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Sitzung des Gemeinderats vom 23. Oktober 2002


TOP 1 – Bürgermeisterwahl 2002/2003

Die Vorsitzende verlässt den Sitzungstisch. Ihr Stellvertreter, Herr GR Herrmann weist darauf hin, dass bei der Ausschreibung der Bürgermeisterwahl im Staatsanzeiger leider ein Fehler passiert und dass der Fehler im Bereich der Technik zu suchen ist. Alle für die Wahl notwendigen Termine waren von der Verwaltung und dem Gemeinderat nach den gesetzlichen Voraussetzungen richtig festgesetzt und beschlossen worden. So wurde auch das Ende der Bewerbungsfrist den gesetzlichen Vorschriften entsprechend auf den 27. Tag vor der Wahl am 17.11.2002, nämlich auf den 21. Oktober 2002 festgelegt. Bei der Stellenausschreibung im Staatsanzeiger war dann plötzlich als Bewerbungsende Freitag, der 18. Oktober 2002 in der Anzeige enthalten, ein Datum, das die vorgeschriebene Frist um 3 Tage verkürzt. Dieser Fehler war durch Übermittlung mittels e-mail an den Staatsanzeiger aufgetreten.

Herr Steinmaier erläutert detailliert das EDV-Problem. Er weist darauf hin, dass bei der ersten Speicherung der Datei im April 2002 der Freitag, 18.10.2002 als Bewerbungsschluss festgesetzt wurde. Zu diesem Zeitpunkt lagen ihm die notwendigen Wahlvorbereitungsunterlagen noch nicht vor.

Im Hinblick auf die vorbereitende Gemeinderatssitzung wurde das Dokument am 6. Mai 2002 dahingehend geändert, dass als Bewerbungsschluss Montag, 21.10.2002 gespeichert wurde. Diese Änderung wurde aufgrund eines Anti-Virenprogrammes am 28.6.2002 um 7.02 Uhr im Explorer überschrieben. Da es sich um die letzte Änderung im Programm handelt, wurden beide Dateien im Rahmen einer Synchronisierung der Daten wieder mit dem falschen Datum überspielt.

Herr Herrmann hält fest, dass der Fehler nachvollziehbar und sicher auch zu verzeihen, allerdings eben von großer Auswirkung ist, da ein Ausschreibungsfehler ein schwerwiegender Mangel in der Wahlvorbereitung darstellt und nicht zweifelsfrei behoben werden kann. Nach Unterrichtung des Landratsamtes hat dieses deshalb mit Erlass vom 17.10.2002 die auf 17.11.2002 festgelegte Bürgermeisterwahl abgesagt. Die Wahl ist zu einem späteren Zeitpunkt nachzuholen.

Herr Herrmann erläutert dann im einzelnen die GR-Drucksache 2002/196. Hauptwahltag ist Sonntag, der 29.12.2002; Neuwahl Sonntag, 12.1.2003. Die Stellenausschreibung muss am Montag, den 28.10.2002, im Staatsanzeiger für Baden-Württemberg erfolgen. Die Einreichungsfrist beginnt somit am Dienstag, den 29.10.2002 und endet am Montag, den 2. Dezember 2002. Die Sitzung des Gemeindewahlausschusses sollte am gleichen Tag – also am Montag, den 2.12.2002, um 18.15 Uhr stattfinden, damit die Herstellung der Stimmzettel, sowie die Bekanntmachung der zugelassenen Bewerber so schnell als möglich erfolgen kann (Gemeindeboten 6.12.2002). Diese Veröffentlichung muss spätestens am 15. Tag vor der Hauptwahl, somit spätestens am 13.1.2002 erfolgen.

Im Falle einer notwendig werdenden Neuwahl beginnt die Einreichungsfrist am 1. Werktag nach der Wahl (Montag, 30.12.2002), ihr Ende darf vom Gemeinderat frühestens auf den 3. Tag nach dem Tag der ersten Wahl festgelegt werden. Da dies ein Feiertag ist, wird vorgeschlagen, den Bewerbungsschluss auf Donnerstag, 2. Januar 2003 zu legen, so dass in der Stellenausschreibung folgender Satz aufzunehmen wäre:

„Im Falle einer Neuwahl beginnt die Frist für die Einreichung neuer Bewerbungen am Montag, 30. Dezember 2002 und endet am Donnerstag, 2. Januar 2003 um 18.00 Uhr.“

Herr Hermann erläutert auch die in Anlage 1 enthaltene Stellenausschreibung für den Staatsanzeiger. Er weist darauf hin, dass im Absatz 2 folgender Zusatz aufgenommen wurde:

„Die Wahl findet am Sonntag, den 29. Dezember 2002, eine etwa notwendig werdende Neuwahl am Sonntag, 12. Januar 2003 statt. Die in der Stellenausschreibung im Staatsanzeiger vom 9. September 2002 genannten Wahltermine wurden abgesagt."

Ferner wurde aus der Stellenausschreibung der Satz herausgenommen, dass der Gemeinderat zu gegebenem Zeitpunkt den Termin einer Bewerbervorstellung bekannt gibt. Herr Herrmann weist darauf hin, dass diese Entscheidung vom Gemeinderat erst zu einem späteren Zeitpunkt getroffen wird.

Die Sitzung des Gemeindewahlausschusses sollte am gleichen Tag (2.1.2003) um 18.15 Uhr stattfinden, damit die Bekanntmachung der zugelassenen Bewerbungen noch im Gemeindeboten vom 3.1.2003 erfolgen kann.

Der Gemeindewahlausschuss übernimmt gleichzeitig auch die Funktion als Wahlvorstand für den Wahlbezirk 1. Herr Herrmann fragt nach, ob er in derselben Zusammensetzung belassen werden kann wie ursprünglich geplant. Dies ist der Fall.

Dasselbe gilt auch für die Besetzung der Wahlvorstände für den Wahlbezirk 2 und den Briefwahlbezirk.

Nachdem auf Nachfrage von GR Herrmann keine Wortmeldungen mehr erfolgen, fasst der Gemeinderat einstimmig folgende Beschlüsse:

1. Aufgrund eines formalen Mangels bei der Ausschreibung der Bürgermeisterwahl im Staatsanzeiger vom 9. September 2002 und daraus resultierenden rechtlichen Mängeln hat das Landratsamt Reutlingen mit Erlass vom 17.10.2002 die Wahl vom 17.11.2002 abgesagt. Das bisherige Wahlvorbereitungsverfahren (Bewerbungsverfahren) wird deshalb aufgehoben und der Termin für die Bürgermeisterwahl neu festgesetzt.

2. Die Hauptwahl findet nun am 29. Dezember 2002 statt. Die evtl. notwendig werdende Neuwahl wird auf Sonntag, 12. Januar 2003 terminiert.

3. Die auf der Anlage 1 abgedruckte Stellenausschreibung erfolgt am Montag, 28.10.2002 (Redaktionsschluss Donnerstag, 24.10.2002).

4. Bewerbungen können frühestens am Tag nach der Stellenausschreibung (Dienstag, 29.10.2002) und spätestens am Montag, 2. Dezember 2002, 18 Uhr, eingereicht werden.

5. Der Gemeindewahlausschuss entscheidet am 2. Dezember 2002, 18.15 Uhr, über die Zulassung bzw. Zurückweisung von Bewerbern.




6. Der Gemeindewahlausschuss besteht aus folgenden Mitgliedern:

Vorsitzender GR Herrmann

Stellv. Vorsitzender GR Mann


1. Beisitzer GR Wolfer

2. Beisitzer GR Rickmeyer

3. Beisitzer GR Bader

4. Beisitzer GR Frau Eysel


Schriftführer: Gde. Amtsrat Steinmaier

Der Gemeindewahlausschuss nimmt auch gleichzeitig die Funktion des Wahlvorstandes für den Wahlbezirk 1 wahr.

7. Die Wahlvorstände für den Wahlbezirk 2 und den Briefwahlbezirk werden gemäß der Anlage 2 besetzt.

8. Termine bei einer evtl. Neuwahl:

8.1 Im Falle einer Neuwahl beginnt die Frist für die Einreichung neuer Bewerbungen am Montag, 30. Dezember 2002 und endet am Donnerstag, 2. Januar 2003, 18 Uhr."

8.2 Der Gemeindewahlausschuss entscheidet im Falle einer Neuwahl am 2. Januar 2003, 18.15 Uhr, über die Zulassung bzw. Zurückweisung von Bewerbern.



TOP 2 – Bekanntgaben

Frau Rösch verweist hier auf ein Schreiben der Fair-Energie.


TOP 3 – Verschiedenes, Wünsche und Anfragen

Herr Leibssle weist darauf hin, dass die Echazstraße in einem sehr schlechten Zustand ist.

Frau Rösch erwidert, dass Herr Gonska in der vergangenen Sitzung die Maßnahme hierzu vorgestellt hat und in der nächsten Sitzung der Gemeinderat die Aufträge vergibt.

Des weiteren weist Herr Leibssle darauf hin, dass einige Feldwege noch in einem sehr schlechten Zustand sind.

Frau Rösch verweist auch hier darauf, dass diese Maßnahmen mit im Gesamtausschreibungspaket enthalten sind. Der Bauhof bemüht sich – unabhängig davon – Zug um Zug die schlimmsten Schäden zu beseitigen.

Am Schluss weist Herr Leibssle noch darauf hin, dass in der Bahnhofstraße/Dorfstraße Paletten ungünstig im Gehweg gelagert sind.

Die Vorsitzende wird sich dies anschauen.

GR Krauß fragt nach, wann die Arbeiten an der Straßenbeleuchtung abgeschlossen sind.

Die Vorsitzende erwidert, dass derzeit die Kontrollgänge stattfinden und die beauftragten Elektriker die Arbeiten zügig beenden werden.

Nachdem keine weiteren Wortmeldungen mehr vorlagen, konnte die Vorsitzende die Sitzung um 18.30 Uhr schließen.

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