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Sitzung des Gemeinderats vom 22. Januar 2004


TOP 1 – Forsteinrichtungsplan 2004 – 2013 im Gemeindewald

Die Vorsitzende begrüßt zu diesem Tagesordnungspunkt die Herren von Bülow, Höcker, und Schneider vom Staatlichen Forstamt Mössingen. Sie verweist auf die GR-Drucks. 2004-117. Herr von Bülow erläutert die vorliegende GR-Drucksache. Er weist darauf hin, dass der Gemeindewald in einem sogenannten 10-Jahresplan geführt wird und schlägt daher vor, zunächst einen Rückblick auf die vergangenen 10 Jahre zu halten und dann einen Schnitt zu machen „wo stehen wir, wo wollen wir hin“ und sich danach dem neuen 10-Jahresplan zuzuwenden.

Hinsichtlich des Holzeinschlages führt er an, dass die tatsächlichen Hiebergebnisse der letzten Jahre, insbesondere aufgrund des Sturmes Lothar deutlich höher gewesen ist als der veranschlagte Hiebsatz mit 6.700 efm. Tatsächlich mussten 8.422 efm eingeschlagen werden. Für den künftigen 10-Jahresplan erschlägt er einen Hiebeinschlag von 4.690 efm vor, um zumindest im neuen Plan auf den Mehreinschlag zu reagieren.

Herr von Bülow ruft in Erinnerung, dass der Orkan Lothar am 26.12.1999 zu erheblichen Schäden geführt hat. Durch den Orkan sei das 4-faches des Jahreshiebsatzes an Schadholz angefallen. Infolge der vermehrten Hiebergebnisse hätten die vollzogenen Verjüngungsmaßnahmen die ursprünglichen Planansätze ebenfalls um ein Vielfaches übertroffen. Im überwiegenden Teil handelt es sich bei den Verjüngungsmaßnahmen allerdings um Sturmflächenwiederaufforstungen.

Herr von Bülow stellt fest, dass im Betrachtungszeitraum zwischen 1999 und 2003 ein durchschnittlicher jährlicher Überschuss von 2.930 Euro im Gemeindewald erwirtschaftet worden sei.

GR Herrmann meint, dass dieses gute Ergebnis vor allem deshalb erzielt worden sei, weil im Gemeindewald ein hohes Sturmholzaufkommen zu verzeichnen gewesen sei und auch viel Holz verkauft wurde. Für die kommenden Jahre hält er es jedoch für wichtig, darauf zu achten, dass nicht das finanzielle Ergebnis der Gemeinde im Vordergrund stehe, sondern die Nachhaltigkeit.

Herr von Bülow macht deutlich, dass der Forst ohnehin nur dann Holz einschlage, wenn es gewinnbringend veräußert werden könne. Grundsätzlich sei ein Holzeinschlag jedoch notwendig, damit die Jungbestandspflege erfolgen kann.

GR Herrmann fragt dezidiert nach, ob der Forst Holzeinschläge tätigen müsste, um wirtschaftlich arbeiten zu können.

Herr von Bülow bestätigt dies mit dem Hinweis, dass auch bei Pflegemaßnahmen Geld ausgegeben werde.

Abschließend schlägt Herr von Bülow vor, dass der Hiebsatz im Forsteinrichtungsplan 2004 – 2013 von 7,6 auf 4,7 Erntefestmeter reduziert werden soll.

Der abgesunkene Hiebsatz und die relativ große Jungbestandspflege würden in den kommenden Jahren zu einer betriebswirtschaftlich schwierigen Situation führen. Die geringeren Erntefestmeter würden sich in etwas niedrigeren Fixkosten für die Beförsterung auswirken. Aufgrund des sehr guten Pflegegutstandes der mittelalterlichen Bestände sie in diesem Bereich mit einer etwas höheren Wert bei Pflegeeingriffen zu rechnen.

Auch wenn die Gemeinde mit Gemeindewald keine erwerbswirtschaftlichen Ziele verfolge, so werde man bemüht sein, einen ausgeglichenen Waldhaushalt zu erreichen. Das konkrete Ergebnis hängt im wesentlichen von der Entwicklung auf dem Holzmarkt und der Entwicklung der Löhne ab.

Herr von Bülow zeigt sich jedoch überzeugt, dass sich der Zuschuss der Gemeinde an den Gemeindewald in Grenzen halten werde.

GR Leibssle möchte wissen, ob die FEZ-Zertifizierung auch für den Wannweiler Wald gelte.

Herr Höcker bestätigt, dass der Wannweiler Wald nach FEZ zertifiziert sei.

GR Herrmann bittet zu prüfen, ob anstelle des Forstes bzw. der vom Forst beauftragte Unternehmer auch der Wannweiler Bauhof mit Wegebauarbeiten, bzw. der Wiederherstellung der Waldwege betraut werden könne. Er fügt hinzu, dass beispielsweise der Waldweg im Weilhau seit zwei Jahren sehr tiefe Fahrrinnen habe.

Herr Schneider stellt fest, dass der Waldwegebau grundsätzlich anders zu beurteilen sei als der Bau von Feldwegen. Er hält eine Einbeziehung des Bauhofes für absolut nicht ratsam.

Die Vorsitzende empfiehlt, gemeinsam zu prüfen, welche größeren Maßnahmen anstehen und diese auszuschreiben.

GR Wolfer möchte wissen, ob der Rückgang des Borkenkäferbefalls daran liege, dass der Gemeindewald einen geringeren Fichtenbestand aufweise.

Herr von Bülow beantwortet die Frage mit ja. Im Gemeindewald würden nur noch 9 % Fichtenbäumen stehen.

Nach intensiver Diskussion fasst der Gemeinderat auf Antrag der Vorsitzenden einstimmig folgenden Beschluss:

Dem auf der GR-Drucksache 2004-17 abgedruckten Forsteinrichtungsplan für die Jahre 2004 – 2013 im Gemeindewald Wannweil wird zugestimmt.


TOP 2 – Waldbilanz 2004

Die Vorsitzende verweist hier auf die GR-Drucks. 2004-18. Herr Höcker erläutert die GR-Drucksache und weist darauf hin, dass bei der Rubrik „Nutzleistung“ ab dem Spätsommer letzten Jahres zum Sturmholz noch einmal Käferholzanfälle aufgetreten sind. Da das Holz sofort aufgebraucht werden musste, führte dies in der gesamten Region zu einem reduzierten Fichtenholzpreis, weshalb sich die Einnahmen beim Holzverkauf und Nebennutzung von geplanten 35.350 € auf 27.100 € reduzieren würden.

Herr Höcker ergänzt, dass auch im Gemeindwald aufgrund der Trockenheit ein deutlicher Schadholzanfall zu verzeichnen gewesen sei. Im Jahr 2004 ist deshalb noch einmal ein deutlich über dem geplanten Einrichtungshiebsatz von 430 fm mit voraussichtlich 860 fm geplant. Dieser Hiebsatz wird in den darauffolgenden Jahren wieder reduziert, sodass man insgesamt mit einem sinkenden Hiebsatz rechne.

Herr Schneider weist darauf hin, dass der Holzeinschlag für 2004 hauptsächlich aus zwei Altlasten resultiere, die zu Verkehrssicherungsmaßnahmen durchgeführt werden müssen. Dies sei zum einen entlang der Bahnlinie vom Nordzipfel der Gemeinde bis zum Bahnwärterhaus nach Kirchentellinsfurt, zum anderen ist eine Durchforstung entlang der Gemeindeverbindungsstraße nach Kusterdingen unterhalb der Straße vorgesehen. Diese Einschläge stehen seit langer Zeit an und sind dringend erforderlich.

GR Herrmann fragt an, wann die Eichen im Weilhau geschlagen würden.

Herr Schneider handelt, dass es sich hier um eine Vorratspflege handelt, die frühestens in 3-4 Jahren erfolgen werde.

Auf Wunsch von GR Herrmann geht Herr Höcker auf den Wechsel der Forstamtszuständigkeit ein. Herr Höcker führt aus, dass die Forstämter aufgelöst werden und in die Landratsämter integriert. Dies habe zur Konsequenz, dass der Gemeindewald Wannweil zum Landratsamt Reutlingen, der Gemeindewald Kusterdingen zum Landratsamt Tübingen gehören werde. Diese Trennung des zusammenhängenden Waldes ist aus forstwirtschaftlicher Sicht nach nicht sinnvoll, die Entscheidung der Landesregierung jedoch endgültig.

Frau Rösch betont, dass der Gemeindewald Wannweil waldwirtschaftlich und ökologisch gesehen in einem hervorragenden Zustand sei. Die Gemeinde müsse diesbezüglich mit der Arbeit des Forstes zufrieden sein.

Sodann fasst der Gemeinderat auf Antrag der Vorsitzenden einstimmig folgenden Beschluss: Der auf der GR-Drucks. 2004-18 abgedruckten Waldbilanz 2004 (Jahresbericht und Betriebsplan wird zugestimmt).


TOP 3 – Haushaltsplan und Haushaltssatzung 2004

- Beratung –

Die Vorsitzende erläutert die GR-Drucks. 2003-201 (Entwurf des Haushaltsplanes). Sie stellt die wichtigsten Komponenten des Haushaltsplanes 2004 vor.

Der Etat wird ein Gesamtvolumen von rund 8,3 Mio. Euro haben, verteilt auf einen Verwaltungsetat von 7,2 Mio. Euro und einen Vermögensetat von 1,1 Mio. Euro.

Nun erläutert die Vorsitzende die Drucksache 2004-15, auf welcher die von der Verwaltung im Vergleich zu der Einbringung des Etats vorgenommenen Änderungen aufgeführt sind. Für die Sanierung von vier Klassenzimmern in der Uhlandschule (Beleuchtung und Schallschutzdecken, sowie Streichen der Wände etc.) würden im Jahr 2004 – 44.000 Euro eingesetzt. Die Verwaltung schlägt vor, den Planansatz alt von 25.000 Euro auf 50.000 Euro zu erhöhen. Sie fügt an, dass insgesamt 7 Klassenzimmer in der Schule saniert werden müssen und schlägt vor, die Sanierung stockwerksweise vorzunehmen und in diesem Jahr vier Klassenzimmer zu sanieren.

GR Hallabrin kritisiert, dass der Ansatz jetzt verdoppelt wurde. Er verstünde nicht, weshalb die Kosten dermaßen gestiegen sind.

Die Bürgermeisterin antwortet, dass das bisherige Angebot bisher nur das Material für die Leuchten enthalten haben und es sich nun um eine umfassende Sanierung handelt.

GR Herrmann errechnet, dass bei sieben Klassenzimmern insgesamt 77.000 – 80.000 Euro auf zwei Haushaltsjahre anfallen. Er vertritt die Auffassung, dass das Notwendige vom Wünschenswerten getrennt werden müsse. Schallschutz sei seines Erachtens nach zwar wünschenswert, aber nicht notwendig. Er beantragt deshalb, den Planansatz für die Sanierung der Klassenzimmer zu belassen.

Die Vorsitzende plädiert dennoch, den höheren Ansatz einzustellen, da es sicher Sinn mache, das Schulhaus sukzessive zu sanieren und sich immer wieder einzelner Räume bzw. Raumpartien anzunehmen.

Über die Entscheidung, welche Maßnahmen konkret getroffen werden, müsse der Gemeinderat ohnehin in einer separaten Sitzung mit ausreichend Informationen entscheiden.

Gde.-Oberamtsrat Bock ergänzt, dass die neuen Leuchten an einem anderen Platz angebracht werden müssen, weshalb zusätzliche Leitungen verlegt werden müssen, was natürlich die Kosten erhöhe. Darüberhinaus seien in der ursprünglichen Kostenschätzung des Ortsbaumeisters auch keine Malerarbeiten enthalten gewesen.

GR Mann beantragt den Schluss der Debatte. Es mache keinen Sinn, weiter zu diesem Thema zu diskutieren, da der Gemeinderat später ohnehin sich inhaltlich mit dem Thema auseinandersetzen werde.

Die Bürgermeisterin lässt nunmehr über den Verwaltungsantrag, den Ansatz für die Sanierung der Klassenzimmer von 25.000 € auf 50.000 € zu erhöhen, abstimmen.

6 Gemeinderäte sprechen sich für diesen Antrag aus (Gräte Frau Franz-Nadelstumpf, Frau Eysel, Herr Mann, Herr Dr. Treutler, Herr Krauss und Fr. Rösch), 6 Gemeinderäte votieren dagegen (Gräte H. Wahl, H. Leibssle, H. Hallabrin, H. Bader und H. Rilling, - GR Wolfer enthält sich der Stimme).

Sodann ist der Antrag der Verwaltung a b g e l e h n t. Es bleibt bei 25.000 Euro im Haushalt.


Die Bürgermeisterin wendet sich dann dem Antrag der Freien Wählervereinigung zu.

Zu Punkt 1 – Rutschbeschichtung der Brücken – weist die Vorsitzende darauf hin, dass sie die Kosten mit rd. 3.000 Euro erkundet habe. Diese Maßnahme könne ohne konkrete Benennung im Haushaltsplan im Rahmen der HH-Stelle 1.6300 „Unterhaltung Straße, Plätze, Brücken“ abgewickelt werden.

GR Wolfer zeigt sich mit dieser Vorgehensweise einverstanden.

Zu Punkt 2 – Gründung einer Schuppengemeinschaft – schlägt die Vorsitzende vor, die Verwaltung zu beauftragen, das Interesse für diesen Antrag abzufragen. Sie stellt klar, dass die Bau- und Planungskosten konkret über längerfristige Verträge außerhalb des Haushaltes abgewickelt werden müssten. Sie schlägt daher vor, auf die Einstellung von Mitteln im Haushalt zu verzichten und zunächst nur das Interesse zu eruieren.

Im Gremium besteht Einigkeit über die Vorgehensweise, zunächst das Interesse zu eruieren, die Kosten zu ermitteln und durch Verträge auf die beteiligten Nutzer zu verteilen.

Die Bürgermeisterin wendet sich dann dem dritten Antrag der FWV zu – Dringlichkeitsplan Kanalsanierungsmaßnahmen.

Die Bürgermeisterin spricht sich gegen die Vorziehung der Sanierung der Eberhardstraße im Jahr 2004 aus, da in diesen Jahren die Einfahrtstraße und die Brühlstraße saniert wird und das Projekt „Gemeindepflegehaus“ errichtet wird. Eine weitere Großbaumaßnahme in unmittelbarer Nähe hält sie aus abwicklungstechnischen Gründen (Parksituation, An- und Abfahren der Baufahrzeuge etc.) für äußerst problematisch.

Niemand zweifelt an der Notwendigkeit der Durchführung der Sanierungsmaßnahmen in der Eberhardstraße. Aus organisatorischen Gründen können diese jedoch erst im Haushalt 2005 abgewickelt werden.

GR Wolfer erklärt, dass die FWV aufgrund dieser Ausführungen dann ihren Antrag zurückziehe.

Er weist noch darauf hin, dass durch den Umbau der Bahnhofstraße die abgefrästen Straßenmittelmarkierungen wieder sichtbar sind. Dies führt zu erheblichen Irritationen, er bittet die Verwaltung, sich diesem Problem anzunehmen.

Die Vorsitzende sichert dies zu.


Die Bürgermeisterin wendet sich dann den Anträgen der Alternativen Liste Wannweil zu.

Ziffer 1 – Keine Kürzungen der Ansätze aus dem HH-Planentwurf 2004

GR Herrmann bezeichnet die Ziffer 1 des Antrags der ALW als Phantasieantrag. Es werde impliziert, dass die ALW verhindert hätte, dass in den genannten Bereichen gekürzt wird, dabei bestehen gar keine Anträge auf Kürzung.

GR Dr. Treutler entgegnet, dass er vorher nicht habe wissen könne, welche Anträge eingehen und sie noch einmal ihre Kritik zum Vorgehen beim Haushalt 2003 zum Ausdruck bringen wollten.

GR Wahl hält das jetzige Vorgehen auch nicht für angezeigt und bezeichnet es als „Effekthascherei"“

Die Bürgermeisterin ruft dann die Ziffer 2 des Antrags der ALW „ Erhöhung der sächlichen Ausgaben für die Jugendarbeit von 2.600 Euro auf 4.000 Euro“ auf.

Die CDU und die SPD bringen ihre Befürwortung zum Ausdruck.

GR Wolfer lehnt den Antrag im Namen der FWV ab. Er begründet dies mit dem Hinweis, dass die Jugend auch selbst aktiv werden und verschiedene Dinge selbst finanzieren müsse. Er appelliert hier stark an die Eigenverantwortung.

Sodann fasst der Gemeinderat auf Antrag der Vorsitzenden bei drei Gegenstimmen mehrheitlich folgenden Beschluss:

Der Ansatz für die sächlichen Ausgaben der Jugendarbeit – Einzelplan 4 – wird von 2.600 € auf 4.000 € erhöht.

Die Bürgermeisterin ruft jetzt den dritten Antrag der ALW auf „Geringere Senkung der Personalausgaben für die Gemeindekindergärten“

Die ALW beantragt, die Personalkosten für die Gemeindekindergärten im Vergleich zum Vorjahr nicht auf – wie von der Verwaltung vorgeschlagen 183.800 Euro zu reduzieren, sondern nur auf 200.000 Euro.

Die Bürgermeisterin berichtigt, dass derzeit 2,5 Fachkräfte im Kindergarten Sonnenschein beschäftigt sind.

Eine Mitarbeiterin als Anerkennungspraktikantin gelte nach § 7 Abs. 5 des Kindergartengesetzes als Fachkraft. Die Gruppenstärke des Kindergartens liegt bei gesamt max. 40 Kinder. Der Kindergarten sei allerdings noch nie mit zwei Vollgruppen, sondern lediglich mit einer Gruppe geführt worden.

Des weiteren weist die Bürgermeisterin darauf hin, dass aufgrund den neuesten Zahlen des Einwohnermeldeamts die Kinderzahlen in den nächsten Jahren weiterhin stark um ca. 20% zurückgehen werden.

Dies hat langfristig zur Folge, dass man sich selbstverständlich über die Anzahl der angebotenen Gruppen Gedanken machen müsse. Die vorliegenden kalkulierten Personalkosten basieren jedoch auf den für das Kindergartenjahr eingestellten Zahlen, so dass sie sicher auskömmlich sind.

GR Dr. Treutler bestätigt, dass die Gemeinde im Kindergarten Sonnenschein keinen unzulässigen Personalschlüssel verwende. Er weist allerdings darauf hin, dass er sich von mehr Personal zusätzlich Qualität versprechen würde, z.B. für verstärkte Sprachförderung etc.

Des weiteren macht sich Herr Treutler für eine Befragung der Eltern stark, insbesondere auch für die Frage des Bedarfs an Betreuung von Kindern unter 3 Jahren und verlängerten Öffnungszeiten.

Sowohl GR Wahl als auch GR Mann weisen auf die sinkenden Kinderzahlen hin und bekräftigen die Verwaltung in ihren Bemühungen, sich dieser veränderten Situation zu stellen.

Sodann fasst der Gemeinderat auf Antrag der Vorsitzenden bei einer Gegenstimme und zwei Enthaltungen mehrheitlich folgenden Beschluss:

Der Ansatz für die Personalkosten im Kindergartenbereich in Höhe von 183.800 Euro wird nicht verändert.

Die Bürgermeisterin ruft dann den vierten Antrag der ALW „Anschaffung eines mobilen Geschwindigkeitsgerätes“ auf.

Sie weist darauf hin, dass hier noch ein Haushaltsausgaberest aus den Vorjahren vorliege.

GR Dr. Treutler weist darauf hin, dass ihm Angebote von Geräten vorliegen, die durchaus brauchbar sind.

Die Vorsitzende bittet darum, diese Unterlagen der Gemeinde zur Verfügung zu stellen.

Die Bürgermeisterin kommt jetzt auf den Antrag fünf der ALW „Vorausschauende Planungen für größere Vorhaben der Gemeinde“ zu sprechen.

Sie betont, dass bereits ein 10-Jahresplan bezüglich der Sanierung der Straßen der Gemeinde Wannweil vorliege. Sollte die Fraktion von ihren Vorgängern diese Unterlagen nicht erhalten haben, ist sie gerne bereit, sie der Fraktion noch einmal zur Verfügung zu stellen.

Des weiteren sagt sie dem gesamten Gemeinderat zu, die Anlagen entsprechend auf einen Ist-Zustand zu bringen und zu ergänzen. Im Bezug auf den Friedhof ist eine Bestandsplanung gemacht worden und dem Gemeinderat vorgelegt worden. Diese Bestandsplanung ist noch aktuell. Hinsichtlich der Bearbeitung der alten Bebauungspläne ist die Gemeinde in der Tat in Verzug. Die Vorsitzende sagt jedoch auch hier eine Aktualisierung im laufenden Jahr zu.

Dann ruft die Bürgermeisterin den Antrag der SPD auf

Punkt 1 „Gebäudeunterhaltung – Antrag auf Erhöhung des Ansatzes von 6.500 auf 10.000 Euro“

Nach kurzer Diskussion fasst der Gemeinderat auf Antrag von GR Mann einstimmig folgenden Beschluss:

Im Einzelplan 1.0200, HHSt. 501000.1 „Gebäudeunterhaltung Rathaus“ wird der Ansatz von 6.500 € auf 10.000 €erhöht.

Punkt 2 „Förderverein Uhlandschule – Antrag auf Erhöhung von 800 Euro auf 3.000 Euro“

Zu diesem Antrag zeigt sich Herr Wahl verwundert über die Vorgehensweise, da durch diesen Antrag die Ganztagesschule auf den Weg gebracht werde. Ihm sei da die Möglichkeit ehrenamtlicher Tätigkeit nicht hinreichend ausgelotet.

Die Beschäftigung von Personal, welches die Schüler sinnvoll betreue, sei nicht Sache des Schulträgers, sondern Sache des Landes, betont GR Wahl. Falls ein Bedarf an Hausaufgabenbetreuung vorliegen sollte, sollte bezüglich der Realisierung vorab vorrangig vom ehrenamtlichen Engagement der Eltern ausgelobt werden. Er beantragt, den Ansatz für den Förderverein Uhlandschule bei 800 Euro zu belassen.

Die Vorsitzende betont, dass die Hausaufgabenbetreuung nicht nur über Elternarbeit realisiert werden könne. Es müsse hierfür über den Förderverein auch ausgebildetes Personal zur Verfügung stehen. Sie erläutert jedoch, dass sie im Kontakt mit Gesprächen mit dem Förderverein ist und davon ausgehe, dass die vorgesehene Unterstützung der Gemeinde Wannweil auskömmlich wäre.

GR Herrmann weist darauf hin, dass sich der Förderverein ohnehin zur Zeit schwer tue, ehrenamtliche Mitglieder für die Arbeit im Vorstand zu gewinnen.

Die Bürgermeisterin vertritt die Auffassung, dass es vielleicht gerade für das ehrenamtliche Engagement hilfreich wäre zu wissen, dass der Gemeinderat hinter der Arbeit steht und schlägt daher als Kompromiss folgendes vor: Der Ansatz für den Förderverein wird von 800 € auf 1.600 € erhöht. Dieses Kompromissvorschlag findet auf Antrag der Vorsitzenden bei fünf Gegenstimmen mehrheitlich seine Zustimmung.

GR Mann gibt noch eine persönliche Erklärung ab. Er hält es für die Fraktionen angezeigt, Aktivitäten in der Gemeinde aufzunehmen und in den Haushalt einzubringen. Er wolle sich hier in seiner Arbeit nicht zensieren lassen.


Die Vorsitzende ruft dann den dritten Antrag der SPD Fraktion „Klimaschutz – Erhöhung des Ansatzes von 2.000 auf 5.000 €“

GR Mann weist darauf hin, dass die SPD hier die Bestrebungen des Arbeitskreises Energie unterstützt, Bürgersolaranlagen zu ermöglichen.

Der Antrag stützt sich auf zwei Komponenten. Zum einen beinhalte er einen Energiecheck aller gemeindeeigenen Gebäude, um herauszufinden, welche energetischen Maßnahmen sinnvoll und notwendig sind. In einem zweiten Schritt könne die Gemeinde behilflich sein für eine Bürgerfotovoltaikanlage Hausbesitzer zu animieren, ein geeignetes Dach zur Verfügung zu stellen. Die Voruntersuchung, ob ein solches Dach geeignet ist, sollte ebenfalls von der Kommune getragen werden.

Die Vorsitzende vertritt die Auffassung, dass die Kosten für Untersuchungen möglicher Dächer für eine Bürgersolaranlage über die bisher eingestellten Kosten zur Förderung der Fotovoltaikanlagen ausreichend sind. Bezüglich eines Energiechecks der gemeindeeigenen Häuser weist sie darauf hin, dass ein verwertbarer Check rund 1.300 € koste und dies den Ansatz des Antrages der SPD wiederum sprenge.

Insgesamt vertritt sie die Auffassung, dass die Gemeinde sehr wohl die problematischen Stellen an den gemeindeeigenen Gebäuden kenne. Eine weitergehende Untersuchung sollte jedoch jeweils nur im Zusammenhang mit einer zeitnahen geplanten Sanierungsmaßnahme erfolgen.

GR Hallabrin sieht keinen Bedarf, Energiechecks in privaten Haushalten zur Realisierung von Solaranlagen zu fördern.

GR Dr. Treutler hält die bisher vom Arbeitskreis Energie geleistete Arbeit für gut. Dieser Arbeitskreis könne sich diesem Problem annehmen. Er wendet sich gegen eine indirekte Bezuschussung der Grundstückseigentümer. Eher sollte die bisherige Solarförderung neu gestaltet werden.

GR Mann erklärt, dass er keine neuen Fördertöpfe aufmachen wolle für individuelle Anlagen. Fördertöpfe in diesem Bereich gebe es genug. Für die Gemeindegebäude solle untersucht werden, ob auf diesem oder jenem Gebäude der Gemeinde eine Solaranlage sinnvoll sei. In einem zweiten Schritt müssten Bürger gewonnen werden, die eine Bürgersolaranlage realisieren wollten.

Die Bürgermeisterin legt dar, dass bei den Gemeindegebäuden kein Ansatz eingestellt werden müsse, da diese Voruntersuchungen aus den allgemeinen Gebäudebewirtschaftungskosten bestritten werden können.

Mit Zustimmung des Gemeinderats schlägt die Bürgermeisterin vor, das von der SPD angeregte Projekt über den Arbeitskreis Energie anzuschieben, dafür aber im Haushalt 2004 keine zusätzlichen Mittel einzustellen, sondern die notwendigen Kosten aus dem laufenden Haushalt zu bestreiten.



Die Bürgermeisterin ruft jetzt den 4. Antrag der SPD-Fraktion auf, der auch vom VdK-Ortsverband Wannweil mit Schreiben vom 18.12.2003 gestellt wurde.

Die Bürgermeisterin weist darauf hin, dass nicht das Bürgermeisteramt, sondern ausschließlich die Untere Verkehrsbehörde für die Ausweisung von Behindertenparkplätzen zuständig sei. Sie wird mit den entsprechenden Mitarbeitern Kontakt in der Angelegenheit aufnehmen.


Zum weiteren Antrag der SPD-Fraktion, die Toilette der Gemeindebücherei tagsüber und in den Abendstunden zu öffnen, weist die Vorsitzende darauf hin, dass dies aus Sicherheitsgründen nicht möglich ist, da sich die Verbindungstüren zum Rathaus und zur Gemeindebücherei nicht ausreichend sichern lassen. Sie erwähnt jedoch bei dieser Gelegenheit, dass die Toiletten des Rathauses während der üblichen Büroarbeitszeiten grundsätzlich den Bürgern zur Verfügung stehen. Außerhalb der Öffnungszeiten dürfe man bei einem „dringenden Bedürfnis“ gerne klingeln.

Langfristig weist die Vorsitzende darauf hin, dass im Eingangsbereich des Gemeindepflegehauses bedindertengerechte Toiletten zur Verfügung stehen, die sicher auch von externen Bürgern mit einem entsprechenden Bedürfnis genutzt werden können.

GR Mann erklärt, dass die SPD-Fraktion ihren Antrag aufgrund dieser Ausführungen zurückziehe.


Zum Antrag Nr. 6 der SPD-Fraktion, den Bauhof zu beauftragen, je nach Wetterlage im Frühjahr sämtliche Treppen auf Sicherheit zu prüfen, erklärt die Bürgermeisterin, dass sie hiermit bereits den Bauhofleiter, Herrn Erdmann, beauftragt habe.


Zum letzten Antrag beantragt die SPD-Fraktion, zu überprüfen, ob der befestigte Platz beim Feuerwehrhaus auch als Jugendverkehrsübungsplatz benutz werden könnte.

GR Frau Eysel erklärt, dass die Herren Fade und Reiber von der Jugendverkehrsschule den Platz bereits als geeignet eingestuft hätten. Dies führt bei der Verwaltung zu etwas Verwirrung, weil vor einigen Jahren der Platz als nicht geeignet eingestuft wurde. Sie wird den Sachverhalt jedoch klären.


GR Herrmann erläutert jetzt den Antrag der CDU-Fraktion

- bitte hier Antrag einfügen

GR Herrmann bittet die Verwaltung darum, die Frage der entbehrlichen Liegenschaften noch einmal zu prüfen und eine Prioritätenliste für Grundstücke und Gebäude zu erarbeiten und diese zum 1.9.2004 rechtzeitig vor den Haushaltsplanberatungen 2005 dem Gemeinderat vorzulegen.

Die Vorsitzende weist darauf hin, dass sie dies als Ergänzung zum bestehenden Konzept sehe und selbstverständlich rechtzeitig vorlegen werden.

Sodann fasst der Gemeinderat auf Antrag von GR Herrmann einstimmig folgenden Beschluss:

Die Verwaltung erarbeitet zur Frage entbehrlicher Liegenschaften der Gemeinde eine Konzeption, Prioritätenliste Liegenschaften, Grundstücke und Gebäude und legt diese zum 1.9.2004 rechtzeitig vor der HH-Beratung 2005 dem Gemeinderat mit entsprechenden Vorschlägen zur weiteren Beratung und Entscheidung vor.

Die Bürgermeisterin lässt jetzt der Form halber noch über den Antrag des VdK Wannweil abstimmen. Das VdK hat ebenfalls beantragt, eine öffentliche Toilette mit behindertengerechten WC in Wannweil auszuweisen.

Ohne weitere Diskussion fasst der Gemeinderat einstimmig folgenden Beschluss:

Im Hinblick auf die bestehenden WC’s im Rathaus, auf dem Friedhof und die künftig entstehenden WC’s im Gemeindepflegehaus, wird auf den Bau einer öffentlichen Toilette verzichtet.


TOP 4 – Bekanntgaben

Zu diesem Tagesordnungspunkt liegt nichts vor.


TOP 5 – Verschiedenes, Wünsche und Anfragen

1. Beleuchtung Schillerstraße/Eisenbahnstraße

GR Krauss bittet darum, die Beleuchtung innerhalb der Schillerstraße/Eisenbahnstraße zu überprüfen.

2. Gehweg an der Hauptstraße im Bereich zwischen Richard-Burkhardt-Straße und Ortsausgang nach Betzingen

GR Wolfer weist darauf hin, dass der Gehweg stark durchgrünt ist. Er bittet die Verwaltung, sich diesem Problem anzunehmen.

Die Vorsitzende weist darauf hin, dass die Verwaltung das Problem im Blick habe. Die Verkrautung allerdings durch die mangelnde Pflege der Anlieger zustande kommt und diese primär zuständig wären.


Nachdem keine weiteren Wortmeldungen mehr vorliegen, schließt die Vorsitzende um 22.55 Uhr die Sitzung des Gemeinderates.

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