Sitzung des Gemeinderats vom 14. September 2000
TOP 1 Friedhof; Sanierung
der Grabfelder "R" und "U"
- Vorstellung der Maßnahme
und Vergabevorschlag
GR Kurz erklärt sich bei
diesem TOP für befangen und nimmt in den Reihen der Zuhörer
Platz.
Die Vorsitzende begrüßt
zu diesem Tagesordnungspunkt Herrn Dipl.-Ing. Schmidt vom Ingenieurbüro
Baumeister, der bisher schon die Umgestaltungsarbeiten auf dem
Friedhof geplant und begleitet hat. Herr Schmidt führt aus,
dass sich bekanntlich aufgrund der Morphologie auf dem Friedhof
in verschiedenen Bereichen Stauwasser bilde; darunter habe oftmals
auch die Bepflanzung der Gräber zu leiden. Dies gilt z.B.
auch für die Grabfelder "R" und "U".
Herr Schmidt erläutert nun
die von ihm ausgeführte Ausschreibung (GR-Drucks. 2000-114).
Er weist darauf hin, dass geplant ist, die beiden Grabfelder
im Böschungsbereich mit Tiefendrainagen zu umlegen. Innerhalb
des Grabfeldes werden nur Stichdrainagen unterhalb der bisherigen
Gehplatten verlegt.
Nach der Ausschreibung ist günstigste
Bieterin die Fa. Martin Brüstle aus Wannweil vor der Fa.
Hoffmann aus Pfullingen. Zwei weitere Wannweiler Firmen haben
kein Angebot abgegeben.
Grätin Frau Eysel wundert
sich über die große Differenz beim Ausschreibungsergebnis.
Die Fa. Hoffmann kalkulierete mit Kosten in Höhe von rund
DM 59.000; die Fa. Brüstle halte dagegen mit rund DM 40.000.
Herr Schmidt versichert, dass beide Firmen die gleichen Leistungen
anbieten würden. In diesem Leistungsbereich sind größere
Preisschwankungen üblich. Dies zeigt sich insbesondere im
freien Bereich, wo sein Büro häufig nachverhandle und
hier feststelle, wie groß die Preisspanne tatsächlich
sein könne.
GR Mann möchte wissen, wann
mit der Räumung des kompletten Grabfeldes "R"
bzw. "U" zu rechnen ist, nicht dass die Gemeinde Investitionen
tätige, die dann in Kürze überflüssig wären.
Die Vorsitzende entgegnet, dass
sie davon ausgehe, dass eine Wiederbelegung erst in 15-20 Jahren
stattfinde. Zudem müsse man berücksichtigen, dass in
der Maßnahme ein Teilbetrag für die Sanierung des
Weges zwischen den Grabfeldern "R" und "U"
enthalten sei.
Aufgrund von Verbrückungen
und Setzungen bestehe auf dem Weg Sturzgefahr. Dieser müsse
daher ohnehin gerichtet werden.
Sodann fasst der Gemeinderat
auf Antrag der Vorsitzenden einstimmig folgenden Beschluss:
Die Maßnahme und die
von Herrn Schmidt erläuterte Planung wird gebillligt.
Die Vergabe der Arbeiten erfolgt
an die günstigste Bieterin, die Fa. Martin Brüstle
GmbH aus Wannweil zu einer Angebotssumme von DM 39.978,24.
TOP 2 Uhlandschule
Wannweil
- Neubeschaffung der Computerausstattung
Die Vorsitzende begrüßt
zu diesem TOP Herrn Rektor Bauer und Herrn Konrektor Welsch von
der Uhlandschule, die sich unter den Zuhörern befinden.
Die Vorsitzende erinnert daran,
dass sich der Gemeinderat nach der letzten Kommunalwahl die Schule
und deren Ausstattung angeschaut habe. Dabei habe der Gemeinderat
feststellen können, dass die Uhlandschule generell gut ausgestattet
sei, die bisher vorhandene Computeranlage aus dem Jahr 1991 allerdings
stark überaltet ist.
Neue Lehrpläne schreiben
auch die Arbeit und Ausbildung am und mit dem Computer vor, weshalb
Herr Welsch und Herr Steinmaier ein umfangreiches Erneuerungskonzept
ausgearbeitet und ausgeschrieben haben.
Herr Steinmaier erläutert
die wesentlichsten Elemente der Ausschreibung und das Ergebnis
der Ausschreibung. Günstigste Bieterin, die Fa. A &
G Münch & Schneider aus Sonnenbühl bietet nun die
teilweise etwas aufgestockte und angepasste Leistung für
DM 85.000 an. Darin enthalten sind 14 Schüler-PC`s, ein
Server und entsprechende Software. Alle Geräte sind miteinander
vernetzt. Die Software soll Novell verwendet werden. Als Zusatzsoftware
war zunächst INIS eingeplant. Hier könnte sich Herr
Steinmaier allerdings eine Einsparmöglichkeit vorstellen.
Des weiteren könne er sich vorstellen, die 14 Schüler-PC`s
nicht bei der Fa. Münch & Schneider zu ordern, sondern
über günstige Angebote im Supermarkt zu beschaffen.
GR Wahl möchte wissen, ob
es Gründe dafür gebe, dass nur so wenig Wannweiler
Firmen ein Angebot abgegeben hätten.
Herr Steinmaier erläutert,
dass insgesamt 17 Firmen angeschrieben wurden, darunter 7 Firmen
aus Wannweil. Leider hätten letztlich nur 4 angeschriebene
Firmen ein Angebot abgegeben, keine Firma aus Wannweil.
Herr Welsch könnte sich
vorstellen, dass dies mit einem in der Ausschreibung festgehaltenen
Ergebnishonorar zusammenhängt, wonach die Anschaffung nur
dann bezahlt wird, wenn die Arbeit am Netz komplett funktioniert.
GR Wahl bringt seine Bedenken
gegen eine Beschaffung im Großhandel zum Ausdruck. Er schlägt
eher vor, den Leistungsbereich, bzw. die Taktfrequenz bei den
Computern zu reduzieren.
GR Mann möchte wissen, wie
lange Herr Welsch schätze, dass die Anlage für die
Zwecke der Schule brauchbar sei.
Diebezüglich wollte sich
Herr Welsch allerdings nicht festlegen. Er betonte, dass die
Schule mit relativ geringen Mitteln in den vergangenen zehn Jahren
gezeigt habe, dass sie durchaus den sparsamen Umgang mit den
Computern hegen und versuchen, die rasante Technikentwicklung
durch individuelle Lösungen mit dem vorhandenen Material
zu optimieren.
GR Kurz weist darauf hin, dass
beim Einsatz eines leistungsstarken Servers die einzelnen Netzstationen
mit wesentlich weniger Leistung ausgestattet werden müssen.
Er bittet Herr Steinmaier und Herr Welsch, dies zu überdenken.
Nach einiger Diskussion fasst
der Gemeinderat auf Antrag der Vorsitzenden folgende Beschlüsse:
- Die Vergabe der EDV-Anlage
für die Uhlandschule erfolgt an den günstigsten Bieter,
die Fa. A & G Münch & Schneider, Sonnenbühl
auf der Grundlage von deren Angebot vom 11.7.2000.
- Bei Datensicherung wird auf
den Streamer und die Bandsicherungssoftware ARCServe verzichtet,
dafür wird bei nur jährlicher Systemsicherung ein Leihstreamer
genommen.
- Die 14 Schüler PC`s
werden nicht beim günstigsten Bieter (Fa. A&G Münch
& Schneider, Sonnenbühl) eingekauft, sondern im Supermarkt/Elektrofachmarkt,
wobei sich die Konfiguration dieser Schüler PC`s aus der
Ausschreibung vom 12.4.2000 ergibt Anl. 1- (Sonderangebote
beschaffen!)
- Die Beschaffung der Zusatzsoftware
INIS wird auf das nächste Jahr zurückgestellt.
- Die im Haushaltsplan 2000
nicht eingesetzten Ausgaben (Vergabesumme rd. DM 77.985,86 abzüglich
Haushaltsplanansatz DM 56.300 = DM 21.685.86,--) werden im Rahmen
des Nachtragshaushaltsplanes 2000 finanziert.
Abschließend bittet Herr
Rektor Bauer darum, ihm das Wort zu erteilen.
Er bedankt sich bei der Gemeinde
und dem Gemeinderat für die Neubeschaffung der Computerausstattung.
Herr Bauer weist zudem darauf hin, dass die ganze Technik nichts
nutze, wenn man sie nicht bedienen könne. Er sei deshalb
froh, dass die Schule mit Herrn Welsch und die Verwaltung mit
Herrn Steinmaier solche kompetente Ansprechpartner in diesen
Dingen habe.
TOP 3 Bebauungsplan
"Weingärten"
- Abwägung der eingegangenen
Bedenken und Anregungen;
- Erneuter Auslegungsbeschluss
Bei diesem Tagesordnungspunkt
sind die Gemeindereäte Wolfer, Raiser und Keil befangen.
Sie begeben sich in die Zuhörerreihen und nehmen weder an
der Beratung, noch an der Beschlussfassung teil.
Die Vorsitzende führt aus,
dass während der Auslegung des Bebauungsplans "Weingärten"
eine Anregung von Herrn Michels eingegangen sei. Herr Michels
bringe im wesentlichen die bereits in früheren Anhörungen
vorgebrachten Anregungen vor. Sie führt diese nochmals aus.
Weiter weist die Vorsitzende darauf hin, dass bereits bei den
früheren Abwägungen hierzu der Gemeinderat zu der Auffassung
gelangt sei, dass die von Herrn Michels vorgebrachte Problematik
des sich nach zwei Seiten neigenden Grundstückes über
eine Ausnahmeregelung von Baugesuch zu Baugesuch berücksichtigt
werden müsse. Hier ist aufgrund der von Baugrundstück
zu Baugrundstück unterschiedlichen Grundstücksbegebenheiten
keine allgemeine Regelung über den Bebauungsplan möglich.
Sodann fasst der Gemeinderat
auf Antrag der Vorsitzenden mehrheitlich bei 2 Gegenstimmen folgenden
Beschluss:
Auch nach erneuter Abwägung
der Anregung von Herrn Michels lehnt der Gemeinderat eine weitere
Anhebung der Traufhöhe über 6 m bzw. 6,50 m hinaus
ab.
Die Vorsitzende führt dann
aus, dass beim Landratsamt Reutlingen sowohl die Rechtsreferatsstelle
als auch die Stelle des Kreisbaumeisters neu besetzt worden sei.
Es habe deshalb eine erneute
Abstimmung und Besprechung mit dem Landratsamt stattgefunden.
Daraufhin habe das Landratsamt noch einmal zum gesamten Bebauungsplan
Stellung genommen. Die Vorsitzende verweist hierzu auf die Anl.
2 zur GR-Drucks. 2000-127-34.
Grätin Frau Eysel meldet
sich zu Wort und bringt ihre Entrüstung über die Stellungnahme
des Landratsamtes zum Ausdruck; insbesondere die Forderung nach
einer zusätzlichen Ausnahmeregelung sei eine reine "Wischi-Waschi-Außerung".
Grätin Frau Sommer geht
einen Schritt weiter. Sie hält die Stellungnahme inhaltlich
für eine Zumutung; insbesondere was die Ziffer 2 anbelange.
Die Vorsitzende gibt zu, dass
auch sie über die Stellungnahme des Landratsamtes etwas
verwundert sei.
In der Ziff. 1 bestätigt
das Landratsamt Reutlingen, dass die Gemeinde einen städtebaulichen
Kompromiss gefunden habe. Mit der Ziff. 2 fordert das Landratsamt
zu Recht eine zusätzliche Absicherung bezüglich der
Höhenbegrenzung. Hier wurde dem Ansinnen des Landratsamtes
nachgegeben.
Weiterhin wurde die bergseitige
Traufhöhe gegenüber früheren Überlegungen
um 20 cm erhöht. Dadurch ist es auch möglich, bei Anbauten
Wärmeschutzmaßnahmen durchzuführen, ohne dass
man im Einzelfall eine Befreiung vom Bebauungsplan erteilen müsse.
Dieser Vorschlag wurde bereits
bei beiden Bebauungsplänen "Weingärten" und
"Stockacher Halde" eingefügt.
Die Ziff. 3 der Stellungnahme
des Landratsamtes in Bezug der Wohnungszahl auf Grundstücksgröße
weist die Vorsitzende darauf hin, dass es sich hier um die Planungshoheit
der Gemeinde drehe. Das landratsamt Reutlingen regt an, zu diesem
Themenkomplex evtl. noch zu überlegen, ob für etwa
auftretende jetzt noch nicht vorhersehbare- besondere Härtefälle
eine sehr eng definierte Ausnahmeregelung im Bebauungsplan vorgesehen
werden sollte.
Die Vorsitzende entgegnet, dass
es schwierig ist, zu einem bisher nicht vorhersehbaren Härtefall
eine Ausnahmeregelung zu definieren, da sie ja derzeit nicht
erahnen könne, aus welchem Grund der Härtefall vorliegt
und daher eine Ausnahmelösung auch nicht von vornherein
definieren könne.
Sodann fasst der Gemeinderat
auf Antrag der Vorsitzenden mehrheitlich bei zwei Stimmenthaltungen
folgenden Beschluss:
Aufgrund der Anregung des
Landratsamts Reutlingen wird die talseitige Traufhöhe vom
Schnittpunkt Außenwand Talseite mit dem vorhandenen Gelände
gerechnet. Die bergseitige Traufhöhe und Firsthöhe
werde auf die sich dadurch ergebende Erdgeschossfußbodenhöhe
errechnet.
Planinhalt der Lagepläne
und der Textteile ist in der vorliegenden GR-Drucksache bereits
entsprechend dieses Beschlusses eingearbeitet.
Die bergseitigen Traufhöhen
werden gegenüber den früheren Überlegungen mit
Ausnahme des Geltungsbereiches der Schablone 4 um 20 cm erhöht.
Sodann fasst der Gemeinderat
auf Antrag der Vorsitzenden einstimmig folgenden Beschluss:
Der Bebauungsplan "Weingärten"
wird im Entwurf vom 14.9.2000 erneut verkürzt öffentlich
ausgelegt.
TOP 4 Bebauungsplan
"Stockacher Halde"
Abwägung der eingegangenen
Bedenken und Anregungen
Erneuter Auslegungsbeschluss
Bei diesem Tagesordnungspunkt
ist die Vorsitzende befangen. Sie bittet daher Herrn GR Herrmann,
diesen Tagesordnungspunkt zu leiten.
Neben der Vorsitzenden sind die
Gemeinderäte Wolfer, Mann, Bender und Kurz befangen. Sie
nehmen wie die Vorsitzende unter den Zuhörern Platz und
nehmen weder an der Beratung noch an der Beschlussfassung teil.
GR Herrmann stellt zunächst
die Beschlussfähigkeit des Gremiums fest. Ferner weist er
darauf hin, dass der Bebauungsplan bereits mehrfach behandelt
worden sei. Bei der Auslegung des Entwurfs seien keine neuen
Anregungen von Seiten der Bürgerschaft eingegangen. Bezüglich
der Stellungnahme des Landratsamts Reutlingen verweis er auf
die eben geführte Diskussion beim Bebauungsplan "Weingärten"
und stellt fest, dass das Landratsamt Reutlingen den politischen
Willen der Gemeinde nicht angegriffen habe.
Zur Ziff. 2 der Stellungnahme
des Landratsamts führt Herr Herrmann aus, dass hier eine
speziellere Definition gewählt wurde. Diese wurde bereits
in den Entwurf der GR-Drucksache eingearbeitet. Ebenfalls eingearbeitet
worden sei die Erhöhung der bergseitigen Traufhöhe
um 20 cm gegenüber früheren Überlegungen.
Ferner weist Herr Herrmann darauf
hin, dass Herr Gonska die Planzeichnung so überarbeitet
habe, dass die Charlottenstraße als Fahrbahnfläche
und nicht als Feldwegfläche dargestellt sei. In der Örtlichkeit
sei Anliegerverkehr auf der Charlottenstraße zulässig.
Dem werde mit der Planänderung so entsprochen.
Sodann fasst der Gemeinderat
auf Antrag von GR Herrmann mehrheitlich bei 1 Stimmenthaltung
folgenden Beschluss:
Aufgrund der Anregung des
Landratsamts Reutlingen wird die talseitige Traufhöhe vom
Schnittpunkt Außenwand Talseite mit dem vorhandenen Gelände
gerechnet.
Die bergseitige Traufhöhe
und die Firsthöhe werden auf die sich durch diesen Bezugspunkt
sich ergebende Erdgeschossfußbodenhöhe je nach der
vom Bauherr gewählten Geschosshöhe bezogen.
Dieser Beschluss ist bereits
in die vorliegenden Gemeinderatsunterlagen eingearbeitet.
Die bergseitige Traufhöhe
wird gegenüber den früheren Überlegungen um 20
cm erhöht. Auch dieser Beschluss ist in der vorliegenden
GR-Drucks. bereits eingearbeitet.
Sodann fasst der Gemeinderat
auf Antrag von GR Herrmann einstimmig folgenden Beschluss:
Der Bebauungsplan "Stockacher
Halde" wird im Entwurf vom 14.9.2000 erneut verkürzt
öffentlich ausgelegt.
TOP 5 Abschluss der
Jahresrechnung 1999
- Rechenschaftsbericht
- Feststellung der überplanmäßigen
Ausgaben im RJ 1999
- Feststellung der Jahresrechnung
1999
- Rechenschaftsbericht
Gde.-Oberamtsrat Bock erläutert
hierzu die GR-Drucks. 2000-123 und beantwortet Fragen des Gemeinderats.
Anmerkung der Redaktion:
Der Rechenschaftsbericht liegt
im Sekretariat der Bürgermeisterin aus. Er kann gerne von
interessierten Bürgern eingesehen werden.
Grätin Frau Eysel bedankt
sich bei Herrn Bock für die übersichtliche Aufstellung
der Jahresrechnung 1999.
Diesem Dank schließt sich
die Vorsitzende sowie die anderen Fraktionsvorsitzenden an.
Frau Sommer bemerkt weiterhin,
dass sie traurig darüber sei, dass Gelder, die z.B. für
die Jugendarbeit oder für die Jugendarbeit oder für
die Verkehrsberuhigung bereitgestellt worden sind, nicht im vorgesehenen
Ausmaß ausgegeben worden seien.
- Feststellung der überplanmäßigen
Ausgaben im RJ 1999
- Feststellung der Jahresrechnung
1999
Gde.-Oberamtsrat Bock führt
dann aus, dass es nur eine zustimmungsbedürftige überplanmäßige
Ausgabe im RJ 1999 gegeben habbe. Hier handelt es sich um Gewerbesteuerrückeerstattungen
in Höhe von DM 10.864,--. Diese überplanmäßige
Ausgabe sei aufgrund der Rechtslage notwendig und zulässig
gewesen.
Von Seiten des Gemeinderats wird
keine separate Abstimmung über die Feststellung der überplanmäßigen
Ausgabe im Jahr 1999 und der Feststellung der Jahresrechnung
im Gesamten verlangt.
Deshalb fasst der Gemeinderat
auf Antrag der Vorsitzenden einstimmig folgenden Beschluss:
- Der Gemeinderat stimmt der
im RJ 1999 überplanmäßig geleisteten Ausgabe
(vgl. S. 005 der Gr-Drucks. 2000-123) gemäß §
84 Abs. 1 und 2 GemO zu.
- Der Gemeinderat stellt die
Jahresrechnung gem. § 95 Abs. 2 der GemO mit der in der
GR-Drucks. 2000-123 auf der S. 007 dargestellten Beträge
fest.
TOP 6 Bekanntgaben
- Gemeinderatssitzung am 12.
Oktober 2000
Die Vorsitzende weist darauf
hin, dass dieser Ausweichtermin notwendig wird. Sie bittet den
Gemeinderat, sich diesen Termin freizuhalten.
- Bauabrechnung Gustav-Werner-Straße
Einschaltung eines Anwalts-
Die Vorsitzende teilt mit, dass
die Verwaltung mit der Abrechnung des Bauunternehmens nicht einverstanden
sei. Um den Streit zu klären, habe sich die Verwaltung entschlossen,
einen Anwalt hinzuzuziehen.
Der Gemeinderat nimmt dies zur
Kenntnis.
TOP 7 Verschiedenes,
Wünsche und Anfragen
- Doppelbelegung der Uhlandhalle
beim Einschulungstermin
GR Frau Eysel möchte wissen,
wie es passieren konnte, dass beim Einschulungstermin in der
Uhlandhalle auch für eine Hochzeit eine Reservierung angenommen
wurde.
Die Vorsitzende entschuldigt
sich für diesen Fehler der Verwaltung. Sie könne nach
Rücksprache mit Herrn Steinmaier im Moment die Doppelbelegung
nicht erklären. Sie werde der Sache nachgehen.
- Fotovoltaikanlage für
kommunale Einrichtungen
GR Mann weist auf ein Programm
hin, welches Gemeinden ermögliche, Fotovoltaikanlagen auf
deren kommunalen Einrichtungen praktisch kostenlos einzurichten.
Er wäre dankbar dafür, wenn sich die Verwaltung darum
kümmern würde und dem Gemeinderat sobald wie möglich
einen Bericht darüber gäbe.
Die Vorsitzende erwidert, dass
der Verwaltung das Programm bekannt sei und man auch konkret
das Dach der Uhlandschule als Träger einer solchen Fotovoltaikanlage
ins Auge gefasst habe. Die Verwaltung sei aus der derzeit bekannten
engen Personalsituation dazu momentan nicht in der Lage, dem
Sachverhalt weiter nachzugehen.
- Rampe für Rollstuhlfahrer
beim Gemeindehaus
GR Bender erinnert daran, dass
sich die Vorsitzende darum kümmern wollte.
Die Vorsitzende erwidert, dass
eine örtliche Schreinerei mit der Erstellung der Rampe beauftragt
sei.
- Verkehrsspiegel in der Kirchentellinsfurter
Straße/Ecke Waldrandstraße
GR Bender möchte wissen,
ob und wann an dieser Kreuzung ein Verkehrsspiegel eingerichtet
werde.
Die Vorsitzende teilt mit, dass
die zuständigen Behörden einen Spiegel ablehnen würden.
Sobald das Protokoll der Verkehrsschau vorliege, wolle sie es
an die Gemeinderäte weiterleiten.
GR Bender und GR Gogel verstehen
die Haltung des Landratsamts und der Polizei hierzu nicht. Sie
halten den Verkehrsspiegel für unbedingt erforderlich.
- Kreisel an der Kreuzung K`furterstraße/Hauptstraße/Kusterdinger
Straße/Degerschlachter Straße
GR Bender erinnert die Vorsitzende
daran, dass sie sich über die Sommerpause Gedanken über
die Ausgestaltung dieses Kreisels machen wollte. Er möchte
wissen, wie es nun weitergehe.
Die Vorsitzende entgegnet, dass
sie in einer der nächsten Sitzungen hierüber Unterlagen
vorlegen werde.
- Bauliche Veränderungen
in der Kusterdinger Straße
GR Bender erinnert daran, dass
Herr Gonska verschiedene Berechnungen für die bauliche Veränderung
der Kusterdinger Straße anstellen sollte.
Die Vorsitzende entgegnet, dass
Herr Gonska daran arbeite; Ergebnisse würden ihr jedoch
noch nicht vorliegen.
In diesem Zusammenhang erwähnt
die Vorsitzende, dass sie hoffe, in der ersten Sitzung im Oktober
die Prioritätenliste vorlegen zu können. Darin enthalten
sein werden auch nochmal die angesprochenen Vorhaben.
- Internet-Zugang für
Wannweiler Bürgerinnen und Bürger
GR Wolfer erkundigt sich nach
dem bisherigen Sachverhalt.
Die Vorsitzende erläutert,
dass Herr Steinmaier am Thema arbeit. Die von der Verwaltung
favorisierten Lösungsansätze lassen sich allerdings
nicht umsetzen. Der Gemeinderat müsse sich daher noch etwas
gedulden.
- Mehr Werbung für das
Nachtbusangebot
GR Frau Sommer weist auf das
Angebot der Nachtbusse an den Wochenenden hin. Die Vorsitzende
habe versprochen, hierfür zu werben. Seit der Einführung
des Nachtbusses habe sie allerdings nichts mehr darüber
im Gemeindeboten gelesen.
Die Vorsitzende entgegnet, dass
in der morgigen Ausgabe wieder etwas über den Nachtbus erscheinen
werde. Sie verspricht, dass die Verwaltung in regelmäßigen
Abständen auf den Nachtbus hinweisen werde.
- Erneuereung des Radweges
entlang der Landesstraße zwischen Wannweil und Reutlingen-Betzingen
GR Frau Sommer weist darauf hin
dass in diesem Bereich die Landesstraße einen neuen Oberflächenbelag
erhalten habe. Sie bittet die Vorsitzende, auch Einfluss darauf
zu nehmen, dass der Radweg reapariert werde.
- Endgültige Wiederherstellung
der Grießstraße
GR Hallabrin möchte wissen,
wann der Endbelag der Grießstraße wieder hergestellt
werde.
Die Vorsitzende erwidert, dass
dies im Maßnahmenkonzept in der bereits erwähnten
Oktober-Sitzung enthalten sei.
Nachdem keine weiteren Wortmeldungen
mehr vorlagen, konnte die Vorsitzende um 21.55 Uhr die öffentliche
Sitzung des Gemeinderates beenden.
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