An das
Landratsamt Reutlingen
- Untere Denkmalschutzbehörde -
Bismarckstr. 47
72764 Reutlingen
Datum:

Antrag auf denkmalschutzrechtliche Genehmigung

Antragsteller
Name:
Straße:
Plz, Ort:    
Telefon: Fax:

Grundstückseigentümer (falls Antragsteller nicht Eigentümer ist):
Name:
Straße:
Plz, Ort:    
Telefon: Fax:

Art des Denkmals (Wohnhaus, Scheune, Statue o.ä.):

Adresse des Denkmals:

Maßnahmenbeschreibung:

Zur Beurteilung der Genehmigungsfähigkeit der beabsichtigten Arbeiten ist eine genaue Beschreibung aller geplanten Maßnahmen sowohl am Äußeren wie auch im Inneren des Denkmals notwendig. Auch das Entfernen von Teilen des Denkmals (z. B. Fensterläden) ist anzugeben.

Die Maßnahmenbeschreibung muß zudem Angaben über die Art des vorgesehenen Materials enthalten (z. B. Kunststoffe oder natürliche Stoffe wie Holz; Kunststoffarbe oder mineralische Farben; Biberschwanzziegel oder Doppelmuldenfalzziegel u. ä.).

Maßnahmen am Äußeren den Denkmals:
Hierzu gehören alle Maßnahmen, die sich auf das äußere Erscheinungsbild des Denkmals auswirken können (z. B. Fenster, Fensterläden, Türen, Dachdeckung, Dachaufbauten, Farbanstrich, Antennen, Satellitenanlagen, Freilegen des Fachwerks u. ä.).


- Bitte ausfüllen, gegebenenfalls gesondertes Blatt beifügen. -

Maßnahmen im Inneren des Denkmals:

Hier sind alle Maßnahmen im Innern des Denkmals zu beschreiben (z. B. Einziehen von Wänden und Decken, Installation einer Heizungsanlage, Erneuerung bzw. Sanierung der Fußböden, Wände, Decken, Türen u. ä.), insbesonders, wenn hierdurch historische Ausstattung berührt wird.


- Bitte ausfüllen, gegebenenfalls gesondertes Blatt beifügen. -

Sonstiges:

Hierzu gehören Maßnahmen, die nicht am Denkmal selbst vorgesehen sind (z. B. Veränderungen an historischen Einfriedungen u. ä.).


- Bitte ausfüllen, gegebenenfalls gesondertes Blatt beifügen. -

Hinweise:

1. Empfohlen wird die Vorlage der Angebote, sofern die Maßnahmen nicht in Eigenarbeit durchgeführt werden.
Bei einigen Maßnahmen sind besondere Unterlagen notwendig (z. B. sind bei Fenstererneuerungen Werkzeichnungen vom Fensterbauer mit Ansichten der Beschlagsart und Profilschnitte vorzulegen; restauratorische Befunduntersuchung der von den Maßnahmen betroffenen Bereiche; Raumbuch mit Substanzerfassung und Maßnahmenbeschilderung in allen Räumen, in denen Maßnahmen beabsichtigt sind). Einzelheiten bitten wir mit der Denkmalschutzbehörde bzw. dem Landesdenkmalamt zu klären.
2. Bei umfangreichen Maßnahmen am Kulturdenkmal wird empfohlen, einen Ortstermin mit den Denkmalschutzbehörden durchzuführen. Termine können bei der Denkmalschutzbehörde des Landratsamtes vereinbart werden.
3. Mit den Maßnahmen darf erst nach Erteilen der gebührenpflichtigen denkmalschutzrechtlichen Genehmigung begonnen werden.
Werden Maßnahmen ohne die erforderliche denkmalschutzrechtliche Genehmigung durchgeführt, so stellt dies eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit einer Geldbuße geahndet werden.
4. Die denkmalrechtliche Genehmigung kann mit Auflagen verbunden werden, um die denkmalgerechte Durchführung der Maßnahmen sicherzustellen. Die Auflagen sind bindend und bei der Ausführung zu beachten. Empfohlen wird daher, mit den Handwerkern die Arbeiten genau abzusprechen.
5. Treten während der Bauausführung unerwartete Probleme auf, die die Belange des Denkmalschutzes berühren und gegebenenfalls Abweichungen von der erteilten Genehmigung erforderlich machen, ist vor Weiterführen der Maßnahmen Kontakt mit den Denkmalschutzbehörden aufzunehmen.
6. Bei allen fernmündlichen Rückfragen steht Ihnen die Untere Denkmalschutzbehörde gerne unter der Rufnummer 07121/ 480-0 oder während der Sprechzeiten Mittwochs 8.00 Uhr - 12.00 Uhr und 13.30 Uhr - 17.00 Uhr sowie Freitags von 8.00 Uhr - 12.00 Uhr zur Verfügung.
7. Im Baugenehmigungsverfahren werden die denkmalrechtlichen Belange automatisch berücksichtigt. Eines besonderen Antrags auf denkmalrechtliche Genehmigung bedarf es dann nicht.

Dies gilt nicht im Kenntnisgabeverfahren.

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Unterschrift des Antragstellers
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Unterschrift des Eigentümers