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Sitzung des Gemeinderats vom 23. Januar 2003

Die Vorsitzende begrüßt den Gemeinderat sowie die Zuhörer und die Vertreter der Presse zur ersten Sitzung im Jahr 2003.

TOP 1 – Wahl des Mitglieds des Gemeinderats, welcher die Bürgermeisterin vereidigt und verpflichtet.

Wegen Befangenheit übergibt die Bürgermeisterin das Wort an den ersten stellvertretenden Bürgermeister, GR Herrmann, und rückt selbst vom Sitzungstisch ab.

GR Herrmann verweist darauf, dass die Wahl des verpflichtenden Mitgliedes aus dem Gemeinderat – gemäß Gemeindeordnung – in einer öffentlichen Sitzung zu erfolgen hat. Er bittet deshalb um Vorschläge.

Herr GR Dr. Treutler schlägt Herrn GR Herrmann vor.

In Folge dessen übergibt Herr GR Herrmann die Sitzungsleitung an den zweiten stellvertretenden Bürgermeister Herrn GR Keil. Herr Keil bittet um weitere Vorschläge. Nachdem seitens des Gemeinderats keine weiteren Vorschläge gemacht werden und auch keine Wortmeldung mehr erfolgt, fasst der Gemeinderat mehrheitlich bei 1 Enthaltung folgenden Beschluss:

Die Vereidigung und Verpflichtung der Bürgermeisterin erfolgt durch GR Herrmann.


TOP 2 – Vereidigung und Verpflichtung von Frau Bürgermeisterin Anette Rösch

Nach einem kurzen Rückblick auf die letzten acht Jahre sowie die Wiederwahl am 29.12.2002 bittet GR Herrmann die Anwesenden, sich zur Verpflichtung zu erheben. Nachdem GR Herrmann die Eidesformel vorgelesen hat, legt Frau Rösch folgenden Eid ab:

„Ich gelobe, dass ich mein Amt nach bestem Wissen und Können führen, das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, die Landesverfassung und das Recht achten und verteidigen und Gerechtigkeit gegen Jedermann üben werden. So wahr mir Gott helfe.“

GR Herrmann liest nun noch die Verpflichtungsformel vor, worauf Frau Rösch folgendes Gelöbnis ablegt:

„Ich gelobe, die Rechte der Gemeinde gewissenhaft zu wahren und ihr Wohl und das ihrer Einwohner nach Kräften zu fördern.“

Daraufhin nimmt GR Herrmann der Verpflichteten den Handschlag ab.

Die Vorsitzende richtet nun einige Worte des Dankes an den Gemeinderat. Sie erinnert daran, dass es vor acht Jahren durchaus spannend war, sowohl für sie selbst als junge Bürgermeisterin, als auch für den Gemeinderat. Sie freut sich über die hohe Wahlbeteiligung und auch das Wahlergebnis vom 29.12.2002 als Bestätigung für die gute und gedeihliche Arbeit zum Wohle der Bürger in den letzten acht Jahren. Für die Zukunft hofft sie darauf, dass auch weiterhin die Entscheidungen gemeinschaftlich von Bürgermeisterin und Gemeinderäten getragen werden. Trotz der schwierigen Situation im ganzen Land freut sich die Vorsitzende auf die Arbeit der kommenden acht Jahre.

Die Vorsitzende lädt nun schon vorab alle Anwesenden zu einem kleinen Umtrunk nach der öffentlichen Gemeinderatssitzung ein.


TOP 3 – Änderung der Solarförderung

Die Vorsitzende erläutert dem Gemeinderat, dass es der Verwaltung nicht leicht gefallen ist, die Änderung dieser Freiwilligkeitsleistung vorzuschlagen. Da die Haushaltssituation aber Einsparungen notwendig macht, müssten Freiwilligkeitsleistungen wie diese, aber auch „Wannweil Mobil“, überdacht werden. Sie weist darauf hin, dass sich seit der Einführung der Solarförderung die Situation dahingehend geändert habe, als dass nun eine Förderung durch den Bund möglich ist. Bei einer Förderung durch die Kommune ist aber die Bundesförderung ausgeschlossen. Die Vorsitzende bittet nun Gde.Amtmann Knop um weitere Erläuterungen.

Gde.Amtmann Knop erläutert nun die GR-Drucks. 2003-3 sowie die Tischvorlage GR-Drucks. 2003-3. Er hält es für durchaus legitim, dass -nachdem die Gemeinde Solaranlagen seit 1996 in einer Vorbildfunktion gefördert hat- nun der Bund in die Pflicht genommen wird.

GR Dr. Treutler lehnt für die ALW-Fraktion diesen Vorschlag der Verwaltung ab, da die Fördermöglichkeit von Bund und Land nicht gleichwertig zu den seitherigen Förderungen der Gemeinde sind. Außerdem müssten einige Zahlen der Drucksache noch überprüft werden. Die ALW-Fraktion hat hierzu ein Schreiben an die Gemeinderäte und die Verwaltung verteilt. Grundsätzlich hält er die Änderung der Solarförderung für kontraproduktiv. Eine Schlagzeile „Solarkommune kürzt Solarförderung“ würde er äußerst ungern sehen. Die Haushaltssituation ist GR Dr. Treutler durchaus bewusst. Er vertritt aber die Auffassung, dass auch bei anderen Freiwilligkeitsleistungen gespart werden sollte. Insbesondere sollten die geplanten Ausgaben für den Sportplatz nochmals überprüft werden.

GR Mann erinnert daran, dass die SPD-Fraktion 1996 Antragsteller für die Solarförderung war. Seit damals aber habe sich die Situation sehr stark verändert. Deshalb kann sich die SPD-Fraktion „nicht mit großer Freude“, aber mit Vernunft mit der vorgeschlagenen Änderung der Richtlinie anfreunden. Er weist darauf hin, dass in der vorgelegten Richtlinie unter Punkt 1. der Betrag 2.500 Euro noch abgeändert werden muss. GR Mann geht davon aus, dass die Richtlinien wieder geändert werden könnten, sollte künftig eine Förderung durch mehrere öffentliche Haushalte möglich sein.

GR Herrmann erklärt, dass seine Vorredner bereits die positiven Gedanken dargestellt hätten. Sowohl die Änderung der Richtlinie als auch Kürzungen bei anderen freiwilligen Leistungen bezeichnet er als „Diktat der Haushaltslage“. Er erklärt, dass die CDU-Fraktion noch weitere Anträge stellen wird. Die CDU-Fraktion wird der Vorlage zustimmen. Bei einer besseren finanziellen Situation könne wieder über Freiwilligkeitsleistungen geredet werden.

GR Wolfer erklärt für die Freie Wählervereinigung ebenfalls die Zustimmung. Auch sind sie der Auffassung, dass bei finanzieller Verbesserung die Angelegenheit wieder überdacht werden sollte.

Die Vorsitzende betont, dass die Gemeinde durchaus versuche, innovativ zu sein und die Förderung nicht komplett abschaffen wolle. Trotzdem sollte die Nachrangigkeit beachtet werden. Sie weist noch darauf hin, dass es doch durchaus Sinn mache, dort Freiwilligkeitsleistungen zu kürzen, wo die Bürger auch andere Möglichkeiten der Förderung haben.

GR Dr. Treutler hält die Verkürzung des Haushaltsansatzes auf 2.000 Euro für falsch.

Hierauf erklärt Gde.Oberamtsrat Bock, dass in den vorherigen Jahren 7.000 Euro eingestellt waren. Die Erfahrung der letzten Jahre habe aber gezeigt, dass 2.000 Euro durchaus ausreichend seien.

Die Vorsitzende weist noch darauf hin, dass sie im Einzelfall bei Bedarf eine Förderung durch außerplanmäßige Mittel bewilligen kann. Eine Erhöhung des Haushaltsansatzes ist deshalb nicht notwendig.

Sodann fasst der Gemeinderat mehrheitlich mit 2 Gegenstimmen folgenden Beschluss:

1. Unter Punkt 1 der Richtlinie der Gemeinde Wannweil über die Förderung der Solaranlagen wird der Betrag für den maximalen Zuschuss je Anlage von 2.500 auf 2.000 Euro abgeändert.

2. Die Gemeinde Wannweil fördert Solaranlagen nur noch nachrangig der bestehenden Bundesförderung bzw. etwaiger Landesförderung und verringert den Zuschussbetrag.

Unter diesen Prämissen wird die im Gemeindeboten vom 31.01.2003 veröffentlichte Richtlinie mehrheitlich beschlossen.


TOP 4 -Bekanntgaben

Zu diesem Tagesordnungspunkt liegt nichts vor.


TOP 5 - Verschiedenes, Wünsche und Anfragen

1. Waldbilanz

Die Gemeinderäte werden gebeten, das vorliegende Blatt in der „Waldbilanz“ auszutauschen.

2. Sitzungstermine

Dem Gemeinderat und den Vertretern der Presse liegen die Sitzungstermine 2003 vor.

3. Hochwasserschutz

Dem Gemeinderat liegt ein Schreiben sowie ein Prospekt der Firma Kessel GmbH zur Kenntnis vor.

Nachdem keine weiteren Wortmeldungen vorliegen, schließt die Vorsitzende um 21.13 Uhr die öffentliche Sitzung.

Im Anschluss daran fand mit den interessierten Bürgern und Vertretern der Presse sowie dem Gemeinderat noch ein kleiner Umtrunk statt.


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