In der Sitzung am 23.01.2003 hat der Gemeinderat
beschlossen, Zuschüsse für die Errichtung von Solaranlagen nur noch dann zu
gewähren, wenn der Antragssteller – aus Gründen, die er nicht zu vertreten hat –
keine Förderung vom Bund oder Land erhalten kann bzw. konnte.
Beispielsweise, weil der Wert oder die Größe der
Maßnahme unter den Fördervoraussetzungen liegt oder weil die Förderung durch
Bund oder Land unterjährig eingestellt wurde.
Gleichzeitig wurde der Zuschussbetrag auf 92 € je qm
Kollektorfläche reduziert. (Am 1.02.2003 wieder auf 125 €/qm erhöht; ab 2004
soll der Zuschuss 110 €/qm betragen)
(Siehe Richtline der Gemeinde über die Förderung von Solaranlagen vom 23.01.2003)
Der Gemeinderat hat sich diese Entscheidung nicht
leicht gemacht.
Aber die derzeitige Haushaltslage zwingt die
Verwaltung und den Gemeinderat zu überlegen, wo Ausgaben eingespart werden
können. Auch andere Bereiche werden von Sparmaßnahmen nicht verschont werden
können.
Erfreulicherweise hat sich aber seit 1996, seit dem
die Gemeinde die Zuschüsse für Solaranlagen und auch Niedrigenergiehäuser
gewährt hat, einiges beim Land und vor allem dem Bund getan, was die Förderung
von Solaranlagen anbelangt.
Die Förderung ist beachtlich. Bei Inanspruchnahme der
höchst möglichen Förderung gelten Photovoltaikanlagen als rentabel. Thermische
Solaranlagen amortisieren sich nach Ansicht von Fachleuten sogar ohne
staatliche Förderung. Steigende Energiepreise bestärken diese Aussage.
Nachfolgend sollen kurz die Fördermöglichkeiten und
Auskunftsstellen hierzu genannt werden:
Wer über einen Internet-Anschluss verfügt, sollte die
Seite www.solarfoerderung.de
aufrufen, dort kann man anhand weniger Daten „durchspielen“, welche Förderung
möglich ist. Über „Links“ kann man sich dann die entsprechenden Richtlinien
oder auch Anträge anschauen bzw. herunterladen.
Hierfür sind Zuschüsse in
Höhe von 125 € je qm Kollektorfläche erhältlich.
Kontakt:
Bundesamt für Wirtschaft
und Ausfuhrkontrolle
Tel. 06196/908
625
email:
solar@bafa.de
Internet:
www.bafa.de
Handelt es sich bei dem Gebäude auf dem die
Solaranlage errichtet werden soll, um einen Altbau (Baugenehmigung vor dem
1.1.1984) ist von der L-Bank im Rahmen des Energieeinsparprogramms (zusätzlich)
ein zinsverbilligtes Darlehen erhältlich.
Bei Maßnahmen im Wert von 7.500 € bis 15.000 €
beträgt der derzeitige Zinssatz 1,5 %; gehen die Kosten darüber hinaus, beträgt
der Zinssatz für das über 15.000 € hinausgehende Darlehen 3,3 %. (Laufzeit des
Darlehens: 20 Jahre).
Kontakt:
L-Bank
Tel. 0721/150-1040
Internet: www.l-bank.de
Nach dem EEG (Gesetz für den Vorrang Erneuerbarer
Energien) wird dem Betreiber einer Photovoltaikanlage über 20 Jahre eine
gesetzlich festgeschriebene Vergütung von (derzeit) 45,6 Cent je kWh
eingespeisten Strom gewährt.
Um diese Einspeisevergütung zu erhalten schließen Sie
mit Ihrem Netzbetreiber einen Einspeisevertrag. Der Vertrag beinhaltet die
Laufzeit (20 Jahre) und die Höhe der Vergütung (entsprechend dem EEG).
Kontakt:
FairEnergie Gmbh
Hauffstr. 89
72762 Reutlingen
Tel. 07121/582-0
Darüber hinaus gibt es aber auch noch die Möglichkeit
nach dem 100.000-Dächer-Solarstrom-Programm ein zinsverbilligtes
Darlehen zu bekommen (Zinssatz derzeit
1,91 % bei einer Laufzeit von 10 Jahren und zwei
tilgungsfreien Jahren)
Kontakt:
Kreditanstalt für
Wiederaufbau (KfW)
Tel. 01801/335577
Internet: www.kfw.de
Als Ansprechpartner bei der Gemeindeverwaltung steht
Ihnen nach wie vor Herr Knop, Tel. 9585-33, zur Verfügung.
Abschließend der Hinweis, dass die Gemeinde seit 1996
insgesamt 22 Solaranlagen mit einem Gesamtbetrag in Höhe von fast
15.000 € bezuschusst hat.
Mit unterstützt wurden dadurch Investitionen
in Höhe von rund 170.000 €.