Sitzung des Gemeinderats vom 11. Juli 2002
TOP 1 Vordach altes Schulhaus Eisenbahnstraße über dem Eingang des Probelokals des Musikverein
Die Vorsitzende informiert die anwesenden Zuhörer über die vorab stattgefundene Ortsbesichtigung durch den Gemeinderat. Sie berichtet von der beachtlichen Eigenleistung durch die Musikvereinsmitglieder, welche in ca. 800 Arbeitsstunden die alten Kellerräume in zusätzliche Proberäume umgebaut haben. Der Gemeinderat hat sich von dem beeindruckenden Ergebnis des Umbaus überzeugt.
Die Vorsitzende verweist auf die GR-Drucks. 2002-143. Sie weist darauf hin, dass im Haushalt 2001 17.895,-- Euro zum Ausbau des Proberaums eingestellt wurden. Für die Sanierung sind bisher rd. 12.500 Euro abgeflossen. Derzeit stehen noch Rechnungen von ca. 4.900,-- Euro zur Zahlung aus, so dass sich die voraussichtlichen Gesamtkosten auf 17.400,-- Euro errechnen. Wird der Vorbau in Auftrag gegeben, so entsteht eine überplanmäßige Ausgabe in Höhe von 8.000,-- Euro.
GR Mann zeigt sich sehr beeindruckt von der Leistung des Musikvereins. Er hätte sich beim Ortstermin vor dem Umbau nicht vorstellen können, dass ein solches Ergebnis möglich ist. Da die Überdachung ursprünglich schon geplant war, sollte sie nun auch zur Ausführung kommen.
Die anderen Ratsfraktionen stimmen den Ausführungen von GR Mann weitgehend zu.
Sodann fasst der Gemeinderat einstimmig folgenden Beschluss:
Die Verwaltung wird beauftragt, den Auftrag entsprechend den Planungen von Herrn Architekt Kuhn zu vergeben. Der voraussichtlichen überplanmäßigen Ausgabe von ca. 8.000,-- Euro wird zugestimmt.
TOP 2 Bebauungsplan „Robert-Bosch-Straße“ Flst. Nr. 178/5
hier: Aufstellungsbeschluss für das Flst. 178/5 gem. § 2 Abs. 1 BauGB sowie Beschluss
über die Form der vorgezogenen Bürgerbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB
Die Vorsitzende verweist auf die Ortsbesichtigung am 4.7.2002 sowie die GR-Drucks. 2002-138. Da es für dieses Grundstück keinen rechtskräftigen qualifizierten Bebauungsplan gibt, handelt es sich hier nicht wie vorgesehen um eine Bebauungsplanänderung, sondern um eine Neuaufstellung eines grundstücksbezogenen Bebauungsplanes.
Diese Maßnahme ist notwendig, da die Firma Hofmayer + Schaal sich seit 3 Jahren um eine Möglichkeit bemüht, im Bereich des Grundstücks Robert-Bosch-Straße 14 das bestehende Firmengebäude zu erweitern. Für den Planbereich des vorgelegten Lageplans besteht nur ein Bebauungsplanentwurf aus dem Jahr 1962; dieser erreichte jedoch nie die notwendige Rechtskraft.
In den vergangenen Jahren wurde überprüft, in wieweit eine Ausdehnung des bebaubaren Bereichs zur Markungsgrenze hin möglich ist. Da direkt an der Markungsgrenze der Grenzbach verläuft, stimmt das Wasserwirtschaftsamt einer Bebauung in diesem Bereich nicht zu auch dann nicht, wenn der Grenzbach nur dergestalt überbaut würde, dass er unter dem Gebäude offen fließt und auch eine entsprechende Licht- oder Luftzufuhr möglich wäre.
In Abstimmung mit dem Wasserwirtschaftsamt und der Naturschutzbehörde wurde daher eine Bebauung im rückwärtigen Bereich vorgeschlagen. Die Firma plant nun, im rückwärtigen Bereich einen zweigeschossigen Gebäudeteil zu errichten. Die bisherige Überdachung und der Containerstandplatz wird entfernt. Bei einer innerbetrieblichen Verlegung der Büroräume von der Robert-Bosch-Straße in Richtung Wald kann die Produktion im vorderen Bereich des bereits bestehenden Gebäudes erweitert werden.
Der Gemeinderat ist nach ausführlicher Diskussion einig darüber, dass das Bebauungsplanverfahren, für dieses Grundstück eingeleitet werden soll, nachdem keine der anderen geprüften Alternativen realisierbar sind
Sodann fasst der Gemeinderat einstimmig folgenden Beschluss:
1. Für den im Lageplan vom 28.6.2002 dargestellten Bereich wird nach § 2 Abs. 1 BauGB ein Bebauungsplan aufgestellt.
2. Mit der Erstellung des Bebauungsplanes wird das Büro Fritz Gogel beauftragt. Nach Beratung des Planentwurfs im Gemeinderat wird aufgrund § 3 Abs. 1 BauGB eine vorgezogene Bürgerbeteiligung in Form einer Informationsveranstaltung durchgeführt. Im Anschluss an die Informationsveranstaltung wird den Bürgern 14 Tage Gelegenheit gegeben, sich zur Planng zu äußern.
Der Termin der vorgezogenen Bürgerbeteiligung wird im Gemeindeboten noch rechtzeitig bekannt gegeben.
TOP 3 Fassadenanstrich Schulhaus
Die Vorsitzende erinnert an den Ortstermin des Gemeinderats vom 4.7.2002 und verweist auf die GR-Drucks. 2002-139. Wie bereits bei dem Ortstermin besprochen, bietet sich der Fassadenanstrich im Frontbereich des Schulgebäudes zum jetzigen Zeitpunkt an, da dieser Bereich bereits eingerüstet ist und somit ausschließlich Kosten für den Anstrich anfallen. Außedem soll diese Frontfassade im selben Gelbton wie das Hausmeistergebäude gestrichen werden. Der letzte Anstrich liegt ca. 15 Jahre zurück.
GR Mann hält es für außerordentlich vernünftig, die Fassade zum jetzigen Zeitpunkt zu streichen.
Nach kurzer Diskussion fasst der Gemeinderat einstimig folgenden Beschluss:
Die Fassadenanstricharbeiten werden entsprechend dem Nachtragsangebot vom 3.7.2002 an die Firma Mack vergeben.
TOP 4 Bekanntgaben
1. Abbucherquote
Dem Gemeinderat liegt die Abbucherquote des Gesamtjahres-Grundsteueraufkommens vor.
Die Vorsitzende verweist auf den hohen Anteil an Abbuchungen in Wannweil, was zu einer Entlastung der Kämmerei führt.
Gde.-Oberamtsrat Bock wertet dies auch als großen Vertrauensbeweis der Bevölkerung aus. Gleichzeitig sieht er auch einen großen Vorteil in den Jahreszahlungen zum 1.7. jeden Jahres.
Der Gemeinderat nimmt dies zustimmend zur Kenntnis.
2. Geschwindigkeitskontrollen
Die Vorsitzende verweist auf das Schreiben an den Polizeiposten Wannweil vom 5.7.2002. Sie informiert den Gemeinderat, dass die vom Gemeinderat angeregte Schließung des Feldweges zwischen der Carl-Zeiss-Straße und der verlängerten Jettenburger Straße zwischenzeitlich erfolgt ist. Die Verkehrssituation sowohl in der Gustav-Werner-Straße, als auch in der Jettenburger Straße muss aber längerfristig beobachtet und kontrolliert werden.
GR Leibssle bestätigt aus eigener Erfahrung, dass die Situation in der Jettenburger Straße derzeit schwierig ist.
Die Vorsitzende teilt mit, dass ab kommenden Montag ein von der Gemeinde Kusterdingen geliehenes Geschwindigkeitsmessgerät aufgestellt wird.
TOP 5 Verschiedenes, Wünsche und Anfragen
Geschwindigkeitsmessungen
GR Treutler bittet um die Benennung des Verfassers der Veröffentlichung über Geschwindigkeitsmessungen im Gemeindeboten. Er möchte anregen, diese Informationen detaillierter zu veröffentlichen.
Die Vorsitzende verweist darauf, dass sie diese Information so wie abgedruckt von der Polizeidirektion erhalte und eine detailliertere Aufsplittung auch aus Datenschutzgründen problematisch sei.
Nachdem keine weiteren Wortmeldungen mehr vorliegen, schließt die Vorsitzende um 20.32 Uhr die öffentliche Sitzung des Gemeinderats.
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