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Sitzung des Gemeinderats vom 25. Mai 2000

Vor Eintritt in die Tagesordnung bedauert GR Bender, dass der Antrag der Alternativen Liste Wannweil und der SPD GR-Fraktion heute nicht auf der Tagesordnung stehe.

Die Vorsitzende weist darauf hin, dass der Antrag leider zu spät bei ihr angekommen sei. Sie hätte ihn am vergangenen Freitag das erste Mal zu Gesicht bekommen – und wie der Gemeinderat weiß ist Freitag der Tag, an dem die Tagesordnung fertig gestellt wird.

GR Bender bemerkt, dass dies kein Einwand gegen die Tagesordnung ist, sondern lediglich eine Bemerkung und stellt die Bitte, dass der Antrag der ALW und SPD im nächsten Gemeindeboten veröffentlicht wird.

GR Mann findet es ebenfalls sehr schade, dass der Antrag nicht am heutigen Tage behandelt werden kann. Er hält es für unbedingt notwendig, dass der Antrag der ALW und SPD in der notwendigen Form angenommen werde.

TOP 1 – Anbindung der Gemeinde Wannweil an das Nachtbussystem Reutlingen

Die Vorsitzende begrüßt zu diesem Tagesordnungspunkt Herrn Würth, er ist Verkehrsplaner bei der Stadt Reutlingen.

Zu diesem TOP liegt die GR-Drucks. 2000-76 vor.

Auf Anregung der ALW wurde von Seiten der Verwaltung Kontakt zur Stadt Reutlingen aufgenommen mit der Bitte abzuklären, auf welche Art und Weise Wannweil in das Nachtbussystem integriert werden könnte.

Die Vorsitzende führt aus, dass es sich hier um eine eilige Angelegenheit handelt, da es aufgrund der Verhandlungen zwischen der Verwaltung und der Stadt Reutlingen kurzfristig möglich geworden ist, in das Reutlinger Nachtbussystem als eigene Linie integriert zu werden.

Da das Reutlinger Projekt bereits Anfang Juni in Betrieb gehen soll, ist eine kurzfristige Entscheidung der Gemeinde Wannweil notwendig.

Herr Würth führt aus, dass die Stadt Reutlingen zwar sehr eng mit dem Reutlinger Stadtverkehr zusammenarbeitet, die Verkehrsplanung aber bei der Stadt Reutlingen liege.

Ziel bei der vorgeschlagenen Linie ist es, mit möglichst wenig Mitteln einen möglichst hohen Nutzen zu erreichen. Gleich zu Anfang wolle er sagen, dass es sich beim Nachtbussystem Reutlingen sicher langfristig um einen Zuschussbetrieb handelt.

Allein durch die Einnahmen werde das Nachtbussystem der Stadt Reutlingen nicht finanzierbar sein. Ein eigenständiges reduziertes Netz musste entworfen werden. Zunächst war es geplant, mit nur vier Bussen das Nachtsystem abzudecken. Als Wannweil und Walddorf-Häslach mit aufgenommen werden wollten, musste die Zahl der notwendigen Busse erhöht werden. Mit fünf Bussen soll nun ca. jede halbe Stunde vom zentralen Omnibusbahnhof in Reutlingen aus das Stadtgebiet abgefahren werden. Es handelt sich also um ein sehr eng kalkuliertes Netz. Der große Vorteil des Systems ist jedoch, dass es tatsächlich mit nur fünf Bussen bewirtschaftet werden könne. So könne nun die Linie 5 von Reutlingen über Betzingen nach Wannweil fahren und zwar jeweils Freitags und Samstags abends um 0.25 Uhr, 1.25 Uhr und 2.25 Uhr. Die Kosten hierfür betragen rund DM 7.000/Jahr.

Die Vorsitzende bedankt sich bei Herrn Würth für die Erläuterungen.

Auf Nachfrage von GR Herrmann erklärt Herr Würth, dass die Nachtbusse nur in der Nacht von Freitag auf Samstag und in der Nacht von Samstag auf Sonntag fahren würden.

Frau Sommer bedankt sich bei Herrn Würth. Sie freut sich, dass es doch noch geklappt hätte, Wannweil in das Nachtbussystem der Stadt Reutlingen zu integrieren. Auch sie sehe es als ein gutes Zeichen, dass Wannweil es mit der Integration in das Nachtbussystem der Stadt Reutlingen geschafft hätte, erstmals in ein Liniensystem der Stadt aufgenommen zu werden.

Herr Wolfer stellt die Frage, wie hoch die Kosten sind, die die Fahrgäste zu tragen haben.

Herr Würth erklärt, dass der Gemeinderat der Stadt Reutlingen zusammen mit der RSV den Beschluss gefasst hätte, dass Schüler mit einer Monatsfahrkarte der RSV kostenlos mit dem Nachtbussystem fahren könnten. Die anderen Fahrgäste müssten den normalen RSV-Tarif in Höhe von DM 3,20 für Hin- und Rückfahrt bezahlen.

Herr Wolfer stellte die Frage, ob es auch möglich sei, tagsüber eine Karte der normalen RSV-Linie zu kaufen und nachts mit dieser Karte nach Wannweil zurückzufahren.

Herr Würth verneint dies. Erst ab 20.00 Uhr am Abend könne man eine Karte der RSV-Linie kaufen.

Die Vorsitzende gibt zu bedenken, dass ein weiterer großer Vorteil des Nachtbussystems sei, dass Jugendliche jetzt auch noch spät am Abend von Wannweil nach Reutlingen fahren können und nicht nur von Reutlingen nach Wannweil zurück wie bisher mit dem Ruftaxi.

GR Mann ist ebenfalls der Ansicht ,dass die Anbindung Wannweils an das Nachtbussystem der Stadt Reutlingen eine gute Lösung sei. Der Vorteil des Linientaxis sei jedoch, dass es auch unter der Woche fahren würde und nicht nur am Wochenende. Er sei der Ansicht, beide System zusammen würden sich gut ergänzen.

Auch der Preis für die Nachtfahrt hält er für angemessen und hoffe, dass sich die Erteilung der Konzession nicht als Problem darstelle.

Herr Würth erklärt, dass das Nachtbussystem nicht parallel zu den Fahrzeiten der Busse der RSV und der Züge der Deutschen Bahn fahren würde. Er denkt, dass es keine Probleme mit der Konzession geben wird.

GR Wolfer betont, dass auch er es positiv fände, dass Wannweil jetzt mit einer Buslinie der Stadt Reutlingen verbunden werden könne.

GR Herrmann schließt sich dem an. Auch die CDU-Fraktion sehe die Sache grundsätzlich positiv.

Die Vorsitzende weist darauf hin, dass für die Gemeinde Wannweil die Fahrgastentwicklung sehr wichtig sei. In einem Jahr müsse überlegt werden, ob eine Ausdehnung oder zusätzliche Möglichkeiten, evtl. in Verbindung mit der Linie nach Betzingen getroffen werden sollten. Auf jeden Fall seien die Mittel für die Anbindung Wannweils an das Nachtbussystem für dieses Jahr schon im Haushalt mit Höhe von DM 5.000 vorgesehen. Da das System erst ab Juli laufe, müssten diese Kosten gut ausreichen.

Sodann fasst der Gemeinderat auf Antrag der Vorsitzenden einstimmig folgenden Beschluss:

Um erstmalig die konzeptionellen Voraussetzungen für eine Anbindung der Gemeinde Wannweil in den Stadtverkehr Reutlingen zu erreichen, schlägt die Verwaltung eine Anbindung Wannweils in das Nachtbussystem 5 mit Kosten von rund DM 7.000 vor.

Nach einem Versuchszeitraum von 1 Jahr soll anhand der Nutzungszahlen überprüft werden, ob eine Ausdehnung auf weitere Anbindungen –ggf. durch Rendez-Vous-Fahrten- wünschenswert sind.

TOP 2 – Vorschläge und Diskussion für Wettbewerbsziele im Bauhofareal

Die Vorsitzende begrüßt zu diesem Tagesordnungspunkt die Herren Irion, Vorsitzender des Vereins für Evang. Altenheime, Herrn Blank von der Wüstenrot Städtebau- und Entwicklungsgesellschaft und Herrn Kuhn, Städteplaner und Wettbewerbsbetreuer für die Gemeinde Wannweil

Zum TOP liegt dem Gemeinderat die Drucks. 2000-78 als Tischvorlage vor.

Die Vorsitzende bemerkt, dass sie diesen Tagesordnungspunkt etwas abkürzen wolle, indem sie das Wort "Diskussion" bei diesem Tagesordnungspunkt eher als eine kurze Nachfrage sehen möchte. Sie bittet, Ergänzungen zur Tischvorlage erst bis zur nächsten Sitzung vorzubringen. Die Tischvorlage werde dem Gemeinderat schon heute vorgestellt, damit das Gremium Möglichkeiten habe, innerhalb der Fraktionen weitere Vorschläge bis zur nächsten Sitzung zu erarbeiten.

Die GR-Drucksache umfasst die Konzeption für die Mehrfachbeauftragung des betreuten Wohnens mit Pflegeheim in der Ortsmitte Wannweils. Genau erläutert werden u.a. die Planungsaufgaben, die Planungsbereiche, das Raumprogramm und die Leistungen, die von den Wettbewerbsteilnehmern verlangt werden.

Die Vorsitzende weist darauf hin, dass sich der Wettbewerb ausschließlich mit städtebaulichen Fragen beschäftige. Inhaltliche Aspekte, wie die Zuordnung einzelner Räumlichkeiten etc. im geplanten Wettbewerb noch nicht erfasst werden. Dies ist erst Teil der Ausführungsplanung, die im Wettbewerb ausdrücklich nicht verlangt werden. Der Wettbewerbsteilnehmer müsse also lediglich darstellen, ob und wie die geforderten Wohn- und Nutzflächen innerhalb des Wettbewerbsgebietes untergebracht werden und welche städtebauliche Lösung hierbei bevorzugt würde.

GR Bender bemerkt, dass er sich als Nichtfachmann überfordert fühle, zu dieser Konzeptfassung Stellung zu nehmen. Er mache den Vorschlag, dass man die Tischvorlage interessierten und fachkundigen Bürgern zukommen lassen solle.

GR Keil ist der Ansicht, dass die Möglichkeit bestehen sollte, dass der von der ALW und SPD geforderte Arbeitskreis hierzu zu Wort kommen solle.

Die Vorsitzende entgegnet, dass es bei der Konzeptfassung lediglich um den städtebaulichen Wettbewerb ginge. Dieser müsse bis Anfang Juli auf den Weg gebracht werden, sofern das Gremium noch im Laufe des Jahres eine Entscheidung treffen möchte. Die Detailplanung erfolgt im Spätherbst aufgrund der Wettbewerbsergebnisse.

Nach Auffassung der Vorsitzenden sollte sich der Gemeinderat ebenfalls bis zum Sommer Gedanken über die Beteiligung der Bürger machen und diese Sachkompetenz dann bei den Detailentscheidungen integrieren.

GR Keil erwidert, dass es seiner Ansicht nach nicht schaden könne, auch in der Konzeptfassung schon Sachverstand aus der Praxis mit einzubringen.

Herr Irion schließt sich der Vorsitzenden an. Er bittet darum, Detailfragen erst im Einzelplanungsprozess zu klären; rechtliche Vorschriften seien schon jetzt berücksichtigt. Er weist auch auf den rechtlichen Aspekt hin, dass aufgrund der Tatsache, dass die Wettbewerbsteilnehmer nicht beeinflusst werden dürfen, der Teil derjeniger, die an der Wettbewerbsplanung beteiligt sind, begrenzt sein sollte.

GR Mann ist der Ansicht, dass ihm die gegebene Zeit, um Einwänder und Anregungen einzubringen zu kurz sei. Ebenfalls stellt er im Namen der SPD-Fraktion die Bitte, dass von Anfang an auf die mögliche Nutzung von regenerativen Energien geachtet werde.

Die Vorsitzende bemerkt hierzu, dass in der Konzeptfassung schon die Beachtung ökologischer und energetischer Grundsätze, die z.B. Begrünung von Flachdächern, Solarzellen, Blockheizkraftwerke etc. gefordert wird.

Sie weist noch einmal darauf hin, dass Vorschläge und Änderungsanträge zur Konzeptfassung bis spätestens 12. Juni 2000 bei der Verwaltung eingereicht werden sollten. Sie schlägt den Gemeinderäten vor, dass sie zusätzliche GR-Drucksachen abholen können, um selbst auf sachkundige Bürger zuzugehen.

Der Städteplaner Herr Kuhn erklärt, dass gewollt ist, die Tischvorlage so offen wie möglich zu gestalten, um vielfältige Wettbewerbsergebnisse zu erzielen.

GR Herrmann stellt die Frage, wie weiter verfahren werde.

Die Vorsitzende erklärt, dass dem Gemeinderat am heutigen Tage ein Vorkonzept vorgelegt worden sei. Dies solle der Gemeinderat nun mitnehmen und als Vorlage für die Fraktionsgespräche verwenden. Später sollen die verschiedenen Fraktionen ihre Wünsche und Vorschläge einbringen. Diese sollten bis zum 12. Juni 2000 bei der Verwaltung abgegeben werden. Die Verwaltung werde dann zu diesen Vorschlägen und Anträgen Stellung nehmen. Im Anschluss daran müsse durch den Gemeinderat Beschluss gefasst werden.

Die Vorsitzende erklärt, dass dies bis zur nächsten Sitzung am 15. Juni erfolgen sollte und weist darauf hin, dass nach Beschlussfassung des Gemeinderats über die Wettbewerbsziele diese dem Preisgericht zugeführt werden müsse. Das Preisgericht ist grundsätzlich berechtigt, Änderungen vorzunehmen, so dass evtl. erneut im Gemeinderat verhandelt werden müsse. Die Auslobung des Wettbewerbs soll Mitte Juli erfolgen.

Die Vorsitzende bittet die Gemeinderäte die Tischvorlage zur Kenntnis zu nehmen und bedankt sich bei den Herren Blank, Irion und Kuhn und verabschiedet diese.

TOP 3 – Bebauungsplan "Weingärten"

Einarbeitung der im Rahmen der vorgezogenen Bürgerbeteiligung und Behördenanhörung eingegangenen Anregungen und Auslegungsbeschluss

Die Gemeinderäte Keil, Wolfer und Raiser sind bei diesem TOP befangen und verlassen den Sitzungstisch.

Die Vorsitzende begrüßt zu den nächsten drei Tagesordnungspunkten Herrn Gonska vom Ingenieurbüro Reicherter-Gonska. Sie erklärt, dass man eine vorgezogene Bürgeranhörung durchgeführt hätte, so dass man gleich von Anfang an ein Meinungsbild der Bürger habe.

Sie hofft, dass man durch diese vorgezogene Bürgerbeteiligung schon in der heutigen Sitzung die wesentlichen Bedenken und Anregungen erfassen könne, so dass nach der erneuten Auslegung nicht mehr so viele neue Aspekte in die Überlegungen einbezogen werden müssten.

Die Vorsitzende und Herr Gonska führen aus, dass bei der ebenfalls durchgeführten Behördenanhörung nur zwei Behörden, nämlich das Landratsamt Reutlingen und das Landesamt für Geologie, Rohstoffe und Bergbau Bad.-Württ. Anregungen eingereicht haben. Alle anderen Behörden machten entweder keine Anmerkungen, oder meldeten sich nicht innerhalb Fristablauf.

Am Tag der Sitzung haben die Stadtwerke Reutlingen ebenfalls noch eine Stellungnahme abgegeben; diese wurde dem Gemeinderat als Tischvorlage aufgelegt. Die Änderungen der Behörden wurden von der Gemeinde –soweit möglich- bereits in die Vorlagen eingearbeitet, mit Ausnahme derjenigen der Stadtwerke.

Herr Gonska schlägt vor, da der restliche Bebauungsplanentwurf dem Gemeinderat schon bekannt ist, nur auf die Änderungen der Stellungnahmen des Landratsamts und des Landes für Geologie, sowie der Anmerkungen der Stadtwerke einzugehen.

Diese Änderungen sind im gelben Vorentwurf vom 22.5.2000 markiert und kursiv geschrieben. Dieser Vorgehensweise stimmt der Gemeinderat zu.

Eine wichtige Anmerkung zur Verdeutlichung macht das Landratsamt bezüglich des Garagenstandortes. Der Vorschlag lautet wie folgt:

"Der Gebäudeabstand von Garagen und überdachten Stellplätzen (offene Garagen) zur öffentlichen Verkehrsfläche betrage mind. 1 m. vom Garagentor bis zur öffentlichen Verkehrsfläche sei ein Abstand von mind. 5 m einzuhalten."

GR Gogel stellt hierzu den Antrag, dass sich dieser Abstand zur öffentlichen Verkehrsfläche bei Einbau eines elektrischen Garagentores bis zur im Bebauungsplan eingezeichneten Baugrenze reduzieren könne.

Hierüber fasst der Gemeinderat sodann einstimmig folgenden Beschluss:

Vom Garagentor bis zur öffentlichen Verkehrsfläche ist ein Abstand (Stauraum = Abstellfläche für KFZ-Fahrzeuge) von mindestens 5 m, mindestens jedoch der Abstand bis zur Baugrenze einzuhalten. Verkürzt sich der Abstand dadurch auf weniger als 5 m, muss ein elektrisches Garagentor eingerichtet werden.

GR Gogel möchte wissen, ob dieser Beschluss nun auch für Carports gelte.

Die Vorsitzende verneint dies. Sie erklärt, dass Carports bis 1 m von der Verkehrsfläche (Hinterkante Straße bzw. Gehweg) entfernt sein müssen.

Herr Gonska erläutert die Änderungen, die beim Punkt C 5.2 bei den "Sonstigen Nebenanlagen" gemacht werden. Nebenanlagen seien nur bis max. 20 m³ zulässig. Nicht zulässig seien Gebäude für Kleintierhaltung und Schwimmbadüberdachung. Auf dem Grundstück sei nur eine Nebenanlage in Form eines Gebäudes zulässig. Garagen werden hierauf nicht angerechnet. Ausnahmsweise könne eine zweite, an das Hauptgebäude oder an die Garage angebaute Nebenanlage in Form eines Gebäudes als Abstell- und Geräteraum im straßenseitigen Grundstücksbereich vor der Bauflucht zugelassen werden.

GR Mann bemängelt diese Änderung. Er persönlich –er spreche jetzt nicht für seine Fraktion – sei nicht dafür, dass Nebenanlagen jetzt auch auf der Straße zugewandten Seite genehmigt würden, auch wenn er wüsste, dass zwei Bürger diese Änderungen beantragt hätten.

Er sei der Ansicht, dass die alte Bestimmung vernünftige städtebauliche Gesichtspunkte berücksichtigt hätte.

GR Frau Eysel ist der Ansicht, dass es zwar städtebaulich schöner wäre, die neue Regelung jedoch mit Sicherheit in den Hanglagen besser und praktischer sei.

Herr Gonska schlägt vor, den Text folgendermaßen zu ändern:

"Ausnahmsweise kann eine an das Hauptgebäude oder die Garage angebaute Nebenanlage in Form eines Gebäudes als Abstell/Geräteraum im straßenseitigen Grundstücksbereich vor der Bauflucht zugelassen werden."

Nach einiger Diskussion stellt die Vorsitzende die og. Änderung zur Beschlussfassung.

Der Gemeinderat stimmt dem bei 2 Gegenstimmen mehrheitlich zu.

Nachfolgend erläutert Herr Gonska den geänderten Punkt 9 "Höhe der baulichen Anlagen". Er weist darauf hin, dass bis jetzt die Bezugshöhe für die Traufhöhe die Erdgeschossfußbodenhhöhe (EFH) gewesen sei. Aufgrund der Anregung des Landratsamts Reutlingen werde die Traufhöhe jetzt auf das vorhandene Gelände bezogen, wobei dies im vorhandenen Gelände mit Sicherheit Probleme bringe.

Die Vorsitzende bemerkt, dass im überplanten Gebiet häufig nicht mehr festzustellen sei, was das ursprüngliche Gelände ist. Deshalb werde es sicher Situationen geben, in denen man von den Festsetzungen des Bebauungsplanes eine Ausnahme machen müsse, da kein konkreter Bezugspunkt mehr vorhanden ist.

GR Frau Sommer bemerkt, dass die ALW in diesen Tagen den Antrag gestellt hätte, dass man die Firsthöhe und die talseitige Traufhöhe auf reales bestehendes Gelände beziehen solle. Sie wolle nun von Herrn Gonska wissen, ob dieser Satz in der Änderung beinhaltet sei.

Die Vorsitzende verneint dies. Im ebenen Gelände sei dies in Bezug auf die Firsthöhe machbar, im Hanggelände nicht.

Nach Klärung einiger Verständnisfragen stellt Frau GR Sommer die Frage, ob diese Regelung auch für die flachen begrünten Dächer bis zu 22 Grad Dachneigung gelte.

Die Vorsitzende bejaht dies.

GR Gogel möchte wissen, wie lange die Traufe mindestens sein müsse. Er erklärt anhand eines Beispielfalles, was genau er mit seiner Fragestellung bezwecke. Im Bebauungsplan ist dieser Punkt nicht mehr erläutert.

Die Vorsitzende erläutert, weshalb die Formulierung so gewählt wurde. Man möchte verhindern, dass die Traufen durch architektonische Kniffe entsprechend erhöht werden. Dies ist auch der Grund, weshalb der Bebauungsplan von vornherein keine Ausnahme zulässt. Sie möchte wissen, ob GR Gogel diesbezüglich einen Antrag stellen möchte.

Da dies nicht der Fall ist, erläutert Herr Gonska die Punkte 9.1 und 9.2 "Einfriedungen und Sichtschutzanlagen".

GR Gogel stellt die Frage, ob die 80 cm max. Höhe für Einfriedungen gerechtfertigt seien und diese auch höher sein könnten.

Die Vorsitzende erklärt, dass es sich hier um ein Gebiet mit sehr engen Hangstraßen handle und keine zusätzlichen Sichtbeschränkungen durch zu hohe Hecken oder Zäune gewollt sind. Sie bemerkt, dass im Punkt 9.2 stehe, dass Sichtschutzwände zwar 1,80 m ab Oberkante Gelände sein dürfen, aber nur, wenn sie nicht an der Grundstücksgrenze seien. Sichtschutzanlagen an der Grundstücksgrenze seien wie Einfriedungen zu gestalten und dürfen dann max. 80 cm hoch sein.

Weitere Anregungen wurden vom Landratsamt nicht vorgebracht, weshalb die Vorsitzende die Gemeinderäte bittet, die Anlage 1 der Drucksache vom Landratsamt noch einmal durchzugehen um zu sehen, ob alle Einwendungen in den Vorentwurf eingearbeitet wurden.

Daraufhin stellt Frau Sommer im Namen ihrer Fraktion den Antrag, dass Grundstücke, die über 12 ar groß sind, bei Grundstücksteilung einer Genehmigungspflicht nach § 19 und 20 BauGB unterworfen werden. Dies schlage das Landratsamt in Anl. 1 Satz 4 vor.

Die Vorsitzende gibt zu Bedenken, dass man dies nicht nur für 12 ar große Grundstücke aufnehmen könne. Im übrigen verweist sie auf Seite 4 der Anlage 1 der Stellungnahme des Landratsamts: Ob allerdings die Teilung eines Grundstücks mit den Festsetzungen des Bebauungsplans nicht vereinbar wäre ist fraglich, da die Größe der Grundstücke nicht Teil der Festsetzung des Bebauungsplanes ist." Überhaupt hätte es ihrer Ansicht nach keine Wirkung, nur bei 12 ar großen Grundstücken eine Genehmigungspflicht bei Grundstücksteilungen zu verlangen, denn versagen könne man die Teilung eines so großen Grundstückes ohnehin nicht. Vielmehr ziele die Genehmigungspflicht bei Grundstücken darauf hin zu verhindern, dass kleine Grundstücke zusätzlich geteilt werden und dadurch evtl. eine Bebaubarkeit nicht mehr möglich ist.

Die Vorsitzende bittet darum, im Falle der Antragstellung den Antrag so zu stellen, dass Grundstücke generell eine Genehmigungspflicht bei der Teilung benötigen, dann wäre der Gleichheitsgrundsatz gewahrt.

Frau Sommer stimmt der Bitte von Frau Rösch zu und stellt den Antrag, dass Grundstücke generell bei Teilung einer Genehmigung bedürfen.

Dieser Antrag wird mehrheitlich bei 2 Stimmen für den Antrag und einer Stimmenthaltung abgelehnt.

Die Vorsitzende stellt nun die Frage, ob alle Gemeinderäte dem Bebauungsplanentwurf mit den Einwendungen und Vorschlägen des Landratsamts in seiner jetzigen Fassung zustimmen können.

Sodann fasst der Gemeinderat auf Antrag der Vorsitzenden mehrheitlich bei 1 Gegenstimme folgenden Beschluss:

Den Einwendungen und Vorschlägen des Landratsamts Reutlingen, wie sie in der Sitzung besprochen wurden und im Bebauungsplanentwurf eingearbeitet sind, wird zugestimmt.

Die Vorsitzende möchte wissen, ob alle Gemeinderäte ebenfalls dem Bebauungsplanvorentwurf mit den Einwendungen und Vorschlägen des Landesamts für Geologie, rohstoffe und Bergbau Baden-Württ. aus Anlage 2 in seiner jetzigen Form zustimmen können.

Hierüber fasst der Gemeinderat auf Antrag der Vorsitzenden einstimmig folgenden Beschluss:

Den Einwendungen und Vorschlägen des Landesamts für Geologie, Rohstoffe und Bergbau Baden-Württemberg, wie sie jetzt besprochen und im Bebauungsplanentwurf eingearbeitet worden sind, wird zugestimmt.

Zu den Einwendungen der Stadtwerke Reutlingen ist Herr Gonska der Auffassung, dass sie mit in den Bebauungsplan aufgenommen werden sollen. Dies hieße, dass Leitungen der Stadtwerke Reutlingen im Baugebiet nicht überbaut werden dürfen. Er würde jedoch den Vorschlag machen, dass der Hinweis der Stadtwerke Reutlingen, dass "die Lagerung von Heizöl in Tanks außerhalb der Gebäude aus geologischen Gründen untersagt werden solle und statt dessen auf Erdgas als Energieträger verwiesen werden solle", nicht aufgenommen wird.

Die Vorsitzende schließt sich dem an. Sie bedauert im übrigen, dass es den Stadtwerken nicht möglich ist, bei künftigen Neubebauungen ihre Stromleitungen unterirdisch zu verlegen.

Auf Anfrage der Vorsitzende, ob die Gemeinderäte über die einzelnen Einwendungen der Stadtwerke Reutlingen getrennt entscheiden wollen, verneint das Gremium dies.

Die Vorsitzende möchte wissen, ob alle Gemeinderäte den Einwendungen und Vorschlägen der Stadtwerke Reutlingen, ausgenommen dem Hinweis der Stadtwerke, die die Lagerung von Heizöl in Tanks außerhalb der Gebäude zu untersagen, zustimmen können.

Sodann fasst der Gemeinderat auf Antrag der Vorsitzenden einstimmig folgenden Beschluss:

Den Einwendungen und Vorschlägen der Stadtwerke Reutlingen wird mit Ausnahme des Hinweises der Stadtwerke bezüglich der Lagerung von Heizöl zugestimmt und im Bebauungsplanentwurf entsprechend aufgenommen.

Sodann kommt die Vorsitzende zu dem Bereich der Bedenken und Anregungen im Rahmen der Informationsveranstaltung, sowie der Anträge von Bürgern (Anl. 4-8). Sie erklärt die Gründe dafür, weshalb die Bedenken und Anregungen der Fa. Klett + Schimpf mit vorgestellt wird.

Sodann geht das Gremium die einzelnen Anlagen nacheinander durch.

Zum Schreiben von Herrn Beier –Anl. 4 – bemerkt Herr Gonska, dass die Definition vom allgemeinen Wohngebiet auf S. 2 Punkt 2.2. mit in den Plan aufgenommen worden sei und dass diese zusätzliche Einschränkungen enthalte.

Die Vorsitzende weist darauf hin, dass im allgemeinen Wohngebiet nur Betriebe zulässig sind, die das Wohnen nicht stören. Gaststätten z.B. wären von vornherein nicht erlaubt. Durch die Begründung eines allgemeinen Wohngebietes gegenüber einem reinen Wohngebiet, in welchem nur Wohnen ausschließlich zulässig ist, auch keine freiberuflichen Tätigkeiten, ist das allgemeine Wohngebiet Wohnen und Arbeiten unter einem Dach, was heute von Familien –gerade im Hinblick auf die zunehmende Technologisierung zunehmend bevorzugt wird- ermöglicht.

Auf Frage der Vorsitzende, ob es zum Schreiben von Herrn Beier noch einen Punkt gäbe, den die Verwaltung nicht angesprochen habe, wird dies vom Gremium verneint.

Sie stellt die Frage, ob gewünscht sei, das Wohngebiet "Alte Weingärten" in seinen Stand vor den 16.3.2000 zu versetzen. Dies wird vom Gremium verneint.

Der Gemeinderat fasst sodann auf Antrag der Vorsitzenden einstimmig folgenden Beschluss:

Das Gebiet "Alte Weingärten" soll nicht in den Stand vor den 16.3.2000 zurückversetzt werden.

Des weiteren möchte sie wissen, ob die Gemeinderäte das Gebiet "Alte Weingärten" als allgemeines Wohngebiet ausweisen wollen.

Daraufhin fasst der Gemeinderat auf Antrag der Vorsitzenden einstimmig folgenden Beschluss:

Das Gebiet "Alte Weingärten" soll als allgemeines Wohngebiet ausgewiesen werden.

Zum Schreiben von Herrn Schenk (Anl. 5) möchte die Vorsitzende wissen, wer seinem Antrag zustimmen würde, auch im Baugebiet II eine Firsthöeh von nur 0,3 festzusetzen.

Auf Antrag der Vorsitzenden fasst der Gemeinderat sodann bei 2 Enthaltungen mehrheitlich folgenden Beschluss:

Aufgrund der besonderen städtebaulichen Situation in diesem Baugebiet sollen die bisherigen Festsetzungen mit der Abstufung in 3 Größenordnungen belassen werden.

GR Gogel stellt den Antrag, dass das Grundstück Baumgartenweg 3 nochmals auf seine Genehmigungsfähigkeit überprüft wird und ihm das Ergebnis vorgetragen wird.

Die Vorsitzende verspricht, dies zu tun.

Die Vorsitzende erläutert kurz die Gedanken der Verwaltung zum Schreiben der Familien Walker und Reich (Anl. 6). Die og. Familien beantragen, den Verbindungsweg an der bisherigen Stelle zu belassen, ihn allerdings nur als Fußweg auszuweisen.

Die Verwaltung schlägt vor, den Weg ebenfalls im jetzigen Gebiet zu belassen, ihn allerdings entgegen den früheren Festsetzungen auf 4,50 m zu reduzieren. Dies würde bedeuten, dass sich die Verwaltung noch offen lässt, in welcher Art und Weise der Weg künftig befahren werden darf. Hierzu sind auch noch Gespräche mit der Polizei vonnöten.

GR Herrmann stellt die Frage, ob –wenn man die Fahrbahnbreite auf 4,50 m reduziert- es möglich wäre, dies zu einem späteren Zeitpunkt zu ändern.

Die Vorsitzende erläutert, dass dies möglich wäre. Würde die Verwaltung jedoch nur einen Fußweg wollen, müsse zumindest eine Wendemöglichkeit errichtet werden.

Sodann fasst der Gemeinderat auf Antrag der Vorsitzenden mehrheitlich, bei 1 Stimmenthaltung, folgenden Beschluss:

Die Fahrbahnbreite des Weinbergweges wird von 5 m –außer im Kurvenbereich- auf 4,50 m reduziert.

Die Vorsitzende erläutert kurz das Schreiben von Herrn Michels (Anl. 7).

GR Frau Sommer stellt hierzu die Frage, ob man bei Härtenfällen, z.B. wenn man Wohnungs- und Geschäftsgebäude auf einem Grundstück errichten möchte, nicht doch bei Grundstücken bis 6 ar (anstatt wie vorgeschlagen bis 5 ar) die Grundflächenzahl 0,4 festsetzen könne.

Die Vorsitzende bittet darum, in diesem Fall generell zu sagen, dass es bei Grundstücken bis zu 6 ar die Grundflächenzahl 0,4 festgesetzt werden solle.

Frau Sommer möchte dies jedoch nicht zum Antrag erheben.

Sodann geht die Vorsitzende die einzelnen Anträge von Herrn Michels durch.

Nach einiger Diskussion fasst der Gemeinderat auf Antrag der Vorsitzenden einstimmig folgenden Beschluss:

Es wird abgelehnt, die Grundflächenzahl generell auf 0,5 festzusetzen.

Frau Eysel stellt den Antrag, die Grundflächenzahl generell auf 0,4 festzusetzen.

Der Gemeinderat lehnt sodann den Antrag von Frau Eysel, die Grundfläche generell auf 0,4 festzusetzen, mehrheitlich ab.

Es bleibt also bei den bisherigen Festsetzungen von einer Geschossflächenzahl von 0,4 für Grundstücke bis 5 ar und einer Grundflächenzahl von 0,35 bei Grundstücken über 5 ar.

Im Anschluss erläutert die Vorsitzende die Anregungen von Herrn Michels, die Firsthöhe noch einmal zu überdenken, da er der Ansicht sei, eine Traufhöhe mit höchstens 6 m erlaube es nicht, Berufsausübung und Wohnen in angemessener Weise unterzubringen.

Die Vorsitzende führt aus, dass Herr Michels keine Zahl genannt hat zur Erhöhung der Traufhöhe. Sie weist darauf hin, dass mit der Traufhöhe von 6 m bezweckt werden solle, eine zweigeschossige Bebauung mit ausgebautem Dachgeschoss zuzulassen. Dies ist bei der vorgesehenen Firsthöhe auch möglich. Nach Auffassung und Kenntnis des Grundstückes ist es nach Auffassung der Vorsitzenden durchaus möglich, eine Nutzfläche von rund 240 m² zu integrieren.

Sodann fasst der Gemeinderat auf Antrag der Vorsitzenden mehrheitliche bei 1 Enthaltung folgenden Beschluss:

Die Größenordnung der Traufhöhen bleiben bei den bisherigen Festsetzungen.

Die Vorsitzende gibt dem Gemeinderat die Anregungen des Herrn marx –vorgebracht durch die Anwaltskanzleit Kroll + Partner, Reutlingen –Anl. 8- zur Kenntnis.

Nach Diskussion der Gemeinderäte macht die Vorsitzende den Vorschlag, es bei den bisherigen Festsetzungen zu belassen. Die von Herrn Marx vorgebrachten Bedenken bezüglich der konkreten Festsetzungen der Trauf- und Firsthöhen wurden durch die Ergänzungen vom Landratsamt in der Vorlage weiter konkretisiert.

Über die Einzelfestsetzungen der Trauf- und Firsthöhen wurden aufgrund der unterschiedlichen Antragslage von früher und in der heutigen Sitzung im Gremium heftig diskutiert und die einzelnen Anträge nach deren Für und Wider behandelt.

Die Vorsitzende schlägt vor, es bei der von der Verwaltung vorgeschlagenen Reduzierung in drei Gebietseinheiten Marienstraße mit einer etwas stärkeren Bebauung, entsprechend den Hanglagen eine sich ständig reduzierenden Bebaubarkeit zu belassen.

Des weiteren wird der Antrag von Herrn Marx, den Bebauungsplan grundsätzlich neu zu überarbeiten, vom Gemeinderat mehrheitlich zurückgewiesen. Der Gemeinderat hat sich in mehreren Sitzungen intensiv mit den Zielsetzungen des Planes beschäftigt und lehnt eine grundsätzliche Neubearbeitung ab.

GR Frau Sommer stellt im Namen ihrer Fraktion den Antrag auf die Aufnahme der ursprünglichen Festsetzungen der Baugrenze im Bereich der Schönblickstraße.

Wie in allen übrigen Bereichen hat der Planer von den Festsetzungen auf Einzelgrundstücke abgesehen. Problemlos könne nach Auffassung der Verwaltung jedoch der frühere Sachverhalt wieder hergestellt werden. Dies müsse dann jedoch für alle Grundstücke in der Schönblickstraße gelten.

Nachdem es von Seiten der Gemeinderäte keine weiteren Fragen hierzu gibt stellt die Vorsitzende den Antrag von Frau Sommer, die alten Festsetzungen der Baugrenzen für die obere Schönblickstraße wieder aufzunehmen, zur Abstimmung.

Sodann lehnt der Gemeinderat den Antrag von Frau Sommer bei 2 Ja-Stimmen, 2 Enthaltungen mehrheitlich ab.

Die Vorsitzende erläutert die Anträge im Schreiben vom Bauunternehmer Klett + Schimpf (Anl. 9).

Zunächst wird beantragt, die Dachneigung aus der Nutzungsschablone von Gebiet Wannweil II, sowie die Firsthöhe von 8 m auch in das Gebiet I zu übertragen.

Die Vorsitzende vertritt die Auffassung, dass man diesem Antrag nicht entsprechen könne, da sich der Städteplaner viele Gedanken zur Abstufung der Bebaubarkeit in diesem Bereich gemacht habe und –was bereits in der Sitzung schon mehrfach diskutiert wurde- der Gemeinderat mehrheitlich der Auffassung sei, dass von der Marienstraße bis zur Schönblickstraße eine kontinuierliche Reduzierung der Bebaubarkeit entsprechend der Hanglage erfolgen sollte. Deshalb schlägt die Vorsitzende vor, es bei den bisherigen Festsetzungen zu belassen.

Sodann fasst der Gemeinderat auf Antrag der Vorsitzenden einstimmig –bei Abwesenheit von GR Gogel- folgenden Beschluss:

Die bisherigen Festsetzungen des geänderten Bebauungsplanentwurfes werden beibehalten.

In Punkt 2 und 3 des Schreibens erläutert die Vorsitzende, dass diese Anträge bereits behandelt worden seien. Sie verweist bei diesem Antrag auf die Anlage 7, dem Antrag von Herrn Michels. Bei diesem Antrag wurde entschieden, dass die bisherigen Festsetzungen der Grundflächenzahl beibehalten werden sollen. Im übrigen weist sie darauf hin, dass das Landratsamt die unterschiedlichen Festsetzungen nicht kritisiert hat.

Die Vorsitzende erläutert nun Punkt 4 der Anlage 9. Herr Schmidt wendet sich gegen die im Bebauungsplan festgesetzte höchstzulässige Zahl der Wohnungen im Wohngebäude. Im übrigen wendet er sich gegen die in der Gemeinde vorgenommene Beziehung zwischen Grundstücksgröße und zulässiger Wohneinheiten.

Die Vorsitzende führt aus, dass das Landratsamt diese Festsetzungen nicht kritisiert hat, bzw. auf deren Legitimation hingewiesen hat. Nach kurzer Diskussion im Gemeinderat fasst dieser auf Antrag der Vorsitzenden einstimmig folgenden Beschluss:

An der vorgenommenen Bezugsgröße zwischen Grundstücksgröße und zulässiger Zahl von Wohneinheiten soll festgehalten werden.

Die Vorsitzende erklärt, dass es im Punkt 4 b der Anl. 9 um die Streichung der Klausel, dass max. 6 Wohneinheiten pro Grundstück erlaubt sind, gehe. Auch über diese Festsetzung wurde im Gemeinderat ausführlich diskutiert. Die Vorsitzende schlägt vor, es bei der bisherigen Festsetzung zu belassen.

Nachdem keine anderen Anträge gestellt wurden, fasst der Gemeinderat auf Antrag der Vorsitzenden einstimmig folgenden Beschluss:

Die bisherige Festsetzung, dass max. 6 Wohneinheiten pro Grundstück erlaubt sind, bleiben beibehalten.

Die Vorsitzende erläutert nun den Punkt 5 a der Anl.9 mit der Bitte, Tiefgaragen im gesamten Baugebiet zuzulassen. Sie erklärt, die Verwaltung sei davon ausgegangen, dass Tiefgaragen im Baugebiet, weil sie im Plan nicht explizit ausgeschlossen worden sind, auch zulässig sind. Grundsätzlich wolle die Verwaltung keine Tiefgaragen abwenden; insbesondere im Hinblick auf die Tatsache, dass der Bebauungsplan künftig mehr Stellplätze pro Wohnungen fordert.

Herr Gonska hat die Rechtssituation mit dem Landratsamt abgeklärt und festgestellt, dass Tiefgaragen, wenn sie im Plan nicht explizit verboten sind, automatisch zulässig seien.

Nach einigen Verständnisfragen fasst der Gemeinderat auf Antrag der Vorsitzenden mehrheitlich –bei 1 Stimmenthaltung- folgenden Beschluss:

Im Bebauungsplan gibt es weiterhin keine explizite Regelung, was den Bau von Tiefgaragen betrifft. Generell seien diese jedoch im Baugebiet zulässig. Die geltenden baurechtlichen Vorschriften kommen hier zur Anwendung.

Die Vorsitzende stellt nun die Forderung, die im Punkt 5 b (Anl.9) genannt wird, vor. Diese bittet darum, Tiefgaragen auch außerhalb der Baugrenzen für zulässig zu erklären, wie dies bei Garagen und Stellplätzen schon der Fall sei. Die Vorsitzende erklärt hierzu, dass es nicht zulässig sei, dass Tiefgaragen außerhalb der Baugrenzen gebaut würden, da man bereits sehr große bebaubare Flächen ausgewiesen habe. Sie schlägt daher vor, es bei den bisherigen Festsetzungen zu belassen.

Ferner bemängelt das Bauunternehmen Klett + Schimpf den Satz "talseits der Straßen sind Garagen nur als integrierte Bestandteile der Hauptbaukörper zulässig".

Hierzu erklärt Herr Gonska, dass diese Festsetzung auf Anregung des Landratsamts schon gestrichen wurde.

Sodann fasst der Gemeinderat nach diesen Ausführungen der Vorsitzenden und von Herrn Gonska auf Anraten der Vorsitzenden einheitlich folgenden Beschluss:

Es ist nicht zulässig, Tiefgaragen außerhalb der Baufenster zu bauen.

Die Vorsitzende erläutert dann Punkt 7 des Schreibens, in dem beantragt wird, allenfalls bei Wohneinheiten über 120 m² Wohnfläche zwei Stellplätze zu verlangen. Sie erläutert noch einmal die Gründe der Verwaltung für die Forderung von mehr Stellplätzen in diesen relativ schmalen Straßen, die der Hangerschließung dienen und der daraus resultierenden Notwendigkeit, dass mehr Stellplätze auf eigenem Grundstück errichtet werden müssen.

Die bisherige Wohnsituation zeigt, dass Wohneinheiten über 80 m² häufig von zwei erwachsenen Personen bewohnt werden, da die Anbindung der Hanglagen an den öffentlichen Personennahverkehr äußerst schlecht ist, werden diese auch künftig auf die Nutzung von PKW`s angewiesen sein, weshalb die Stellplatzforderung sicher berechtigt ist.

Sodann fasst der Gemeinderat auf Antrag der Vorsitzenden einstimmig folgenden Beschluss:

Es bleibt bei der alten Festsetzung des Bebauungsplans, eine gestaffelte Stellplatzforderung, bezogen auf die Wohnungsgröße einzuführen.

Die Vorsitzende erläutert Punkt 7 der Anlage 9, die sich auf die Hinweise im Abschnitt e des Textteils des Bebauungsplansvorentwurfs bezieht. Sie erklärt hierzu, dass die Verwaltung sich darüber im klaren sei, dass diese Hinweise keine Rechtskraft besäßen, sondern entsprechend unter dem Titel "Hinweise" formuliert sind.

Sie stellt den Antrag der Verwaltung, dass die Formulierung im Abschnitt e des Textteils des Bebauungsplans so wie vorgesehen beibehalten bleibt.

Sodann fasst der Gemeinderat auf Antrag der Vorsitzenden einstimmig folgenden Beschluss:

Die Formulierung im Abschnitt E des Textteils "Hinweise" des geänderten Bebauungsplans Weingärten vom 22.5.2000 soll so belassen werden wie sie jetzt ist.

Die Vorsitzende stellt die Frage, ob es noch Anträge seitens der Gemeinderäte zum Bebauungsplanvorentwurf "Weingärten" gäbe.

GR Herrmann stellt den Antrag zur festgesetzten Gebäudegröße. Ihm scheine eine Gebäudegröße von 25 m Länge x 15 m Tiefe zu groß. Er habe deshalb den Wunsch, die Gebäudegröße auf 22 m Länge und 14 m Tiefe zu reduzieren.

Die Vorsitzende stellt Herr Herrmann die Frage, ob er die Möglichkeit zulassen wolle, dass dann auf eine Gebäudelänge von 22 m ein Gebäude mit 4 Reihenhäusern bebaut werden könne.

GR Herrmann bejaht diese Frage.

GR Frau Sommer und GR Bender bemerken, dass sie dieser Regelung zustimmen könnten, wenn es für ein Gebäude mit 4 Reihenhäusern eine Ausnahmeregelung gäbe, die eine Gebäudelänge von 25 m erlaube.

Die Vorsitzende macht den Vorschlag, beide Anträge zu stellen, erstmals jedoch über die Gebäudelänge abzustimmen.

Die Vorsitzende stellt zuerst den Antrag von GR Herrmann der beinhaltet, die Gebäudelänge generell von 25 m auf 22 m zu reduzieren zur Beschlussfassung.

Der Gemeinderat fasst sodann auf Antrag der Vorsitzenden bei 3 Enthaltungen und 1 Ja-Stimme mehrheitlich folgenden Beschluss:

Der Antrag von GR Herrmann, die Gebäudelänge von 25 m auf 22 m zu reduzieren, wird abgelehnt.

Als nächstes stellt die Vorsitzende den Antrag von Frau Grätin Sommer zur Abstimmung, der besagt, dass die Gebäudelänge von 25 m auf 22 m reduziert werden soll, mit Ausnahme eines Gebäudes von 4 Reihenhäusern. In diesem Fall soll eine Gebäudelänge von 25 m beibehalten werden.

Dieser Antrag wird bei 1 Enthaltung und 4 Ja-Stimmen mehrheitlich abgelehnt.

Die Vorsitzende stellt nun den Antrag, die Gebäudetiefe von 15 m auf 14 m zu reduzieren.

Dieser Antrag wird bei 5 Ja-Stimmen, 5 Nein-Stimmen und 1 Stimmenthaltung bei Stimmengleichheit abgelehnt. Es bleibt bei der Festsetzung von 15 m Gebäudetiefe.

Als auf Anfrage der Vorsitzenden keine weiteren Anträge oder Fragen gibt, stellt die Vorsitzende folgendes Vorgehen vor: Die entsprechend der jetzt gefassten Beschlüsse notwendig werdenden Veränderungen werden in den Bebauungsplanentwurf eingearbeitet.

Sodann fasst der Gemeinderat auf Antrag der Vorsitzenden einstimmig folgenden Beschluss:

Die eingegangenen Anregungen und Bedenken werden entsprechend den einzelnen Abwägungsbeschlüssen in die Unterlagen eingearbeitet. Der Entwurf des Bebauungsplanes auf der Grundlage der heutigen Beschlüsse wird nach § 3 Abs. 2 BauGB als Entwurf öffentlich ausgelegt.

TOP 4 Bebauungsplan "Stockacher Halde"

Abwägung der im Rahmen der vorgezogenen Bürgeranhörung und Behördenanhörung eingegangenen Anregungen und Auslegungsbeschluss

Zu diesem TOP liegt die GR-Drucks. 2000-73-35 vor. Die Drucksache umfasst den geänderten Bebauungsplanvorentwurf "Stockacher Halde" vom 22.5.2000 (gelb).

Bei diesem Tagesordnungspunkt sind Frau Bmin Rösch, sowie die Gemeinderäte Bender, Kurz und Mann befangen. Stellvertretend für die Vorsitzende Frau Rösch übernimmt bei diesem TOP GR Herrmann den Vorsitz.

Der Vorsitzende, GR Herrmann schlägt vor, nun über die im Bebauungsplanvorentwurf "Weingärten" vorgenommenen Änderungen in Bezug auf den Bebauungsplanvorentwurf "Stockacher Halde" nochmals Beschluss zu fassen. Diesem Verfahren wird allgemein zugestimmt.

Da der Bebauungsplanentwurf "Stockacher Halde" weitgehend gleichlautend wie der Bebauungsplanentwurf "Weingärten" aufgebaut sei, sind beide Pläne von den vorgenommenen Änderungen ähnlich betroffen.

Der erste Punkt, bei dem eine Änderung vorgenommen worden sei, ist der Punkt C 5.1 "Garagen und Stellplätze". Zu diesem Punkt hat das Landratsamt eine Einwendung gemacht, die nach Auffassung des Gemeinderats wie folgt aufgenommen werden sollte:

Vom Garagentor bis zur öffentlichen Verkehrsfläche ist ein Abstand (Stauraum = Abstellfläche für Kraftfahrzeuge) von mindestens 5 m, mind. Jedoch der Abstand bis zur Baugrenze einzuhalten.

Verkürzt sich der Abstand dadurch auf weniger als 5 m. muss ein elektrisches Tor eingerichtet werden."

Die zweite Anmerkung sei bei Punkt C 5.2 "Sonstige Nebenanlagen". Hier wurde aufgrund einer Anregung aus der Bürgerschaft ein neuer Beschlussvorschlag aufgenommen.

Der Gemeinderat fasst mehrheitlich folgenden Beschluss:

Ausnahmsweise kann eine an das Hauptgebäude oder die Garage angebaute Nebenanlage in Form eines gebäudes als Abstell/Geräteraum im straßenseitigen Grundstücksbereich vor der Bauflucht zugelassen werden.

Auf Anfrage von GR Herrmann, ob die ALW-Fraktion zum Bebauungsplan "Stockacher Halde" einen Antrag bezüglich der Grundstücksteilung stellen wolle, verneint dies die Fraktion.

Der Vorsitzende möchte wissen, ob es noch weitere Fragen oder Anträge zum Bebauungsplanentwurf "Stockacher Halde" gäbe.

Da dies nicht der Fall ist stellt der Vorsitzende den Antrag, die soeben genannten Änderungsbeschlüsse, sowie die anderen Anregungen des Landratsamts Reutlingen aus Anl. 1 –wie sie schon im geänderten gelben Bebauungsplanvorentwurf "Stockacher Halde" aufgnommen wurden, zu übernehmen.

Sodann fasst der Gemeinderat auf Antrag des Vorsitzenden, GR Herrmann, einstimmig folgenden Beschluss:

Die Anregungen des Landratsamtes werden komplett mit den soeben genannten Änderungen bei Punkt C 5.1 und C 5.2 in die Bebauungsplanunterlagen "Stockacher Halde" eingearbeitet.

Der Vorsitzende stellt nun den Antrag, die Anregungen des Landesamtes für Geologie, Rohstoffe und Bergbau Bad.-Württ. komplett in den Bebauungsplanvorentwurf "Stockacher Halde" zu übernehmen.

Der Gemeinderat fasst dann auf Antrag des Vorsitzenden einstimmig folgenden Beschluss:

Die Anregungen des Landesamtes für Geologie, Rohstoffe und Bergbau –Anl. 2- werden komplett in die Bebauungsplanunterlagen Stockacher Halde eingearbeitet.

Des weiteren schlägt der Vorsitzende vor, über die Anregung der Stadtwerke Reutlingen abzustimmen. Er stellt den Antrag, dass die Anregungen der Stadtwerke Reutlingen, komplett wie in Anl. 3 ausgeführt, mit Ausnahme des Hinweises der Stadtwerke Reutlingen, dass die Lagerung von Heizöl in Tanks außerhalb der Gebäude untersagt werden soll, zu übernehmen.

Sodann fasst der Gemeinderat auf Antrag des Vorsitzenden einstimmig folgenden Beschluss:

Die Anregungen der Stadtwerke Reutlingen –Anl. 3- werden komplett, mit Ausnahme des Hinweises, dass die Lagerung von Heizöl in Tanks außerhalb der Gebäude untersagt werden soll, in die Bebauungsplanunterlagen "Stockacher Halde" eingearbeitet.

Der Vorsitzende erläutert, dass für den Bebauungsplanentwurf "Stockacher Halde" nur ein Änderungsantrag von einem Bürger vorliege. Es handelt sich hier um den Antrag von Herrn Mast. Dieser beantragt, im Bebauungsplanentwurf den Punkt C 5.2 erster Satz "Nebenanlagen sollen mit einem Rauminhalt von max. 20 m³zulässig sein, auch auf die der Straße zugewandten Seite ausgedehnt werden.

Hierzu hat der Gemeinderat bereits unter der Anregung des Landratsamts folgenden Beschluss gefasst:

Ausnahmsweise kann eine an das Hauptgebäude oder die Garage angebaute Nebenanlage in Form eines Gebäudes als Abstell- und Geräteraum zum straßenseitigen Grundstücksbereich vor der Bauflucht zugelassen werden.

Dieser Beschluss kommt den Anregungen des Herrn Mast entgegen.

Der Vorsitzende möchte wissen, ob es von Seiten der Gemeinderäte noch Fragen oder Anträge zum Bebauungsplan "Stockacher Halde" gäbe.

Nachdem dies nicht der Fall ist, fasst der Gemeinderat auf Antrag des Vorsitzenden, GR Herrmann, einstimmig folgenden Beschluss:

Die Anregungen und Bedenken werden entsprechend der einzelnen Abwägungsbeschlüsse in die Unterlagen eingearbeitet. Der Entwurf des Bebauungsplans "Stockacher Halde" wird auf der Grundlage der heutigen Beschlüsse gebilligt und nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegt.

TOP 5 – Verschiedene Straßenbaumaßnahmen

  1. Vorstellung der Planung Westl. Jahnstraße-Gehweg Katharinenstraße-Südliche Saarstraße
  2. Rückstellung Verbindungsweg Weinbergweg/Silcherweg
  3. Vergabe

     

    a)Vorstellung der Planung Westl. Jahnstraße-Gehweg Katharinenstraße-Südliche Saarstraße

    Jahnstraße-Grießstraße

    Zum TOP 5a zeigt Herr Gonska anhand einer Folie einen Straßenquerschnitt der Jahnstraße im Bereich von der Grießstraße bis zur Schillerstraße.

    Herr Gonska führt aus, dass der einseitige Gehweg weiterhin mit einer Breite von 1,50 m beibehalten wird, ein neuer Belag jedoch notwendig wird. Die Fahrbahn solle voll ausgebaut werden, da hier nach den Arbeiten der Stadtwerke die Kanalisation und Hausanschlüsse erneuert werden. Der Gehweg werde mit einem Granitbordstein versehen, ein Großpflasterstein werde davorgesetzt.

    Nach den Untersuchungen im Rahmen der Eigenkontrollverordnung habe man in der restlichen Jahnstraße schadhafte Kanäle festgestellt. Der bestehende Kanal hat einen

    Durchmesser von 400 mm. Hydraulisch habe man dies berechnet und festgestellt, dass ein Kanal mit 500 mm langfristig notwendig wird.

    Aufgrund der vorhandenen großen Schäden und der Notwendigkeit eines größeren Durchmessers kann der Kanal nicht saniert, sondern muss ausgetauscht werden.

    Frau Grätin Eysel stellt die Frage, ob der Gehweg zur Straße hin abgesenkt werden würde.

    Herr Gonska weist darauf hin, der heutige Stand der Technik sei innerhalb der bebauten Bereich nicht mehr zwischen den einzelnen Hofauffahrten auf ein anderes Niveau zu gehen, sondern alle Gehwege abgesenkt durchzuziehen mit Ausnahme von längeren Strecken, in denen keine Hofeinfahrten vorhanden sind.

    GR Hallabrin bemängelt, dass diese Arbeiten nicht direkt im Zusammenhang mit den Stadtwerken durchgeführt wurden.

    Herr Gonska weist darauf hin, dass die Gemeinde eine Koordination mit den Stadtwerken beabsichtigt hatte. Dies hat allerdings hausintern bei den Stadtwerken nicht funktioniert, da die eine Abteilung noch mit uns über einen gemeinsamen Terminplan verhandelte, während die andere bereits mit der Maßnahme begonnen habe. Durch den derzeit gemeinsam erstellten Maßnahmenkatalog sollten solche Probleme künftig ausgeräumt werden und größere Maßnahmen in einem mittelfristigen Maßnahmenplan gemeinsam geplant und koordiniert werden.

    GR Bender bittet nochmals in Bezug auf den Bau des Gehwegs in der Jahnstraße darum, dass der Bordstein im bebauten Bereich der Jahnstraße so stark abgesenkt werde, dass es für Fahrradfahrer angenehmer sei, mit dem Fahrrad auf den Gehweg zu fahren ohne dass man dabei einen Achter ins Rad bekomme.

    In diesem Zusammenhang weist Herr Bender darauf hin, dass die Absenkung in der K`furterstraße seines Erachtens nach zu hoch ist. Er habe schon häufig beobachtet, dass deshalb Radfahrer die Straße nutzen und nicht auf dem geplanten Geh- und Radweg fahren.

    Die Vorsitzende will, dass ein 2 cm hoher Bordstein jedoch als abgesenkt gelte. Den kompletten Übergang des Bordsteins mit der Straße gäbe es nach den derzeit gültigen Vorschriften nicht mehr.

    Sodann fasst der Gemeinderat auf Antrag der Vorsitzenden einstimmig folgenden Beschluss:

    Der Gemeinderat nimmt die Baumaßnahmen in der Jahnstraße zustimmend zur Kenntnis.

    Gehweg Katharinenstraße

    Herr Gonska erläutert als nächstes die geplanten Gehwegsarbeiten in der Katharinenstraße im Bereich zwischen der Hauptstraße und der Marienstraße. Ein Gehweg mit einer Breite von 1,50 m solle auf der Südseite der Straße ortsauswärts angelegt werden. An der Fahrbahn werde nichts verändert. Diese Seite des Gehwegs wurde ausgewählt, da ein Großteil des Fußgängerverkehrs die Bushaltestelle bei den Sigel-Stuben in der Hauptstraße nutzt und der Gehweg deshalb dieser Straßenseite zugewandt sein sollte.

    GR Hallabrin stellt die Frage, ob in den nächsten Jahren Straßenbaumaßnahmen in der Katharinenstraße anstünden. Sei dies der Fall, sei es sicher sinnvoller und wirtschaftlicher, diese zusammen mit den Gehwegsarbeiten durchzuführen.

    Herr Gonska weist darauf hin ,dass nach dem derzeitigen Maßnahmenkatalog in den nächsten Jahren keine Arbeiten in der Katharinenstraße anstehen.

    Nach Klärung weiterer Verständnisfragen fasst der Gemeinderat auf Antrag der Vorsitzenden einstimmig folgenden Beschluss:

    Die Planungen der Gehwegsarbeiten in der Katharinenstraße werden von den Gemeinderäten billigend zur Kenntnis genommen.

    Südliche Saarstraße

    Herr Gonska kommt nun zu den Planungen in der Saarstraße im Bereich der Einmündung der Robert-Bosch-Straße zu sprechen. Hier wolle die Gemeinde gemeinsam mit den Stadtwerken Reutlingen, die ihre Gas- und Wasserleitungen austauscht, den Kanal auswechseln. Hier handelt es sich bereits um eine kooperierende Maßnahme aufgrund der Abstimmungsgespräche. Der Gehweg werde so belassen wie er jetzt ist, er werde nicht neu hergestellt.

    Herr Gonska erläutert, dass die Maßnahmen im ganzen im Ausschreibungsergebnis zwischen 18 und 20% über den Kostenansätzen liegen. Dies bedeutet, dass man ca. DM 40.000 für die Gehwegarbeiten in der Katharinenstraße, ca. DM 71.000 für die Straßenerneuerung in der Saarstraße und DM 50.000 für die Kanalauswechslung in der Saarstraße benötige.

    Nach einigen Verständnisfragen fasst der Gemeinderat auf Antrag der Vorsitzenden einstimmig folgenden Beschluss:

    Die Planung der Baumaßnahmen in der Saarstraße werden vom Gemeinderat billigend zur Kenntnis genommen.

     

    b) Rückstellung Verbindungsweg Weinbergweg/Silcherweg

    Die Vorsitzende erläutert zu den Baumaßnahmen im Bereich Weinbergweg/Silcherweg, dass sie aufgrund des Beschlusses zum Bebauungsplan Weingärten in Bezug auf den Weinbergweg/Silcherweg vorschlägt, zunächst mit den Grundstückseigentümern über die Umsetzung der Maßnahme zu reden. Im übrigen müsse sich der Gemeinderat noch konkrete Gedanken zur Ausgestaltung der Planung machen. Außerdem müssen noch Abstimmungsgespräche mit der Polizei über die Verkehrsführung in diesem Bereich erfolgen. Sie schlägt deshalb vor, die Maßnahme Weinbergweg/Silcherweg zunächst zurückzustellen und aus der Vergabe herauszunehmen.

    Da keine weiteren Fragen seitens der Gemeinderäte gestellt werden, fasst der Gemeinderat auf Antrag der Vorsitzenden mehrheitlich bei 1 Enthaltung folgenden Beschluss:

    Die Baumaßnahmen Verbindungsweg Weinbergweg/Silcherweg werden für dieses Jahr zurückgestellt und aus der Vergabe herausgenommen.

  4. Vergabe

Herr Gonska erläutert zu diesem Tagesordnungspunkt, dass bei der öffentlichen Ausschreibung der Baumaßnahmen, die soeben vorgestellt wurden, drei Angebote abgegeben worden seien. Das günstigste Angebot sei von der Fa. Teerbau GmbH, Reutlingen abgegeben worden, das teuerste Angebot von der Fa. Wilhelm Hahn, Tübingen.

Die Vorsitzende erklärt, dass Herr Gonska bereits mit der günstigsten Bieterin, der Fa. Teerbau GmbH, Reutlingen gesprochen hätte. Man könne die Baumaßnahme im Weinbergweg/Silcherweg aus der Vergabesumme herausnehmen. Die Firma würde sogar anbieten, dass sie zum jetzigen Preis auch noch den Bau der Wendeplatte in der Verlängerung der Hartmannstraße übernehmen würde. Durch die Herausnahme der Baumaßnahme Verbindungsweg Weinbergweg/Silcherweg werden aus der Vergabesumme DM 90.000 herausgerechnet.

Bezüglich der GR-Drucks. 2000-75 regt Herr Hallabrin an, künftig die Maßnahmen einzeln aufzuführen.

Herr Gonska erklärt, dass sie die drei Leistungen ganz bewusst bei der Vergabe zusammengefasst hätten, um günstigere Preise zu erzielen. Die Ausschreibung bezieht sich auf Gesamtmassepreise für alle drei Maßnahmen. Er werde den Wunsch des Gemeinderates aber künftig berücksichtigen.

Sodann fasst der Gemeinderat auf Antrag der Vorsitzenden einstimmig folgenden Beschluss: Die Baumaßnahmen in der Westlichen Jahnstraße-Gehweg Katharinenstraße-Südliche Saarstraße werden an die günstigste Bieterin, die Fa. Teerbau GmbH, Reutlingen vergeben.

TOP 6 – Kindergartenbeiträge

Zu diesem TOP liegt die GR-Drucks. 2000-70 vor.

Die Vorsitzende erläutert diesen Tagesordnungspunkt kurz. Sie erklärt, dass der Gesamtkindergartenausschuss der Gemeinde Wannweil in seiner Sitzung am 16. Mai 2000 bereits der vorgeschlagenen Erhöhung der Kindergartenbeiträge zugestimmt habe. Sie weist darauf hin, dass in den vergangenen zwei Jahren die Beiträge stabil gehalten werden konnten.

Sodann fasst der Gemeinderat auf Antrag der Vorsitzenden einstimmig folgenden Beschluss:

Im Einvernehmen mit den kirchlichen Trägern werden die Kindergartenbeiträge zum 1.9.2000 sowohl in den kirchlichen, als auch in den kommunalen Kindergärten wie folgt festgesetzt:

Bei 1 Kind DM 125,--

Bei 2 Kindern DM 95,--

Bei 3 Kindern DM 64,--

Bei 4 Kindern DM 17,--

Familien mit 5 oder mehr Kinder unter 18 Jahren sollen nach wie vor vom Kindergartenbeitrag befreit sein.

TOP 7 – Friedhof – Beseitigung der Sturmschäden-

Zu diesem TOP liegt die GR-Drucks. 2000-74 vor.

Die Vorsitzende erläutert, dass sie gemeinsam mit dem Büro Baumeister ausgelotet habe, welche Arbeiten bei der Sanierung vom Bauhof übernommen werden könnten. Die Fa. Hoffmann ist bereit, im Rahmen der Nachpflanzung auf der Basis des bisherigen Auftrages die landschaftsgärtnerischen Arbeiten zu übernehmen. Die Erd- und Wegearbeiten sollen vom Bauhof errichtet werden. Die Gesamtvergabe an die Fa. Hoffmann beträgt einschließlich 16% MWST – DM 11.414,40.

Nach kurzer Aussprache fasst der Gemeinderat auf Antrag der Vorsitzenden einstimmig folgenden Beschluss:

Die Sanierungsmaßnahmen werden gemeinsam vom Bauhof und der Fa. Hoffmann durchgeführt. Die Erd- und Wegearbeiten übernimmt der Bauhof. Die landschaftsgärtnerischen Arbeiten werden als Folgeauftrag an die Fa. Hoffmann mit der Vergabesumme von DM 11.414,40 incl. MWST vergeben.

TOP 8 – Bekanntgaben

Zu diesem TOP liegt dem Gemeinderat die Drucks. 2000-68 vor - ein Vergleich der wichtigsten Finanzdaten der Gemeinden Wannweil, Kirchentellinsfurt und Kusterdingen.

Des weiteren liegt die GR-Drucks. 2000-77 der Antrag der ALW- und SPD-Fraktion der Gemeinde Wannweil auf.

TOP 9 – Verschiedenes, Wünsche und Anfragen

Frau Grätin Eysel bemängelt, dass der Eingang zum Rathauscafè, sowie die Rampe zum Gemeindehaus nicht rollstuhlgerecht sei. Sie bittet darum, diese beiden Eingänge entsprechend umzugestalten.

Die Vorsitzende wird dies prüfen.

Des weiteren fragt Frau Eysel nach, ob es möglich ist, vom Rathauscafé aus die Behinderten-toilette im Rathaus zu nutzen.

Die Vorsitzende erwidert, dass der Pächter einen Schlüssel zum direkten Durchgang in den Rathausflur habe und man so rollstuhlgerecht auf dem direkten Weg zur Behindertentoilette des Rathauses gelangen könne.

GR Bender bittet darum, bei der nächsten Verkehrsschau den Spiegel Waldrandstraße/Kirchentellinsfurterstraße noch einmal anzusprechen. Seines Erachtens nach ist hier unbedingt eine Anordnung notwendig.

GR Gogel möchte wissen, warum die Schachtreinigung in diesem Jahr fremd vergeben worden sei.

Die Vorsitzende erklärt, dass der Bauhof –insbesondere auch durch den Umzug- stark im Verzug wäre, so dass man diese Maßnahmen in diesem Jahr fremdvergeben habe.

Des weiteren bemängelt Herr Gogel, dass die Rathaustür nicht ordnungsgemäß offnet und schließt.

Die Vorsitzende weist darauf hin, dass dies in all den Jahren als Mangel gerügt wurde. Nachdem das Problem jedoch mit allen Verbesserungsmaßnahmen jedoch eher, schlechter wurde, habe sie die Firma schriftlich aufgefordert bis Ende Juni das Türelement auszutauschen.

GR Kurz stellt die Frage, ob der Schachtdeckel in der Zeppelinstraße noch nicht repariert worden sei. Dieses Problem hätte man in der letzten Sitzung schon angesprochen.

Die Vorsitzende bemerkt, dass ihr das Problem der klappernden Schachtdeckel sehr wohl bekannt sei. Sie habe den Bauhof auch bereits aufgefordert, den Schachtdeckel zu reparieren. Sie bittet jedoch auch um Verständnis, dass der Bauhof derzeit stark in den Grünanlagen beschäftigt sei und die eine oder andere Arbeit – auch wenn die Nebenwirkungen ausgesprochen lästig sind – verschoben werden müssen.

Nachdem keine weiteren Wortmeldungen mehr vorlagen, konnte die Vorsitzende um 0.05 Uhr die öffentliche Sitzung des Gemeinderats beenden.

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