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Sitzung des Gemeinderats vom 17. März 2005


TOP 1 – Bebauungsplan „Ortsmitte- Rathausbereich, 2. Änderung“
Änderungsbeschluss und Festlegung des Verfahrens

Die Vorsitzende verweist auf die GR-Drucks. 2005-36.

Sie weist darauf hin, dass der geplante Anbau an das Gemeindehaus die Baugrenze überschreitet, deshalb ist hier die Änderung des Bebauungsplans notwendig. Da es sich um eine geringfügige Änderung handelt, ist ein vereinfachtes Verfahren möglich.

Nach kurzer Diskussion fasst der Gemeinderat einstimmig folgenden Beschluss:

1. Änderung des Bebauungsplanes „Ortsmitte-Rathausbereich“ (2. Änderung) gem. § 2 Abs. 1 BauGB im vereinfachten Verfahren gem. § 13 BauGB.

2. Annahme des vorgelegten Planentwurfes des Ingenieurbüros Reicherter-Gonska vom 10.2.2005 mit unverändertem Textteil aus Bebauungsplan „Ortsmitte-Rathausbereich.“

3. Die Verwaltung wird beauftragt, eine Bürgerbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB durch öffentliche Bekanntmachung im Gemeindeboten, sowie eine vorgezogene Bürgeranhörung im Rathaus durchzuführen.

4. Gleichzeitig sind die Träger der öffentlichen Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB zu beteiligen.


TOP 2 – Pumpenanlage für Regenwassernutzung am Bauhof

Die Vorsitzende führt aus, dass es sich bei der Pumpenanlage um eine komplizierte Materie handelt, weshalb die Verwaltung die Angelegenheit habe ruhen lassen, bis sich Frau Mergenthaler kompetent darum kümmern konnte.

Frau Mergenthaler erläutert anhand der GR-Drucks. 2005-37 die Notwendigkeit einer neueren und stärkeren Pumpe. Sie weist darauf hin, dass die ursprünglich eingebaute Pumpe von vornherein für die Länge des Gebäudes und die notwendige Pumpleistung nicht geeignet war. Ein lediglicher Austausch der Pumpe hätte zur Folge, dass diese ebenfalls in kürzester Zeit wieder kaputt wäre.

Die nun vorgesehene Pumpe ist leistungsfähiger. Allerdings wird sich der Austausch einschließlich der notwendigen Installationszeit auf rund 9.500 Euro belaufen.

Die Vorsitzende weist darauf hin, dass die vorgeschlagene Anschaffung der Pumpe weitgehenst aus den Haushaltsmitteln 2004/2005 finanziert ist.

GR Hallabrin bestätigt, dass es sich um eine sinnvolle und erforderliche Maßnahme handelt. Die Auswahl der Pumpe ist eine gute Lösung.

Er bringt allerdings seine Verärgerung darüber zum Ausdruck, dass seitens des Fachplaners die Anlage falsch konzipiert wurde und auch seitens der Handwerker kein Hinweis auf die mangelnde Leistungsfähigkeit der Pumpe erfolgt ist.

Die Vorsitzende bekräftigt ihrerseits, dass diese Angelegenheit über alle Maßen ärgerlich ist. Sie vertritt die Auffassung, dass sich die Verwaltung auf die Fachplanung verlassen können muss. Ein zusätzliches Problem in dieser Angelegenheit sei allerdings der Konkurs der ausführenden Firma noch während der Gewährleistungszeit gewesen.

GR Rilling erkundigt sich, ob Erfahrungswerte über die Wassermenge, die während des Funktionierens der Pumpe genutzt wurde, bestehe. Er schlägt vor, einen Entnahmewasserzähler einzubauen und damit die Rentabilität der Anlage zu prüfen.

Die Vorsitzende sagt dies zu.

Nach weiterer kurzer Diskussion fasst der Gemeinderat einstimmig folgenden Beschluss:

1. Die Fa. Malthaner wird mit dem Einbau der GEP-Regenwassernutzungsanlage im Gebäude des Bauhofes in Höhe von 9.500 Euro beauftragt.

2. Zusätzlich soll ein Entnahmewasserzähler eingebaut werden.

TOP 3 – Vertrag mit der Kabel BW über die Benutzung öffentlicher Wege für Telekommunikationslinien

Gde.-Amtsrat Steinmaier erläutert die GR-Drucks. 2005-44.

Die Vorsitzende erläutert, dass sie froh darüber ist, dass Wannweil jetzt zu den Gemeinden gehört, wo Kabel BW nach vielen Jahren Pause wieder investieren will. Bereits bei der Baumaßnahme im Ochsengäßle und nun auch in der Robert-Bosch-Straße wurden entsprechende Kabel verlegt.

Sie weist darauf hin, dass dies insbesondere hinsichtlich der Nutzung als Highspeed-Internet für den Privatnutzer wieder lohnt. Da es sich um einen Mustervertrag - ausgehandelt mit dem Gemeindetag - handelt schlägt sie dem Gremium vor, dem Beschlussvorschlag der Verwaltung zu folgen.

Ohne Diskussion fasst der Gemeinderat einstimmig folgenden Beschluss:

Dem in der Anlage 1 abgedruckten Verlag mit der Kabel-BW über die Benutzung öffentlicher Wege für Telekommunikationslinien wird zugestimmt.


TOP 4 – Bekanntgaben

Markungsputzete

Die Vorsitzende erinnert an die Markungsputzete am kommenden Samstag, 19.3.2005.


TOP 5 – Verschiedenes, Wünsche und Anfragen

1. Müllablagerungen Gebäude Blumenstraße

GR Rasp bittet die Verwaltung darum, sich um Müllablagerungen im Bereich der gemeindeeigenen Gebäude in der Blumenstraße zu kümmern.

Die Vorsitzende sagt dies zu.

2. Asphaltwerk

Frau GRätin Rist berichtet von der Versammlung zum geplanten Asphaltwerk in Mark-West. Sie fragt die Vorsitzende, wie die Bürgermeisterin zu dieser Sache stehen.

Die Vorsitzende berichtet, dass bereits im Jahr 2001 eine Resolution der Gemeinderäte gegen das Vorhaben abgefasst wurde. An der Versammlung selbst konnte sie aber nicht teilnehmen. Sie habe sich aber bereits informieren lassen.


Nachdem keine weiteren Wortmeldungen mehr vorlagen, schließt die Vorsitzende die öffentliche Sitzung des Gemeinderates um 20.20 Uhr.

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