Gemeinde fördert Solaranlagen nur noch nachrangig

 

In der Sitzung am 23.01.2003 hat der Gemeinderat beschlossen, Zuschüsse für die Errichtung von Solaranlagen nur noch dann zu gewähren, wenn der Antragssteller – aus Gründen, die er nicht zu vertreten hat – keine Förderung vom Bund oder Land erhalten kann bzw. konnte.

 

Beispielsweise, weil der Wert oder die Größe der Maßnahme unter den Fördervoraussetzungen liegt oder weil die Förderung durch Bund oder Land unterjährig eingestellt wurde.

 

Gleichzeitig wurde der Zuschussbetrag auf 92 € je qm Kollektorfläche reduziert. (Am 1.02.2003 wieder auf 125 €/qm erhöht; ab 2004 soll der Zuschuss 110 €/qm betragen)

(Siehe Richtline der Gemeinde über die Förderung von Solaranlagen vom 23.01.2003)

 

Der Gemeinderat hat sich diese Entscheidung nicht leicht gemacht.

 

Aber die derzeitige Haushaltslage zwingt die Verwaltung und den Gemeinderat zu überlegen, wo Ausgaben eingespart werden können. Auch andere Bereiche werden von Sparmaßnahmen nicht verschont werden können.

 

Erfreulicherweise hat sich aber seit 1996, seit dem die Gemeinde die Zuschüsse für Solaranlagen und auch Niedrigenergiehäuser gewährt hat, einiges beim Land und vor allem dem Bund getan, was die Förderung von Solaranlagen anbelangt.

 

Die Förderung ist beachtlich. Bei Inanspruchnahme der höchst möglichen Förderung gelten Photovoltaikanlagen als rentabel. Thermische Solaranlagen amortisieren sich nach Ansicht von Fachleuten sogar ohne staatliche Förderung. Steigende Energiepreise bestärken diese Aussage.

 

Nachfolgend sollen kurz die Fördermöglichkeiten und Auskunftsstellen hierzu genannt werden:

 

Wer über einen Internet-Anschluss verfügt, sollte die Seite www.solarfoerderung.de aufrufen, dort kann man anhand weniger Daten „durchspielen“, welche Förderung möglich ist. Über „Links“ kann man sich dann die entsprechenden Richtlinien oder auch Anträge anschauen bzw. herunterladen.

 

Förderung von thermischen Solaranlagen

 

Hierfür sind Zuschüsse in Höhe von 125 € je qm Kollektorfläche erhältlich.

 

Kontakt:

Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle

Tel. 06196/908 625

email: solar@bafa.de

Internet: www.bafa.de

 

Handelt es sich bei dem Gebäude auf dem die Solaranlage errichtet werden soll, um einen Altbau (Baugenehmigung vor dem 1.1.1984) ist von der L-Bank im Rahmen des Energieeinsparprogramms (zusätzlich) ein zinsverbilligtes Darlehen erhältlich.

 

Bei Maßnahmen im Wert von 7.500 € bis 15.000 € beträgt der derzeitige Zinssatz 1,5 %; gehen die Kosten darüber hinaus, beträgt der Zinssatz für das über 15.000 € hinausgehende Darlehen 3,3 %. (Laufzeit des Darlehens: 20 Jahre).

 

Kontakt:

L-Bank

Tel. 0721/150-1040

Internet: www.l-bank.de

 

Förderung von Photovoltaikanlagen

 

Nach dem EEG (Gesetz für den Vorrang Erneuerbarer Energien) wird dem Betreiber einer Photovoltaikanlage über 20 Jahre eine gesetzlich festgeschriebene Vergütung von (derzeit) 45,6 Cent je kWh eingespeisten Strom gewährt.

 

Um diese Einspeisevergütung zu erhalten schließen Sie mit Ihrem Netzbetreiber einen Einspeisevertrag. Der Vertrag beinhaltet die Laufzeit (20 Jahre) und die Höhe der Vergütung (entsprechend dem EEG).

 

Kontakt:

FairEnergie Gmbh

Hauffstr. 89

72762 Reutlingen

Tel. 07121/582-0

 

 

Darüber hinaus gibt es aber auch noch die Möglichkeit nach dem 100.000-Dächer-Solarstrom-Programm ein zinsverbilligtes Darlehen zu bekommen (Zinssatz derzeit

1,91 % bei einer Laufzeit von 10 Jahren und zwei tilgungsfreien Jahren)

 

Kontakt:

Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)

Tel. 01801/335577

Internet: www.kfw.de

 

 

Als Ansprechpartner bei der Gemeindeverwaltung steht Ihnen nach wie vor Herr Knop, Tel. 9585-33, zur Verfügung.

 

Abschließend der Hinweis, dass die Gemeinde seit 1996 insgesamt 22 Solaranlagen mit einem Gesamtbetrag in Höhe von fast 15.000 € bezuschusst hat.

 

Mit unterstützt wurden dadurch Investitionen in Höhe von rund 170.000 €.

 

Für Niedrigenergiehäuser wurden insgesamt Zuschüsse in Höhe von rund 6.900 € bewilligt.

Seit Inkrafttreten der Energieeinsparverordnung (EnEV) erfolgt keine Förderung mehr, da diese Niedrigenergiestandard verbindlich vorsieht.

 

Bürgermeisteramt Wannweil