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Sitzung des Gemeinderats vom 18. September 2003

TOP 1 – Ausbau Einfahrtstraße, Ochsengäßle und Brühlstraße

Hier: Billigung der Planung

Die Vorsitzende begrüßt zu diesem Tagesordnungspunkt herzlich Herrn Rau vom Ingenieurbüro Reicherter-Gonska. Sie bittet Herrn Rau, den Gemeinderat über den Stand der Planungen zu informieren.

Herr Rau beginnt mit seinen Ausführungen bei der künftigen Gestaltung der Einfahrtstraße.

Er führt aus, dass geplant ist, bis Gebäude 4 eine Einbahnstraße in Richtung Marienstraße auszuweisen. Ab Gebäude 4 ist die Einfahrtstraße in beiden Richtungen zu befahren, so dass die Tiefgarage des Rathauses, sowie das gegenüberliegende Wohngebäude und dessen Garage problemlos anzufahren sind.

Der Gehweg erhält auf der Rathausseite eine Breite von 1,75 – 2,25 m. Zusätzlich werden im Bereich des Einbahnverkehrs 5 Parkplätze geschaffen. Gehweg und Fahrbahn erhalten eine bituminöse Oberfläche, die Parkplätze werden mit Granitkleinpflaster hergestellt.

Die Fahrbahn wird mit beidseitigen Granitbordsteinen und einer davorliegenden Großpflasterzeile eingefasst. Die Gehweghinterkante wird mit einer Großpflasterreihe ausgebaut.

Auch die Brühlstraße erhält künftig bis zum Ochsengäßle nicht wie bisher einen indirekten Einbahnverkehr, so dass nur die Einfahrt in die Brühlstraße versperrt ist, sondern sie wird künftig bis zum Ochsengäßle als tatsächliche Einbahnstraße ausgeführt. In diesem Bereich zwischen Hauptstraße und Ochsengäßle wird ein Gehweg von 1,50 m angelegt, so dass zusammen mit dem Ochsengäßle eine durchgehende Verbindung für Fußgänger entsteht.

Am Bauende der Brühlstraße ist eine Grünfläche mit einem Baumstandort geplant. Baubeginn ist die Zufahrt zu Gebäude 1 Brühlstraße. Die verbleibende Fahrbahnbreite bewegt sich zwischen 4,60 m und 5,00 m. Der Ausbaustandort entspricht nahezu dem der Einfahrtstraße.

Beim Ochsengäßle führt Herr Rau aus, dass im nordwestlichen Teil zur Einfahrtstraße hin die Mischverkehrsfläche mit Querpflasterungen aus Granitkleinpflaster etwas aufwendiger gestaltet wird. Das Granitkleinpflaster hat wegen der Begehbarkeit eine gesägte und gestockte Oberfläche. Die Einfassung der Verkehrsfläche erfolgt mit einem 50 cm breiten Granitkleinpflasterstreifen mit gleicher Oberfläche.

Längs der Verkehrsfläche sind zwei Parkplätze angeordnet, so dass die Anlieferung des Getränkehandels nicht behindert wird. Der unmittelbare Eingangsbereich wird mit Betonpflaster gestaltet, so dass hier eine deutliche Differenzierung in der Oberfläche zu erkennen ist und dem Kraftfahrzeugfahrer signalisiert wird, dass der zu befahrende Bereich zu Ende ist.

Zwischen dem Eingangsbereich zum Gemeindepflegehaus und der Brühlstraße wird das Ochsengäßle als reiner Fußgängerweg ausgebildet und notfalls durch Poller gesichert. Dabei wird berücksichtigt, dass sowohl das Flst. 73 eine Zufahrtsmöglichkeit von Seiten der Einfahrtstraße erhält, als auch das Gebäude Hauptstraße 25/1 von der Brühlstraße her befahren werden kann.

Entlang des Betreuten Wohnens wird, beginnend an der Hauptstraße zum Ochensgäßle hin, ein Fußweg und in Richtung Hauptstraße ein Platzbereich mit Sitzbänken und Grünfläche gestaltet. Der Weg ist aufgrund der Begehbarkeit weitgehend in bituminöser Oberfläche gestaltet. Die Einfassung des vorgesehenen Platzes ist mit 50 cm breitem Kleinpflasterband vorgesehen.

Bezüglich der Straßenhöhen führt Herr Rau aus, dass die Einfahrtstraße im wesentlichen auf dem bisherigen Niveau bleibt. Dasselbe gilt auch für die Brühlstraße. Beim Ochsengäßle muss im Bereich des Eingangs Gemeindepflegehaus die Verkehrsfläche an dieses Niveau angepasst werden. Ansonsten müssen auch hier die bereits bestehenden Zwangspunkte wie Hauseingänge und Garagenzufahrten berücksichtigt werden. Herr Rau sichert zu, dass er für das Ochsengäßle bis zur nächsten Sitzung zwei weitere Querschnitte liefert.

Der Fußweg entlang dem Betreuten Wohnen verläuft im Bereich der Eingänge horizontal und wird dort über eine Entwässerungsrinne entwässert. Zum Platz hin fällt der Weg mit ca. 5,5% Neigung.

Des weiteren führt Herr Rau aus, dass in der Einfahrtstraße ein schadhafter Steinzeugkanal DN 250 liegt, der nach der Kalkulation hydraulisch überlastet ist. Dies kann man bei stärkeren Regenfällen gut erkennen. Aus der Hauptstraße wurde bereits ein Kanalanschluss in die Einfahrtstraße im Zuge des Ausbaus aus der Hauptstraße verlegt. Der alte Kanal in der Einfahrtstraße wird durch einen Kanal DN 400 und ab dem Ochsengäßle DN 300 erneuert. Für die Entwässerung wird im Ochsengäßle ein Kanal DN 300 eingelegt. Das Niveau des künftigen Kanals wird unter dem des Verbindungsweges zwischen Betreuen Wohnen und Gemeindepflegehauses liegen.

Die Kosten für die gesamten Maßnahmen belaufen sich – laut Kostenberechnung vom 28.8.2003 – auf 530.000 Euro.

Die Vorsitzende führt aus, das die Gemeinde für den Kanal mit einer Förderung in Höhe von 30.000 Euro und für den Straßenbau mit einer Förderung von ca. 160.000 Euro rechnet.

Die Vorsitzende bedankt sich bei Herrn Rau und macht darauf aufmerksam, dass – besonders im Hinblick auf demenzkranke Bewohner – es ein Anlieger der Planung war, mehrere kleine Rundgänge zu schaffen.

So wird der Platz zwischen Betreuter Wohnanlage und Hauptstraße als kleiner Rundplatz geschaffen, der problemlos mit Gehhilfen begangen werden kann.

Durch die Anlegung eines Gehwegs in der Brühlstraße ist ferner gewährleistet, dass auch ein größerer Rundweg, beginnend am Eingangsbereich des Betreuten Wohnens, über den Fußweg entlang der Betreuten Wohnanlage, entlang der Hauptstraße über die Brühlstraße wieder ins Ochsengäßle erfolgen kann.

Des weiteren ergänzt sie die Ausführungen von Herrn Rau dahingehend, dass die Planungen in der Einfahrtstraße künftig so konzipiert sind, dass das gesamte Oberflächenwasser der Einfahrtstraße bei normalen Gewitterregen in der Einfahrtstraße abgeleitet wird und nicht in die Hauptstraße läuft.

Nach weiterer Diskussion fasst der Gemeinderat einstimmig folgenden Beschluss:

Der vorgetragenen Planung zum Ausbau der Einfahrtstraße, des Ochsengäßles und der Brühlstraße wird zugestimmt.

Ergänzend erklärt die Vorsitzende –insbesondere im Hinblick auf die anwesenden Anwohner- dass für einige für einige Gebäude entlang der Einfahrtstraße ein Beweissicherungsverfahren durch einen technischen Sachverständigen stattfindet. Dieser wird die Gebäude begehen und bestehende Schäden aufnehmen. Die Gutachten werden allerdings nur dann geöffnet, wenn nach den Bauarbeiten Schäden durch die Eigentümer angemeldet werden.


TOP 2 – Bebauungsplan „Burgweg/Im Vogelsang, 2. Änderung“

Die Vorsitzende erläutert die GR-Drucks. 2003-140. Entgegen der darin enthaltenen Aussage von Gde.-Amtmann Buch erklärt die Vorsitzende, dass das Flst. Nr. 2764 nicht in den Bebauungsplan mit einbezogen werden soll, da der zwischen diesem Flurstück und dem Bebauungsplangebiet liegende Wassergraben eine natürliche Grenze des Gebiets bilden soll.

Der Gemeinderat fasst nach kurzer Diskussion einstimmig folgenden Beschluss:

1. Der Gemeinderat beschließt, die Abgrenzung des og. Bebauungsplanentwurfs vom 19.11.2002 aufzuheben.

2. Der Gemeinderat beschließt, die Abgrenzung des og. Bebauungsplanentwurfs mit Änderungsdatum vom 5.8.2003.

3. Der Gemeinderat beschließt, die Anregungen von den Trägern öffentlicher Belange in den Plan – wie bereits erfolgt – aufzunehmen.

4. Der Gemeinderat beschließt, den og. Bebauungsplan gem. § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und

5. gleichzeitig die Träger öffentlicher Belange von der Änderung zu informieren.


TOP 3 – Investitionszuschuss für den Tennisclub und den Reitverein durch Übernahme eines Abwasserbeitrages

Gde.-Oberamtsrat Bock erläutert dem Gemeinderat, dass es sich hier um eine einmalige Maßnahme handelt.

Er führt aus, dass der Tennisclub und der Reitverein in einem gemeinschaftlichen Vorhaben in den Jahren 2001 und 2002 das Tennisheim und das Reithaus an die öffentliche Kanalisation angeschlossen haben. Die Investitionskosten beliefen sich auf rund 59.300 €. Abzüglich der Bezuschussung durch das Land in Höhe von 15.340 € und durch die Gemeinde im Rahmen der Vereinsförderrichtlinien in Höhe von 4.400 € hatten die beiden Vereine noch Restkosten von insgesamt 39.600 € zu tragen.

Mit dem Anschluss an die öffentliche Abwasserbeseitigungsanlage entsteht für die angeschlossenen Grundstücke ein Abwasserbeitrag. Zur Berechnung des Beitrages sind für das Tennisheim und das Reithaus fiktive Baugrundstücke zu bilden. Der auf diese Weise berechnete Abwasserbeitrag beträgt für das Tennisheim 3.363,75 € und für das Reithaus 3.795 €.

Nach den Regelungen unserer Abwassersatzung wären der Tennisclub und der Reitverein als Erbbauberechtigte der im Gemeindeeigentum stehenden Grundstücke jeweils Schuldner des Beitrages. Nachdem die beiden Vereine bereits erhebliche Aufwendungen für den Kanalanschluss hatten schlägt die Verwaltung vor, auf die Erhebung eines Abwasserbeitrags bei den beiden Vereinen zu verzichten und diesen in Form eines Vereinszuschusses voll zu übernehmen.

GR Herrmann drückt seine Anerkennung gegenüber den Leistungen der Vereine aus, gibt aber zu bedenken, dass alle Vereine gleich zu behandeln sind.

Die Vorsitzende erläutert, dass außer dem Reit- und dem Tennisverein nur der Kleintierzüchterverein ein Vereinsheim außerhalb des Ortes besitzen und somit nur diese vergleichbar sind.

Für die Schützengilde wurde kein Abwasserbeitrag fällig, auch sei ihr nicht bekannt, dass dem Kleintierzüchterverein ein Beitrag in Rechnung gestellt wurde. Dies könne jedoch überprüft werden.

GR Leibssle macht darauf aufmerksam, dass er im Hinblick auf Folgefälle die Situation geklärt haben möchte und bittet um Vertagung.

Nach kurzer Diskussion fasst der Gemeinderat mehrheitlich bei 1 Enthaltung mehrheitlich folgenden Beschluss:

TOP 3 „Investitionszuschuss für den Tennisclub und den Reitverein durch Übernahme des Abwasserbeitrags“ wird vertagt.


TOP 4 – Fortschreibung des Flächennutzungsplans 2020 Nachbarschaftsverband Reutlingen-Tübingen

Die Vorsitzende erklärt dem Gemeinderat, dass eine Fortschreibung des Flächennutzungsplans in der Regel alle 15 Jahre erfolgt, eine Fortschreibung somit längst überfällig ist. Der derzeit gültige Flächennutzungsplan von 1979 liegt den Fraktionen vor.

Die Vorsitzende wird sich über die geplante Zeitschiene beim Nachbarschaftsverband informieren und bittet die Fraktionen darum, sich darauf einzustellen, sich bis Ende des Jahres Gedanken zum Flächennutzungsplan zu machen, damit im Januar oder Februar 2004 die Änderungs- und Ergänzungswünsche der Fraktionen besprochen werden können. Sollte wider Erwarten die Zeit drängen, wird sie die Fraktionen darüber informieren.

Die Gemeinderäte vertreten gemeinsam die Auffassung, dass – entgegen der letzten Flächennutzungsplanaufstellung – ein sehr sensibler Umgang mit dem Thema notwendig ist.

Auf Vorschlag der Vorsitzenden fasst der Gemeinderat einstimmig folgenden Beschluss:

1. Der Nachbarschaftsverband Reutlingen-Tübingen wird beauftragt, das Verfahren zur Ausschreibung des Flächennutzungsplanes einzuleiten und den Aufstellungsbeschluss vorzubereiten.

2. Die Verwaltung wird beauftragt, den Plan zu überprüfen und ggf. Anpassungen und Änderungen dem Gemeinderat vorzuschlagen.


TOP 5 – Bekanntgaben

Überörtliche Prüfung der Haushaltskassen und Rechnungsführung der Gemeinde Wannweil in den Haushaltsjahren 1998 – 2000

Dem Gemeinderat liegt die GR-Drucks. 2003-131 zur Kenntnis vor.

Der Gemeinderat ist damit über den Abschluss der Prüfung unterrichtet.


TOP 6 – Verschiedenes, Wünsche und Anfragen

1. Stützmauer bei der Schule

Frau Grätin Eysel bittet darum, die Stützmauer entlang des Schulweges unterhalb der Hausmeisterwohnung durch Heckenbepflanzung abzusichern.

Die Vorsitzende sagt zu, die Gegebenheiten vor Ort anzusehen.

2. Karl-Conzelmann-Straße

Sowohl Frau Eysel als auch Herr Mann erinnern an den defekten Kanalschacht in der Karl-Conzelmann-Straße und in der verlängerten Charlottenstraße.

Die Vorsitzende erklärt hierzu, dass die Arbeiten bereits vor den Ferien vergeben wurden.

3. Bahnhof

GR Dr. Treutler fragt nach dem Stand in Bezug auf den barrierefreien Zugang zu Gleis 2.

GR Wahl fragt nach, wann dieser Punkt im Gemeinderat behandelt wird. Er vertritt die Auffassung, dass ein problemloser Zugang möglich wäre.

Die Vorsitzende erklärt, dass ein Schreiben an die Bahn und an das Landratsamt unterwegs ist. Eine Beratung im Gemeinderat könne erst dann stattfinden, wenn mit der Bahn und den zuständigen Behörden eine genehmigungsfähige Planung vorliegt.

Dies muss momentan noch abgeklärt werden.


4. Jettenburgerstraße/Kusterdinger Straße

GR Leibssle weist erneut auf den desolaten Zustand der beiden Straßen hin.

Die Vorsitzende schlägt vor, die Straßen vor der nächsten Sitzung zu besichtigen.

5. Veröffentlichung von Bebauungsplänen im Gemeindeboten

GR Dr. Treutler macht darauf aufmerksam, dass verschiedene Veröffentlichungen im Gemeindeboten – insbesondere Bebauungspläne – zu klein sind und die Schrift häufig kaum noch lesbar ist.

Die Vorsitzende verweist darauf, dass es bei den Veröffentlichungen von Bebauungsplänen nur darum ginge, das Plangebiet aufzuzeigen. Die Veröffentlichung weist auf die Auslage des Bebauungsplans im Rathaus hin mit der Notwendigkeit, sich bei Interesse die Einzelheiten im ausführlichen Planentwurf anzuschauen.

6. Gehweg Kusterdinger Straße

GR Herrmann macht auf den stark zugewachsenen Gehweg in der Kusterdinger Straße aufmerksam.

Die Vorsitzende weist darauf hin, dass die Arbeiten bereits vergeben sind.

7. Kreisumlage

GR Herrmann nimmt Bezug auf das dem Gemeinderat vorliegende Schreiben des Landratsamtes vom 22.8.2003 bezüglich der Kreisumlage. Er fragt nach, welche zusätzliche Kosten der Gemeinde dadurch entständen.

Gde.-Oberamtsrat Bock beziffert die zusätzlichen Kosten durch Erhöhung der Kreisumlage auf ca. 45.000 bis 50.000 Euro.

8. Firstbach

GR Wolfer bittet darum, die sich im Uferbereich des Firstbaches befindenden Baumstämme zu entfernen.

Die Vorsitzende sagt die Beseitigung zu.

9. Obere Gustav-Werner-Straße

GR Wolfer bittet darum, im Bereich der oberen Gustav-Werner-Straße die Kanaldole zu säubern.

10. Mably

Die Vorsitzende richtet dem Gemeinderat herzliche Grüße und die besten Wünsche von Monsieur Ladet aus. Zusammen mit Frau Grätin Franz-Nadelstumpf und GR Wolfer berichtet die Vorsitzende mit einigen Bildern vom gemeinsamen Wochenende in Mably.

Dank der freundlichen Aufnahme der Mablyer sei das Wochenende für alle Teilnehmer zu einem unvergesslichen Erlebnis geworden.

Ihren besonderen Dank richtet die Vorsitzende an Herrn Sennert und das Partnerschaftskomitee für die Planung und Organisation der Reise. Beim Dorffest (voraussichtlicher Termin 16. -–18. Juli 2004) soll ein ähnlicher Rahmen für die Mablyer geschaffen werden. Außerdem stehen verschiedene Projekte, wie z.B. eine Einzelausstellung von Frau Franz in Mably, sowie der Austausch von Vereinen an.

Die Vorsitzende beendet die Sitzung mit den Worten: „die nun ausgsäte Saat der Freundschaft gelte es künftig zu hegen und zu pflegen.“


Nachdem keine weiteren Wortmeldungen vorliegen, schließt die Vorsitzende die öffentliche Sitzung des Gemeinderats um 21.45 Uhr.

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