Sitzung des Gemeinderats vom 21. März 2002
TOP 1 Ausscheiden der Gemeinderäte Sommer und Bender aus dem Gemeinderat
Die Vorsitzende bedankt sich bei den ausscheidenden Gemeinderäten mit einem kurzen Rückblick auf ihre Tätigkeit. Sie erinnert an einige herausragende Entscheidungen, so z.B. den Rathausneubau, die Planung der Betreuten Wohnanlage, den Neubau des Bauhofs, die Umgestaltung verschiedener Straßen wie die Friedrich-List-Straße, Gustav-Werner-Straße und die Hauptstraße, die Friedhofsumgestaltung und zuletzt die Entscheidung zur verlängerten Gustav-Werner-Straße.
Sodann fasst der Gemeinderat auf Antrag der Vorsitzenden folgenden Beschluss:
1. Es wird festgestellt, dass Frau GR Sommer nach Erfüllung verschiedener Kriterien gem. § 16 GemO aus dem Gemeinderat ausscheidet.
2. Gem. § 31 Abs. 2 GemO rückt aufgrund des Ergebnisses der Wahl des Gemeinderats vom 24. Oktober 1999 als nächster Ersatzmann auf dem Wahlvorschlag der Alternativen Liste Wannweil Herr Dr. Christoph Treutler, wohnhaft Zeppelinstr. 44, nach.
3. Es wird weiterhin festgestellt, dass bei dem auf dem Wahlvorschlag der Alternativen Liste Wannweil nachrückenden Herrn Dr. Christoph Treutler, wohnhaft Zeppelinstraße 44, keine Hinderungsgründe nach § 29 GemO vorliegen.
Anschließend fasst der Gemeinderat auf Antrag der Vorsitzenden ebenfalls einstimmig folgenden Beschluss:
1. Es wird festgestellt, dass GR Bender nach Erfüllung verschiedener Kriterien gem. § 16 GemO aus dem Gemeinderat ausscheidet.
2. Gem. § 31 Abs. 2 GemO rückt aufgrund des Ergebnisses der Wahl des Gemeinderats vom 24. Oktober 1999 als nächster Ersatzmann auf dem Wahlvorschlag der Alternativen Liste Wannweil Herr Stefan Rickmeyer, wohnhaft Jettensburgerstraße 35, nach.
3. Es wird weiterhin festgestellt, dass bei dem auf dem Wahlvorschlag der Alternativen Liste Wannweil nachrückenden Herrn Stefan Rickmeyer, wohnhaft Jettenburgerstraße 35, keine Hinderungsgründe nach § 29 GemO vorliegen.
Die Gemeinderäte Bender und Frau Sommer verabschieden sich mit einer gemeinsamen, abwechselnd vorgetragenen Rede vom Gemeinderat.
Ausschnitte aus der Abschiedsrede von Frau Sommer und Herr Bender:
Herr Bender weist darauf hin, dass er nahezu 13 Jahre mit Unterbrechungen im Wannweiler Gemeinderat tätig gewesen sei, eine Zeit, die er einerseits nicht missen möchte, andererseits ist es ihm aus privaten Gründen nicht möglich sie zu verlängern.
Angefangen habe seine politische Tätigkeit im Jahr 1984, als der damalige Gemeinderat in Erwägung gezogen hat, ein Gewerbegebiet auf Wannweiler Markung auszuweisen. Viele Wannweiler haben sich daraufhin zu einer Bürgerbewegung zusammengeschlossen, aus der letztlich die ALW entstanden ist.
Herr Bender weist darauf hin, dass sich seine Arbeit im Laufe der Jahre verändert hat. Anfänglich als reine Opposition mit Projekten, die es zu bekämpfen oder optimieren galt, wären sie ruhiger geworden, nicht zuletzt auch deshalb, weil sowohl die Verwaltung als auch andere Gemeinderatsfraktionen Themen, die ursprünglich noch von der ALW vertreten wurden, aufgegriffen und übernommen haben.
Frau Sommer weist ebenfalls darauf hin, dass sie gerne auf die vergangenen 8 Jahre zurückblicke. 8 Jahre Arbeit im Ehrenamt für andere, aber auch 8 Jahre Bereicherung für sie persönlich. Sie weist darauf hin, dass sie im Jahr 1994 nicht gedacht hätte, dass sie heute genaue Auskunft geben könnte über ein breites Spektrum öffentlicher Angelegenheiten von Haushaltsplänen der Gemeinde über betreutes Wohnen, Grabkammern aus Beton, den Tücken von Bebauungsplänen bis hin zur offenen Jugendarbeit.
Beide weisen darauf hin, dass auch auf Grund der Tatsache, dass viele Anliegen von der Verwaltung aufgegriffen und angegangen wurden und in den vergangenen Jahren gemeinsam mit der Unterstützung der Ratskollegen viel erreicht wurde. Zu nennen ist nur die wesentliche Verbesserung der Kindergartensituation, das Verkehrskonzept, Ansätze der Jugendarbeit, Förderung von umweltschonenden Energien, Biotopvernetzung, Schulcomputer, Neubau des Bauhofes, Mitgliedschaft im Tagesmütterverein und die Ortskernsanierung.
Die ausscheidenden Gemeinderatsmitglieder wünschen dem Gemeinderat weiterhin ein achtbares Miteinander bei der Auseinandersetzung von Sachthemen, aber auch eine Politik, in der es selbstverständlich ist, Auseinandersetzungen nicht persönlich zu führen sondern orientiert an der Sachlage und die Hoffnung, dass die Sitzungen nicht von allzu langer Dauer sind. Sie wünschen sich auch weiterhin eine solide Arbeit und freundliche Verwaltung mit einer Chefin, die durchsichtig und nachvollziehbar die Geschicke Wannweils lenkt und mutig auch für eigene Visionen kämpft, die aber auch mit Vertrauen zu ihrem Gremium alle Gedanken aus dessen Mitte wohlwollend ernst nimmt.
Herr Bender weist darauf hin, dass sie immer gesagt haben, dass aus ihrer Sicht ein idealer Zustand erreicht ist, wenn die ALW überflüssig geworden ist, wenn alle ökologischen und sozialen Vorstellungen ganz selbstverständlich auch von anderen Fraktionen vertreten werden. Da wir diesem Ziel jedoch noch fern sind, muss die Gemeinderatsarbeit von den Nachrückern weitergeführt werden.
Hierzu wünschen sie beide ihren Nachrückern viel Engagement, Sachkenntnis und jugendlichen Schwung.
Zuletzt gibt Frau Sommer noch ein persönliches Wort an ihren Nachrücker. Sie wünscht ihm ebenfalls alles Gute und weist mit einem lachenden und einem weinenden Auge darauf hin, dass der einzige Fehler an ihnen eben sei, dass sie nicht weiblich sind.
b) Verpflichtung der nachrückenden Gemeinderäte Dr. Christoph Treutler und Herrn Stefan Rickmeyer
Die Vorsitzende weist beide nachrückenden Gemeinderäte auf die Wichtigkeit und Bedeutung der Verpflichtung hin und belehrt sie über die aus der Übernahme des Amtes erwachsenden Pflichten. Die Vorsitzende liest zunächst dem nachrückenden Gemeinderat Dr. Christoph Treutler die Verpflichtungsformel vor und nimmt ihm die Verpflichtung per Handschlag ab.
Daraufhin liest die Vorsitzende dem nachrückenden Gemeinderat Stefan Rickmeyer ebenfalls die Verpflichtungsformel vor und nimmt ihm die Verpflichtung per Handschlag ab.
TOP 2 Bericht aus dem Agenda-Arbeitskreis „Verkehr“
a) Vorschlag zur Beschilderung von Radwegen
b) Information zum Verfahrensstand, Umfrageergebnisse ÖPNV
a) Vorschlag zur Beschilderung von Radwegen
GR Dr. Treutler erläutert anhand der GR-Drucks. 2002-60 die Vorschläge des Arbeitskreises „Verkehr“ zur Beschilderung der Radwege durch Wannweil. Hierzu legt er noch eine überarbeitete Fassung v or. Von der Verwaltung ist zu klären, ob der Weg entlang der Hauptstraße zwischen Wannweil und Betzingen als Radweg gekennzeichnet werden darf. Auch sollte eine Auffahrmöglichkeit auf diesen Weg geschaffen werden, da die Bordsteine in diesem Bereich sehr hoch sind. Der schlechte Belagzustand wird vom Arbeitskreis ebenfalls bemängelt.
Die Vorsitzende erklärt hierzu, dass eine solche Auffahrt bereits geplant ist. Wegen dem schlechten Belag hat sie schon mehrfach das Straßenbauamt Reutlingen gemahnt, hier Abhilfe zu schaffen. Die Vorsitzende bedankt sich beim Arbeitskreis Verkehr für die sehr ausführlichen und praktikablen Vorschläge und regt eine öffentliche Beschilderungsaktion an.
b) Information zum Verfahrensstand, Umfrageergebnisse ÖPNV
GR Dr. Treutler erläutert die GR-Drucks. 2002-70, die dem Gemeinderat als Tischvorlage vorliegt. Er bedauert den vergleichsweise schlechten Rücklauf der Bürgerbefragung, schließe daraus aber auf eine relativ gute Situation für die Wannweiler Bürgerinnen und Bürger.
Während der Hauptverkehrszeiten sind die Nahverkehrsverbindungen nach Reutlingen und Tübingen durchaus akzeptabel. Problematisch sind die Verbindungen abends und nachts von und nach Tübingen, sowie einzelne Ziele, wie z.B. Mark-West, Kusterdingen oder auch Degerschlacht. Des weiteren habe sich gezeigt, dass nach wie vor Interesse an einer Schnellbuslinie nach Stuttgart bestehe.
Die Vorsitzende bedankt sich bei GR Dr. Treutler und berichtet von einem Gespräch mit den Vertretern des Landratsamtes Reutlingen und Tübingen, bei dem eine evtl. Möglichkeit einer Buslinie Reutlingen Hauptbahnhof -Wannweil Kirchentellinsfurt REAL Kirchentellinsfurt Schule -Kusterdingen Mark-West Reutlingen angedacht worden sei. Näheres hierzu werde Frau Riederer vom LRA dem Gemeinderat berichten.
GR Herrmann verweist auf das Wünschenswerte und Machbare. Er zeigt sich mit der derzeitigen Situation im Großen und Ganzen zufrieden und bittet bei möglichen Verbesserungsvorschlägen die finanzielle Seite nicht außer acht zu lassen.
Die Vorsitzende erklärt, dass man bei den Diskussionen um eine Verbesserung des ÖPNV strikt unterscheiden muss, dass hier eine Anbindung an den Reutlinger Stadtverkehr nicht das Ziel sein kann. Vielmehr geht es um einen kontinuierlichen Ausbau des ÖPNV zwischen den Oberzentren Reutlingen und Tübingen unter Anbindung von Wannweil.
Die Vorsitzende bedankt sich beim Arbeitskreis Verkehr für die vorbildliche Auswertung der Bürgerbefragung.
TOP 3 Umgestaltung Blumenstraße
Hier: Vorstellung der Planung
Die Vorsitzende teilt dem Gemeinderat mit, dass am Montag, den 25. März 2002 eine Anhörung zum Bauvorhaben Goethestraße/Blumenstraße stattfindet. Der Gemeinderat wird vorab über die Planung informiert. Es ist angedacht, in der nächsten Gemeinderatssitzung nach der Bürgeranhörung die Planung zu billigen und zu vergeben.
Herr Gonska erläutert dem Gemeinderat die Drucksache 2002-69. Er weist darauf hin, dass die Stadtwerke auf die Verwaltung zugekommen sind mit der Bitte, aufgrund der starken Schäden an der Gasleitung die Maßnahme in diesem Jahr vorzuziehen. Die Gemeinde beabsichtigt, die Straßenoberfläche neu herzustellen, wobei die beengte Situation der Blumenstraße hier keine großen Gestaltungsspielräume lassen. Lediglich auf den gemeindeeigenen Grundstücken ist geplant, die Straße etwas aufzudehnen und Stellplätze anzulegen.
Im Großen und Ganzen werden die Gestaltungselemente der Grießstraße aufgenommen und in die Goethestraße bzw. in der Blumenstraße fortgeführt. Bezüglich der Abführung des Abwassers weist Herr Gonska darauf hin, dass wie bereits beim Ausbau der Grießstraße vorbereitet die Abwässer der Rosen-, Tulpen- und Nelkenstraße nicht über die Blumenstraße, sondern künftig über die Goethestraße in die Grießstraße erfolgt. Dadurch muss der Kanal in der Blumenstraße nicht erneuert werden, sondern kann durch ein wesentlich günstigeres Inlinerverfahren saniert werden.
Nach kurzer Diskussion bedankt sich die Vorsitzende bei Herrn Gonska und bittet die Gemeinderäte um die Anwesenheit von jeweils einem Gemeinderatsmitglied aus jeder Fraktion bei der Bürgeranhörung.
TOP 4 Bebauungsplan „Unteres Grieß“
Hier: Abwägung der eingegangenen Bedenken und Anregungen;
Satzungsbeschluss bzw. erneuter Auslegungsbeschluss
GR Wolfer ist befangen und rückt vom Tisch ab.
Die Vorsitzende verweist auf die GR-Drucks. 2002-41. Der Bebauungsplan „Unteres Grieß, 3. Änderung“ wurde entsprechend dem GR-Beschluss vom 21.6.2001 in der Zeit vom 9.7.2001 bis zum 9.8.2001 gem. § 3 BauGB öffentlich ausgelegt. Veröffentlicht wurde dies am 29.6.2001 im Gemeindeboten; von der Bevölkerung wurden keine Bedenken und Anregungen hervorgebracht.
Vom Landratsamt wurde angeregt, aus Rechtssicherheitsgründen die Privatwaldbesitzer ausdrücklich und nachweisbar zu beteiligen. Weiter wurde angeregt, Regelungen zum Haftungsverzicht des Bauherrn gegenüber den Waldeigentümern zu prüfen. Ein entsprechendes Musterformular wurde zwischenzeitlich bei der Forstverwaltung angefordert.
Da das Baugrundstück noch im Besitz der Gemeinde ist wird vorgeschlagen, entsprechend der Anregung des Landratsamts Reutlingen eine entsprechende Haftungsverzichtserklärung im Grundbuch einzutragen.
Außerdem sind nach dem jetzigen Recht zusammen mit der Aufstellung eines Bebauungsplans, die auf der Grundlage des § 74 LBO aufgestellten Bauvorschriften als selbständige Satzung nach der Landesbauordnung zu erlassen.
Die Änderungen aufgrund der eingegangenen Anregungen wurden in die GR-Drucksache bereits eingearbeitet; der Bebauungsplan ist noch einmal öffentlich auszulegen.
Nach kurzer Diskussion fasst der Gemeinderat mehrheitlich folgenden Beschluss:
1. Den Anregungen des Landratsamts Reutlingen wird stattgegeben.
2. Öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfes gem. § 3 Abs. 2 BauGB mit Textteil, Begründung und Satzung über örtliche Bauvorschriften gem. § 74 LBO.
TOP 5 Bebauungsplan „Untere Mühle“, 7. Änderung
hier: Satzungsbeschluss
Die Vorsitzende verweist auf die GR-Drucks. 2002-61. Der Bebauungsplan war letztmals Gegenstand der Gemeinderatssitzung vom 21.1.2002. Entsprechend dem GR-Beschluss wurde der Bebauungsplan mit Textteil, Begründung und örtlichen Bauvorschriften öffentlich ausgelegt in der Zeit vom 15.2.2002 15. März 2002 und im Gemeindeboten am 5.2.2002 veröffentlicht. Gleichzeitig wurden die Träger öffentlicher Belange mit Schreiben vom 4.2.2002 hiervon informiert unter Beifügung des GR-Beschlusses. Während der öffentlichen Auslegung wurden weder Bedenken noch Anregungen vorgebracht. Es wird deshalb vorgeschlagen, den Bebauungsplan als Satzung zu beschließen.
Nach kurzer Diskussion fasst der Gemeinderat einstimmig folgenden Beschluss:
1. Der Bebauungsplan „Untere Mühle“, 7. Änderung wird mit Textteil und Begründung gem. § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch als Satzung beschlossen.
2. Die örtlichen Bauvorschriften zum Bebauungsplan „Untere Mühle“, 7. Änderung werden gemäß § 74 Landesbauordnung als Satzung beschlossen.
3. Die Verwaltung wird beauftragt, die Rechtskraft herbeizuführen.
TOP 6 Bebauungsplan „Erweiterung Mark-Nord“ Gemarkung Reutlingen
Hier: Anhörung
Die Vorsitzende weist den Gemeinderat darauf hin, dass eine erste Anhörung bereits am 7.5.2001 stattgefunden habe. Der Gemeinderat könne nun zur Abwägung der damals vorgebrachten Anregungen Stellung nehmen.
Die Vorsitzende schlägt vor, die Stellungnahme zur ersten Anhörung beizubehalten. Als zusätzliche Anregung schlägt die Vorsitzende vor, den seitherigen Fuß-, Rad- und landwirtschaftlichen Weg entlang dem Zubringer entlang der B 28 nur noch als Fuß- und Radweg auszuweisen, da dieser Weg für landwirtschaftliche Zwecke nicht benötigt wird. Um eine Benützung des Weges durch sonstige Fahrzeuge zu verhindern, wäre z.B. die Aufstellung von Pollern denkbar.
Nach kurzer Diskussion fasst der Gemeinderat bei 2 Enthaltungen mehrheitlich folgenden Beschluss:
1. In diesem Bereich darf nur nicht störendes gewerbe angesiedelt werden. Wegen der nach Wannweil abfließenden Kaltluftströme sollten nur immissions- und emissionsarme Betriebe angesiedelt werden.
2. Die an der Östlichen Grenze des Bebauungsplanes vorgesehene Straßenverbindung sollte wegen der künftigen Weiterentwicklung des Gebietes der Gemeinde Wannweil aufrechterhalten bleiben.
Als 3. Punkt der Stellungnahme fasst der Gemeinderat bei 1 Gegenstimme und 1 Enthaltung folgenden Beschluss:
Der Fuß-, Rad- und landwirtschaftliche Weg entlang dem Zubringer B 28 soll künftig als Fuß- und Radweg ausgewiesen werden. Um eine Benutzung durch Fahrzeuge zu verhindern, sollen z.B. Poller aufgestellt werden.
TOP 7 .- Erlass einer Satzung der Jagdgenossenschaft
Dem Gemeinderat liegt hierzu die GR-Drucks. 2002-59 vor.
Zur baurechtlichen Situation führt die Bürgermeisterin aus, dass die Versammlung der Jagdgenossenschaft des Jagdbezirks Wannweil am 8. März 1996 einstimmig folgenden Beschluss gefasst hat:
Die Verwaltung und Verpachtung der Jagdgenossenschaft wird auf den Gemeinderat übertragen. Der Reinerlös der Jagdnutzung fließt der Gemeinde vor.
Der Gemeinderat beschloss am 5.10.1995 ferner einstimmig, den Jagdbezirk Wannweil in zwei Jagdbezirke aufzuteilen. Durch eine Änderung des Landesjagdgesetzes im Jahr 1996 werden alle Jagdgenossenschaften verpflichtet, eine Satzung aufzustellen. Für die Gemeinde Wannweil ist eine Jagdgenossenschaftssatzung aufzustellen. Deren Gebiet umfasst die Jagdbezirke I und II. Diese Satzungen sind nach Absprache mit dem Kreisjagdamt bis spätestens April 2002 zu erlassen. Es ist daher erforderlich, eine Versammlung die Jagdgenossenschaft in Wannweil einzuberufen, die diese Satzung beschließt.
Die Verwaltung schlägt vor, die Grundstückseigentümer der Gemarkung Wannweil, die Mitglieder der Jagdgenossenschaft sind, zu einer Versammlung der Jagdgenossenschaft Wannweil einzuladen auf einen Termin noch im April 2002. Mitglieder der Jagdgenossenschaft sind Kraft Gesetz alle Eigentümer der Gemarkung Wannweil mit Ausnahme solcher Flächen, auf denen die Jagd ruht, oder aus anderen Gründen nicht ausgeübt werden kann.
Ein Entwurf der Jagdgenossenschaftssatzung ist der GR-Drucksache als Anlage beigefügt.
Nach kurzer Diskussion durch die Vorsitzende fasst der Gemeinderat einstimmig folgenden Beschluss:
1. Die Verwaltung wird beauftragt, die Grundstückseigentümer der Gemarkung Wannweil, die Mitglieder der Jagdgenossenschaft sind, zu der Versammlung der Jagdgenossenschaft am 16. April 2002 um 18.00 Uhr einzuladen.
2. Die Verwaltung wird ferner beauftragt, zur Feststellung der jeweils vertretenen Grundstücksfläche ein sogenanntes „Jagdkataster“ (Verzeichnis der bejagbaren Grundstücksflächen der Gemarkung, unterteilt nach Grundstückseigentümern) auf Grund einer gesetzlichen Verpflichtung aufzustellen.
3. Der in der Anlage abgedruckte Entwurf einer Jagdgenossenschaftssatzung wird zur Kenntnis genommen.
TOP 8 Neues EDV-Verfahren im Finanzwesen
Gde.-Oberamtsrat Bock erläutert die GR-Drucks. 2002-53. Er weist darauf hin, dass eine Umstellung des EDV-Verfahrens frühestens zum 1.1.2004 erfolgen soll. Er empfiehlt die Einführung des günstigeren Programmes, das für eine Gemeinde in der Größe Wannweils völlig ausreichend ist.
In den Kostengründen spricht auch die einfachere Handhabung und Übersichtlichkeit für das Verfahren K-IRP der Firma ifs.
Sodann fasst der Gemeinderat einstimmig folgenden Beschluss:
Als künftiges EDV-Programm im gemeindlichen Finanzwesen wird das Verfahren K-IPR der Firma ifs eingesetzt.
TOP 9 Bekanntgaben
1. Sanierung Hausmeisterwohnung und Hauswirtschaftsschule der Uhlandschule
Dem Gemeinderat liegt die GR-Drucks. 2002-58-15 vor. Es handelt sich hierbei um einen Kostenvergleich der derzeit ausgeführten Ausgaben bzw. ausgeschriebenen Aufgaben zur Kostenschätzung.
Die Vorsitzende weist darauf hin, dass es innerhalb der einzelnen Positionen zwar zu Preisdifferenzen gekommen ist, insgesamt nach den derzeit vorliegenden Ausschreibungsergebnissen die Maßnahme rd. 10.000 Euro unter der Kostenberechnung liegt.
Der Gemeinderat nimmt dies zustimmend zur K e n n t n i s .
2. Heckenpflanzaktion des Arbeitskreises „Natur und Umwelt“
Die Vorsitzende informiert den Gemeinderat, dass der Arbeitskreis Natur und Umwelt am 6.4.2002 beim Reithaus eine Heckenpflanzung vornehmen wird. Bei dieser Aktion können Patenschaften für 1 Euro pro Strauch übernommen werden. Die Einnahmen kommen als Spende dem Pflegehaus zugute. Weitere Infos werden im Gemeindeboten bekanntgegeben
TOP 10 Verschiedenes, Wünsche und Anfragen
GR Frau Eysel fragt an, ob die SPD einen Schaukasten neben dem Schaukasten des Albvereins vor dem Rathaus anbringen kann.
Die Vorsitzende sagt eine Prüfung im Hinblick auf eine Gesamtkonzeption zu.
Nachdem keine weiteren Wortmeldungen mehr vorlagen, konnte die Vorsitzende gegen 21.30 Uhr die öffentliche Sitzung des Gemeinderats beenden.
Wannweil, den 19. April 2002
Anette Rösch
Bürgermeisterin
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