Antrag auf Baugenehmigung
Über die Gemeinde
An die untere Baurechtsbehörde
Landratsamt Reutlingen Baurechtsamt
Baugenehmigung (§ 49 LBO) Bauvorbescheid (§ 57 LBO)
Über den Bauantrag kann nur entschieden werden, wenn die aufgrund § 52 LBO in Verbindung mit der Verfahrensverordnung zur LBO notwendigen Angaben im Bauantrag und in den Bauvorlagen enthalten sind. Sind Bauantrag oder Bauvorlagen unvollständig oder weisen sie erhebliche Mängel auf, kann der Bauantrag nach ergebnisloser Fristsetzung zurückgewiesen werden (§ 54 Abs. 1 LBO).
1. Bauherr Name, Vorname bzw. Firma (bitte Ansprechpartner anführen)
2. Baugrundstück
3. Bauvorhaben
4. Planverfasser Name, Vorname bzw. Firma (bitte Ansprechpartner anführen)
Bauvorlageberechtigt
5. Bautechnische Prüfung
6. Bauvorlagen und sonstige Anlagen (Die Anzahl der Ausfertigungen ergibt sich aus § 2 Abs. 2 LBOVVO)