestand technisch in Ordnung ist und Erneuerungen, bzw. Ergänzungen des vorhandenen Leitungsnetzes nicht geplant sind.
Zum Straßenbau führt Herr Gonska aus, dass die Eberhardstraße derzeit eine Vermarkungsbreite von rund 6,60 m hat. Es besteht eine Mischverkehrsfläche ohne Gehweg.
Herr Gonska weist darauf hin, dass die Eberhardstraße in diesem Bereich noch nie ordnungsgemäß ausgebaut wurde. Die Gesamtlänge des auszubauenden Bereiches beträgt 16,5 m. Dabei muss wegen Erneuerung der Kanalisation das Betonpflaster im Kreuzungsbereich mit der Schulstraße aufgenommen und neu verlegt werden.
Herr Gonska stellt zwei Planungsvarianten vor:
Variante 1 sieht auf der Seite Richtung Hauptstraße einen Gehweg vor mit einer Breite von 1,50 m. Die restliche Breite für die Fahrbahn beträgt somit rund 5,1 m einschließlich Bordstein auf der Ostseite. Dies erlaubt den Begegnungsverkehr zwischen LKW und PKW.
Aus städteplanerischen Gründen ist zur Dämmung der Geschwindigkeit empfohlen worden, auf der Ostseite die Fahrbahn durch zwei Baumstandorte auf 3,50 m (einspurig) zu verengen.
Variante 2 sieht eine gemischte Verkehrsfläche vor. Die Straße wird in der Mitte durch einen Kandel getrennt. Als Material wird entsprechend der Gestaltung des übrigen Quartiers überwiegend eine bituminöse Bauweise empfohlen, die in etwa auf halber Länge der Eberhardstraße durch eine kurze Betonpflasterfläche unterbrochen ist.
Die Gesamtkosten für die Maßnahme belaufen sich
Für die Kanalisation auf 65.000 Euro
Für den Straßenbau auf 120.000 Euro
Summe Baukosten 185.000 Euro
Baunebenkosten 25.000 Euro
Gesamtkosten 210.000 Euro.
Im Haushalt sind für die Gesamtmaßnahme 235.000 Euro eingestellt.
Frau Eysel bringt zum Ausdruck, dass die SPD-Fraktion wegen des Kindergartens die Variante mit dem Gehweg begrüßen würde.
Eine kurze Diskussion zeigt, dass dies auch die mehrheitliche Auffassung des Gremiums ist, wobei Herr Herrmann zum Ausdruck bringt, dass für ihn beide Lösungen denkbar sind. Er fragt nach, ob sich die unterschiedliche Ausführungen in den Kosten niederschlagen.
Herr Gonska vertritt die Auffassung, dass die Ausführungen weitgehend kostenneutral sind.
Daraufhin fasst das Gremium mehrheitlich den Beschluss, die Eberhardstraße entsprechend der Planung Variante 1 mit Gehweg auszubauen.
TOP 2 Ökologische Verbesserung am Klingwiesenbach
2. Bauabschnitt, Kanalerneuerung Steinbruckweg und Brücke
Herr Gonska führt hierzu aus, dass die Sanierung des Klingwiesenbaches drei Bauabschnitte bildet.
Der Bauabschnitt 1 von der Katharinenstraße bis kurz vor dem Steinbruckweg wurde bereits im vergangenen Jahr abgeschlossen.
Im Haushaltsjahr 2005 ist nun geplant, die Beseitigung der bestehenden Verdolung von DN 600 im Steinbruckweg durchzuführen, um für ein Hochwasser mit 50-jähriger Wiederkehrzeit dies entspricht 9 cm³ Abflussmengen anzupassen. Dies entspricht auch der Wassermenge, welche im unteren Bereich an der Katharinenstraße aufgenommen werden kann.
Aufgrund der querenden Abwasserleitung im Steinbruckweg sind die Höhenverhältnisse bis Straßenoberkante auf 2 m begrenzt. Aus wirtschaftlichen Gründen wurde zuerst untersucht, die Querung in Form eines gedrückten Stahlbeton-Maulprofils auszuführen. Bei naturnaher Ausbildung der Sohle kann die Verdohlung bei vorhandenem Gefälle von 5 % jedoch max. 3,76 m³/sek. ableiten und würde damit bei weitem nicht die geplante Ableitungsmenge erreichen.
Aus diesem Grunde wird nun vorgeschlagen, ein Stahlbeton-Rechteckprofil mit einer lichten Weite von 3,05 m und einer lichten Höhe von 1,2 m zu wählen. Bei einem Freibord von 0,50 m kann dieses Profil 8,12 m²/sek ableiten, bei einer Verkleinerung des Freibords werden die og. 9 m³ erreicht.
Es handelt sich hierbei um ein Brückenbauwerk, so dass die Bachsohle keine Befestigung hat.
Mit den Bauarbeiten wird auf der Talseite am Bauende des 1. Bauabschnittes begonnen, oberhalb der Brücke erfolgt nur eine kurze Anpassung an den Bestand.
Herr Gonska weist darauf hin, dass in diesem Zusammenhang auch die bestehende Kanalisation im Steinbruckweg, welche sehr schadhaft ist, auf einer Länge von 60 m vor dem Brückenneubau auszuwechseln und durch Rohre in DN 300 auszutauschen.
Die Leitungsüberdeckung betragen zwischen 2 m und 2,50 m. Dies entspricht in etwa dem Bestand.
Die Fair Energie Reutlingenen beabsichtigt ebenfalls vor dem Brückenneubau die Gas- und Wasserleitung zu erneuern.
Im Bereich der Kanalerneuerung wird die Fahrbahn in bituminöser Bauweise wieder instandgesetzt, d.h. es erfolgt kein vollkommener Straßenneubau, die Bordsteine und Gehwege bleiben soweit möglich erhalten.
Die Kosten für den Austausch der Kanalisation betragen rd. 48.000 Euro,
die Kosten für die Brücke mit Anpassung betragen rd. 57.000 Euro,
insgesamt entstehen also Baukosten in Höhe von 105.000 Euro.
Dazu kommen noch Baunebenkosten, sowie Grunderwerbskosten.
Die Maßnahme überschreitet den Haushaltsansatz mit 95.000 Euro im Haushaltsplan und muss nachfinanziert werden. Die Kostenüberschreitungen ergeben sich insbesondere aufgrund der Tatsache, dass nicht wie ursprünglich geplant eine erneute Verrohrung des Klingwiesenbachs in diesem Bereich erfolgen muss, sondern ein entsprechendes Brückenbauwerk errichtet werden muss.
Ausgiebig diskutiert das Gremium die Anpassung an den Klingwiesenweg für die Gebäude Klingwiese 10 19.
Herr Gonska weist darauf hin, dass im 3. Bauabschnitt der Klingwiesenbach auf dem gemeindeeigenen Grundstück in Schlangen verlegt wird und die Böschung als Trichter, wie im unteren Bauabschnitt ausgeführt wird. Der bestehende Weg wird an die Grundstücksgrenze verlegt und auf 3,50 m begrenzt.
GR Treutler weist darauf hin, dass ihm bei der Planung wichtig ist, dass der 3. Bauabschnitt auch zeitnah durchgeführt wird.
Auf Nachfrage weist Herr Gonska darauf hin, dass für diesen Bauabschnitt zwischen 70.000 und 90.000 Euro veranschlagt sind. Diese Mittel müssen in einem der nächsten Haushalte finanziert werden.
Auf Nachfrage von Herrn Herrmann, wo Kosten eingespart werden, weist Frau Rösch darauf hin ,dass dies nur bezüglich der Frage der Gehwegverlängerung über die Brücke möglich ist. Beim Ausbaustandard hat sie aufgrund der sich aufzeigenden Kostenüberschreitung durch den Brückenbau anstatt der ursprünglich geplanten Verdolung bereits die Einsparung gemacht, dass die Fahrbahnoberfläche nicht komplett erneuert wird. Weitere Einsparungen sind von technischer Seite allerdings nicht möglich.
GR Herrmann bringt zum Ausdruck, dass über die Ausführung des 3. Bauabschnittes noch diskutiert werden müsse.
Die Vorsitzende weist darauf hin, dass dies erst im Rahmen der Haushaltsberatungen 2006, ggf. auch 2007 der Fall sein wird. Erst dann könne die Verwaltung auch konkrete Zahlen und Planungsdetails vorlegen.
Der Ausführungszeitraum für die nun geplante Maßnahme ist eine Ausführung zwischen Juli und Oktober 2005.
Nach kurzer Diskussion billigt der Gemeinderat einstimmig die vorgelegte Planung.
Der Antrag von Herrn Dr. Treutler zur Fortführung des Gehwegs über die neue Brücke wird mehrheitlich abgelehnt.
TOP 3 Böschungssanierung Ebbach im Bereich Schlossstrasse 26 32
Die Vorsitzende führt hierzu aus, dass nach einem Hochwasser im Jahr 2002 die östliche Bachböschung zwischen den Gebäuden Schlossstrasse 26 und 30 entlang dem öffentlichen Weg, Flst. 810/1, auf einer Länge von rund 30 m abgerutscht und unterspült ist. Die Böschungskante weist zahlreiche Risse und deutliche Absenkungen zum westlich verlaufenden Ebbach auf.
Der Weg dient als Erschließungsstraße für die Gebäude Schlossstrasse 24, 26, 28 und 30. Seine Standsicherheit ist erheblich gefährdet, es besteht akute Rutschgefahr.
Die Vorsitzende weist darauf hin, dass das Gremium schon mehrfach die Situation vor Ort besichtigt hat. Herr Gonska und die Verwaltung haben in den vergangenen Wochen und Monaten zahlreiche Gespräche mit den entsprechenden Behörden geführt, um die Planung auch aus Kostengründen zu optimieren.
Sie weist darauf hin, dass die nun vorgelegte Planung unter den genehmigungsfähigen Planungen auch die kostengünstigste Variante ist.
Herr Gonska erläutert, dass der Gleithang mit einer Flachböschung von einer Regelneigung von 1:3 ausgebildet wird. Der Prallhang wird auf der Gesamtlänge durch einen Steinsatz mit Kantenlängen zwischen 80 und 120 cm befestigt. Der Steinsatz bindet in den Fels der Bachsohle mindestens 50 cm ein. Angrenzend zum Ortsweg Flst. 810/1 wird eine Böschung geschüttet mit einer max. Neigung von 1:1,5. Die Höhendifferenz zwischen Bachsohle und Weg beträgt 4,50 m.
Herr Gonska führt aus, dass das vorhandene Aushubmaterial ohne organische Anteile für die Dammschüttung verwendet wird; allerdings wird zur Erhöhung der Standsicherheit und für einen besseren Erosionsschutz der Boden mit einem hydraulischen Bindemittel verbessert.
Im Steilbereich wird zur Verbesserung der Standsicherheit und zur besseren Zugänglichkeit zum Gewässer eine Zwischenberme angelegt.
Herr Gonska weist darauf hin, dass im Bereich der Böschungsveränderung der vorhandene Bewuchs entfernt werden muss. Die Ansaat Oberboden und Nassansaat erfolgt mit gebietsheimischem Saatgut, die Bepflanzung mit gebietseigenen Gehölzen in Abstimmung mit der Genehmigungsbehörde. Die Kosten belaufen sich auf rund 101.000 €, hierzu kommen noch die Kosten für den notwendigen Grunderwerb.
Als Ausführungszeitraum wurde ursprünglich das Haushaltsjahr 2005/2006 vorgesehen, da die Maßnahme jedoch eilt, wird sie auf den Herbst 2005 vorgezogen. Aufgrund der interessanten, positiven Kostenentwicklung reichen die für den Haushalt 2005 eingestellten Mittel weitgehendst aus.
TOP 4 Umbau und Erweiterung Gemeindehaus
- Allgemeine Informationen
Herr Otto führt hierzu aus, dass in der vergangenen Woche die Ausschreibung der weiteren Gewerke erfolgt ist. Die LV’s können derzeit abgeholt werden. Nach Vorliegen dieser weiteren Ausschreibungen sind rund 75% der Baukosten bekannt. Die bisher ausgeschriebenen Gewerke Dachsanierung, Gerüstbau, Holzfenster und Blitzschutz liegen im wesentlichen im Bereich des Kostanansatzes. Kostenüberschreitungen fallen für den Bereich der zusätzlichen Holzklappläden in Höhe von 9.876.000 €, sowie für den Bereich der Elektrosanierung in Höhe von rund 5.000 € an. Hierzu gibt es jedoch einen eigenen Tagesordnungspunkt.
Zur Zeit erarbeitet das Büro die Werkpläne; das Vorhaben liegt im Zeitplan. Die Gerüstarbeiten beginnen voraussichtlich in der 2. Juniwoche.
TOP 5 Umbau und Erweiterung Gemeindehaus
- Sanierung der elektrotechnischen Anlagen der Wohnungen
Die Vorsitzende begrüßt zu diesem Tagesordnungspunkt auch den Fachingenieur Herr Jochen Schmidt.
Herr Schmidt führt anhand von einigen eindrücklichen Bildern aus, dass die Elektroverkabelung im Gemeindehaus aus der Bauzeit weitgehend original besteht. Dies bedeutet, dass ein Großteil der Elektrokabel noch stoffummantelt ist und sich die gesamten elektrotechnischen Anlagen in einem Zustand befinden, der wegen Brandgefahr geändert werden muss.
Er schlägt daher vor, die Verkabelung weitgehend durch Bodenkanäle zu erneuern, um den Bestand so wenig wie möglich Beeinträchtigungen für die Bewohner zu schaffen.
Auf Nachfrage aus dem Gremium bestätigt er, dass auch die Zuleitungen zu den Lichtschaltern durch Kabelkanäle erfolgen. Die notwendigen Maßnahmen belaufen sich auf rd. 11.086,53 €.
Nach kurzer Diskussion fasst der Gemeinderat einstimmig folgenden Beschluss:
Die Erneuerung der elektrotechnischen Wohnungen in den Dachgeschossen des Gemeindehauses durch öffentliche Ausschreibung der Maßnahme im Gesamtpaket mit der Elektroinstallation des Erd- und Untergeschosses des Gemeindehauses durchzuführen.
Die Vorsitzende gibt bekannt, dass diese LV’s bereits verschickt wurden und sie ihre Zustimmung zur Einbeziehung dieser Maßnahme bereits gegeben habe.
Der Gemeinderat nimmt dies zur Kenntnis.
TOP 6 Umbau und Erweiterung Gemeindehaus
- Blitzschutzanlage
Herr Otto führt hierzu aus, dass für dieses Gewerk vier Angebote eingegangen sind.
Günstigster Bieter ist die Fa. Lösch GmbH aus Offenburg zu einem geprüften Angebotspreis in Höhe von 2.697,73 € brutto.
Frau Eysel fragt nach, ob es nicht möglich ist, an die ortsansässige Firma zum geprüften Angebotspreis in Höhe von 3.164,04 € zu vergeben, da ja auch Wartungsarbeiten anfallen.
Herr Leibssle vertritt die Auffassung, dass man an den Günstigsten vergeben sollte. Die Wartungsverträge können anschließend erneut angeboten werden.
Nach kurzer Diskussion fasst der Gemeinderat mehrheitlich folgenden Beschluss:
Die Vergabe erfolgt an die günstigste Firma, die Fa. Lösch GmbH zum geprüften Angebotspreis in Höhe von 2.697,73 €.
TOP 7 Umbau und Erweiterung Gemeindehaus
- Vergabe Dachsanierung Altbau
Herr Otto erläutert den Gesamtumfang des Ausschreibungspaketes. Er weist darauf hin, dass hierzu insgesamt neuen Firmen ein Angebot abgegeben haben. Das günstigste Angebot liegt bei der Fa. Rückert, Gosheim zum geprüften Angebotspreis von 88.878,24 €.
Ohne weitere Diskussion fasst der Gemeinderat einstimmig folgenden Beschluss:
Die Dachsanierung Altbau zum Umbau und Erweiterung des Gemeindehauses wird an die günstigste Firma, die Fa. Rückert vergeben.
TOP 8 Umbau und Erweiterung Gemeindehaus
- Vergabe Tischler- und Holzfensterarbeiten
Herr Otto weist darauf hin, dass insgesamt acht Angebote abgegeben wurden. Das günstigste Angebot liegt bei der Fa. Rössner & Kannler zum geprüften Angebotspreis in Höhe von 37.900,68 €.
Herr Leibssle fragt nach, warum nicht Alternativ Kunststofffenster ausgeschrieben würden. Diese wären wesentlich wartungsfreundlicher.
Herr Otto verweist darauf, dass die ausgeschriebenen Holzfenster von sehr guter Qualität sind und bei entsprechender Pflege die Dauer von Kunststofffenstern überschreiten. Des weiteren verweist er auf die umweltpolitischen Probleme von Kunststofffenstern und die höheren Kosten, da eine spezielle Farbanpassung vorgenommen werden müsste, da nicht alle Fenster zum Austausch anstehen.
Nach kurzer Diskussion fasst der Gemeinderat mehrheitlich den Beschluss:
Das Gewerk Tischlerarbeiten und Holzfenster wird an die günstigste Bieterin, die Fa. Rößner & Kannler zum geprüften Angebotspreis in Höhe von 37.900,68 € zu vergeben.
TOP 9 Umbau und Erweiterung Gemeindehaus
- Vergabe Gerüstarbeiten
Herr Otto weist darauf hin, dass hier insgesamt neuen Angebote eingegangen sind. Die Gerüstbauarbeiten umfassen die gesamten notwendigen Maßnahmen von Baubeginn bis Bauende. Das günstigste Angebot liegt bei der Fa. Postweiler zum geprüften Angebotspreis in Höhe von 10.113,05 €.
Ohne weitere Aussprache fasst der Gemeinderat einstimmig den Beschluss, die Arbeiten an die günstigste Anbieterin zu vergeben.
TOP 10 Bebauungsplanänderung Ortsmitte Rathausbereich, 2. Änderung
Hier: Beteiligung Träger öffentlicher Belange und Bürgerbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauBG
Die Vorsitzende erläutert die dem Gremium vorliegende Gemeinderatsdrucksache 2005-74. Sie weist darauf hin, dass im Rahmen der Behördenanhörung fünf Dienststellen Stellungnahmen abgegeben haben. Die darin enthaltenen Anliegen betreffen jedoch nicht den konkreten Bebauungsplan-Änderungsinhalt, sondern beziehen sich auf das Bauvorhaben allgemein. Die Änderungen werden an das ausführende Architekturbüro weitergeleitet mit der Bitte um Kenntnisnahme.
An der vorgezogenen Bürgerbeteiligung am 5.4.2005 waren keine Bürger anwesend. Innerhalb der öffentlichen Auslegung vom 30.3.2005 1.5.2005 gingen keine Einwände gegen das Vorhaben ein. Die Verwaltung schlägt daher vor, die eingegangenen Anregungen wie bereits erläutert zur Kenntnis zu nehmen. Eine Änderung der beabsichtigten Planung ergibt sich daraus jedoch nicht, so dass auf eine erneute Auslegung verzichtet werden kann und die 2. Änderung als Satzung beschlossen werden kann.
Der Gemeinderat gibt hierzu einstimmig seine Zustimmung.
Sodann verweist die Vorsitzende auf die GR-Drucks. 2005-75. Diese Drucksache beinhaltet die Satzung zur Bebauungsplanänderung Ortsmitte-Rathausbereich, 2. Änderung einschließlich Begründung und der Änderung im Planteil.
Einstimmig fasst der Gemeinderat folgenden Beschluss:
Die Bebauungsplanänderung Ortsmitte-Rathausbereich, 2. Änderung in der Fassung vom 10. Februar 2005, wird nach § 10 BauGB in Verbindung mit § 74 LBO als Satzung beschlossen.
TOP 11 Bekanntgaben
Hierzu lag von Seiten der Verwaltung nichts vor.
TOP 12 Verschiedenes, Wünsche und Anfragen
Auch hierzu lagen keine Anfragen aus dem Gremium vor.
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