Antragsteller
Grundstückseigentümer (falls Antragsteller nicht Eigentümer ist):
Art des Denkmals (Wohnhaus, Scheune, Statue o.ä.):
Adresse des Denkmals:
Maßnahmenbeschreibung:
Zur Beurteilung der Genehmigungsfähigkeit der beabsichtigten Arbeiten ist eine genaue Beschreibung aller geplanten Maßnahmen sowohl am Äußeren wie auch im Inneren des Denkmals notwendig. Auch das Entfernen von Teilen des Denkmals (z. B. Fensterläden) ist anzugeben.
Die Maßnahmenbeschreibung muß zudem Angaben über die Art des vorgesehenen Materials enthalten (z. B. Kunststoffe oder natürliche Stoffe wie Holz; Kunststoffarbe oder mineralische Farben; Biberschwanzziegel oder Doppelmuldenfalzziegel u. ä.).
Maßnahmen am Äußeren den Denkmals: Hierzu gehören alle Maßnahmen, die sich auf das äußere Erscheinungsbild des Denkmals auswirken können (z. B. Fenster, Fensterläden, Türen, Dachdeckung, Dachaufbauten, Farbanstrich, Antennen, Satellitenanlagen, Freilegen des Fachwerks u. ä.).
- Bitte ausfüllen, gegebenenfalls gesondertes Blatt beifügen. -
Maßnahmen im Inneren des Denkmals:
Hier sind alle Maßnahmen im Innern des Denkmals zu beschreiben (z. B. Einziehen von Wänden und Decken, Installation einer Heizungsanlage, Erneuerung bzw. Sanierung der Fußböden, Wände, Decken, Türen u. ä.), insbesonders, wenn hierdurch historische Ausstattung berührt wird.
Sonstiges:
Hierzu gehören Maßnahmen, die nicht am Denkmal selbst vorgesehen sind (z. B. Veränderungen an historischen Einfriedungen u. ä.).
Hinweise:
Dies gilt nicht im Kenntnisgabeverfahren.