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Sitzung des Gemeinderats vom 13. Mai 2004

TOP 1 – Bebauungsplan „Stockacker Halde, 1. Erweiterung“

Abwägung der eingegangenen Bedenken und Anregungen

Die Vorsitzende führt hierzu aus, dass die Träger öffentlicher Belange mit Schreiben vom 24.03.2004 angehört wurden. Entsprechend der Anlage 1 gingen folgende Stellungnahmen ein: 9 Behörden machten keine Einwendungen.

Von Seiten des Landratsamts gingen die Anregungen der Anlage 2 ein. Im Wesentlichen wird hier moniert, dass den Unterlagen keine Begründung beigefügt war.

Das Landesdenkmalamt Baden-Württemberg erhebt keine Bedenken und Anregungen, bittet jedoch um den Hinweis, dass bei archäologischen Funden die archäologische Denkmalpflege des Landesdenkmalamtes umverzüglich zu benachrichtigen ist. Zu der Stellungnahme des Landratsamts ergeht folgende Abwägung.

1) Begründung

Die Vorsitzende führt aus, dass eine Begründung vorlag, sie jedoch nicht an die Behörden verteilt wurde, da es sich ihres Erachtens nach um eine geringfügige Erweiterung handelt, und im wesentlichen die Begründung zum Bebauungsplan Stockacher Halde ausgereicht hätte. Die Begründung wird entsprechend den Belangen des Immissionsschutzes erweitert und erneut ausgelegt.

Das Plangebiet liegt im Bereich des Bebauungsplanes „Verlängerte Katharinenstraße“

Durch die Umgestaltung des Klingenwiesenbaches im Nachgang zu den Hochwasserereignissen im Jahr 2002 wird deutlich, dass das Gremium nicht mehr an den Festsetzungen des Bebauungsplans „Verlängerte Katharinenstraße“ mit der Ausbildung einer Ringstraße in diesem Bereich bis zum Silcherweg festhält.

Es bietet sich daher an, den Bereich nordöstlich des Klingenwiesenbaches dem Bebauungsplan „Stockacher Halde“ zuzuschlagen.

Die textlichen Festsetzungen des Bebauungsplans „Stockacher Halde“ werden komplett übernommen.

Die bisherige örtliche Betrachtung ergibt, dass das Gebäude Katharinenstraße 10 in seiner Substanz ein Ladengeschäft birgt. In früherer Zeit wurde dies auch als solches betreiben.

In Arrondierung zu dem in angrenzenden Planbereich ausgewiesenen Mischgebiet schlägt die Verwaltung daher die Grundstücksbezogenen Abgrenzung unter Einbeziehung der Flurstücke 2062/3 vor. Es scheint logisch, das bereits vorhandene Mischgebiete entlang Marienstraße bis an den Klingwiesenbach auszudehnen. Im Bereich des Steinbruchweges wird die vorhandene Wohnstruktur aufgenommen.

Der Klingenwiesenbach schafft einen natürliche Grenze zwischen dem Mischgebiet einerseits und dem im Bebauungsplan Weingärten angrenzenden Wohngebiet andererseits.


2) Aufhebung bisheriger Bebauungsplan-Festsetzungen

Diese Anregung wird entsprechend aufgenommen.

3) Nutzungsschablonen und Grünflächen

Die Anregung wird zurückgewiesen, da in diesem Gebiet durchaus eine Zusammenlegung der Grundstücke denkbar ist, dass eine Regelung pro Grundstück unsinnig wäre.

4) Belange des Immissionsschutzes

Die Vorsitzende weist noch einmal darauf hin, dass im vorderen Bereich an der Marienstraße durch die frühere Gärtnerei und eine Autowerkstatt ein Mischgebiet existiere. Sie halte die natürliche Abgrenzung durch den Klingenwiesenbach für eine sinnvolle Regelung. Die Auslegung des Bebauungsplanes erfolgte von Mittwoch 14.04.2004 bis Mittwoch 12.05.2004. Innerhalb der öffentlichen Auslegung gingen keine Bedenken und Anregungen ein. Die vorgezogene Bürgerbeteiligung fand am 06.04.2004 um 17:30 im Rathaus Wannweil statt. Die einzige Teilnehmerin, Frau Pasewald, Bärlachstraße 4, Reutlingen brachte keine Anregungen hervor. Nach kurzer Diskussion fasst der Gemeinderat einstimmig folgenden Beschluss:

Die Anregungen des Landratsamtes werden entsprechend der Abwägung der Verwaltung eingearbeitet. Dem Landratsamt wir erneut die Gelegenheit gegeben, Stellung zu nehmen. Der Bebauungsplan wird erneut öffentlich ausgelegt.

TOP 2 – Benennung der Schöffen für die Geschäftsjahre 2005 – 2008
Benennung der Jugendschöffen für die Geschäftsjahre 2005 – 2008

Die Vorsitzende erklärt, dass das Amt der Schöffen und Jugendschöffen öffentlich auszuschreiben ist. Auf die öffentliche Ausschreibung haben sich die in der GR-Drucks. 2004-72 aufgeführten Personen beworben. Im Landgericht ist von der Gemeinde eine Liste mit 3 vorgeschlagenen Schöffen einzureichen. Für die Benennung der Schöffen für die Geschäftsjahre 2005 gingen folgende Vorschläge ein:


Lfd.

Nr. Name, Vorname Beruf Geburtstag Geburtsort Wohnort und

Straße

1 Dürr, Elfriede Hausfrau/Haus-

wirtschaftslehrerin 24.03.1963 Ulm-Wiblingen 72827 Wannweil

Marienstraße 35

2 Falkenberg, Christine

geb. Schoof Dipl.-Verwaltungs-

Wirtin (FH) 09.07.1964 Aalen 72827 Wannweil

Silcherweg 54

3 Häbich, Dietmar Feuerwehrbeamter 02.10.1974 Stuttgart 72827 Wannweil

Hartmannstr. 12

4 Heinzmann, Axel Arbeiter 16.12.1946 Mülsen St. Jacob 72827 Wannweil

Kirchentellinsfurter

Straße 12

5 Klein, Dietmar Realschullehrer 23.09.1950 Vaale 72827 Wannweil

Neuffenstraße 9

6 Kuhn, Dieter Dipl.-Wirtsch.-Ing.

Oberstudiendirektor 31.12.1946 Ravensburg 72827 Wannweil

Zeppelinstraße 25

7 Röhm, Hans Bankvorstand i.R. 30.10.1939 Tübingen 72827 Wannweil

Fasanenweg 24


In geheimer Wahl erhielten die Bewerber folgende Stimmen:

Elfriede Dürr 3 Stimmen

Christine Falkenberg 7 Stimmen

Dietmar Häbig 4 Stimmen

Axel Heinzmann 0 Stimmen

Dietmar Klein 3 Stimmen

Dieter Kuhn 9 Stimmen

Hans Röhm 12 Stimmen

Somit werden dem Amtsgericht die Herren Hans Röhm, Dieter Kuhn und Christine Falkenberg als Schöffen vorgeschlagen.

Die Vorsitzende führt aus, dass dem Landratsamt mindestens 3 Jugendschöffen benannt werden sollen. Nach der öffentlichen Ausschreibung haben sich folgende Personen gemeldet:

- Andreas Aichele

- Anita Bonert

- Christoph Sennert

- Rainer Wahl

Da das Landratsamt bei den Jugendschöffen generell über weitere Vorschläge dankbar ist, schlägt sie vor alle 4 Bewerber zu benennen. In ebenfalls geheimer Wahl werden die oben genannten Bewerber einstimmig gewählt.

TOP 3 – Kriminalitätsbericht 2003

Die Vorsitzende berichtet, dass sie mit dem Polizeiposten Betzingen den Kriminalitätsbericht 2003 der Gemeinde Wannweil besprochen haben. Daraus ersichtlich ist eine positive Entwicklung, die nicht zuletzt Ergebnis der guten Zusammenarbeit zwischen Schule, Gemeinde, Jugendhaus und Polizei ist. Sie richtet ihren aufrichtigen Dank an Herrn Scheck sowie seine Kollegen vom Polizeiposten Betzingen.


Gegenüber 155 registrierten Straftaten im Jahr 2002 gingen die Fallzahlen im Statistikjahr 2003 um 54 auf 101 zurück. Mit Blick auf die vergangenen Jahre wurde wieder ein sehr niedriges Kriminalitätsniveau erreicht.



Kriminalitätsentwicklung in Wannweil

64, 4 % der Straftaten (65 Fälle) konnten aufgeklärt werden und 42 Tatverdächtige ermittelt werden. 22,8 % davon waren Nichtdeutsche.

Die Häufigkeitszahlen bzw. Kriminalitätsbelastungszahl lagen mit 2.038 unter dem Landkreiswert von 5.271.

GR Wahl fällt auf, dass sowohl in Wannweil als auch im Land Baden-Württemberg im 2002 ein Kriminalitätsanstieg zu verzeichnen war.

Die Vorsitzende erklärt den Anstieg mit der damaligen Cliquensituation. Sie wird bei der Polizei nachfragen wie dieser Anstieg im Land zu erklären ist.

GR Mann erklärt sich diesen Anstieg mit einem hohen Anteil an Bandenkriminalität aus Osteuropa.

Für GR Herrmann ist der Lagebericht sehr erfreulich. Die Vorkommnisse in Wannweil können nicht als Kriminalität bezeichnet werden. Es handelt sich dabei um Bagatelldelikte. Dank des polizeilichen Vorgehens im Jahr 2002 habe man die Situation schnell wieder im Griff gehabt.

Insgesamt lobt das Gremium die gute Zusammenarbeit mit der Polizei und die präventiven Maßnahmen.


TOP 4 – Bürgersolaranlage

a) Sachstandbericht

b) Zurverfügungstellung gemeindeeigener Dächer

Die Vorsitzende bedankt sich zunächst bei Herrn Knop für sein großes, auch persönliches Engagement im „Arbeitskreis Energie“. Das Gremium äußert seinen Dank durch spontanen Beifall.

Die Vorsitzende bittet Herrn Knop nun um Informationen zur Bürgersolaranlage.

Gde. Amtmann Knop erklärt, dass dem „Arbeitskreis Energie“ die Bürgersolaranlage ein wichtiges Anliegen sei. Weitere aktuelle Themen im Arbeitskreis seien Überlegungen zu Energieeinsparmöglichkeiten bei der Straßenbeleuchtung sowie im Gemeindeboten durch Veröffentlichung von Spartipps.

Der Arbeitkreis habe das Interesse in der Bevölkerung an erneuerbaren Energien abgefragt. Dabei wurden genügend Interessenten gefunden um einen GBR zu gründen. Er verweist auf die Tradition in Wannweil, die Fotovoltaiktechnik zu fördern und schlägt deshalb vor, den Betreiber einer Gemeinschafts-Fotovoltaikanlage die Dachfläche der Uhlandschule über dem Mozartsaal – vorbehaltlich deren statischer Eignung- zur Verfügung zu stellen. Des weiteren schlägt Gde.Amtmann Knop vor, einen Grundsatzbeschluss zu fassen, dass die Gemeinde bei Bedarf auch weitere geeignete Dachflächen zur Verfügung stellt.

GR. Treutler zeigt sich erfreut über die Anzahl der Interessenten. Er spricht sich dafür aus, die Dachfläche zur Verfügung zu stellen, schlägt aber vor, den Beschluss mit dem Hinweis zu ergänzen, dass die Betreiber für evtl. Schäden an der Dachfläche aufkommen müssen.

Dazu erklärt die Vorsitzende, dass zur gegebenen Zeit ein Vertrag zwischen der Gemeinde und der GBR dem Gemeinderat zur Beschlussfassung vorgelegt würde. Ein solcher Vertrag würde derartige Auflagen enthalten.

GR Mann erklärt für die SPD-Fraktion, dass diese dem Vorschlag zustimmen wird. Bereits bei der Haushaltsplanbesprechung habe die SPD- Fraktion diese Zielrichtung vorgeschlagen. Er spricht sich dafür aus, dass alle öffentlichen Gebäude auf eine entsprechende Eignung untersucht werden sollen. Die Kosten hierfür sollen aus den Mitteln der Agenda 21 bestritten werden. Er erinnert die Vorsitzende an die Zusage, dass Kosten für Statikuntersuchungen übernommen werden könnten.

GR Mann unterstreicht, dass Herr Knop sich in unglaublicher Weise, weit über seine Dienstlichen Pflichten hinaus, in die Thematik eingearbeitet habe und sich auch sehr dafür engagiere.

Auch GR Herrmann bewertet das Engagement des „Arbeitskreises Energie“ sehr positiv. Er bittet noch um ein paar Detailinformationen – wie z.B. das Investitionsvolumen-.

Gde.Amtmann Knop erklärt hierzu, dass jeder Gesellschafter eine Brutto-Investitionssumme von rund 5.700 € einbringe. Bei einer Laufzeit von 20 Jahren werde mit einer Rendite von max. 4% gerechnet sofern keine größeren Investitionen zu tätigen sind.

GR Herrmann fragt nach, ob die Gemeinde Betreibern das Dach kostenlos zur Verfügung stellen könne, da durch die Rendite ja durchaus ein Gewinn „eingeplant sei“.

Die Vorsitzende sieht keinen Unterschied zur bisherigen direkten Förderung von Solaranlagen, bei welchen die Gemeinde privaten Eigentümern einen Barzuschuss erteilt habe. Hier handelt es sich um einen indirekten Zuschuss, den sich die Gemeinde ihres Erachtens sehr wohl leisten könne und sollte.

GR Wahl bedankt sich bei Herrn Knop, GR Mann und dem Arbeitskreis für die geleistete Arbeit. Er betont, dass es für eine Solarkommune selbstverständlich sein müsse, das Dach zur Verfügung zu stellen.

GR Rilling hält entgegen, dass er in dieser Technik nicht nur die „heile Welt“ sehe. Durch die Förderung von regenerativen Energien, erhöhen sich letztendlich die Stromkosten für alle Bürger. Dies bestätigt Gde.Amtmann Knop, betont aber, dass die Mehrheit des Arbeitskreises den Klimaschutz in Vordergrund stelle und nicht die mögliche Rendite.

Nach kurzer Diskussion fasst der Gemeinderat einstimmig folgenden Beschluss:

Den Betreibern einer Gemeinschafts-Fotovoltaikanlage wird die Dachfläche über dem Mozartsaal der Uhlandschule – vorbehaltlich deren statischer Eignung – kostenlos für 30 Jahre zur Verfügung gestellt.

Nach kurzer Diskussion wird der 2. Teil des Beschlussvorschlages der Verwaltung abgeändert und der Gemeinderat fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Der Gemeinderat steht weiteren Initiativen grundsätzliche positiv gegenüber. Konkrete Entscheidungen zur Verfügungstellung weiterer Dächer werden im Einzelfall getroffen.


TOP 5 – Partnerschaftsfeier Mably

Informationen

Die Vorsitzenden berichtet, dass das Partnerschaftskomitee engagiert die Partnerschaftsfeier plant. Es werden 111 Gäste erwartet. Die Delegation setzt sich aus dem Wannweiler Gemeindegremium, dem Partnerschaftskomitee, Musikverein, Künstlern und Bürgern zusammen. Eine Gruppe wird mit dem Fahrrad anreisen. Gde. Oberamtsrat Bock hat sich bereit erklärt die Gruppe mit dem Fahrrad an der Grenze abzuholen und sie nach Wannweil zu begleiten.

Für die meisten Gäste ist zwischenzeitlich eine Unterbringung organisiert. Einzelne Plätze werden noch benötigt. Die Planung des Wochenendes sieht folgendermaßen aus:

Freitag, 16 Juni Nachmittag

Gegen 15 Uhr Ankunft der Gäste mit dem Bus, danach im Rathaus Zuteilung der Gäste an ihre Gastgeber.

Freitagabend

Die Teilnehmer werden die Schule besichtigen und am Schulfest teilnehmen.

Samstag 17. Juli Vormittag

Kennen lernen in verschiedenen Arbeitsgruppen – wie Sport, Schule, Sozialbereich mit Kindergarten und Altenpflegehaus und öffentlichen Einrichtungen z.B. Friedhof, Bauhof etc…

Anschließend Blick über Wannweil von den Hochflächen aus sowie Besichtigung der Stadt Tübingen mit abschließender Stocherkahnfahrt.

Samstagabend

Besichtigung der Deutsch-Französischen Kulturausstellung

Sonntag, 18. Juli morgens

Ökumenischer Gottesdienst findet in der Johanniskirche mit anschließendem offiziellem Teil auf dem Rathausplatz statt.

Sonntag 18. Juli Nachmittag

Gemeinsames Essen der Gäste und die Verabschiedung.

Der Gemeinderat nimmt das Programm zustimmend zur Kenntnis.


TOP 6 – Bekanntgaben

1) Verkehrsschau 2004

Dem Gemeinderat liegt die Einladung zur Verkehrsschau am 09.06.2004 um 8.45 Uhr zu.

2) Wahlprospekte

Die Vorsitzende berichtet davon dass die ALW einen Wahlprospekt verteilt habe, auf dem das Wannweiler Wappen abgedruckt ist. Nach Rücksprache der Vorsitzenden mit dem Kommunalamt stellt dies für die Wahl kein großes Problem dar, da deutlich zu erkennen ist, dass es sich um ein Wahlprospekt handelt und nicht um eine öffentliche Bekanntmachung.

Die Vorsitzende stellt aber klar, dass es sich hier grundsätzlich um eine Ordnungswidrigkeit handelt, da für die Verwendung des Wappens keine Genehmigung vorlag. Um eine Gleichbehandlung zu gewährleisten, schlägt die Vorsitzende vor, einmalig für jede Fraktion auf Antrag die Verwendung des Wappens in einem Wahlprospekt zu genehmigen. Sie stellt jedoch klar, dass diese Genehmigung nicht für Anzeigen etc…. erteilt werden kann. Des weiteren stellt die Vorsitzende klar, dass künftig keine solchen Genehmigungen mehr erteilt werden und den Fraktionen nun endgültig bewusst ist, dass das Wappen für Wahlkampfzwecke nicht verwendet werden darf.

GR Treutler bedankt sich bei der der Vorsitzenden für diese Lösung und bittet im Namen der ALW um Entschuldigung. Die ALW habe aus Unkenntnis zur Ortsbestimmung auf die Vorderseite des Prospektes ein Foto von Wannweil und vom Wappen platziert. Nachdem nun bekannt sei, dass der Abdruck des Wappens genehmigt werden müsste, werde man dies zukünftig selbstverständlich beherzigen.

GR Mann zeigt sich zwar befremdet darüber, dass Gruppen überhaupt auf die Idee kommen das Wappen zu benutzen, da die Gemeinde nicht für den Inhalt solcher Wahlprospekte verantwortlich zeichne. Er sieht durchaus die Gefahr, dass der Inhalt mit der Gemeinde identifiziert werde.

Grundsätzlich kritisiert GR Mann die „Vereinnahmung“ der Gemeinde für politische Zwecke.

GR Herrmann vertritt die Auffassung, dass eine Fraktion als Bestandteil des Gemeinderates durchaus eine Verbundenheit mit der Gemeinde durch die Benutzung des Wappens zum Ausdruck bringen könne.

Er verweist darauf, dass in anderen Gemeinden das Wappen verwendet werden kann und nennt als Beispiel die Gemeinde Dusslingen.

Die Vorsitzende gibt zu bedenken das die Gemeinde bei einer Genehmigung zur Verwendung des Wappens die Inhalte der Wahlprospekte nicht kennt und sie aus diesen Gründen einer allgemeinen Freistellung der Nutzung des Wappens äußert skeptisch gegenüber stehe.

Für dieses Jahr gelte jedoch die Regelung, dass jede Fraktion auf Antrag das Wappen benutzen könne und eine Genehmigung dann erhalte.

Der Gemeinderat nimmt dies zur Kenntnis.

TOP 7 – Verschiedenes, Wünsche und Anfragen

Veranstaltungen

1) Reitturnier

Dem Gemeinderat liegt die Einladung zum Reitturnier als Tischvorlage vor.

2) Europa-Fest

Die Vorsitzende verweist auf die Einladung zum Europa-Fest am 16. Mai 2004.

3) Blutspende

Die Vorsitzende wirbt für die Blutspendeaktion am 18. Mai 2004 und bittet um rege Teilnahme.

Nachdem keine weiteren Wortmeldungen mehr Vorlagen, konnte die Vorsitzende um 20.43 Uhr die öffentliche Sitzung des Gremiums beenden.

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