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Sitzung des Gemeinderats vom 20. November 2003


TOP 1 – Vergabe Abbrucharbeiten

Die Vorsitzende verweist auf die GR-Drucks. 2003-182 und erinnert daran, dass der Baubeginn für das Pflegehaus auf den 1. Februar 2004 terminiert ist. Die Abbrucharbeiten sollen dementsprechend rechtzeitig durchgeführt werden. Von den acht Firmen, die ein Leistungsverzeichnis angefordert haben, gaben sieben Firmen ein Angebot ab. Entsprechend der Regelung muss die Qualifikation der zu beauftragenden Firma durch das Landratsamt geprüft und eine Genehmigung erteilt werden. Die Ausschreibung erbrachte folgendes geprüftes Ergebnis:

Firma Späth, Langenenslingen 39.770,95 Euro

Firma Reusch, Riederich 44.457,00 Euro

Firma CK Abbruch + Erdbau, Ottenbach 63.941,74 Euro

Firma Wacker, Filderstadt 68.199,47 Euro

Firma Stoos, Gomadingen 69.664,09 Euro

Firma Henzler, Riederich 74.565,96 Euro

Firma Winterholer, Reutlingen/Firma Maichle, Tübingen 139.518,01 Euro

Die Vorsitzende schlägt deshalb dem Gemeinderat vor, dem Landratsamt für das weitere Genehmigungsverfahren die günstigste Bieterin vorzuschlagen.

Daraufhin fasst der Gemeinderat einstimmig folgenden B e s c h l u s s :

Dem Landratsamt wird mitgeteilt, dass der Gemeinderat die Vergabe an die günstigste Bieterin, die Firma Späth, Langenensslingen, zum geprüften Angebotspreis von 39.770,95 Euro vorschlägt.



TOP 2 - Friedhofssatzung

Dem Gemeinderat liegt die GR-Drucks. 2003-174 vor.

Die Vorsitzende berichtet dem Gemeinderat hierzu, dass eine Nachfrage bei den umliegenden Gemeinden ergeben habe, dass im Falle von Fremdbestattungen sehr unterschiedliche Regelungen gelten. Entgegen der Regelung in vielen anderen Gemeinden, die Fremdbestattungen nur in absoluten Ausnahmefällen zulassen, werden diese Fälle in der Gemeinde Wannweil nicht so strikt reglementiert. Durch das kostenträchtige Grabkammernsystem konnte eine Verkürzung der Ruhezeit auf die gesetzlich vorgeschriebenen 15 Jahre erreicht werden. Damit wurde die Kapazität des Friedhofs deutlich erhöht.

Die Vorsitzende weist aber darauf hin, dass es sich bei 5 - 10 Fremdbestattungen pro Jahr -auf einen Zeitraum von 10-15 Jahren gesehen- also um ca. 100 – 150 Gräber handelt. Dies wiederum ist mit erheblichen Zusatzkosten für die Gemeinde verbunden. Dieser Mehraufwand wird in Form des Auswärtigenzuschlags weitergegeben. Der Kostendeckungsgrad liegt insgesamt bei 40 %. Würde kein Auswärtigenzuschlag erhoben, müssten diese Zusatzkosten auf alle anderen Bürger umgelegt werden.

GR Mann erklärt für die SPD-Fraktion, dass diese grundsätzlich mit den von der Verwaltung vorgeschlagenen Einzelfallregelungen einverstanden ist. Der Kostendeckungsgrad sollte nicht künstlich weiter gesenkt werden.

GR Herrmann erklärt, dass er hier nicht um Kosten oder um einen Deckungsgrad gehen könnte, sondern um die Behandlung alt eingesessener Wannweiler Bürger. Ein solcher, der aber zwischenzeitlich nicht mehr in Wannweil lebe, dürfe nicht schlechter gestellt werden, als ein erst kürzlich nach Wannweil zugezogener Bürger. Deshalb schlägt er vor, einen Zeitraum zu benennen, wie lange jemand in Wannweil gewohnt haben muss und wie lange er danach wieder auswärts wohnen darf, um keinen Zuschlag bezahlen zu müssen.

GR Dr. Treutler spricht sich dafür aus, eine konsequente Regelung zu schaffen. Er möchte nur den Zeitraum definieren, wie lange jemand in Wannweil gewohnt haben muss. Weshalb und wie lange ein ehemaliger Wannweiler Bürger weggezogen ist, ist für ihn unerheblich. Im Hinblick auf die Regelung für die Senioren kritisiert er die Formulierung bezüglich des auswärtigen Pflegeheimes. Er vertritt die Auffassung, dass diese Regelung auch für Senioren zu gelten habe, die beispielsweise ihren letzten Lebensabschnitt bei den Kindern verbringen.

GR Frau Eysel spricht sich dafür aus, für Personen, die vor weniger als fünf Jahren verzogen sind und Senioren die ihren Lebensabend auswärts verbracht haben, keinen Zuschlag zu erheben.

GR Wolfer schließt sich den Ausführungen von GR Herrmann an. Bezüglich der Seniorenregelung unterstützt er die Ansicht von GR Frau Eysel.

Die Vorsitzende schlägt als Kompromiss vor, dass für Personen, die mindestens 20 Jahre in Wannweil gelebt haben und anschließend nicht länger als 20 Jahre weggezogen sind, kein Auswärtigenzuschlag erhoben wird. Weiter schlägt sie vor, die Seniorenregelung entsprechend dem Vorschlag von GR Frau Eysel offen zu halten.

GR Dr. Treutler bringt den Antrag ein, auf die Erhebung eines Zuschlags zu verzichten bei Personen, die mindestens 15 Jahre in Wannweil gelebt haben und Senioren, die ihren letzten Lebensabschnitt auswärts verbracht haben.

Dagegen spricht sich die Vorsitzende aus da bei einer Lebenserwartung von über 80 Jahren nicht einzusehen ist, warum eine Person, die irgendwann im Laufe ihres Lebens einen Teilabschnitt in Wannweil verbracht hat, gänzlich vom Auswärtigenzuschlag befreit werden soll.

Nach weiterer Diskussion stimmt der Gemeinderat über den weitergehenden Antrag von GR Dr. Treutler ab.

Der Gemeinderat lehnt mit 6 Ja-Stimmen und 7 Nein-Stimmen den Antrag ab, dass für Personen, die mindestens 15 Jahre in Wannweil gelebt haben, kein Auswärtigenzuschlag erhoben wird.

Sodann fasst der Gemeinderat auf Vorschlag der Freien Wählerfraktion bei 4 Enthaltungen folgenden B e s c h l u s s :

Für Personen, die mindestens 15 Jahre in Wannweil gelebt haben und nicht länger als 15 Jahre verzogen waren, wird auf die Erhebung des Auswärtigenzuschlags verzichtet.


Des weiteren fasst der Gemeinderat einstimmig folgenden B e s c h l u s s :

Für Senioren, die ihren letzten Lebensabschnitt auswärts verbracht haben, wird auf die Erhebung des Auswärtigenzuschlags verzichtet.


Die Vorsitzende erklärt, dass ohne weiteren Beschluss diese Definition der Ausnahmefälle ab sofort gilt.

Dagegen spricht sich GR Herrmann aus. Er möchte, dass diese Definition rückwirkend für das gesamte Jahr 2003 angewandt wird.

GR Wolfer schlägt vor, den Beschluss rückwirkend zu dem Zeitpunkt anzuwenden, an dem der Gemeinderat erstmals nichtöffentlich über diese Angelegenheit beraten hat. Deshalb schlägt er eine rückwirkende Anwendung des Beschlusses zum 1.10.2003 vor.

Der Gemeinderat lehnt die rückwirkende Umsetzung des Beschlusses zum 1.10.2003 bei 2 Ja-Stimmen und 8 Nein-Stimmen und 3 Enthaltungen ab.

Daraufhin fasst der Gemeinderat bei 1 Enthaltung folgenden B e s c h l u s s :

Die beschlossene Definition der Ausnahmefälle gilt ab heutigem Datum (20.11.2003).


TOP 3 - Bekanntgaben

1. Gewerbesteuereinnahmen

Dem Gemeinderat liegt ein Aktenvermerk vom 21.10.2003 zur Kenntnis vor.

Darin wird festgehalten, dass der Gemeinde Wannweil von 100 Euro Gewerbesteuereinnahme mit einer 4-jährigen Verzögerung 19,43 € verbleiben.


2. Kostenfeststellungen

Dem Gemeinderat liegen die Kostenfeststellungen zum

· Ausbau Goethe-/Blumenstraße,

· Ausbau Grießstraße und zum

Ausbau Schulstraße,

vor.

Positiv kann festgehalten werden, dass alle drei Maßnahmen deutlich unter den Kostenberechnungen abgerechnet werden konnten.


TOP 4 - Verschiedenes, Wünsche und Anfragen

1. Straßenbeleuchtung

GR Wolfer berichtet von einer defekten Straßenlampe im Bereich Weinbergweg.


2. Verkehrsschau

GR Dr. Treutler bittet um eine kurze Information über die Verkehrsschau.

Die Vorsitzende erklärt, dass die Gemeinderäte ein Protokoll über die Verkehrsschau erhalten werden und berichtet kurz zu folgenden Punkten:

Einfahrtstraße

Die grundsätzliche Planung dieses Bereichs wurde von den Beteiligten sehr begrüßt. Zunächst soll keine einschränkende Regelung für die Parksituation in der Marienstraße getroffen, sondern die Verkehrsentwicklung abgewartet werden. Bei Bedarf könne mit angeordneten weißen Parkmarkierungen reagiert werden.

Behindertengerechter Zugang zum Bahnhof

Die von der Verwaltung bevorzugte Variante wäre die ebene Lösung von der Friedrich-List-Straße her. Diese wird von der Bahn aber kategorisch abgelehnt. Die nun vorgesehene Lösung verläuft unter der Unterführung Richtung Jettenburger Straße rechts hoch zu den Gleisen. Die Bahn hat nochmals deutlich gemacht, dass von ihrer Seite keinerlei finanzielle Beteiligung erfolgt.

Die Vorsitzende erklärt, dass sie Herrn Gonska bereits mit der Planung beauftragt habe.

Schloßstraße

Die kritische Situation von der Jettenburger Straße in die Schloßstraße soll durch die Aufbringung eines „Tropfens“ entschärft werden. Die Beteiligten versprechen sich davon eine deutlichere Beruhigung der Verkehrslage.


3. Weinbergrain/Marienstraße

GR Wolfer fragt nach, ob in diesem Rechts-vor-Links-Bereich „Haifischzähne“ angebracht werden können.

Die Vorsitzende sagt die Aufbringung im nächsten Frühjahr zu.

4. Überprüfung der Treppen

GR Mann berichtet von der Überprüfung der Wannweiler Treppen. Dabei seien drei gefährliche Dinge aufgefallen:

1. Treppe Eisenbahnstraße zur Kusterdinger Straße. Ein dort vorhandenes Loch wurde bereits durch den Bauhof beseitigt.

2. Treppe „Im Wiesengrund“ zur Kusterdinger Straße. Hier bröckelt stellenweise der Glattstrich ab.

3. Treppe vom Bereich beim Bahnhof hoch zur Eugen-Bolz-Straße. Im unteren Bereich hängt eine Stufe und hat keinen Unterbau mehr.

Die Vorsitzende verspricht, sich umgehend um die gefährliche Situation zu kümmern.


5. Stockachweg/Einmündung Richard-Burkhard-Straße

GR Wolfer macht darauf aufmerksam, dass in diesem Bereich die Abdeckung eines Schachtbauwerkes fehlt.

Die Vorsitzende sagt zu, sich selbst vor Ort das Schachtbauwerk anzusehen.

Nachdem keine weiteren Wortmeldungen vorliegen, schließt die Vorsitzende um 21.30 Uhr die öffentliche Sitzung des Gemeinderates

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