Sitzung des Gemeinderats vom 29. April 2004
TOP 1 - Schulraumsanierung Uhlandschule
Die Vorsitzende begrüßt die Anwesenden und berichtet, dass ich das Gremium vor dieser Sitzung vor Ort von der Notwendigkeit der Sanierungsmaßnahme überzeugt habe. Sie betont, dass der Gemeinderat schon immer ausreichende Mittel für die Schule zur Verfügung gestellt habe. Bereits im Herbst habe sich das Gremium mit dem Zustand der Schule beschäftigt.
Daraufhin habe die Verwaltung einen Architekten mit der Zusammenstellung der in den nächsten 6 bis 8 Jahren anstehenden Aufgaben beauftragt. Die Kosten für diesen langfristigen Sanierungsmaßnahmen belaufen sich auf rund 160 000 €.
Bei einem Ortstermin mit der Vorsitzenden, Frau Bantlin und Herrn Gogel sei man überein gekommen, dass Arbeiten wie das Streichen der Flure und der Eingangselemente zurückgestellt werden könnten, die Sanierung der Leuchtkörper aber Vorrang haben müsse.
Sinnvollerweise sollten die noch in einigen Klassenräumen fehlenden Schallschutzdecken gleichzeitig beauftragt werden. Aus diesem Grund wurde Herr Gogel beauftragt, eine flexible Ausschreibung für diese Arbeiten durchzuführen, um dem Gremium verschiedene Möglichkeiten der Auftragsvergabe offen zu halten.
Sollte mit den heutigen Sitzungen eine Vergabe erfolgen so die Vorsitzende weiter-, wäre eine Durchführung der Arbeiten in den Klassenzimmer während der Pfingstferien vorgesehen. Sie betont ausdrücklich, dass der Einbau der Schallschutzdecken dem Standard der Sanierung vor ca. 14 Jahren im Erdgeschoss der Schule entspreche. Schon damals war geplant die restlichen Klassenzimmer nach und nach im entsprechenden Standard zu sanieren. Wegen der zwischenzeitlich angefallenen Arbeiten am Dach, der Fenster und in der Hausmeisterwohnung wurde dies aber verschoben. Der Architekt Gogel bezieht sich auf eine in der GR-Drucks 2004-62 dargestellte Berechnung der Nachhallzeit, wonach diese in den zu sanierenden Klassenzimmern einen Wert von 1,92 Sekunden im Vergleich zu der geforderten Nachhallzeit von 0,47 Sekunden ergab. Nach seiner Auffassung sollte im Zuge der Leuchtensanierung auch eine Schallschutzdecke angebracht werden. Auf einen Schallschutz an den rückwärtigen Wänden kann gegebenenfalls verzichtet werden, da die bereits montierten Korkplatten ebenfalls leicht schallschluckend wirken. Dies greift die Vorsitzende auf und erklärt, dass durch das Weglassen der Schallschutzwände eine Kostenreduzierung der Akustikarbeiten um ca. 25 % erreicht werden könne. Sie schlägt vor die Sanierung der sieben Klassenräume auf 2 Schuljahre zu verteilen und in den Räumen eine Schallschutzdecke, nicht aber einen Schallschutz an der rückwärtigen Schulraumwand anzubringen.
GR Mann schließt sich für die SPD Fraktion diesem Vorschlag an. Er hielte es für einen Schildbürgerstreich, nur die Leuchten zu sanieren. Für die ALW-Fraktion stimmt Herr Treutler diesem, wie er sagt vernünftigen Kompromiss zu. Unter dem Gesichtspunkt der Sanierung des Gemeindehauses würde nach seiner Auffassung die Verhältnismäßigkeit nicht stimmen, wenn man nun bei der Schulsanierung an den Akustikdecken sparen würde.
GR Hermann erinnert daran, dass die CDU-Fraktion ursprünglich gegen die Akustikstimmen war, da das Wünschenswerte vom Machbaren getrennt werden müsse. Die Fraktion habe ihr Meinung aber geändert, nachdem sie feststellen mussten, dass bereits vor 10 bis 12 Jahren solche Akustikdecken zum damaligen Sanierungsstandard gehörten.
Auch GR Wolfer bezeichnet für die FWV-Fraktion den von der Vorsitzenden vorgeschlagenen Kompromiss als „gangbaren Weg“. Sodann fasst der Gemeinderat einstimmig folgenden Grundsatzbeschluss:
1. Die Sanierung der 7 Klassenzimmer beinhaltet folgende Maßnahmen: Elektroarbeiten, Malerarbeiten, Akustikdecke ohne Wandpaneele.
2. Zeitschiene:
2004: 4 Klassenzimmer zusätzlich Anstrich der Schwimmbadsäulen
2005: 3 Klassenzimmer.
Danach erfolgt die Beschlussfassung zu den einzelnen Gewerken.
Malerarbeiten
Der Gemeinderat fasst einstimmig folgenden Beschluss:
Die Vergabe der Malerarbeiten an die günstigste Bieterin, die Firma Knoblich, zum geprüften Angebotspreis in Höhe von 6.648,31 Euro wird zugestimmt.
Elektroarbeiten
Der Gemeinderat fasst einstimmig folgenden Beschluss:
Die Vergabe der Elektroarbeiten an die günstigste Bieterin, die Firma Gutbrodt, zum geprüften Angebotspreis von 8.825,63 Euro wird zugestimmt.
Akustikdecken
Der Gemeinderat fasst einstimmig folgenden Beschluss:
Die Vergabe an die günstigste Bieterin, die Firma Schweizer, wird zugestimmt. Der geprüfte Angebotspreis in Höhe von 53.086,94 Euro reduziert sich auf Grund der nicht zur Ausführung kommenden Wandpaneele.
TOP 2 - Entscheidung über den Text der Auslobung sowie den zeitlichen Ablauf des Wettbewerbes am Gemeindehaus
Die Vorsitzende bezieht sich auf die GR-Drucks. 2004-60 und erklärt, dass dieser Punkt öffentliche beraten werden und deshalb die Drucksache auch als solche behandelt werden kann. Sie erläutert, dass die Sanierung des Gemeindehauses in der letzten Gemeinderatssitzung nicht öffentlich beraten wurde, da in der vergangenen Sitzung Personalentschadungen ( Auswahl der Architekturbüros und der Fachgutachter) getroffen wurden.
Sie begrüßt zu diesem Tagesordnungspunkt die Herren Blank und Kuhn und fasst kurz zusammen, dass das Gemeindehaus auf allen Ebenen vom Untergeschoss mit Küche, WC und Vereinsräumen über die Saalebene bis zum Obergeschoss mit den Wohnungen saniert werden soll. Da es sich bei den Wohnungen um keine Komplettsanierung handeln soll, sondern nur die notwendigsten Arbeiten mit geringer Grundrisssanierung durchgeführt werden sollen, wird diese Sanierung über die Direktvergabe erfolgen. Diese Arbeiten sind deshalb weitgehendst aus dem Wettbewerb heraus genommen.
Nach dieser kurzen Einführung erteilt die Vorsitzende GR Dr. Treutler das Wort.
GR Dr. Treutler bezieht sich sogleich auf Seite 8.2.1 der GR-Drucks. 2004-60 und legt dem Gremium einen Vorschlag der ALW zur Änderung dieses Abschnittes vor. Er ist der Auffassung das sich der Gemeinderat bei der Vorbereitung einig darüber war, eine Gesamtlösung mit Anbau zur Neuorientierung zum Rathausplatz hin anzustreben. Er stört sich sowohl an der Formulierung „ Unter Umständen auch langfristige Zwischenlösung“ sowie „ aus Sicht der heutigen Gesamtmaßnahme nicht finanzierbar“. Weiter erklärt Gemeinderat Dr. Treutler, dass 2.1.1 bezüglich des Dachgeschosses und der Außenhaut sachlich falsch formuliert sei. Bei den geplanten Netto-Baukosten in Höhe von 450 000 Euro gehe er davon aus, dass eine vernünftige Planung nicht möglich sein wird. Die Vorsitzende stellt hierzu fest, dass diese Ausschreibung in diesem Fall nicht korrekt ist und gibt die Netto-Bausumme mit ca. 650 00 nach Herausnahme der Wohnung an. Für diese ist, wie die Vorsitzende bereits erläutert hat, ein Wettbewerb nicht notwendig. GR Mann erinnert daran, dass die SPD-Fraktion von Anfang an deutlich gemacht habe, dass nur eine Gesamtplanung, möglicherweise in mehreren Bauabschnitten, in Frage komme. Auch GR Hermann unterstreicht die Notwendigkeit einer Komplettlösung mit Umorientierung zum Platz, sofern diese bezahlbar sei.
Für die FWV bringt GR Wolfer zum Ausdruck, dass nur eine langfristige Lösung angestrebt werden könne. Er vertritt die Auffassung, dass die Planer nicht durch einen zu genau festgelegten Betrag eingeschränkt werden sollten. Ebenso spricht er sich dagegen aus, die Reihenfolge der Bauabschnitte vorzugeben. Ein wichtiges Kriterium ist aber, dass die Modernisierung des Saalbereiches in möglichst kurzer Zeit erfolgen sollte.
Auf Vorschlag der Vorsitzende fasst der Gemeinderat einstimmig folgenden Beschluss:
2.1 Rahmenbedingungen
Der Gemeinderat wünscht eine Gesamtlösung die folgende Maßnahmen enthält:
• Die Modernisierung des Saalbereiches, Zeitfenster für die Durchführung: Mai bis Oktober 2005,
• Die Modernisierung der sonstigen Bereiche und die Neuorientierung zum Platz einschließlich gesamten Außenhaut,
• Nachweis zur Erschließung der Wohnungen.
Kosten:
Grundlage für die Kosten ist die Kostenerstellung vom 26.11.2003 mit insgesamt 1,14 Mio Euro / Eigenanteil der Gemeinde: brutto 756 00 Euro. Für den Wettbewerb sind aus diesen Kosten die Kosten für die Sanierung der Wohnungen herauszunehmen.
GR Mann bittet darum, dass dieser geänderte Punkt dem Gemeinderat mit den Unterlagen zur nächsten Sitzung zugeschickt werden. Die Vorsitzende sagt dies zu
GR Mann bittet weiter darum, auf S. 7 1.1.5 die derzeitig mangelhafte Akustik des Saales zu erwähnen.
GR Wolfer bittet darum, den Begriff „Heizungs- und Klimainstallation“ durch „Heizung und Lüftung“ zu ersetzen, um Missverständnisse zu vermeiden.
Die Vorsitzende erläutert nun ihrerseits noch zu Punkt 2. 3.1 „Flexible Trennwand“ zu präzisieren mit der Vorgabe, dass die Trennwand zwei Teilungen sowohl eine Teilung in zwei gleich große Teile als auch in einen kleineren (bei der Küche) und einen größeren ermöglichen soll.
Unter 2.3.3 bittet GR Dr. Treutler aufzunehmen, dass eine zeitgemäße Medientechnik gewünscht ist.
GR Hermann schlägt zu Punkt 2.3.4 vor, die Vorgabe zu machen, dass sich die WCs auf Saalebene befinden sollen. Er verweist darauf , dass viele der Veranstaltungen von älteren Mitbürgern besucht werden.
Herr Blank hält eine solche Vorgabe für kontraproduktiv, da sie den Planungsfreiraum unnötig einengt. Er würde es bevorzugen, wenn die Planer diesen Bereich frei planen könnten und weist darauf hin, dass eine späterer Innenraumkorrektur bei einer Mehrfachbeauftragung möglich ist. Er gibt aber zu bedenken, dass sollten alle Planer die WCs unten planen- dies sicher nicht Grundlos geschehe.
Nach Ausführlicher Diskussion gibt GR Kuhn zu bedenken, dass kein konkretes Bild ausgeschrieben werde, sonder Wünsche und Anforderungen. Er schlägt vor, einen entsprechenden Hinweis auf gute Nutzungsmöglichkeit für ältere Menschen mit auszuschreiben. Nach einiger Diskussion einigt sich der Gemeinderat mehrheitlich bei 2 Enthaltungen auf folgenden Beschluss:
Unter 2.3.4 der GR-Drucks. ist folgende Änderung aufzunehmen:
Bei der Planung der WCs ist darauf zu achten, dass ein Großteil der Veranstaltungen von überwiegend älteren Menschen besucht wird.
GR Hermann bittet weiter darum aufzunehmen, dass keine Veränderungen an der Küche gewünscht sind. Diesen Hinweis nimmt die Vorsitzende gerne auf.
Nachdem aus dem Gremium keine Anregungen mehr vorliegen. Abschließend teilt Herr Blank zum zeitlichen Ablauf mit, dass Herr Prof. Raff den Termin zum Abschluss der Vorprüfung am 2.7.2004 nicht einhalten kann. Er wird mit den Beteiligten einen neuen Termin abstimmen.
Im Beratergremium, fasst der Gemeinderat auf Vorschlag der Vorsitzenden einstimmig folgenden Beschluss: Jede Fraktion benennt einen Vertreter für das Beratergremium.
Abschließend fasst der Gemeinderat einstimmig folgenden Beschluss: Der GR-Drucks. 2004-60 mit den beschlossenen Änderungen zur Mehrfachbeauftragung wird zugestimmt.
TOP 3 - Bebauungsplan „Eiwiese Sondergebiet Pferdezucht / Pferdehaltung“
Die Vorsitzende verweist auf die GR-Drucks. 2004-54 und erläutert dem Gemeinderat den Vorgang.
Gemäß § 3 Abs.2 im Baugesetzbuch wurde entsprechend dem Gemeinderatsbeschluss vom 26.07.2001 der Bebauungsplan Eiwiese Sondergebiet Pferdezucht /Pferdehaltung öffentlich ausgelegt. Die Behandlung der eingegangenen Bedenken und Anregungen erfolgte am 26.07.2001 im Gemeinderat. Die erneute öffentliche Auslegung erfolgte in der Zeit vom 08.08.2003 bis 08.09.2003. Sie wurde im Gemeindeboten vom 25.07.2003 veröffentlicht. Der öffentlichen Auslegung lagen der Bebauungsplanentwurf vom 20.03.2002 mit Textteil und Begründung sowie die örtlichen Bauvorschriften zugrunde. Die Träger öffentlicher Belange mit Schreiben vom 22.07.2003 über die öffentliche Auslegung informiert. Während der öffentlichen Auslegung wurden weder Bedenken noch Anregungen vorgebracht.
Die Vorsitzende erläutert weiter, dass nachdem die in früheren Auslegungen vorgebrachten Anregungen von Seiten der Behörden vom frühere Eigentümer abgearbeitet sind, stehe einer Beschlussfassung zur Satzung nichts mehr im Wege. Nach kurzer Diskussion fasst der Gemeinderat einstimmig folgenden Beschluss:
1) Der Bebauungsplan „Eiwiese Sondergebiet Pferdezucht/Pferdehaltung“ wird mit Textteil und Begründung gemäß § 10 Abs. 1 BauGb als Satzung beschlossen.
2) Die örtlichen Bauvorschriften für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Eiwiese Sondergebiet Pferdezucht / Pferdehaltung“ werden als Satzung beschlossen.
3) Die Verwaltung wird beauftragt, die Rechtskraft herbeizuführen.
TOP 4 - Abwassergebühren Ausgleich von Kostenüberdeckungen mit -unterdeckungen im Zeitraum von 1999 bis 2002
Die Vorsitzende verweist auf die GR-Drucks. 2004-51.
Nach § 9 Abs. 2 KAG dürfen die Benutzungsgebühren der Gemeinden für ihre öffentlichen Einrichtungen (u.a. Abwasserbeseitigung) höchstens so bemessen werden, dass die nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen ansatzfähigen Kosten der Einrichtung gedeckt werden. Trotzdem entstehende Kostenüberdeckungen müssen ausgeglichen werden. Kostenunterdeckungen können ausgeglichen werden. Für den Ausgleich steht der Zeitraum von fünf Haushaltsjahren zur Verfügung.
Während sich in den Jahren 2001 und 2002 jeweils Kostenunterdeckungen bei der Abwasserbeseitigung ergeben haben, sind in den Jahren 1999 und 2000 Kostenüberdeckungen entstanden. Diese Überdeckungen sind durch die späteren Unterdeckungen auszugleichen:
Jahr Erträge Aufwand Über-/Unterdeckung in DM Über-/Unterdeckung in
Euro
1999 1.440.204,21 DM 1.439.935,70 DM + 268,51 DM + 137,29 €
2000 1.433.203,83 DM 1.374.746,92 DM + 58.456,91 DM + 29.888,54 €
Überdeckung Summe
+ 30.025,83 €
2001 1.469.373,27 DM 1.512.327,89 DM - 42.954,62 DM - 21.962,35 €
2002 776.166,81 € 790.580,10 € - 14.413,29 €
Summe Unterdeckung -36.375,64 €
Ohne weitere Diskussion fasst der Gemeinderat einstimmig folgenden Beschluss:
Die Kostenüberdeckung bei der Abwasserbeseitigung in den Jahren 1999 und 2000 von insgesamt 30.025,83 Euro werden gemäß nach § 9 Abs. 2 KAG mit der Kostenunterdeckung der Jahre 2001- und 2002 von gesamt 36.375,64 Euro ausgeglichen.
TOP 5 - Bekanntgaben
Termine
1) Sportplatzeinweihung
Dem Gemeinderat liegt die Einladung zur Einweihung des neuen Rasenplatzes am 2. Mai 2004 vor.
2) Einladung zum Maibaum aufstellen am 30 April und zur Mai - Hockete des Musikvereins am 1. Mai 2004.
TOP 6 - Verschiedenen, Wünsche und Anregungen
1) Gustav-Werner-Straße
GR Wolfer fragt nach, warum die Abrechnung mit den Anliegern der Gustav-Werner-Straße noch nicht endgültig erfolgt ist. Hierzu erklärt die Vorsitzende, dass die Gemeinde im Rechtsstreit zum Nutzen für die Anlieger mit dem Unternehmer war. Nachdem der Rechtsstreit nun beendet ist, erfolgt die Abrechnung.
2) Skater-Anlage
GR Dr. Treutler weist darauf hin, dass die Skater-Anlage reparaturbedürftig ist.
Die Vorsitzende sagt zu, den Bauhof mit einer Überprüfung der Anlage zu beauftragen.
Nachdem keine weiteren Wortmeldungen vorliegen, schließt die Vorsitzende um 21.03 Uhr die öffentliche Sitzung des Gemeinderats.
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