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Sitzung des Gemeinderats vom 14. September 2000

TOP 1 – Friedhof; Sanierung der Grabfelder "R" und "U"

  • Vorstellung der Maßnahme und Vergabevorschlag

GR Kurz erklärt sich bei diesem TOP für befangen und nimmt in den Reihen der Zuhörer Platz.

Die Vorsitzende begrüßt zu diesem Tagesordnungspunkt Herrn Dipl.-Ing. Schmidt vom Ingenieurbüro Baumeister, der bisher schon die Umgestaltungsarbeiten auf dem Friedhof geplant und begleitet hat. Herr Schmidt führt aus, dass sich bekanntlich aufgrund der Morphologie auf dem Friedhof in verschiedenen Bereichen Stauwasser bilde; darunter habe oftmals auch die Bepflanzung der Gräber zu leiden. Dies gilt z.B. auch für die Grabfelder "R" und "U".

Herr Schmidt erläutert nun die von ihm ausgeführte Ausschreibung (GR-Drucks. 2000-114). Er weist darauf hin, dass geplant ist, die beiden Grabfelder im Böschungsbereich mit Tiefendrainagen zu umlegen. Innerhalb des Grabfeldes werden nur Stichdrainagen unterhalb der bisherigen Gehplatten verlegt.

Nach der Ausschreibung ist günstigste Bieterin die Fa. Martin Brüstle aus Wannweil vor der Fa. Hoffmann aus Pfullingen. Zwei weitere Wannweiler Firmen haben kein Angebot abgegeben.

Grätin Frau Eysel wundert sich über die große Differenz beim Ausschreibungsergebnis. Die Fa. Hoffmann kalkulierete mit Kosten in Höhe von rund DM 59.000; die Fa. Brüstle halte dagegen mit rund DM 40.000. Herr Schmidt versichert, dass beide Firmen die gleichen Leistungen anbieten würden. In diesem Leistungsbereich sind größere Preisschwankungen üblich. Dies zeigt sich insbesondere im freien Bereich, wo sein Büro häufig nachverhandle und hier feststelle, wie groß die Preisspanne tatsächlich sein könne.

GR Mann möchte wissen, wann mit der Räumung des kompletten Grabfeldes "R" bzw. "U" zu rechnen ist, nicht dass die Gemeinde Investitionen tätige, die dann in Kürze überflüssig wären.

Die Vorsitzende entgegnet, dass sie davon ausgehe, dass eine Wiederbelegung erst in 15-20 Jahren stattfinde. Zudem müsse man berücksichtigen, dass in der Maßnahme ein Teilbetrag für die Sanierung des Weges zwischen den Grabfeldern "R" und "U" enthalten sei.

Aufgrund von Verbrückungen und Setzungen bestehe auf dem Weg Sturzgefahr. Dieser müsse daher ohnehin gerichtet werden.

Sodann fasst der Gemeinderat auf Antrag der Vorsitzenden einstimmig folgenden Beschluss:

Die Maßnahme und die von Herrn Schmidt erläuterte Planung wird gebillligt.

Die Vergabe der Arbeiten erfolgt an die günstigste Bieterin, die Fa. Martin Brüstle GmbH aus Wannweil zu einer Angebotssumme von DM 39.978,24.

 

TOP 2 – Uhlandschule Wannweil

  • Neubeschaffung der Computerausstattung –

Die Vorsitzende begrüßt zu diesem TOP Herrn Rektor Bauer und Herrn Konrektor Welsch von der Uhlandschule, die sich unter den Zuhörern befinden.

Die Vorsitzende erinnert daran, dass sich der Gemeinderat nach der letzten Kommunalwahl die Schule und deren Ausstattung angeschaut habe. Dabei habe der Gemeinderat feststellen können, dass die Uhlandschule generell gut ausgestattet sei, die bisher vorhandene Computeranlage aus dem Jahr 1991 allerdings stark überaltet ist.

Neue Lehrpläne schreiben auch die Arbeit und Ausbildung am und mit dem Computer vor, weshalb Herr Welsch und Herr Steinmaier ein umfangreiches Erneuerungskonzept ausgearbeitet und ausgeschrieben haben.

Herr Steinmaier erläutert die wesentlichsten Elemente der Ausschreibung und das Ergebnis der Ausschreibung. Günstigste Bieterin, die Fa. A & G Münch & Schneider aus Sonnenbühl bietet nun die teilweise etwas aufgestockte und angepasste Leistung für DM 85.000 an. Darin enthalten sind 14 Schüler-PC`s, ein Server und entsprechende Software. Alle Geräte sind miteinander vernetzt. Die Software soll Novell verwendet werden. Als Zusatzsoftware war zunächst INIS eingeplant. Hier könnte sich Herr Steinmaier allerdings eine Einsparmöglichkeit vorstellen. Des weiteren könne er sich vorstellen, die 14 Schüler-PC`s nicht bei der Fa. Münch & Schneider zu ordern, sondern über günstige Angebote im Supermarkt zu beschaffen.

GR Wahl möchte wissen, ob es Gründe dafür gebe, dass nur so wenig Wannweiler Firmen ein Angebot abgegeben hätten.

Herr Steinmaier erläutert, dass insgesamt 17 Firmen angeschrieben wurden, darunter 7 Firmen aus Wannweil. Leider hätten letztlich nur 4 angeschriebene Firmen ein Angebot abgegeben, keine Firma aus Wannweil.

Herr Welsch könnte sich vorstellen, dass dies mit einem in der Ausschreibung festgehaltenen Ergebnishonorar zusammenhängt, wonach die Anschaffung nur dann bezahlt wird, wenn die Arbeit am Netz komplett funktioniert.

GR Wahl bringt seine Bedenken gegen eine Beschaffung im Großhandel zum Ausdruck. Er schlägt eher vor, den Leistungsbereich, bzw. die Taktfrequenz bei den Computern zu reduzieren.

GR Mann möchte wissen, wie lange Herr Welsch schätze, dass die Anlage für die Zwecke der Schule brauchbar sei.

Diebezüglich wollte sich Herr Welsch allerdings nicht festlegen. Er betonte, dass die Schule mit relativ geringen Mitteln in den vergangenen zehn Jahren gezeigt habe, dass sie durchaus den sparsamen Umgang mit den Computern hegen und versuchen, die rasante Technikentwicklung durch individuelle Lösungen mit dem vorhandenen Material zu optimieren.

GR Kurz weist darauf hin, dass beim Einsatz eines leistungsstarken Servers die einzelnen Netzstationen mit wesentlich weniger Leistung ausgestattet werden müssen. Er bittet Herr Steinmaier und Herr Welsch, dies zu überdenken.

Nach einiger Diskussion fasst der Gemeinderat auf Antrag der Vorsitzenden folgende Beschlüsse:

  1. Die Vergabe der EDV-Anlage für die Uhlandschule erfolgt an den günstigsten Bieter, die Fa. A & G Münch & Schneider, Sonnenbühl auf der Grundlage von deren Angebot vom 11.7.2000.
  2. Bei Datensicherung wird auf den Streamer und die Bandsicherungssoftware ARCServe verzichtet, dafür wird bei nur jährlicher Systemsicherung ein Leihstreamer genommen.
  3. Die 14 Schüler PC`s werden nicht beim günstigsten Bieter (Fa. A&G Münch & Schneider, Sonnenbühl) eingekauft, sondern im Supermarkt/Elektrofachmarkt, wobei sich die Konfiguration dieser Schüler PC`s aus der Ausschreibung vom 12.4.2000 ergibt –Anl. 1- (Sonderangebote beschaffen!)
  4. Die Beschaffung der Zusatzsoftware INIS wird auf das nächste Jahr zurückgestellt.
  5. Die im Haushaltsplan 2000 nicht eingesetzten Ausgaben (Vergabesumme rd. DM 77.985,86 abzüglich Haushaltsplanansatz DM 56.300 = DM 21.685.86,--) werden im Rahmen des Nachtragshaushaltsplanes 2000 finanziert.

Abschließend bittet Herr Rektor Bauer darum, ihm das Wort zu erteilen.

Er bedankt sich bei der Gemeinde und dem Gemeinderat für die Neubeschaffung der Computerausstattung. Herr Bauer weist zudem darauf hin, dass die ganze Technik nichts nutze, wenn man sie nicht bedienen könne. Er sei deshalb froh, dass die Schule mit Herrn Welsch und die Verwaltung mit Herrn Steinmaier solche kompetente Ansprechpartner in diesen Dingen habe.

TOP 3 – Bebauungsplan "Weingärten"

  • Abwägung der eingegangenen Bedenken und Anregungen;
  • Erneuter Auslegungsbeschluss

Bei diesem Tagesordnungspunkt sind die Gemeindereäte Wolfer, Raiser und Keil befangen. Sie begeben sich in die Zuhörerreihen und nehmen weder an der Beratung, noch an der Beschlussfassung teil.

Die Vorsitzende führt aus, dass während der Auslegung des Bebauungsplans "Weingärten" eine Anregung von Herrn Michels eingegangen sei. Herr Michels bringe im wesentlichen die bereits in früheren Anhörungen vorgebrachten Anregungen vor. Sie führt diese nochmals aus. Weiter weist die Vorsitzende darauf hin, dass bereits bei den früheren Abwägungen hierzu der Gemeinderat zu der Auffassung gelangt sei, dass die von Herrn Michels vorgebrachte Problematik des sich nach zwei Seiten neigenden Grundstückes über eine Ausnahmeregelung von Baugesuch zu Baugesuch berücksichtigt werden müsse. Hier ist aufgrund der von Baugrundstück zu Baugrundstück unterschiedlichen Grundstücksbegebenheiten keine allgemeine Regelung über den Bebauungsplan möglich.

Sodann fasst der Gemeinderat auf Antrag der Vorsitzenden mehrheitlich bei 2 Gegenstimmen folgenden Beschluss:

Auch nach erneuter Abwägung der Anregung von Herrn Michels lehnt der Gemeinderat eine weitere Anhebung der Traufhöhe über 6 m bzw. 6,50 m hinaus ab.

Die Vorsitzende führt dann aus, dass beim Landratsamt Reutlingen sowohl die Rechtsreferatsstelle als auch die Stelle des Kreisbaumeisters neu besetzt worden sei.

Es habe deshalb eine erneute Abstimmung und Besprechung mit dem Landratsamt stattgefunden. Daraufhin habe das Landratsamt noch einmal zum gesamten Bebauungsplan Stellung genommen. Die Vorsitzende verweist hierzu auf die Anl. 2 zur GR-Drucks. 2000-127-34.

Grätin Frau Eysel meldet sich zu Wort und bringt ihre Entrüstung über die Stellungnahme des Landratsamtes zum Ausdruck; insbesondere die Forderung nach einer zusätzlichen Ausnahmeregelung sei eine reine "Wischi-Waschi-Außerung".

Grätin Frau Sommer geht einen Schritt weiter. Sie hält die Stellungnahme inhaltlich für eine Zumutung; insbesondere was die Ziffer 2 anbelange.

Die Vorsitzende gibt zu, dass auch sie über die Stellungnahme des Landratsamtes etwas verwundert sei.

In der Ziff. 1 bestätigt das Landratsamt Reutlingen, dass die Gemeinde einen städtebaulichen Kompromiss gefunden habe. Mit der Ziff. 2 fordert das Landratsamt zu Recht eine zusätzliche Absicherung bezüglich der Höhenbegrenzung. Hier wurde dem Ansinnen des Landratsamtes nachgegeben.

Weiterhin wurde die bergseitige Traufhöhe gegenüber früheren Überlegungen um 20 cm erhöht. Dadurch ist es auch möglich, bei Anbauten Wärmeschutzmaßnahmen durchzuführen, ohne dass man im Einzelfall eine Befreiung vom Bebauungsplan erteilen müsse.

Dieser Vorschlag wurde bereits bei beiden Bebauungsplänen "Weingärten" und "Stockacher Halde" eingefügt.

Die Ziff. 3 der Stellungnahme des Landratsamtes in Bezug der Wohnungszahl auf Grundstücksgröße weist die Vorsitzende darauf hin, dass es sich hier um die Planungshoheit der Gemeinde drehe. Das landratsamt Reutlingen regt an, zu diesem Themenkomplex evtl. noch zu überlegen, ob für etwa auftretende –jetzt noch nicht vorhersehbare- besondere Härtefälle eine sehr eng definierte Ausnahmeregelung im Bebauungsplan vorgesehen werden sollte.

Die Vorsitzende entgegnet, dass es schwierig ist, zu einem bisher nicht vorhersehbaren Härtefall eine Ausnahmeregelung zu definieren, da sie ja derzeit nicht erahnen könne, aus welchem Grund der Härtefall vorliegt und daher eine Ausnahmelösung auch nicht von vornherein definieren könne.

Sodann fasst der Gemeinderat auf Antrag der Vorsitzenden mehrheitlich bei zwei Stimmenthaltungen folgenden Beschluss:

Aufgrund der Anregung des Landratsamts Reutlingen wird die talseitige Traufhöhe vom Schnittpunkt Außenwand Talseite mit dem vorhandenen Gelände gerechnet. Die bergseitige Traufhöhe und Firsthöhe werde auf die sich dadurch ergebende Erdgeschossfußbodenhöhe errechnet.

Planinhalt der Lagepläne und der Textteile ist in der vorliegenden GR-Drucksache bereits entsprechend dieses Beschlusses eingearbeitet.

Die bergseitigen Traufhöhen werden gegenüber den früheren Überlegungen mit Ausnahme des Geltungsbereiches der Schablone 4 um 20 cm erhöht.

Sodann fasst der Gemeinderat auf Antrag der Vorsitzenden einstimmig folgenden Beschluss:

Der Bebauungsplan "Weingärten" wird im Entwurf vom 14.9.2000 erneut verkürzt öffentlich ausgelegt.

 

TOP 4 – Bebauungsplan "Stockacher Halde"

Abwägung der eingegangenen Bedenken und Anregungen

Erneuter Auslegungsbeschluss

Bei diesem Tagesordnungspunkt ist die Vorsitzende befangen. Sie bittet daher Herrn GR Herrmann, diesen Tagesordnungspunkt zu leiten.

Neben der Vorsitzenden sind die Gemeinderäte Wolfer, Mann, Bender und Kurz befangen. Sie nehmen wie die Vorsitzende unter den Zuhörern Platz und nehmen weder an der Beratung noch an der Beschlussfassung teil.

GR Herrmann stellt zunächst die Beschlussfähigkeit des Gremiums fest. Ferner weist er darauf hin, dass der Bebauungsplan bereits mehrfach behandelt worden sei. Bei der Auslegung des Entwurfs seien keine neuen Anregungen von Seiten der Bürgerschaft eingegangen. Bezüglich der Stellungnahme des Landratsamts Reutlingen verweis er auf die eben geführte Diskussion beim Bebauungsplan "Weingärten" und stellt fest, dass das Landratsamt Reutlingen den politischen Willen der Gemeinde nicht angegriffen habe.

Zur Ziff. 2 der Stellungnahme des Landratsamts führt Herr Herrmann aus, dass hier eine speziellere Definition gewählt wurde. Diese wurde bereits in den Entwurf der GR-Drucksache eingearbeitet. Ebenfalls eingearbeitet worden sei die Erhöhung der bergseitigen Traufhöhe um 20 cm gegenüber früheren Überlegungen.

Ferner weist Herr Herrmann darauf hin, dass Herr Gonska die Planzeichnung so überarbeitet habe, dass die Charlottenstraße als Fahrbahnfläche und nicht als Feldwegfläche dargestellt sei. In der Örtlichkeit sei Anliegerverkehr auf der Charlottenstraße zulässig. Dem werde mit der Planänderung so entsprochen.

Sodann fasst der Gemeinderat auf Antrag von GR Herrmann mehrheitlich bei 1 Stimmenthaltung folgenden Beschluss:

Aufgrund der Anregung des Landratsamts Reutlingen wird die talseitige Traufhöhe vom Schnittpunkt Außenwand Talseite mit dem vorhandenen Gelände gerechnet.

Die bergseitige Traufhöhe und die Firsthöhe werden auf die sich durch diesen Bezugspunkt sich ergebende Erdgeschossfußbodenhöhe je nach der vom Bauherr gewählten Geschosshöhe bezogen.

Dieser Beschluss ist bereits in die vorliegenden Gemeinderatsunterlagen eingearbeitet.

Die bergseitige Traufhöhe wird gegenüber den früheren Überlegungen um 20 cm erhöht. Auch dieser Beschluss ist in der vorliegenden GR-Drucks. bereits eingearbeitet.

Sodann fasst der Gemeinderat auf Antrag von GR Herrmann einstimmig folgenden Beschluss:

Der Bebauungsplan "Stockacher Halde" wird im Entwurf vom 14.9.2000 erneut verkürzt öffentlich ausgelegt.

 

TOP 5 – Abschluss der Jahresrechnung 1999

  1. Rechenschaftsbericht
  2. Feststellung der überplanmäßigen Ausgaben im RJ 1999
  3. Feststellung der Jahresrechnung 1999

 

  1. Rechenschaftsbericht

    Gde.-Oberamtsrat Bock erläutert hierzu die GR-Drucks. 2000-123 und beantwortet Fragen des Gemeinderats.

    Anmerkung der Redaktion:

    Der Rechenschaftsbericht liegt im Sekretariat der Bürgermeisterin aus. Er kann gerne von interessierten Bürgern eingesehen werden.

    Grätin Frau Eysel bedankt sich bei Herrn Bock für die übersichtliche Aufstellung der Jahresrechnung 1999.

    Diesem Dank schließt sich die Vorsitzende sowie die anderen Fraktionsvorsitzenden an.

    Frau Sommer bemerkt weiterhin, dass sie traurig darüber sei, dass Gelder, die z.B. für die Jugendarbeit oder für die Jugendarbeit oder für die Verkehrsberuhigung bereitgestellt worden sind, nicht im vorgesehenen Ausmaß ausgegeben worden seien.

  2. Feststellung der überplanmäßigen Ausgaben im RJ 1999
  3. Feststellung der Jahresrechnung 1999

Gde.-Oberamtsrat Bock führt dann aus, dass es nur eine zustimmungsbedürftige überplanmäßige Ausgabe im RJ 1999 gegeben habbe. Hier handelt es sich um Gewerbesteuerrückeerstattungen in Höhe von DM 10.864,--. Diese überplanmäßige Ausgabe sei aufgrund der Rechtslage notwendig und zulässig gewesen.

Von Seiten des Gemeinderats wird keine separate Abstimmung über die Feststellung der überplanmäßigen Ausgabe im Jahr 1999 und der Feststellung der Jahresrechnung im Gesamten verlangt.

Deshalb fasst der Gemeinderat auf Antrag der Vorsitzenden einstimmig folgenden Beschluss:

  1. Der Gemeinderat stimmt der im RJ 1999 überplanmäßig geleisteten Ausgabe (vgl. S. 005 der Gr-Drucks. 2000-123) gemäß § 84 Abs. 1 und 2 GemO zu.
  2. Der Gemeinderat stellt die Jahresrechnung gem. § 95 Abs. 2 der GemO mit der in der GR-Drucks. 2000-123 auf der S. 007 dargestellten Beträge fest.

 

TOP 6 – Bekanntgaben

  1. Gemeinderatssitzung am 12. Oktober 2000

    Die Vorsitzende weist darauf hin, dass dieser Ausweichtermin notwendig wird. Sie bittet den Gemeinderat, sich diesen Termin freizuhalten.

  2. Bauabrechnung Gustav-Werner-Straße –Einschaltung eines Anwalts-

Die Vorsitzende teilt mit, dass die Verwaltung mit der Abrechnung des Bauunternehmens nicht einverstanden sei. Um den Streit zu klären, habe sich die Verwaltung entschlossen, einen Anwalt hinzuzuziehen.

Der Gemeinderat nimmt dies zur Kenntnis.

 

TOP 7 – Verschiedenes, Wünsche und Anfragen

  1. Doppelbelegung der Uhlandhalle beim Einschulungstermin

    GR Frau Eysel möchte wissen, wie es passieren konnte, dass beim Einschulungstermin in der Uhlandhalle auch für eine Hochzeit eine Reservierung angenommen wurde.

    Die Vorsitzende entschuldigt sich für diesen Fehler der Verwaltung. Sie könne nach Rücksprache mit Herrn Steinmaier im Moment die Doppelbelegung nicht erklären. Sie werde der Sache nachgehen.

  2. Fotovoltaikanlage für kommunale Einrichtungen

    GR Mann weist auf ein Programm hin, welches Gemeinden ermögliche, Fotovoltaikanlagen auf deren kommunalen Einrichtungen praktisch kostenlos einzurichten. Er wäre dankbar dafür, wenn sich die Verwaltung darum kümmern würde und dem Gemeinderat sobald wie möglich einen Bericht darüber gäbe.

    Die Vorsitzende erwidert, dass der Verwaltung das Programm bekannt sei und man auch konkret das Dach der Uhlandschule als Träger einer solchen Fotovoltaikanlage ins Auge gefasst habe. Die Verwaltung sei aus der derzeit bekannten engen Personalsituation dazu momentan nicht in der Lage, dem Sachverhalt weiter nachzugehen.

  3. Rampe für Rollstuhlfahrer beim Gemeindehaus

    GR Bender erinnert daran, dass sich die Vorsitzende darum kümmern wollte.

    Die Vorsitzende erwidert, dass eine örtliche Schreinerei mit der Erstellung der Rampe beauftragt sei.

  4. Verkehrsspiegel in der Kirchentellinsfurter Straße/Ecke Waldrandstraße

    GR Bender möchte wissen, ob und wann an dieser Kreuzung ein Verkehrsspiegel eingerichtet werde.

    Die Vorsitzende teilt mit, dass die zuständigen Behörden einen Spiegel ablehnen würden. Sobald das Protokoll der Verkehrsschau vorliege, wolle sie es an die Gemeinderäte weiterleiten.

    GR Bender und GR Gogel verstehen die Haltung des Landratsamts und der Polizei hierzu nicht. Sie halten den Verkehrsspiegel für unbedingt erforderlich.

  5. Kreisel an der Kreuzung K`furterstraße/Hauptstraße/Kusterdinger Straße/Degerschlachter Straße

    GR Bender erinnert die Vorsitzende daran, dass sie sich über die Sommerpause Gedanken über die Ausgestaltung dieses Kreisels machen wollte. Er möchte wissen, wie es nun weitergehe.

    Die Vorsitzende entgegnet, dass sie in einer der nächsten Sitzungen hierüber Unterlagen vorlegen werde.

  6. Bauliche Veränderungen in der Kusterdinger Straße

    GR Bender erinnert daran, dass Herr Gonska verschiedene Berechnungen für die bauliche Veränderung der Kusterdinger Straße anstellen sollte.

    Die Vorsitzende entgegnet, dass Herr Gonska daran arbeite; Ergebnisse würden ihr jedoch noch nicht vorliegen.

    In diesem Zusammenhang erwähnt die Vorsitzende, dass sie hoffe, in der ersten Sitzung im Oktober die Prioritätenliste vorlegen zu können. Darin enthalten sein werden auch nochmal die angesprochenen Vorhaben.

  7. Internet-Zugang für Wannweiler Bürgerinnen und Bürger

    GR Wolfer erkundigt sich nach dem bisherigen Sachverhalt.

    Die Vorsitzende erläutert, dass Herr Steinmaier am Thema arbeit. Die von der Verwaltung favorisierten Lösungsansätze lassen sich allerdings nicht umsetzen. Der Gemeinderat müsse sich daher noch etwas gedulden.

  8. Mehr Werbung für das Nachtbusangebot

    GR Frau Sommer weist auf das Angebot der Nachtbusse an den Wochenenden hin. Die Vorsitzende habe versprochen, hierfür zu werben. Seit der Einführung des Nachtbusses habe sie allerdings nichts mehr darüber im Gemeindeboten gelesen.

    Die Vorsitzende entgegnet, dass in der morgigen Ausgabe wieder etwas über den Nachtbus erscheinen werde. Sie verspricht, dass die Verwaltung in regelmäßigen Abständen auf den Nachtbus hinweisen werde.

     

  9. Erneuereung des Radweges entlang der Landesstraße zwischen Wannweil und Reutlingen-Betzingen

    GR Frau Sommer weist darauf hin dass in diesem Bereich die Landesstraße einen neuen Oberflächenbelag erhalten habe. Sie bittet die Vorsitzende, auch Einfluss darauf zu nehmen, dass der Radweg reapariert werde.

  10. Endgültige Wiederherstellung der Grießstraße

GR Hallabrin möchte wissen, wann der Endbelag der Grießstraße wieder hergestellt werde.

Die Vorsitzende erwidert, dass dies im Maßnahmenkonzept in der bereits erwähnten Oktober-Sitzung enthalten sei.

Nachdem keine weiteren Wortmeldungen mehr vorlagen, konnte die Vorsitzende um 21.55 Uhr die öffentliche Sitzung des Gemeinderates beenden.

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