Sitzung des Gemeinderats vom 28. Februar 2002
Vor Eintritt in die Tagesordnung macht GR Frau Sommer darauf aufmerksam, dass die Alternative Liste es nicht gut finde, den ersten TOP der nichtöffentlichen Sitzung nichtöffentlich zu behandeln.
Die Vorsitzende weist darauf hin, dass das Jugendamt bei der Vorstellung der Studie ausdrücklich darauf hingewiesen habe, dass auf Grund von schutzwürdigen Daten Einzelner eine Informationsrunde in nichtöffentlicher Sitzung geboten wäre. Im übrigen weist sie darauf hin, dass über den Inhalt der Tagesordnung der nichtöffentlichen Sitzung nur innerhalb der nichtöffentlichen Sitzung Beschluss gefasst werden könne.
TOP 1 Beschaffung eines Multifunktionsfahrzeuges für den Bauhof
Die Vorsitzende weist darauf hin, dass der Gemeinderat sich vor der Sitzung die beiden Fahrzeuge angeschaut habe.
GR Herrmann stellt zunächst den Antrag, die Behandlung des Tagesordnungspunktes zu vertagen und zunächst in einer nichtöffentlichen Sitzung des Technischen Ausschusses vorzuberaten. Er führt hierzu aus, dass hinsichtlich der Notwendigkeit solch eines Fahrzeuges noch einige Dinge bekannt geworden seien und besprochen worden müssten. Er weist darauf hin, dass im Technischen Ausschuss keine Abstimmung erfolgen sollte, sondern die Sitzung lediglich zu einem Informationsaustausch dienen sollte.
GR Mann und GR Krauß sind der Ansicht, dass auch Informationsdefizite öffentlich behandelt werden könnten.
Sodann wird der Antrag von GR Herrmann, die Beratung über die Beschaffung eines Multifunktionsfahrzeuges für den Bauhof zu vertagen und zunächst nichtöffentlich im Technischen Ausschuss vorzuberaten bei 6 Ja-Stimmen mehrheitlich abgelehnt.
Die Vorsitzende führt allgemein aus, dass der Gemeinderat hinter dem Konzept, wie der Bauhof betrieben werde, stehe und sich dabei auch bewusst sei, dass der Bauhof letztendlich nicht betriebswirtschaftlich arbeiten könne.
Sie macht deutlich, dass beim Bauhof über die Jahre Personal abgebaut wurde, aber man dafür den Bauhofmitarbeitern eine gute Technik zur Seite gestellt habe und auch weiterhin zur Seite stellen wolle.
Die Haupteinsatzbereiche des Fahrzeuges seien die Mäharbeiten im Sommer, wobei auch Gras vom Fahrzeug aufgenommen werden könne, die Laubentfernung im Herbst, kehren und der Winterdienst. Die Vorsitzende beschreibt, dass diese Arbeiten bisher überwiegend in Handarbeit bewältigt werden.
Sie führt weiter aus, dass die Anschaffung des Kommunalfahrzeugs, dem 22 Jahre alten AGRIA, der wegen fehlender Ersatzteile nicht mehr repariert werden könne und der ältere der beiden VW-Busse, der den nächsten TÜV-Termin wahrscheinlich nicht überstehen würde, ersetzt.
Die Vorsitzende verweist schließlich auch auf die soziale Verantwortung, die sie gegenüber den Bauhofmitarbeitern habe, und auch, wenn reine Muskelarbeit manchmal „billiger“ wäre, ist sie nicht, im Hinblick auf die Ausnutzung der Personalressource, unbedingt wirtschaftlich.
GR Mann und Frau Grätin Sommer pflichten den Ausführungen von Frau Rösch bei, wobei Frau Grätin Sommer bemängelt, dass die Verwaltung das Leasing eines solchen Fahrzeuges nicht untersucht habe.
GR Wolfer erinnert daran, dass die Freie Wählerfraktion im Rahmen der Haushaltsberatung die Pflege der Grünanlagen im vergangenen Jahr bemängelt habe. Er denke, dass wenn man durch das neue Fahrzeug eine halbe Person einspare, diese Person mehr Zeit habe, sich um die intensive Pflege der Grünanlagen zu kümmern. Hinsichtlich der Miete eines solchen Fahrzeugs gibt GR Wolfer zu bedenken, dass es durchaus sein könne, dass ein Fahrzeug gerade dann, wenn man es dringend benötige, nicht angemietet werden könne.
Er selbst habe auf dem Bauhof die vorhandenen Geräte, die an das Kommunalfahrzeug angebaut werden können besichtigt, und er denke, dass die Anschaffung eines solchen Fahrzeugs in Ordnung sei.
GR Bader und GR Leibssle verweisen auf die Kalkulation der Verwaltung, in der der bisherige Stundenaufwand für Mäharbeiten und Laubentfernung, sowie den Winterdienst den neuen geschätzten Stundenaufwand mit einem Kommunalfahrzeug gegenübergestellt wurden. Demnach betrage der bisherige Stundenaufwand 3.120 Std.; mit dem neuen Fahrzeug rund 1.500 Std.
GR Bader und GR Leibssle sind der Ansicht, dass dies bei rund 200 Arbeitstagen bedeuten würde, dass das Fahrzeug jeden Tag 8 Std. unterwegs sei.
Die Vorsitzende erklärt hierzu, dass es sich nicht um Fahrzeugstunden, sondern um „Mann“-Stunden handelt und es sich die Gemeinderäte insofern aufgrund eines Missverständnisses gebildet hätten.
Gde.-Oberamtsrat Bock führt aus, dass die Kalkulation nach den Angaben von Herrn Erdmann ausgeführt wurde.
GR Herrmann führt nochmals aus, dass er, wie auch GR Leibssle, mit der vorgelegten Kalkulation Schwierigkeiten habe. Er habe sich beim Fuhrpark der Stadt Reutlingen informiert und erfahren, dass sich ein solches Fahrzeug nur bei einer Vollauslastung von 1.200 Jahresstunden und einer Auslastung von hiervon mindestens 60% rentiere. Dies trifft für das anzuschaffende Fahrzeug sicher nicht zu.
Im übrigen weist er darauf hin, dass man vor 2 ½ Jahren einen UNIMOG UX 100 angeschafft habe, bei dem es sich ebenfalls um ein Multifunktionsfahrzeug handle. Dieses Fahrzeug weist gerade 250 Betriebsstunden im Jahr auf.
Die Verwaltung weist darauf hin, dass dies insbesondere damit zusammenhängt, dass das Fahrzeug die Arbeitsgruppe zwar den ganzen Tag begleitet, die aufgeschriebenen und tatsächlich abgerechneten Fahrzeugstunden jedoch nur diejenigen sind, in denen das Fahrzeug tatsächlich bewegt wird.
Besonders negativ ist für Herrn GR Herrmann, dass das Fahrzeug auf „Pump“ gekauft werden müsse. Dies bedeutet, dass die Gemeinde den Fahrzeugkauf nur über einen Kredit und damit über eine Zinsbelastung finanzieren könne. Bei einer Kreditbelastung in Höhe von DM 8.000/Jahr kommen noch ca. DM 2.000 im Jahr Unterhaltskosten dazu. Für dieses Geld könne man nach Auffassung von GR Herrmann das Fahrzeug lange anmieten.
GR Herrmann verdeutlicht ferner anhand eines Planes, der den Fraktionen zugegangen war, dass die zu pflegenden Grünanlagen in den kommenden Jahren abnehmen, da die Gemeinde beabsichtigt, einige Bauplätze zu veräußern. Ebenfalls bemängelt er, dass auch die Grünflächen des Sportplatzes in die Planung mit einbezogen wurden. Viele der eingezeichneten Wiesen können nach Auffassung von GR Herrmann mit dem Schlepper gemäht werden, oder das Mähen fremdvergeben werden.
Abschließend stellt GR Herrmann fest, dass er sich vorstellen könnte, das Fahrzeug beispielsweise in zwei Jahren zu verkaufen, wenn sich bestätigen würde, dass sich die Arbeiten anders, wie beispielsweise durch das zeitweise Anmieten des Fahrzeuges nicht günstiger erledigen ließen. Im übrigen sollte untersucht werden, ob solch ein Fahrzeug nicht auch mit anderen Gemeinden geteilt werden könnte.
Die Vorsitzende entgegnet, dass man solch ein Fahrzeug meist zum selben Zeitpunkt benötigt wie andere Gemeinden, insbesondere im Hinblick auf den Einsatz beim Winterdienst oder beim Mähen.
Zu dem von GR Herrmann angesprochenen Grünflächenplan führt die Vorsitzende aus, dass dieser nicht im Hinblick auf die Beschaffung des Fahrzeuges gefertigt worden sei, sondern weil die Freie Wählervereinigung im Rahmen der Haushaltsberatung um eine solche Aufstellung gebeten habe.
Nach weiterer Diskussion fasst der Gemeinderat auf Antrag der vorsitzenden mehrheitlich bei 1 Stimmenthaltung und 5 Gegenstimmen folgenden Beschluss:
Für den Bauhof wird ein Multifunktionsfahrzeug beschafft.
Herr Erdmann wird noch einmal gebeten, die Vor- und Nachteile der angebotenen Fahrzeuge darzustellen.
Das Fahrzeug der Fa. LADOG ist um rd. 5.000 Euro teurer als das der Firma TREMO.
Herr Erdmann führt aus, dass beide Fahrzeuge für den Einsatz geeignet sind. Das Gerät der Fa. LADOG sei jedoch mit 104 PS gegenüber dem Fahrzeug der Fa. TREMO mit 78 PS stärker motorisiert und lasse sich auch leichter bedienen. Das Ladevolumen ist mit 3 m³ beim Fahrzeug der Fa. LADOG größer als das Ladevolumen des Fahrzeugs TREMO mit 1,8 m³. Insgesamt habe die Probezeit mit beiden Fahrzeugen ergeben, dass das Fahrzeug der Firma LADOG einen insgesamt deutlich besseren Eindruck hinterlassen habe.
GR Bender erkundigt sich nach dem Sitz der Kundendienststellen.
Herr Erdmann führt aus, dass für das Fahrzeug der Fa. LADOG der Kundendienst bei der Fa. Bauer in Kusterdingen durchgeführt werde, bei dem Fahrzeug der Fa. TREMO müsste man zum Autohaus Bock nach Bad Urach gehen. Der Kundendienst ist einmal im Jahr fällig.
Auf Nachfrage von GR Frau Eysel führt Herr Erdmann aus, dass die Gemeinde Kirchentellinsfurt das Fahrzeug der Fa. LADOG seit Oktober vergangenen Jahres in Betrieb habe. Es hätten sich dort bisher noch keine Probleme ergeben.
Sodann fasst der Gemeinderat auf Antrag der Vorsitzenden mehrheitlich bei 6 Stimmenthaltungen folgenden Beschluss:
1. Beschafft wird das Fahrzeug der Fa. LADOG, wobei falls möglich über den Verkaufspreis noch nachverhandelt werden soll.
2. Der weiße VW-Bus, für den im Juni d.J. eine Generalüberholung anstehen würde, wird nicht ersetzt.
3. Der 22 Jahre alte und defekte AGRIA wird ebenfalls nicht ersetzt.
TOP 2 Straßenzustand der verlängerten Gustav-Werner-Straße
Zu diesem Tagesordnungspunkt liegen die GR-Druckachen 2002-38, 2002-48, sowie als Tischvorlage die Drucksache 2002-46-38 vor.
Die Vorsitzende führt zunächst aus, dass bei der Behandlung des Tagesordnungspunktes diejenigen Gemeinderäte befangen sind, die Eigentümer oder Pächter eines Grundstücks entlang der Gustav-Werner-Straße seien, oder zur Miete in einem Gebäude der Gustav-Werner-Straße wohnen, bzw. wenn deren Angehörigen nach den Regelungen des § 18 der GemO Anlieger oder Anwohner sind.
Daraufhin erklären sich die Gemeinderäte Herrmann, Rilling und Raiser für befangen und rücken vom Sitzungstisch ab. Sie nehmen weder an der Beratung noch an der Beschlussfassung teil.
Die Vorsitzende verweist dann auf einen Antrag der Eheleute Sulzberger aus der Jettenburger Straße, den Tagesordnungspunkt von der Tagesordnung abzusetzen, weil die Ausweisung der verlängerten Gustav-Werner-Straße als Einbahnstraße nicht unter der Überschrift „Straßenzustand“ subsumiert werden könne. Des weiteren bitten die Eheleute um eine Bürgeranhörung, der durch dieses Vorhaben einseitig belasteten Bürgerschaft der betroffenen Straßen Jettenburger Straße.
Die Vorsitzende führt hierzu aus, dass die verlängerte Gustav-Werner-Straße nicht im Sinne eines verkehrslenkenden Mittels als Einbahnstraße ausgewiesen werden soll, sondern dass es darum gehe, dass die verlängerte Gustav-Werner-Straße aufgrund des schlechten Straßenzustandes nicht mehr für einen sicheren Begegnungsverkehr geeignet sei.
Um dem abzuhelfen, müsste die Straße ausgebaut werden oder mit entsprechendem Aufwand repariert werden. Das Geld stehe momentan nicht zur Verfügung.
Eine andere Lösung wäre, die Straße aus Sicherheitsgründen ganz zu schließen, oder eben aus Kompromissgründen als Einbahnstraße in eine Richtung weiter zu betreiben. Der schlechte Straßenzustand sei offensichtlich, so dass hierüber keine Anhörung stattfinden müsse. Sie habe jedoch in einem Telefonat Frau Sulzberger versichert, dass sie ihren Antrag dem Gremium vortragen werde und zur Abstimmung bringe.
Auf Nachfrage von GR Mann, ob über den Tagesordnungspunkt auch in der nächsten Sitzung in drei Wochen gesprochen werden könne erklärt die Vorsitzende, dass man dann in zeitliche Bedrängnis käme, weil man, wenn die Witterung günstig bleibt, die Umleitungsregelung relativ schnell aufheben könne. Zuvor allerdings muss die Ausweisung als Einbahnstraße beim Landratsamt als verkehrsrechtliche zuständige Behörde beantragt und genehmigt werden.
GR Wolfer gibt zu bedenken, dass man sich in der Tat genau überlegen müsse, was man wolle. Er weist darauf hin ,dass demnächst in Betzingen in der Steinachstraße umfangreiche Baumaßnahmen erfolgen würde. Er gehe davon aus, dass dadurch die verlängerte Gustav-Werner-Straße zusätzlich an Popularität als Ausweichstrecke gewinnen werde.
Frau Grätin Sommer erklärt, sie verstehe die Sorgen und Bedenken der Anlieger aus der Jettenburger Straße. Andererseits habe man über ein halbes Jahr beobachten können, dass die Einbahnstraße in der verlängerten Gustav-Werner-Straße funktioniere. Man müsse den Anliegern der Jettenburger Straße entgegenhalten, dass die Jettenburger Straße, im Gegensatz zur verlängerten Gustav-Werner-Straße schon immer eine Gemeindeverbindungsstraße gewesen sei. Die verlängerte Gustav-Werner-Straße hingegen sei ein gesperrter Feldweg gewesen.
Sodann wird der Antrag der Vorsitzenden, den diese im Namen der Eheleute Sulzberger stellt, die Behandlung eines Tagesordnungspunktes von der Tagesordnung abzusetzen, einstimmig abgelehnt.
Die Vorsitzende führt nochmals aus, dass der Feldweg in einem ausgesprochen schlechten Zustand sei. Man müsse sich überlegen, wie man verfahren wolle, wenn die Umleitungsmaßnahme beendet werden könne. Für einen Begegnungsverkehr von täglich über 1.800 Fahrzeugen ist die vom Untergrund her als Feldweg ausgerichtete Straße im jetzigen Zustand auf keinen Fall mehr geeignet.
Für einen Ausbau, bzw. eine Reparatur der Straße stehen auch im langfristigen Haushalts-plan keine Mittel zur Verfügung. Gänzlich schließen wolle sie diese Straße jedoch auch nicht, da sicher viele Bürger eine berechtigtes Interesse an der Benutzung des Feldweges haben. Die wegen der Umleitung eingerichtete Lösung als Einbahnstraße könnte langfristig einen Kompromiss darstellen.
Die Vorsitzende weist darauf hin, dass sie mit dem Landratsamt und der Polizei bereits Gespräche geführt habe, ob die bisherige Regelung als klassische Einbahnstraße aufrecht erhalten werden könne. Hiergegen haben sowohl Polizei und Landratsamt Bedenken, insbesondere im Hinblick darauf, dass es die Vorsitzende für unbedingt erforderlich hält, dass für Fahrradfahrer ein Begegnungsverkehr möglich ist.
Der Vorschlag des Landratsamtes lautet daher, eine sogenannte „unechte“ Einbahnstraße auszuweisen. Dies bedeutet, dass von der Carl-Zeiss-Straße ein absolutes Einfahrtsverbot besteht, mit Ausnahme von Fahrradfahrern. Anlieger, die die Gustav-Werner-Straße jedoch zur Anfahrt auf ein Grundstück oder Gütle benutzen, können diese auch wieder in Richtung Wannweil zurückfahren. Dies gilt auch für den Aussiedlerhof Kern.
GR Wahl erklärt, dass aufgrund des schlechten Straßenzustandes das Wiederzulassen des Begegnungsverkehrs ohne Einschränkung für seine Fraktion nicht in Frage käme. Auch könne es unter finanziellen Aspekten keinen Ausbau der Straße geben. Man müsse also eine kostenerträgliche Lösung suchen, die die Erwartungshaltung der Bevölkerung treffe. Nach dem Empfinden der CDU-Fraktion sei die Einbahnstraßenregelung angenommen worden. Positiv sei dabei, dass eine Verkehrsverlagerung in Richtung Jettenburger Straße nicht eingetreten sei. Weiter positiv beurteilt GR Wahl, dass der Radverkehr in beide Richtungen möglich sein solle. Seiner Ansicht nach sei die Einbahnstraße, so wie von der Verwaltung vorgeschlagen, nicht nur ein guter Kompromiss, sondern vielleicht sei es dadurch auch möglich, ein Ende einer unendlichen Geschichte zu erreichen.
GR Wahl betont nochmals, dass aus Gründen der Verkehrssicherheitspflicht und mit Rücksicht auf die finanziellen Mitteln der Gemeinde eine generelle Öffnung der verlängerten Gustav-Werner-Straße in beide Richtungen ohne größeren Maßnahmen nicht in Frage käme.
GR Bender erklärt für die Alternative Liste, dass auch er der Ansicht sei, dass sich eine Einbahnstraßenregelung bewährt habe. Allerdings plädiere die ALW für eine absolute Einbahnstraße, den nur so könne man sich auch als Fahrzeugführer aus Wannweil kommend darauf verlassen, dass einem niemand entgegenkomme. Eine unechte Einbahnstraße sei für ihn keine saubere Lösung. Im übrigen habe er Bedenken, wie die zur Carl-Zeiss-Straße einbiegenden Fahrzeuge kontrolliert werden können.
Die Vorsitzende wendet dazu ein, dass die Polizei direkt im Bereich des Aussiedlerhofes Kern kontrollieren könne. Von da an habe man einen guten Überblick über die Strecke und unerlaubt einbiegende Fahrzeuge aus der Carl-Zeiss-Straße können sich der Kontrolle nicht entziehen.
Dass Fahrradfahrer den Feldweg in beide Richtungen benutzen dürfen, begrüßt die ALW.
Frau Grätin Sommer führt aus, dass es zusätzlich noch günstig wäre, die zulässige Höchstgeschwindigkeit zu beschränken. Sie fährt fort, dass auch die ALW nach einer Lösung gesucht habe, die den Grundstücksanliegern gerecht werde. Nach Ansicht der ALW sei es den Grundstückseigentümern jedoch zuzumuten, über die Querspange Carl-Zeiss-Straße parallel zur B 28 und weiter über die Jettenburger Straße wieder nach Wannweil zurückzufahren.
Die Vorsitzende führt grundsätzlich aus, dass der Gemeinderat letztendlich eine Verkehrsführung nur anregen könne. Die zuständige Behörde für die Verkehrsregelung ist das Landratsamt Reutlingen. Sie verspricht jedoch, dass die Verwaltung kontinuierliche Verkehrszählungen vornehmen werde, sodass man im Laufe eines Jahres sehen könne, in wieweit bei der Regelung nachgebessert werden müsse. Insgesamt denkt sie, dass die Einbahnstraßenregelung zusammen mit der Wiedereröffnung der Hauptstraße eine Verkehrsentlastung für den gesamten Bereich Gustav-Werner-Straße, Schlossstrasse , Jettenburger Straße und Bahnhofstraße bringe.
GR Wolfer verdeutlicht, dass die Verkehrsführung in der Gustav-Werner-Straße nach wie vor ein heikles Thema sei. Seiner Ansicht nach brauche man eine Lösung, die in beide Richtungen gehe.
GR Mann führt aus, dass er bereits bei früheren Diskussionen die Ansicht verdeutlicht habe, wonach eine Teilung der Verkehrsströme für ihn sinnvoll sei. Die jetzige Einbahnstraßenregelung könne seiner Meinung nach eine Lösung sein.
Frau Sommer beantragt, die Verkehrsführung für ein Jahr zu prüfen, dort Verkehrszählungen durchzuführen und zu dokumentieren, wie viele Verstöße es gegen die Einbahnstraßenregelung gegeben habe.
Sodann fasst der Gemeinderat auf Antrag der Vorsitzenden mehrheitlich, bei 2 Stimmenthaltungen und 2 Gegenstimme, folgenden Beschluss:
Die Verwaltung wird beauftragt baldmöglichst, spätestens bis zur Fertigstellung der Baumaßnahme in der Hauptstraße, eine der GR-Drucks. 2002-38 entsprechende verkehrsrechtliche Anordnung beim Landratsamt Reutlingen zu beantragen.
Sodann fasst der Gemeinderat auf Antrag der Vorsitzenden mehrheitlich bei 5 Stimmenthaltungen mehrheitlich folgenden Beschluss:
Die Verwaltung wird beauftragt, in Zusammenarbeit mit der Polizei die Verkehrsströme in den von der Einbahnstraßenregelung tangierten Straßen zu beobachten, ein Jahr konsequent Verkehrszählungen durchzuführen und anschließend auch über die festgestellten Verstöße Bericht zu erstatten.
TOP 3 Behindertengerechter Zugang am Gemeindehaus
Die Vorsitzende begrüßt zu diesem Tagesordnungspunkt Herrn Gogel vom Ingenieurbüro für Bauwesen Gogel.
Sie erinnert daran, dass man im Hinblick auf die mittelfristig anstehende Generalsanierung des Gemeindehauses seit langem eine finanziell vertretbare Lösung suche, die den Behinderten einen Zugang zum Gemeindehaus erleichtere.
Herr Gogel erläutert dann seine Untersuchung. Neben der Lösung mit Aufzügen hat Herr Gogel auch wesentlich günstigere Lösungen mit Rampen untersucht. Allerdings wurde bei keiner der drei untersuchten Rampenlösungen, die als behindertengerecht vorgeschriebene Neigung von 6% zur Selbstbefahrung erreicht.
Bei der Lösung Rampe Nr. 1 würde man aufgrund der Länge der Rampe immerhin eine Neigung von 8 % erreichen. Dann müsste die Rampe jedoch bis zum Zugang vom Parkplatz gezogen werden, d.h. über eine Länge von 11,5 m. Dadurch würde man den Eingang zu den Mietwohnungen behindern.
Bei der zweiten Rampenlösung mit einer Rampe von 6 m Länge erreicht man eine Neigung von rund 15%. Diese würde dann den Eingangsbereich zu den Mietwohnungen nicht mehr behindern.
Bei der dritten Rampenlösung erreicht man eine Neigung von 21%. Diese Rampe hätte eine Länge von 4,55 m. Um einer Hilfsperson das Schieben des Rollstuhls zu ermöglichen, befindet sich bei dieser Lösung in der Mitte eine Treppe. Damit man mit dem Rollstuhl nicht von der Rampe rutschen könne, habe er Herr Gogel eine 10 cm hohe Kante an den beiden Rändern der Rampe vorgesehen. Ferner soll die Rampe mit einem rauen Aufstrich, wie er von Bootsstegen bekannt ist, ausgestattet werden.
GR Bender möchte wissen, welche Steigung Rollstuhlfahrer selbständig befahren können.
Herr Gogel führt aus, dass dies nur mit einer Neigung von 6% zulässig ist.
Frau Grätin Eysel erklärt, dass sie mit der Treppenlösung leben könne. Sie denke, dass dies eine preiswerte Lösung sei, um Behinderten den Zugang zum Gemeindehaus zu ermöglichen.
GR Wahl gibt zu bedenken, dass Behinderte möglichst unabhängig sein wollen. Er würde deshalb die längere Rampe mit einer Neigung von 8% bevorzugen. Dann müsse allerdings ein Warnschild aufgestellt werden, dass die Rampe nicht selbständig befahren werden dürfe.
Im Hinblick auf die spätere Sanierung des Gemeindehauses verweist Herr Gogel darauf, das der Schrägaufzug auch später verwendet werden könne.
Dennoch favorisiert der Gemeinderat eine kostengünstige Lösung.
GR Keil möchte wissen, ob es nicht möglich sei, die längste der drei Rampen einmal ums Eck in Richtung Parkplatz zu verlängern, um so die erforderlichen 6% zu erhalten.
Herr Gogel führt dazu aus, dass man dann ein zusätzliches Podest mit den Abmessungen 1,50 m x 1,50 m benötige. Für die Fahrspur würde an sich 1,20 m Breite ausreichen. Diese Lösung wäre möglich, allerdings aufwendiger.
GR Mann ist auch der Ansicht ,dass grundsätzlich die Selbständigkeit der Behinderten gefördert werden solle. Beim Gemeindehaus läge es jedoch in der Natur der Sache, dass hier Veranstaltungen stattfinden und man sich immer an eine Hilfsperson wenden könne.
Frau Sommer möchte wissen, ob die Rampe mit der Treppe auch mit einem Gehwägelchen begangen werden könne.
Herr Gogel bejaht dies.
Sodann fasst der Gemeinderat auf Antrag der Vorsitzenden mehrheitlich, bei 1 Stimmenthaltung, folgenden Beschluss:
Die Fa. Siller wird beauftragt, eine Rampe gemäß der Variante 3 zu einem Gesamtpreis von 2.441,80 Euro am Zugang am Gemeindehaus anzubringen.
TOP 3 Bebauungsplan „Unteres Grieß“
Abwägung der eingegangenen Bedenken und Anregungen,
Satzungsbeschluss, erneuter Auslegungsbeschluss
Die Vorsitzende vertagt diesen Tagesordnungspunkt im Einvernehmen mit dem Gemeinderat, da im Anschluss an die Sitzung noch ein ausführliches Gespräch mit Mitarbeitern des Jugendamtes stattfinden soll, die bereits seit längerer Zeit warten.
TOP 4 Bekanntgaben
Die Vorsitzende vertagt diesen Tagesordnungspunkt ebenfalls im Einvernehmen mit dem Gemeinderat
TOP 5 Verschiedenes, Wünsche und Anfragen
Termin der nächsten Gemeinderatssitzung
Die Vorsitzende teilt mit, dass sie die ursprünglich in der nächsten Woche am 7.3.2002 entfallen lassen müsse. Die nächste Gemeinderatssitzung findet somit am 21. März 2002 statt.
Nachdem keine weiteren Wortmeldungen mehr vorlagen, konnte die Vorsitzende die öffentliche Sitzung des Gemeinderats um 21.32 Uhr beenden.
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