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Sitzung des Gemeinderats vom 21. April 2005


Die Vorsitzende begrüßt die zahlreichen Mitglieder der Feuerwehr sowie die anwesenden Pressevertreter. Sie bittet den Feuerwehrkommandanten, Herrn Aichele, bei ihr Platz zu nehmen.

GR Wahl erklärt sich für befangen und rückt vom Sitzungstisch ab.


TOP 1 – Neufassung der Feuerwehrentschädigungs-Satzung

D
ie Vorsitzende blickt auf den Führungswechsel bei der Freiwilligen Feuerwehr Wannweil im vergangenen Jahr zurück und berichtet, dass seither viele Gespräche zwischen Herrn Aichele und der Verwaltung stattgefunden haben. Die Verwaltung habe sich mit der Neufassung der Feuerwehrentschädigungs-Satzung bewusst Zeit gelassen, um nicht Stückwerk zu betreiben, sondern dem Gremium ein Gesamtpaket zur Entscheidung vorzulegen. Die vorliegende Neufassung wurde als Kompromiss zwischen der Verwaltung und Herrn Aichele -auch auf der Basis des Umfrageergebnisses bei vergleichbaren Gemeinden- ausgehandelt. Sie betont, dass die Feuerwehr Wannweil danach nun eine „Spitzenposition“ einnehmen werde, und erinnert gleichzeitig daran, dass es sich vom Grundsatz her um eine ehrenamtliche Tätigkeit handele. Wegen der zeitlichen Verzögerung schlage die Verwaltung vor, die Feuerwehrentschädigungs-Satzung rückwirkend zum 1.1.2004 anzuwenden.

GR Dr. Treutler äußert seine Zustimmung zu diesem tragfähigen Kompromiss, der keine Bezahlung, sondern eine Anerkennung der soliden Arbeit der Feuerwehr darstellen soll.

GR Herrmann erklärt, dass die CDU-Fraktion zustimmen werde und betont, dass die Feuerwehr mit diesem Kompromiss bestens bedient sei, trotz anderer Vorstellungen seitens der Feuerwehr. Er hätte sich durchaus auch dem ursprünglichen Vorschlag der Verwaltung mit einer Gesamtentschädigung in Höhe von 1.510,-- Euro/jährlich angeschlossen. Den vorliegenden Kompromiss hält er für noch zustimmungsfähig, erwartet dafür aber auch höchstes Engagement seitens der Feuerwehr.

Sodann fasst der Gemeinderat einstimmig folgenden Beschluss:

Die Feuerwehrentschädigungs-Satzung vom 27.9.2001 wird rückwirkend zum 1.1.2004 mit folgender Änderung in § 3 Abs. 2 erlassen:

„Die nachfolgend genannten ehrenamtlich tätigen Angehörigen der Gemeindefeuerwehr, die durch andere Tätigkeiten als in der Aus- und Fortbildung über das übliche Maß hinaus Feuerwehrdienst leisten, erhalten gegebenenfalls neben der Entschädigung nach Abs. 1 eine zusätzliche Entschädigung i.S. des § 15 Abs. 2 FwG als Aufwandsentschädigung:

Feuerwehrkommandant 700,00 Euro je Jahr

Stellvertr. Feuerwehrkommandant 400,00 Euro je Jahr

Atemschutzgerätewart 250,00 Euro je Jahr

Gerätewart für Fahrzeuge 200,00 Euro je Jahr

Gerätewart für Aufbau 400,00 Euro je Jahr

Gerätewart für Funk 80,00 Euro je Jahr

Gerätewart für Kleidung 80,00 Euro je Jahr

Gerätewart für Schlauch 80,00 Euro je Jahr

Jugendfeuerwehrwart 80,00 Euro je Jahr“

GR Wahl nimmt wieder am Sitzungstisch Platz.

Die Vorsitzende erläutert nun die GR-Drucks. 2005-62 die dem Gemeinderat als Tischvorlage vorliegt.

Ohne Diskussion fasst der Gemeinderat mehrheitlich bei 1 Enthaltung folgenden Beschluss:

Die Feuerwehrentschädigungs-Satzung vom 27.9.2001 wird rückwirkend zum 1.1.2004 mit folgender Änderung in § 3 Abs. 1 neu erlassen:

„Die ehrenamtlich in der Aus- und Fortbildung tätigen Angehörigen der Gemeindefeuerwehr, die durch diese Tätigkeit über das übliche Maß hinaus Feuerwehrdienst leisten, erhalten eine zusätzliche Entschädigung i.S. des § 15 Abs. 2 FwG als Aufwandsentschädigung für Übungsleiter:

Für den Grundausbildungslehrgang 140,00 Euro je Lehrgang

Für die sonstigen Lehrgänge 60,00 Euro je Lehrgang.“


TOP 2 - Änderung der Vereinsförderrichtlinien

Die Vorsitzende verweist auf die GR-Drucks. 2005-58. Der Feuerwehrkommandant legt Wert darauf festzustellen, dass es sich bei der Feuerwehr nicht um einen Verein handelt. Er möchte die Bezuschussung daher nicht in der Vereinssatzung geregelt haben.

Die Vorsitzende berichtet, dass es auch in anderen Gemeinden üblich ist, die Zuschüsse durch den Gemeinderat zu regeln.

Sodann fasst der Gemeinderat einstimmig folgenden Beschluss:

Die Ziffer 8 der Vereinsförderrichtlinien wird gestrichen. Der Zuschuss an die Gemeindefeuerwehr wird künftig per Gemeinderatsbeschluss geregelt.


TOP 3 - Zuschüsse an die Freiwillige Feuerwehr Wannweil

Dem Gemeinderat liegt die GR-Drucks. 2005-59 vor.

Die Vorsitzende erläutert, dass auch weiterhin je aktivem Feuerwehrmitglied 25,00 Euro je aktivem Mitglied der Jugendfeuerwehr 15,00 Euro in die Kameradschaftskasse bezahlt werden soll. Bezüglich des „Vespergeldes“ habe sich die Verwaltung eher zurückhaltend gezeigt. Bei den Haushaltsberatungen habe sich aber gezeigt, dass seitens des Gremiums ein solches Vespergeld für angemessen erachtet wird. Die Verwaltung schlage deshalb vor, einen pauschalen jährlichen Zuschuss für die Arbeitsleistungen am und im Gebäude in Höhe von 720,00 Euro zu gewähren.

GR Herrmann erklärt, dass das Vespergeld für die CDU-Fraktion -im Gegensatz zur Verwaltung- kein Thema wäre. Dies sei man der Feuerwehr für die Arbeit, die eigentlich vom Bauhof zu erledigen wäre, schuldig.

Eine getrennte Abstimmung der Punkte 1 und 2 des Beschlussvorschlags wird nicht gewünscht.

Sodann fasst der Gemeinderat einstimmig folgenden Beschluss:

1. Die Freiwillige Feuerwehr erhält bis auf weiteres jährlich einen pauschalen Zuschuss, der auf das Konto der Kameradschaftskasse überwiesen wird, und zwar

je aktivem Feuerwehrmitglied 25,-- Euro

je aktivem Mitglied der Jugendfeuerwehr 15,-- Euro.

Maßgebend für die Berechnung der Mitgliederzahl ist jeweils der 31. Dezember des Vorjahres.

2. Die Freiwillige Feuerwehr erhält bis auf weiteres jährlich einen pauschalen Zuschuss für die Arbeitsleistungen am und im Gebäude in Höhe von 720,-- Euro („Vespergeld“), der in der zweiten Jahreshälfte auf das Konto der Kameradschaftskasse überwiesen wird. Dieser Zuschuss wird erstmals rückwirkend für das Jahr 2004 gewährt.


Abschließend richtet die Vorsitzende nochmals ihren Dank an die Mitglieder der freiwilligen Feuerwehr mit dem Hinweis, dass diese Erhöhung der Entschädigungen auch eine Verpflichtung für die Feuerwehr bedeute. Auch für die Zukunft hoffe sie auf eine gute und offene Zusammenarbeit.

Feuerwehrkommandant Aichele bedankt sich nun seinerseits für den gefundenen Kompromiss.


TOP 4 - Bekanntgaben


Die Vorsitzende verweist auf die GR-Drucks. 2005-61 und zeigt sich erfreut, dass die beantragte Aufstockung der Sanierungsgelder für die Ortskernsanierung seitens des Regierungspräsidiums Tübingen bewilligt wurden. Der bewilligte Erhöhungsbetrag von 200.000 Euro verschaffe der Gemeinde „Luft“.


TOP 5 - Verschiedenes, Wünsche und Anfragen

1. Konzert des Musikvereins

Die Vorsitzende erinnert an das Konzert des Musikvereins am 23. April 2005 und lädt alle Gemeinderäte hierzu herzlich ein.


2. Tagesordnung

GR Frau Eysel fragt nach, ob die Tagesordnungen nicht bereits in der Freitag-Ausgabe des „Gemeindeboten“ veröffentlicht werden könnten bzw. ob die Möglichkeit bestehe, diese ins Internet zu stellen.

Die Vorsitzende erklärt, dass die Einladungen zu den Sitzungen zum spätest möglichen Termin (Freitag vor der Sitzung) verschickt werden, damit alle bis dahin noch eingehenden Baugesuche in die Tagesordnung mit aufgenommen werden können. Deshalb ist eine frühere Veröffentlichung nicht möglich. Die Anregung, die Tagesordnungen ins Internet zu stellen, werde aber gerne aufgenommen.


3. Friedhof/Grabbelegungen

GR Frau Rist berichtet, dass sie bezüglich Grabbelegungen aus der Bevölkerung angesprochen worden sei.

Die Vorsitzende erklärt, dass konkrete Fälle in der nichtöffentlichen Sitzung zu besprechen sind, möchte aber zu dem Problem kurz grundsätzlich Stellung nehmen. Sie erklärt, dass sogenannte „Familiengräber“ auf Zeit angemietet werden. Probleme ergeben sich dann, wenn die restliche Nutzungszeit kürzer ist als die gesetzlich vorgeschriebene Ruhezeit von 15 Jahren oder bei sehr alten Verträgen mit sehr langen Ruhezeiten.


4. Hallenbad

GR Leibssle macht darauf aufmerksam, dass im Hallenbad der Metallrahmen der Verglasung Roststellen aufweist.

OBM Frau Mergenthaler wird dies überprüfen.


Nachdem keine weiteren Wortmeldungen vorliegen, schließt die Vorsitzende um 19.37 Uhr die öffentliche Sitzung des Gemeinderats.

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