Sitzung des Gemeinderats vom 16. März 2000
TOP 1 Globalberechnung
1.1 Fortschreibung/Globalberechnung
Die Vorsitzende begrüßt zu diesem TOP Frau Schaupp-Haag. Sie ist Juristin und auf Beitragsrecht spezialisiert. Die Gemeinde Wannweil hat mit Frau Schaupp-Haag schon des öfteren in Fragen Abgaberecht zusammen gearbeitet. Gemeinsam mit Herrn Bock zeichnet Frau Schaupp-Haag sich verantwortlich für die nun vorliegende Fortschreibung der Globalberechnung für den Abwasserbeitrag. Zu diesem TOP liegt eine umfangreiche GR-Drucksache 2000-36 vor. Die Drucksache umfasst die Beschlussvorlage für den Gemeinderat, Erläuterungen zur Globalberechnung der Kanal- und Klärbeiträge der Gemeinde Wannweil mit Stand November 1999 sowie die zur Beitragsermittlung erforderliche Kalkulation und Aufstellung über die zu berücksichtigenden Flächen. Des weiteren beinhaltet die Drucksache die neue Abwassersatzung sowie Erläuterungen zur neuen Abwassersatzung einschließlich der Kalkulation der Abwassergebühr für das Jahr 2000. Die Neufassugn der Abwassersatzung wird als separater Unterpunkt behandelt.
Frau Schaupp-Haag führt aus, dass die Globalberechnung eine zwingende Voraussetzung für die rechtmäßige Festsetzung des Abwasserbeitrags ist. Die letzte Globalberechnung der Gemeinde Wannweil liege zwischenzeitlich 15 20 Jahre zurück. Die neue vorliegende Globalberechnung berücksichtigt Änderungen des Kommunalabgabengesetzes sowie Änderungen in der Rechtssprechung.
Frau Schaupp-Haag erläutert kurz das System der Globalberechnung: Demnach müssen die bisher angefallenen Investitionskosten zuzüglich der künftig anfallenden Kosten abzüglich erhaltener und noch zu erwartender Zuschüsse einerseits und die bisher angeschlossenen bzw. anschließbaren Flächen sowie die künftig anschließbaren Flächen in die Globalberechnung eingestellt werden.
Die Ermittlung der Beitragsobergrenzen erfolgt sodann durch die Division der beitragsfähigen Kosten durch die beitragsfähigen Verteilungsmaßeinheiten.
Frau Schaupp-Haag verdeutlicht, dass als Zukunftsflächen alle Flächen einberechnet worden seien, die bereits in einem Bebauungsplan ausgewiesen worden seien oder nach dem Flächennutzungsplan für eine Bebauung vorgesehen sind.
Frau Schaupp-Haag verdeutlicht in diesem Zusammenhang, dass die Gemeinde durch die Globalberechnung jedoch nicht an die Verwirklichung dieser Baugebiete gebunden ist. Vielmehr müsse das Ganze umgekehrt betrachtet werden. Wenn eine Gemeinde eine andere Entwicklung nehme, müsse die Globalberechnung fortgeschrieben bzw. angepasst werden.
GR Gogel möchte wissen, in welchen Zeitabständen eine Globalberechnung wiederholt werde.
Die Vorsitzende erklärt, dass man inder Regel von 10 bis 15 Jahren ausgehe. Eine neue Globalberechnung müsse dann erstellt werden, wenn die Gemeinde sich wesentlich anders entwickle als prognostiziert wurde.
Auf Nachfrage von GR Gogel, ob das früher beabsichtigte Industriegebiet "Mark-West" mit in die Flächenberechnung aufgenommen worden sei, verneint dies Gde.Oberamtsrat Bock. Das Abwasser dieses Gebietes würde wohl nach Reutlingen abgeführt werden.
Nach weiteren Erläuterungen fasst der Gemeinderat auf
Antrag der Vorsitzenden einstimmig folgenden Beschluss:
- Die in der Beschlussvorlage auf den Seiten 1 7 unter den Ziffern 1 bis 9 formulierten Beschlüsse werden beschlossen.
- Die Globalberechnung wird in der vorliegenden Fassung (Stand November 1999)
- beschlossen.
1.2 Neufassung Abwassersatzung
Gde.Oberamtsrat Bock führt aus, dass auf Grund der Globalberechnung der neue Kanalbeitrag auf DM 7,30/m² und der neue Klärbeitrag auf DM 3,90/m² festgesetzt werde. Die Höhe der Abwassergebühren bleibe unverändert bei DM 4,50/m² Abwasser. Die beigefügte Kalkulation der Abwassergebühren 2000 bestätigte den 1999 eingeführten Gebührensatz.
Gde.Oberamtsrat Bock führt aus, dass vom Gemeindetag eine neue Mustersatzung herausgegeben wurde, in der auch Änderungen des Wassergesetzes berücksichtigt wurden.
Zur Übersichtlichkeit schlage die Verwaltung vor, eine komplett neue Abwassersatzung zu
erlassen und nicht einzelne Paragrafen der bisherigen Satzung zu ändern.
Im Anschluss an die Ausführungen von Herrn Bock erkundigt sich GR Herrmann nach dem Deckungsgrad der Abwasserversorgung.
Gde.Oberamtsrat Bock beziffert diesen auf rd. 98 %.
Sodann fasst der Gemeinderat auf Antrag der Vorsitzenden einstimmig
folgenden Beschluss:
Die als Beschlussvorlage beigefügte Neufassung der Abwassersatzung wird beschlossen. Sie tritt zum 1.4.2000 in Kraft.
Die Vorsitzende bedankt sich bei Herrn Bock und Frau Schaupp-Haag für die Aufstellung der Globalberechnung und die Neufassung der Abwassersatzung und entlässt Frau Schaupp-Haag aus der Sitzung.
TOP 2 Bezuschussung Hochstämme
Gde.Amtmann Knop führt aus, dass die Gemeinde Wannweil bereits seit 1988 die Pflanzung von Obstbaumhochstämmen mit DM 15,--/Baum bezuschusse. Eine zahlenmäßige Beschränkung gäbe es dabei nicht.
GR Hallabrin weist darauf hin, dass es ein besonderes Anliegen des Obst- und Gartenbauvereins sei, dass Zuschüsse nicht nur für Hochstämme, sondern auch für Niederstämme gezahlt werden.
Gde.-Amtmann Knop führt aus, dass eine Befragung der Nachbargemeinden ergeben hätte, dass grundsätzlich nur Obsthochstämme gefördert werden. Hochstämme gelten als standorttypisch ,robust und als ökologisch wertvoller als Niederstämme.
Die Umfrage von Herrn Knop hat ergeben, dass die meisten Gemeinden zumindest in diesem Jahr auf Grund von Orkan Lothar die Pflanzung von Obstbäumen bezuschussen würden. Die Beträge schwanken hierbei zwischen DM 20,--und DM 30,--. Die meisten Gemeinden beschränken die Förderung auf drei bis fünf Bäume je Grundstück oder Antragsteller. Die Gemeinde schlägt nun vor, die Zuschüsse für die Pflanzung von Obstbaumhochstämmen von DM 15,-- auf DM 25,-- rückwirkend zum 1.1.2000 zu erhöhen. Eine zahlenmäßige Beschränkung solle es jedoch auch weiterhin nicht geben. Allerdings sollen nur Anpflanzungen im Aussenbereich gefördert werden.
GR Hallbarin bestätigt nochmals die Anregung des Obst- und Gartenbauvereins. Die meisten Mitglieder seien älter als 60 Jahre, was die Pflege der Hochstammanlagen problematisch gestalte. Des weiteren weist er darauf hin, dass ein Hochstamm erst wesentlich später mit Tragen beginne als ein Niederstamm.
GR Bender begrüßt ebenfalls die Förderung von Halbstämmen. Des weiteren regt er an, ob nicht auch Pflanzungen innerorts bezuschusst werden könnten.
Als Kompromiss könne er sich vorstellen, dass Halbstämme mit DM 15,-- je Baum und Hochstämme mit DM 25,-- je Baum gefördert werden.
GR Herrmann führt zur Historie aus, das es vor einiger Zeit Mode gewesen sei, Niederstämme zu pflanzen. Dem habe man durch die Zuschüsse für die Hochstämme auch ein wenig entgegenwirken wollen. Wenn sich die Pflanzung von Niederstämmen jedoch in einem gewissen Rahmem halten würden, könne er auch der Förderung von Niederstämmen zustimmen.
Nach einiger Diskussion schlägt die Vorsitzende als Kompromiss vor, innerorts Hochstämme und Halbstämme mit DM 25,-- je Baum zu fördern, außerhalb der Bebauung jedoch nur Hochstämme mit DM 25,-- je Baum.
Diesem Kompromissvorschlag kann GR Hallabrin zustimmen. Er zieht deshalb seinen Antrag auf Förderung von Hoch- und Halbstämmen mit jeweils DM 30,--pro Baum zurück.
Sodann fasst der Gemeinderat auf Antrag der Vorsitzenden einstimmig
folgenden Beschluss:
Die der GR-Drucks. 2000-38 beigefügten Richtlinien über die Gewährung von Zuschüssen für die Neupflanzung von Obstbäumen werden mit folgenden Änderungen beschlossen:
Die Gemeinde bezuschusst die Kosten für den Kauf von Obst-Jungbäumen mit DM 25,-- pro Baum unter folgender Voraussetzung:
- In der freien Feldflur muss es sich um einen Hochstamm mit einer Mindeststammhöhe von 1,60 m handeln.
- Innerorts werden Halb- und Hochstämme gefördert.
TOP 3 Bebauungsplan "Weingärten"
Aufstellungsbeschluss und vorgezogene Bürgerbeteiligung
Die Vorsitzende begrüßt zu diesem TOP Herrn Gonska vom Ingenieurbüro Reicherter-Gonska.
Zu diesem TOP liegen die GR-Drucks. 2000-39-34, sowie 2000-34 vor; des weiteren eine Gegenüberstellung der rechtskräftigen und der geplanten textlichen Festsetzungen in den Bebauungsplänen "Stockacher Halde" und "Weingärten" mit dem Stand 28.2.2000.
Die Vorsitzende führt aus, warum Gemeinderat und die Verwaltung zur Auffassung gekommen sind, das Gebiet der neu aufzustellenden Bebauungspläne "Weingärten" und "Stockacher Halde" neu zu überplanen und die bestehenden acht Bebauungspläne außer Kraft zu setzen. Sie weist darauf hin, dass innerhalb des Plangebietes "Weingärten" eine relativ große Fläche ungefähr 1/3- bisher überhaupt nicht überplant ist und die Gemeinde in diesem Bereich bereits einen Rechtsstreit verloren habe und das Gericht zur Auffassung kam, dass das Vorhaben mit insgesamt 11 Wohneinheiten sehr wohl in dieses Baugebiet passe. Es ist also notwendig geworden ein Maß zu finden, das einerseits den jetzigen Bestand schützt, auf der anderen Seite eine nicht gewünschte massive Bebauung ausschließt, ohne insbesondere für die kleineren Grundstücke- unerträgliche Maßregelungen aufzunehmen.
Die Möglichkeit für Erweiterungsbauten oder für den Ausbau für Nachkommen der Eigentümer müssen nach Auffassung der Vorsitzenden unbedingt erhalten bleiben. Um diesen Kompromiss zu schaffen, wurde die GR-Drucks. 2000-34 als Arbeitspapier entworfen.
Mit dem heute beabsichtigten Aufstellungsbeschluss soll auch der Beschluss über eine vorgezogene Bürgerbeteiligung in Form einer Informationsveranstaltung gefasst werden. Die daraus resultierenden Anregungen der Bürger würden im Gemeinderat abgewogen und der daraus resultierende Entwurf erneut ausgelegt werden.
Die Vorsitzende weist darauf hin, dass man sich also ganz am Anfang des Verfahrens befände. Des weiteren weist sie darauf hin, dass allein der Bebauungsplan "Weingärten" mehr als 200 Grundstücke umfasse, weshalb sich zwangsläufig ein Problem mit der Befangenheit von Gemeinderäten ergäbe.
Die Vorsitzende stellt in diesem Zusammenhang die Befangenheit der Gemeinderäte Keil, Wolfer und Raiser fest, die daraufhin vom Sitzungstisch abrücken. An der Behandlung des Tagesordnungspunktes nehmen neben der Vorsitzenden also teil: Die Gemeinderäte Gogel, Frau Sommer, Bender, Bader, Herrmann, Hallabrin und Kurz.
Auf Bitte von Frau Sommer weist die Vorsitzende für die Öffentlichkeit darauf hin, dass der Gemeinderat die Tendenz der Bebauungspläne bereits nichtöffentlich im Technischen Ausschuss vorberaten habe.
Frau Sommer möchte wissen, warum Herr Gonska nicht auf die Reklamation seitens des Gemeinderates reagiert und der Gemeinderat keine aktuelleren Pläne erhalten habe, in denen auch wirklich alle Häuser eingezeichnet seien.
Die Vorsitzende entgegnet, dass man die Pläne des Staatlichen Vermessungsamtes verwendet habe. In der Tat würden darin einige Häuser nicht eingezeichnet sein. Die Verwaltung müsse die fehlenden Häuser selbst anhand der Baugenehmigungen einzeichnen. Dies sei zeitlich aufwendig und konnte bislang noch nicht verwirklicht werden. Bis Ende des Verfahrens werden die Pläne selbstverständlich vervollständigt.
Herr Gonska erläutert nun den Vorentwurf des Bebauungsplans "Weingärten".
Anhand einer Folie zeigt er, unter welchen Gesichtspunkten er neue Baugrenzen gezogen habe. Es ist beabsichtigt, die Baugrenzen generell in einer gewissen Entfernung von der Straße talseitig z.B. 3 m verlaufen zu lassen. In den verschiedenen bisher bestehenden Plänen sind die Baugrenzen zum Teil willkürlich gezogen worden.
Nicht zuletzt auch um die Sonneneinstrahlung besser nutzen zu können, habe man im gesamten Bebauungsplan auf die Festsetzung der Firstrichtung der Gebäude verzichtet.
GR Herrmann weist in diesem Zusammenhang auf den Bereich vier hin, der das neue Bauvorhaben im Eiwiesenweg umfasst. Er möchte wissen, warum man hier den tatsächlichen Bestand festschreibt.
Die Vorsitzende weist darauf hin, dass das Gebäude noch nicht endgültig erstellt ist und man derzeit eben noch nicht von einem endgültigen Bestand ausgehen könne. Häufig komme es gerade bei Eigentumswohnungen vor, dass für kleine Bereiche im Nachhinein eine Umplanung beantragt wird. Ohne die speziellen Festsetzungen für dieses Grundstück könne man in rechtliche Probleme kommen.
GR Bender weist darauf hin, dass die Dachneigungen hangaufwärts abnehmen würden bis hin zu Flachdächern. Gleichzeitig sei jedoch das Aufständern von Solaranlagen nicht erlaubt. Aus seiner Sicht sei es nicht wünschenswert, wenn die Bauherren aufgrund des Bebauungsplanes die Sonnenenergie nicht nutzen können.
Herr Gonska weist darauf hin, dass die Festsetzung der Dachneigung im oberen Bereich bei 0 bis 25 Grad liege, d.h. der Bauherr müsse kein Flachdach errichten, sondern er könne ein Dach mit 25 Grad errichten. Im Falle einer gewünschten Solarenergienutzung könne er eine Ausnahme von der festgesetzten Dachneigung von weiteren 5 Grad beantragen. 30 Grad Dachneigung reichen jedoch aus, um eine Solaranlage dachintegriert zu installieren.
Herr Gonska erklärt weiter, dass man von einer abweichenden Bauweise ausgehe mit einer Längenbegrenzung von 25 m und mit einer Festsetzung von max. 4 Reihenhäusern. Er erinnert daran, dass in der Vorberatung ein zentraler Punkt gewesen sei, den Charakter des Gebiets zu erhalten. Als weitere Bremse neben der Längenbegrenzung, der Festlegung der Grundflächenzahl, der Zahl der Vollgeschosse wolle man auch die Höchstgrenze der Gebäudetiefe auf 15 m festlegen. Damit soll ein Terrassenhaus vermieden werden.
Eine weitere Reklementierung vor dem Hintergrund der Zielsetzung sei die Festlegung der höchstzulässigen Zahl der Wohnungen in Wohngebäuden. Je 200 m² Grundfläche wolle man eine Wohnung zulassen. Zur Vermeidung von Härtefällen könnte jedoch ab einem Teiler von 0,25 auf die nächsthöhere Wohneinheitenzahl aufgerundet werden. Damit solle verhindert werden, dass im Falle von Grundstücksteilungen nicht bereits bei der Grundstücksfläche von 201 m² eine zweite Wohnung errichtet werden könne. Des weiteren sei je Grundstück max. 6 Wohnungen zulässig.
Ferner weist Herr Gonska noch einmal darauf hin, dass man aufgrund der Vorberatung als weiteres Kriterium eine Geschossflächenzahl von 0,75 aufgenommen habe. Nebenanlagen sollen jetzt überall bis zu einem Rauminhalt von 20 m³ zulässig sein.
Über die Dachformen wolle man nach Aussagen von Herrn Gonska keine Festsetzungen mehr treffen. Bei den Dachaufbauten, Dacheinschnitten und den Dachfenstern aber Erleichterungen zulassen vor dem Hintergrund einer besseren Nutzung der bestehenden Dachgeschosse.
Die Stellplatzverpflichtung wird präzisiert: Bei Kleinstwohnungen bis 50 m² Wohnfläche wolle man einen Stellplatz fordern, bei 50 m² - 80 m² Wohnfläche 1,5 Stellplätze, darüberhinaus 2 Stellplätze pro Wohneinheit.
Die Vorsitzende weist allerdings darauf hin, dass bei einer Kommazahl immer nach oben aufgerundet werden muss.
Frau Sommer betont, dass die ALW grundsätzlich nichts gegen eine verdichtete Bebauung am richtigen Fleck habe. Die Wohngebiete "Stockacher Halde" und "Weingärten" weisen jedoch eine lockere Bebauung auf und für diese Gebiete halte die ALW maximal eine Doppelhaus- und Reihenhausbebauung für angebracht, nicht jedoch eine mehrgeschossige Bebauung.
Frau Sommer führt aus, dass es der ALW beim Aufstellungsbeschluss vor einem dreiviertel Jahr noch gelungen sei, eine Veränderungssperre mit in den Beschluss aufzunehmen, so dass der Gemeinderat jetzt eine gewisse Zeit gehabt habe, sich intensiv mit dem neuen Bebauungsplan zu beschäftigen.
Durch die engagierte Arbeit der ALW sei es gelungen, den Bebauungsplan mit einer Menge Details zu ergänzen, die diesen Ansinnen entgegenkommen. So habe bei der letzten Beratung noch nicht die Geschossflächenzahl zur Debatte gestanden. Die ALW habe eine Geschossflächenzahl von 0,6 vorgeschlagen, jetzt sei zumindest eine Geschossflächenzahl von 0,7 von Herrn Gonska und der Verwaltung vorgeschlagen worden.
Die Längenbegrenzung der Gebäude sei auf Antrag der ALW von 30 auf 25 m heruntergeschraubt worden. Ebenso sei aufgrund der ALW die Höchstgrenze der Gebäudetiefe auf 15 m verringert worden um wie ausgeführt- einen Terrassenbau zu verhindern.
Der Vorschlag, je Grundstück maximal 6 Wohnungen zuzulassen, sei von Frau Rösch gekommen. Ebenso der Teiler pro 200 m². der Vorschlag zur Vermeidung von Härtefällen bei der höchstzulässigen Zahl der Wohnungen in Wohngebäude stamme von der ALW.
Frau Sommer weist darauf hin, dass es ihrerseits immer noch Beanstandungen zum Bebauungsplanentwurf gebe. Einmal sei es die Größe der Baufenster, zum anderen die Festlegung der Trauf- und Firsthöhen unter Bezugnahme der EFH. Eine dritte Beanstandung umfasst die Größe der Dachgauben. Die Problematik zu den Punkten 2 und 3 werde Herr Bender anhand von Folien darstellen.
Des weiteren erklärt Frau Sommer, dass es die ALW gefreut hätte, wenn man neben Herrn Gonska auch einen anderen rechtskundigen Sachverständigen gehört hätte.
GR Bender verdeutlicht nun anhand von einer Folie z.B. die Bebauung des Grundstücks Baumgartenstraße 17 (willkürlich herausgegriffen) aussehen könnte.
Herr Gonska weist zu diesem Plan von Herrn Bender darauf hin, dass durch das Gebäude nicht 40% des Grundstücks überbaut werden könne, sondern die 40% bedeuten, dass nicht nur das Gebäude, sondern auch Garage, Stellplätze und Zufahrtswege maximal 40% des Grundstücks in Anspruch nehmen dürfe.
Die Vorsitzende weist darauf hin, dass der bisherige rechtliche Rahmen ein noch größeres Gebäude zulassen würde und man auch als positiven Effekt sehen müsse, dass durch die Geschossflächenzahl von 0,4 ein Anbau ermöglicht würde.
Die nächste Folie, die GR Bender auflegt, zeigt das Gebäude von der Seite. Herr Bender hat das bestehende Gebäude eingetragen mit der Hangneigung. Er weist darauf hin, dass der Bebauungsplan eine Aufstellung des Geländes talseits von bis zu 1,50 m ermöglicht. Das Untergeschoss ist als Folgegeschoss ausgebaut. Darüber hat Herr Bender die Erdgeschossfußbodenhöhe eingezeichnet. Auf diese Erdgeschossfußbodenhöhe bezieht sich die bergseitige Traufhöhe von 3,55 m und die talseitige von 6,50 und nicht wie im Systemschnitt von Herrn Gonska dargestellt- auf das ebene Gelände.
Herr Gonska interveniert hierzu, dass es dann richtiger heißen müsste, dass sich die maximalen Trauf- und Firsthöhen bergseitig auf die Erdgeschossfußbodenhöhe beziehen und talseitig auf den Fußboden des Untergeschosses. So seien aber auch die von ihm angefertigten Systemschnitte zu verstehen und so habe er dies auch immer vorgetragen.
GR Bender fragt sich weiter ob es überhaupt sinnvoll ist, die Trauf- und Firsthöhen auf die Erdgeschossfußbodenhöhe zu beziehen, da sich die EFH nicht immer genau festlegen lasse. Seiner Ansicht nach sollen die Traufhöhen deshalb auf das gewachsene Gelände bezogen werden.
Die Vorsitzende und Herr Gonska verdeutlichen, dass dies nicht möglich sei, da das gewachsene Gelände insbesondere bei den hangabwärts liegenden Bauplätzen in aller Regel nicht mehr feststellbar sei, da für die Errichtung der Straßenkörper Aufschüttungen im hangseitigen Bereich notwendig gewesen wären, was in aller Regel stark abfallende Grundstücke zur folge habe.
Würde man hier vom nun vorhandenen Gelände ausgehen, würde in aller Regel bereits der Eingang einnige Stufen unter dem Straßenniveau liegen.
Herr Bender erläutert ferner die Überlegung, die die ALW hinsichtlich der Dachaufbauten gestellt habe. Er sei der Ansicht, dass die Dachaufbauten in der Größe, wie sie für zulässig erklärt werden sollten, von unten sehr massiv wirken würden. Man sollte die Dachaufbauten im Ausmaß reduzieren, so dass der Eindruck einer zu wuchtigen Bebauung nicht erweckt werde.
Die Vorsitzende erwidert, dass man aus städtebaulicher Sicht über die Größe der Dachaufbauten sicherlich streiten könne. Man wolle Dachaufbauten bis zu 5 m zulassen. Um diese Länge auszuschöpfen muss das Haus nach den Vorschriften bereits 10 m breit sein. Sie weist darauf hin, dass 5 m in der Regel einer Raumbreite entsprechen und dies daher eine sinnvolle Größe für eine Dachbebauung ist.
Herr Gonska weist darauf hin, dass die von Herrn Bender zu den Dachgauben aufgelegte Folie nicht richtig ist. Er verweist auf die Ziffern D 1.3.3 des textlichen Teiles, wonach Dacheinschnitte mindestens 1 m unterhalb dem First des Hauptdaches liegen müsse.
Abschließend zu den Ausführungen von GR Bender stelle Frau Sommer hinsichtlich der Festlegung der EFH fest, dass man z.B. über ein Baugesuch gesprochen habe, in welchem der Bauherr im Untergeschoss ein Gartengeschoss errichtet habe und die EFH über das Gartengeschoss gelegt hätte.
Herr Gonska erkärt, dass die Verwaltung das, was Herr Bender vorgetragen habe, ebenfalls nicht wolle. Er werde den textlichen Teil noch einmal überprüfen und bei der talseitigen Traufhöhe gemeinsam mit dem Landratsamt versuchen, eine eindeutige Definition im Sinne von Herrn Bender zu finden.
GR Herrmann meldet sich zu Wort und erklärt, dass sich auch die CDU-Fraktion intensiv mit dem Bebauungsplanentwurf auseinandergesetzt habe. Man sei hierbei auch zu keinem einheitlichen Ergebnis gekommen, so dass er im folgenden nur seine eigene Meinung wiedergeben könne.
Herr Herrmann führt aus, dass die bisherigen Gebäudeeigentümer nach und nach sterben würden. Die Besitzverhältnisse werden sich ändern und damit evtl. auch die Vorstellung der neuen Besitzer, wie das Grundstück verwertet werden könne. Um dieser Entwicklung Rechnung zu tragen sei der Gemeinderat letztendlich da und so werden seiner Auffassung nach gewisse Änderungen notwendig.
GR Herrmann weist darauf hin, dass von den beiden Bebauungsplänen fast 1/3 der überbauten Fläche Wannweils betroffen sei. Die Festsetzungen hierin hätten in verschiedene Richtungen Auswirkungen. Man müsse sich darüber klar werden, ob man mehr Wohnungen für Familien wolle, oder eher kleinere Wohnungen er plädiert für das erstere.
GR Herrmann ist der Ansicht, dass der "Häuslesbauer" früher ein anderer war als der heutige. Zwar sei durch die bisherigen Festsetzungen eine massivere Bebauung möglich gewesen als man sie tatsächlich vorfinde. Jedoch habe der frühere Bauherr die bisherige Grundflächenzahl von 0,4 in der Regel nicht ausgenutzt. Der heutige Häuslesbauer sei oftmals ein Bauträger, der die Grundstücke unter wirtschaftlichen Aspekten nutzen wolle. Herr Herrmann erklärt, dass er Frau Sommer diesbezüglich Recht geben müsse, dass erst durch die Vorberatungen die Verwaltung einen Teil der jetzigen Begrenzungen vorschlage.
Die Begrenzungen seien ihm jedoch immer noch zu wenig. Herr Herrmann vertritt vor allem die Auffassung, dass bei relativ großen Grundstücken, z.B. mit 10 ar, immer noch viel zu massive Gebäude möglich wären. Er wolle zur Diskussion stellen, ob man nicht lieber doch mit Baufenstern arbeiten würde. Dies wolle er jedoch nicht zum Antrag erheben. Des weiteren wolle er eine Verringerung der Grundflächenzahl auf 0,3 beantragen, zumindest bei den über 4 ar großen Grundstücken. Auch sei ein Gebäude mit 25 m zu lang und mit 15 m zu tief. Er plädiere für eine Längenbegrenzung von 21 m und einer Begrenzung der Gebäudetiefe auf 12 m.
Als drittes beantragt er eine Reduzierung der maximalen Gebäudehöhe in der Marienstraße von 12 m auf 11 m. Herr Herrmann weist darauf hin, dass heute einige Gemeinderäte fehlen würden. Er könne sich deshalb vorstellen, den Aufstellungsbeschluss zu vertragen. Man solle ein mehrheitlich abgesegnetes Papier entwickeln und nicht dem Bürger etwas vorlegen, was möglicherweise der Gemeinderat anders sehe.
Die Vorsitzende erwidert, dass sie sich ebenfalls gut vorstellen könnte, zunächst den Entwurf mit den Bürgern im Rahmen der vorgezogenen Bürgerinformation zu beraten und dann weitere Anregungen der Gemeinderäte und der Bürger gegebenenfalls mit den beiden erkrankten und nicht befangenen Gemeinderäten im weiteren Verfahren zu behandeln.
Die Vorsitzende zeigt noch einmal deutlich auf, warum sie gegen die Festsetzung von Baufenstern sei. Dadurch würde man für jedes einzelne Grundstück eine starke Regelung treffen und jetzigen Eigentümer und künftigen Nutzung in ihren Möglichkeiten beschränken z.B. ob ein Anbau an das Gebäude erfolgen soll oder eine Grundstücksteilung für eine weitere Bebauung.
GR Herrmann weist sie darauf hin, dass dann eine Reihenbebauung von 4 Reihenhäusern nicht mehr möglich ist.
Frau Rösch weist aber darauf hin, dass gerade im Hinblick auf kostengünstiges familienbezogenes Bauen dies in der Zukunft sicher eine praktizierte Form der Eigentumschaffung sei.
Bezüglich der Kosten macht es jedoch vorbehaltlich dessen, dass das Grundstück groß genug ist um überhaupt eine Bebauung mit vier Wohneinheiten zuzulassen, sich kostenmäßig selbstverständlich auswirkt ob dann aufgrund der Längenbegrenzung drei oder vier Reihenhäuser errichtet werden können.
Auch Frau Sommer schlägt vor, die Fortsetzung der Behandlung des Tagesordnungspunktes zu vertagen, da ihre Fraktion zunächst über die Vorschläge von Herrn Herrmann nachdenken müsse.
Die Vorsitzende spricht sich gegen diese Vorgehensweise aus. Sie erinnert daran, dass durch den Erlass der Veränderungssperre einige Baugesuche schon seit längerer Zeit nicht genehmigt werden können. Ihrer Ansicht nach sollte spätestens im April die vorgezogene Bürgerbeteiligung durchgeführt werden. Da der Gemeinderat anschließend mindestens einmal wahrscheinlich zweimal- die Möglichkeit habe, sich im Rahmen des Verfahrens Aussagen zu den konkreten Festsetzungen zu machen.
Frau Sommer erklärt, dass sie mit GR Herrmann der Meinung sei, dass der Gemeinderat den Bürgern etwas in die Hand geben solle, das aus einem Guss sei. Natürlich wolle man dann gerne noch die Anregungen der Bürger aufnehmen. Frau Sommer weist darauf hin, dass die zwei Bebauungspläne Vorbildcharakter hätten. Sie erinnert daran, dass man nicht nur diese Bebauungspläne in absehbarer Zeit ändern wollen, sondern sukzessive alle Bebauungspläne der Gemeinde.
GR Gogel meldet sich zu Wort und erklärt, er finde das, was GR Herrmann beantragt habe etwas "grausam", nachdem sowohl die Bundesregierung als auch die Landesregierung versuche, billiges und günstiges bauen zu fördern. Durch die von GR Herrmann vorgeschlagene weitgehende Einschränkung bekomme man keine kostengünstigen Häuser mehr, sondern wörtlich "Trafo-Stationen". Der Gemeinderat müsse bedenken, dass er etwas für die Bürger tue. Er glaubt nicht, dass die Bebauung in Zukunft anders aussähe und jeder Grundstückseigentümer die Grenzen maximal nutzen würde. Er plädiert dafür, dass die Grundstückseigentümern mit ihren Grundstücke auch nach der Bebauungsplanänderung noch etwas anfangen können und Häuser so an- oder umbauen, wie es ihren Wünschen entspricht.
Ferner weist Herr Gogel darauf hin, dass der Gemeinderat auch an die jüngeren Familien denken müsse, die sich kein Einfamlienhaus dazu noch auf einem großen Grundstück- leisten können. Den jungen Familien sei es eher möglich, ein Reihenhaus zu bauen oder erst einmal eine Geschosswohnung zu erwerben.
Herr Gogel bittet den Gemeinderat, sich in die Situation der jungen Familien zu versetzen. Im übrigen weist er darauf hin, dass er etwas merkwürdig findet, dass nun Bauträger verdammt werden, wenn die Gemeinde jedoch einen größeren Bauplatz habe man bisher immer froh war, wenn man Bauträger gefunden hat, die diese erworben haben.
Mit den vorgeschlagenen Beschränkungen der Verwaltung sei man, nach Auffassung von Herrn Gogel, weit genug gegangen und der Gemeinderat täte gut daran, sich den Vorschlägen der Verwaltung anzuschließen. Im übrigen störe es ihn, dass viele Aussagen gemacht werden, über deren Auswirkungen in der Praxis die Redner wohl nicht allzuviel Ahnung hätten.
Die Vorsitzende nimmt hierzu Herrn Herrmann in Schutz und weist darauf hin, dass es prinzip der politischen Vertretung sei, dass die einzelnen Gemeinderäte durch öffentliche Wahl legitimiert seien und jeder seinen Teil zu der Entscheidung beitragen solle.
GR Kurz stellt fest, dass GR Herrmann und die ALW betonten, dass sie einen sparsamen Umgang mit Grund und Boden wollen. Andererseits sprechen sie sich gegen eine Verdichtung der Bebauung aus. Die Verwaltung habe sich bei den vorgeschlagenen Festsetzungen der bestehenden Bebauung und den bisherigen Festsetzungen orientiert. Eine weitere Reduzierung halte er für einen starken Eingriff. Er GR Kurz- könne den Vorschlägen der Verwaltung zustimmen.
Die Vorsitzende schlägt im Hinblick auf den Antrag von GR Herrmann einen Kompromiss vor. Danach soll es bei Grundstücken mit einer Grundfläche von bis einschließlich 5 ar bei der Grundflächenzahl von 0,4 belassen werden, bei größeren Grundstücken schlägt sie nunmehr vor, die Grundflächenzahl von 0,35 festzusetzen.
Die Vorsitzende schlägt vor, über diesen Vorschlag in zwei Stufen abzustimmen.
Sodann fasst der Gemeinderat auf Antrag der Vorsitzenden einstimmig
folgenden Beschluss:
Für Grundstücke mit einer Grundfläche von bis einschließlich 5 ar wird die von der Verwaltung vorgeschlagene Grundfläche von 0,4 beibehalten.
Sodann fasst der Gemeinderat mehrheitlich bei 2 Gegenstimmen
folgenden Beschluss:
Für Grundstücke mit einer Fläche von mehr als 5 ar wird eine Grundflächenzahl von 0,35 festgesetzt.
Die Vorsitzende stellt fest, dass sich diese Festsetzung natürlich auch auf die Gebäudegröße auswirke. Sie möchte von GR Herrmann wissen, ob dieser seinen Antrag bezüglich der Reduzierung der Längenbegrenzung und der Gebäudetiefen aufrecht erhalte.
GR Herrmann erklärt, dass er diesen Antrag zurückstellen und nötigenfalls auf Grund weiterer Beratungen erneut vorbringen werde.
GR Bender erklärt, dass der Textteil so geändert werden müsse, dass die talseitige Höhe unmissverständlich so abgewickelt werde, wie in den Systemschnitten unter der Ziff. C 8 dargestellt.
Des weiteren weist GR Bender auf einen Fehler in der Begründung hin. Unter der Ziff. 4 e stehe zwar, dass maximal sechs Wohneinheiten pro Grundstück zulässig seien. Im nachfolgenden Satz hieße es jedoch, dass bei einer Grundstücksgröße von 1 500 m² maximal acht Wohnungen zulässig seien. Dies sei falsch. Auch hier müsse es lauten: Sechs Wohnungen.
Herr Gonska bestätigt dies.
Frau Rösch führt aus, dass die Begründung schon damals für den Erlass der Veränderungssperre verfasst worden sei. Damals sei man noch von maximal acht Wohnungen je Grundstück ausgegangen.
Sodann fasst der Gemeinderat auf Antrag der Vorsitzenden einstimmig
folgenden Beschluss:
- Für den im Lageplan vom 28.2.2000 dargestellten Bereich wird nach § 2 Abs. 1 BauGB ein Bebauungsplan "Weingärten" aufgestellt.
- Die vorgezogene Bürgerbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB wird in Form einer Formationsveranstaltung durchgeführt, in der die Ziele und Zwecke der Planung dargelegt werden und in der Gelegenheit zur Äußerung und zur Erörterung der Planung gegeben wird. Die Informationsveranstaltung wird auf den 10. April 2000 terminiert. Im Anschluss an die Informationsveranstaltung wird den Bürgern bis einschließlich 5. Mai 2000 Zeit gegeben, sich zum Planinhalt zu äussern.
- Die beschlossene Veränderungssperre wird von diesen Beschlüssen nicht berührt.
TOP 4-Bebauungsplan "Stockacher Halde"
Aufstellungsbeschluss und vorgezogene Bürgerbeteiligung
Zu diesem TOP liegen die GR-Drucks. 2000-40-35 sowie 2000-35 vor.
Die Vorsitzende ist bei diesem Tagesordnungspunkt befangen und bittet deshalb Herrn GR Herrmann als ihren 1. Stellvertreter, die Sitzung bei diesem TOP zu leiten.
GR Herrmann ruft den TOP auf und stellt die Befangenheit von Bmin Rösch, GR Kurz, GR Wolfer und GR Bender fest. Damit sind sieben Gemeinderäte anwesend und stimmberechtigt. Die Beschlussfähigkeit des Gemeinderats ist jedoch nur dann gegeben, wenn mehr als die Hälfte der Mitglieder des Gemeinderats anwesend und stimmberechtigt sind. Dies wären acht.
GR Herrmann stellt also fest, dass der TOP wegen Beschlussunfähigkeit nicht beraten werden kann.
Frau Rösch übernimmt wieder den Vorsitz im Gemeinderat.
Für die Zuhörer führt sie aus, dass nun nicht auf "ewige Zeit" nicht über den Bebauungsplan "Stockacher Halde" beraten werden könne. Das Verfahren gem. § 37 Gemeindeordnung sehe nun vor, dass eine geringere Anzahl von nicht befangenen Gemeinderäten ausreiche, um den Bebauungsplan "Stockacher Halde" in der nächsten Sitzung zu behandeln.
TOP 5 Bekanntgaben
Hier liegt von Seiten der Verwaltung nichts vor.
TOP 6 Verschiedenes, Wünsche und Anfragen
- Persönliche Erklärung von GR Keil zum Bebauungsplanverfahren "Stockacher Halde"
GR Keil erklärt, dass sich die Trennung der beiden Bebauungspläne "Stockacher Halde" und "Weingärten" für ihn als Farce darstelle. In dem einen Bebauungsplan "Weingärten" sei er befangen. Dort dürfe er nichts sagen, der Bebauungsplan "Stockacher Halde" wurde auf Grund Beschlussunfähigkeit vertagt. Als befangener Gemeinderat habe er leider auch bei der Beratung des Bebauungsplans "Weingärten" nicht an der nichtöffentlichen Vorberatung teilnehmen können. Dies sei für ihn nun besonders misslich, da seine Fraktionskollegen ebenfalls befangen oder krank seien. Dabei hätte er durchaus zu einigen Punkten etwas zu sagen gehabt. Leider bliebe ihm nur, sich im Rahmen der Bürgeranhörung wie jeder andere Bürger zum Bebauungsplan zu äussern.
Er GR Keil frage sich ferner, warum der Gemeinderat in der heutigen Sitzung über den Vorschlag der Verwaltung hinaus so viel festlegen wolle und nicht zunächst abwarte, was die Bürger zum Planentwurf zu sagen hätten, wie es gerade das Verfahren der vorgezogenen Bürgerbeteiligung vorsehe.
Frau Rösch erklärt, dass sie die Bedenken von GR Keil ernst nehme. Es sei ihm jedoch nicht benommen, bei der Beratung des Bebauungsplanes "Stockacher Halde" seine Anregungen einzubringen und dass der Bebauungsplan sehr wohl ausführlich und für sich beraten werde.
2.Anbindung an den Reutlinger Nachtbus
Frau Sommer erkundigt sich nach dem Verfahrensstand.
Die Vorsitzende führt aus, dass sie diesbezüglich in Kontakt zu den Bürgermeistern von Pfullingen, Eningen, Walddorfhäslach und Pliezhausen getreten sei
. Eine Linie über Pliezhausen-Wannweil und Walddorfhäslach würde jedoch zu einem Zuschussbedarf eisnchließlich der Gegenlinie Eningen-Pfullingen in Höhe von DM 70 000,-- führen. Mehrheitlich sei sie mit ihren Bürgermeisterkollegen der Ansicht, dass man möglicherweise durch Ruftaxen eine Anbindung an die Nachtbusse erreichen könne. Für Wannweil sieht sie die Lösung so, dass bei Ankunft der Nachtbusse in Betzingen dort ein Taxi stationiert werde.
Der RSV (Reutlinger Stadtverkehr) hätte es übernommen, hierfür Angebot einzuholen.
Nachdem keine weiteren Wortmeldungen mehr vorliegen, schließt die Vorsitzende um 22.35 Uhr die öffentliche Sitzung des Gemeinderats.
Wannweil, den 23/27. März 2000
Anette Rösch
Bürgermeisterin
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