10. Löschwasser - Rückhalteanlagen
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(soweit nach der "Richtlinie zur Bemessung von Löschwasser -
Rückhalteanlagen beim Lagern wassergefährdender Stoffe" vom 10.02.1993 (GABl. S. 207) erforderlich.)
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| Zusätzliche Angaben auf einem besonderen Blatt zu folgenden Punkten:
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| Größe und Fläche des Lagerabschnitts und Lagermenge,
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| Art der Feuerwehr ( Berufs-, Werks-, oder Freiwillige Feuerwehr),
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| Art der Feuerlöschanlage,
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| Art der Branderkennung und Brandmeldung,
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| Maß und Bemessung der Abstände,
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| Anordnung, Berechnung und Ausbildung der Löschwasser- Rückhalteanlagen.
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