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Sitzung des Gemeinderats vom 12. September 2002


TOP 1 – Hochwasserschäden

Die Vorsitzende begrüßt die Gemeinderatsmitglieder zur ersten öffentlichen Gemeinderatssitzung nach den Sommerferien. Geprägt waren die Sitzungsferien -–so die Vorsitzende weiter – von den drei Hochwassern.

Am 30. auf 31.7.2002 trat der Klingwiesenbach unterhalb der Brücke im Bereich der Fußwegverbindung Zeppelinstraße/Silcherweg nach schweren Regenfällen (geschätzte 140 l/m²) über die Ufer. Von hier suchte sich das Wasser nicht nur über den Einlaufschacht, sondern über die Marien-, Brühl-, Eberhard- und Schulstraße seinen Weg.

Noch schlimmer traf die Gemeinde das Hochwasser vom 9./10. und 11. August 2002. Wiederum durch diesmal lang anhaltende starke Regenfälle führten sämtliche Bäche der Gemeinde Hochwasser. Die Echaz führte in der Spitze bis zu 114 m³/sec., was nachweislich wesentlich mehr war als beim „Jahrhunderthochwasser 1966“. Damals führt die Echaz 80 m³/sec. Die Wassermenge entsprach dem 50-fachen des normalen Wertes!

Noch einmal kritisch wurde die Situation 14 Tage später; es konnte jedoch durch den frühzeitigen Einsatz von Feuerwehr, Bauhof und einer Privatfirma im Bereich des Klingwiesenbaches Schlimmeres verhindert werden, so dass es zu keinen weiteren privaten Schädigungen kam.

Die Vorsitzende bedankt sich beim Gemeinderat für die spontane Hilfe; insbesondere bedankt sie sich noch einmal bei den über 200 Helfern von den Feuerwehren Reutlingen, Rottenburg, Dettingen und Pfullingen, der Einsatzleitung aus Ulm, dem DRK, dem THW, sowie allen sonstigen Helfern und ganz besonders bei der Freiwilligen Feuerwehr Wannweil. Sie bittet nachträglich noch einmal um Verständnis bei den betroffenen Bürgern dafür, dass die Helfer Prioritäten setzen mussten und trotz des großen Personaleinsatzes nicht überall gleichzeitig sein konnten.

Sie weist darauf hin, dass auch am 12. August 2002 noch ca. 200 Hilfskräfte in der Gemeinde im Einsatz waren. Bereits an diesem Abend fand eine Fraktionsvorsitzenden-Sitzung statt, in welcher über die dringendsten Sofortmaßnahmen beraten wurde. Die Vorsitzende bedankt sich ausdrücklich für die Unterstützung aller Fraktionen.

Als erste Sofortmaßnahme wurden die Schächte ausgeräumt und durchgespült, sowie die Straßen gesäubert, die örtlichen Handwerker wurden mit verschiedenen Aufgaben betraut. Das Angebot des Arbeitsamtes, Arbeitslose einzusetzen, kam mangels Motivation nicht zustande, so dass der Bauhof zusammen mit den örtlichen Handwerkern die dringendsten Schadensbehebungen übernommen haben.

Da der Tiefstand der Bäche noch nicht erreicht ist, ist stellenweise eine abschließende Bewertung der Schäden nach wie vor nicht möglich. Eine vorläufige Schadensbilanz weist einen Schaden der Gemeinde in Höhe von rund 2 Mio. Euro, der privaten Haushalte ebenfalls in dieser Höhe, sowie der Schaden der Geschäfte und Firmen in Höhe von rund 1 Mio. Euro aus.

Die Vorsitzende weist noch einmal ausdrücklich auf den am 10.8.2002 gegen 23.00 Uhr ausgelösten Katastrophenalarm hin. Dieser ist für viele Betroffene zur Schadensregulierung wichtig. Bereits am Montag hat die Verwaltung das Landratsamt und die Ministerien um Unterstützung gebeten. Die Vorsitzende bedankt sich ausdrücklich beim Landratsamt für die tatkräftige Hilfe. Besonders hervorzuheben ist hier die Unterstützung bei der Müllentsorgung.

Gleichzeitig erklärt sie aber auch, dass sich die Gemeinde von der Landesregierung in der Zeit unmittelbar nach dem Hochwasser im Stich gelassen gefühlt habe. Unmittelbar nach den Ereignissen erfolgte die Schadensmitteilung, verbunden mit der Bitte um Unterstützung, diese blieb bis zum heutigen Tage unbeantwortet.

Die Vorsitzende weist darauf hin, dass die GR-Drucks. 2002-162, die eine gesamte Zusammenstellung der Schäden mit Bilderdokumentation enthält, an die Abgeordneten der Landkreise Reutlingen, Tübingen und Münsingen, sowie dem Ministerpräsidenten zugeschickt wurde, um ihnen einen Einblick über die zu erwartenden Belastungen der kommenden Haushaltsjahre für die Gemeinde zu geben.

Da es sich bei der Schadenssituation in Wannweil um eine ähnliche wie im Randbereich des Hochwassers im Osten handelt, hofft die Vorsitzende, dass bei der Sitzung des Landtages in den nächsten Wochen eine entsprechende Hilfe durch das Land angeleitet wird.

Zu dem vorliegenden Bericht des Büros Reicherter-Gonska erläutert die Vorsitzende noch, dass nur Schäden im Bereich von über 5.000 € erfasst sind. Zu beachten ist hierbei, dass von Seiten des Gewässeramtes die Schäden an den Ufern nicht einfach repariert werden dürfen, sondern zuerst geprüft werden muss, ob zum Schutz vor Hochwasser Veränderungen notwendig sind.

Nach diesen Ausführungen der Vorsitzenden bedankt sich GR Herrmann im Namen der CDU-Fraktion bei allen Helfern. Er bedankt sich auch für das Verständnis und die Geduld der vom Hochwasser 2-fach betroffenen Bürgerinnen und Bürger. Sein ganz aber – auch im Namen des Gemeinderates – gilt der Vorsitzenden, Frau Rösch, für ihren tagelangen Einsatz rund um die Uhr. Dieses Hochwasser mit seinen erheblichen Schäden habe gezeigt, wie wichtig jeder unbebaute Quadratmeter als Retentionsfläche ist. Die erheblichen Kosten werden den freien Investitionsbereich auf zwei bis drei Jahre in Anspruch nehmen. Es könne nicht angehen, dass vom Land Geld an die betroffenen Bundesländer im Osten gezahlt wird, Wannweil aber keine Hilfe erhält. Die CDU-Fraktion wird versuchen, bei allen wichtigen Persönlichkeiten politischen Druck zu erzeugen. So wurde am 11. Sept. 2002 ein Brief der CDU-Fraktion persönlich an den Ministerpräsidenten übergeben. Dieser hat zugesagt, sich der Sache anzunehmen. Für die CDU-Fraktion hat der Hochwasserschutz nun absoluten Vorrang. Dies bedeutet, dass die vordringlichsten Maßnahmen schnellstmöglich erfolgen sollen; andere Maßnahmen dagegen sollten über Jahre gestreckt werden.

Für die SPD-Fraktion bedankt sich GR Mann ebenfalls für die Hilfe bei privaten Helfern, Katastrophenschutz, Gemeinderat und insbesondere bei Frau Rösch. Er hält den Zeitpunkt, sich jetzt schon Gedanken über Haushaltsauswirkungen zu machen, für verfrüht.

Wichtig aus seiner Sicht ist nun, ad hoc die wichtigsten Maßnahmen anzugehen. Im Gegensatz zu GR Herrmann sieht er für den Bund keine Verpflichtung zur Hilfe. Diese Verpflichtung liege ausschließlich beim Land, da der Katastrophenalarm nicht landesweit ausgelöst wurde, sondern sich auch eine relativ kleine Fläche beschränke. Einzige Möglichkeit für die Hilfe des Bundes sieht GR Mann in der Sonderkommission und Vorsitz des ehemaligen Bundespräsidenten von Weizsäcker, welche die Aufgabe hat, Sonderfälle zu prüfen. Grundsätzlich jedoch sei das Land Baden-Württemberg bei der Schadensregulierung gefordert.

GR Treutler bedankt sich im Namen der Fraktion der Alternativen Liste bei allen Helfern. Die aus seiner Sicht wichtigsten Aufgaben sind die Schadensbehebung, Vorsorgemaßnahmen und Hilfe für betroffene Bürger. Er hält es für wichtig, dass bereits heute über Möglichkeiten zur Hilfe beraten wird.

Hierzu erwidert die Vorsitzende, dass die Sitzung des Landtages nächste Woche abgewartet werden sollte. Für eine weitere Beratung, bzw. Entscheidung ist es wichtig, ob die Bürger mit einer Unterstützung vom Land rechnen können. Des weiteren sieht die Vorsitzende eine wichtige Hilfe für die betroffenen Bürger darin, dass die dringendsten Hochwasserschutzmaßnahmen -–wie z.B. am Klingenbach – zügig in Angriff genommen werden.

Auch GR Wolfer spricht sich für die Freie Wählerfraktion für schnelle vorbeugende Maßnahmen zum Hochwasserschutz aus. Er bedankt sich ebenfalls bei allen Helfern.

Den Vorschlag von GR Herrmann, vorab die Bürger betreffenen Punkte zu behandeln, lehnt die Vorsitzende mit dem Hinweis ab, dass der Gemeinderat zuerst über die entstandenen Schäden der Gemeinde und die zu erwartenden Kosten informiert werden muss.

Zu diesem Schadensbericht übergibt die Vorsitzende das Wort an Herrn Gonska.

Sachstandsbericht

Bereich 1: Klingwiesenbach

Herr Gonska verweist auf die GR-Drucks. 2002-162 und erläutert diese im Detail.

Um die Situation am Klingwiesenbach zu entschärfen ist geplant, den Bachverlauf unterhalb der Brücke auf dem gemeindeeigenen Grundstück zu verändern. Herr Gonska weist darauf hin, dass der Bach auf dem Gebäude Marienstraße 73/1, in der Katharinenstraße bis zur Echaz mit einem Rohr von 1.000 bzw. 1.400 cm verdolt ist. Als Sofortmaßnahme wird die Gemeinde nachstehende Leistungen ausführen:


o Beseitigung der Verdolung DN 400 und 600 mm auf insgesamt 35 m entlang dem Grundstück Gebäude 73/1.

o Der jetzt vorhandene Einlaufschacht wird abgebrochen.

o Der vorhandene Schuppen auf der Parzelle 2060 wird abgebrochen.

o Von dem bestehendem Kanalschacht am Fahrbahnrand der Marienstraße bis in das Grundstück werden Stahlbetonrohre DB 1000 auf rund 5 m Länge verlegt.

o Der Bach wird auf dem Grundstück 2060/1 geöffnet und renaturiert. Gemäß beiliegender Skizze wird er mäandrierend angelegt.

o Vor der Verdolung wird ein neues, ausreichend dimensioniertes Einlaufbauwerk hergestellt. Das Einlaufbauwerk erhält als Abdeckung einen Stahlrechen.

Bereich 2: Silcherweg

Die Maßnahme gliedert sich in einzelne, nachstehende Schadensbereiche:

a) Einmündung Feldweg 2297:

Die bituminöse Fläche ist ausgespült, sie wird bituminös wieder instandgesetzt.

b) Fußwegverbindung zur Zeppelinstraße

Der östlich des letzten Gebäudes (Flst. 2364) verlaufende, rund 2 m breite geschotterte Fußweg ist oberhalb des Klingwiesenbaches ausgespült. Der Schotterweg wird wieder instandgesetzt. Die Fußwegverbindung von der Brücke bis zur Zeppelinstraße wird in ihrer Höhe begradigt. Hierdurch entsteht ein kleiner Erdwall als Schutz für die unterhalb liegenden Grundstücke.

c) Östlicher Feldweganschluss:

Der östliche Feldweg in Verlängerung des Silcherwegs ist bituminös befestigt, er ist stark ausgespült. Der rund 150 m lange Weg wird in bituminöser Bauweise mit rund 3 m Breite wieder hergestellt.

Für Ableitung des Oberflächenwassers vom FW 3100 wird parallel zum Weg ein Wassergraben gebaut. Hierfür wird Grunderwerb erforderlich. Der Wassergraben muss wegen starken Gefälles mit Steinsatz befestigt werden.

d) Feldweg 3100:

Aus dem Außengebiet aus Richtung Degerschlacht ist eine große Wassermenge angefallen. Das Oberflächenwasser ist entlang dem Feldweg 3100 abgeflossen und über den vorstehend beschriebenen östlichen Feldweganschluss zum Klingwiesenbach abgeflossen. Aufgrund der großen Wassermenge ist es auch breitflächig über den Feldweg 3100 und das angrenzende Gelände zum Silcherweg abgeflossen.

Es sind nachstehende Maßnahmen vorgesehen:

Stufe 1:

Entlang dem Feldweg wird auf rund 120 m ein Wassergraben ab vorstehendem östlichen Feldweganschluss angelegt. Als Sofortmaßnahme wurde eine Retentionsfläche im Bereich der Parzellen 2479, 2480 und 2481 geschaffen.



Stufe 2:

Es wird untersucht, eine dauerhafte, naturnahe Retentionsfläche nazulegen. Hierfür wird Grunderwerb erforderlich.

Bereich 3: Ebbach

a)Herr Gonska führt aus, dass unmittelbar der Einmündung des Ebbachs in die Echaz die Böschung ausgespült wurde. Der Kolk wird durch einen Steinsatz beseitigt, der Holzzaun erneuert. Die Zufahrt zur Baustelle erfolgt über den Unteren Mühlweg.

b) Der Ebbach ist zwischen Echaz und dem Flst. 775 oberhalb der Straße In der Schnitzerin verdolt. Unmittelbar der Verdolung bis zum Fußgängersteg „Im Wiesengrund“ sind große Schäden sowohl auf der Bachsohle, als auch an den Bachufern.

Aufgrund des starken Längsgefälles wird die Bachsohle auf eine Länge von rund 60 m als raue Rampe mit schwerem Steinsatz ausgebildet. Die Steine werden auf der Sohle einbetoniert. Die vorhandenen Rasengittersteine an den Böschungen werden entfernt. Die Böschung wird durch Steinsatz und Bepflanzung gesichert. Der unterspülte Steinsatz, insbesondere auf der Westseite, wird unterfangen.

Die Zufahrt zur Baustelle muss von der Straße „In der Schnitzerin“ und Parz. 775 aus Richtung Norden, sowie von der Parzelle 773 aus Richtung Süden erfolgen. Der Bereich zwischen den vorhandenen Betonquerschwellen Parz. 775 und 773 kann nur vom Bach aus saniert werden. Eine Wasserhaltung sowie Grunderwerb sind erforderlich.

Herr Gonska führt aus, dass allein für diese Maßnahme im Bereich des Ebbachs Kosten von ca. 100.000 Euro entstehen.

GR Herrmann sieht keine dringende Notwendigkeit, diese Maßnahme sofort auszuführen.

Die Vorsitzende verweist hier auf die haftungsrechtliche Verpflichtung zur Schadensbehebung. Da auch die Jahreszeit für diese Baumaßnahme günstig ist, ist eine Fertigstellung der Baumaßnahme für das Frühjahr 2003 geplant.

Bereich 4: Unterer Firstbach

Herr Gonska weist darauf hin, dass der Firstbach für ca. 10 Jahre zwischen der Echaz und der Einmündung der Firstbachstraße in die Gottlieb-Daimler-Straße naturnah ausgebaut wurde. Die Böschungssicherung erfolgte in weiten Bereichen mit Steinsatz. Der ausgebaute Bereich des Firstbaches hat insgesamt gut gehalten; kleinere Schäden werden saniert.

Außerhalb des Baugebietes soll eine Retentionsfläche geschaffen werden. Da große Teile des Einzugsgebietes des Firstbaches auf der Gemarkung Reutlingen liegen, soll versucht werden, die Stadt Reutlingen in die Finanzierung mit einzubeziehen. Dies wäre insbesondere dann möglich, wenn der Nachweis erbracht werden kann, dass sich die Situation durch die Bebauung des Industriegebietes „Mark-West“ für Wannweil verschlechtert hat. Im Bereich des oberen Firstbaches ist zu prüfen, ob eventuell Bäume entfernt werden müssen, um Ausspülungen bzw. Aufstauungen zu vermeiden. Gleichzeitig sollte die durch das Hochwasser entstandene starke Vertiefung des Bachlaufes wieder beseitigt werden.

Die Vorsitzende führt hierzu ergänzend aus, dass die gesamte Problematik am Nachmittag des 12. August 2002 in einer großen Koordinationsbesprechung mit Vertretern der Landratsämter Reutlingen, Tübingen, sowie der Bürgermeisterämter Kirchentellinsfurt, Kusterdingen, Wannweil und Reutlingen sowie der Gewässerdirektion Ulm stattgefunden hat.

Bereich 7: Kusterdinger Straße

Die Vorsitzende teilt mit, dass nach Auskunft des Straßenbauamtes größere Schäden am 13.9.2002 behoben werden sollten, nachdem die Gemeinde erneut die Verkehrssicherungspflicht für die Umleitungsstrecke abgelehnt habe. Um eine bessere Entwässerung über die Wiesen im Bereich des Parkplatzes unterhalb des Waldrandes zu ermöglichen, werden die Holzbalken als Abgrenzung des Parkplatzes an mehreren Stellen geöffnet. Der Wassergraben wird baldmöglichst wieder freigelegt.

Bereich 9: Waldrandstraße

Herr Gonska führt hierzu aus, dass der Wassergraben in der Waldrandstraße mit einem Rohrdurchmesser 200 bis 250 verdolt ist. Im Zuge der Kanalisationsarbeiten Kirchentellinsfurter Straße wurde unter der Landesstraße, zwischen Echaz und Waldrandstraße, bereits ein Rohr DN 600 verlegt.

Die Querneigung des Waldweges in der Verlängerung der Waldrandstraße muss zum Wassergraben gedreht werden. Die vorhandene Verdolung in Verlängerung des Wassergrabens DN 300 ist zu klein; sie muss erneuert werden. Insgesamt werden die Grabenverdolungen so kurz als möglich gehalten.

Der offene Wassergraben soll entlang dem südlichen Fahrbahnrand der Waldrandstraße verlängert werden; hierfür ist zum Teil Grunderwerb notwendig. Die Waldrandstraße weist starke Schäden auf; die Straße muss ausgebaut werden.

Der Wassergraben aus dem östlichen Waldgebiet führte Hochwasser, das bei hoher Geschwindigkeit Geröll, Gehölz und Laub mitführte. Die vorhandenen Stabrechen waren dadurch schnell verstopft, sodass der entlang dem Waldrand verlaufende Wassergraben zugeschwemmt wurde.

Es wird vom Büro Gonska überprüft, wie die Abflusssituation verbessert werden kann. U.a. wird in Verbindung mit dem Grundstückseigentümer untersucht, den Wassergraben direkt aus dem Wald kommend zur Echaz zu führen. Hierbei handelt es sich allerdings um eine längerfristige Maßnahme.

GR Herrmann regt an, den Feldweg im Bereich Hespeler bis zum Tennisheim abzukrädern, damit das Wasser über die Wiesen entwässert wird und sich nicht auf der Straße als Bachlauf sammelt.

GR Wolfer unterstützt diese Aussage und schlägt vor, auch andere Feldwegbereiche entsprechend zu behandeln.

Zur verlängerten Wilhelmstraße regt Herr Gonska eine Prüfung an, ob der Wassergraben wie früher direkt zur Echaz geführt werden kann. Hierzu wird die Verwaltung in Kürze mit den Grundstückseigentümern Gespräche führen.

Sie weist allerdings darauf hin, dass für das Grundstück bereits ein Baugenehmigungsverfahren laufe und eine Änderung sicher nur schwer zu erwirken ist.

Bezüglich einer Nachfrage von GR Treutler zur Situation der neu sanierten Hauptstraße erklärt die Vorsitzende, dass die Kanalisation nun ungefähr den 1 ½-fachen Durchmesser wie vor dem Ausbau besitzt. Die Hochwasserkatastrophe hätte vor dem Ausbau der Hauptstraße – insbesondere aufgrund des äußerst problematischen Zustandes der Leitungen (Abwasser- und Gasleitung) sicher zu einer weit größeren Katastrophe geführt.

GR Hallabrin fragt nach dem Zustand im Bereich des Fallenbaches, von wo aus die Hauptstraße massiv überschwemmt wurde.

Nach Auskunft der Vorsitzenden war die Dole zugeschwemmt, der Zustand ist in der Zwischenzeit wieder behoben.

GR Wolfer möchte wissen, ob der Einlauf zu dieser Dole für ein künftiges Wasser groß genugt ist.

Hierzu macht die Vorsitzende klar, dass Wassermenge in der in diesem Sommer erfolgten Größenordnung bei der Größe der Verdolung Probleme bereiten, da sich das Wasser oft bereits auf dem Weg zur Dole einen eigenen Lauf sucht.

Herr Gonska sagt die Prüfung der Dole und des Einlaufs noch einmal zu.

GR Mann fragt nach, ob durch die Anhebung des Grundwassers im Winter mit Frostproblemen zu rechnen ist.

Sowohl die Vorsitzende, als auch Herr Gonska bestätigen, dass dies bei den alten Straßen sicher Probleme geben wird. Die neueren sanierten Straßen sind mit einem frostsicheren Unterbau hergestellt.

GR Herrmann fragt nach, wer für den Grenzbach nach Kirchentellinsfurt zuständig ist und schlägt eine Kostenteilung zwischen den Gemeinden Kirchentellinsfurt und Wannweil vor, sofern beide Gemeinden zuständig sind.

Dies bestätigt die Vorsitzende. Sie wird diesbezüglich ein Gespräch mit Herrn BM Knauss führen. Die Reparaturarbeiten werden langfristig mit der Gemeinde Kirchentellinsfurt durchgeführt.

Nach dieser ausführlichen Vorstellung der Schadenssituation fasst der Gemeinderat einstimmig folgenden Beschluss:

Das Büro Reicherter-Gonska wird mit der erweiterten Planung der Schadensbeseitigung und der Vorsorgemaßnahmen beauftragt. Die Ausschreibung für den Einlaufschacht des Klingwiesenbachs soll als Sofortmaßnahme erfolgen. Ziel hierbei ist eine Vergabe der Arbeiten innerhalb 4-5 Wochen. Herr Gonska schätzt die Kosten für diese erste Maßnahme auf rund 100.000 – 150.000 Euro.

Weitere dringende Maßnahmen sind der Ebbach, die Firstbachunterhaltung, Aufräumungsarbeiten der Echaz, sowie das Abkrädern der Feldwege. Außerdem soll die Verengung unterhalb der Brücke des Klingwiesenbaches baldmöglichst beseitigt werden.

GR Herrmann betont noch einmal, dass seiner Meinung nach die Sanierung des Ebbaches zweitrangig ist, da es sich hier nicht um Problemflächen mit überfluteten Kellern und Wohnungen handelt.

GR Mann hält es für sinnlos, hierüber zu diskutieren, da aus haftungsrechtlicher Sicht die Maßnahme getätigt werden muss, um die Gemeinde nicht in Schwierigkeiten zu bringen.

Herr Gonska sieht durch die Unterspülungen der Uferbefestigung im Bereich des Ebbachs eine Gefahr für die Häuser und spricht sich deshalb für eine rasche Planung und Ausführung der Maßnahme aus. Er wird dem Gemeinderat baldmöglichst entsprechende Planungen vorlegen.

Die CDU-Fraktion sieht die Maßnahmen am Klingwiesenbach sowie den Damm am Sportplatz als vorrangig an.

Hierzu informiert die Vorsitzende, dass die Vorbereitung der Ausschreibung des Dammes bereits läuft. Inhaltlich wird sie allerdings über den Bereich Sportplatzsanierung abgedeckt.

Als Sofortmaßnahmen werden dann folgende zusätzliche Beschlüsse gefasst:

Bereich 1: Klingwiesenbach

Der Gemeinderat fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Das Büro Gonska wird beauftragt, die Ausschreibung für das Einlaufbauwerk vorzubereiten.

Bereich 2: Silcherweg

Der Gemeinderat fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Das Büro Gonska wird mit der weiteren Planung beauftragt.

Bereich 3: Ebbach

GR Frau Eysel erklärt sich für befangen und rückt vom Sitzungstisch ab.

Der Gemeinderat fasst mehrheitlich – bei 4 Enthaltungen – folgenden Beschluss:

Das Büro Gonska wird mit der Planung und der Vorbereitung der Ausschreibung beauftragt. Die vorbereitete Ausschreibung wird im Gemeinderat beraten.

Bereiche 4, 5, 6 und 7:

Der Gemeinderat fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Das Büro Gonska wird mit der Planung der verschiedenen Bereiche beauftragt.

Die Stufe 2 der GR-Drucks. 2002-162 sowie eventuelle Fördermaßnahmen werden in weiteren Sitzungen behandelt. Dabei handelt es sich um längerfristige Hochwasserschutzmaßnahmen in Bereich der Degerschlachterstraße und des Firstbaches, sowie um den weiteren Ausbau des Firstbachs zwischen der Klingwiesenstraße und Degerschlacht.

Die Vorsitzende bedankt sich an dieser Stelle bei Herrn Gonska für seinen engagierten Einsatz und für seine bisher vorbereitenden Untersuchungen.

Die Vorsitzende verweist auf die GR-Drucks. 2002-165, die dem Gemeinderat als Tischvorlage vorliegt und bittet GR Herrmann um Stellungnahme zu den Anträgen der CDU-Fraktion.

GR Herrmann begründet die Anträge damit, dass viele entstandene Schäden nicht durch Versicherungen übernommen werden und die CDU-Fraktion der Auffassung ist, dass in einer solchen Ausnahmesituation die Bürger eine finanzielle Zuwendung erhalten sollten. Die CDU-Fraktion beantragt deshalb:

1. Die Gemeinde stellt einmalig aufgrund der besonderen Situation nach der Hochwasserkatastrophe mit sofortiger Wirkung, später fixiert im nachtragshaushalt, 75.000 Euro an Soforthilf zur Verfügung. Mit dem Geld sollen Zuschüsse zur Schadensregulierung oder Behebung im gewerblichen oder privaten Bereich gewährt werden, wenn die entstandenen Schäden nicht durch Versicherungen oder Landeszuschüsse abgedeckt werden können. Der Gemeinderat befindet über die Verteilung der Mittel nach noch festzulegenden Kriterien nach vorliegender Schadensmeldung.

GR Mann äußert Bedenken, dass Steuergelder für mögliche Unterversicherung von Bürgern verwendet werden. Vielmehr sollten Sie für Schäden, die weder von der Elementarversicherung, noch durch Zuschüsse vom Land abgedeckt sind, verwendet werden. Dennoch sieht auch er die Möglichkeit eines Zuschusses durch die Gemeinde.

Die Vorsitzende betont an dieser Stelle noch einmal die primäre Aufgabe durch das Land Baden-Württemberg und weist darauf hin, dass der Antrag in sofern unkorrekt ist, als nicht geklärt ist, ob bei den zu regulierenden Schäden die nicht versicherbaren Schäden oder die nicht versicherten Schäden gemeint sind. Des weiteren hält sie eine Verteilung der Mittel über den Gemeinderat für nicht praktikabel. Sie schlägt daher vor, lediglich festzuhalten, dass der Gemeinderat die Kriterien festlegt.

Der Gemeinderat fasst einstimmig, entsprechend dem Vorschlag der Vorsitzenden, folgenden Beschluss:

Die Gemeinde stellt einmalig aufgrund der besonderen Situation nach der Hochwasserkatastrophe mit sofortiger Wirkung, später fixiert im Nachtragshaushalt, 75.000 Euro an Soforthilfe zur Verfügung. Diese Mittel stehen nachrangig evtl. Landeshilfen. Der Gemeinderat legt die Kriterien fest.

Die weiteren Anträge der CDU-Fraktion lauten wie folgt:

2. Dringende Soforthilfen sollten als Abschlag gewährt werden.

3. Durch Aufruf im Gemeindeboten können Bürger die ihnen in diesem Sinne entstandenen Schäden der Verwaltung melden.

4. Trotz eines guten Spendenaufkommens versucht die Verwaltung nochmals durch ganzseitigen Aufruf im Gemeindeboten (analog Veranstaltung) gezielt bei Bürgern, Gewerbetreibenden (evtl. Anschreiben), Vereinen, usw. auf die Notwendigkeit von Spenden hinzuweisen, denn insbesondere mit den privaten Spenden könnten rechtlich problematische Schäden bezuschusst werden.

5. Die Verwaltung legt die Unterlagen für den Haushalt 2003 bereits Ende Nov./Anfang Dezember 2002 vor, während die Beratung, wie gehabt, Ende Januar vorzusehen ist. Die Fraktionen brauchen genügend Zeit, um die vollkommen veränderte finanzielle situation der Gemeinde gemeinsam mit der Verwaltung zu prüfen.

Zu Punkt 5 des Antrages ist GR Mann der Auffassung, dass die Verwaltung in der derzeitigen Situation die Unterlagen für den Haushalt 2003 zu diesem frühen Zeitpunkt gar nicht vorliegen kann.

Die Vorsitzende vertritt die Auffassung, dass zum besseren Überblick die entsprechenden Maßnahmen jetzt im Nachtrag enthalten sein sollten. Eine Verabschiedung des Haushalts 2003 wäre durchaus ihrer Auffassung nach im Februar des kommenden Jahres denkbar.

GR Herrmann erklärt daraufhin, dass er Punkt 2 und 5 des Antrages zurückziehen werde.

Zu Punkt 4 erklärt die Vorsitzende, dass nach und nach im Gemeindeboten verschiedene Veranstaltungen und Spendenaktionen der Vereine veröffentlicht werden. Dies ist bereits vorbereitet.

Zu Punkt 6 teilt die Vorsitzende mit, dass ein internes Gespräch zwischen Verwaltung und Feuerwehr bereits geplant ist. Außerdem findet noch ein Gespräch zwischen Verwaltung, Feuerwehr und Katastropheneinsatzleitung statt. Danach wird eine Information des Gemeinderates erfolgen

Die CDU-Fraktion verzichtet daraufhin auf ein weiteres Abstimmen über die Anträge und gibt ich mit den Absichtserklärungen der Verwaltung zufrieden.


TOP 2 – Sanierung Sportplatz

Die Vorsitzende verweist auf die GR-Drucks. 2002-164, die dem Gemeinderat als Tischvorlage vorliegt. Sie weist darauf hin, dass infolge der Hochwasserkatastrophe vom 10./11. August beide Sportplätze erheblich in Mitleidenschaft gezogen wurden. Während die gesamten Außenanlagen und das Tennenspielfeld komplett saniert werden müssen, ist nach neuesten Untersuchungen durch das Büro Münster und die Fa. Garten-Moser ein Erhalt des Rasenplatzes mit Teilsanierung möglich. Die geschätzten Kosten hierfür belaufen sich hierfür – ohne Flutlichtanlage – auf ca. 20.000 Euro.

Zunächst weist die Vorsitzende darauf hin, dass der Gemeinderat aufgrund der anstehenden Gesamtkosten (ca. 250.000 bis 300.000 Euro) entschieden hat, die Maßnahme nicht direkt zu vergeben, sondern ein Ingenieurbüro mit der Betreuung der Maßnahme zu beauftragen.

Sie schlägt hierfür das Büro Münster vor, welches bereits die vergangenen Maßnahmen auf dem Sportplatz betreut haben.

Ohne weitere Diskussion fasst der Gemeinderat einstimig folgenden Beschluss:

Das Büro Münster wird, entsprechend dem Honorarangebot vom 10.9.2002, beauftragt.


Sportplatz-Sofortmaßnahme

Die Vorsitzende verweist auf die GR-Drucks. 2002-163, die dem Gemeinderat als Tischvorlage vorliegt. Mit der Ausführung der Arbeiten soll bereits am kommenden Montag, also am 16.9.2002 begonnen werden. Dies ist mit der Fa. Garten-Moser so abgesprochen. Mit einer Bespielbarkeit des Platzes ist für Mitte bis Ende Oktober 2002 zu rechnen; Vorbehaltlich dessen, dass der Gemeinderat der Einbringung des schneller bespielbaren Rollrasens zustimmt.

Auf Nachfrage von GR Treutler erklärt die Vorsitzende, dass die entsprechenden Planungen bezüglich der Gestaltung der Außenanlagen dem Gemeinderat in der nächsten Sitzung vorgelegt werden und eventuelle Änderungen zu diesem Zeitpunkt noch vorgenommen werden könnten. Insgesamt weist sie darauf hin, dass mit dem Büro Münster besprochen wurde, dass zwei Rasenplätze geplant sind. Künftig sollen beide Rasenplätze mit einer Flutlichtanlage ausgestaltet werden.

Sodann fasst der Gemeinderat folgenden Beschluss:

Der Vergabe der Sofortmaßnahmen – entsprechend dem Angebot der Fa. Garten-Moser vom 26.8.2002 mit einer Gesamtsumme von 20.403,23 Euro – wird zugestimmt.


TOP 3 – Gebäude Hauptstraße 15 in Wannweil

a) Beauftragung Sicherheits- und Gesundheitskoordinator

b) Ingenieurvertrag für die Technische Ausrüstung


a) Beauftragung Sicherheits- und Gesundheitskoordinator

Die Vorsitzende verweist auf die GR-Drucks. 2002-153. Sie weist darauf hin, dass sie als Eilentscheidung über die Sommerferien den gesetzlich vorgeschriebenen Sicherheits- und Gesundheitskoordinator beauftragt hat. Die Gesamtkosten hierfür belaufen sich auf 6.885,7 €.

GR Hallabrin fragt nach, weshalb dies nicht im Aufgabenkatalog des Architekten enthalten ist, bzw. warum ein Sicherheitskoordinator überhaupt notwendig ist.

Die Vorsitzende verweist auf die gesetzlichen Bestimmungen und darauf, dass dies auch bei anderen Projekten, z.B. der Sanierung der Hausmeisterwohnung, nicht vom Architekturbüro abgedeckt wurde, sondern dass ein externer Sicherheitsbeauftragter mit entsprechenden Prüfungen beauftragt wurde. Inhaltlich stimmt sie Herrn Hallabrin zu, dass die Notwendigkeit sicher angezweifelt werden kann aufgrund der rechtlichen Vorschriften, die Gemeinde jedoch gerichtet ist, sich an die gesetzlichen Vorgaben zu halten.

b) Ingenieurvertrag für die Technische Ausrüstung

Dem Gemeinderat liegt die GR-Drucks. 2002-138 vor.

GR Rilling regt an zu prüfen, ob im Planungsbüro Fromm ein Fachplaner für Elektro beschäftigt ist, da der Vertrag auch Elektroarbeiten beinhaltet.

Die Vorsitzende sichert zu, dies abzuklären.

Nach kurzer Diskussion fasst der Gemeinderat mehrheitlich, bei 4 Gegenstimmen, folgenden Beschluss:

Der Beauftragung des Büro Fromm in Kirchentellinsfurt – entsprechen dem vorgelegten Vertragsentwurf vom 9.8.2002 – wird zugestimmt.


TOP 4 – Bebauungsplan „Südliches Grieß, 1. Änderung“

Hier: Satzungsbeschluss

Die Vorsitzende weist darauf hin, dass gem. § 3 Abs. 2 BauGB entsprechend dem GR-Beschluss vom 20.9.2001 der Bebauungsplan „Südliches Grieß, 1. Änderung“ öffentlich ausgelegt wurde. Die Auslegung erfolgte in der Zeit vom 8.7.2002 – 20.7.2002. Sie wurde im Gemeindeboten vom 25.6.2002 veröffentlicht. Der öffentlichen Auslegung lag der Bebauungsplan mit Textteil und Begründung zugrunde. Während der öffentlichen Auslegung wurden weder Bedenken noch Anregungen vorgebracht.

Die Verwaltung schlägt daher vor, den Bebauungsplan als Satzung zu beschließen und die Rechtskraft herbeizuführen.

Nach kurzer Erläuterung der Vorsitzenden fasst der Gemeinderat einstimmig folgenden Beschluss:

1. Der Bebauungsplan „Südliches Grieß, 1. Änderung“ wird mit Textteil und Begründung gem. § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen.

2. Die Verwaltung wird beauftragt, die Rechtskraft herbeizuführen.


TOP 5 Bebauungsplan „Unteres Grieß, 3. Änderung“

Hier: Satzungsbeschluss, sowie Beschluss über die örtlichen Bauvorschriften zum Bebauungsplan „Unteres Grieß“ gem. § 74 LBO als Satzung

GR Herrmann erklärt sich für befangen und rückt vom Sitzungstisch ab.

Die Vorsitzende erläutert, dass der Bebauungsplan „Unteres Grieß, 3. Änderung“ entsprechend dem GR-Beschluss vom 21.3.2002 öffentlich ausgelegt wurde. Hierbei wurden die damals bereits vorgetragenen Anregungen des Landratsamtes Reutlingen berücksichtigt. Der öffentlichen Auslegung lag der Bebauungsplan mit Textteil, Begründung und Satzung über die örtlichen Bauvorschriften gem. § 74 LBO zugrunde. Während der öffentlichen Auslegung wurden weder Bedenken noch Anregungen vorgebracht.

Sodann fasst der Gemeinderat einstimmig folgenden Beschluss:

1. Der Bebauungsplan „Unteres Grieß, 3. Änderung“ wird mit Textteil und Begründung gem. § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen.

2. Die örtlichen Bauvorschriften zum Bebauungsplan „Unteres Grieß, 3. Änderung“ werden gem. § 74 LBO als Satzung beschlossen.

3. Die Verwaltung wird beauftragt, die Rechtskraft herbeizuführen.



TOP 6 – Bekanntgaben

Hochwasser

Die Vorsitzende berichtet über Eilentscheidungen bezüglich des Hochwassers, so z.B. über die Hinzuziehung von Arbeitern der Gemeinde Kusterdingen, die Beauftragung der Firmen Sier, Raidt, Kern und Betz. Die derzeit vorliegenden Rechnungen belaufen sich auf 30.000 bis 40.000 Euro. Insgesamt schätzt die Vorsitzende, dass sich die in dem von Herrn Gonska nicht vorgeschlagenen unter 5.000 Euro Einzelkosten liegenden Aufträge auf rund 100.000 Euro belaufen.

Der Gemeinderat nimmt dies zur Kenntnis.


TOP 7 – Verschiedenes, Wünsche und Anfragen

1. Spendenkonto

Die Vorsitzende teilt mit, dass bis jetzt Spenden in Höhe von ca. 18.000 Euro eingegangen sind und noch weitere Aktivitäten von Vereinen geplant sind.

2. Gasleitung über die Echaz

GR Wolfer fragt nach, ob bereits eine Stellungnahme der Stadtwerke zur Problematik der Gasleitung über die Echaz vorliegt.

Die Vorsitzende teilt hierzu mit, dass das alleinige Entscheidungsrecht bei den Stadtwerken liegt und der schlechte Zustand der Gasleitung dort bekannt ist.

3. Ferienprogramm/Jugendaktionstag

GR Leibssle berichtet, dass er sich im Rahmen einer Sitzung bei der Volksbank Reutlingen als Sponso für das Zirkusprojekt bedankt hat. Er brachte noch einmal seine Begeisterung über das Projekt zum Ausdruck und übermittelt eine Bereitschaft der Volksbank Reutlingen, auch im kommenden Jahr als Sponsor aufzutreten.

Auch die Vorsitzende berichtet, dass die Zirkuswoche bei den Kindern sehr gut angenommen wurde. Die Volksbank hat sich mit 1.000 Euro an der Finanzierung beteiligt.

Des weiteren berichtet sie vom Jugendaktionstag. Verein und Organisation haben sehr engagiert ein interessantes und buntes Programm mit vielen Aktionen rund ums Rathaus und ums Gemeindehaus organisiert. Dank des guten Wetters war der erste Jugendaktionstag sicher ein voller Erfolg.

Nachdem keine weiteren Wortmeldungen mehr vorlagen, schließt die Vorsitzende um 22.48 Uhr die öffentliche Sitzung des Gemeinderats

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