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Sitzung des Gemeinderats vom 17. Oktober 2002


TOP 1 – Blutspenderehrung

Die Vorsitzende begrüßt zur Blutspenderehrung den Vorsitzenden des DRK, Herrn Keil, sowie die stellvertretende Bereitschaftsführerin, Frau Weikert. Sie freut sich, dass sie in der heutigen Sitzung Blutspender für 10-maliges, 25-maliges und sogar 50-maliges Blutspenden ehren darf.

An dem Bedarf von ca. 15.000 Blutspenden pro Tag im Land sei zu erkennen, wie wichtig regelmäßiges Blutspenden ist. Aus eigener Erfahrung – so die Vorsitzende weiter – könne sie berichten, dass das Blutspenden gar nicht so schlimm ist, habe man sich erst einmal dazu überwunden. Sie bedankt sich bei der DRK-Ortsgruppe, bei den vielen freiwilligen Helfern, ohne die solch große Blutspendeaktionen gar nicht möglich wären. Sie bittet Herrn Keil darum, ihren Dank weiterzuleiten.

Herr Keil berichtet aus seiner Erfahrung, dass aus vielen Erstspendern regelmäßige Spender werden, nachdem sie sich einen „Ruck“ zur Erstspende gegeben haben. Er freut sich über die große Hilfsbereitschaft sowohl bei den Spendern, als auch bei den freiwilligen Helfern und verweist hierbei auch auf die große Hilfsbereitschaft beim Hochwasser in Wannweil.

Die Vorsitzende, Herr Keil und Frau Weikert nehmen nun gemeinsam die Ehrung der Blutspender vor.

Für 50-maliges Blutspenden wird Herr Gerhard Euchner geehrt.

Für 25-maliges Blutspenden wird Herr Volker Jäth geehrt.

Für 10-maliges Blutspenden werden Frau Claudia Garagozo und Frau Anette Rösch geehrt.

Alle Geehrten erhalten zum Dank eine Urkunde, eine Anstecknadel und ein Weinpräsent.


TOP 2 – Hochwasserschutzmaßnahmen

Die Vorsitzende bittet Herrn Gonska um einen Bericht über den derzeitigen Planungsstand der Hochwassermaßnahmen.

Herr Gonska verweist auf die GR-Drucks. 2002-191. Er beginnt seine Ausführungen und Präsentation mit dem Bereich

Ebbach

Der im Einmündungsbereich des Ebbachs zur Echaz entstandene große Kolk wird durch Steinwurf behoben. Die großen Schäden oberhalb der Verdolung des Ebbachs werden durch verschiedene, von der Gewässerdirektion geforderten Maßnahmen behoben. Die vorhandenen Rasengittersteine zur Böschungssicherung werden entfernt. Ebenfalls entfernt werden die vorhandenen großflächigen Natursteinplatten an den Ufern und auf der Bachsole. Diese Natursteinplatten werden gebrochen und soweit als möglich wieder verwendet. Aufgrund des starken Längsgefälles wird die Bachsole auf einer Länge von rd. 60 m als raue Rampe mit einem mittleren Gefälle von 1:22 ausgebildet. Der Deckwerksaufbau besteht aus einer einlagigen Packung dicht aneinandergesetzt. Der etwa gleich große birnenförmige Steinsatz, der, um eine große Rauheit und großes Flächengewicht zu erzielen, möglichst aufrecht gesetzt wird Die mittlere Höhe beträgt 65 cm. Einzelne größere Steine sind als Störsteine einzubauen. Beim Versetzen sind Wasserkissen auszubilden.

Unter der Steinrampe ist ein filterstabiler Unterbau nach Zeichnung herzustellen. Die Filterstabilität ist vom Auftragnehmer nachzuweisen. Unmittelbar an den vorhandenen Stahlbetonquerschwellen wird eine Reihe Steine einbetoniert. Die Uferbefestigung erfolgt mit einem ein- bzw. zweireihigen Blocksteinsatz mit Kantenlängen zwischen 80 und 120 cm. Der Steinsatz wird in Beton versetzt und hinterbetoniert.

Die Zufahrt zur Baustelle muss von der Straße In der Schnitzerin und über die Parzelle 779 aus Richtung Norden, sowie von der Parzelle 773 aus Richtung Süden erfolgen. Während der Baumaßnahme muss eine sogenannte Wasserhaltung eingerichtet werden; d.h., das Gewässer muss zur jeweils anderen Dachseite verschoben werden.

Die Kosten für diese Maßnahme belaufen sich incl. Nebenkosten auf ca. 123.000 Euro.

GR Wolfer fragt nach, ob die Gefahr besteht, dass die birnenförmigen Steine der rauen Rampe beim Hochwasser weggespült werden können.

Herr Gonska weist darauf hin, dass – um eben dies zu verhindern – diese mindestens 275 kg schwer sein müssen und birnenförmig ineinander verkeilt werden, so dass sie insgesamt streng im Bachbett eingespannt sind. Sollten sich bei einem Hochwasser dennoch einzelne Steine lösen, ist eine lawinenartige Lösung der Steine bis zur nächsten Querschwelle nicht auszuschließen. Eine Aufstauung der Steine ist dagegen unwahrscheinlich. Eine Einbetonierung der Steine erscheint nicht als sinnvoll, da ein wichtiger Lebensraum für Tiere verloren ginge.

Auch GR Dr. Treutler spricht sich gegen die Einbetonierung aus, zumal rundgeformte Steine – entsprechend verlegt – nicht so leicht weggespült werden können.

Sodann fasst der Gemeinderat einstimmig folgenden Beschluss:

Der Planung für den Bereich Ebbach wird zugestimmt.


Klingwiesenbach, unterer Bereich

Herr Gonska berichtet, dass es im wesentlichen bei dem Vorentwurf geblieben ist. Geplant ist ein offener mäandrierender Wasserlauf auf dem gemeindeeigenen Grundstück vor dem Einlaufbauwerk. Der vorhandene Einlaufschacht auf dem Grundstück wird abgebrochen; der vorhandene Schuppen auf dem Grundstück Parzelle 2060/1 wird ebenfalls abgebrochen. Von dem bestehenden Kanalschacht am Fahrbahnrand der Marienstraße bis zum Grundstück werden Stahlbetonrohre mit DIN 1000 auf rund 5 m Länge verlegt. Der Bach wird auf dem Grundstück 2060 geöffnet und renaturiert. Gemäß beiliegendem Querschnitt wird er mäandrierend eingelegt. Oberhalb der Verdolung wird ein neues, ausreichend dimensioniertes Einlaufbauwerk hergestellt. Das Einlaufbauwerk enthält als Abdeckung einen Stahlrechen. Aus hydraulischen Gründen wird der Bacheinlauf durch einen Steinsatz verbessert. Die vorhandenen Gartenmauern werden in Beton wieder hergestellt. Zur Marienstraße wird als Abgrenzung ein Holzteil mit herausnehmbarem Ein............... angebracht.

Die Kostenberechnungen für diesen Bereich liegen bei ca. 55.000 Euro.

Der Gemeinderat fasst nach kurzer Diskussion einstimmig folgenden Beschluss:

Die Planung im unteren Bereich des Klingwiesenbaches wird gebilligt.


Klingwiesenbach, oberer Bereich

Die Vorsitzende führt aus, dass die Verwaltung bemüht ist, für diesen Bereich die Drainagepläne herbei zu schaffen, um schadhafte Drainagen evtl. wieder zu aktivieren, bzw. in die geplanten Rückhaltemaßnahmen einzubeziehen.

Sie berichtet weiter, dass bereits eine Einigung mit den Eigentümern der ersten drei Grundstücke für die geplante Retentionsfläche erfolgt ist. Sie bittet Herrn Gonska um weitere Information.

Die Planung, so Herr Gonska, sieht auf der Retentionsfläche drei Becken mit einem Fassungsvermögen von jeweils 500 m³ vor. Als Ablauf ist eine Wassermenge von 100 l/sec durch ein Rohr mit einem Durchmesser von 30 cm vorgesehen. Dabei soll in den Becken ein Dauerstau von 30 cm Höhe erhalten bleiben. Dies wäre wünschenswert – zum einen, um eine Verschlammung des Ablaufs zu vermeiden und zum anderen wäre eine Austrocknung für die sich in diesem Gebiet ansiedelnden Tiere nicht wünschenswert.

Im weiteren Verlauf wird die Entwässerung entlang des Feldwegs 3106 erfolgen. Im hangabwärts führenden Bereich muss das Gewässer entweder komplett verdolt, oder zumindest in einem betonierten Bachbett geführt werden.

Nach einiger Diskussion ist sich der Gemeinderat darüber einig, dass eine Entwässerung über eine Halbschale besser als eine Verdolung wäre.

Herr Gonska weist darauf hin, dass hierzu weitere Gespräche mit Grundstückseigentümern geführt werden müssen.

Herr Wolfer bittet zu prüfen, ob die Retentionsfläche nicht auch auf Teile des benachbarten Grundstückes Flst. 2476 und 2475 ausgedehnt werden könne, um so einen größeren Einzugsbereich zu erhalten.

Die Vorsitzende geht davon aus, dass dies schwierig sein wird, schlägt aber vor, Kontakt mit den Eigentümern aufzunehmen.

Sodann fasst der Gemeinderat mehrheitlich – bei 3 Enthaltungen – folgenden Beschluss:

1. Die Planung für den Bereich der Retentionsfläche wird grundsätzlich gebilligt.

2. Die Verwaltung wird beauftragt, in Verhandlungen mit den Grundstückseigentümern der Grundstücke Flst. Nr. 2476 und 2475 zur Vergrößerung der Retentionsfläche zu treten.



Echazstraße, Kusterdinger Straße und Fallenbach

Herr Gonska erläutert auch diese Bereiche. Hier sind nur eine Vielzahl von kleineren Maßnahmen geplant.

Die Echazstraße wird in Teilbereichen geflickt. Im Bereich Kusterdinger Straße werden die Wassergräben instand gesetzt. Bei den Holzabsperrungen am Parkplatz werden Durchflussmöglichkeiten geschaffen. Bei den beiden Schächten im Bereich Fallenbach werden die Deckel entfernt und durch Rechenkörbe ersetzt.

Der Gemeinderat fasst auch hier einstimmig folgenden Beschluss:

Die Planungen für die Bereiche Echazstraße, Kusterdinger Straße und Fallenbach werden gebilligt.


Bahnhofstraße

Die Vorsitzende berichtet, dass im Zuge der Ausschreibungen für die Hochwasserschutzmaßnahmen auch der Bereich Bahnhofstraße vor den Gebäuden 8 und 10 ausgeschrieben wurde. Die Eigentümer der Gebäude möchten den Bereich vor den Gebäuden herrichten lassen. Am besten lässt sich dies jedoch erst tätigen, wenn der Gehweg hergestellt ist. Sie schlägt deshalb vor, das Ergebnis der Ausschreibung abzuwarten und gegebenenfalls in der Sitzung am 7. Nov. 2002 eine Entscheidung hierzu zu treffen. Zum besseren Wasserabfluss ist zusätzlich die Verlegung von zwei Einflussschächten geplant.

Der Gemeinderat nimmt Kenntnis.


Sonstiges


GR Dr. Treutler bittet darum, eine Aufstellung bzw. einen Plan zu erhalten, aus welchem die hochwasserkritischen Punkte in der Gemeinde ersichtlich sind.

Herr Gonska sagt dies zu.

Die Vorsitzende macht noch darauf aufmerksam, dass es sich bei den heute beratenen Maßnahmen ausschließlich um Maßnahmen aus dem ersten Maßnahmenkatalog handelt, dass man jedoch noch eine Menge weiterer Aufgaben in Angriff nehmen müsse. So z.B. der Klingenbach im Bereich zwischen Klingwiesenstraße hangaufwärts, der Grenzbach und einige andere Schadensbereiche.

GR Herrmann bittet darum, rechtzeitig das Bauhofprogramm für das nächste Jahr zu erstellen und hier die Arbeiten aufzunehmen, die vom Bauhof selbst erledigt werden können.







TOP 3 – Abschluss der Jahresrechnung 2001

Die Vorsitzende bittet Gde.-Oberamtsrat Bock um einen Bericht zum Abschluss der Jahresrechnung 2001.

Herr Bock erläutert dem Gemeinderat die Drucksache 2002-184 und schließt seinen Bericht mit der Feststellung, dass seit Herbst 2001 die Entwicklung der Kommunalfinanzen insgesamt steil bergab ging. Investitionen müssten daher gut überlegt und geprüft werden.

Nach kurzer Aussprache fasst der Gemeinderat einstimmig folgenden Beschluss:

Der Gemeinderat stimmt den überplanmäßig geleisteten Ausgaben gem. § 84 Abs. 1 und 2 der Gemeindeordnung zu.

Die Vorsitzende vertritt die Meinung, dass die Kommunen ihrer Verantwortlichkeit nachkommen müssen und auch in schwierigen Zeiten Investitionen tätigen. Sie verweist in diesem Zusammenhang auf die in der letzten Gemeinderatssitzung vergebenen Aufträge, wovon immerhin vier Aufträge an örtliche Betriebe gingen.

Durch das große Schadensereignis (Hochwasser) im Sommer d.J. ist die Haushaltssituation 2002 aber kritisch. Ein notwendiger Nachtrag 2002 wird dem Gemeinderat am 21. Nov. 2002 vorgelegt.

GR Wolfer bedankt sich für die Freie Wählervereinigung bei Herrn Bock für den ausführlichen Bericht. Für die Zukunft würde er sich „ähnlich schöne Bilanzen“ wünschen.

GR Mann bedankt sich ebenfalls für die SPD-Fraktion bei Herrn Bock. Den Abschluss 2001 bezeichnet er als sehr erfreulich. Die zurückgehenden Steuereinnahmen betrachtet er als Mahnung. Trotzdem kämen wichtige Hochwasserschutzaufgaben in den Jahren 2003/2004 auf die Gemeinde zu. Er bedauert, dass beim Land die Hochwasserkatastrophe bei den Sonderumlagen nicht berücksichtigt wurde.

GR Dr. Treutler hätte gerne genauere Angaben über das Vermögen der Gemeinde.

Herr Bock erläutert, dass dieses der Vorlage zu entnehmen sei.

GR Herrmann äußert sich für die CDU-Fraktion ebenfalls positiv zum Abschluss der Jahresrechnung 2001. In dem zu beratenden Nachtrag 2002 sieht er eine erste Auswirkung der angespannten Haushaltslage. Er verweist auch auf die lt. GEA steigende Kreisumlage. Er gehe davon aus, dass die Haushaltsberatungen 2003 zeigen wird, wo die Gemeinde finanzielle steht. Er bittet die Verwaltung darum, für das Jahr 2003 einen Sparhaushalt, auch im Bereich des Verwaltungshaushaltes, vorzulegen.

Die Vorsitzende fasst abschließend zusammen, dass die Gemeinde im Jahr 2001 noch deutlich über der durchschnittlichen Investitionsrate liegt. Gerade auf die anstehende schwierige Haushaltslage verweist sie auf die positive Situation, dass die Gemeinde nach Abschluss des Haushaltes 2001 rechnerisch noch schuldenfrei ist und somit nicht schon in die Zukunft hinein mit starken Belastungen kämpfen muss.


Sodann fasst der Gemeinderat einstimmig folgenden Beschluss:

Dem Rechenschaftsbericht mit den Anlagen 1 bis 14 wird zugestimmt.

TOP 4 Energie- und Wasserverbrauchsbericht der Gemeinde Wannweil für die Jahre 2000 und 2001

TOP 5 Getrennte Erfassung des Stromverbrauchs im Bereich der Uhlandschule – Einbau von vier Unterzählern –

Diese beiden Punkte werden gemeinsam behandelt. Vom Gemeinderat werden hierzu keine Einwendungen erhoben.

Die Vorsitzende bittet Gde-Amtmann Knop um eine kurze Erläuterung.

Herr Knop verweist auf die GR-Drucks. 2002-185. Besonders auffallend ist der hohe Wasserverbrauch bei der Beregnungsanlage, sowie die enorm angestiegenen Stromkosten in der Uhlandschule.

Da sich der Verbrauch der Beregnungsanlage wieder normalisiert hat, geht der Gemeinderat nach kurzer Diskussion davon aus, dass es sich evtl. um einen Ablesefehler gehandelt habe.

Die Vorsitzende begrüßt nun Herrn Welsch und bittet ihn um eine kurze Stellungnahme zum Stromverbrauch der Uhlandschule.

Herr Welsch verweist darauf, dass Teile der Schule, der Uhlandhalle und der Schwimmhalle auch von den Vereinen genutzt wird. Die sogenannte außerschulische Nutzung hat in den vergangenen Jahren stark zugenommen. Die Nutzung durch die Schule bleibt dagegen seit Jahren stabil. Er könnte sich vorstellen, dass der starke Verbrauch insbesondere mit den Pumpen und der Lüftungsanlage im Schwimmbad zusammen hängt.

Um dem hohen Stromverbrauch auf die Spur zu kommen, sieht Gde.-Amtmann Knop zwei Möglichkeiten:

Zum einen verweist er auf die GR-Drucks. 2002-186, in welcher die getrennte Erfassung des Stromverbrauchs vorgeschlagen wird, zum anderen könnte aber auch eine Überprüfung durch ein Ingenieurbüro erfolgen.

GR Herrmann vertritt die Auffassung, dass die Situation so nicht belassen werden kann. Unter Berücksichtigung der hohen Mehrkosten der letzten Jahre sollte dieses Geld besser in eine Untersuchung der Ursachen investiert werden. Er regt an, dass die Verwaltung sich hierbei von den Stadtwerken beraten lassen.

GR Rilling hält eine genaue Zählererfassung mit mindestens 4 Zählern für unerlässlich, um den Verbrauch entsprechend zuordnen zu können.

Die Vorsitzende schlägt vor, diesen Punkt zu vertagen und im Haushalt 2003 ausreichend Geld für vier Zähler einzustellen. Außerdem schlägt sie vor, dass die Verwaltung mit einer Firma abklärt, welche Vorgehensweise sinnvoll ist.

Nach einiger Diskussion fasst der Gemeinderat einstimmig folgenden Beschluss:

Die Verwaltung wird damit beauftragt, in dieser Angelegenheit Kontakt zu den Stadtwerken und einer Fachfirma aufzunehmen. Gleichzeitig wird die Verwaltung beauftragt, im Haushalt entsprechende Mittel vorzuhalten.

TOP 6 – Bekanntgaben

1. Wannweil Mobil

Dem Gemeinderat liegt die Aufstellung der Fahrten für Wannweil Mobil zur Kenntnis vor.

2. Dimensionierung des Kanalnetzes und vorbeugender Hochwasserschutz

Dem Gemeinderat liegt hierzu ein Schreiben zur Kenntnis vor.

3. Sitzungstermine

Dem Gemeinderat liegt hierzu der geänderte Sitzungsplan zur Kenntnis vor.

4. Solarstrom

Dem Gemeinderat liegt der Entwurf für eine Anzeigetafel an der Uhlandschule und das Einweihungsprogramm vor.

5. Sicherheitskoordinator

Dem Gemeinderat liegt ein Bericht über die Tätigkeit eines Sicherheitskoordinators zur Kenntnis vor.

6. Bürgermeisterwahl 2002

Die Vorsitzende übergibt das Wort an GR Herrmann und rückt selbst vom Sitzungstisch ab.

GR Herrmann berichtet dem Gemeinderat, dass sich bei dem Ausschreibungsverfahren zur Bürgermeisterwahl ein Fehler mit großer Auswirkung eingeschlichen habe.

In der Ausschreibung im Staatsanzeiger vom 9.9.2002 für die Wahl am 17. Nov. 2002 wurde die Bewerbungsfrist mit Freitag, 18.10.200 angegeben. Entsprechend der gesetzlichen Regelung und den entsprechenden Beschlüssen des Gemeinderates wäre dieser Tag der Montag, 21.10.2002 gewesen. Als Konsequenz daraus fehlen drei Tage.

Eine nachträgliche Verlängerung der Frist ist nicht zulässig, da diese nicht unterbrochen sein darf. Um jedes Restrisiko auszuschließen, hat der Verwaltungsausschuss in seiner nichtöffentlichen Sitzung am 17.10.2002 nach Anhörung der Rechtsaufsichtsbehörde, vertreten durch den Leiter des Kommunalamtes beim Landratsamt, Herrn Haap, beschlossen, die Wahlvorbereitungen aufzuheben und in einer öffentlichen Gemeinderatssitzung am Mittwoch, den 23. Oktober 2002 eine erneute Ausschreibung zu beraten und zu beschließen. Die förmliche Absage der Wahl durch das Landratsamt wird im Gemeindeboten veröffentlicht.

Ursache für die fehlerhafte Ausschreibung war, dass von der Verwaltung ein altes Dokument mit falschem Datum per E-mail an den Staatsanzeiger geschickt wurde.

Der Gemeinderat nimmt K e n n t n i s.

Die Vorsitzende nimmt wieder am Sitzungstisch Platz und entschuldigt sich auch im Namen von Gde.-Amtsrat Steinmaier in aller Form für diesen Fehler.

7. Altenwohnanlage

GR Dr. Treutler fragt nach dem derzeitigen Stand.

Hierzu teilt die Vorsitzende mit, dass – wie bereits berichtet – die Gemeinde die Förderempfehlung erhalten habe. Der zuständige Ausschuss des Ministeriums wird sich in einer Sitzung im November für das Jahr 2003 bezogenen Einzelprojekte auseinander setzen. Die Vorsitzende wird den Gemeinderat über das Ergebnis unterrichten.

TOP 7 – Verschiedenes, Wünsche und Anfragen

Zu diesem Tagesordnungspunkt lagen keine Wortmeldungen vor, so dass die Vorsitzende die öffentliche Sitzung des Gemeinderates um 22.43 Uhr schließen konnte.

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